Bauausschuss 26.06.18

Herstellung der Herzogstraße, Schulstraße und Röttgenstraße

Über das Straßeninvestitionsprogramm 2018 hatten wir in der MFN-Info 2/2018 am 23.02.18 ausführlich berichtet. Nun sollte der Bauausschuss die Herstellung von 3 Straßen beschließen.

Die Beschlussvorschläge des Bürgermeisters:

Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt:
1. Die Herstellung der Herzogstraße erfolgt gem. Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes; sofern KAG, als Anliegerstraße.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der die Anlieger der Herzogstraße eingeladen werden.
3. Über das Ergebnis wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

1. Der Bau-, Planung-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt die Herstellung der Straße Schulstraße im Stadtteil Wollersheim nach KAG.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der die beitragspflichtigen Anlieger der Straße eingeladen werden.
3. Über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

1. Der Bau-, Planung-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt die Herstellung der Straße Röttgenstraße im Stadtteil Schmidt nach KAG.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der die beitragspflichtigen Anlieger der Straße eingeladen werden.
3. Über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

(Die Tagesordnung mit dem Beschlussvorlagen und Anlagen finden Sie unter diesem Link.)

Diese Reihenfolge (erst Ausschussbeschluss, dann „Bürgerbeteiligung“) halten wir schon immer für grundsätzlich falsch. Bei allen Beratungen zur Änderung der KAG-Satzung hatten wir genau die umgekehrte Reihenfolge gefordert: Erst Bürgerbeteiligung, dann Beschlussfassung im Ausschuss. Nur so entsteht eine „echte“ Bürgerbeteiligung, bei der die Betroffenen gehört und ihre Argumente berücksichtigt werden.

Bisher konnten wir uns damit nicht durchsetzen (im Ausschuss haben wir 2 von 6, im Rat 6 von 29 Stimmen.

Diesmal gelang es nach längerer Diskussion den Ausschuss von unserem Antrag zur überzeugen. Wir beantragten:

„Vor endgültiger Beschlussfassung des Ausschusses über die Herstellung der Herzogstraße, Schulstraße und Röttgenstraße sind öffentliche Anliegerbeteiligungen durchzuführen. Dazu sind auch Rats- und Ausschussmitglieder einzuladen.“

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Nun liegt es an den betroffenen Anliegern, wie sie ihre Interessen vertreten. Alle anderen Interessierten können zuhören und feststellen, wie die Vertreter der Stadt handeln.

Zusatz 28.08.18:
Wegen der nun notwendigen Bürgerbeteiligungen, wird die Bauausschusssitzung möglicherweise vom 02.10.18 in den November verschoben.
Der Zeitablauf des Straßeninvestitionsprogramms (MFN-Info 2/2018, Seite 2) wird um ein Jahr geschoben.

Klage gegen den Genehmigungsbescheid „Lausbusch“

Rechtsanwalt Brauns hatte am 22.06.18 der Stadt Nideggen mitgeteilt:

„Eine Klage gegen den Genehmigungsbescheid bezüglich 5 Windenergieanlagen auf dem Vorranggebiet „Lausbusch“ des Landkeises Düren vom 5.6.18 halte ich insbesondere unter dem Aspekt des beim OVG anhängigen Normenkontrollantags für zweckdienlich und auch für erforderlich.
Wird gegen den Genehmigungsbescheid nicht vorgegangen, erwächst dieser in Bestandskraft. Auch die Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens macht dann kaum noch Sinn.“

Wir hatten deshalb die Aufnahme des TOP Klage Windenergieanlagen Lausbusch beantragt. Zu diesem TOP beantragten wir dann:

„Die Stadt klagt gegen den Genehmigungsbescheid für die WKA Lausbusch. Auf das Eilverfahren wird verzichtet.“

Der Antrag wurde angenommen.
6 Ja-Stimmen MFN, CDU, FDP) und 3 Nein-Stimmen (SPD, Grüne, Unabhängige).
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde dann beschlossen, RA Brauns mit der Klage zu beauftragen. Das ist inzwischen erfolgt.

Deshalb rate ich Nideggener Bürgern nicht zusätzlich zu klagen bzw. bereits eingereichte Klagen zurückzunehmen.
Wenn Nideggen gewinnt, sind weitere Klagen nutzlos.
Wenn Nideggen verliert, werden auch andere Kläger erfolglos bleiben und unnötige Kosten tragen.

Soweit Nideggener Bürger sich finanziell gegen den Windkraft-Unsinn engagieren wollen, sollten sie ihre Finanzmittel für möglicherweise notwendige Klagen gegen Windräder in Nideggen einsetzen.

Erwin Fritsch, 30.07.18

Rat 08.05.18

Gestattungsvertrag für Kreuzauer WKA

Am 20.03.18 hatte der Bauausschuss den fast schon unsittlichen Bürgermeister-Vorschlag zurückwiesen, für eine einmalige Zahlung von 30.000 € die 30-jährige Nutzung eines Nideggener Weges für Bau und Unterhaltung der südlich der L33 von der Windenergie Kreuzau GmbH & Co. KG (REA GmbH und RURENERGIE mit ca. 4 Mio. € indirekter Beteiligung des Kreises Düren) geplanten Kreuzauer WKA zu erlauben.

Der Bürgermeister wollte sich mit diesem Beschluss nicht abfinden und startete einen neuen Versuch: Nun legte er dem Rat einen neuen Vorschlag vor.

Nun sollten die Kosten für die WKA-Planer durch „Instandsetzung des dann in Mitleidenschaft gezogenen Weges durch eine Schwarzdecke“ um weitere 30.000 € verdoppelt werden. Das bestätigt den Hinweis von Herrn Hensch (FDP) im Bauausschuss, dass 30.000 € ein allzu bescheidenes Verhandlungsergebnis sei. Es ist aber noch kein Grund, den WKA-Planern entgegenzukommen.

In Beschlussvorlagen sollten unter „Darstellung des Sachverhaltes“ die zur Beschlussfassung notwendigen Fakten objektiv dargestellt werden. Dies war in der vorliegenden Vorlage nicht der Fall:

  1. Die Formulierung „Insofern ist es emotional nachvollziehbar“ ist völlig unangebracht. Hier handelt es sich um eine subjektive Bewertung des Abstimmungsverhaltens von Rats- und Auschussmitgliedern durch den Bürgermeisters, die ihm an dieser Stelle nicht zusteht.
    Inhaltlich weisen wir diesen Vorwurf entschieden zurück. Unser Abstimmungsverhalten ist nicht emotional geprägt, sondern Ergebnis sachlicher Abwägungen.
  2. Die Formulierung „Als Teil dieses Rechtsstaates würde die Mehrheit sicherlich nach Abschluss des Verfahrens einen Abschluss des Gestattungsvertrages mit weniger Skepsis gegenüberstehen, als in der jetzigen Phase.“ ist eine genauso unangebrachte Spekulation. Sie impliziert, dass ein vom Vorschlag des Bürgermeisters abweichendes Verhalten der Ratsmitglieder rechtswidrig sein könne.
    Auch bei einem Scheitern der Normenkontrollklage werden wir nichts unternehmen, um dem Investor Kosten zu ersparen und uns dabei, wie bisher, absolut rechtskonform verhalten.

Der Vorschlag des Bürgermeisters wurde von der CDU-MFN-FDP-Mehrheit abgelehnt.

Erwin Fritsch, 10.05.18

Bauausschuss 20.03.18

V: Bestehende WKA bei Ginnick
B: Bestehende WKA bei Berg
S: Bestehende WKA bei Thuir/Thum (198 m)
L: geplante Kreuzauer WKA (175 m)
A: Nideggener Potenzialzone (150 m, 30,9 ha)
F: Nideggener Potenzialzone (55,6 ha)
G: Nideggener Potenzialzone (13,9 ha)
F und G: ohne Höhenbeschränkung

Windkraft Nideggen

„Nideggens Kapital ist der Wind“ erklärte Herr Schruff, REA GmbH, am 21.11.13 in einer nicht öffentlichen Informationsveranstaltung zu der Frau Göckemeyer ihn eingeladen hatte, um die Fraktionen von ihren Plänen (darunter eine gemeinsame Nideggen-Kreuzau Konzentrationszone) zu überzeugen. Das gelang damals nicht. Am 28.01.14 stoppte unser Rat die Planung.

