Satzungen HuF 07.11.17

Gebührensatzungen

In diesem Bereich gibt es nur begrenzten Handlungsspielraum für den Rat. Das KAG (Komunalabgabengesetz) setzt die Spielregeln:

  • Gebühren für die Leistungen der Gemeinde sind verursachergerecht zu erheben.

  • Sie sind jährlich neu zu berechnen.

  • Grundlage für den Neuansatz ist der Durchschnitt der letzten 3 Jahre.

  • Über-/Unterbezahlungen sind innerhalb von 4 Jahren auszugleichen.

  • Richtlinien und Gerichtsurteile regeln im Einzelnen was angerechnet werden muss.

Winterdienstgebühren

In diesem Bereich gibt es nur 2 Stellschrauben mit denen man am Gebührensatz drehen kann:

  • Den „Anteil öffentliches Interesse“ (Er wird von den Gesamtaufwendungen abgezogen, weil nicht nur die Anlieger zu ihren Häusern fahren wollen).

  • Die Streumittelkosten.
    Die Mehrheit argumentierte „hier geht es doch nur um Cent-Beträge“. Das ist für uns kein Grund eine Verwaltungsvorlage durchzuwinken.

Den „Anteil öffentliches Interesse“ hatte die Verwaltung von 25 % auf 15% gesenkt. Das belastet die Anlieger mit rund 20.000 € mehr als im Vorjahr. Wir schlugen eine Senkung auf 20 % vor. Der Bürgermeister war strikt dagegen. Die Mehrheit folgte ihm, wie sie das gerne bei MFN-Anträgen tut.

Der Ansatz für Streumittel war mit 20.000 € entschieden zu hoch angesetzt. Der Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre liegt bei rund 10.000 €. Wir haben 15.000 € vorgeschlagen. Auch hier entstand eine längliche Diskussion. Nach einigem Austausch nur teilweise sachlicher Argumente, beriet sich der Bürgermeister mit der Kämmerin und der Sachgebietsleiterin und deutet an, dass er mit unserem Vorschlag leben könne. Jetzt erst wurde unser Vorschlag akzeptiert.
Was haben wir damit erreicht:

Gebühr 2017

Vorschlag

Beschluss

Gemeindestr. je lfd. m: 1,00 €

1,17 €

1,14 €

Kreis-Landstr. je lfd. m:  0,89 €

1,05 €

 1,02 €

Sicher nur Cent-Beträge! Ich vermute, dass der Bürgermeister auch bei einem Ansatz von 20 % für den „Anteil öffentliches Interesse“ eine echte Überlebenschance hätte.

Abwassergebühren

Hier hatte sich die Verwaltung, angeregt durch Stellenausschreibungen anderer Gemeinden, einen besonders neckischen Einfall erlaubt:
Nideggen bekommt einen Regenwasser-Sheriff!
Der spürt durch das Stadtgebiet und macht all die bösen Schummler dingfest, die ihrer Pflicht zur Angabe der versiegelten Flächen nicht korrekt nachgekommen sind. Dann werden sie gehörig zur Kasse gebeten – bis zu 4 Jahre Nachzahlung!
Einen kleinen Nachteil hat diese Lösung: Die Kosten für die Regenwasser-Entsorgung werden nicht weniger, sondern höher, denn die Kosten für den Regenwasser-Sheriff werden auf die Niederschlagswasser-Gebührenpflichtigen umgelegt. Der Personalansatz Bauamt steigt damit immerhin von 50.197 € um 85.446 € auf 135.643 €.

Dass die „Gebührengerechtigkeit“ der Sachgebietsleiterin erkennbar am Herzen liegt, ist verständlich – anscheinend hat sie sich genug über die Schummler geärgert. Der Bürgermeister und die Kämmerin unterstützen sie.
Wir halten Gebührensteigerungen, die allein der „Gebührengerechtigkeit“ zu verdanken sind, für unangebracht. Sie stellt das Prinzip „Verursachergerecht“ auf den Kopf indem sie die Nichtverursacher zusätzlich belastet.

Durchsetzen konnten wir uns damit nicht. Interessant war die Diskussion aber dennoch. Wir argumentierten nicht nur gegen die Ausschussmehrheit, sondern auch gegen den Bürgermeister und seine beiden Damen. Im Laufe der Diskussion gelang es immerhin, dass Bürgermeister und Sachgebietsleiterin sich in ihrer Argumentation annäherten. Während die Sachgebietsleiterin anfangs von der im Laufe mehrere Jahre zu erreichenden Gebührengerechtigkeit sprach, fiel dem Bürgermeister eine Ausrede ein: Der Regenwasser-Sheriff bekommt nur eine zeitlich befristete Stelle. Nun mussten die beiden Damen etwas vorsichtiger argumentieren. Sie trauten sich nicht zu verraten wie faul die Ausrede war: Im Haushaltsplan sind die Kosten für den Regenwasser-Sheriff ab 2018 durchgängig über alle Jahre eingeplant.

Abfallgebühren

Die Kosten stellt die RegioEntsorgung der Stadt in Rechnung. Die Stadt kann nur noch regeln, wie sie aufgeteilt werden. Dazu gibt es noch unterschiedliche Gebührensätze für Restmüll, Biomüll und Sperrgutabholung, mit entsprechend hohen Aufwand für die Gebührenbescheide und -Abrechnungen. Der ist der Kämmerin, Frau Gläser, zu viel. Ihr Ziel ist eine Einheitsgebühr, die weit weniger Abrechnungsaufwand bei der Stadt verursacht.
Dazu stellte sie 3 Alternativen vor:

  • Alternative 1: „Einheitsgebühr“
    Berechnung nur nach Restmüll-Tonnengröße und Leerungsfrequenz
    Bio-Tonne und Sperrgutabholung gratis.
    10 % Abschlag für Selbstkompostierer.

  • Alternative 2: „Rest-/Biomüll“
    Wie bisher wird ein Teil der Entsorgungskostenauf die Bio-Tonnen-Nutzer umgelegt.

  • Alternative 3: „Rest-/Biomüll Subventionierung“
    Ein geringerer Teil der Entsorgungskosten wird auf die Bio-Tonnen-Nutzer umgelegt.
    Restmüll wird teurer, Biomüll billiger.

Ihr Plan war, zunächst den Bio-Müll stärker zu Lasten des Rest-Mülls zu subventionieren, um dann im nächsten Jahr, wenn sich mehr Gebührenpflichtige für eine Bio-Tonne entschieden haben, die Einheitsgebühr vorzuschlagen. Die Gebührensteigerung zur Einheitsgebühr geht dann in der Kostensteigerung der RegioEntsorgung um.

Die zur Alternative 3 vorgelegte Kalkulationstabelle war rechnerisch richtig, aber methodisch falsch. Sie geht davon aus, dass die Zahl der Bio-Tonnen-Nutzer wächst, rechnet aber mit gleichbleibender Anzahl. D.h.: Es werden zu viel Gebühren erhoben.

Bei der Diskussion über die Alternativen wurde so lange hin und her argumentiert bis einem Ausschussmitglied klar wurde, dass er bei Alternative 1 günstiger abschneidet. Er konnte sich durchsetzen. Frau Gläsers Plan ging nicht auf – er war gar nicht notwendig! Die Mehrheit entschied sich für: Alternative 1 sofort. Nur unsere Fraktion und H.G. Müller (Grüne) waren dagegen.

Wie sich das für Sie auswirkt, können Sie unter diesem Link ablesen.

Wenn sie Selbstkompostierer sind, sollten Sie sich aber nicht zu früh über den 10 % Gebührenabschlag freuen. Den erhalten Sie nur, wenn Ihnen der Aufstieg zum „qualifizierten Eigenkompostierer“ gelingt. Dazu müssen Sie einen Antrag ausfüllen und an die RegioEntsorgung stellen. Dann kommt der Kompost-Sheriff von der RegioEntsorgung und prüft ihr Grundstück und die Art der Kompostierung im „Sinne der Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR in der zur Zeit gültigen Fassung“. Dass sie ihm jederzeit Zutritt auf ihr Grundstück gewähren, ist Bestandteil des Antrags.

