Satzungen HuF 07.11.17

Gebührensatzungen

In diesem Bereich gibt es nur begrenzten Handlungsspielraum für den Rat. Das KAG (Komunalabgabengesetz) setzt die Spielregeln:

  • Gebühren für die Leistungen der Gemeinde sind verursachergerecht zu erheben.

  • Sie sind jährlich neu zu berechnen.

  • Grundlage für den Neuansatz ist der Durchschnitt der letzten 3 Jahre.

  • Über-/Unterbezahlungen sind innerhalb von 4 Jahren auszugleichen.

  • Richtlinien und Gerichtsurteile regeln im Einzelnen was angerechnet werden muss.

Winterdienstgebühren

In diesem Bereich gibt es nur 2 Stellschrauben mit denen man am Gebührensatz drehen kann:

  • Den „Anteil öffentliches Interesse“ (Er wird von den Gesamtaufwendungen abgezogen, weil nicht nur die Anlieger zu ihren Häusern fahren wollen).

  • Die Streumittelkosten.
    Die Mehrheit argumentierte „hier geht es doch nur um Cent-Beträge“. Das ist für uns kein Grund eine Verwaltungsvorlage durchzuwinken.

Den „Anteil öffentliches Interesse“ hatte die Verwaltung von 25 % auf 15% gesenkt. Das belastet die Anlieger mit rund 20.000 € mehr als im Vorjahr. Wir schlugen eine Senkung auf 20 % vor. Der Bürgermeister war strikt dagegen. Die Mehrheit folgte ihm, wie sie das gerne bei MFN-Anträgen tut.

Der Ansatz für Streumittel war mit 20.000 € entschieden zu hoch angesetzt. Der Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre liegt bei rund 10.000 €. Wir haben 15.000 € vorgeschlagen. Auch hier entstand eine längliche Diskussion. Nach einigem Austausch nur teilweise sachlicher Argumente, beriet sich der Bürgermeister mit der Kämmerin und der Sachgebietsleiterin und deutet an, dass er mit unserem Vorschlag leben könne. Jetzt erst wurde unser Vorschlag akzeptiert.
Was haben wir damit erreicht:

Gebühr 2017

Vorschlag

Beschluss

Gemeindestr. je lfd. m: 1,00 €

1,17 €

1,14 €

Kreis-Landstr. je lfd. m:  0,89 €

1,05 €

 1,02 €

Sicher nur Cent-Beträge! Ich vermute, dass der Bürgermeister auch bei einem Ansatz von 20 % für den „Anteil öffentliches Interesse“ eine echte Überlebenschance hätte.

Abwassergebühren

Hier hatte sich die Verwaltung, angeregt durch Stellenausschreibungen anderer Gemeinden, einen besonders neckischen Einfall erlaubt:
Nideggen bekommt einen Regenwasser-Sheriff!
Der spürt durch das Stadtgebiet und macht all die bösen Schummler dingfest, die ihrer Pflicht zur Angabe der versiegelten Flächen nicht korrekt nachgekommen sind. Dann werden sie gehörig zur Kasse gebeten – bis zu 4 Jahre Nachzahlung!
Einen kleinen Nachteil hat diese Lösung: Die Kosten für die Regenwasser-Entsorgung werden nicht weniger, sondern höher, denn die Kosten für den Regenwasser-Sheriff werden auf die Niederschlagswasser-Gebührenpflichtigen umgelegt. Der Personalansatz Bauamt steigt damit immerhin von 50.197 € um 85.446 € auf 135.643 €.

Dass die „Gebührengerechtigkeit“ der Sachgebietsleiterin erkennbar am Herzen liegt, ist verständlich – anscheinend hat sie sich genug über die Schummler geärgert. Der Bürgermeister und die Kämmerin unterstützen sie.
Wir halten Gebührensteigerungen, die allein der „Gebührengerechtigkeit“ zu verdanken sind, für unangebracht. Sie stellt das Prinzip „Verursachergerecht“ auf den Kopf indem sie die Nichtverursacher zusätzlich belastet.