Nach dem Bürgermeisterwechsel nahm Herr Schruff den nächsten Anlauf. Am 17.01.17 billigte der Bauausschuss die Wiederaufnahme des Planungsverfahrens. Am 23.05.17 beauftragte er dann die Verwaltung mit dem Aufstellungsverfahren für die FNP (Flächennutzungsplan)-Änderung. Unsere 2 (von 9) Stimmen im Ausschuss reichten für den Einspruch, um den Beschluss bis zur nächsten Ratssitzung zu stoppen.
Damit dort nichts schief ging, richtete die REA GmbH am 30.06.17 eine an Nötigung grenzende „dringliche Empfehlung“ an die CDU.
Es ging trotzdem schief! Der Rat folgte zwar dem Bürgermeister-Vorschlag, den Einspruch zurückzuweisen, ließ aber den Auftrag zur Einleitung der FNP-Änderung weg.
Dem stimmten auch wir mit „klammheimlicher Freude“ zu!

Am 20.03.18 stellte nun der Vertreter des Planungsbüros seine (oder die des Bürgermeisters?) Planung mit den Potentialzonen A, F und G vor.
Wenn diese Planung umgesetzt wird, gibt es eine durchgehende Windradkulisse von Kreuzau über Nideggen bis Vlatten.

Wieder sollte der Bauausschuss für die Einleitung des Verfahrens stimmen. Diesmal beantragte die CDU das Verfahren bis zum neuen Windkrafterlass der Landesregierung zu vertagen. Mit CDU, MFN, FDP-Stimmen wurde das beschlossen. Der BgM war not amused. Er fragte sich, was sich seit dem Aufstellungsbeschluss des Ausschusses geändert hat (Frau Kraft ist nicht mehr Ministerpräsidentin, sondern RAG-Aufsichtsratsmitglied. Es gibt eine neue Landesregierung!). Sein Argument für seinen Vorschlag: Es handele sich ja nur um Potentialflächen, die im Zuge der „frühzeitigen Beteiligung“ noch geändert werden können. Es macht aber wenig Sinn für diese Planung Geld für die Artenschutzprüfung auszugeben, bevor der neue Erlass greift.
Ob es der neuen Landesregierung gelingt ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen ist noch offen. Minister Pinkwart ist leider auf die vom grünen Umweltminister „geerbten Fachleute“ angewiesen.

Die Kreuzauer WKA-Planung „Lausbusch“

Dass CDU-MFN-FDP auch den fast schon unsittlichen BgM-Vorschlag zurückwiesen, für 30.000 € Einmalzahlung die 30-jährige Nutzung eines Nideggener Weges für Bau und Unterhaltung der 3 südlich der L33 geplanten Kreuzauer WKA (L) zu erlauben, hätte den BgM nicht überraschen dürfen. Welchen Grund haben wir, der REA GmbH und der RURENERGIE einen kostengünstigen Weg für den Bau von WKA einzuräumen, gegen deren Bau wir gerichtlich vorgehen?
Dem konnte wirklich nur Herr Droste (Grüne) zustimmen!

Nideggen kann die unkoordinierte Energiewende nicht retten!

Energie aus Windkraft: Was läuft da schief?

Die 198 m hohen Windräder zwischen Thum und Thuir stehen trotz Widerstand und Klage der Stadt Nideggen. Erbarmungslos hat man den Bürgern von Thuir und Thum die Betonriesen im Abstand von ca. 6oo m vor die Häuser gesetzt. Die Geräuschbelastung ist so, als ob ständig ein Flugzeug in der Luft ist. Aber den Kreis Düren als Genehmigungsbehörde stört das nicht. Es sollen von Kreuzau aus 5 weitere 175 m hohe Windradtürme (L) direkt an die Grenze von Nideggen gebaut werden. Die Denkmalbehörden sagen, das passt nicht zur Historischen Innenstadt, die Naturschutzverbände sind strikt dagegen und die Bürger von Nideggen protestieren gegen die Zerstörung ihrer Wohnumwelt. Nachdem ein ursprünglicher Investor, vermutlich mangels Rendite für „nur“175 m hohe Windräder, aus dem Projekt ausgestiegen ist, soll es jetzt von der REA und der RURENERGIE realisiert werden. Den Kreis Düren wird seine Beteiligung an der RURENERGIE für dieses Projekt ca. 4 Mio. € kosten. Das Rendite-Risiko liegt damit bei den Kommunen. Unseren BgM, der sonst sehr eifrig für eine Senkung der Kreisumlage eintritt, scheint das nicht zu stören.

In Deutschland haben wir jetzt über 28.000 WKA in Betrieb. Die installierte Leistung deckt an stürmischen Tagen bis zu 60% des Bedarfes. Da ja auch andere Stromanlagen produzieren, wird an diesen Tagen der hochsubventionierte Windstrom verworfen oder an die ausländischen Nachbarn verschleudert. Im Durchschnitt stammen nur 2,8% des Energieverbrauchs aus Windenergie. Das wird so bleiben bis eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Stromspeicherung möglich wird. Für die erfahrungsgemäß bis zu 14 Tage dauernden Schwachwindperioden müssen weiterhin konventionelle Kraftwerke in Bereitschaft gehalten – und dafür bezahlt – werden. Das Helmstedter Kraftwerk „Buschhaus“ steht seit 2016 für 50 Mio. € jährlich in „Sicherheitsbereitschaft“. Wenn es gebraucht wird verheizt es dann Braunkohle. „Bis 2020 sollen 8 weitere Kraftwerksblöcke abgeschaltet werden. Die Stromkunden kostet das insgesamt 1,6 Milliarden EURO. (DIE ZEIT 13/2018)

Die Gesundheitsgefahr durch Infraschall wird inzwischen international ärztlich anerkannt. In Deutschland sieht man „Untersuchungsbedarf“ und lässt die Windkraftlobby weiter wirken. Wenn dann Studien handfeste Ergebnisse liefern werden, gilt für bestehende WKA Bestandschutz.

Energie aus Biomasse: Was läuft da schief?

Nach langjähriger Förderung des Biomasse-Anbaus wird im Durchschnitt 6,2 % des Stromverbrauchs aus Biomasse erzeugt. Die Kosten dafür: Düngemittel- und Pestizid-Einsatz, Verlust an Artenvielfalt, Bienen-, Insekten- und Vogelsterben. Um das grüne Gewissen zu beruhigen reicht es anscheinend Landwirte zu beschuldigen und Blühstreifen und Bienenweiden zu fördern.

Was hat die Energiewende bisher gebracht: Den teuersten Strompreis in Europa für private Haushalte!
Das trifft zuallererst die niedrigen Einkommensschichten. „Zeit für mehr Gerechtigkeit“ oder „Politik für kleine Leute“ geht anders.

Nideggens Kapital ist nicht der Wind, sondern unsere noch weitgehend intakte Heimat!

Erwin Fritsch, 29.03.18

 

Bauausschuss 23.05.17

Windkraft Nideggen

Der Ausschuss beschloss gegen unsere Stimmen:
„•Die Verwaltung wird beauftragt, die jetzt vorliegende Planung mit der Bez.-Reg. zu erörtern (mündliche Landesplanerische „Vorabanfrage“). Die Stellungnahme des LVR wird hierzu abgewartet.
•Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Durchführung eines Artenschutzgutachtens bezüglich der resultierenden Potentialflächen einzuholen.
•Der Ausschuss beschließt gem. § 2 (1) BauGB die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nideggen zwecks zusätzlicher Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, das gesetzlich vorgeschriebene Aufstellungsverfahren durchzuführen.“
Für den Beschluss stimmten CDU, FDP, SPD, Grüne, Unabhängige.
Das war der falsche Beschluss (gegen die Interessen Nideggens) zur falschen Zeit (Beginn der CDU-FDP-Koalitionsverhandlungen).
Wir haben deshalb Einspruch eingelegt. Nun muss der Rat am 04.07.17 entscheiden.

Straßeninstandsetzung 2017

In der MFN-Info 1/2017 berichteten wir aus den Haushaltsverhandlungen:
„Der bisherige, bereits seit Jahren unzureichende, Ansatz für die Straßeninstandhaltung war von 190.000 € auf 100.000 € reduziert worden.
Wir konnten die Anhebung auf 150.000 € jährlich erreichen.
Je weniger wir für Straßeninstandhaltung ausgeben, um so schneller kommen die Straßen in den Zustand, in dem sie dann nur noch mit erheblichen Anteilen der Anlieger „erneuert“ werden können. Herr Schmunkamp hatte behauptet, dass das Bauamt mehr als 100.000 € gar nicht umsetzen könne.
Herr Hönscheid konnte dem Bürgermeister erklären, wie es geht.
Jetzt müsste der Bürgermeister „nur“ noch durchsetzen, dass der Bauamtsleiter das auch umsetzt.“

Was wurde daraus? Nichts!
Der Bürgermeister legte dem Bauausschuss ein Programm für nur noch 80.000 € vor und erklärte: Es gibt keinen darüber hinausgehenden Bedarf!
Wir haben das nachgeprüft. Die Meldungen der Ortsvorsteher von Embken, Muldenau und Berg wurden weitgehend berücksichtigt. Die Ortsvorsteher von Wollersheim und Rath hatten nicht geantwortet. Von den übrigen Ortsvorstehern gab es nur nicht nachprüfbare Telefonate.

