Das Ende der Ausnahmen

Wir hatten eine Realschule und eine Gemein­schafts­haupt­schule. In beiden Schulen leisteten engagierte Lehrerkollegien hervorragende Arbeit bei der Bildung unserer Kinder. Der gute Bildungsstand unserer Schüler war weit über die Grenzen unserer Stadt anerkannt. Als Folge wurden regelmäßig rd. 150 Kinder in die Eingangsklassen (3 Jahrgänge für die Realschule und 2 für die Hauptschule) angemeldet.

Nur MFN und die Eltern setzten sich für den Erhalt ein. Aus rein ideolo­gischen Gründen wurden die Schulen geopfert und durch die Sekundarschule ersetzt. Über ca. 1.200 Unterschriften der Bürger wurden durch Mehrheitsbeschluss ignoriert.

Das Lehrerkollegium der Sekundarschule leistete auch hervorragende Arbeit. Während aber die Realschule Zülpich aus allen Nähten platzte und für sie ein Erweiterungsbau beschlossen wurde, reichten in Nideggen 3 Jahre lang die Anmeldungen nur für eine der beiden notwendigen Eingangsklassen. Bisher gab es Ausnahmegenehnigungen. Nun haben wir es schriftlich. Weitere Ausnahmen wird es nicht mehr geben. Die Bezirksregierung verbietet ab Schuljahr 2021/2022 das Anmeldeverfahren. In Nideggen läuft die Sekundarschule aus.

Was lehrt uns das?
Ein bestehendes, beliebtes Schulsystem aus parteiideologischen Gründen abzuschaffen und sich über den Elternwillen hinwegzusetzen, war wohl die dümmste Leistung der politischen Mehrheit in Nideggen.
Eltern entscheiden im Interesse ihrer Kinder, wenn es um die Schulwahl geht!
Wer kann ihnen das verübeln?

Erwin Fritsch, 24.06.20

Zusatz:

Als  die MFN-Info 2/2020 in Druck ging, war die Entscheidung noch nicht bekannt. Wir haben deshalb vorsichtig formuliert.

Tatsache ist:

Bis zuletzt war Herr Schmunkamp überzeugt, dass es mit der Sekundarschule weitergeht. Wir waren weniger euphorisch und haben das Ende kommen sehen und rechtzeitig davor gewarnt:

„Unsererseits abzuwarten, bis man sich in Zülpich für eine interne Lösung oder zu einer Zusammenarbeit mit anderen Kommunen entschließt, ist für Nideggen nicht verantwortbar. Unser Schulgebäude wäre bei Nichterreichen der geforder­ten Schülerzahlen für den Sekundarschulstandort künftig entbehrlich. Alle bisheri­gen Investitionen und Anstrengungen der Stadt Nidggen, ein von der Mehrheit der Nideggener Elternschaft gewünschtes Angebot einer weiter­führenden Schule vorzuhalten, wären ohne jeden Nutzen für „unsere“ Kinder.“
(Aus unserem Antrag v. 24.11.18, den Bürgermeister und die anderen Fraktionen ablehnten.)

Erwin Fritsch, 26.06.20

Zum Bericht der DZ vom 14.07.20:

Dass der Bürgermeister jetzt noch auf ein erneutes Gespräch mit der BezReg hofft, ist nicht erfolg ­versprechend:

  • Die BezReg hatte sich vor ihrer Entscheidung bereits mit dem Schulministerium abgestimmt.
  • Die unterschiedlichen Möglichkeiten des Schulgesetzes dürften im Ministerium und in der BezReg ausreichend bekannt sein. Die Bürgermeister von Kreuzau und Nideggen werden da nicht Neues vortragen können.
  • Die Bitte um einen erneuten Gesprächstermin dient nur dazu, die Erkenntnis über das Aus für Nideggen bis nach der Wahl zu verschieben.
    Es gilt jetzt:
  •  Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Dazu gehört auch, dass im landesweiten Durch­schnitt nur 6 % der Schüler zu Sekundar­schulen wechseln und andere Sekundarschulen längst in andere Schulformen überführt wurden.
  • Das Gespräch mit den Nachbarkommunen zu suchen, um den Standort Nideggen für eine weiterführende Schule zu sichern.

Erwin Fritsch, 14.07.20

„Der Schulstandort ist vorerst gerettet“

Mit dieser Überschrift berichtet die DZ am 22.08.20 über das Ergebnis der Besprechung der beiden Bürgermeister, Schmunkamp (Nideggen) und Eßer (Kreuzau) bei der BezReg am 19.08.20. Das Verbot in 2021 ein Anmeldeverfahren für den Standort Nideggen wurde aufgehoben. Zunächst bleibt abzuwarten, was der tatsächliche Sachverhalt ist. Erst wenn wir die schriftliche Entscheidung der BezReg lesen, werden wir das bewerten können.
Sollte nur das Anmeldeverfahren im nächsten Jahr zugelassen werden, kommt es dann auf die Anmeldezahlen an.
Sollte tatsächlich eine dauerhafte Duldung eines 1-zügigen Sek-Standort Nideggen genehmigt werden, bleibt immer noch die Gefahr, dass die Anmeldezahlen irgendwann auch dafür nicht reichen werden. Obwohl die Sekundarschule in Nideggen sehr gute Leistungen bringt, muss man auch den Mut haben, den landesweiten Trend zu erkennen. In NRW werden Sekundarschulen nicht mehr gegründet. Sekundarschulen wurden bereits in andere Schulformen überführt.
Der dauerhafte Erhalt einer weiterführenden Schule in Nideggen muss aber sichergestellt werden. Darüber sind sich alle Fraktionen in Nideggen einig. Wir sind jedenfalls offen für alle sich ergebenden Möglichkeiten, unseren Schulstandort, durch welche Kooperation und in welcher Form auch immer, zu erhalten. Es gilt eine ausschließlich am Elternwillen orientierte Lösung zu finden.

Dauerhaft wird es einen nur „vorerst geretteten“ Schulstandort nicht geben können.

Erwin Fritsch, 22.08.20

Inzwischen kennen wir die  Mitteilungsvorlage des Schulverbandes.
Der Kern der Mitteilung:

  • die Anmeldung für 2021/22 wird als Corona-Schutzmaßnahme erlaubt.
  • über die Folgejahre wird noch entschieden.

Das ist keine dauerhafte – dem Elternwillen entsprechende – Sicherung des Standortes Nideggen. 

Erwin Fritsch, 26.08.20

Nideggen: Kein nationales Projekt

Am 28.11.19 legte der Bürgermeister dem Rat das Projekt „Zwischen Nideggens Toren“ zur Teilnahme am „Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus“ vor. Es bestand aus einem Bündel von Einzelmaßnahmen:
1. Bewegungspark
2. Barrierefreie Innenstadt
3. Barrierefreier Skulpturenpark
4. Baumwipfelpfad
5. Marktplatz
6. Sanierung der Stadtmauer
7. Bauhistorischer Lehrpfad
Die Gesamtkosten von ca. 15 Mio. € sollten vom Bund mit 90 % gefördert werden (also 1,5 Mio. € aus der Stadtkasse). Die meisten Projekte sind „nice to have“, rechtfertigten aber nicht die Ausgaben Nideggens, zumal die Folgekosten nicht einmal abschätzbar waren. MFN, Grüne und FDP lehnten das Projekt ab. SPD, CDU und Unabhängige stimmten mit Mehrheit zu.