Verwaltungsgerichtsbeschluss HuF 07.11.17

Der Verwaltungsgerichtsbeschluss – Eine überflüssige Realsatire

Am 23.10.17 erhielten wir von Frau Gläser die Zusage, die Excel-Tabellen der Kalkulationen für die Gebührensätze zu erhalten. Am 26.10.17 wurde die Zusage dann mit einer offensichtlich rechtswidrigen Begründung im Auftrag des Bürgermeisters widerrufen. Wir verzichteten darauf dem Bürgermeister die Rechtswidrigkeit zu erläutern, er zeigt sich allzu beratungsresistent.

Die Aufforderung des Verwaltungsgerichtes zum Eilantrag der MFN-Fraktion umgehend Stellung zu nehmen, ging am 30.11.17 vormittags bei der Stadt per Fax ein. Das Fax-Gerät antwortete, sonst keiner. Es war ja Brückentag. Am 02.11.17 bei Dienstbeginn wurde das Fax entdeckt, gegen 16:00 Uhr wurde „umgehend“ Stellung genommen.

Dass ein Gericht in einem Eilverfahren eilig entscheidet, sollte nicht überraschen. Dass es sich dabei an Nideggener Dienstzeiten hält, sollte man nicht ernsthaft erwarten. Am Freitag, den 03.11.17 gegen 12:30 Uhr, ging der Beschluss ein. Wieder reagierte nur das Fax-Gerät.

Ich hatte den Beschluss auch erhalten und wollte den Bürgermeister telefonisch erreichen. 2 Anrufe nahm er nicht an, erst der Hinweis UNVERZÜGLICH in einer SMS half. Am 03.11.17, gegen 19:30 Uhr, also 9 Kalendertage nach der berechtigten Anforderung, habe ich dann die Dateien erhalten.

Der Beschluss lautete im Wesentlichen: „… dem Fraktionsvorsitzenden der Antragstellerin zur Vorbereitung … unverzüglich die Kalkulationsunterlagen zu den Tagesordnungspunkten 2.1 bis 2.3 der Ausschusssitzung als nicht schreibgeschützte Excel-Dateien zur Verfügung zu stellen.“

Der Versuch den Beschluss so umzusetzen, gelang nicht zu 100-prozentig.

Auf einigen Tabellen lag noch der Schreibschutz. Vermutlich, weil die Bearbeiterin ihn dort angebracht hatte, um sich selbst vor irrtümlichen Fehleingaben zu schützen. Mich störte das nicht.

3 Tabellen fehlen heute noch. Auch sie sind nicht zwingend erforderlich.
Die Ursache des Fehlens liegt in fehlender Kompetenz der handelnden Personen – nicht nur im Rathaus, sondern auch bei mir. Ich hatte dem Bürgermeister 3 Fehlermeldungen geschickt, die auf die fehlenden Dateien hinweisen. Vorsichtshalber hatte ich einen (vermeintlichen) Excel-Experten nachrichtlich beteiligt. Ich hatte darauf vertraut, dass die Meldungen verständlich sind. Vielleicht hätte ich sie noch vorlesen müssen.

Eine der Fehlermeldungen lautete z.B.:

Die folgende externe Datei konnte nicht geladen werden. Die verknüpften Daten aus dieser Datei wurden nicht aktualisiert.

file: ///C:Users/Erwin/Documents/Privat/MfN/HH-2018/Kalkulationen/
2_2017-10-24 – Kalkulatorische Afa und Zinsen 2010 bis 2017-überarbeitet.flei.xls

Darunter befindet sich ein einzige Schaltfläche mit der Beschriftung „OK“

Der Bürgermeister reagierte nicht. Statt dessen meldete sich der „Excel-Experte“ mit einer ausgesprochen hilfreichen Antwort:

Sie begann mit:

Sie müssen diese Meldung einfach mit „OK“ bestätigen, dann sollte sich die Liste ganz normal öffnen. Eine Aktualisierung der Daten ist nicht erforderlich.

Auf die Idee, die einzige vorhandene Schaltfläche anzuklicken, wäre ich kaum allein gekommen. Ich wischte mir die Tränen der Rührung aus den Augen und las weiter:

Leider kann ich diese „(Fehler-)Meldung“ bei mir im Büro nicht nachstellen; wenn ich von zuhause arbeite, bekomme ich allerdings – aus welchen Gründen auch immer – ähnliche Meldungen.“

Um diesen unergründlichen Gründen auf die Spur zu kommen hilft nur Lesen:
„Die folgende externe Datei konnte nicht geladen werden. Die verknüpften Daten aus dieser Datei wurden nicht aktualisiert.“ bedeutet, dass in der vorliegenden Tabelle Verknüpfungen zu einer Tabelle enthalten sind, diein einer anderen (=externen) Datei enthalten ist.

Wo Excel diese Datei (=file) sucht ist auch klar:
C:/Users/Erwin/Documents/Privat/MfN/HH-2018/Kalkulationen
ist das Arbeitsverzeichnis, in dem ich die Datei gespeichert habe. Dort sucht Excel die andere Datei.

Welche andere Datei gesucht wird steht auch da:
2_2017-10-24 – Kalkulatorische Afa und Zinsen 2010 bis 2017-überarbeitet.flei.xls

Da bleibt nur noch Mitleid – mit dem „Excel-Experten“ und dem der ihn dafür hält, weil er noch unbedarfter ist.

Erwin Fritsch, 09.11.17

Die Realsatiere geht weiter
Da ich am Anfang der Sitzung eine Erklärung der Fraktion zur Aufnahme in das Protokoll abgegeben hatte, meldete Herr Schmunkamp sich heute mit einer Mail an alle Ratsmitglieder. Darin stellt er seine Sichtweise dar.

So länglich sie auch ist: Es lohnt sich kaum darauf im Einzelnen einzugehen.
Zum Teil wird diese Realsatire nur noch alberner. Z.B. schreibt er zur „ausgesprochen hilfreiche Antwort“ des „Excel-Experten“ (siehe oben) „… dass das Fachamt am Montag um 08:21 Uhr Hilfestellung und Klärung angeboten hat.“

Wesentlich sind nur 3 Punkte:

  1. Er schreibt weiter:
    „Das eine berechtigte Anforderung bestand war erst ab 03.11.2017 nach Bewertung (des VerwG Beschlusses) durch mich am Abend
    bekannt und eine Versendung wurde unverzüglich zugeleitet.“
    Genau das ist der Punkt:
    Musste erst ein Gericht ihm erklären, welche berechtigten Ansprüche eine Fraktion zur Erfüllung ihrer Aufgaben stellen darf?
    Rechtswidrig war die Verweigerung der Herausgabe von Anfang an, nicht erst als ein Gericht das festgestellt hat.

  2. Aus welchen wirklichen Gründen er die Herausgabe der Kalkulationsgrundlagen verweigerte, verschweigt er weiterhin. Misstraut er der Qualität dieser Kalkulationen oder beleidigt ihn der Anspruch, sie prüfen zu wollen?

  3. Er schließt mit:
    „Ich denke, Sie können mit diesen Ausführungen sich nun ein Komplettbild machen und bewerten, inwiefern solche Erklärungen geeignet sind, Nideggen und hier gerade die Stadtverwaltung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der Öffentlichkeit darzustellen.“
    Hier verwechselt er Ursache und Wirkung:
    Diese Posse hat er angezettelt!

