Haushaltsplan 2026

Sparen am falschen Ende – und gleichzeitig bei sich selbst großzügig bleiben.

Der vom Bürgermeister vorgelegte Haushaltsentwurf wurde von der grün-schwarzen Koalition kräftig umgebaut. Einige Einsparungen sind durchaus vernünftig. Doch leider gilt auch hier: Nicht jede Kürzung ist eine gute Kürzung.
Manchmal wird am falschen Ende gespart, manchmal werden sinnvolle Strukturen infrage gestellt – und manchmal geht es um Beträge, die angesichts eines Millionen-Defizits geradezu lächerlich wirken.
Drei Beispiele zeigen, wohin die Reise geht.
1. Feuerwehr: Erst einmal alles stoppen!
Seit Jahren erstellt unsere Wehrleitung den Brandschutzbedarfsplan. Sie kennt die örtlichen Verhältnisse, die Einsatzrealität und die tatsächlichen Bedürfnisse unserer Feuerwehr aus eigener Erfahrung. Jetzt soll plötzlich ein externes Büro feststellen, was unsere Feuerwehr braucht. Deutlicher kann man der eigenen Wehrleitung kaum das Misstrauen aussprechen. Doch damit nicht genug: Die grün-schwarze Koalition beschloss, sämtliche Investitionen und Beschaffungen für die Feuerwehr zu stoppen, bis ein neuer Brandschutzbedarfsplan vorliegt.
Das ist nicht vorausschauende Haushaltspolitik. Das ist Sparen mit dem Rotstift, ohne die Folgen zu bedenken. Brauchen wir tatsächlich erst ein Gutachten, um zu erkennen, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht dauerhaft im Freien stehen können? Brauchen wir tatsächlich einen externen Berater, um festzustellen, dass teilweise unzumutbare Zustände in unseren Feuerwehrgerätehäusern verbessert werden müssen?
Wer Brandschutz ernst nimmt, investiert in die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr – statt sie auf ein Gutachten warten zu lassen.
2. 20 Prozent weniger Personal – ein politisches Luftschloss
Noch spektakulärer war der Beschluss zum Stellenplan: 20 Prozent der Verwaltungsmitarbeiter sollten innerhalb von vier Jahren abgebaut werden.-
17 Stellen sollten wegfallen. Dass eine solche Vorgabe im öffentlichen Dienst praktisch nicht umzusetzen ist, hätte jedem klar sein müssen, der sich ernsthaft mit Verwaltung beschäftigt.
Dann kam die Realität. Bürgermeister, Verwaltung und Personalrat legten detailliert dar, warum die einzelnen Stellen benötigt werden. Und plötzlich war die große Sparoffensive deutlich kleiner: Aus 17 geplanten Streichungen wurden drei Stellen, die nach dem Ausscheiden der jeweiligen Mitarbeiter nicht nachbesetzt werden sollen.
Das ist keine konsequente Personalpolitik. Das ist politische Symbolpolitik.
Die Folge kann gravierend sein: Gerade junge, engagierte und leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten sich fragen, ob sie ihre berufliche Zukunft wirklich in einer Verwaltung sehen, in der ständig neue Abbauziele verkündet werden.
Wer seine Verwaltung kaputtspart, spart nicht an Kosten – er spart an Leistungsfähigkeit.
Wenn gute Mitarbeiter gehen, ist der Schaden am Ende größer als jede vermeintliche Einsparung.
3. 40 Euro gegen ein Millionen-Defizit
Besonders absurd wird es bei den Kleinigkeiten. Gespart werden soll beispielsweise beim Jahresbeitrag von 40 Euro für den Fachverband der Kämmerer. 40 Euro! Bei einem Haushalt mit einem Defizit in Millionenhöhe soll ausgerechnet dieser Betrag den entscheidenden Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten?
Das ist kein Sparprogramm. Das ist Sparen fürs Schaufenster.
Gleichzeitig wurde unser Antrag, die zusätzlichen Zahlungen an die Fraktionen zu reduzieren, wieder einmal routinemäßig abgelehnt.
Bei Feuerwehr, Verwaltung und Vereinen wird der Rotstift angesetzt.
Aber bei den eigenen zusätzlichen Zahlungen soll offenbar alles beim Alten bleiben. Wasser predigen – Wein saufen!

Danke an unsere Feuerwehr!