Herr Keß (SPD) war begeistert und schrieb auf der SPD-Web-Seite:
„Was für eine Hausnummer!
Der Bund hat ersichtlich so viel Geld, dass er händeringend Ausgabegründe sucht. …
Endlich kommt Nideggen wieder voran, endlich können wir unserer Heimatstadt, unseren Gästen, unseren Bürgerinnen und Bürgern und unseren Gästen etwas Neues und Großes anbieten und dabei die einmalige Historie der Altstadt bewahren.“

Ich war da weniger optimistisch. Ich hatte im Förderaufruf gelesen:
„Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.

Da im Projekt auch die Sanierung der Stadtmauer als „größter Brocken“ enthalten war, stimmten wir in den dann für das Projekt entscheidenden Ausschussitzungen den einzelnen Maßnahmen zu, nachdem wir die Auflage – wenn auch die Sanierung der Stadtmauer gefördert wird – durchgesetzt hatten.

Leider habe ich mich nicht geirrt:
Die Entscheidung wurde nun bekannt gegeben. Die „besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit“ des Nideggener Projekts hat die Jury doch glatt verkannt. 26 Projekte werden mit insgesamt 75 Mio. € gefördert. In NRW: Projekte aus Bergkamen und Minden sowie zwei Projekte aus Düsseldorf.

2011 bis 2014 hatten wir wiederholt beantragt, die Sanierung der Stadtmauer in Angriff zu nehmen. Verwaltung und die anderen Fraktionen sahen das nicht so dringlich.

Mit der Entscheidung über den Förderaufruf sind wir soweit wie 2014. Aber der Zustand der Stadtmauer ist schlechter als 2014.

Erwin Fritsch, 03.07.20

Aus dem Bericht der DZ v. 07.07.20:
„In der kleinen historischen Stadt wurde ein halbes Jahr geträumt…
Der Bürgermeister sieht die Förderabsage aber keinesfalls als „verlorene Liebesmüh“.
„Wir haben jedes einzelne Projekt beleuchtet, wissen jetzt was Nideggen möchte und können die Projekte sukzessive umsetzen.“
Also: Statt aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen zur Kenntnis zu nehmen, weiter träumen!

Erwin Fritsch, 07.07.20

Rat 16.06.20

Windkraft Kreuzau

Gegen den Bau der 2 WKA bei Thuir (Steinkaul) hatte das VerwG Aachen den von der Stadt Nideggen verlangten Baustopp abgelehnt. Der Rechtsanwalt der Stadt hatte deshalb davon abgeraten gegen die 5 WKA (Lausbusch) unmittelbar vor Nideggen einen Eilantrag beim gleichen Gericht zu stellen. Danach hatte das OVG im Normenkontrollverfahren der Klage Nideggens stattgegeben und den Bebauungsplan Lausbusch für ungültig erklärt. Nun riet der Anwalt dazu einen Eilantrag zu stellen und einen Baustopp zu fordern. So richtig eilig war das dem Gericht nicht. Von Dezember bis Ende Mai ließ es sich Zeit, den Antrag abzuweisen. Dagegen Beschwerde einzulegen, war der eindeutige Rat des Fachanwaltes. Dem folgte der Bürgermeister und schlug dem Rat vor den Rechtsanwalt mit der Beschwerde zu beauftragen.

In der Tagesordnung war der TOP Windkraft in den nichtöffentlichen Teil eingeplant worden. Wir beantragten den TOP in den öffentlichen Teil zu verlegen. Die Öffentlichkeit hat das Recht sich über Beratung und Beschlussfassung zu diesem Thema zu informieren. Die Änderung der Tagesordnung wurde beschlossen.

Der Bürgermeister hatte vorgeschlagen den Anwalt der Stadt mit der Beschwerde zu beauftragen. Der Vorschlag wurde angenommen (Ja: CDU, MFN, FDP, Nein: SPD, Grüne, Unabhängige).

Das Gericht erklärte in dem Beschluss:
„Die Gemeinden sind insbesondere nicht dazu berufen … das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen auf Grundstücke ihrer Gemeindebürger zu rügen … da ihre Planungshoheit und ihr Selbstgestaltungsrecht insoweit nicht berührt sind.“

Wir stellten deshalb den Antrag, den Beschluss zu ergänzen:
„Die Bürger sind darüber zu informieren, dass die Stadt nicht berechtigt ist, gegen schädliche Umwelteinwirkungen auf ihren Grundstücke rechtlich vorzugehen. Wegen der Beeinträchtigung durch Schattenwurf oder Lärmbelästigung der WKA müssen sich die Betroffenen an den Kreis Düren wenden.“
Auch das wurde beschlossen (Dagegen: SPD, Grüne, Unabhängige).

Freibad Abenden

Das städtische Freibad wird von der Dorfgemeinschaft Abenden e.V. (DG) im 4. Jahr als Pächter betrieben. Bei der Übernahme war das Bad heruntergewirtschaftet. Die DG hat inzwischen ca. 40.000 € investiert und mit erheblichem ehrenamtlichen Einsatz das Bad attraktiv gestaltet. Eine Komplettsanierung (vor allem Becken und Technik) ist fällig. Sie kostet rund 1,2 Mio €. Das kann die DG natürlich nicht stemmen.
Die Stadt beabsichtigt, das Projekt über ein Förderprojekt zu finanzieren. Der Eigenanteil beträgt 10 %. Diese 120.000 € sollten gemäß Beschlussvorschlag von der Stadt getragen werden. 50 % davon aber als Kredit an die DG, der im Lauf der Jahre zurückzuzahlen wäre. Dass diese 60.000 € für einen Verein eine kaum zumutbare Summe ist, war allen klar und wurde zuerst von Herrn Obladen (FDP) ausgesprochen.

Herr Keß (SPD) schlug vor die 50 % auf 30 % zu senken.
Wir schlugen vor, über die beiden Abschnitte des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen. Die Finanzierung über das Förderprojekt wurde angenommen, der 2. Abschnitt des Beschlussvorschlages wurde abgelehnt (Beides einstimmig).

Treppenhäuser Grundschule Nideggen

Jahrelang befasste der Bauausschuss sich immer wieder mit diesem Thema. Das Problem: Die Glasbaustein-Konstruktion ist optisch anziehend (wenn man das mag), aber nicht dicht. Die längst fällige Sanierung scheiterte immer wieder an den Kosten, aber auch an der Hemmung, den Entwurf des Architekten Graßmann zu verändern. Als Herr Graßmann in den Ausschuss eingeladen wurde, hatte er leider keine Zeit.

Nachdem das Bauamt eine vernünftige Lösung und die Kämmerin eine Finanzierungsmöglichkeit für die ca. 250.000 € gefunden hatte, konnte die Sanierung am 17.03.20 gegen die CDU-Stimmen beschlossen werden. Die Ablehnung der CDU war sicherlich rein sachlich gerechtfertigt und vom Parteifreund Graßmann völlig unbeeinflusst.

Die Finanzierung soll aus dem KinFöG (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) erfolgen. Dazu ist ein Ratsbeschluss notwendig. Also richtete der Ausschuss einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Corana-bedingt tagte nicht der Rat sondern der Haupt- und Finanzausschuss, der einen Dringlichkeitsbeschluss zur Finanzierung nach dem KinFöG fasste. Damit konnten die Fördermittel beantragt werden. Nun musste dieser Dringlichkeitsbeschluss noch vom Rat bestätigt werden.

