Gebührensatzungen
In diesem Bereich gibt es nur begrenzten Handlungsspielraum für den Rat. Das KAG (Komunalabgabengesetz) setzt die Spielregeln:
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Gebühren für die Leistungen der Gemeinde sind verursachergerecht zu erheben.
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Sie sind jährlich neu zu berechnen.
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Grundlage für den Neuansatz ist der Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
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Über-/Unterbezahlungen sind innerhalb von 4 Jahren auszugleichen.
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Richtlinien und Gerichtsurteile regeln im Einzelnen was angerechnet werden muss.
Winterdienstgebühren
In diesem Bereich gibt es nur 2 Stellschrauben mit denen man am Gebührensatz drehen kann:
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Den „Anteil öffentliches Interesse“ (Er wird von den Gesamtaufwendungen abgezogen, weil nicht nur die Anlieger zu ihren Häusern fahren wollen).
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Die Streumittelkosten.
Die Mehrheit argumentierte „hier geht es doch nur um Cent-Beträge“. Das ist für uns kein Grund eine Verwaltungsvorlage durchzuwinken.
Den „Anteil öffentliches Interesse“ hatte die Verwaltung von 25 % auf 15% gesenkt. Das belastet die Anlieger mit rund 20.000 € mehr als im Vorjahr. Wir schlugen eine Senkung auf 20 % vor. Der Bürgermeister war strikt dagegen. Die Mehrheit folgte ihm, wie sie das gerne bei MFN-Anträgen tut.
Der Ansatz für Streumittel war mit 20.000 € entschieden zu hoch angesetzt. Der Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre liegt bei rund 10.000 €. Wir haben 15.000 € vorgeschlagen. Auch hier entstand eine längliche Diskussion. Nach einigem Austausch nur teilweise sachlicher Argumente, beriet sich der Bürgermeister mit der Kämmerin und der Sachgebietsleiterin und deutet an, dass er mit unserem Vorschlag leben könne. Jetzt erst wurde unser Vorschlag akzeptiert.
Was haben wir damit erreicht:
Gebühr 2017 |
Vorschlag |
Beschluss |
Gemeindestr. je lfd. m: 1,00 € |
1,17 € |
1,14 € |
Kreis-Landstr. je lfd. m: 0,89 € |
1,05 € |
1,02 € |
Sicher nur Cent-Beträge! Ich vermute, dass der Bürgermeister auch bei einem Ansatz von 20 % für den „Anteil öffentliches Interesse“ eine echte Überlebenschance hätte.
Abwassergebühren
Hier hatte sich die Verwaltung, angeregt durch Stellenausschreibungen anderer Gemeinden, einen besonders neckischen Einfall erlaubt:
Nideggen bekommt einen Regenwasser-Sheriff!
Der spürt durch das Stadtgebiet und macht all die bösen Schummler dingfest, die ihrer Pflicht zur Angabe der versiegelten Flächen nicht korrekt nachgekommen sind. Dann werden sie gehörig zur Kasse gebeten – bis zu 4 Jahre Nachzahlung!
Einen kleinen Nachteil hat diese Lösung: Die Kosten für die Regenwasser-Entsorgung werden nicht weniger, sondern höher, denn die Kosten für den Regenwasser-Sheriff werden auf die Niederschlagswasser-Gebührenpflichtigen umgelegt. Der Personalansatz Bauamt steigt damit immerhin von 50.197 € um 85.446 € auf 135.643 €.
Dass die „Gebührengerechtigkeit“ der Sachgebietsleiterin erkennbar am Herzen liegt, ist verständlich – anscheinend hat sie sich genug über die Schummler geärgert. Der Bürgermeister und die Kämmerin unterstützen sie.
Wir halten Gebührensteigerungen, die allein der „Gebührengerechtigkeit“ zu verdanken sind, für unangebracht. Sie stellt das Prinzip „Verursachergerecht“ auf den Kopf indem sie die Nichtverursacher zusätzlich belastet.