Wenn Sie Bedarf erkennen, können Sie dem Bürgermeister helfen.
Prüfen Sie unter dem Link „Straßeninstandsetzung 2017„, ob der Bedarf schon erfasst ist.
Wenn nicht, informieren Sie den Bürgermeister.

Erwin Fritsch, 20.06.17

Bauausschuss 21.02.17

Erneute Klage gegen Kreuzau

Am 17.01.17 hatte der Bauausschuss die Klage gegen die beiden genehmigten Kreuzauer Windkraftanlagen „Steinkaul“(2 je 200 m hohe Windräder nördlich Thuir-Muldenau) beschlossen.
Der 2. Kreuzauer Bauplan „Lausbusch“ (5 je 175 m hohe Windräder zwischen Thum und Nideggen) ist noch nicht genehmigt. Die Kreuzauer Beschlussvorlage dazu hat sich zur „Flatter-Vorlage“ entwickelt: Sie flattert in die Tagesordnung und verschwindet dann wieder. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Nachdem sie für die Kreuzauer Gemeinderatssitzung auf die Tagesordnung geflattert war, hatten wir den Tagesordnungspunkt „Kreuzau-Lausbusch“ für unsere Ausschussitzung beantragt.
Der Ausschuss beschloss mit der CDU-MFN-FDP-Mehrheit:
„Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt den Vorschlägen von Herrn RA Brauns vom 07.02.17 zu folgen und beauftragt die Verwaltung, die dafür notwendigen Schritte, zu den gegebenen Zeiten umzusetzen.“

Kletterwald Eschauel

Fakten zur Vorgeschichte
Am 18.02.11 gründete Frau Kalmuth-Büyükdere die „Grüne Salamander GmbH AG“. Unternehmenszweck ist gem. Handelsregister-Eintrag: „Die Errichtung und der Betrieb eines Kletterwaldes nebst einer Superluftseilbahn“. Diesen Kletterwald wollte sie auf Heimbacher Gebiet errichten. Die „Superluftseilbahn“ zum Seeufer erregte erheblichen Widerstand. Mit der endgültigen Ablehnung durch den Rat am 13.02.15 war das Projekt in Heimbach gescheitert. Frau Kalmuth-Büyükdere zog die Lehren daraus, überdachte ihr Projekt und suchte eine neue Standortmöglichkeit. Der Handelsregister-Eintrag blieb natürlich unverändert.
Am 12.11.15 lag dem Nideggener Bauausschuss der Antrag der „Grüne Salamander GmbH AG“ zur Errichtung eines Kletterwaldes auf der Halbinsel Eschauel in Nideggen Schmidt vor. Der Ausschuss ließ sich von der Investorin ihr Konzept – die „Superluftseilbahn“ ist darin nicht mehr enthalten – erläutern und beschloss dann einstimmig das Vorhaben zu unterstützen und die notwendige Änderung des FNP (Flächennutzungsplan) zu beginnen. Die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten durch die Investorin war, wie selbstverständlich üblich, Bestandteil des Beschlusses.
Am 02.02.16 legte der für die Stadt tätige Planer dem Ausschuss einen ersten Entwurf vor. Der Ausschuss lehnte ihn einstimmig ab, weil die Interessen der Anlieger nicht ausreichend berücksichtigt waren. Am 12.04.16 lag dann der geänderte Plan-Entwurf vor, mit dem Planungsstand, der heute noch Gegenstand des Verfahrens ist.
Für diese Planung stimmten: Sigurd Nießen (CDU), Markus Fischer (CDU), Elke Pastern (CDU), Erwin Fritsch (MFN), Frank Hoffmann (MFN), Eduard Müllejans (SPD), Udo Hensch (FDP) und Hans Meyer (Unabhängige).
Dagegen stimmte nur: H.G. Müller (Grüne).

Info-Veranstaltung 06.02.17
Am 27.01.17 erfolgte die offizielle Bekanntmachung der Planung im Rahmen der gem. Baugesetzbuch vorgesehenen „Frühzeitigen Beteiligung“. Die Bürger wurden zu einer Info-Veranstaltung am 06.02.17 eingeladen und darauf hingewiesen, dass sie Anregungen und Einwendungen dort vortragen oder in der Auslegungsfrist (07.02. – 20.02.17) schriftlich abgeben können. Im Vorfeld der Info-Veranstaltung waren Gegner des Vorhabens, die ihre Eigeninteressen gefährdet sehen, als „Meinungsmacher“ hyperaktiv. Neben sachlichen Überlegungen wurden Unterstellungen und Übertreibungen massiv verbreitet – durch asoziale Nutzung „sozialer“ Medien, aber auch durch mündliche Weitergabe ungeprüfter Fehlinformationen. Entsprechend einseitig verlief die Argumentation am 06.02.17.

Wir halten eine sachliche Betrachtung des Vorhabens für notwendig:

Argumente gegen den KletterwaldFakten
Der Eschauel ist bereits jetzt belastet. Der zusätzliche Kletterwald würde zur endgültigen Überlastung führen.Der Kletterwald wird ca. 2 ha (=100 x 200 m) Fläche in Anspruch nehmen. Max. 160 Besucher pro Tag werden sich im Zeitraum von 10:00 – 19:00 Uhr dort aufhalten. Der Kreis Düren hält 6 Parkplätze für ausreichend.
An Tagen der Spitzenbelastung wird der Verkehr völlig zusammenbrechen, Rettungsfahrzeuge könnten nicht mehr rechtzeitig eintreffen.Die Verkehrs- und Parksituation ist schon jetzt an Spitzentagen kaum verantwortbar. Hier muss die Stadt – auch ohne Kletterwald – dringend eine Lösung finden. Denkbar ist für diese Tage eine Wegesperrung kombiniert mit einer kostenlosen Parkmöglichkeit z. B. bei Schöne Aussicht und gebührenpflichtigem Transport mit Kleinbus zum Beach-Club oder zum Kletterwald.
Kletterwald in Schmidt: Ja, aber nicht dort!Das ist eine durchsichtige Argumentation der Angler und Segler, die jegliche andere Nutzung "ihres" Eschauel verhindern wollen. Eschauel gehört nicht ihnen, sondern Nideggen.
Aus Naturschutzgründen nicht tragbar.Das Argument wird wiederholt vorgebracht, ohne konkret auf die Aussagen in Umweltbericht und Artenschutzprüfung einzugehen. Beide Gutachten sehen keine Gefährdungen. Die Umweltschutzprüfung ist sehr detailliert und enthält Vorschläge (bis zur Auswahl der einzelnen Bäume in Begleitung eines Biologen), die im Verfahren umgesetzt werden können.
Zusätzliche nicht hinnehmbare Lärmbelastung.Das Schallschutzgutachten liegt vor und befürchtet keine negativen Auswirkungen. Nicht untersucht wurde die Lärmbelastung durch Badebetrieb, Feiern im Anglervereinsheim oder Grillfesten bei den Bootsstegen.
Gewerbesteuerverlust der Stadt durch den möglichen Umsatzeinbruch im Beach-Club.Wer das anführt, kennt weder die bisherigen Gewerbesteuerzahlungen noch den Umsatz im Beach-Club. Geplant – und vertraglich festschreibbar – ist im Kletterwald nur ein Angebot von Getränken und Finger-Food.
Das kann keine ernsthafte Konkurrenz für den Beach-Club sein.
Der Kletterwald wird, wegen der Nähe zu anderen ähnlichen Einrichtungen, nicht wirtschaftlich erfolgreich sein.Das wirtschaftliche Risiko trägt die Investorin.
Ein Rückbau ist problemlos möglich und die Finanzierung dafür vertraglich regelbar.
Hinter der Investorin stehen möglicherweise andere Geldgeber.Das braucht und darf uns nicht interessieren.
Die bisherige Planung ist nur der Anfang. Vielleicht kommen noch andere Vorhaben, Vielleicht sogar die "Superseilbahn".Die Stadt behält die beiden entscheidenden Hebel:
Das Bauleitplanungsrecht und die Vertragsgestaltung beim Pachtvertrag.
Damit läßt sich detailliert regeln, was im Kletterwald stattfinden darf.

Wie geht es weiter?
Nach der Auswertung aller bis 20.02.17 eingegangenen Einwände, erfolgt die erneute Beratung und ggf. Anpassung der Planung. Dann erfolgt die „Offenlegung“ gem. Baugesetzbuch, mit erneuter Einspruchfrist. Erst nach der Auswertung aller neuen Einwände erfolgt die endgültige Beschlussfassung im Rat.