Das hört sich für den Laien etwas kompliziert an. Als Ratsmitglied kann man das Verfahren aber irgendwann durchschauen. Für die CDU-Ratsmitglieder war es zu kompliziert! Sie stimmten als einzige Fraktion dagegen. Was ihnen entgangen ist:
• die vom dafür zuständigen Ausschuss längst beschlossene Sanierung findet statt.
• sie haben für den Verzicht auf Fördergelder gestimmt!

Umgehungsstraße L249n

In unserem letzten Flyer hatten wir über den Eintrag im Entwurf des Regionalplans berichtet. Im Bauausschuss wurde dazu beraten. Herrn Müllejans (SPD) störte dieser Eintrag genauso wie uns. Er beantragte einen Beschluss des Ausschusses um die Ablehnung Nideggens der BezReg mitzuteilen. Ich beantragte, dass der Rat das beschließen solle. Das wurde am 16.06.20 beschlossen.
Herr Keß schrieb dazu auf der SPD-Web-Site:
„Trumps Methoden greifen auch in Nideggen“
In dem Kommentar konnte er keinen Fehler in unserem Flyer feststellen. Er wollte nur mal eben MFN angiften und von den Fragen in unserem Flyer ablenken. Dass nur sein eigenes Verhalten die Überschrift rechtfertigt, ist ihm nicht aufgefallen.

18.06.20 Erwin Fritsch

„Redaktionelle Änderung“

Der § 13 b der BauGB erlaubte unter bestimmten Voraussetzung ein vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit nachträglicher Änderung des Flächennutzungsplanes. Das galt aber nur bis zum 31.12.2019. Für den Bebauungsplan „Berger Acker“ sollte dieses Verfahren noch schnell genutzt werden.

Am 10.12.19 lag dem Bauausschuss eine Beschlussvorlage (BVL) vor, die fehlerhaft formuliert war. Der Fehler fiel keinem auf und so beschloss der Ausschuss:

Der Rat der Stadt Nideggen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes N 20 für das im Sachverhalt dargestellte Plangebiet „Berger Acker“ gem. § 13b BauGB im beschleunigtem Verfahren. (Anlage).
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen. Eine frühzeitige Unterrichtung findet gem. § 3 Abs. 1 statt.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt ein geeignetes Planungsbüro zu eruieren und dem Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss vorzustellen.

Dass der Ausschuss nicht beschließen kann „Der Rat beschließt …“, war keinem aufgefallen. So ein Beschluss ist unsinnig und damit nichtig. Er taugt also nicht als Voraussetzung für ein förmliches Aufstellungsverfahren, das nur bis zum 31.12.2019 möglich war.
Der Ausschuss kann nicht einen Beschluss nachträglich ändern. Er kann einen Beschluss aufheben und einen neuen Beschluss fassen. Einen neuer Beschluss für ein vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB ist 2020 nicht mehr zulässig.
Dumm gelaufen!

Um den Fehler doch noch zu beheben, gab es nun eine neue Beschlussvorlage  mit dem Titel „Redaktionelle Änderung“ und dem Beschlusstext:

Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt, dass die Wörter„Rat der Stadt Nideggen“ in der Beschlussvorlage BVL-137/2019 durch die Wörter „Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss“ ersetzt werden. Der redaktionelle Fehler ist somit bereinigt.

Der Bürgermeister erklärte dazu nur, dass diese Formulierung nach Ansicht der abwesenden Kämmerin notwendig sei, um Rechtssicherheit herzustellen.

Das war ein unsinniger Vorschlag:

  • Eine BVL ist ein Dokument, das den Vorschlag des Bürgermeisters zu Beginn der Beratung nachweist.
  • Ob es überhaupt rechtlich zulässig ist eine BVL nachträglich zu ändern, bezweifle ich.
  •  Die Zustimmung zu diesem Beschluss hätte auch keinerlei Auswirkung auf den bestehenden Beschluss. Die falsche Formulierung im Beschluss bleibt bestehen.

Nachdem ich das dargestellt hatte, stellte ich den einzig sinnvollen Antrag:

Der Ausschuss stellt fest, dass sein Beschluss zur Aufstellung des BPlan N 20 vom 10.12.19 wegen der falschen Formulierung nichtig ist.

Das kam unerwartet. Die anderen Fraktionen, und der Bürgermeister, hatten sich vor der Sitzung offensichtlich nicht ernsthaft mit dem Unsinns-Vorschlag befasst.

  • Herr Müllejans (SPD) erklärte mir die Zeitbegrenzung des § 13 b BauGB. Genau mit der hatte ich 2 Minuten vorher unseren Antrag begründet.
  • Herr Golzheim beantragte für die CDU 10 Minuten Sitzungsunterberechung zur internen Beratung.
  • Herr Fischer beantragte ebenfalls für die CDU vorher die Meinung des Bürgermeisters anzuhören.
  • Dem Bürgermeister war inzwischen die Unsinnigkeit des Vorschlags klar geworden. Er sagte zu, nach der Sitzungsunterbrechung einen besseren Vorschlag zu machen.

Nach der Pause erfuhren wir den optimierten Bürgermeistervorschlag:

Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss erklärt, dass die Beschlussvorlage BVL 137/2019 den redaktionellen Fehler in sich trägt, dass der Beschlussvorschlag einleitend die Worte „Rat der Stadt Nideggen“ benennt, obwohl dies eine Vorlage dieses Ausschusses war. Der Ausschuss stellt klar, dass die dort abgegebene Willenserklärung mit Wissen und Wollen als Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss gefasst wurde.

Zuerst wurde über unseren Antrag abgestimmt.
Dafür: Fritsch und Haupt (MFN), Knein (Grüne).
Dagegen: Nießen, Fischer und Golzheim (CDU), Pörtner (Unabhängige), Müllejans (SPD), Hensch (FDP).

Dann der Bürgermeistervorschlag.
Dafür: Nießen, Fischer und Golzheim (CDU), Pörtner (Unabhängige), Müllejans (SPD), Hensch (FDP).
Dagegen: Fritsch und Haupt (MFN), Knein (Grüne).

Der Bürgermeister war zufrieden und hofft, dass dieser Beschluss Anwohner und ihre Anwälte von einer Klage abhalten kann.

Vielleicht nährt dieser Beschluss eher Zweifel an der Einsichtsfähigkeitfähigkeit einiger Beteilgter.

Erwin Fritsch, 19.03.20

Verwaltungsgericht 17.12.18

Der Verwaltungsstreit (siehe Verwaltungsgericht 17.09.18) ging weiter.

Nachdem das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 17.09.18 eindeutig festgestellt hatte, dass Herr Schiffmann weiterhin stellvertretender sachkundiger Bürger ist, sollte auch jedem klar sein, dass die Kammer die „Wahl“ des Herrn Golzheim nicht akzeptiert. Damit das auch „Rechtsanwalt-sicher“ formuliert wird, teilte das Gericht dies dem Golzheim-Anwalt ausdrücklich mit. Zusätzlich wurde gefragt, ob denn das Verfahren Golzheim ./. Floßdorf fortgeführt werden sollte und ob dann auf einer mündlichen Verhandlung bestanden wird.

