Haupt- und Finanzausschuss 30.08.16

Windkraft Kreuzau /Steinkaul

Die Kreuzauer Flächennutzungsplanänderung Windkraft ist noch nicht rechtskräftig. Die Bearbeitung der beim Kreis eingegangenen Bauanträge für die beiden Windräder Steinkaul (nördlich Thuir) hätte der Kreis zumindest verzögern können. Das tat er nicht, sondern gab die Offenlegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum 24.08.-23.09.16 bekannt. Die Bekanntmachung finden Sie: hier. Einwendungen gegen das Vorhaben kann jeder bis 07.10.16 schriftlich abgeben. Das gilt auch für die Stadt Nideggen. Beim öffentlichen Erörterungstermin am 08.11.16 kann jeder zuhören. Rederecht erhalten aber nur die Einwender.

Gemeinsam mit der CDU hatten wir  beantragt, den RA Brauns mit der Erarbeitung der Einwendung der Stadt und mit der Vertretung der Stadt beim Erörterungstermin zu beauftragen . Der Bürgermeister hatte sich in der Beschlussvorlage uns nur teilweise angeschlossen. Er glaubte aus Kostengründen auf die Vertretung der Stadt durch einen RA beim Erörterungstermin verzichten zu können:

„Hier reicht es aus Sicht der Verwaltung aus, dass ein Mitarbeiter der Stadt, der sich intensiv in der Thematik befindet, die schriftlich vorgetragenen Interessen vertritt und auch vorzubringen vermag, was im Verfahren mehr als ausreicht.“

Das reicht aber nicht. Eine Kurzfassung der Einwendung der Stadt vorzutragen, kann fast jeder, der Zeit hat sich vorzubereiten.
Der Vertreter der Stadt muss ein bisschen mehr können, z. B.:

  • Zwischenfragen juristisch korrekt beantworten.
  • ggf. zu anderen Einwendungen Stellung nehmen.
  • vor allem: Die gesamte Erörterung konzentriert verfolgen und registrieren was davon u.U. im Normenkontrollverfahren verwertbar ist.

Das kann kein Mitarbeiter der Stadt leisten.

Unser Antrag wurde mit den 6 Stimmen von CDU, MFN und FDP angenommen. 4 stimmten dagegen (Bürgermeister, SPD, Grüne, Unabhängige).

 

Brandschutzbedarfsplan

Den ersten Entwurf für die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes hatten wir vor der FV-Runde (Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende) am 20.07.16 erhalten und dort bereits teilweise mit Wehrleiter und Stellvertreter besprochen. Zusätzlich hatten wir schriftlich Stellung genommen. Einige Vorschläge wurden in den nun vorgelegten Entwurf übernommen. Die nicht übernommenen und einige Ergänzungen hatten wir zusammengetragen und am Vortag in der Fraktionssitzung besprochen. In der Sitzung hatte ich eine 11 Punkte-Liste an die Wand projizieren lassen. Die Reaktion kam wie erwartet:

  • Herr Fischer (CDU) erklärte, dass die CDU keinem der Anträge zustimmen werde, weil sie diese „umfangreiche“ Liste nicht vor der CDU-Fraktionssitzung erhalten habe und deshalb nicht in der Fraktion beraten konnte.
  • Herr Keß (SPD) schloss sich ihm mit der gleichen Argumentation an.

Worum ging es in den 11 Seiten?

  • Die meisten Punkte betreffen rein redaktionelle Überarbeitungen. Z.B. Ersetzen „Wehrführer“ durch den gesetzlichen Begriff „Wehrleiter“. Oder dielandwirtschaftliche Fläche in Nideggen ist mit 36,5 qKm angebenund 6 Zeilen weiter mit 31,95 qKm. Das sind Kleinigkeiten, über die man innerhalb von Sekunden entscheiden kann. Ob man das so stehen läßt, oder nicht, ist mir letztlich egal. Die Zukunft Nideggens oder der Feuerwehr hängt davon nicht ab. Wirklich professionell wirkt es abernicht.
  • Über einen neu eingefügten Abschnitt, der ausdrücklich als „Gedankensammlung“ bezeichnet wurde, hätte man kaum lange beraten müssen. Er enthält neben wenigen sinnvollen Ideen auch etliche widersprüchliche Überlegungen und Forderungen. Im Brandschutzbedarfsplan sollen der Ist- und der Soll-Zustand gegenübergestellt werden und der Weg zum Erreichen des Soll-Zustands aufgezeigt werden.“Gedankensammlungen“ gehören nicht in diesen Plan.
  • Dass die Feuerwehr im Text die „kurzfristige“ Beschaffung eines Quad oder ATV z.B. für die Unterstützung von Rettungseinsätzen bei den Kletterfelsen fordert, aber die Einplanung in der Beschaffungsplanung vergisst, ist wohl wichtiger. Auch darüber sollte man sich schnell einigen können.