Durchsetzen konnten wir uns damit nicht. Interessant war die Diskussion aber dennoch. Wir argumentierten nicht nur gegen die Ausschussmehrheit, sondern auch gegen den Bürgermeister und seine beiden Damen. Im Laufe der Diskussion gelang es immerhin, dass Bürgermeister und Sachgebietsleiterin sich in ihrer Argumentation annäherten. Während die Sachgebietsleiterin anfangs von der im Laufe mehrere Jahre zu erreichenden Gebührengerechtigkeit sprach, fiel dem Bürgermeister eine Ausrede ein: Der Regenwasser-Sheriff bekommt nur eine zeitlich befristete Stelle. Nun mussten die beiden Damen etwas vorsichtiger argumentieren. Sie trauten sich nicht zu verraten wie faul die Ausrede war: Im Haushaltsplan sind die Kosten für den Regenwasser-Sheriff ab 2018 durchgängig über alle Jahre eingeplant.
Abfallgebühren
Die Kosten stellt die RegioEntsorgung der Stadt in Rechnung. Die Stadt kann nur noch regeln, wie sie aufgeteilt werden. Dazu gibt es noch unterschiedliche Gebührensätze für Restmüll, Biomüll und Sperrgutabholung, mit entsprechend hohen Aufwand für die Gebührenbescheide und -Abrechnungen. Der ist der Kämmerin, Frau Gläser, zu viel. Ihr Ziel ist eine Einheitsgebühr, die weit weniger Abrechnungsaufwand bei der Stadt verursacht.
Dazu stellte sie 3 Alternativen vor:
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Alternative 1: „Einheitsgebühr“
Berechnung nur nach Restmüll-Tonnengröße und Leerungsfrequenz
Bio-Tonne und Sperrgutabholung gratis.
10 % Abschlag für Selbstkompostierer. -
Alternative 2: „Rest-/Biomüll“
Wie bisher wird ein Teil der Entsorgungskostenauf die Bio-Tonnen-Nutzer umgelegt. -
Alternative 3: „Rest-/Biomüll Subventionierung“
Ein geringerer Teil der Entsorgungskosten wird auf die Bio-Tonnen-Nutzer umgelegt.
Restmüll wird teurer, Biomüll billiger.
Ihr Plan war, zunächst den Bio-Müll stärker zu Lasten des Rest-Mülls zu subventionieren, um dann im nächsten Jahr, wenn sich mehr Gebührenpflichtige für eine Bio-Tonne entschieden haben, die Einheitsgebühr vorzuschlagen. Die Gebührensteigerung zur Einheitsgebühr geht dann in der Kostensteigerung der RegioEntsorgung um.
Die zur Alternative 3 vorgelegte Kalkulationstabelle war rechnerisch richtig, aber methodisch falsch. Sie geht davon aus, dass die Zahl der Bio-Tonnen-Nutzer wächst, rechnet aber mit gleichbleibender Anzahl. D.h.: Es werden zu viel Gebühren erhoben.
Bei der Diskussion über die Alternativen wurde so lange hin und her argumentiert bis einem Ausschussmitglied klar wurde, dass er bei Alternative 1 günstiger abschneidet. Er konnte sich durchsetzen. Frau Gläsers Plan ging nicht auf – er war gar nicht notwendig! Die Mehrheit entschied sich für: Alternative 1 sofort. Nur unsere Fraktion und H.G. Müller (Grüne) waren dagegen.
Wie sich das für Sie auswirkt, können Sie unter diesem Link ablesen.
Wenn sie Selbstkompostierer sind, sollten Sie sich aber nicht zu früh über den 10 % Gebührenabschlag freuen. Den erhalten Sie nur, wenn Ihnen der Aufstieg zum „qualifizierten Eigenkompostierer“ gelingt. Dazu müssen Sie einen Antrag ausfüllen und an die RegioEntsorgung stellen. Dann kommt der Kompost-Sheriff von der RegioEntsorgung und prüft ihr Grundstück und die Art der Kompostierung im „Sinne der Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR in der zur Zeit gültigen Fassung“. Dass sie ihm jederzeit Zutritt auf ihr Grundstück gewähren, ist Bestandteil des Antrags.