Es kam dann tatsächlich zur mündlichen Verhandlung.
Das Urteil wurde inzwischen verteilt:

  • Die Klage wird abgewiesen.
  • Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kernaussage in der Urteilsbegründung:

  • Der Beklagte hat den Kläger zu Recht von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen.
  • Der Ausschluss war gerechtfertigt, weil der Kläger zu Beginn der Sitzung seine Teilnahme an der Ausschusssitzung einforderte, obwohl er kein Mitglied des Ausschusses war; insoweit war er mithin als – außerhalb des Ausschusses stehender – Zuhörer anzusehen.

Erwin Fritsch, 09.01.19

1. Zusatz:

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Herr Golzheim hat inzwischen die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt.

Erwin Fritsch, 18.01.19

2. Zusatz:

Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vom 28.02.20:

  • Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 17.12.18 zuzulassen, wird abgelehnt.
  • Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
  • Mit der Ablehnung des Zulassungsantrages ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes rechtskräftig.

Erwin Fritsch, 06.03.20

3. Zusatz:

Wir mussten feststellen, dass der Bürgermeister die Privatfehde des Herrn Golzheim (CDU) gegen Herrn Floßdorf (MFN) mit mindestens 4.848,88 €  aus der Stadtkasse „gesponsert“ hat. Diese Zahlungen waren rechtswidrig. Wir haben zunächst nur die Rückzahlung in die Stadtkasse beantragt.

Erwin Fritsch, 18.03.19

Rat 18.02.20

Der Rat: Vorübergehend ratlos.

Normalerweise ist der Zuschauerraum leer. Diesmal nicht, er war voll. Einige Bürger waren zum TOP „Bebauungsplan Berger Acker“ gekommen. Zusätzlich hatte Herr Schmunkamp dafür gesorgt, dass fast alle städtischen Mitarbeiter anwesend waren. Er wollte Ihnen zeigen wie ein gestandener Bürgermeister eine Sitzung leitet: routiniert, sachlich orientiert und politisch neutral. Das konnten sie dann auch bewundern.
In einer Beschlussvorlage hatte er beantragt, dass der Rat die Hauptsatzung so verändert, dass künftig Sitzungstermine nicht mehr im Amtsblatt, sondern nur noch im Internet bekannt gemacht werden. Dummerweise stand dann in der gleichen Vorlage unter Sachverhalt: „Die rechtswirksame Veröffentlichung erfolgt somit ab dem Jahre 2020 auf der Internetseite der Stadt Nideggen.“ Dass das noch gar nicht beschlossen war, aber bereits praktiziert wurde, stellten wir in der Fraktion bei der Sitzungsvorbereitung fest.

Zu Sitzungsbeginn erklärte ich deshalb:
„Ich bezweifle die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung und damit die Beschlussfähigkeit, weil die Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzung vom Bürgermeister nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wurden.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Ratssitzungen im § 48 Abs. 2 der Gemeindeordnung kann nur realisiert werden, wenn sie öffentlich bekannt gemacht werden.“

Nun war es erst einmal vorbei mit der Routine: Aufgeregtes Blättern in den Unterlagen bei Bürgermeister und seinen Mitarbeitern. Die Frage an mich: Um welche Paragrafen geht es? Dann das Herbeischaffen des Amtsblattes durch eine Mitarbeiterin.

Nachdem der Rundblick durchblättert worden war erklärte Herr Schmunkamp, dass die Veröffentlichung dort gar nicht notwendig war. Wenn dem so wäre, hätte er den Rundblick nicht holen lassen müssen. Nach einigem hin und her beendete Frau Zentis (Grüne) das Theater mit dem Antrag die Sitzung zu unterbrechen und eine Besprechung des Bürgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden durchzuführen.

§ 48 Abs. 2 der Gemeindeordnung
Die Sitzungen des Rates sind öffentlich.
§ 4 Geschäftsordnung
Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzung sind vom Bürgermeister rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt in der Form, die die Hauptsatzung hierfür vorschreibt.
§ 15 Hauptsatzung
1. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen im Amtsblatt für die Stadt Nideggen (Rundblick Rureifel).
2. Zeit und Ort der Ratssitzung sowie die Tagesordnung werden durch Aushang (Anschlag) an der Bekanntmachungstafel der Stadt (Rathaus, Zülpicher Straße 1, 52385 Nideggen) für die Dauer von mindestens einer Woche vollzogen.
2. Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Stadt. Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1 unverzüglich nachgeholt.

Bei diesem „Expertentreffen“ kam es zu keiner Einigung.
Der Bürgermeister fand seinen Rettungsanker in einer etwas eigenwilligen Auslegung des § 15 der Hauptsatzung:
Abs. 1 gilt nicht für die Bekanntmachung von Ratssitzungen. Die sei nur in Abs. 2 geregelt.
Frau Zentis, Herr Hensch (FDP) und ich meinten:
Abs. 1 gilt für alle Bekanntmachungen, Abs. 2 zusätzlich für Ratssitzungen.

Zuzugeben dass er sich irrt, hätte für Herrn Schmunkamp Gesichtsverlust bedeutet. Da riskierte er lieber, dass die Beschlüsse der Sitzung nachträglich wegen Beschlussunfähigkeit durch Kommunalaufsicht oder Verwaltungsgericht aufgehoben werden.

Von uns braucht er weder Eingabe noch Klage zu befürchten. Wir sind mit den anschließend getroffenen Beschlüssen zufrieden. Was wir erreichen wollten haben wir erreicht:

  • Die beiden „Eilanträge“ der SPD wurden nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Der eine war völlig überflüssig, der andere ohne jede Dringlichkeit.
  • Die Bürgereingabe zum Bebauungsplan „Berger Acker“ wurde nicht nur in den Ausschuss verwiesen. Der Ausschuss muss die Betroffenen auch anhören. Es gibt gute Gründe für und gegen das Projekt. Wir machen uns die Entscheidung nicht leicht. Deshalb wollten wir sicherstellen, dass die Anwohner auch im Ausschuss zur Rede kommen.
  • Die Bebauungsplanänderung „S 16 Schmidt“ wurde nicht durchgewinkt, sondern in den zuständigen Bauausschuss verwiesen. Auch wenn ein Projekt allgemein gewollt ist, sind die gleichen Regeln wie bei anderen Projekten anzuwenden.
    Gleichbehandlung ist ein wesentliches Kennzeichen rechtsstaatlicher Verwaltung.
  • Die Mittel „Moderne Sportstätte 2022“ werden entsprechend den Vorstellungen des Stadtsportverbandes verwendet.
  • In der „Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Stadt Nideggen“ wurde „Jeder“ – und nicht nur Fraktionen, Ortsvorsteher und Bürgermeister – vorschlagsberechtigt. Das ist dann das gleiche Vorschlagsrecht wie beim Bundesverdienstkreuz.
    Das Verbot Ehrenurkunde oder Ehrennadel zu verschenken wurde gestrichen. Warum sollte es einem stolzen Opa verwehrt werden seinem Enkel ein Erinnerungszeichen zu schenken?
  • Die Änderung der Hauptsatzung wurde zur Beratung in den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Dort wird dann auch versucht den § 15 „Schmunkamp-sicher“ (auch für ihn verständlich) zu formulieren.
  • Der FDP-Antrag „Schutz der Bürger vor Lärm an der L 246“ wurde nicht in den Stadtentwicklungsausschuss sondern in den zuständigen Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss verwiesen.