Nur 2 Punkte sind wirklich diskussionsbedürftig:

  • die bisherige Praxis, 2 Feuerwehrmitglieder mit einer wenig überzeugenden Begründung als städtische Mitarbeiter zu bezahlen (neben der Aufwandsvergütung), soll über den Brandschutzbedarfsplan „legalisiert“ und zusätzlich ausgeweitet werden.
  • der Wehrleiter, oder sein Stellvertreter, soll künftig als Angestellter der Stadtverwaltung hauptamtlich tätig werden.

Darüber hätte sachlich und konstruktiv beraten werden müssen. Es gibt gute Gründe dafür und dagegen. Die gilt es abzuwägen.

Worum ging es den Herren Fischer und Keß?

  • Sie verlangen doch tatsächlich, dass wir das Ergebnis unserer Fraktionssitzung Ihnen schriftlich vor Ihrer Fraktionssitzung zur Verfügung stellen.
  • Damit dokumentierten sie öffentlich die peinliche Dürftigkeit ihrer eigenen Sitzungsvorbereitung.
  • Um das noch zu toppen, erklärten Sie vor jeder Diskussion die prinzipielle Ablehnung aller MFN-Vorschläge.

Der Bürgermeister hätte über die Anträge einzeln abstimmen lassen können. Das konnte er aber nicht mehr, nachdem ich beantragt hatte den Tagesordnungspunkt zu vertagen, damit sich die Fraktionen mit den „umfangreichen“ Anträgen befassen können. Die Herren Keß und Fischer wollten diese zusätzliche Vorbereitungszeit nicht nutzen. Sie waren in ihrer kindlichen Trotzhaltung gefangen. Der MFN-Vertagungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der Bürgermeister hätte seinen eigenen Beschlussvorschlag, den Plan dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen, abändern können. So schnell reagierte er nicht. Er ließ über seinen Antrag abstimmen. Also beschloss die Ausschussmehrheit, den Plan unverändert dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Ich binimmer wieder erstaunt, wie weit manche Ratsmitglieder bereit sind, die Grenzen ihrer intellektuellen Reaktionsfähigkeiten und ihr Unvermögen zu sachlicher Diskussion zu demonstrieren.

 

Aufwandsentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr

Vor der FV-Runde am 20.07.16 traf ich vor dem Rathaus auf den Wehrleiter und einen seiner Stellvertreter. Wir hatten noch Zeit und unterhielten uns. Sie brachten von sich aus das Gespräch auf die viel zu geringe Aufwandsvergütung. In der FV-Runde fragte ich den Bürgermeister nach der letzten Anpassung. Er konnte keine genaue Auskunft geben (das war vor seiner Amtszeit). Nach Mail-Anfragen an den Sachgebietsleiter und einer weiteren Anfrage an den Bürgermeister war ich informiert. Über die Aufwandsentschädigung wurde letztmalig 2008 beschlossen. Eine Anhebung ist damit fällig. Nach einigen Gesprächen in der Fraktion kamen wir zur Auffassung, die Anhebung zu beantragen und gleichzeitigeine angemessene Verteilung auf die verschiedenen Funktionsträger vorzuschlagen.

  • Der Bürgermeister war von mir frühzeitig darüber informiert worden, dass wir uns der Sache annehmen werden.
  • Von Herrn Latz hatte ich mir telefonisch einige Anregungen zur Änderung eingeholt.

Nach Abstimmung in der Fraktion legten wir unseren Antrag am 10.08.16 vor. Die Verwaltung hätte in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung bis zum 30.08.16 wenigstens einige konstruktive Änderungsvorschläge vorlegen können. Die sind in der BVL  kaum zu finden.

Beispiele:

BVL: Kommentar:

Bisher wird den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Auslagenersatz auf Nachweis gem. § 22 Abs. 1 BHKG und eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich je nach Funktion bestimmt, gem. § 22 Abs. 2 BHKG i. V. m. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.04.2008 durch die Stadt Nideggen gezahlt.