Durchsetzen konnten wir uns damit nicht. Interessant war die Diskussion aber dennoch. Wir argumentierten nicht nur gegen die Ausschussmehrheit, sondern auch gegen den Bürgermeister und seine beiden Damen. Im Laufe der Diskussion gelang es immerhin, dass Bürgermeister und Sachgebietsleiterin sich in ihrer Argumentation annäherten. Während die Sachgebietsleiterin anfangs von der im Laufe mehrere Jahre zu erreichenden Gebührengerechtigkeit sprach, fiel dem Bürgermeister eine Ausrede ein: Der Regenwasser-Sheriff bekommt nur eine zeitlich befristete Stelle. Nun mussten die beiden Damen etwas vorsichtiger argumentieren. Sie trauten sich nicht zu verraten wie faul die Ausrede war: Im Haushaltsplan sind die Kosten für den Regenwasser-Sheriff ab 2018 durchgängig über alle Jahre eingeplant.

Abfallgebühren

Die Kosten stellt die RegioEntsorgung der Stadt in Rechnung. Die Stadt kann nur noch regeln, wie sie aufgeteilt werden. Dazu gibt es noch unterschiedliche Gebührensätze für Restmüll, Biomüll und Sperrgutabholung, mit entsprechend hohen Aufwand für die Gebührenbescheide und -Abrechnungen. Der ist der Kämmerin, Frau Gläser, zu viel. Ihr Ziel ist eine Einheitsgebühr, die weit weniger Abrechnungsaufwand bei der Stadt verursacht.
Dazu stellte sie 3 Alternativen vor:

  • Alternative 1: „Einheitsgebühr“
    Berechnung nur nach Restmüll-Tonnengröße und Leerungsfrequenz
    Bio-Tonne und Sperrgutabholung gratis.
    10 % Abschlag für Selbstkompostierer.

  • Alternative 2: „Rest-/Biomüll“
    Wie bisher wird ein Teil der Entsorgungskostenauf die Bio-Tonnen-Nutzer umgelegt.

  • Alternative 3: „Rest-/Biomüll Subventionierung“
    Ein geringerer Teil der Entsorgungskosten wird auf die Bio-Tonnen-Nutzer umgelegt.
    Restmüll wird teurer, Biomüll billiger.

Ihr Plan war, zunächst den Bio-Müll stärker zu Lasten des Rest-Mülls zu subventionieren, um dann im nächsten Jahr, wenn sich mehr Gebührenpflichtige für eine Bio-Tonne entschieden haben, die Einheitsgebühr vorzuschlagen. Die Gebührensteigerung zur Einheitsgebühr geht dann in der Kostensteigerung der RegioEntsorgung um.

Die zur Alternative 3 vorgelegte Kalkulationstabelle war rechnerisch richtig, aber methodisch falsch. Sie geht davon aus, dass die Zahl der Bio-Tonnen-Nutzer wächst, rechnet aber mit gleichbleibender Anzahl. D.h.: Es werden zu viel Gebühren erhoben.

Bei der Diskussion über die Alternativen wurde so lange hin und her argumentiert bis einem Ausschussmitglied klar wurde, dass er bei Alternative 1 günstiger abschneidet. Er konnte sich durchsetzen. Frau Gläsers Plan ging nicht auf – er war gar nicht notwendig! Die Mehrheit entschied sich für: Alternative 1 sofort. Nur unsere Fraktion und H.G. Müller (Grüne) waren dagegen.

Wie sich das für Sie auswirkt, können Sie unter diesem Link ablesen.