Dass unsere beiden Einsprüche gegen die Beschlüsse des Bauausschusses vom 10.12.2019 zum Straßeninvestitionsprogramm von der Mehrheit zurückgewiesen wurden, war absehbar. Der Bürgermeister will das das Projekt unbedingt und möglichst schnell durchziehen.

Erwin Fritsch, 21.02.20

Gut Ding will Weile haben.

2018 Erntezeit:
Am Tag nachdem das einzige Feld neben der kleinen Brücke am Muldenauer Bach auf dem Wirtschaftsweg Embken-Ginnik abgeerntet wurde verständigt der Embkener Ortsvorsteher, Heinz Esser, den Ordnungsamtsleiter.
Bei der Ausfahrt vom Feld war die Leitplanke auf der gegenüberliegenden Seite beschädigt worden. Die Traktorspuren waren noch deutlich erkennbar. Herr Esser schlug Strafantrag (die Stadt war geschädigt worden und damit antragsberechtigt) und Strafanzeige wegen Fahrerflucht (= Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) vor, falls sich der Schädiger nicht bei der Stadt meldet.
Das tat der Schädiger nicht. Das Ordnungsamt tat anscheinend auch nichts.

Monate später:
Da sich überhaupt nichts tat, informiert Heinz Esser den Bürgermeister bei der Ortsvorsteher-Besprechung. Der Bürgermeister notiert sich das.

Aus der Niederschrift der Bauausschusssitzung am 15.10.19:
„Herr Fritsch erinnert die Verwaltung daran, den Zustand einer durch vermutlich einem Landwirt angefahrene Brücke zwischen Ginnick und Embken zu überprüfen.
Hier sind die Leitplanken und eine Bank angefahren worden.Der Bürgermeister sagt hier Klärung zu.“

Aus der Niederschrift der Bauausschusssitzung am 10.12.19:
„Herr Fritsch macht die Verwaltung auf den Zustand einer durch vermutlich einem Landwirt angefahrene Brücke zwischen Ginnick und Embken zu überprüfen. Hier ist eine Leitplanke und eine Bank beschädigt worden.“

Haupt- und Finanzausschuss 21.01.20:
Antrag der MFN-Fraktion:
„Der Bürgermeister wird beauftragt bis Ende Februar die Verkehrssicherheit am Muldenauer Bach zwischen Ginnik und Embken wieder herzustellen.“
Der Antrag wird einstimmig angenommen (auch mit der Stimme des Bürgermeisters).

eMail der Kämmerin an die Ausschussmitglieder vom 23.01.20:
„ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die Reparatur der Leitplanke über den Muldenauer Bach bereits heute abgeschlossen wurde.
Ich verspreche, dass wir in Zukunft kürzere Rüstzeiten benötigen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Rathaus
Carola Gläser“

  • Dass Mails der Kämmerin aus dem Rathaus kommen, wundert mich nicht.
  • Dass es an der „Rüstzeit“ des Bauhofes lag, glaube ich nicht.

Erwin Fritsch, 27.01.20

Die Fortsetzung

Auf den Rathaus-PCs ist ein Standard-Zusatz installiert, der an eMails automatisch angehängt wird. Er enthält auch den Standard-Disclaimer:
„Diese Mail ist ausschließlich für den genannten Empfänger bestimmt. Sie enthält streng vertrauliche Informationen. Jede Verbreitung des Inhalts, auch teilweise, ist untersagt. Falls Sie diese Mail versehentlich erhielten, informieren Sie bitte unverzüglich den Absender und löschen Sie diese Mail endgültig von jedem Rechner, auch von ihrem Mailserver.“

Als Herr Schmunkamp wieder einmal das Bedürfnis hatte MFN und besonders mich anzuprangern nutzte er eine Gelegenheit, um mir in Gegenwart von Ratsmitgliedern und Mitarbeitern u. a. vorzuwerfen, dass ich Frau Gläsers eMail unerlaubt in dem Kommentar zitiert hatte, obwohl sie mir das ausdrücklich untersagt hätte.

Herr Schmunkamp hatte in der Ausschusssitzung am 21.01.20 natürlich auch wieder eine Erklärung: Der Bauhof habe irrtümlich die Leitplanke an einer anderen Brücke instand gesetzt. Nachdem in zwei Sitzungsniederschriften „Brücke zwischen Embken und Ginnik“ stand und es nur diese eine auf dem Wirtschaftsweg gibt, hielt ich das für die bei ihm normale Ausrede (er gibt Fehler nicht zu) und deshalb nicht für besonders erwähnenswert.

Nachdem aber Frau Gläser in ihrer eMail dann eine neue zusätzliche Ausrede (Rüstzeit Bauhof) nachschob und durch die Verwendung einer Grußformel im „Schmunkamp-Stil“ ihre Anpassungsfähigkeit demonstrierte, schien mir das erwähnenswert.

Der Disclaimer blieb wirkungslos, denn:

  • Die eMail enthielt keinerlei „streng vertrauliche Informationen“. Dass ein Bürgermeister Anregungen sofort annimmt, aber nicht in der Lage ist, sie umzusetzen, ist nun wirklich keine „streng vertrauliche Information“.
  • Für eine verbindliche „Untersagung“ der Weitergabe durch mich fehlt Frau Gläser jede rechtliche Grundlage.
    Wenn jemand einen Brief oder auch eine eMail schreibt, ist der Inhalt bis zum Eintreffen beim Empfänger rechtlich geschützt. Der Empfänger entscheidet dann, wie er damit umgeht.

Dass dies so ist, weiß auch Herr Schmunkamp. Andernfalls hätte er die Löschung der eMail aus dem Kommentar verlangt. Das tat er nicht.

Es ging ihm ja eigentlich um etwas ganz anderes:

Er war bei einem Verschleierungsversuch an unserer Fraktion gescheitert.
Die Stadt hat jährlich kleinere 4-stellige Beträge gezahlt. Die Zahlungen erfolgten auf einer nur behaupteten, aber nicht vorhandenen vertraglichen Grundlage. Zusätzlich hat die Stadt auf einen ihr nachweislich vertraglich zustehenden ebenfalls kleineren 4-stelligen Betrag verzichtet.
Wir haben das aufgedeckt und damit verhindert, dass Nideggen  weiterhin Schaden entsteht.

Erwin Fritsch, 20.02.20

 

Stark oder nur rücksichtslos?

Im Kommentar „Ein Diktat, kein Plan“ zu Trumps Nahost-Plan, der am 30.01.2019 in den Dürener Nachrichten erschienen ist, führt der Verfasser aus:
…“ Die USA geben endgültig ihre Rolle als ehrlicher Makler auf, Trump erklärt das Recht des Stärkeren zur Norm.“…
Diese Formulierung ist nach meinem Verständnis nicht zutreffend.
Besser wäre es hier, „das Recht des Rücksichtslosen“ zu schreiben.

Wahrhaft stark ist nach meinem Verständnis ein unbeugsam ehrlicher Mensch, der etwas aushalten, sich selbst beherrschen, an Regeln halten, seinen Verstand gebrauchen, seinen Freund um Nachsicht bitten und seinem Feind in Not helfen kann.

Der Umstand, dass der Rücksichtslose seine Handlungen gegebenenfalls wenn nötig mit Gewalt rechtfertigen oder sich seiner Verantwortung entziehen kann, darf nach meinem Verständnis nicht dazu führen, ihm Stärke zu bescheinigen.