Wer stellt sich seiner Verantwortung?
Der Bürgermeister ist in einer nicht beneidenswerten Situation. Bei der Info-Veranstaltung konnte er sich noch aus der Klemme mogeln, indem er als „Moderator“ auftrat, statt als Bürgermeister zu informieren. Irgendwann muss er Farbe bekennen: Haben wir einen Schmidter als Bürgermeister in Nideggen, oder einen Schmidter als Bürgermeister von Nideggen.
FDP und SPD kaschieren mühsam ihr Umfallen („nicht an diesem Standort“).
Die CDU versuchte ihre zersplitterte Haltung mit der Forderung nach einem Beirat zu verbergen (siehe: CDU-Antrag). Daraus wird jetzt ein völlig unverbindlicher „Informationskreis“ in dem sich Gegner und Befürworter „auf Augenhöhe austauschen“ sollen. Am weiteren Ablauf ändert das nichts.
Wir sind für das Projekt. Es dient der Weiterentwicklung des Freizeitangebotes und ist genau am richtigen Standort (Schwimmen-Angeln-Segeln-Klettern) geplant. Die Anlieger, Segler und Angler erhalten ausreichend Gelegenheit ihre Anliegen vorzutragen. Soweit sie berechtigt sind, werden wir sie im weiteren Verfahren berücksichtigen. Am Ende kann ein Vertrag genau vorschreiben, was dort erlaubt ist und was nicht.

Wenn dieses Projekt am Egoismus Einzelner und ihrer Stimmungsmache scheitert, wird kaum noch ein Investor bereit sein in Nideggen zu investieren.

Erwin Fritsch, 22.02.17

Bauausschuss 17.01.17

Windkraft Nideggen

In der Sitzung am 13.12.16 war die Beratung zu diesem TOP auf eine im Januar einzuberufende Sondersitzung vertagt worden. Wir hatten den Vortrag des Herrn Mey nicht vorab mit den Sitzungsunterlagen erhalten und wollten diese in Ruhe in den Fraktionen beraten.
Nun folgte die Fortsetzung.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen:

Die Verwaltung wird beauftragt, sich in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro bis zum nächsten Ausschusstermin

  • mit dem LVR –Amt für Denkmalpflege im Rheinland, hinsichtlich einer entsprechend konkreten Abgrenzung von historischen Kulturlandschaften, wie z.B. dem Neffelbachtal, abzustimmen sowie
  • in Zusammenarbeit mit der biologischen Station Kreis Düren zu konkretisieren, welche Abgrenzungen hinsichtlich der schützenswerten Artvorkommen, hier vorrangig bezogen auf die Uhupopulation im Rurtal, im Verlauf des weiteren Verfahrens berücksichtigt werden müssen.

Wir hatten einen anderen Vorschlag mit der CDU-Fraktion abgestimmt und beantragten:

  1. Die Verwaltung holt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro von:
    – biologischen Station Kreis Düren
    – LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland
    – BUND
    – NABU
    – AK Fledermaus
    „Vorabstellungnahmen“ zu den derzeit angenommenen Potentialflächen ein.
  2. Diese „Vorabstellungnahmen“ sind zum nächsten Ausschusstermin mit den Stellungnahmen des Planungsbüros und der Verwaltung dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
  3. Bis zur nächsten Ausschusssitzung sind zusätzlich neue geänderte Potentialflächen unter Berücksichtigung eines einheitlichen Mindestabstandes von 800 m zur Wohnbevölkerung vorzulegen.
  4. Der Bürgermeister wird gebeten, zur nächsten Ausschusssitzung einen konkreten Zeitplan für das FNP-Änderungsverfahren vorzulegen.

Wir wollten von Anfang an auch die Naturschutzverbände einbeziehen und die Prüfung nicht nur auf den Uhu begrenzen. In der Beratung stellte sich heraus, dass Herr Mey und der Bürgermeister darauf bestanden, die Vorabstellungnahmen nicht schriftlich, sondern im persönlichen Gespräch einzuholen. Damit scheiterte die Einbeziehung zusätzlicher Teilnehmer schon aus Termingründen.

Wir änderten deshalb den Vorschlag so, dass eigentlich jeder hätte zustimmen können:

  1. Die Verwaltung holt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro von:
    – biologischen Station Kreis Düren
    – LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland
    „Vorabstellungnahmen“ zu den derzeit angenommenen Potentialflächen ein.
  2. Diese „Vorabstellungnahmen“ sind möglichst zum nächsten Ausschusstermin mit den Stellungnahmen des Planungsbüros und der Verwaltung dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
  3. Möglichst bis zur nächsten Ausschusssitzung sind zusätzlich neue geänderte Potentialflächen unter Berücksichtigung eines einheitlichen Mindestabstandes von 800 m zur Wohnbevölkerung vorzulegen.

CDU, MFN, FDP stimmten zu. Dagegen waren: H.G. Müller (Grüne), Meyer (Unabhängige). Enthaltung: Müllejans (SPD).
Die Ziff. 4 des Antrags wurde in den nicht öffentlichen Teil verlegt und dort wieder mit dem Zusatz „möglichst“ beschlossen. Auch dies mehrheitlich, aber nicht einstimmig.

Windkraft: Klage gegen die Baugenehmigung „Steinkaul“

Zeitablauf:

  • 08.11.16 Erörterungstermin in Kreuzau
    Zahlreiche Einwender gegen die Baugenehmigung nahmen teil. Die Stadt Nideggen war durch RA Brauns vertreten.
  • 15.11.16 Antrag auf sofortige Vollziehung der Genehmigung durch Energiekontor an den Kreis (gem. Genehmigungsverfügung)
  • 23.12.16 Datum der Genehmigungsverfügung
  • 10.01.17 Eingang ALIZ-Abfrage bei Stadt Nideggen
    Auf ALIZ.de können Firmen, die Erdarbeiten durchführen wollen, ihr Vorhaben eingeben, um von ggf. vorhandenen städtischen Leitungen Kenntnis zu erhalten. Aus den angegebenen Koordinaten wird dann automatisch eine ALIZ-Abfrage erstellt, in der die angegebene Fläche in 100m-Quadraten auf einer Karte dargestellt ist, und die den betroffenen Gemeinden per Mail zugestellt wird. Nideggen erhielt diese Abfrage, weil ein kleiner Teil eines der 100m-Quadrates die Nideggener Stadtgrenze überschreitet.
    Durch diese Abfrage erfuhr Nideggen erstmals von der Genehmigung.
  • 11.01.17 Nach Anfrage der Stadt beim Kreis ging die Genehmigungsverfügung (datiert auf den 23.12.16) vor ab per Mail bei der Stadt ein.
  • 11.01.17 Mitteilung des Sachverhaltes durch die Stadt an RA Brauns, nachrichtlich an die Fraktionen.
  • 13.01.17 Weiterleitung der Antwort des RA Brauns (rechtliche Einschätzung) durch die Stadt an die Fraktionen.

Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Durch diese Anordnung soll eine Verzögerung durch gerichtliche Schritte vermieden werden.

Dass es dabei vorrangig um die wirtschaftlichen Interessen der Firma Energiekontor geht, zeigen diese beiden Abschnitte der Ziff. 2:

  • Bei Vorhaben wirtschaftlicher Unternehmungen ist eine zügige Entscheidung im überwiegenden Interesse des Antragstellers elementar wichtig, um die Kalkulation der Investitionskosten und damit die Durchführung des gesamten Vorhabens nicht zu gefährden. Dazu zählt auch ein sich ggf. einstellender Verlust aus der Degression der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
  • Bei einer Verzögerung des Baubeginns besteht auch die Gefahr, dass Nutzungsverträge mit Landwirten verfallen. Sie enthalten einen Passus, der die Verwirklichung des Vorhabens bis zu einem gewissen Zeitpunkt vorschreibt.

Klage gegen die Baugenehmigung:
Der Bauausschuss hatte RA Braunsam 13.12.1916 (siehe unten) mit der Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan „Steinkaul“ mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit beauftragt. Er hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass er Klagen gegen „Lausbusch“ erfolgreicher einschätzt, als gegen „Steinkaul“. Der Bürgermeister wollte deshalb damals auf die Steinkaul-Klage verzichten und auf die Baugenehmigung „Lausbusch“ warten. Jetzt wies Herr Brauns zusätzlich darauf hin, dass die Normenkontrollklage gegen Steinkaul bei Verzicht auf die Klage gegen die Baugenehmigung sinnlos wird. Die Erfolgsaussichten für eine Klage gegen die Baugenehmigung Steinkaul bewertete er zurückhaltend.