Während im Rat über Gutachten, Stellen und 40-Euro-Mitgliedsbeiträge diskutiert wird, zeigt unsere Feuerwehr, was echte Verantwortung bedeutet.
Unsere Feuerwehr verfügt über zwei besondere Fahrzeuge: ein Quad und ein Waldbrandfahrzeug. Das Quad ermöglicht den Transport von Material in unwegsamem Gelände und kann bei der Rettung und Bergung von Menschen eingesetzt werden – beispielsweise an den Kletterfelsen.
Das Waldbrandfahrzeug wurde speziell für die direkte Bekämpfung von Vegetations- und Waldbränden entwickelt. Es kann auch bei großer Hitzeentwicklung und unmittelbar an der Brandfront eingesetzt werden.
Diese Fahrzeuge waren keine überflüssigen Anschaffungen.-
Unsere Wehrleitung hat den Bedarf frühzeitig erkannt, fachlich begründet und den Rat überzeugt. Der Rat hatte zu Recht zugestimmt. Beide Fahrzeuge waren bereits mehrfach im Einsatz. Beim Waldbrand in Hürtgenwald haben sie sich besonders bewährt. Wie wertvoll diese Ausstattung ist, zeigt auch die Reaktion der Bürgerinnen und Bürger in Gey. Nach dem Waldbrand starteten Anwohner einen Spendenaufruf, um für ihre Feuerwehr ebenfalls ein Quad anschaffen zu können.
Danke an die Wehleitung für ihre weitsichtige Planung!
Unverständliche ist der Beschluss der grün-schwarzen Koalition, sämtliche Feuerwehr-Investitionen bis zur Erstellung eines neuen Brandschutzbedarfsplans zu stoppen. Unsere Feuerwehrleute waren darüber verständlicherweise enttäuscht.
Aber sie haben nicht aufgegeben. Auch beim Waldbrand in Hürtgenwald haben sie wieder gezeigt, worauf man sich verlassen kann: auf unsere Feuerwehr.
Deshalb: Danke an unsere Feuerwehr!
Unsere Feuerwehr verdient Vertrauen und die notwendige Ausstattung – keine Misstrauensvoten und Investitionsstopps.

Erwin Fritsch, 15.09.26

Sparsamkeit!

Grundsteuer B: 1.200 %
Grundsteuer A: 1.000%
Gewerbesteuer: 490%
Die Höhe der Steuern wird u.a. mit den hohen Kreisumlagen begründet.
Die Höhe der Kreisumlagen ist eine Folge der schlechten Finanzlage des Kreises.
Verantwortlich dafür sind neben dem damaligen Landrat die langjährigen schwarz/grünen Fraktionsvorsitzenden Dr. Nolten und Frau Zentis.
Da ist nicht überraschend, dass jetzt in Nideggen die von Frau Zentis dominierte Koalition die Steuern erhöhte.
Die CDU gönnte sich noch einen Zuschlag. Sie erhöhte die Grundsteuer A nicht auf 870, sondern auf 1.000 Punkte.
Ein deutlicher Wink an den von der CDU zur FDP übergelaufenen Landwirt.
Das ist parteipolitisch verständlich, aber nicht im Interesse Nideggens.

Die Chaos-Koalition hatte die Streichung von 20 % der Stellen in der Verwaltung durchgesetzt und auch die Streichung der Sachbezugskarte für die Mitarbeiter.
Begründung Fischer(CDU):
„Das ist hart, ja. Aber es ist auch hart, wenn man über seine Verhältnisse lebt.“
Wir haben die Streichung der zusätzlichen Zahlungen an die Fraktionen beantragt.
Begründung Fritsch(MFN):
Da die Koalition die Sachbezugskarte für Mitarbeiter der Verwaltung streicht, kann sie jetzt beispielgebend abstimmen.
Zustimmung ist beispielgebend für „im Interesse der Stadt“.
Ablehnung ist beispielgebend für „Sparen, aber nicht bei uns“.
Unser Antrag wurde abgelehnt!

Erwin Fritsch, 17.06.26

Niederzier-Nideggen

In Niederzier

erklärt der Bürgermeister:
„Ich kann nicht immer davon sprechen, dass wir den Gürtel enger schnallen müssen und dann auf Kosten der Bürger Projekte umsetzen, die zwar schön wären, aber nicht zwingend erforderlich sind“ und „Ich werde alles dafür tun, dass die Grundsteuer B nicht über 1.000 Prozentpunke ansteigt. Die Fraktionen stimmen zu.