Zu meinem Bedauern stelle ich zunehmend derart unbedachte falsche Formulierungen fest, in denen Rücksichtslose zu Starken werden.
Die daraus sich ergebenden Folgen in unserer Gesellschaft halte ich für fatal.

Nur ein Beispiel:
Eine Tagesschausprecherin bedauert, dass sich im Straßenverkehr leider nur die Starken durchsetzten.
Alle Rücksichtslosen, die sie vermutlich meint, können sich wegen ihrer Aussage nun stark fühlen.
Alle wirklich starken Verkehrsteilnehmer, die sich selbst beherrschen, an Regeln halten, Rücksicht nehmen und damit Unfälle verhüten, müssen sich die Frage stellen: „Bin ich schwach?“

Rücksichtslose ohne Gewissen und ohne Verstand fühlen sich stark und die Gesellschaft bestärkt sie in ihrem Denken.
Schade!

Heinrich Esser, 03.02.20

Der Bürgermeister stolpert durch die Rechtsordnung

Gebühr ohne Rechtsgrundlage

In der Verwaltungsgebührensatzung ist eine Bearbeitungsgebühr für zusätzlichen Buchungsaufwand enthalten. Die Gebühr trifft Bürger, die ihre Grundsteuer nur monatlich zahlen wollen oder können. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.11.19 sollte sie von 10 auf 30 € erhöht werden. Begründet wurde das: „Der Tarif wurde lediglich zu Lenkungszwecken erhöht, um die Zahl der Monatszahler auf ein Mindestmaß zu beschränken.“ Die Nachfrage von Frau Zentis (Grüne) ergab, dass es für diese Gebühr keine Rechtsgrundlage gibt. Außerdem ist es unsozial Bürger, die knapp bei Kasse sind, mit einer Strafgebühr zu belasten. Die Mehrheit stimmte trotzdem zu. Nur Grüne und MFN waren dagegen.

Zu spät reagiert: Die Kommunalaufsicht musste helfen.

Die Gemeindeordnung NRW (GO) regelt in § 80 (3):
„Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser unverzüglich bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens vierzehn Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.“

Die Hauptsatzung der Stadt regelt in § 15:
„1. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen im Amtsblatt für die Stadt Nideggen (Rundblick Rureifel).

3. Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Stadt. Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1 unverzüglich nachgeholt.“

Die Öffentliche Bekanntmachung über den Entwurf der Haushaltssatzung wurde im Rundblick Rureifel mit Festlegung einer Frist von 14 Tagen am 15.11.19 veröffentlicht. Die  Beschlussfassung des Rates über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen war für den 26.11.19 terminiert. Auf die nach § 80 (3) GO fehlerhafte Terminierung wies ich den Bürgermeister in der Haupt- und Finanzausschusssitzung hin. Er und seine zur Unterstützung anwesenden Mitarbeiterinnen zeigten sich regelrecht aufgeschreckt. Nach meinem Hinweis, dass die öffentliche Bekanntmachung in der Hauptsatzung geregelt sei, suchte er den passenden Paragrafen las ihn teilweise vor und stellte fest, dass alles in Ordnung sei. Ich hätte ihn noch darauf hinweisen können, dass seine Terminplanung weder höhere Gewalt noch ein unabwendbares Ereignis ist.
Er wollte aber  nur wissen, ob ich eine Verlegung der Ratssitzung beantrage, ich antwortete „das ist nur ein Hinweis.“
Was hätte ich beantragen sollen?

  • „Der Ausschuss stellt fest, dass die GO auch in Nideggen gilt.“
    Das wäre doch zu albern!
  • „Wir beantragen die Verlegung der Ratssitzung auf den …“
    Die Ausschussmehrheit – natürlich mit seiner Stimme – hätte den Antrag abgelehnt und er hätte geglaubt, nun im Recht zu sein, obwohl geltendes Landesrecht durch den Ausschuss nicht geändert werden kann.

Wir richteten eine Eingabe an die Kommunalaufsicht. Nun wird der Rat die Haushaltssatzung erst in einer Sondersitzung am 03.12.19 beschließen.

Gerade noch rechtzeitig reagiert: Das Verwaltungsgericht blieb verschont.

Während der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 12.11.19 hatte ich beim Ausschussvorsitzenden, Herrn Müller (CDU), beantragt:
„Wir beantragen nach § 1 (1) der Geschäftsordnung die Einberufung einer Sondersitzung mit dem TOP „Beratung des Ausschusses durch Frau Dr. Fings zum Umgang mit dem sogenannten Denkmal in Schmidt  am 11.12.19, 19:00 Uhr.
Frau Dr. Fings  (NS-Dokumentationszentrum Köln) ist mit diesem Termin einverstanden. Ihre offizielle Einladung soll durch den Bürgermeister erfolgen.“
Der Bürgermeister erklärte, er müsse die Notwendigkeit der Sitzung prüfen. Das muss er nicht. Ein Prüfungsrecht gibt es nicht!

„Der Rat ist unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder oder
eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände dies verlangt.“
§ 1 (1) Geschäftsordnung

Für Ausschüsse gilt das sinngemäß. Nicht der Bürgermeister, sondern der Ausschussvorsitzende hat einzuberufen. Auch er hat kein Prüfungsrecht.
Frau Zentis (Grüne) beantragte im Ausschuss, dass auch ein Fachmann von IP-Vogelsang zu dieser Sondersitzung einzuladen sei. Das wurde beschlossen.
Nachdem der Bürgermeister erklärt hatte, dass er am 11.12.19 bei einer Weiterbildung sei, nannte ich 2 mögliche Ausweichtermine, an denen allerdings andere Ausschusssitzungen geplant waren. Die lehnte der Bürgermeister ab. Eine Verlegung eines Ausschusstermins werde er nicht zulassen. Er irrte schon wieder. Nicht er, sondern der Ausschussvorsitzende legt den Termin fest.

„Der Ausschussvorsitzende setzt die Tagesordnung im Benehmen mit dem Bürgermeister fest.“
§ 58 Abs. 2 Satz 2 GO

Da ich Herrn Schmunkamp die Empfehlungen der Frau Dr. Fings nicht entgehen lassen wollte, vereinbarte ich mit Frau Dr. Fings eine Verlegung des Termins auf den 03.12.19 und mit Herrn Floßdorf (MFN), Vorsitzender, die Verlegung des Termins der für den 03.12.19 geplanten Sitzung des Schulausschusses. Darüber informierte ich Herrn Müller (CDU), Vorsitzender des Ausschuss für Stadtentwicklung. Der Bürgermeister war nachrichtlich beteiligt.

Nachdem ich mehrfach mit Herrn Müller ergebnislos telefoniert hatte, bat ich Herrn Schmunkamp, Herrn Müller und Frau Zentis im  Anschluss an die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.11.19 zu einem Gespräch. Dabei erfuhr ich erstmals, dass Herr Schmunkamp den Herrn Müller angewiesen hatte, bei Frau Dr. Fings den Termin 03.12.19 abzusagen. Sowohl er als auch Herr Müller hatten „vergessen“ mich nachträglich zu beteiligen. Herr Schmunkamp begründete sein Vorgehen damit, dass der von ihm zusätzlich eingeladene Vorsitzende IP-Vogelsang erst im Januar verfügbar sei. Frau Zentis bemerkte, dass sie nicht den Vorsitzenden, sondern einen Fachmann gemeint hatte und dass dessen Teilnahme auch in einer späteren Sitzung möglich sei. Der Bürgermeister wollte nicht begreifen, dass weder er noch der Vorsitzende das Minderheitsrecht einer Fraktion auf unverzügliche Einberufung einer Sondersitzung unter Berufung auf einen Ausschussbeschluss aushebeln darf. Ich beendete das Gespräch mit dem Hinweis, dass entweder ich am Mittwoch die Zusage zur Einberufung erhalte oder das Verwaltungsgericht am Donnerstag, 07:00 Uhr, einen Eilantrag der Fraktion. Das wirkte dann doch.