Der Bürgermeister schlug deshalb vor, den Auftrag an RA Brauns zurückzunehmen.
Wir stellten den CDU-MFN-Antrag:

  1. RA Brauns wird zusätzlich mit der Klage gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen „Steinkaul“ und dem Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beauftragt.
  2. Beim Kreis Düren ist schriftlich zu erfragen, wann die Erteilung der Genehmigung dem Antragsteller zugesagt wurde, wann die Genehmigung erstellt wurde und warum sie zurückdatiert wurde.

Er wurde mit CDU-MFN-FDP-Stimmen angenommen. SPD, Grüne und Unabhängige stimmten dagegen.

Kosten:

  • Die Sondersitzung des Ausschusses kostete 176,40 € Sitzungsgeld.
    Das wäre bei rechtzeitiger Versendung des Vortrags Mey vor dem 13.12.16 vermeidbar gewesen.
  • Die Klage Steinkaul kostet im Verfahren vor dem VerwG im ungünstigsten Fall ca. 11.000 €.
    Der Schutz unserer Bürger und unserer Umwelt sollte uns das wert sein.

Erwin Fritsch, 22.01.17

Bauausschuss 13.12.16

Windkraft Nideggen

  • Am 25.01.16 nutzte Herr Schruff (REA GmbH) die vermeintliche Gunst der Stunde, um den neuen Bürgermeister Schmunkamp aufzusuchen und ihm die Verteilung von 14 zusätzlichen Windkraftanlagen im Nideggener Stadtgebiet schmackhaft zu machen.
  • Am 10.05.16 beschloss der Rat, die Erarbeitung des Flächennutzungsplans Windenergie wieder aufzunehmen und das Planungsbüro Becker mit der Unterstützung zu beauftragen.
  • Nach über 7 Monaten, am 12.12.16 bereiteten wir uns in der Fraktion auf die Ausschusssitzung vor. Als Grundlage zur Vorbereitung hatten wir nicht viel mehr als ein großes Fragezeichen:
    Einen Beschlussvorschlag der Verwaltung, von dem wir nicht wissen konnten, ob er schlüssig ist, und die Ankündigung, dass Herr Mey (Planungsbüro Becker) mündlich vortragen werde.
  • Am 13.12.16 stellte Herr Mey dann seinen Planungsstand vor.

Danach stellte Herr Schröder (CDU) den Antrag auf Sitzungsunterbrechung. Mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit wurde er angenommen.
Nach kurzer Beratung dieser Fraktionen wurde die Sitzung fortgesetzt. Herr Schröder beantragte nun die weitere Beratung dieses Tagesordnungspunktes auf eine zum 17.01.17 einzuberufende Sondersitzung des Ausschusses zu vertagen. Auch dies wurde mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit angenommen.

Nun „merkelte“ Herr Schmunkamp:

  • Er hält seinen Beschlussvorschlag für alternativlos.
    Wir wollen aber erst den Vortrag Mey in Ruhe prüfen und dann beschließen.
  • Die Schuld dafür, dass wir die Unterlagen bei den Fraktionssitzungen nicht verfügbar hatten, suchte er bei uns. Wir hätten sie rechtzeitig anfordern können.
    Sein Job ist es, die Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu verteilen.
  • Herr Schröder protestierte sachlich und ruhig gegen diese etwas ausartende Stellungnahme des Bürgermeisters.

Wenigstens relativierte Herr Schmunkamp seine Wortwahl später – im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, als die Zuhörer nicht mehr anwesend waren.

Windkraft Kreuzau

Der Tagesordnungspunkt war zunächst im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung versteckt. In der öffentlichen Bekanntgabe war „Normenkontrollverfahren FNP-Änderung der Gemeinde Kreuzau“ in „Änderung bestehender Auftragsvergabe“ umbenannt worden.

§ 27 (2) Unserer Geschäftsordnung:
„Über Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzungen unterrichtet der
Bürgermeister die Öffentlichkeit in geeigneter Weise …“

Die Bekanntgabe war eine eher ungeeignete Unterrichtung.

Die Verschiebung in den öffentlichen Teil beantragte ich zu Beginn der Sitzung. Herr Schmunkamp argumentierte dagegen. Es handele sich um eine Beratung zum strategischen Vorgehen gegen die Kreuzauer Planung. Ich glaube nicht ernsthaft, dass die Windkraftprojektierer durch eine Klagedrohung Nideggens abgeschreckt werden können. Wäre es doch so, könnte ich mich gut damit abfinden. Die Verschiebung in den öffentlichen Teil wurde mit CDU-MFN-FDP-Stimmen angenommen.

In der Ratssitzung am 05.07.16 war beschlossen worden, RA Brauns mit einer Normenkontrollklage gegen den Kreuzauer Flächennutzungsplan zu beauftragen. Die Klage sollte nach der Bekanntmachung der FNP-Änderung eingereicht werden. Inzwischen hatte der Rechtsanwalt mitgeteilt, dass er diese Klage für weniger aussichtsreich als eine Klage gegen einen der beiden Bebauungspläne, die im FNP vorgesehen sind, hält.
Im FNP sind 2 Bebauungspläne für Windkraft vorgesehen:

  • „Lausbusch“ (westlich Thum-Thuir, Richtung Nideggen) und
  • „Steinkaul“ (ostwärts Thum-Thuir, Richtung Muldenau).

Der Bebauungsplan „Steinkaul“ wurde am 18.11.16 bekanntgemacht (und damit in Kraft gesetzt). RA Brauns scheint darüber nicht informiert worden zu sein.
Die Verwaltung schlug vor:
„Sollte die Gemeinde Kreuzau den Bebauungsplan „G1 – Lausbusch“ beschließen, wird hiergegen durch ein Normenkontrollverfahren vorgegangen.“
Ob die Steinkaul-Windräder den Bürgermeister nicht stören oder ob die Kreuzauer Bekanntmachung „übersehen“ wurde, ist mir unbekannt.

Der mit der CDU abgesprochene Antrag lautete:

  1. Der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen die Teilflächennutzungsplanung Windenergie Konzentrationsflächenausweisung der Gemeinde Kreuzau wird nicht weiter verfolgt.
  2. RA Brauns ist über die Bekanntmachung des Bebauungsplans „G2 – Steinkaul“ durch die Gemeinde Kreuzau am 18.11.16 zu informieren.
  3. Gegen diesen Bebauungsplan „G2 – Steinkaul“ wird durch ein Normenkontrollverfahren vorgegangen. Allerdings dies nur unter der Voraussetzung, dass der Stadt Nideggen keine weiteren Kosten, als durch den bisher vorhandenen bzw. abgeschlossenen Mandatsvertrages mit RA Brauns, entstehen.
  4. Der vorhandene Mandatsvertrag hinsichtlich des ursprünglich geplanten Normenkontrollverfahrens gegen die Flächennutzungsplanänderung wird insoweit geändert, als nunmehr Gegenstand des Normenkontrollverfahrens der Bebauungsplan „G2 – Steinkaul“ sein wird. Sämtliche Modalitäten aus dem Ursprungsvertrag bleiben bestehen. Auch das einstweilige Verfahren nach § 47 (6) VwGO wird unverändert mit in das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes „G2 – Steinkaul“ übernommen.
  5. Sofern vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes G1 ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich „G1 – Lausbusch“ gestellt wird, wird zu gegebener Zeit durch den Rat oder einem seiner Ausschüsse entschieden werden, inwieweit hier eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist (siehe Beispiel „G2 – Steinkaul“ zur Errichtung von 2 WKA mit Abschluss eines speziell für dieses Verfahren geschlossenen Mandatsvertrages).

Er wurde mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit angenommen.

Umbau von Straßenquerungen

Der SPD-Antrag, sukzessive Straßenquerungen im Stadtgebiet durch Absenkung der Bordsteine barrierefrei zu machen, ist vernünftig.
Er wurde einstimmig angenommen.

Bei der Formulierung des Antrags hatte Herr Keß (SPD) es sich nicht verkneifen können, reichlich viel aufgestauten Frust von der Seele zu schreiben.
Er formulierte:

„Vor einer ganzen Reihe von Jahren hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, die Bordsteine an den Straßenübergängen und -querungen abzusenken, um Menschen mit Behinderungen einen mühelosen Wechsel auf eine andere Straßenseite zu ermöglichen. Dem damaligen Bürgermeister viel dazu herzlich wenig ein, nur dass er nicht die Umsetzung ermöglichen wollte.“
(Originalzitat aus dem Antrag)

Mit diesen Formulierungskünsten hat er der SPD ein Eigentor verpasst:

  • Was war aus dem SPD-Antrag geworden?
  • War er der SPD nicht wichtig genug, ihn wenigstens einmal in 6 Jahren Göckemeyer-Amtszeit zu wiederholen?
  • War er schlicht vergessen worden?