In Nideggen:

  •  Stimmte die Mehrheit für 1.200 Prozentpunkte für Grundsteuer B (Baugrundstücke) und 1.000 Prozentpunkte für Grundsteuer A (Landwirtschaft). CDU/Grüninnen hatten vorgeschlagen die Grundsteuer A nicht von 660 auf 870, sondern auf 1.000 zu erhöhen.
  • Beschloss die Mehrheit die Fortführung des „Nationalen Projektes Städtebau.“
  • Berät der Haupt- und Finanzausschuss über ein Haushaltssicherungskonzept (Einnahmeerhöhungen und Streichung freiwilliger Leistungen). Gleichzeitig beschloss die Mehrheit Grundstücke anzukaufen für ein Baugebiet, das frühestens 2030 entwickelt wird. Kämmerin: Das kostet uns jetzt ja nur Zinsen für die Kredite.

Erwin Fritsch, 02.06.26

Zuständigkeit: unbekannt!

Im Rat 28.04.26 hatten CDU-Grüninnen beantragt die Zuständigkeitsordnung so zu ändern, dass der Bürgermeister Aufträge nur noch bis 10.000 € (bisher 50.000 €) selbstständig vergeben darf.
MFN stimmte zu, allerdings mit einem Hinweis:
Das wird nicht viel ändern, dem Bürgermeister ist die Zuständigkeitsordnung egal.
Er hält sie nicht ein!
Beispiel:
Er darf selbstständig über Klagen bis zu einem Streitwert bis zur Höhe von 5.000 € entscheiden.
Im September 2025 reichte er 3 Klagen ein mit deutlich höheren Streitwerten (142.823,28 €, 328.018,28 € und 36.297,20 €). Dazu gab es keinen Beschluss. Den Bauausschuss informierte er 6 Monate später.

Seine Ausrede: Die 5.000 € – Grenze kannte er nicht.
Wenn man erst wenige Tage im Amt ist, ist das eine Entschuldigung!

Erwin Fritsch, 04.05.26

„Redaktioneller Fehler“

Dass der öffentliche Teil einer Sitzung in öffentlicher Niederschrift und nichtöffentlichem Protokoll absolut wortgleich wiedergegeben wird, ist eine Selbstverständlichkeit.
Für die Sitzung am 17.03.26 trifft dies nicht zu!

Erwin Fritsch, 22.04.26

Nach meiner Mail vom 22.04.26 an den Ausschussvorsitzenden wurde die öffentliche Niederschrift am 24.04.26 korrigiert.

Akteneinsicht Freibad Abenden

Ein Ratsmitglied hatte mehrfach erzählt, dass bei der Sanierung des Freibades Abenden ein Unternehmer Material in Rechnung gestellt habe, das gar nicht verbaut wurde. Die Rechnungen seien bezahlt worden.
Deshalb hatten wir im Haupt- und Finanzausschuss 10.03.26 nachgefragt. Das Ratsmitglied blieb bei seiner Behauptung, die Antworten des Bürgermeisters waren nicht überzeugend.  Deshalb beantragten wir Akteneinsicht.

Über das Ergebnis berichteten wir dem Ausschuss am 24.03.26:

  • „Die Akten sind sauber geführt. Alles ist protokolliert (außer direkte Gespräche Bürgermeister-Firma).
  • Die Auszahlung der letzten beiden Rechnungen vom 26.02.24 und 17.12.24 wurde wegen der Mängel gesperrt.
  • Aber spätestens seit dem Gutachten vom 24.09.25 ist eindeutig nachgewiesen:
    Es handelt sich nicht nur um Baumängel, die nachgebessert werden können. Sondern mit der Abrechnung von Material, das gar nicht verbaut wurde, ist die Grenze zum Strafrecht (nachweisbarer Betrugsversuch) überschritten.
  • Statt konsequent einzuschreiten wurden im Ergebnis nutzlose Gespräche mit der Firma geführt (am 10.12.25, 22.01.26 und 17.03.26).
  • Für das Verhalten des Bürgermeisters fehlt jedes Verständnis!
    Es ist nicht erklärbar!
  • Wir stellen keinen Antrag einen Beschluss zu fassen, den der Bürgermeister womöglich nicht umsetzt. Sondern regen an, dass der Bürgermeister sein Verhalten gegenüber der Firma sofort und radikal ändert.
  • Wenn dies nicht hilft, bleibt nur die Möglichkeit den Landrat zur Prüfung im Rahmen seiner Dienstaufsicht zu bitten.“

Der Bürgermeister nahm diese Erklärung kommentarlos zur Kenntnis und ging zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

Erwin Fritsch, 24.03.26

Panne bei den Straßenausbaubeiträgen

Seit 2022 übernimmt das Land die Anliegerbeitäge bei Straßenausbaumaßnahmen. Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Maßnahmen ein Straßen- und Wegekonzept beschlossen wurde. Mit der Auszahlung der Beträge wurde die NRW.Bank beauftragt.
Am 25.08.25 erhielt die Stadt Ablehnungsbescheide für Maßnahmen Schulstraße, Gartenstraße und Gartenweg (507.138,76 €).