Längliche Ausrede

Herr Schmunkamp lehnt es ab Fehler zu machen. Wenn sie doch erkannt werden, findet er andere Schuldige. Also schickte er eine Mail an alle Ratsmitglieder, in der er seine Unschuld beteuert.
Sie ist entlarvend. Nur wenige Beispiele:

  • „Wir haben zum TOP dann in der Geschäftsordnung gelesen“
    Da steht das nicht. Es steht in der Hauptsatzung.
  • „Mit der Begründung, ich hätte künftige Beachtung zusagen sollen, dann wäre die Eingabe nicht erfolgt.“
    Das war nicht die Begründung unserer Eingabe, sondern die Entschuldigung dafür, dass die Kommunalaufsicht schon wieder mit Nideggener Problemchen belästigt werden musste. Herr Schmunkamp hat schon mehr Eingaben (von SPD, FDP, Grünen und MFN) verursacht, als Frau Göckemeyer.
    Die Begründung war, dass seine Terminplanung weder höhere Gewalt noch ein unabwendbares Ereignis ist.
  • „Das habe ich zwar am gestrigen Abend nicht selbst, aber die Kämmerin ausgesprochen.“
    Verantwortlich ist der Bürgermeister. Er ist Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses. Die Kämmerin ist weder Mitglied im Ausschuss noch verantwortlich für seine Sitzungs-Terminplanung.
  • „Hier würde mich nur freuen, gemeinsam eine Lösung, so wie gestern möglich und sogar erfragt, zu erarbeiten, anstatt über Dritte.“
    Sein Angebot einen Antrag auf Verschiebung der Ratssitzung zu stellen war, wie oben schon beschrieben, keine Lösung. Es handelt sich um eine rechtliche Frage, die ein Ausschuss nicht durch Abstimmung lösen kann. Schon gar nicht, wenn man außer dem Bürgermeister andere noch stimmberechtigten Mitglieder betrachtet:
    Z.B. Herrn Fischer (CDU), der dreimal in Folge an der Aufgabe scheiterte, einen rechtmäßigen Antrag zur Wahl eines stellvertretenden Sachkundigen Bürgers zu stellen.
    Z.B. Herrn Müller (CDU), der seit Jahren als Ausschussvorsitzender tätig ist und immer noch nicht Rechte und Pflichten eines Vorsitzenden kennt.
    Z.B. Herrn Keß, der nach jahrzehntelanger Tätigkeit  in einer Mail an die Fraktionsvorsitzenden ankündigt: „Schlussendlich werden wir aus der MVL am Dienstag beantragen eine BVL zu machen“
    Ich hatte ihm freundlich geantwortet:
    „Sehr geehrter Herr Keß,
    – eine Vorlage wird MVL genannt, wenn der BgM etwas mitteilt.
    – eine Vorlage wird BVL genannt, wenn der BgM einen Beschluss vorschlägt.
    Unabhängig vom Namen einer Vorlage können Anträge zur Beschlussfassung bei jedem TOP gestellt werden. Ein Antrag auf Umbenennung der Vorlage erübrigt sich.“
    Er hatte fast genauso freundlich geantwortet:
    „Was ich brauche, nicht brauche aber trotzdem tue, können Sie mir getrost selbst überlassen“.

Erwin Fritsch, 21.11.19

 

Haupt- und Finanzausschuss 05.11.19

Die Bürger waren herzlich eingeladen

Wie die Kämmerin in der Ratssitzung am 29.10.19 lobend hervorhob hatte der Bürgermeister die Bürger zu den Haushaltsberatungen herzlich eingeladen. Es kamen keine. Die Herzlichkeit hatte ihre Grenzen. Die Tagesordnung begann – absolut ungewöhnlich – mit dem nicht öffentlichen Teil. Vor der Türe auf den öffentlichen Teil zu warten, wollte sich nun wirklich kein Bürger zumuten. Der Bürgermeister begründete diesen Ablauf damit, dass Herr X zum nichtöffentlichen Teil eingeladen war. Herr X ist Vertreter einer Firma, deren Vertrag mit der Stadt verlängert werden sollte. Herr X ist also ein Verkäufer, der dafür bezahlt wird, Kunden bei der Stange zu halten. Es wäre also zumutbar, ihn erst für 21:00 Uhr einzubestellen. Herr X ist aber nicht nur Verkäufer. Die Firma lässt sich sich die Pflege ihrer kommunalen Kundschaft einiges kosten. So gerne diese Sponsorengelder auch angenommen werden und so nützlich sie auch sind, für die Firma sind diese Gelder Peanuts. Sie verdient gut an ihrer Kundschaft.

Wir stimmten der Vertragsverlängerung zu den angeblich so besonders günstigen Bedingungen ohne schlechtes Gewissen zu. Die Firma treibt es sicher nicht in den Ruin.

HH-Beratungen sind öffentlich

So steht es im Gesetz. Der Stellenplan ist ein Teil des HH-Planes. Also ist er auch öffentlich. Zum 2. Mal versuchte der Bürgermeister den Stellenplan im nicht öffentlichen Teil zu verstecken. Wir beantragten die Verschiebung in den öffentlichen Teil. Das wurde beschlossen. Der Bürgermeister legt Wert darauf, dass im öffentlichen Teil keine Namen genannt werden. Das wirkt bei einer kleinen Verwaltung nur bedingt. Wenn eine zusätzliche Sachgebietsleiter-Stelle eingeführt wird, wird leicht erkennbar, welcher Sachgebietsleiter entlastet werden musste.

Kdo-Wagen-Theater

Mit der Gebührensatzung für Einsätze der Feuerwehr stand auch das Thema „Nutzungszeiten“ zur Diskussion. Begonnen hat das Theater, bei dem die Herren Schmunkamp, Tauscher und Latz führende Rollen übernommen haben, mit der Befürchtung des Wehrleiters, ihm könne „sein“ Kdo-Wagen weggenommen werden. Unser Ansatz bestand aber nur darin, eine korrekte und rechtssicher berechnete Satzung zu erreichen. An dem Brief der Löschgruppenleiter  waren die Herren Schmunkamp, Tauscher und Latz natürlich völlig unschuldig.

Um unseren Einwand – falsche Nutzungszeiten bei Quad, Mehrzweckboot und KdoW als Berechnungsgrundlage – auszuräumen, mühte sich der Bürgermeister persönlich bei der Juristin der Kommunalagentur eine passende Antwort zu erhalten. Das gelang.

Zusätzlich hatte Herr Tauscher die Kommunalagentur falsch informiert. Er schrieb:

„Die im aktuellen Antrag unter Punkt 5 & 6 der MFN geforderten angaben, bleiben nach Rücksprache mit dem Wehrleiter weiterhin bei der Einschätzung, dass zur Ermittlung der Nutzungsstunden ein Aufschlag von 20 % auf die Einsatzstunden, im Schnitt als realistisch anzusehen sind.“

Das widerspricht den Äußerungen der für Mehrzweckboot und Quad zuständigen Löschgruppenführer in der Fraktionssitzung am 19.08.19. Sie wurden in Gegenwart des Wehrleiters unwidersprochen abgegeben.