Das ist nur teilweise richtig. Richtig ist:
Die Angehörigen erhalten z. Zt. 70 % der Zahlungen als Aufwandsentschädigung, 30 % als geringfügig Beschäftigte (siehe Antrag, letzte Seite).
Die Einführung einer Einsatz- und Übungspauschale führt aus Sicht der Wehrleitung nicht zu einer Erhöhung der verfügbaren Einsatzkräfte während des kritischen Zeitfensters zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr, da sich die meisten Feuerwehrmitglieder in diesem Zeitrahmen aus beruflichen Gründen außerhalb des Stadtgebietes aufhalten. Falsch zitiert: Wir schlagen keine „Einsatz- und Übungspauschale“ sondern eine „Einsatzpauschale“ vor.
Sie soll nicht die Verfügbarkeit erhöhen, sondern einen Ausgleich für häufigen Einsatz darstellen.
Dazu steht im Antrag (Begründung 4. Punkt):
„Wegen der geringen Anzahl jederzeit verfügbarer Mitglieder in den Löschgruppen, musste die Wehrführung in der Ausrückeordnung die Alarmierung aller verfügbaren Kräfte als Normalfall festlegen. Die am Einsatz teilnehmenden Feuerwehrmitglieder leisten damit „regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst“ (§ 22 (2) BHKG). Das rechtfertigt die Einführung der Einsatzpauschale.“
Die Einführung einer Einsatz- und Übungspauschale (§ 4 des Entwurfes) würde zudem für die Wehrleitung und die Verwaltung einen zeitlichen Mehraufwand herbeiführen, der von der Wehrleitung strikt abgelehnt wird. Es ist kaum glaubhaft, dass die Wehrleitung keine Übersichten über die Teilnahme an Einsätzen führt. Dasist schon versicherungsrechtlich zwingend notwendig.
Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung bei den Wehrleitern bspw. würde die steuerliche Freigrenze überschreiten und die über den Freibetrag hinausgehende Entschädigung würde einen steuer- und sozialabgabenpflichtigen Ertrag darstellen. Hier gilt es unter Nutzung der Freibetragsgrenzen zu einer akzeptablen Lösung zu kommen.
Außerdem ist die in § 7 des Entwurfes aufgeführte Regelung nicht auf die Angehörigen der Feuerwehr übertragbar, sondern ist lt. Auskunft des Verbandes der Feuerwehren in NRW vom Träger des Feuerschutzes abzuwickeln, was ebenfalls einen erheblichen Mehraufwand zur Folge hätte. Beispiele wortgleicher Regelungen finden Sie hier:
Stadt Voerde vom 17.03.2016

Stadt Emmerich

 

Weiterhin wird durch die Satzung in die innere Organisationshoheit der Wehrleitung gem. § 11 BHKG eingegriffen (§ 4 des Entwurfs: Die Anzahl der Übungen wird im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festgelegt). Wieder falsch zitiert. In § 4 des Entwurfs steht:
Die Anzahl dieser Übungen wird im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festgelegt.
Das in der BVL fehlende „dieser“ zeigt, dass besonders angeordnete Einsatzübungen gemeint sind. Da sie Zusatzkosten verursachen, kann die Wehrleitung nicht selbständig entscheiden.
Bei der Kostenübersicht des Entwurfs (Anlage 2 des Antrages) wurde zwar eine durchschnittliche Einsatzpauschale berücksichtigt, jedoch die Übungspauschale außer Acht gelassen. Die Übungspauschale würde zu einem weiteren finanziellen Mehraufwand führen. Nach § 4 der vorgelegten Satzung wird die Einsatzpauschale auch für Übungen gezahlt. Zieht man die Führungskräfte, die eine Aufwandsentschädigung erhalten und dadurch keine Übungspauschale bekommen, von der Gesamtzahl der Mitglieder ab, so verbleiben noch 132 Mitglieder die eine Übungspauschale erhalten würden. Bei zwei im Monat stattfindenden Übungen, würde das einen zusätzlichen Mehrbedarf zu den veranschlagten 13.348 € i. H. v. 9.504,00 Euro pro Jahr darstellen. Wieder falsch zitiert.
Die Übungspauschale ist nicht vorgesehen. Sie existiert offensichtlich nur im Kopf des Verfassers.
Weder in unserem Antrag noch im Satzungsentwurf ist das Wort Übungspauschale auch nur 1-mal zu finden.
Zur Einsatzpauschale steht im Antrag (Begründung 4. Punkt):
„Die Berechnung der Kostenauswirkung (Anlage 2) erfolgte entsprechend der Schätzung des Wehrleiters für den jährlichen Durchschnitt.“

Die BVL enthält den Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung eine neue Regelung der Aufwandsentschädigung zu prüfen und zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorzulegen.“

Dieser Vorschlag enthielt keinerlei zeitliche Bindung. Wir wollen aber eine Änderung, die wir für notwendig halten, auch umsetzen. D.h. auch in den jetzt zu erstellenden Haushaltsentwurf einbringen.
Die Formulierung „im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung“ konnte schon gar nicht akzeptiert werden. Wir können dem Bürgermeister nicht per Beschluss zwingen „im Einvernehmen“ mit irgendjemand zu handeln. Das würde in seine gesetzlichen Rechte eingreifen. Der Beschluss wäre rechtswidrig. Der Bürgermeister müsste ihn beanstanden, auch wenn er ihn selbst vorgeschlagen hat.