Erwin Fritsch, 19.12.16

Haupt- und Finanzausschuss 30.08.16

Windkraft Kreuzau /Steinkaul

Die Kreuzauer Flächennutzungsplanänderung Windkraft ist noch nicht rechtskräftig. Die Bearbeitung der beim Kreis eingegangenen Bauanträge für die beiden Windräder Steinkaul (nördlich Thuir) hätte der Kreis zumindest verzögern können. Das tat er nicht, sondern gab die Offenlegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum 24.08.-23.09.16 bekannt. Die Bekanntmachung finden Sie: hier. Einwendungen gegen das Vorhaben kann jeder bis 07.10.16 schriftlich abgeben. Das gilt auch für die Stadt Nideggen. Beim öffentlichen Erörterungstermin am 08.11.16 kann jeder zuhören. Rederecht erhalten aber nur die Einwender.

Gemeinsam mit der CDU hatten wir  beantragt, den RA Brauns mit der Erarbeitung der Einwendung der Stadt und mit der Vertretung der Stadt beim Erörterungstermin zu beauftragen . Der Bürgermeister hatte sich in der Beschlussvorlage uns nur teilweise angeschlossen. Er glaubte aus Kostengründen auf die Vertretung der Stadt durch einen RA beim Erörterungstermin verzichten zu können:

„Hier reicht es aus Sicht der Verwaltung aus, dass ein Mitarbeiter der Stadt, der sich intensiv in der Thematik befindet, die schriftlich vorgetragenen Interessen vertritt und auch vorzubringen vermag, was im Verfahren mehr als ausreicht.“

Das reicht aber nicht. Eine Kurzfassung der Einwendung der Stadt vorzutragen, kann fast jeder, der Zeit hat sich vorzubereiten.
Der Vertreter der Stadt muss ein bisschen mehr können, z. B.:

  • Zwischenfragen juristisch korrekt beantworten.
  • ggf. zu anderen Einwendungen Stellung nehmen.
  • vor allem: Die gesamte Erörterung konzentriert verfolgen und registrieren was davon u.U. im Normenkontrollverfahren verwertbar ist.

Das kann kein Mitarbeiter der Stadt leisten.

Unser Antrag wurde mit den 6 Stimmen von CDU, MFN und FDP angenommen. 4 stimmten dagegen (Bürgermeister, SPD, Grüne, Unabhängige).

 

Brandschutzbedarfsplan

Den ersten Entwurf für die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes hatten wir vor der FV-Runde (Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende) am 20.07.16 erhalten und dort bereits teilweise mit Wehrleiter und Stellvertreter besprochen. Zusätzlich hatten wir schriftlich Stellung genommen. Einige Vorschläge wurden in den nun vorgelegten Entwurf übernommen. Die nicht übernommenen und einige Ergänzungen hatten wir zusammengetragen und am Vortag in der Fraktionssitzung besprochen. In der Sitzung hatte ich eine 11 Punkte-Liste an die Wand projizieren lassen. Die Reaktion kam wie erwartet:

  • Herr Fischer (CDU) erklärte, dass die CDU keinem der Anträge zustimmen werde, weil sie diese „umfangreiche“ Liste nicht vor der CDU-Fraktionssitzung erhalten habe und deshalb nicht in der Fraktion beraten konnte.
  • Herr Keß (SPD) schloss sich ihm mit der gleichen Argumentation an.

Worum ging es in den 11 Seiten?

  • Die meisten Punkte betreffen rein redaktionelle Überarbeitungen. Z.B. Ersetzen „Wehrführer“ durch den gesetzlichen Begriff „Wehrleiter“. Oder dielandwirtschaftliche Fläche in Nideggen ist mit 36,5 qKm angebenund 6 Zeilen weiter mit 31,95 qKm. Das sind Kleinigkeiten, über die man innerhalb von Sekunden entscheiden kann. Ob man das so stehen läßt, oder nicht, ist mir letztlich egal. Die Zukunft Nideggens oder der Feuerwehr hängt davon nicht ab. Wirklich professionell wirkt es abernicht.
  • Über einen neu eingefügten Abschnitt, der ausdrücklich als „Gedankensammlung“ bezeichnet wurde, hätte man kaum lange beraten müssen. Er enthält neben wenigen sinnvollen Ideen auch etliche widersprüchliche Überlegungen und Forderungen. Im Brandschutzbedarfsplan sollen der Ist- und der Soll-Zustand gegenübergestellt werden und der Weg zum Erreichen des Soll-Zustands aufgezeigt werden.“Gedankensammlungen“ gehören nicht in diesen Plan.
  • Dass die Feuerwehr im Text die „kurzfristige“ Beschaffung eines Quad oder ATV z.B. für die Unterstützung von Rettungseinsätzen bei den Kletterfelsen fordert, aber die Einplanung in der Beschaffungsplanung vergisst, ist wohl wichtiger. Auch darüber sollte man sich schnell einigen können.

Nur 2 Punkte sind wirklich diskussionsbedürftig:

  • die bisherige Praxis, 2 Feuerwehrmitglieder mit einer wenig überzeugenden Begründung als städtische Mitarbeiter zu bezahlen (neben der Aufwandsvergütung), soll über den Brandschutzbedarfsplan „legalisiert“ und zusätzlich ausgeweitet werden.
  • der Wehrleiter, oder sein Stellvertreter, soll künftig als Angestellter der Stadtverwaltung hauptamtlich tätig werden.

Darüber hätte sachlich und konstruktiv beraten werden müssen. Es gibt gute Gründe dafür und dagegen. Die gilt es abzuwägen.

Worum ging es den Herren Fischer und Keß?

  • Sie verlangen doch tatsächlich, dass wir das Ergebnis unserer Fraktionssitzung Ihnen schriftlich vor Ihrer Fraktionssitzung zur Verfügung stellen.
  • Damit dokumentierten sie öffentlich die peinliche Dürftigkeit ihrer eigenen Sitzungsvorbereitung.
  • Um das noch zu toppen, erklärten Sie vor jeder Diskussion die prinzipielle Ablehnung aller MFN-Vorschläge.

Der Bürgermeister hätte über die Anträge einzeln abstimmen lassen können. Das konnte er aber nicht mehr, nachdem ich beantragt hatte den Tagesordnungspunkt zu vertagen, damit sich die Fraktionen mit den „umfangreichen“ Anträgen befassen können. Die Herren Keß und Fischer wollten diese zusätzliche Vorbereitungszeit nicht nutzen. Sie waren in ihrer kindlichen Trotzhaltung gefangen. Der MFN-Vertagungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der Bürgermeister hätte seinen eigenen Beschlussvorschlag, den Plan dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen, abändern können. So schnell reagierte er nicht. Er ließ über seinen Antrag abstimmen. Also beschloss die Ausschussmehrheit, den Plan unverändert dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Ich binimmer wieder erstaunt, wie weit manche Ratsmitglieder bereit sind, die Grenzen ihrer intellektuellen Reaktionsfähigkeiten und ihr Unvermögen zu sachlicher Diskussion zu demonstrieren.

 

Aufwandsentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr

Vor der FV-Runde am 20.07.16 traf ich vor dem Rathaus auf den Wehrleiter und einen seiner Stellvertreter. Wir hatten noch Zeit und unterhielten uns. Sie brachten von sich aus das Gespräch auf die viel zu geringe Aufwandsvergütung. In der FV-Runde fragte ich den Bürgermeister nach der letzten Anpassung. Er konnte keine genaue Auskunft geben (das war vor seiner Amtszeit). Nach Mail-Anfragen an den Sachgebietsleiter und einer weiteren Anfrage an den Bürgermeister war ich informiert. Über die Aufwandsentschädigung wurde letztmalig 2008 beschlossen. Eine Anhebung ist damit fällig. Nach einigen Gesprächen in der Fraktion kamen wir zur Auffassung, die Anhebung zu beantragen und gleichzeitigeine angemessene Verteilung auf die verschiedenen Funktionsträger vorzuschlagen.

  • Der Bürgermeister war von mir frühzeitig darüber informiert worden, dass wir uns der Sache annehmen werden.
  • Von Herrn Latz hatte ich mir telefonisch einige Anregungen zur Änderung eingeholt.

Nach Abstimmung in der Fraktion legten wir unseren Antrag am 10.08.16 vor. Die Verwaltung hätte in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung bis zum 30.08.16 wenigstens einige konstruktive Änderungsvorschläge vorlegen können. Die sind in der BVL  kaum zu finden.

Beispiele:

BVL: Kommentar:

Bisher wird den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Auslagenersatz auf Nachweis gem. § 22 Abs. 1 BHKG und eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich je nach Funktion bestimmt, gem. § 22 Abs. 2 BHKG i. V. m. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.04.2008 durch die Stadt Nideggen gezahlt.