Für KdoW und ELW hatte ich mir die gefahrenen Jahreskilometer geben lassen:
KdoW 9.407,7 km und ELW 1.529 km.
Gemäß Kalkulationstabelle wurden diese Kfz genutzt:
KdoW 64,8 Std/Jahr und ELW 129,6 Std/Jahr.

Aus den der Kalkulation zu Grunde gelegten Daten ergibt sich also eine Durchschnittsgeschwindigkeit für den ELW von 11,8 km/h, für den KdoW von 145,2 km/h.

Herr Tauscher will weiterhin nicht erkennen, dass 64,8 Stunden nicht ausreichen, um 9.407,7 km zu fahren. Er erklärte erneut, dass man aus gefahrenen Kilometern und Nutzungsstunden keine Durchschnittsgeschwindigkeit berechnen könne.

Er will das nicht verstehen oder er kann das nicht.

„Wenn man zur Berechnung der Geschwindigkeit die gesamte zurückgelegte Strecke durch die gesamte verstrichene Zeit teilt, so erhält man als Ergebnis die Durchschnittsgeschwindigkeit.“. (Wikipedia)

Änderung der Geschäftsordnung

Die Grünen hatten einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung eingebracht. Wir hielten ihn für vernünftig und wollten ihn unterstützen. Der Bürgermeister war dagegen. Herr Keß (SPD) war natürlich dagegen, weil der Bürgermeister dagegen war und weil MFN dafür waren. Die CDU und die Unabhängigen tendierten zur Zustimmung. Herr Obladen (FDP) wollte die MFN-Änderungen noch in der Fraktion besprechen und beantragte die Vertagung in die Sitzung am 19.11.19. Das wurde einstimmig beschlossen. Eine längliche Diskussion war entstanden, weil Herr Weber und Herr Schmunkamp sich völlig uneinsichtig im Punkt „Genehmigung der Niederschrift“ zeigten. Herr Schmunkamp argumentierte: Die Niederschrift ist eine „öffentliche Urkunde“, sie wird mit den Unterschriften des Vorsitzenden und des Protokollführers rechtskräftig und kann und darf nicht genehmigt werden. Meine Hinweise auf die Praxis zahlreicher Kommunen prallten von ihm ab, wie Regentropfen von den Federn meiner Hühner. In solchen Phasen ist er völlig uneinsichtig und wird mit jedem Gegenargument nur noch verbissener.

Inzwischen habe ich ihm ein Beispiel zur Genehmigung der Niederschrift aus Aachen gemailt (CC an Ausschussmitglieder und Fraktionsvorsitzende) mit dem Zusatz:
„Ich gehe davon aus, dass der Aachener OB über ausreichende rechtliche Sachkunde verfügt.“

Frau Zentis legte nach und mailte ein Protokoll des Regionalrates der Bezirksregierung Köln als weiteres Beispiel. Mit dem Zusatz:
„So wird in allen Gremien des Regionalrates verfahren und ich kann mir nicht vorstellen, dass die dort geübte Praxis nicht einer juristischen Prüfung standhält.“

Personeller Engpass im Sachgebiet

Am 20.08.2019 hatte der Ausschuss beschlossen:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, Kontakt zu dem Geschäftsführer der Firma Lück & Wahlen Baugesellschaft, Düren, aufzunehmen und zu klären, inwieweit Kooperationen zwischen dem Bauunternehmen und der Stadt Nideggen möglich wären, bezüglich der Ausbildung von Jugendlichen im Bauhof.“

In der Liste der offenen Beschlüsse stand nun:
„Aufgrund von personellem Engpass im Sachgebiet wurde bisher noch kein Kontakt zu der Firma aufgenommen.“

Sollte ein Bürgermeister innerhalb von 3 Monaten nicht selbständig zu einer telefonischen Kontaktaufnahme mit einem Geschäftsführer in der Lage sein?

Willkür der grünen Fraktion?

Die Grünen hatten eine Anfrage zum Vergleich der Kosten und Nutzen von KDVZ und Regio IT gestellt. Beides sind Rechenzentren zur Unterstützung von Kommunalverwaltungen.

Die Anfrage wurde mit ausgesprochen rüden Worten abgelehnt. Der Arbeits- und Zeitaufwand „sollte nicht nur aus Willkür erfolgen.

In dieser Phase der Haushaltsberatung kann die Suche einer Fraktion nach einer Einsparmöglichkeiten nicht als Willkür bezeichnet werden. Bei der Höhe der Kosten, die für unsere Unterstützung durch die KDVZ entstehen, ist diese Suche eine völlig berechtigte Frage.

„Derzeit besteht eine gute Arbeitsbasis mit der KDVZ.“ reicht nicht, um die Beantwortung der Anfrage einfach abzulehnen.
Es ist nicht einfach, aus gut gemachtem Filz einzelne Wollfäden herauszulösen.

Gebührenänderungen

Jährlich werden die Gebührensatzungen von der Verwaltung geprüft. Die Gebühren sollen kostendeckend sein. Meist werden sie angehoben. Vor Kommunalwahlen geht es auch anders.

  • Winterdienst
    Eine Überdeckung aus den Vorjahren wurde jetzt verrechnet (Wahl: 2020). Die Gebühr bleibt gleich.
  • Abwassergebühren
    Auch hier wurde eine Überdeckung verrechnet. Die Schmutzwassergebühr bleibt gleich. Die Regenwassergebühr sinkt von 0,83 auf 0,77 € pro Quadratmeter.
    Wir hatten die Senkung schon letztes Jahr vergeblich beantragt, weil die Kosten eines 1 Jahr nicht vorhandenen Regenwasser-Sheriffs eingerechnet waren.
  • Abfallgebühren
    Sie steigen weiter (Einzelheiten):
    Auch für 2021 wurde die nächste Steigerung angekündigt.
    Die neuen Abfallbehälter, die gem. Beschluss vom 14.05.19 für ein schöneres Erscheinungsbild der Stadt Nideggen gegenüber dem Tourismus sorgen sollen werden voll auf die Gebührenzahlung der Einwohner umgelegt (3,50 € für die 2-wöchige Leerung der 120 Liter-Tonne). Das halten wir für falsch.
    Weiterhin weigern sich Bürgerrmeister und Kämmerin kostenlose Pampers-Abfall-Säcke für Kleinkinder und Inkontinente auszugeben. Die Kämmerin beharrt darauf, dass dies eine unerlaubte freiwillige Leistung sei. Dass dann auch noch der Begriff „erforderliche Bedürfnisprüfung“ fiel, hätte sie uns ersparen können.
  • Friedhofsgebühren
    Sie sollten z.T. um ca. 16 % erhöht werden!
    Wesentliche Ursache: Unterdeckungen in den Vorjahren. Sie sind durch Fehlkalkulationen bei der Bearbeitung entstanden.Wir beantragten diese Unterdeckungen nicht anzurechnen. Das wurde beschlossen. Nur Herr Schmunkamp und natürlich Herr Keß (SPD) wollten nicht zustimmen.Die Gebühren werden nicht erhöht!

Erwin Fritsch, 08.11.19