Nachdem ich mich ausführlich mit der BVL auseinandergesetzt hatte, begann eine erheiternde Diskussion.
Daraus nur einige Highlights.

  • Herr Obladen (FDP) stellte fest, dass die Erarbeitung eines Satzungsentwurfs keine Aufgabe einer Fraktion sei. Ist das ein Grund sich mit dem Entwurf nicht inhaltlich auseinander zu setzen?
  • Wie sich herausstellte, will die Wehrleitung sich erst im Dezember in einem „Workshop“ mit dem Thema befassen. Eine Erhöhung ist jetzt angeblich gar nicht mehr so notwendig (das klang vor der FV-Runde noch anders), es reichte dem Wehrleiter nun auch, wenn sie erst 2018 wirksam würde.
  • Der Bürgermeister klammerte sich zunächst noch an die von ihm unterschriebene BVL. Nachdem wir einen alternativen Beschlussvorschlag vorgelegt hatten, begann er seinen eigenen Vorschlag umzuformulieren.

Unser alternativer Beschlussvorschlag lautete:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt eine Satzung zur Neuregelung der Aufwandsvergütung zu erarbeiten.
2. Zahlungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen nur noch nach dieser Satzung.
3. Eine Erhöhung im Gesamtumfang von ca. 7.500 € ist im Rahmen dieser Anpassung vorzusehen.
4. In der Satzung ist eine automatische Erhöhung durch Einführung des Referenzwertes „Aufwandsvergütung Ratsmitglied“ vorzusehen.
5. Die Wehrleitung ist zu beteiligen.
6. Entsprechende Mittel sind in den HH-Entwurf 2017 einzustellen.

Nachdem unser Vorschlag mehrheitlich abgelehnt worden war, wurde der Bürgermeister beauftragt:
„in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung eine Neuregelung zu erarbeiten
und eine erhöhte Aufwandsentschädigung in die Haushaltsplanung 2017 aufzunehmen.“

Damit haben wir wenigstens erreicht, dass die Anpassung für 2017 wirksam werden soll.

Erwin Fritsch, 01.09.16

Rat 05.07.16

Klage gegen Kreuzauer Windräder

Im Januar 2014 scheiterte die von Frau Göckemeyer und ihren Unterstützer*innen verfolgte Planung einer gemeinsamen Windkraftkonzentrationszone
Kreuzau-Nideggen beiderseits der Gemeindegrenze. Die Ratsmehrheit zog damals die Notbremse. Die Untersuchung des Stadtgebietes Nideggens zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wurde eingestellt. Damit war zunächst Ruhe an der Nideggener Windkraftfront.

Am 29.06.16 beschloss der Kreuzauer Rat endgültig seine FNP-Änderung:

Fünf 175 m hohe
Windräder sollen westlich Thuir-Thum an unsere Stadtgrenze gestellt werden. Zwei weitere 200 m hohe ostwärts Thuir-Thum.

Am Tag nach dem Kreuzauer Beschluss stellte unsere Fraktion den Dringlichkeitsantrag, den Punkt „Klage gegen den FNP Windkraft-Kreuzau“ nachträglich in die Tagesordnung der Sitzung am 05.07.16 aufzunehmen. Als Antragsteller erhielt ich das Wort um die Dringlichkeit zu begründen und beantragte den Punkt wegen der zahlreichen interessierten Bürger, die sich im und auch vor dem Sitzungssaal drängten, als ersten Punkt zu beraten. Das wurde beschlossen.

Anschließend konnte ich unseren Antrag begründen:
Die Realisierung der Kreuzauer FNP-Änderung kann dazu führen, dass Windkraftprojektierer entsprechende angrenzende Nideggener Zonen zwischen Thum und Nideggen und zwischen Muldenau und Thuir fordern undmit der Vorbelastung des Landschaftsbildes und des Denkmalschutzes durch die angrenzenden Windenergiekonzentrationszonen der Gemeinde Kreuzau argumentieren. Mit ähnlicher Logik ließe sich dann auch der Ring um Berg schließen.