Wenn sie Selbstkompostierer sind, sollten Sie sich aber nicht zu früh über den 10 % Gebührenabschlag freuen. Den erhalten Sie nur, wenn Ihnen der Aufstieg zum „qualifizierten Eigenkompostierer“ gelingt. Dazu müssen Sie einen Antrag ausfüllen und an die RegioEntsorgung stellen. Dann kommt der Kompost-Sheriff von der RegioEntsorgung und prüft ihr Grundstück und die Art der Kompostierung im „Sinne der Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR in der zur Zeit gültigen Fassung“. Dass sie ihm jederzeit Zutritt auf ihr Grundstück gewähren, ist Bestandteil des Antrags.

Verwaltungsgerichtsbeschluss HuF 07.11.17

Der Verwaltungsgerichtsbeschluss – Eine überflüssige Realsatire

Am 23.10.17 erhielten wir von Frau Gläser die Zusage, die Excel-Tabellen der Kalkulationen für die Gebührensätze zu erhalten. Am 26.10.17 wurde die Zusage dann mit einer offensichtlich rechtswidrigen Begründung im Auftrag des Bürgermeisters widerrufen. Wir verzichteten darauf dem Bürgermeister die Rechtswidrigkeit zu erläutern, er zeigt sich allzu beratungsresistent.

Die Aufforderung des Verwaltungsgerichtes zum Eilantrag der MFN-Fraktion umgehend Stellung zu nehmen, ging am 30.11.17 vormittags bei der Stadt per Fax ein. Das Fax-Gerät antwortete, sonst keiner. Es war ja Brückentag. Am 02.11.17 bei Dienstbeginn wurde das Fax entdeckt, gegen 16:00 Uhr wurde „umgehend“ Stellung genommen.

Dass ein Gericht in einem Eilverfahren eilig entscheidet, sollte nicht überraschen. Dass es sich dabei an Nideggener Dienstzeiten hält, sollte man nicht ernsthaft erwarten. Am Freitag, den 03.11.17 gegen 12:30 Uhr, ging der Beschluss ein. Wieder reagierte nur das Fax-Gerät.

Ich hatte den Beschluss auch erhalten und wollte den Bürgermeister telefonisch erreichen. 2 Anrufe nahm er nicht an, erst der Hinweis UNVERZÜGLICH in einer SMS half. Am 03.11.17, gegen 19:30 Uhr, also 9 Kalendertage nach der berechtigten Anforderung, habe ich dann die Dateien erhalten.

Der Beschluss lautete im Wesentlichen: „… dem Fraktionsvorsitzenden der Antragstellerin zur Vorbereitung … unverzüglich die Kalkulationsunterlagen zu den Tagesordnungspunkten 2.1 bis 2.3 der Ausschusssitzung als nicht schreibgeschützte Excel-Dateien zur Verfügung zu stellen.“

Der Versuch den Beschluss so umzusetzen, gelang nicht zu 100-prozentig.

Auf einigen Tabellen lag noch der Schreibschutz. Vermutlich, weil die Bearbeiterin ihn dort angebracht hatte, um sich selbst vor irrtümlichen Fehleingaben zu schützen. Mich störte das nicht.

3 Tabellen fehlen heute noch. Auch sie sind nicht zwingend erforderlich.
Die Ursache des Fehlens liegt in fehlender Kompetenz der handelnden Personen – nicht nur im Rathaus, sondern auch bei mir. Ich hatte dem Bürgermeister 3 Fehlermeldungen geschickt, die auf die fehlenden Dateien hinweisen. Vorsichtshalber hatte ich einen (vermeintlichen) Excel-Experten nachrichtlich beteiligt. Ich hatte darauf vertraut, dass die Meldungen verständlich sind. Vielleicht hätte ich sie noch vorlesen müssen.

Eine der Fehlermeldungen lautete z.B.:

Die folgende externe Datei konnte nicht geladen werden. Die verknüpften Daten aus dieser Datei wurden nicht aktualisiert.

file: ///C:Users/Erwin/Documents/Privat/MfN/HH-2018/Kalkulationen/
2_2017-10-24 – Kalkulatorische Afa und Zinsen 2010 bis 2017-überarbeitet.flei.xls

Darunter befindet sich ein einzige Schaltfläche mit der Beschriftung „OK“

Der Bürgermeister reagierte nicht. Statt dessen meldete sich der „Excel-Experte“ mit einer ausgesprochen hilfreichen Antwort:

Sie begann mit:

Sie müssen diese Meldung einfach mit „OK“ bestätigen, dann sollte sich die Liste ganz normal öffnen. Eine Aktualisierung der Daten ist nicht erforderlich.