Bauausschuss 11.07.17

Nicht öffentlicher Teil – Kletterwald

Ausnahmsweise begann die Sitzung mit dem nicht öffentlicher Teil, der sonst am Ende der Tagesordnung stattfindet.
Der Grund: Zusätzlich zum Tagesordnungspunkt (TOP) Kletterwald im öffentlichen Teil gab es einen vorgeschalteten TOP Kletterwald im nicht öffentlichen Teil.
Ein bemerkenswerter Vorgang!
Die Investorin musste vor dem Sitzungssaal auf den öffentlichen Teil warten, während im Sitzungssaal der Bürgermeister über ihr Projekt „informierte“.
Das war unfair und unanständig!
Fair und anständig wäre es gewesen, in ihrer Gegenwart zu informieren, damit sie Stellung nehmen kann.
Es nicht zuzulassen, machte den Ausschuss zu einem geheim tagenden Tribunal, in dem über das Projekt der Betroffenen beraten wurde, ohne ihr Gehör zu geben.

Nicht öffentlicher Teil – Klage gegen Kreuzauer Windräder

Ebenfalls im nicht öffentlichen Teil wurde über die Klage Nideggens gegen den Kreuzauer Windkraft-Bebauungsplan „Lausbusch“ beraten und beschlossen. Dieser TOP war zu Recht im nicht öffentlichen Teil, weil ein konkretes Angebot des Rechtsanwalts vorlag.

Kletterwald

Im öffentlicher Teil legte der Bürgermeister den Vorschlag vor, das Projekt zu beenden. Nachdem dieser Vorschlag mit 6 (CDU, MFN, Unabhängege) zu 3 (FDP, SPD, Grüne) Stimmen abgelehnt worden war, legte er einen neuen Vorschlag vor:
„Die relevanten Einwände werden in die Planung eingearbeitet.
Danach wird die Planung offengelegt (Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. BauGB, Einspruchsfrist 4 Wochen).“
Dieser Vorschlag wurde mit dem gleichen Stimmenverhältnis (6:3) angenommen.

Unsere Haltung zum Kletterwald hatten wir bereits in der MFN-Info 2/2017 veröffentlicht.
Unsere Einschätzung hat sich nach Auswertung der zahlreichen Einwendungen verfestigt:
Der Kletterwald im Eschauel wird ein Gewinn für Nideggen.
Alle berechtigten Einwendungen und Bedenken lassen sich im Rahmen des weiteren Verfahrens und der vertraglichen Regelung zwischen Stadt und Investorin ausräumen.

Windkraft Zülpich

Nachdem die Planung der Stadt Zülpich erneut geändert wurde, musste sie auch wieder „offengelegt“ werden.
Der Entwurf der Stellungnahme Nideggens wurde beschlossen.

Dumm gelaufen
Zu Beginn der Sitzung hatte der Ausschussvorsitzende, Herr Nießen, einen neuen stellvertretenden „Sachkundigen Bürger“ der CDU verpflichtet und anschließend die Beschlussfähigkeit des Ausschusses festgestellt.
Das war ein Irrtum.
Der stellvertretenden „Sachkundigen Bürger“ war nie vom Rat gewählt worden.
Der Bürgermeister musste die damit rechtswidrig gewordenen Beschlüsse beanstanden.
Dafür ist eine Sondersitzung am 18.07.17 angesetzt.

Besonders peinlich:
Bereits am 19.08.14 hatte die CDU sich so einen Patzer erlaubt.
Auch damals war eine Sondersitzung fällig. Zu Beginn der Sondersetzung entschuldigte sich Herr Nießen damals „im Namen seiner Fraktion“ (Sitzungsniederschrift).

Erwin Fritsch, 14.07.17

Sondersitzung 18.07.17

Die Beschlüsse aus der Sitzung am 11.07.17 mussten wiederholt werden.

Klage gegen die Kreuzauer Windräder und Stellungnahme zur Zülpicher Windkraftplanung:
Beide Beschlüsse  wurden unverändert wiederholt.

Kletterwald
Am 11.07.17 hatte der Bürgermeister zunächst seinen Vorschlag, das Verfahrens zu beenden, ablehnen lassen. Danach stellte er den anderen Vorschlag, der 6:3 angenommen wurde. Auch diesmal stellte er den gleichen – abzulehnenden – Vorschlag. Ich stellte den leicht abgeänderten Vorschlag, der beim letzten Mal angenommen wurde und erreichte, dass Herr Nießen über diesen Vorschlag abstimmen lassen wollte. Der Bürgermeister wünschte einige Änderungen mit denen ich einverstanden war. Über die einzelnen Punkte sollte getrennt abgestimmt werden.
1.Die Stellungnahme der Bez.-Reg. Köln, hinsichtlich der landesplanerischen Anfrage, wird zur Kenntnis genommen.
2.Die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden, entsprechend der in der Abwägungsliste (Anlage 1) enthaltenen angepassten Beschlussvorschläge, angenommen.
3.Das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr wird beauftragt, gegebenenfalls mit Unterstützung durch ein Planungsbüro die durch den Kreis Düren und der Bez.- Reg. Köln angesprochene Alternativenprüfung gutachterlich durchzuführen, zu bewerten und darzustellen und ergänzend noch in das entsprechende Kapitel des Umweltberichtes aufzunehmen.
4.Die Offenlage der 7. Flächennutzungsplanänderung, mit Umweltbericht in der ergänzten Fassung und zugehörigen Fachgutachten, wird angeordnet.
Die Diskussion über die Verfahrensweise scheint einige Ausschussmitglieder überanstrengt zu haben.
Jedenfalls kam es zu einem absurden Abstimmungsverhalten:
•Zu 1.: Einstimmig angenommen .
•Zu 2.: 6 : 3 angenommen (wie am 11.07.17)
•Zu 3: Angenommen, einzige Gegenstimme Herr Meyer (Unabhängige)
•Zu 4. Angenommen, 8 Ja-Stimmen, einzige Gegenstimme Herr Obladen.
Der Offenlage und damit der Fortführung des Verfahrens haben auch Frau Zentis (Grüne) und Herr Müllejans (SPD) zugestimmt. Ob sie das gemerkt haben?

Erwin Fritsch, 19.07.17

Bauausschuss 23.05.17

Windkraft Nideggen

Der Ausschuss beschloss gegen unsere Stimmen:
„•Die Verwaltung wird beauftragt, die jetzt vorliegende Planung mit der Bez.-Reg. zu erörtern (mündliche Landesplanerische „Vorabanfrage“). Die Stellungnahme des LVR wird hierzu abgewartet.
•Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Durchführung eines Artenschutzgutachtens bezüglich der resultierenden Potentialflächen einzuholen.
•Der Ausschuss beschließt gem. § 2 (1) BauGB die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nideggen zwecks zusätzlicher Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, das gesetzlich vorgeschriebene Aufstellungsverfahren durchzuführen.“
Für den Beschluss stimmten CDU, FDP, SPD, Grüne, Unabhängige.
Das war der falsche Beschluss (gegen die Interessen Nideggens) zur falschen Zeit (Beginn der CDU-FDP-Koalitionsverhandlungen).
Wir haben deshalb Einspruch eingelegt. Nun muss der Rat am 04.07.17 entscheiden.

Straßeninstandsetzung 2017

In der MFN-Info 1/2017 berichteten wir aus den Haushaltsverhandlungen:
„Der bisherige, bereits seit Jahren unzureichende, Ansatz für die Straßeninstandhaltung war von 190.000 € auf 100.000 € reduziert worden.
Wir konnten die Anhebung auf 150.000 € jährlich erreichen.
Je weniger wir für Straßeninstandhaltung ausgeben, um so schneller kommen die Straßen in den Zustand, in dem sie dann nur noch mit erheblichen Anteilen der Anlieger „erneuert“ werden können. Herr Schmunkamp hatte behauptet, dass das Bauamt mehr als 100.000 € gar nicht umsetzen könne.
Herr Hönscheid konnte dem Bürgermeister erklären, wie es geht.
Jetzt müsste der Bürgermeister „nur“ noch durchsetzen, dass der Bauamtsleiter das auch umsetzt.“

Was wurde daraus? Nichts!
Der Bürgermeister legte dem Bauausschuss ein Programm für nur noch 80.000 € vor und erklärte: Es gibt keinen darüber hinausgehenden Bedarf!
Wir haben das nachgeprüft. Die Meldungen der Ortsvorsteher von Embken, Muldenau und Berg wurden weitgehend berücksichtigt. Die Ortsvorsteher von Wollersheim und Rath hatten nicht geantwortet. Von den übrigen Ortsvorstehern gab es nur nicht nachprüfbare Telefonate.