Was haben wir dann?

  • Eine zerstörte Natur und Umwelt und Windräder, die wegen der Windverhältnisse relativ wenig Leistung bringen.
  • Wenn diese Windräder volle Leistung bringen, wird sie nicht gebraucht. Dann herrscht Überangebot an Windenergie.

Was brauchen wir dann?

  • Dann wird der Plan für ein Pumpspeicherkraftwerk am Rursee wieder aus der Kiste geholt. Das entspricht der Absicht der rot-grünen Landesregierung, Talsperren so zu nutzen.

Was wir dann haben:
Keine Heimat, in der man sich wohlfühlt, sondern ein Industriegebiet, in das keiner ziehen will.
Auch das entspricht der Absicht der rot-grünen Landesregierung. Die kleinen Dörfer und Kleinstädte sollen sich nicht mehr weiterentwickeln!

Unser Antrag lautete:

  1. Sofort nach Rechtswirksamkeit der Kreuzauer FNP-Änderung „Windkraft“ ist deren Rechtmäßigkeit im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens nach §47VerwGO zu überprüfen. Gleichzeitig ist eine einstweilige Anordnung nach § 47 (6) VerwGO zu beantragen.
  2. Mit der Klage ist Herr RA Brauns zu beauftragen.
  3. Herr RA Brauns ist bereits jetzt von dem Beschluss zu unterrichten. Alle erforderlichen Unterlagen sind ihm zuzustellen.
  4. Am Schriftverkehr zwischen Stadt und Herrn RA Brauns sind die Fraktionsvorsitzenden nachrichtlich zu beteiligen

Herr Fischer (CDU) und Herr Hensch (FDP) erklärten die volle Unterstützung ihrer Fraktionen für unseren Antrag. Das war nur konsequent.

Herr Keß (SPD) verlas eine Reihe von Punkten, mit denen sich die SPD-Fraktion auf die Sitzung fleißig vorbereitet hatte. Sie hatten alles zusammengekratzt, was ihnen einigermaßen tauglich als Gegenargument erschien:

  • Wir könnten noch gar nicht beschließen, weil die FNP-Änderung noch gar nicht rechtskräftig sei.
    (Siehe: die ersten 3 Worte des Antrags.)
  • Wir könnten noch nicht beschließen, weil die Gemeinde Kreuzau uns ihren Beschluss noch nicht „offiziell mitgeteilt“ hätte.
    (Die Pflicht zur „offiziellen Mitteilung“ gibt es nicht. Herr Keß hatte vom 30.06.16 bis zur Sitzung Zeit, sich von den Kreuzauer Genossen meine Behauptung über den Beschluss bestätigen zu lassen.)
  • Wir hätten nach Bekanntgabe der Genehmigung im Kreuzauer Amtsblatt noch 3 Wochen Zeit.
    (Satzungen werden mit dem Tag der Bekanntgabe im Amtsblatt rechtskräftig. Wie lange ist Herr Keß schon Ratsmitglied?)
  • RA Brauns hätte seine Informationspflicht gegenüber der Stadt verletzt, weil er meine Frage nach den möglichen Kosten direkt an mich beantwortet hatte.
    (RA Brauns hatte bisher nur das Mandat der Stadt, im Rahmen der Erstellung des FNP gegenüber Kreuzau und Bezirksregierung tätig zu werden. Was hinderte ihn meine Frage zu beantworten?)
  • Ich hätte die Kostenzusammenstellung, die ich vom RA Brauns am 01.06.16 erhalten hatte, dem Rat bewusst vorenthalten.
    (Ich habe die Kostenzusammenstellung als Anlage zu unserem Antrag genommen. Warum sollte ich sie vorher verteilen?)
  • Die Kosten seien den Bürgern nicht zuzumuten.
    (20.000 € sind viel Geld, aber nur ein zwanzigstel der Kosten, um die sich der Bau der Brücke in Abenden seit November 2015 verteuert hat. Bei der Größenordnung von 20.000 € und 3 Mio. € Grundsteuereinnahmen im Jahresabschluss 2015 (Sitzungsvorlage am gleichen Tag) von der „Grundsteuer B“ zu schwafeln, ist eher lächerlich.)
  • Die betroffenen Bürger sollen auf eigene Kosten klagen.
    (Eine neuartige Interpretation des Solidargedankens.)

Frau Zentis (Grüne) war nicht so gut vorbereitet und argumentierte unsachlich bis zur Beleidigung. Als sie sich Sorgen machte, ob „mein Hirn noch gesund“ sei, musste der Bürgermeister sie zur Ordnung rufen. Wahrscheinlich hatte sie mich nicht beleidigt, es klang nur so.