Das ist nur teilweise richtig. Richtig ist:
Die Angehörigen erhalten z. Zt. 70 % der Zahlungen als Aufwandsentschädigung, 30 % als geringfügig Beschäftigte (siehe Antrag, letzte Seite).
Die Einführung einer Einsatz- und Übungspauschale führt aus Sicht der Wehrleitung nicht zu einer Erhöhung der verfügbaren Einsatzkräfte während des kritischen Zeitfensters zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr, da sich die meisten Feuerwehrmitglieder in diesem Zeitrahmen aus beruflichen Gründen außerhalb des Stadtgebietes aufhalten. Falsch zitiert: Wir schlagen keine „Einsatz- und Übungspauschale“ sondern eine „Einsatzpauschale“ vor.
Sie soll nicht die Verfügbarkeit erhöhen, sondern einen Ausgleich für häufigen Einsatz darstellen.
Dazu steht im Antrag (Begründung 4. Punkt):
„Wegen der geringen Anzahl jederzeit verfügbarer Mitglieder in den Löschgruppen, musste die Wehrführung in der Ausrückeordnung die Alarmierung aller verfügbaren Kräfte als Normalfall festlegen. Die am Einsatz teilnehmenden Feuerwehrmitglieder leisten damit „regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst“ (§ 22 (2) BHKG). Das rechtfertigt die Einführung der Einsatzpauschale.“
Die Einführung einer Einsatz- und Übungspauschale (§ 4 des Entwurfes) würde zudem für die Wehrleitung und die Verwaltung einen zeitlichen Mehraufwand herbeiführen, der von der Wehrleitung strikt abgelehnt wird. Es ist kaum glaubhaft, dass die Wehrleitung keine Übersichten über die Teilnahme an Einsätzen führt. Dasist schon versicherungsrechtlich zwingend notwendig.
Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung bei den Wehrleitern bspw. würde die steuerliche Freigrenze überschreiten und die über den Freibetrag hinausgehende Entschädigung würde einen steuer- und sozialabgabenpflichtigen Ertrag darstellen. Hier gilt es unter Nutzung der Freibetragsgrenzen zu einer akzeptablen Lösung zu kommen.
Außerdem ist die in § 7 des Entwurfes aufgeführte Regelung nicht auf die Angehörigen der Feuerwehr übertragbar, sondern ist lt. Auskunft des Verbandes der Feuerwehren in NRW vom Träger des Feuerschutzes abzuwickeln, was ebenfalls einen erheblichen Mehraufwand zur Folge hätte. Beispiele wortgleicher Regelungen finden Sie hier:
Stadt Voerde vom 17.03.2016

Stadt Emmerich

 

Weiterhin wird durch die Satzung in die innere Organisationshoheit der Wehrleitung gem. § 11 BHKG eingegriffen (§ 4 des Entwurfs: Die Anzahl der Übungen wird im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festgelegt). Wieder falsch zitiert. In § 4 des Entwurfs steht:
Die Anzahl dieser Übungen wird im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festgelegt.
Das in der BVL fehlende „dieser“ zeigt, dass besonders angeordnete Einsatzübungen gemeint sind. Da sie Zusatzkosten verursachen, kann die Wehrleitung nicht selbständig entscheiden.
Bei der Kostenübersicht des Entwurfs (Anlage 2 des Antrages) wurde zwar eine durchschnittliche Einsatzpauschale berücksichtigt, jedoch die Übungspauschale außer Acht gelassen. Die Übungspauschale würde zu einem weiteren finanziellen Mehraufwand führen. Nach § 4 der vorgelegten Satzung wird die Einsatzpauschale auch für Übungen gezahlt. Zieht man die Führungskräfte, die eine Aufwandsentschädigung erhalten und dadurch keine Übungspauschale bekommen, von der Gesamtzahl der Mitglieder ab, so verbleiben noch 132 Mitglieder die eine Übungspauschale erhalten würden. Bei zwei im Monat stattfindenden Übungen, würde das einen zusätzlichen Mehrbedarf zu den veranschlagten 13.348 € i. H. v. 9.504,00 Euro pro Jahr darstellen. Wieder falsch zitiert.
Die Übungspauschale ist nicht vorgesehen. Sie existiert offensichtlich nur im Kopf des Verfassers.
Weder in unserem Antrag noch im Satzungsentwurf ist das Wort Übungspauschale auch nur 1-mal zu finden.
Zur Einsatzpauschale steht im Antrag (Begründung 4. Punkt):
„Die Berechnung der Kostenauswirkung (Anlage 2) erfolgte entsprechend der Schätzung des Wehrleiters für den jährlichen Durchschnitt.“

Die BVL enthält den Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung eine neue Regelung der Aufwandsentschädigung zu prüfen und zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorzulegen.“

Dieser Vorschlag enthielt keinerlei zeitliche Bindung. Wir wollen aber eine Änderung, die wir für notwendig halten, auch umsetzen. D.h. auch in den jetzt zu erstellenden Haushaltsentwurf einbringen.
Die Formulierung „im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung“ konnte schon gar nicht akzeptiert werden. Wir können dem Bürgermeister nicht per Beschluss zwingen „im Einvernehmen“ mit irgendjemand zu handeln. Das würde in seine gesetzlichen Rechte eingreifen. Der Beschluss wäre rechtswidrig. Der Bürgermeister müsste ihn beanstanden, auch wenn er ihn selbst vorgeschlagen hat.

Nachdem ich mich ausführlich mit der BVL auseinandergesetzt hatte, begann eine erheiternde Diskussion.
Daraus nur einige Highlights.

  • Herr Obladen (FDP) stellte fest, dass die Erarbeitung eines Satzungsentwurfs keine Aufgabe einer Fraktion sei. Ist das ein Grund sich mit dem Entwurf nicht inhaltlich auseinander zu setzen?
  • Wie sich herausstellte, will die Wehrleitung sich erst im Dezember in einem „Workshop“ mit dem Thema befassen. Eine Erhöhung ist jetzt angeblich gar nicht mehr so notwendig (das klang vor der FV-Runde noch anders), es reichte dem Wehrleiter nun auch, wenn sie erst 2018 wirksam würde.
  • Der Bürgermeister klammerte sich zunächst noch an die von ihm unterschriebene BVL. Nachdem wir einen alternativen Beschlussvorschlag vorgelegt hatten, begann er seinen eigenen Vorschlag umzuformulieren.

Unser alternativer Beschlussvorschlag lautete:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt eine Satzung zur Neuregelung der Aufwandsvergütung zu erarbeiten.
2. Zahlungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen nur noch nach dieser Satzung.
3. Eine Erhöhung im Gesamtumfang von ca. 7.500 € ist im Rahmen dieser Anpassung vorzusehen.
4. In der Satzung ist eine automatische Erhöhung durch Einführung des Referenzwertes „Aufwandsvergütung Ratsmitglied“ vorzusehen.
5. Die Wehrleitung ist zu beteiligen.
6. Entsprechende Mittel sind in den HH-Entwurf 2017 einzustellen.

Nachdem unser Vorschlag mehrheitlich abgelehnt worden war, wurde der Bürgermeister beauftragt:
„in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung eine Neuregelung zu erarbeiten
und eine erhöhte Aufwandsentschädigung in die Haushaltsplanung 2017 aufzunehmen.“

Damit haben wir wenigstens erreicht, dass die Anpassung für 2017 wirksam werden soll.

Erwin Fritsch, 01.09.16

Rat 05.07.16

Klage gegen Kreuzauer Windräder

Im Januar 2014 scheiterte die von Frau Göckemeyer und ihren Unterstützer*innen verfolgte Planung einer gemeinsamen Windkraftkonzentrationszone
Kreuzau-Nideggen beiderseits der Gemeindegrenze. Die Ratsmehrheit zog damals die Notbremse. Die Untersuchung des Stadtgebietes Nideggens zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wurde eingestellt. Damit war zunächst Ruhe an der Nideggener Windkraftfront.

Am 29.06.16 beschloss der Kreuzauer Rat endgültig seine FNP-Änderung:

Fünf 175 m hohe
Windräder sollen westlich Thuir-Thum an unsere Stadtgrenze gestellt werden. Zwei weitere 200 m hohe ostwärts Thuir-Thum.

Am Tag nach dem Kreuzauer Beschluss stellte unsere Fraktion den Dringlichkeitsantrag, den Punkt „Klage gegen den FNP Windkraft-Kreuzau“ nachträglich in die Tagesordnung der Sitzung am 05.07.16 aufzunehmen. Als Antragsteller erhielt ich das Wort um die Dringlichkeit zu begründen und beantragte den Punkt wegen der zahlreichen interessierten Bürger, die sich im und auch vor dem Sitzungssaal drängten, als ersten Punkt zu beraten. Das wurde beschlossen.