Wenn Sie Bedarf erkennen, können Sie dem Bürgermeister helfen.
Prüfen Sie unter dem Link „Straßeninstandsetzung 2017„, ob der Bedarf schon erfasst ist.
Wenn nicht, informieren Sie den Bürgermeister.

Erwin Fritsch, 20.06.17

Rat 21.03.17

Pachtvertrag Wildpark Schmidt

Der Pachtvertrag für den Wildpark in Schmidt sollte bis Ende 2021 laufen. Der bisherige Pächter konnte zum Jahreswechsel in den Ruhestand gehen. Für diesen Fall sah der Pachtvertrag vor, dass der Sohn des Pächters den Vertrag für die Restlaufzeit übernehmen kann – das wollte er so nicht.

Er hat eine Fülle von Ideen, wie die Attraktivität des Wildparks gesteigert werden kann. Das kostet Investitionen, für die er natürlich Planungssicherheit braucht. Eine saubere Lösung wäre es gewesen, den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen zu kündigen und die Verpachtung neu auszuschreiben – das wollte er auch nicht.

Nachdem er den Bürgermeister von seiner „Vision“ zur Wildparkweiterentwicklung überzeugt hatte, durfte er sie den Fraktionsvorsitzenden vorstellen. Wir legen immer Wert darauf, dass Entscheidungen nicht in Klüngelrunden, sondern in den zuständigen Gremien getroffen werden. Bei der 2. Vorstellung der „Vision“ im Haupt- und Finanzausschuss fand der von der Verwaltung vorgelegte Vertragsentwurf noch keine Mehrheit.

Wir hatten auch die Frage nach einer rechtlich notwendigen Ausschreibung aufgeworfen. Dies führte ersatzweise zu einer „Interessenabfrage“. Einige Wochen lang wurde auf der Web-Seite der Stadt und einer weiteren Web-Seite veröffentlicht:

„Wildpark Interessensabfrage
Die Stadt Nideggen ist Eigentümer eines Wildfreigeheges im Stadtteil Schmidt, welches über eine Fläche von insgesamt rund 36 Hektar Wald und Wiesen verfügt.
Ebenfalls gehört ein sog. Eingangsbauwerk zu dem Gehege, in dem verschiedenartige Einrichtungen (sanitäre Einrichtung, Küche, Bewirtungsraum) vorhanden sind. Der aktuelle Pachtvertrag läuft noch bis Ende 2021, so dass eine Neuverpachtung ab dem Jahre 2022 möglich ist.
Um nunmehr frühzeitig die Weichen stellen zu können, möchte die Stadt Nideggen mögliche Interessenten ansprechen, die ein solches Wildfreigehege pachten möchten. Grundvoraussetzung für die mögliche Pacht sind Kenntnisse auf dem Gebiet mit dem Umgang einer solchen Liegenschaft und auch im Bereich der Wild- / Tierhaltung.
Es sollten entsprechende Nachweise in Form von Zeugnissen und Zertifikaten vorliegen. Darüber hinaus muss der Tierbestand vom Betreiber eingebracht werden.
Wichtig ist, dass man sich als Interessent ein Bild vor Ort macht. Jedem Interessenten sollte bewusst sein, ob er sich das Wildfreigehege als ein Projekt für sich und seine Zukunft vorstellen kann.
Bei konkretem Interesse sollte ein Pachtangebot in Verbindung mit einem Konzept für den zukünftigen Betrieb des Wildfreigeheges über eine Pacht- bzw. Laufzeit von 20 Jahren abgegeben werden.
Die Stadt Nideggen behält sich vor, ohne Angaben von Gründen eine Auswahl aus den Angeboten zu treffen.“

Dass jemand, der einen Wildpark betreiben will, sich nicht in 2017 für einen Betrieb in 2022 entscheidet, war wenig überraschend. So konnte sich die Ratsmehrheit am 21.03.17 für einen Vertrag mit dem Sohn des bisherigen Pächters als einzigen Bewerber entscheiden. Wir stimmten nicht zu, weil wir die Vertragsbedingungen auch nach ihrer Änderung für zu schwammig halten.

Die Öffentlichkeit wurde vom Bürgermeister in der öffentlichen Sitzungsniederschrift informiert. Dort kann man nachlesen, dass über eine „Grundstücksangelegenheit“ beraten und eine Verpachtung beschlossen wurde.

Fazit:

  • Helmut Schmidt sagte: „Wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen.“

  • Das kann man ergänzen: „Wer eine Vision Konzept nennt, auch.“

  • Transparenz ist das beste und überzeugendste Mittel gegen Gerüchtebildung.

Erwin Fritsch, 28.03.17

Bauausschuss 21.02.17

Erneute Klage gegen Kreuzau

Am 17.01.17 hatte der Bauausschuss die Klage gegen die beiden genehmigten Kreuzauer Windkraftanlagen „Steinkaul“(2 je 200 m hohe Windräder nördlich Thuir-Muldenau) beschlossen.
Der 2. Kreuzauer Bauplan „Lausbusch“ (5 je 175 m hohe Windräder zwischen Thum und Nideggen) ist noch nicht genehmigt. Die Kreuzauer Beschlussvorlage dazu hat sich zur „Flatter-Vorlage“ entwickelt: Sie flattert in die Tagesordnung und verschwindet dann wieder. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Nachdem sie für die Kreuzauer Gemeinderatssitzung auf die Tagesordnung geflattert war, hatten wir den Tagesordnungspunkt „Kreuzau-Lausbusch“ für unsere Ausschussitzung beantragt.
Der Ausschuss beschloss mit der CDU-MFN-FDP-Mehrheit:
„Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt den Vorschlägen von Herrn RA Brauns vom 07.02.17 zu folgen und beauftragt die Verwaltung, die dafür notwendigen Schritte, zu den gegebenen Zeiten umzusetzen.“

Kletterwald Eschauel

Fakten zur Vorgeschichte
Am 18.02.11 gründete Frau Kalmuth-Büyükdere die „Grüne Salamander GmbH AG“. Unternehmenszweck ist gem. Handelsregister-Eintrag: „Die Errichtung und der Betrieb eines Kletterwaldes nebst einer Superluftseilbahn“. Diesen Kletterwald wollte sie auf Heimbacher Gebiet errichten. Die „Superluftseilbahn“ zum Seeufer erregte erheblichen Widerstand. Mit der endgültigen Ablehnung durch den Rat am 13.02.15 war das Projekt in Heimbach gescheitert. Frau Kalmuth-Büyükdere zog die Lehren daraus, überdachte ihr Projekt und suchte eine neue Standortmöglichkeit. Der Handelsregister-Eintrag blieb natürlich unverändert.
Am 12.11.15 lag dem Nideggener Bauausschuss der Antrag der „Grüne Salamander GmbH AG“ zur Errichtung eines Kletterwaldes auf der Halbinsel Eschauel in Nideggen Schmidt vor. Der Ausschuss ließ sich von der Investorin ihr Konzept – die „Superluftseilbahn“ ist darin nicht mehr enthalten – erläutern und beschloss dann einstimmig das Vorhaben zu unterstützen und die notwendige Änderung des FNP (Flächennutzungsplan) zu beginnen. Die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten durch die Investorin war, wie selbstverständlich üblich, Bestandteil des Beschlusses.
Am 02.02.16 legte der für die Stadt tätige Planer dem Ausschuss einen ersten Entwurf vor. Der Ausschuss lehnte ihn einstimmig ab, weil die Interessen der Anlieger nicht ausreichend berücksichtigt waren. Am 12.04.16 lag dann der geänderte Plan-Entwurf vor, mit dem Planungsstand, der heute noch Gegenstand des Verfahrens ist.
Für diese Planung stimmten: Sigurd Nießen (CDU), Markus Fischer (CDU), Elke Pastern (CDU), Erwin Fritsch (MFN), Frank Hoffmann (MFN), Eduard Müllejans (SPD), Udo Hensch (FDP) und Hans Meyer (Unabhängige).
Dagegen stimmte nur: H.G. Müller (Grüne).