Der Bürgermeister war prinzipiell bereit unseren Antrag zu unterstützen. Er wollte aber „RA Brauns“ durch „ein Rechtsanwalt“ ersetzt haben. Vor allem wollte er erst prüfen lassen, ob durch den Beschluss eine Schadensersatzpflicht der Stadt entstehen könnte. Irgendein Berater*in hatte ihm diesen unsinnigen Floh ins Ohr gesetzt. Natürlich könnte ein Windkraftprojektierer ein Gewinnmöglichkeit durch ein OVG-Urtell verlieren. Das kann er dann aber keinesfalls der Stadt anlasten.
Herr Schmunkamp war ausreichend gewarnt. Trotzdem stellte er seinen Antrag zur Abstimmung. Er stimmte dafür. 2 Unabhängige auch – alle anderen waren dagegen.

Danach wurde über unseren Antrag abgestimmt: 15 Ja-Stimmen (CDU, MFN, FDP), 9 Nein-Stimmen (Bürgermeister, SPD, Grüne, Unabhängige).

Nach der Abstimmung griff sich Herr Keß den letzten, vermeintlich rettenden, Strohhalm. Er wollte die Rechtmäßigkeit des Beschlusses geprüft haben, weil eine Auftragsvergabe nur im nichtöffentlichen Teil erfolgen dürfe.
Im nichtöffentlichen Teil las ich den letzten Satz des § 6 (2) unserer Geschäftsordnung  vor:
„Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall weder Gründe des öffentlichen Wohls noch berechtigte Ansprüche oder Interessen Einzelner den Ausschluss der
Öffentlichkeit gebieten.“
Er leuchtete dem Bürgermeister ein. Er wollte ihn aber erst noch in Ruhe prüfen. Das hat er inzwischen getan und unter Berufung auf den von mir zitierten Satz den Ratsmitgliedern mitgeteilt, dass er den Beschluss nicht beanstanden wird.
Herr Schmunkamp ist im ersten Amtsjahr. Es ist sein gutes Recht, einen Sachverhalt in Ruhe prüfen zu wollen.
Aber: Wie lange ist Herr Keß schon Ratsmitglied?

Baurecht Notarzt-Standort

Wir hatten einen Antrag gestellt, um zu verhindern, dass fehlende baurechtliche Grundlagen als Argument für die Wahl eines Ausweichstandortes außerhalb Nideggens vorgeschoben werden oder eine Baugenehmigung unter weitgehender Auslegung des Baurechts ohne förmliches Verfahren (nach dem Motto: „Kreis erteilt dem Kreis Baugenehmigung“) erteilt wird und damit den betroffenen Anliegern ihre Rechte im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit genommen werden.

In der Beschlussvorlage  zu diesem Antrag ging die Verwaltung nicht annähernd auf unseren Vorschlag ein.

Mit Frau Göckemeyer hätte das zu unnötig langer Diskussion im Rat geführt. Mit Herrn Schmunkamp führte ein kurzes Telefonat zum Ergebnis: Der letzte Satz in der Beschlussvorlage wird gestrichen und unser Vorschlag angefügt.

Also stellte ich in der Sitzung den Antrag:
1. Der Rat beschließt die Studie über die Aufnahmekapazität und das Vergrößerungspotential des Regenrückhaltebeckens über das Ing. Büro anfertigen zu lassen, um zu wissen, welche Flächen und welche Kubatur für eine spätere wirtschaftliche Entsorgung und Einleitung von weiteren versiegelten Flächen erforderlich sind.
2. Der Rat beschließt die Erstellung eines Bebauungsplanes und die ggf. erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes für den Notarztstandort

Das wurde einstimmig beschlossen. So einfach kann das sein, wenn man einen Bürgermeister hat, der zuhören kann und will.

Erwin Fritsch, 07.07.16

28.06.16 Bauausschuss

Fertigstellung Boicher Weg

Ein Anwohner des Boicher Weges hatte einen Bürgerantrag an den Rat gerichtet. Er forderte die Fertigstellung des Boicher Weges, weil sein Haus bei Starkregenfällen gefährdet ist. Zuständigkeitshalber ging der Antrag in den Ausschuss zur Entscheidung.
Eine Stunde vor der Ausschusssitzung war dazu eine Ortsbesichtigung durch den Ausschuss angesetzt worden. Der Antragsteller war von der Stadt erst am Tag der Ortsbesichtigung informiert worden. Die anderen Anlieger, die bei einer Fertigstellung mit bis zu 90 % der Kosten belastet werden, wurden nicht informiert.
Offensichtlich ist das Haus des Antragstellers besonders gefährdet, weil bei Starkregen das Wasser aus 2 Richtungen auf seine Garage zuströmt.