Auf die Idee, die einzige vorhandene Schaltfläche anzuklicken, wäre ich kaum allein gekommen. Ich wischte mir die Tränen der Rührung aus den Augen und las weiter:

Leider kann ich diese „(Fehler-)Meldung“ bei mir im Büro nicht nachstellen; wenn ich von zuhause arbeite, bekomme ich allerdings – aus welchen Gründen auch immer – ähnliche Meldungen.“

Um diesen unergründlichen Gründen auf die Spur zu kommen hilft nur Lesen:
„Die folgende externe Datei konnte nicht geladen werden. Die verknüpften Daten aus dieser Datei wurden nicht aktualisiert.“ bedeutet, dass in der vorliegenden Tabelle Verknüpfungen zu einer Tabelle enthalten sind, diein einer anderen (=externen) Datei enthalten ist.

Wo Excel diese Datei (=file) sucht ist auch klar:
C:/Users/Erwin/Documents/Privat/MfN/HH-2018/Kalkulationen
ist das Arbeitsverzeichnis, in dem ich die Datei gespeichert habe. Dort sucht Excel die andere Datei.

Welche andere Datei gesucht wird steht auch da:
2_2017-10-24 – Kalkulatorische Afa und Zinsen 2010 bis 2017-überarbeitet.flei.xls

Da bleibt nur noch Mitleid – mit dem „Excel-Experten“ und dem der ihn dafür hält, weil er noch unbedarfter ist.

Erwin Fritsch, 09.11.17

Die Realsatiere geht weiter
Da ich am Anfang der Sitzung eine Erklärung der Fraktion zur Aufnahme in das Protokoll abgegeben hatte, meldete Herr Schmunkamp sich heute mit einer Mail an alle Ratsmitglieder. Darin stellt er seine Sichtweise dar.

So länglich sie auch ist: Es lohnt sich kaum darauf im Einzelnen einzugehen.
Zum Teil wird diese Realsatire nur noch alberner. Z.B. schreibt er zur „ausgesprochen hilfreiche Antwort“ des „Excel-Experten“ (siehe oben) „… dass das Fachamt am Montag um 08:21 Uhr Hilfestellung und Klärung angeboten hat.“

Wesentlich sind nur 3 Punkte:

  1. Er schreibt weiter:
    „Das eine berechtigte Anforderung bestand war erst ab 03.11.2017 nach Bewertung (des VerwG Beschlusses) durch mich am Abend
    bekannt und eine Versendung wurde unverzüglich zugeleitet.“
    Genau das ist der Punkt:
    Musste erst ein Gericht ihm erklären, welche berechtigten Ansprüche eine Fraktion zur Erfüllung ihrer Aufgaben stellen darf?
    Rechtswidrig war die Verweigerung der Herausgabe von Anfang an, nicht erst als ein Gericht das festgestellt hat.

  2. Aus welchen wirklichen Gründen er die Herausgabe der Kalkulationsgrundlagen verweigerte, verschweigt er weiterhin. Misstraut er der Qualität dieser Kalkulationen oder beleidigt ihn der Anspruch, sie prüfen zu wollen?

  3. Er schließt mit:
    „Ich denke, Sie können mit diesen Ausführungen sich nun ein Komplettbild machen und bewerten, inwiefern solche Erklärungen geeignet sind, Nideggen und hier gerade die Stadtverwaltung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der Öffentlichkeit darzustellen.“
    Hier verwechselt er Ursache und Wirkung:
    Diese Posse hat er angezettelt!