Info-Veranstaltung 06.02.17
Am 27.01.17 erfolgte die offizielle Bekanntmachung der Planung im Rahmen der gem. Baugesetzbuch vorgesehenen „Frühzeitigen Beteiligung“. Die Bürger wurden zu einer Info-Veranstaltung am 06.02.17 eingeladen und darauf hingewiesen, dass sie Anregungen und Einwendungen dort vortragen oder in der Auslegungsfrist (07.02. – 20.02.17) schriftlich abgeben können. Im Vorfeld der Info-Veranstaltung waren Gegner des Vorhabens, die ihre Eigeninteressen gefährdet sehen, als „Meinungsmacher“ hyperaktiv. Neben sachlichen Überlegungen wurden Unterstellungen und Übertreibungen massiv verbreitet – durch asoziale Nutzung „sozialer“ Medien, aber auch durch mündliche Weitergabe ungeprüfter Fehlinformationen. Entsprechend einseitig verlief die Argumentation am 06.02.17.

Wir halten eine sachliche Betrachtung des Vorhabens für notwendig:

Argumente gegen den KletterwaldFakten
Der Eschauel ist bereits jetzt belastet. Der zusätzliche Kletterwald würde zur endgültigen Überlastung führen.Der Kletterwald wird ca. 2 ha (=100 x 200 m) Fläche in Anspruch nehmen. Max. 160 Besucher pro Tag werden sich im Zeitraum von 10:00 – 19:00 Uhr dort aufhalten. Der Kreis Düren hält 6 Parkplätze für ausreichend.
An Tagen der Spitzenbelastung wird der Verkehr völlig zusammenbrechen, Rettungsfahrzeuge könnten nicht mehr rechtzeitig eintreffen.Die Verkehrs- und Parksituation ist schon jetzt an Spitzentagen kaum verantwortbar. Hier muss die Stadt – auch ohne Kletterwald – dringend eine Lösung finden. Denkbar ist für diese Tage eine Wegesperrung kombiniert mit einer kostenlosen Parkmöglichkeit z. B. bei Schöne Aussicht und gebührenpflichtigem Transport mit Kleinbus zum Beach-Club oder zum Kletterwald.
Kletterwald in Schmidt: Ja, aber nicht dort!Das ist eine durchsichtige Argumentation der Angler und Segler, die jegliche andere Nutzung "ihres" Eschauel verhindern wollen. Eschauel gehört nicht ihnen, sondern Nideggen.
Aus Naturschutzgründen nicht tragbar.Das Argument wird wiederholt vorgebracht, ohne konkret auf die Aussagen in Umweltbericht und Artenschutzprüfung einzugehen. Beide Gutachten sehen keine Gefährdungen. Die Umweltschutzprüfung ist sehr detailliert und enthält Vorschläge (bis zur Auswahl der einzelnen Bäume in Begleitung eines Biologen), die im Verfahren umgesetzt werden können.
Zusätzliche nicht hinnehmbare Lärmbelastung.Das Schallschutzgutachten liegt vor und befürchtet keine negativen Auswirkungen. Nicht untersucht wurde die Lärmbelastung durch Badebetrieb, Feiern im Anglervereinsheim oder Grillfesten bei den Bootsstegen.
Gewerbesteuerverlust der Stadt durch den möglichen Umsatzeinbruch im Beach-Club.Wer das anführt, kennt weder die bisherigen Gewerbesteuerzahlungen noch den Umsatz im Beach-Club. Geplant – und vertraglich festschreibbar – ist im Kletterwald nur ein Angebot von Getränken und Finger-Food.
Das kann keine ernsthafte Konkurrenz für den Beach-Club sein.
Der Kletterwald wird, wegen der Nähe zu anderen ähnlichen Einrichtungen, nicht wirtschaftlich erfolgreich sein.Das wirtschaftliche Risiko trägt die Investorin.
Ein Rückbau ist problemlos möglich und die Finanzierung dafür vertraglich regelbar.
Hinter der Investorin stehen möglicherweise andere Geldgeber.Das braucht und darf uns nicht interessieren.
Die bisherige Planung ist nur der Anfang. Vielleicht kommen noch andere Vorhaben, Vielleicht sogar die "Superseilbahn".Die Stadt behält die beiden entscheidenden Hebel:
Das Bauleitplanungsrecht und die Vertragsgestaltung beim Pachtvertrag.
Damit läßt sich detailliert regeln, was im Kletterwald stattfinden darf.

Wie geht es weiter?
Nach der Auswertung aller bis 20.02.17 eingegangenen Einwände, erfolgt die erneute Beratung und ggf. Anpassung der Planung. Dann erfolgt die „Offenlegung“ gem. Baugesetzbuch, mit erneuter Einspruchfrist. Erst nach der Auswertung aller neuen Einwände erfolgt die endgültige Beschlussfassung im Rat.

Wer stellt sich seiner Verantwortung?
Der Bürgermeister ist in einer nicht beneidenswerten Situation. Bei der Info-Veranstaltung konnte er sich noch aus der Klemme mogeln, indem er als „Moderator“ auftrat, statt als Bürgermeister zu informieren. Irgendwann muss er Farbe bekennen: Haben wir einen Schmidter als Bürgermeister in Nideggen, oder einen Schmidter als Bürgermeister von Nideggen.
FDP und SPD kaschieren mühsam ihr Umfallen („nicht an diesem Standort“).
Die CDU versuchte ihre zersplitterte Haltung mit der Forderung nach einem Beirat zu verbergen (siehe: CDU-Antrag). Daraus wird jetzt ein völlig unverbindlicher „Informationskreis“ in dem sich Gegner und Befürworter „auf Augenhöhe austauschen“ sollen. Am weiteren Ablauf ändert das nichts.
Wir sind für das Projekt. Es dient der Weiterentwicklung des Freizeitangebotes und ist genau am richtigen Standort (Schwimmen-Angeln-Segeln-Klettern) geplant. Die Anlieger, Segler und Angler erhalten ausreichend Gelegenheit ihre Anliegen vorzutragen. Soweit sie berechtigt sind, werden wir sie im weiteren Verfahren berücksichtigen. Am Ende kann ein Vertrag genau vorschreiben, was dort erlaubt ist und was nicht.

Wenn dieses Projekt am Egoismus Einzelner und ihrer Stimmungsmache scheitert, wird kaum noch ein Investor bereit sein in Nideggen zu investieren.

Erwin Fritsch, 22.02.17

Bauausschuss 17.01.17

Windkraft Nideggen

In der Sitzung am 13.12.16 war die Beratung zu diesem TOP auf eine im Januar einzuberufende Sondersitzung vertagt worden. Wir hatten den Vortrag des Herrn Mey nicht vorab mit den Sitzungsunterlagen erhalten und wollten diese in Ruhe in den Fraktionen beraten.
Nun folgte die Fortsetzung.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen:

Die Verwaltung wird beauftragt, sich in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro bis zum nächsten Ausschusstermin

  • mit dem LVR –Amt für Denkmalpflege im Rheinland, hinsichtlich einer entsprechend konkreten Abgrenzung von historischen Kulturlandschaften, wie z.B. dem Neffelbachtal, abzustimmen sowie
  • in Zusammenarbeit mit der biologischen Station Kreis Düren zu konkretisieren, welche Abgrenzungen hinsichtlich der schützenswerten Artvorkommen, hier vorrangig bezogen auf die Uhupopulation im Rurtal, im Verlauf des weiteren Verfahrens berücksichtigt werden müssen.