Für die Sitzung hatte die Verwaltung einen Beschlussvorschlag erstellt:

„Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt die endgültige Herstellung des Boicher Weges anhand der noch von der Verwaltung zu erstellenden Straßenliste bzw. Prioritätenliste durchzuführen.“

Frank Hoffmann (MFN) erinnerte daran, dass die Ausschussmehrheit bei der Beratung der KAG-Satzung sich geweigert hatte unserem Vorschlag zu folgen und die Verantwortung für die Erstellung der Prioritätenliste zu übernehmen. Der Bürgermeister verteidigte eifrig seinen Vorschlag. Der Vorschlag wurde mit 7 gegen 2 (MFN) Stimmen angenommen. Einem inhaltsleeren Vorschlag konnten wir nicht zustimmen.

Damit hat der Antragsteller erreicht, dass der Boicher Weg fertiggestellt wird.
Offen bleibt:

  • Wann,
  • in welchem Umfang,
  • zu welchen Kosten.

Rurbrücke Abenden

Am 15.11.15 hatte sich die Ausschussmehrheit gegen unsere 2 Stimmen für die von dem beratenden Ingenieur vorgeschlagene teuerste Lösung entschieden.
Wir hatten nun eine Anfrage gestellt, um den aktuellen Stand der Zeitplanung und der Kostenentwicklung zu erfahren. Zusätzlich hatte ich bei einer Akteneinsicht dem Bauamtsleiter Fragen gestellt.

Kostenentwicklung:

Kostenschätzung (15.11.15)

940.547 €

Kostenberechnung (28.06.16)

1.130.905,00 €

Ing-Vertrag

190.077,72 €

Baugrunduntersuchung

ca. 5.000 €

statische Berechnung

ca. ?

SiGeKo

ca. 50.000 €

Genehmigungsgebühren

ca. ?

FFH-Vorprüfung

ca. 5.000 €

Summe nach akt. Schätzung

ca. 1.400.000 € + X €

Die mit „ca.“ und Fragezeichen markierten Positionen können aktuell nicht genau beziffert werden. Das liegt auch daran, dass in einer Kleinstadt kaum Erfahrung mit solchen Bauten vorliegt.
Der Zeitplan sieht den Bau von Oktober 2016 bis September 2017 vor. Endgültig ist das noch nicht.

Fördermittel:
Ein Blick in die gültigen Vergaberichtlinien zeigt, dass bei korrekter Auslegung dieser Bestimmungen kein Cent zu erwarten ist. Die Stadtverwaltung ist nach Gesprächen mit den Bearbeitern bei der BezReg dennoch hoffnungsvoll und erwartet eine Fördermittelzusagen 2017. Seitens der Stadt wurde jedenfalls alles unternommen, um diesen Zuschuss zu erhalten. Unter anderem wurde ein „Verkehrskonzept“ kunstvoll gefertigt, das überzeugend darlegt, dass ohne diese Brücke die Tourismusströme kaum zu bändigen sind.
Auch wenn wir die Fördermittel erhalten, bleibt die Frage, ob die Ausgabe von fast 1,5 Mio. € für diese Brücke gerechtfertigt ist.

Auch Fördermittel sind unsere Steuergelder!

Erwin Fritsch, 29.06.16

Rat 12.05.16

Förderschulzweckverband

Im Gegensatz zum Landkreis und allen anderen Gemeinden, die mehr oder weniger willig oder unwillig der Entscheidung des Landrates zur Gründung eines Förderschulzweckverbandes folgten, hat Nideggen diesen Beitritt verweigert. Bereits mehrfach haben sich Rat und Ausschüsse mit diesem Thema befasst.
Am 19.01.16 bekräftigte der Rat seine bisherige Haltung mit dem Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Nideggen lehnt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unter der Voraussetzung, dass vollständig der Betrag gezahlt wird, der auch bei einer Mitgliedschaft im Förderschulzweckverband entrichtet werden müsste, ab.
  2. Gleichzeitig bekräftigt der Rat der Stadt Nideggen die Bereitschaft, die tatsächlich verursachten Kosten der aus dem Stadtgebiet Nideggen stammenden Schüler aus solidarischen Gründen zu tragen und beauftragt die Verwaltung einen Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an den Förderschulzweckverband zu versenden, für die eine Berechnung analog zum Schreiben vom 07.12.2015 Grundlage ist.