Am 23.12.25 erhielt die Stadt die Rückforderung für die bereits gezahlten Maßnahmen Herzogstraße, Martinsweg und Röttgenstraße (648.910,09 €).
Die Begründung der NRW.Bank: Die 6 Maßnahmen wurden beschlossen bevor ein formgerechtes Straßen- und Wegekonzept am 05.09.23 beschlossen wurde. Bereits im September 2025 beauftragte der Bürgermeister eine Anwaltskanzlei mit der Klage gegen die Ablehnungsbescheide. Im März 2025 wurde die Kanzlei auch mit der Stellungnahme zu der Rückforderung beauftragt.

Über diesen Sachverhalt hat der Bürgermeister den Bauausschuss erst am 17.03.26 in einer nichtöffentlichen Vorlage informiert.
Ebenfalls am 17.03.26 veröffentlichte die Dürener Zeitung den kompletten Sachverhalt. Ein Rats- oder Ausschussmitglied oder ein Mitarbeiter der Verwaltung hatte der Zeitung die Vorlage zugespielt. Darüber zeigte sich der Bürgermeister erbost.
Wäre der Sachverhalt nichtöffentlich geblieben, wäre das zum Schaden der zuständigen Mitarbeiter in der Verwaltung, weil der Eindruck entstehen könnte, dass Fehlverhalten vertuscht werden solle.

Außerdem ist die verspätete Veröffentlichung zum Schaden der betroffenen Anlieger. Ihnen wurde verwehrt, sich frühzeitig an den Bund der Steuerzahler zu wenden. Je mehr Betroffene sich dort melden umso größer ist dessen Einflussmöglichkeit auf das Land (im Vorwahljahr).
Der Bund der Steuerzahler hatte berichtet:
„Falls Sie von dieser Verfehlung Ihrer Kommune betroffen sind, melden Sie sich bei uns! So können wir uns dafür einsetzen und Sie dabei unterstützen, dass Sie diesen Straßenbaubeitrag nicht zahlen müssen. Schreiben Sie eine E-Mail an: info@steuerzahler-nrw.de.“

Wie geht es weiter:

  • Betroffene Anlieger sollten sofort den Bund der Steuerzahler informieren.
  • Sollte die Landesregierung die NRW.Bank mit flexiblerer Auslegung der Rechtslage beauftragen, werden die beantragten Gelder gezahlt.
  • Wenn das nicht klappt, entsteht für Nideggen ein Schaden von 1,156 Mio. €. Ein weiteres Problem für die Kämmerin. Ihr fehlen bereits jetzt über 5 Mio. € für den Haushaltsentwurf 2026.
  • Wenn nachträglich Anlieger durch die Stadt zur Zahlung auffordert werden, sollten sie Widerspruch einlegen und notfalls den Rechtsweg gehen. Sie haben den Schaden ja nicht verursacht.

Wer ist für den Schaden verantwortlich?

  • Mit Sicherheit kein einzelner der Mitarbeiter im zuständigen Sachgebiet. Sie waren und sind mit ihren Aufgaben mehr als ausgelastet.
  • Für ein geordnetes Arbeiten der Verwaltung ist ein Bürgermeister notwendig, der nicht permanent neue Projekte aufgreift bevor die begonnenen sauber abgearbeitet sind.

Erwin Fritsch, 22.03.26

Straßenbaubeiträge

Der Bund der Steuerzahler informiert in der Ausgabe 3/2026:

Straßenbaubeitrag ist inakzeptabel
Wuppertaler sollen trotz Abschaffung noch zahlen
In Wuppertal sollen Eigentümer aktuell weiter Straßenbaubeiträge zahlen – obwohl das Land sie eigentlich übernimmt. Der Grund: Die Stadt wird die Förderung vom Land voraussichtlich nicht erhalten, weil offenbar wichtige Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Aus BdSt-Sicht dürfen die Bürgerinnen und Bürger hier nicht aufgrund des Fehlverhaltens der Stadt noch zur Kasse gebeten werden.
Sind Sie ebenfalls betroffen?
In einem Bericht aus dem Kommunalministerium wird deutlich, dass vereinzelt andere Städte und Gemeinden es ebenfalls verpasst haben, ein Straßen- und Wegekonzept aufzustellen und sie deshalb keine Förderung vom Land erhalten haben. Falls Sie von dieser Verfehlung Ihrer Kommune betroffen sind, melden Sie sich bei uns! So können wir uns dafür einsetzen und Sie dabei unterstützen, dass Sie diesen Straßenbaubeitrag nicht zahlen müssen. Schreiben Sie eine E-Mail an: info@steuerzahler-nrw.de“

Als Anlieger an Schulstrasse, Gartenstrasse, Gartenweg, Herzogstraße, Martinsweg oder Röttgenstraße würde ich mich an den Bund der Steuerzahler wenden.

Erwin Fritsch, 12.03.26

Historische Altstadt

Als die Befreier 1945 nach Nideggen kamen, lag die Altstadt in Schutt und Asche. Die GIs schickten einen Panzer mit Räumschild voraus um sich einen Weg durch die Zülpicher Straße zu bahnen.
Die Altstadt wurde nach 1945 detailgenau wieder aufgebaut.
Noch gibt es diese historische Altstadt als Markenzeichen Nideggens.
Das soll geändert werden.
Ein Planungsbüro wurde beauftragt, die Innenstadt neu zu gestalten. Der Austausch des Kopfsteinpflasters durch grausig-modernes Beton ist noch gar nicht alles.
Für Touristen entsteht ein Marktplatzbereich, in dem sie vom Verkehr ungehindert flanieren, sich auf Bänken ausruhen und sich am Springbrunnen erfreuen können.
Unsere Bürger erhalten ganzjährig in der Innenstadt ein völlig sinnloses Verkehrskonzept, ein nur zu Fuß erreichbares Rathaus, und Gegenverkehr im Jülicher Tor. Einzelheiten finden Sie hier.

Der Bürgermeister will das bisher für die Altstadt typische Kopfsteinpflaster unbedingt durch das grausig-modernes Beton ersetzt haben und argumentiert auch mit der Verkehrssicherungspflicht. Das Landgericht Koblenz urteilte anders (Urt. v. 09.02.2026, Az. 1 O 9/25):
„Eine etwa zwei bis drei Zentimeter große Lücke in der Bepflasterung einer Altstadt nahe der Stadtmauer begründet keinen Schadensersatzanspruch, auch wenn man in der Lücke mit seinem Schuh hängen bleiben kann.
Bei öffentlichen Wegen erstrecke sich die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich auf die Instandhaltung des Belages oder Pflasters. Doch derjenige, der den Weg nutzt, müsse sich auch den gegebenen Verhältnissen anpassen, stellt die Kammer klar. Bei der Frage, welche Höhenunterschiede zwischen Pflastersteinen hinzunehmen seien, komme es nicht auf eine absoluten Höhendifferenz an, sondern vielmehr auf die besonderen Umstände im Einzelfall. Vorliegend sei der gesamte Weg mit historischen groben Pflastersteinen versehen und habe daher durchweg Unebenheiten aufgewiesen. Solche Unebenheiten und auch kleinere Lücken von zwei bis drei Zentimetern stellten den typischen Bodenbelag dar und entsprechen der gewünschten Bauweise einer Altstadt, so die Kammer.“

Was können Sie tun:

  • Ihre Meinung bis 11.03.26 an stadtentwicklung@nideggen.de schreiben
  • am 17.03.26 an der Bau- und Planungsausschusssitzung als Zuhörer teilnehmen
  • sich noch an der Online-Petition beteiligen

Erwin Fritsch, 06.03.26

 

Verkauf des Nideggener Grundstücks im Baugebiet Schmittbüchel

In der Ratssitzung am 24.02.26 kam es wie erwartet:
Unser Antrag lautete:
„Das Grundstück ist zum maximal erzielbaren Preis zu verkaufen.“

Unser Antrag auf namentliche Abstimmung wurde abgelehnt. Ratsmitglieder sind bereit auf über 100.000 € Einnahme für die Stadt zu verzichten. Ihren Namen wollen sie aber nicht im Protokoll lesen!

Abstimmungsergebnis:
Nur MFN und FDP stimmten für unseren Antrag. Damit war er abgelehnt.
Der Bürgermeister stimmte mit ab. Er erklärte nicht befangen zu sein!

Erwin Fritsch, 25.06.26