Anschließend konnte ich unseren Antrag begründen:
Die Realisierung der Kreuzauer FNP-Änderung kann dazu führen, dass Windkraftprojektierer entsprechende angrenzende Nideggener Zonen zwischen Thum und Nideggen und zwischen Muldenau und Thuir fordern undmit der Vorbelastung des Landschaftsbildes und des Denkmalschutzes durch die angrenzenden Windenergiekonzentrationszonen der Gemeinde Kreuzau argumentieren. Mit ähnlicher Logik ließe sich dann auch der Ring um Berg schließen.

Was haben wir dann?

  • Eine zerstörte Natur und Umwelt und Windräder, die wegen der Windverhältnisse relativ wenig Leistung bringen.
  • Wenn diese Windräder volle Leistung bringen, wird sie nicht gebraucht. Dann herrscht Überangebot an Windenergie.

Was brauchen wir dann?

  • Dann wird der Plan für ein Pumpspeicherkraftwerk am Rursee wieder aus der Kiste geholt. Das entspricht der Absicht der rot-grünen Landesregierung, Talsperren so zu nutzen.

Was wir dann haben:
Keine Heimat, in der man sich wohlfühlt, sondern ein Industriegebiet, in das keiner ziehen will.
Auch das entspricht der Absicht der rot-grünen Landesregierung. Die kleinen Dörfer und Kleinstädte sollen sich nicht mehr weiterentwickeln!

Unser Antrag lautete:

  1. Sofort nach Rechtswirksamkeit der Kreuzauer FNP-Änderung „Windkraft“ ist deren Rechtmäßigkeit im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens nach §47VerwGO zu überprüfen. Gleichzeitig ist eine einstweilige Anordnung nach § 47 (6) VerwGO zu beantragen.
  2. Mit der Klage ist Herr RA Brauns zu beauftragen.
  3. Herr RA Brauns ist bereits jetzt von dem Beschluss zu unterrichten. Alle erforderlichen Unterlagen sind ihm zuzustellen.
  4. Am Schriftverkehr zwischen Stadt und Herrn RA Brauns sind die Fraktionsvorsitzenden nachrichtlich zu beteiligen

Herr Fischer (CDU) und Herr Hensch (FDP) erklärten die volle Unterstützung ihrer Fraktionen für unseren Antrag. Das war nur konsequent.

Herr Keß (SPD) verlas eine Reihe von Punkten, mit denen sich die SPD-Fraktion auf die Sitzung fleißig vorbereitet hatte. Sie hatten alles zusammengekratzt, was ihnen einigermaßen tauglich als Gegenargument erschien:

  • Wir könnten noch gar nicht beschließen, weil die FNP-Änderung noch gar nicht rechtskräftig sei.
    (Siehe: die ersten 3 Worte des Antrags.)
  • Wir könnten noch nicht beschließen, weil die Gemeinde Kreuzau uns ihren Beschluss noch nicht „offiziell mitgeteilt“ hätte.
    (Die Pflicht zur „offiziellen Mitteilung“ gibt es nicht. Herr Keß hatte vom 30.06.16 bis zur Sitzung Zeit, sich von den Kreuzauer Genossen meine Behauptung über den Beschluss bestätigen zu lassen.)
  • Wir hätten nach Bekanntgabe der Genehmigung im Kreuzauer Amtsblatt noch 3 Wochen Zeit.
    (Satzungen werden mit dem Tag der Bekanntgabe im Amtsblatt rechtskräftig. Wie lange ist Herr Keß schon Ratsmitglied?)
  • RA Brauns hätte seine Informationspflicht gegenüber der Stadt verletzt, weil er meine Frage nach den möglichen Kosten direkt an mich beantwortet hatte.
    (RA Brauns hatte bisher nur das Mandat der Stadt, im Rahmen der Erstellung des FNP gegenüber Kreuzau und Bezirksregierung tätig zu werden. Was hinderte ihn meine Frage zu beantworten?)
  • Ich hätte die Kostenzusammenstellung, die ich vom RA Brauns am 01.06.16 erhalten hatte, dem Rat bewusst vorenthalten.
    (Ich habe die Kostenzusammenstellung als Anlage zu unserem Antrag genommen. Warum sollte ich sie vorher verteilen?)
  • Die Kosten seien den Bürgern nicht zuzumuten.
    (20.000 € sind viel Geld, aber nur ein zwanzigstel der Kosten, um die sich der Bau der Brücke in Abenden seit November 2015 verteuert hat. Bei der Größenordnung von 20.000 € und 3 Mio. € Grundsteuereinnahmen im Jahresabschluss 2015 (Sitzungsvorlage am gleichen Tag) von der „Grundsteuer B“ zu schwafeln, ist eher lächerlich.)
  • Die betroffenen Bürger sollen auf eigene Kosten klagen.
    (Eine neuartige Interpretation des Solidargedankens.)

Frau Zentis (Grüne) war nicht so gut vorbereitet und argumentierte unsachlich bis zur Beleidigung. Als sie sich Sorgen machte, ob „mein Hirn noch gesund“ sei, musste der Bürgermeister sie zur Ordnung rufen. Wahrscheinlich hatte sie mich nicht beleidigt, es klang nur so.

Der Bürgermeister war prinzipiell bereit unseren Antrag zu unterstützen. Er wollte aber „RA Brauns“ durch „ein Rechtsanwalt“ ersetzt haben. Vor allem wollte er erst prüfen lassen, ob durch den Beschluss eine Schadensersatzpflicht der Stadt entstehen könnte. Irgendein Berater*in hatte ihm diesen unsinnigen Floh ins Ohr gesetzt. Natürlich könnte ein Windkraftprojektierer ein Gewinnmöglichkeit durch ein OVG-Urtell verlieren. Das kann er dann aber keinesfalls der Stadt anlasten.
Herr Schmunkamp war ausreichend gewarnt. Trotzdem stellte er seinen Antrag zur Abstimmung. Er stimmte dafür. 2 Unabhängige auch – alle anderen waren dagegen.

Danach wurde über unseren Antrag abgestimmt: 15 Ja-Stimmen (CDU, MFN, FDP), 9 Nein-Stimmen (Bürgermeister, SPD, Grüne, Unabhängige).

Nach der Abstimmung griff sich Herr Keß den letzten, vermeintlich rettenden, Strohhalm. Er wollte die Rechtmäßigkeit des Beschlusses geprüft haben, weil eine Auftragsvergabe nur im nichtöffentlichen Teil erfolgen dürfe.
Im nichtöffentlichen Teil las ich den letzten Satz des § 6 (2) unserer Geschäftsordnung  vor:
„Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall weder Gründe des öffentlichen Wohls noch berechtigte Ansprüche oder Interessen Einzelner den Ausschluss der
Öffentlichkeit gebieten.“
Er leuchtete dem Bürgermeister ein. Er wollte ihn aber erst noch in Ruhe prüfen. Das hat er inzwischen getan und unter Berufung auf den von mir zitierten Satz den Ratsmitgliedern mitgeteilt, dass er den Beschluss nicht beanstanden wird.
Herr Schmunkamp ist im ersten Amtsjahr. Es ist sein gutes Recht, einen Sachverhalt in Ruhe prüfen zu wollen.
Aber: Wie lange ist Herr Keß schon Ratsmitglied?

Baurecht Notarzt-Standort

Wir hatten einen Antrag gestellt, um zu verhindern, dass fehlende baurechtliche Grundlagen als Argument für die Wahl eines Ausweichstandortes außerhalb Nideggens vorgeschoben werden oder eine Baugenehmigung unter weitgehender Auslegung des Baurechts ohne förmliches Verfahren (nach dem Motto: „Kreis erteilt dem Kreis Baugenehmigung“) erteilt wird und damit den betroffenen Anliegern ihre Rechte im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit genommen werden.

In der Beschlussvorlage  zu diesem Antrag ging die Verwaltung nicht annähernd auf unseren Vorschlag ein.

Mit Frau Göckemeyer hätte das zu unnötig langer Diskussion im Rat geführt. Mit Herrn Schmunkamp führte ein kurzes Telefonat zum Ergebnis: Der letzte Satz in der Beschlussvorlage wird gestrichen und unser Vorschlag angefügt.

Also stellte ich in der Sitzung den Antrag:
1. Der Rat beschließt die Studie über die Aufnahmekapazität und das Vergrößerungspotential des Regenrückhaltebeckens über das Ing. Büro anfertigen zu lassen, um zu wissen, welche Flächen und welche Kubatur für eine spätere wirtschaftliche Entsorgung und Einleitung von weiteren versiegelten Flächen erforderlich sind.
2. Der Rat beschließt die Erstellung eines Bebauungsplanes und die ggf. erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes für den Notarztstandort

Das wurde einstimmig beschlossen. So einfach kann das sein, wenn man einen Bürgermeister hat, der zuhören kann und will.

Erwin Fritsch, 07.07.16