Die Rechtslage ist eindeutig: Wir haben keinerlei Zahlungsverpflichtung. Auch wenn wir keinen Cent zahlen, ist der Kreis verpflichtet, die Beschulung der Kinder mit Förderungsbedarf, die nicht in anderen „normalen“ Schulen unterrichtet werden können, sicherzustellen. Obwohl auch der Landrat nach reichlich viel Widerstand einsehen musste, stellte er als Vorsitzender des Zweckverbands im Schreiben vom 18.11.15 erneut die falsche Behauptung auf, Nideggens Beitritt zum Verband liege „Im Interesse aller Kommunen sowie vor allem der betroffenen Eltern und Schüler“.

Richtig ist:

  • Der Beitritt liegt im Interesse des Landrats, weil er die exorbitant hohe Kreisumlage Dürens reduziert und zusätzlich einen, von den Verbandsmitgliedern kaum nachprüfbaren Anteil der Personalkosten in den Verband verlagert.
  • Der Beitritt nützt den Kommunen, die die Kosten für Finanzierung und Instandhaltung ihrer bisherigen Schulgebäude in den Verband einbringen.
  • Die betroffenen Eltern und Schüler haben keinerlei Vorteile.

Bürgermeister Schmunkamp hat dieses Problem als eine der „offenen Baustellen“ von seiner Vorgängerin geerbt, die er bewundernswert schnell, vielleicht zu schnell, schließen will. Deshalb legte er dem Rat den „Kompromissvorschlag“ vor:

  1. Der Rat der Stadt Nideggen beschließt die tatsächlich verursachten Kosten der aus dem Stadtgebiet Nideggen stammenden Schülerinnen und Schüler zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu vorrangig einen Beitritt zum Förderschulzweckverband zu realisieren oder auch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen, beides unter der Bedingung, dass die tatsächlich entstandenen Kosten dabei nicht überschritten werden.
  2. Für den Abrechnungszeitraum bis zum 31.12.2016 ist die Stadt Nideggen aufgrund der damit teilweise verbundenen negativen Auswirkungen auf die Haushalte der Mitgliedskommunen bereit, den vollen Beitragssatz zu tragen.
  3. Darüber hinausgehende Zahlungen werden abschließend ausgeschlossen.

Bei diesem „Schnellschuss“ unterliefen ihm handwerkliche Fehler:

  • Notwendige Korrektur des Nideggener Berechnungsvorschlags nachdem er ihn an Landrat, seine Bürgermeisterkollegen und unsere Fraktionsvorsitzenden versendet hatte. An einer Stelle fehlte das kleine, aber dort entscheidende Wörtchen „hälftig“,
  • Die Nideggen entstehenden Kosten, die in der Beschlussvorlage vom 26.04.16 beschrieben wurden, korrigierte er mit Mail vom 04.05.16.

Entscheidend waren aber 3 Fehleinschätzungen:

  • Seine Hoffnung, dass seine Bürgermeisterkollegen zu einer Satzungsänderung zu Gunsten Nideggens bereit seien, teilen wir nicht annähern. Alle Erfahrungen sprechen dagegen.
  • In der Ziffer 2. seines Vorschlages erhofft er sich Nidegger Rücksichtnahme auf die Finanzlage anderer Kommunen. Dazu haben wir wenig Anlass. Über 100.000 € sind einfach zu viel um ein Wohlfühlklima in der Bürgermeisterrunde zu finanzieren.
    Besonders ungeschickt: Den Vorschlag, den er in Ziff. 2 vom Rat gebilligt haben wollte, hatte er dem Landrat vorher schon zugesagt.
  • Er glaubte für seinen Kompromiss eine Mehrheit im Rat zu finden. Dazu hatte er vorab die Fraktionsvorsitzenden um die Meinung ihrer Fraktionen gefragt. Gelernt hat er: Wenn ich ihm die Meinung der Fraktion mitteile, gilt das. Es ist dann nicht meine Meinung, sondern die der Fraktion. Andere Fraktionen sind anders!

Sein Vorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Was ist zu tun:

  • Zunächst nichts, schon gar nichts Überstürztes, Der Förderschulzweckverband hat einen schriftlichen Vorschlag (Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages) erhalten. Die – schriftliche – Antwort können wir abwarten.
  • Ob wir uns nachträglich auch an den Kosten ab Gründung des Verbandes beteiligen, können wir immer noch entscheiden. Es wäre fair, ist aber nicht zwingend. Es gibt keinen Grund es jetzt schon zu zusagen.

Erwin Fritsch, 16.05.16