Wir hatten einen anderen Vorschlag mit der CDU-Fraktion abgestimmt und beantragten:

  1. Die Verwaltung holt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro von:
    – biologischen Station Kreis Düren
    – LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland
    – BUND
    – NABU
    – AK Fledermaus
    „Vorabstellungnahmen“ zu den derzeit angenommenen Potentialflächen ein.
  2. Diese „Vorabstellungnahmen“ sind zum nächsten Ausschusstermin mit den Stellungnahmen des Planungsbüros und der Verwaltung dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
  3. Bis zur nächsten Ausschusssitzung sind zusätzlich neue geänderte Potentialflächen unter Berücksichtigung eines einheitlichen Mindestabstandes von 800 m zur Wohnbevölkerung vorzulegen.
  4. Der Bürgermeister wird gebeten, zur nächsten Ausschusssitzung einen konkreten Zeitplan für das FNP-Änderungsverfahren vorzulegen.

Wir wollten von Anfang an auch die Naturschutzverbände einbeziehen und die Prüfung nicht nur auf den Uhu begrenzen. In der Beratung stellte sich heraus, dass Herr Mey und der Bürgermeister darauf bestanden, die Vorabstellungnahmen nicht schriftlich, sondern im persönlichen Gespräch einzuholen. Damit scheiterte die Einbeziehung zusätzlicher Teilnehmer schon aus Termingründen.

Wir änderten deshalb den Vorschlag so, dass eigentlich jeder hätte zustimmen können:

  1. Die Verwaltung holt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro von:
    – biologischen Station Kreis Düren
    – LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland
    „Vorabstellungnahmen“ zu den derzeit angenommenen Potentialflächen ein.
  2. Diese „Vorabstellungnahmen“ sind möglichst zum nächsten Ausschusstermin mit den Stellungnahmen des Planungsbüros und der Verwaltung dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
  3. Möglichst bis zur nächsten Ausschusssitzung sind zusätzlich neue geänderte Potentialflächen unter Berücksichtigung eines einheitlichen Mindestabstandes von 800 m zur Wohnbevölkerung vorzulegen.

CDU, MFN, FDP stimmten zu. Dagegen waren: H.G. Müller (Grüne), Meyer (Unabhängige). Enthaltung: Müllejans (SPD).
Die Ziff. 4 des Antrags wurde in den nicht öffentlichen Teil verlegt und dort wieder mit dem Zusatz „möglichst“ beschlossen. Auch dies mehrheitlich, aber nicht einstimmig.

Windkraft: Klage gegen die Baugenehmigung „Steinkaul“

Zeitablauf:

  • 08.11.16 Erörterungstermin in Kreuzau
    Zahlreiche Einwender gegen die Baugenehmigung nahmen teil. Die Stadt Nideggen war durch RA Brauns vertreten.
  • 15.11.16 Antrag auf sofortige Vollziehung der Genehmigung durch Energiekontor an den Kreis (gem. Genehmigungsverfügung)
  • 23.12.16 Datum der Genehmigungsverfügung
  • 10.01.17 Eingang ALIZ-Abfrage bei Stadt Nideggen
    Auf ALIZ.de können Firmen, die Erdarbeiten durchführen wollen, ihr Vorhaben eingeben, um von ggf. vorhandenen städtischen Leitungen Kenntnis zu erhalten. Aus den angegebenen Koordinaten wird dann automatisch eine ALIZ-Abfrage erstellt, in der die angegebene Fläche in 100m-Quadraten auf einer Karte dargestellt ist, und die den betroffenen Gemeinden per Mail zugestellt wird. Nideggen erhielt diese Abfrage, weil ein kleiner Teil eines der 100m-Quadrates die Nideggener Stadtgrenze überschreitet.
    Durch diese Abfrage erfuhr Nideggen erstmals von der Genehmigung.
  • 11.01.17 Nach Anfrage der Stadt beim Kreis ging die Genehmigungsverfügung (datiert auf den 23.12.16) vor ab per Mail bei der Stadt ein.
  • 11.01.17 Mitteilung des Sachverhaltes durch die Stadt an RA Brauns, nachrichtlich an die Fraktionen.
  • 13.01.17 Weiterleitung der Antwort des RA Brauns (rechtliche Einschätzung) durch die Stadt an die Fraktionen.

Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Durch diese Anordnung soll eine Verzögerung durch gerichtliche Schritte vermieden werden.

Dass es dabei vorrangig um die wirtschaftlichen Interessen der Firma Energiekontor geht, zeigen diese beiden Abschnitte der Ziff. 2:

  • Bei Vorhaben wirtschaftlicher Unternehmungen ist eine zügige Entscheidung im überwiegenden Interesse des Antragstellers elementar wichtig, um die Kalkulation der Investitionskosten und damit die Durchführung des gesamten Vorhabens nicht zu gefährden. Dazu zählt auch ein sich ggf. einstellender Verlust aus der Degression der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
  • Bei einer Verzögerung des Baubeginns besteht auch die Gefahr, dass Nutzungsverträge mit Landwirten verfallen. Sie enthalten einen Passus, der die Verwirklichung des Vorhabens bis zu einem gewissen Zeitpunkt vorschreibt.

Klage gegen die Baugenehmigung:
Der Bauausschuss hatte RA Braunsam 13.12.1916 (siehe unten) mit der Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan „Steinkaul“ mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit beauftragt. Er hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass er Klagen gegen „Lausbusch“ erfolgreicher einschätzt, als gegen „Steinkaul“. Der Bürgermeister wollte deshalb damals auf die Steinkaul-Klage verzichten und auf die Baugenehmigung „Lausbusch“ warten. Jetzt wies Herr Brauns zusätzlich darauf hin, dass die Normenkontrollklage gegen Steinkaul bei Verzicht auf die Klage gegen die Baugenehmigung sinnlos wird. Die Erfolgsaussichten für eine Klage gegen die Baugenehmigung Steinkaul bewertete er zurückhaltend.

Der Bürgermeister schlug deshalb vor, den Auftrag an RA Brauns zurückzunehmen.
Wir stellten den CDU-MFN-Antrag:

  1. RA Brauns wird zusätzlich mit der Klage gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen „Steinkaul“ und dem Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beauftragt.
  2. Beim Kreis Düren ist schriftlich zu erfragen, wann die Erteilung der Genehmigung dem Antragsteller zugesagt wurde, wann die Genehmigung erstellt wurde und warum sie zurückdatiert wurde.

Er wurde mit CDU-MFN-FDP-Stimmen angenommen. SPD, Grüne und Unabhängige stimmten dagegen.

Kosten:

  • Die Sondersitzung des Ausschusses kostete 176,40 € Sitzungsgeld.
    Das wäre bei rechtzeitiger Versendung des Vortrags Mey vor dem 13.12.16 vermeidbar gewesen.
  • Die Klage Steinkaul kostet im Verfahren vor dem VerwG im ungünstigsten Fall ca. 11.000 €.
    Der Schutz unserer Bürger und unserer Umwelt sollte uns das wert sein.

Erwin Fritsch, 22.01.17

Bauausschuss 13.12.16

Windkraft Nideggen

  • Am 25.01.16 nutzte Herr Schruff (REA GmbH) die vermeintliche Gunst der Stunde, um den neuen Bürgermeister Schmunkamp aufzusuchen und ihm die Verteilung von 14 zusätzlichen Windkraftanlagen im Nideggener Stadtgebiet schmackhaft zu machen.
  • Am 10.05.16 beschloss der Rat, die Erarbeitung des Flächennutzungsplans Windenergie wieder aufzunehmen und das Planungsbüro Becker mit der Unterstützung zu beauftragen.
  • Nach über 7 Monaten, am 12.12.16 bereiteten wir uns in der Fraktion auf die Ausschusssitzung vor. Als Grundlage zur Vorbereitung hatten wir nicht viel mehr als ein großes Fragezeichen:
    Einen Beschlussvorschlag der Verwaltung, von dem wir nicht wissen konnten, ob er schlüssig ist, und die Ankündigung, dass Herr Mey (Planungsbüro Becker) mündlich vortragen werde.
  • Am 13.12.16 stellte Herr Mey dann seinen Planungsstand vor.

Danach stellte Herr Schröder (CDU) den Antrag auf Sitzungsunterbrechung. Mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit wurde er angenommen.
Nach kurzer Beratung dieser Fraktionen wurde die Sitzung fortgesetzt. Herr Schröder beantragte nun die weitere Beratung dieses Tagesordnungspunktes auf eine zum 17.01.17 einzuberufende Sondersitzung des Ausschusses zu vertagen. Auch dies wurde mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit angenommen.

Nun „merkelte“ Herr Schmunkamp:

  • Er hält seinen Beschlussvorschlag für alternativlos.
    Wir wollen aber erst den Vortrag Mey in Ruhe prüfen und dann beschließen.
  • Die Schuld dafür, dass wir die Unterlagen bei den Fraktionssitzungen nicht verfügbar hatten, suchte er bei uns. Wir hätten sie rechtzeitig anfordern können.
    Sein Job ist es, die Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu verteilen.
  • Herr Schröder protestierte sachlich und ruhig gegen diese etwas ausartende Stellungnahme des Bürgermeisters.

Wenigstens relativierte Herr Schmunkamp seine Wortwahl später – im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, als die Zuhörer nicht mehr anwesend waren.

Windkraft Kreuzau

Der Tagesordnungspunkt war zunächst im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung versteckt. In der öffentlichen Bekanntgabe war „Normenkontrollverfahren FNP-Änderung der Gemeinde Kreuzau“ in „Änderung bestehender Auftragsvergabe“ umbenannt worden.

§ 27 (2) Unserer Geschäftsordnung:
„Über Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzungen unterrichtet der
Bürgermeister die Öffentlichkeit in geeigneter Weise …“

Die Bekanntgabe war eine eher ungeeignete Unterrichtung.

Die Verschiebung in den öffentlichen Teil beantragte ich zu Beginn der Sitzung. Herr Schmunkamp argumentierte dagegen. Es handele sich um eine Beratung zum strategischen Vorgehen gegen die Kreuzauer Planung. Ich glaube nicht ernsthaft, dass die Windkraftprojektierer durch eine Klagedrohung Nideggens abgeschreckt werden können. Wäre es doch so, könnte ich mich gut damit abfinden. Die Verschiebung in den öffentlichen Teil wurde mit CDU-MFN-FDP-Stimmen angenommen.

In der Ratssitzung am 05.07.16 war beschlossen worden, RA Brauns mit einer Normenkontrollklage gegen den Kreuzauer Flächennutzungsplan zu beauftragen. Die Klage sollte nach der Bekanntmachung der FNP-Änderung eingereicht werden. Inzwischen hatte der Rechtsanwalt mitgeteilt, dass er diese Klage für weniger aussichtsreich als eine Klage gegen einen der beiden Bebauungspläne, die im FNP vorgesehen sind, hält.
Im FNP sind 2 Bebauungspläne für Windkraft vorgesehen:

  • „Lausbusch“ (westlich Thum-Thuir, Richtung Nideggen) und
  • „Steinkaul“ (ostwärts Thum-Thuir, Richtung Muldenau).

Der Bebauungsplan „Steinkaul“ wurde am 18.11.16 bekanntgemacht (und damit in Kraft gesetzt). RA Brauns scheint darüber nicht informiert worden zu sein.
Die Verwaltung schlug vor:
„Sollte die Gemeinde Kreuzau den Bebauungsplan „G1 – Lausbusch“ beschließen, wird hiergegen durch ein Normenkontrollverfahren vorgegangen.“
Ob die Steinkaul-Windräder den Bürgermeister nicht stören oder ob die Kreuzauer Bekanntmachung „übersehen“ wurde, ist mir unbekannt.

Der mit der CDU abgesprochene Antrag lautete:

  1. Der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen die Teilflächennutzungsplanung Windenergie Konzentrationsflächenausweisung der Gemeinde Kreuzau wird nicht weiter verfolgt.
  2. RA Brauns ist über die Bekanntmachung des Bebauungsplans „G2 – Steinkaul“ durch die Gemeinde Kreuzau am 18.11.16 zu informieren.
  3. Gegen diesen Bebauungsplan „G2 – Steinkaul“ wird durch ein Normenkontrollverfahren vorgegangen. Allerdings dies nur unter der Voraussetzung, dass der Stadt Nideggen keine weiteren Kosten, als durch den bisher vorhandenen bzw. abgeschlossenen Mandatsvertrages mit RA Brauns, entstehen.
  4. Der vorhandene Mandatsvertrag hinsichtlich des ursprünglich geplanten Normenkontrollverfahrens gegen die Flächennutzungsplanänderung wird insoweit geändert, als nunmehr Gegenstand des Normenkontrollverfahrens der Bebauungsplan „G2 – Steinkaul“ sein wird. Sämtliche Modalitäten aus dem Ursprungsvertrag bleiben bestehen. Auch das einstweilige Verfahren nach § 47 (6) VwGO wird unverändert mit in das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes „G2 – Steinkaul“ übernommen.
  5. Sofern vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes G1 ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich „G1 – Lausbusch“ gestellt wird, wird zu gegebener Zeit durch den Rat oder einem seiner Ausschüsse entschieden werden, inwieweit hier eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist (siehe Beispiel „G2 – Steinkaul“ zur Errichtung von 2 WKA mit Abschluss eines speziell für dieses Verfahren geschlossenen Mandatsvertrages).

Er wurde mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit angenommen.

Umbau von Straßenquerungen

Der SPD-Antrag, sukzessive Straßenquerungen im Stadtgebiet durch Absenkung der Bordsteine barrierefrei zu machen, ist vernünftig.
Er wurde einstimmig angenommen.

Bei der Formulierung des Antrags hatte Herr Keß (SPD) es sich nicht verkneifen können, reichlich viel aufgestauten Frust von der Seele zu schreiben.
Er formulierte:

„Vor einer ganzen Reihe von Jahren hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, die Bordsteine an den Straßenübergängen und -querungen abzusenken, um Menschen mit Behinderungen einen mühelosen Wechsel auf eine andere Straßenseite zu ermöglichen. Dem damaligen Bürgermeister viel dazu herzlich wenig ein, nur dass er nicht die Umsetzung ermöglichen wollte.“
(Originalzitat aus dem Antrag)

Mit diesen Formulierungskünsten hat er der SPD ein Eigentor verpasst:

  • Was war aus dem SPD-Antrag geworden?
  • War er der SPD nicht wichtig genug, ihn wenigstens einmal in 6 Jahren Göckemeyer-Amtszeit zu wiederholen?
  • War er schlicht vergessen worden?

Erwin Fritsch, 19.12.16

Rat 29.11.16

Die Haushaltsberatungen laufen standardmäßig so ab:

  • 1. Ratssitzung: Einbringung des HH-Entwurfs
    Offizieller Start des Verfahrens.
  • 1. Haupt- und Finanzausschusssitzung
    Information über neuste Änderungen.
  • 2. Haupt- und Finanzausschusssitzung
    Hier wird über Änderungsanträge der Fraktionen beschlossen.
  • 2. Ratssitzung Beschlussfassung über den HH.

Am 25.10.16 wurde der HH-Entwurf eingebracht. Der Bürgermeister hat dazu eine vorbereitete „HH-Rede“ verlesen.

Zitat HH-Rede Schmunkamp:
„Der auferlegte Auftrag die städtischen Finanzen fortwährend auf Einsparpotentiale zu überprüfen wird sehr ernst genommen und mündet in immer genauere Plangrößen.“

Förderschulzweckverband

Einige Tagesordnungspunkte nach seiner „HH-Rede“ließ der Bürgermeister über seinen Beschlussvorschlag zum Beitritt über den Förderschulzweckverband abstimmen. Zum Förderschulzweckverband siehe auch: MFN-Info 2/2016.
Dem Landrat war es endlich gelungen die Ratsmehrheit, die das am 19.01.2016 und 10.05.2016 noch abgelehnt hatte, flach zu klopfen. Nach dem „Offenen Brief“ aller anderen Bürgermeister parierte die Ratsmehrheit.
Nur MFN und FDP stimmten dagegen.

Vom Förderschulzweckverband war nur der Beitritt Nideggens gefordert worden, mehr nicht, auch nicht im „Offenen Brief“.
Herr Schmunkamp schlug aber zusätzlich vor:
„Für die Begleichung der bis zum 31.12.2016 verursachten tatsächlichen Kosten der Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Nideggen im Förderschulzweckverband soll die Verwaltung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Förderschulzweckverband abschließen.“

Dafür gab es keinerlei schriftliche Forderung, vielleicht mündliche Zusagen an seine Bürgermeisterkollegen.
Ca. 180.000 € kostet diese Sympathiewerbung bei seinen Kollegen.
Das wäre ein Einsparpotential gewesen.

Anträge der Fraktionen

Die CDU (mit 9 Ratsmitgliedern zahlenmäßig stärkste Fraktion) stellte keinen einzigen Antrag. Auch SPD, Unabhängige und FDP stellten keine Anträge. An den Sitzungen nahmen sie wenigstens teil.

 MFN-Anträge

Zum HH hatten wir konstruktive Anträge gestellt:

  • Die Sanierung der Duschen in der Sporthalle Embken (ca. 30.000 €) konnten wir endlich für 2017 erreichen, überraschenderweise einstimmig. Auch Herr Schmunkamp rang sich die Zustimmung ab. Er hatte erstdie Notwendigkeit funktionierender Duschen in der Sporthalle bestritten.
  • Die Beschaffung einer Lautsprecheranlage für Sitzungen war für 25.000 € einplant.
    Einsparen geht anders.
    Wir konnten die 25.000 € auf 5.000 € zusammenstreichen.
  • Die Einplanung der Baumaßnahmen für Fw-Gerätehäuser wurde abgelehnt, weil angeblich die genauen Kosten noch nicht bekannt sind.
    Ein wenig überzeugendes Argument, mit dem Herr Schmunkamp sich durchsetzte. In den HH-Folgejahren wird naturgemäß mit geschätzten Zahlen gearbeitet.Zitat HH-Rede Schmunkamp:
    „Vorsichtsprinzip: Dieses Wort spiegelt sehr gut wieder, welche Ideen und Grundannahmen hinter einem solchen Haushaltsentwurf stecken. Belastende Aufwendungen wurden in den Annahmen so hoch wie vertretbar und entlastende Erträge so niedrig wie möglich bewertet und eingearbeitet.“Je öfter der Bürgermeister hier sein Gegenargument wiederholt, um so naheliegender wird der Verdacht, dass er ein anderes Motiv verschleiern will.

    Zitat HH-Rede Schmunkamp: “ … mündet in immer genauere Plangrößen“.

    Wenn er auch nur 1 € einplant, wird sein Plan schon um 1 € genauer.

  • Für die Musikschule konnten wir bescheidene 1.000 € jährlich erreichen. Dass dies gegen die Stimme des Bürgermeisters erfolgen musste, sagt genug über seine Einstellung zur Musikerziehung.
  • Für die Verschiebung der FNP-Änderung um 2 Jahre fanden wir keine Mehrheit. Der Bürgermeister glaubt ernsthaft damit Fakten gegen die Regionalplanänderung schaffen zu können. Das ist naiv!
    Er wird dazu lernen.
    Er wird die gleichen Erfahrungen machen, wie bei seiner Absicht seine Kollegen vom Nideggener Berechnungsmodell für den Förderschulzweckverband zu überzeugen oder wie bei seinem Versuch von Heimbach und Vettweiß Schülertransportkosten zu erhalten.
  • Für die Straßeninstandhaltung konnten wir die Anhebung von 100.000 € auf 150.000 € jährlich erreichen.
    Je weniger wir für Straßeninstandhaltung ausgeben, um so schneller kommen die Straßen in den Zustand, in dem sie dann nur noch mit erheblichen Anteilen der Anlieger „erneuert“ werden können.
    Herr Schmunkamp hatte behauptet, dass das Bauamt mehr als 100 T € gar nicht umsetzen kann. Herr Hönscheid hat dem Bürgermeister erklärt, wie es geht.
    Jetzt müsste der Bürgermeister „nur“ noch durchsetzen, dass der Bauamtsleiter das umsetzt.

Straßeninvestitionsprogramm

Das Straßeninvestitionsprogramm konnten wir nicht verhindern. Zu Straßeninstandhaltung und Straßeninvestitionsprogramm siehe: MFN-Info 2/1016 (Info2016_02).
Das Programm soll 2017 bis 2022 mit folgenden Kosten durchgezogen werden:

Gesamt

Anlieger

Stadt

Eschaueler Weg

359.400 €

282.160 €

77.240 €

Martinsweg / Dohmengarten

275.000 €

247.500 €

27.500 €

Uferweg

27.000 €

27.000 €

0 €

Schulstraße

76.000 €

45.600 €

30.400 €

Gartenweg

18.000 €

10.800 €

7.200 €

Herzogstraße

170.300 €

153.270 €

17.030 €

Röttgenstraße

241.500 €

217.350 €

24.150 €

Boicher Weg

344.000 €

283.800 €

60.200 €

Gartenstraße

94.876 €

71.156 €

23.720 €

Kallweg/Unraspfad

325.900 €

293.310 €

32.590 €

Wiesental

199.500 €

179.550 €

19.950 €

Pützweg

90.000 €

64.500 €

25.500 €

Trierer Weg

154.000 €

122.400 €

31.600 €

In der Au

264.000 €

237.600 €

26.400 €

Eschaueler Weg Querspange

57.000 €

51.300

5.700 €

Auf dem Hilkenrath

90.000 €

81.000 €

9.000 €

Im Waldwinkel

256.000 €

230.400

25.600 €

Hardenberg/Bachstraße

78.000 €

46.800

31.200 €

Pützgasse

14.000 €

8.400

5.600 €

In den Weingartsfeldern

54.000 €

48.600

5.400 €

Kickleyweg

28.000 €

25.200

2.800 €

Fazit:
Wir haben dem Haushalt nicht zugestimmt, weil er weiterhin überhöhte Steuern enthält und weil er mit dem Straßeninvestitionsprogramm zusätzliche Zumutungen für die Bürger enthält. Wenn es gelingt das Programm unverändert umzusetzen, steigt das Vermögen der Stadt um 3,2 Mio €. Die Anlieger zahlen davon 2,7 Mio. €. Da die Stadt die Baumaßnahmen vorfinanziert und die Anlieger später zur Kasse gebeten werden, fließen als schöner Nebeneffekt ab 2021, wenn der Stärkungspakt Zuschuss entfällt, noch 567 T € in die Stadtkasse.
Das ist gut für die Stadtkasse, für Nideggen nicht.
Nideggen besteht nicht aus Stadtkasse und Verwaltung.
Die Bürger sind Nideggen.
Die Bürger sanieren Nideggen.

Erwin Fritsch, 02.12.16