Straßeninvestitionsprogramm 2018 – Rat 28.11.17

Das Magazin „Kontraste“ berichtete am 07.12.17: „Beim Ausbau von Straßen zocken Kommunen regelmäßig ab.“ Der Tenor des Berichtes: Kommunen lassen Straßen planmäßig vergammeln. Wenn sie dann völlig ruiniert sind, werden sie auf Kosten der Anlieger aufwändigst erneuert.

Dass es auch anders gehen kann, wurde im Kontraste-Beitrag ebenfalls aufgezeigt:

  • Buxtehude verzichtete auf die Anwendung einer entsprechenden Satzung und erhöhte statt dessen die Grundsteuer B um 8 %-Punkte. Das trifft dann alle Grundstücksbesitzer, aber in deutlich geringerem und deshalb zumutbaren Umfang.

  • In Schongau gab es einen einstimmigen Ratsbeschluss keine Straßenerneuerungssatzung zu erlassen, obwohl die Stadt dafür mit einem 3-jährigen Entzug der Landeszuschüsse für den Straßenbau bestraft wurde.
    •Im Bayerischen Landtag drohten die Freien Wähler mit einem Volksbegehren, wenn die CSU diese Abzocke nicht verhindert.

  • Hamburg, Baden-Württemberg und Berlin haben diese Regelung gar nicht erst eingeführt.

  • In Rheinland-Pfalz lässt das Kommunalabgabengesetz zu, dass die Anlieger nur geringfügig bei der Straßenerneuerung belastet werden. Den Rest zahlt die Gemeinde.

In NRW gab es vor 4 Jahren eine Oppositionspolitikerin, Ina Scharrenbach (CDU), die das Rheinland-Pfalz-Modell gut fand und einen entsprechenden Gesetzesentwurf bastelte. Damals ergebnislos. Jetzt ist sie Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und will erst einmal in Ruhe die Erfahrungen anderer Bundesländer abwarten.
(http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-strassenbau-kosten-anwohner-100.html)

In Nideggen gibt es noch ein zusätzliches Problem. Neben den Straßen, die so vernachlässigt sind, dass sie „erneuert“ werden müssen (Anliegerbeitrag 60 %) gibt es Straßen die noch nicht endgültig „fertiggestellt“ sind. Da liegt der Anliegerbeitrag dann bei 90 %, genau wie bei der Erschließung eines Neubaugebietes. Nach wie vielen Jahrzehnten die Stadt dort noch 90 % verlangen darf, ist eine rechtlich zumindest zweifelhafte Frage.

Mit dem Straßeninvestitionsprogramm 2017 begann der Bürgermeister eine rigorose Umsetzung der rechtlichen Möglichkeiten. Es wurde gegen unsere Stimmen beschlossen. Nachdem es nicht begonnen wurde, weil der Haushalt zu spät von der Bezirksregierung genehmigt wurde, wurde es, wieder gegen unsere Stimmen, mit dem Haushalt 2018 erneut beschlossen.

Ebenfalls nicht durchsetzen konnten wir uns mit unserer Forderung, dass der Bauausschussbeschluss für die einzelne Maßnahme erst nach der Bürgerbeteiligung stattfindet. Die Bürger über bereits Beschlossenes zu informieren, statt sie zu beteiligen (= ihre Meinung anzuhören und zu berücksichtigen) halten wir für keine echte Beteiligung.

Das Straßeninvestitions-Programm 2018.

Erwin Fritsch,14.12.17

Der Bürgermeister macht keine Fehler – Rat 28.11.17

In der Ratssitzung am 17.10.17 lag der Beschlussvorschlag vor, Herrn Golzheim auf Antrag der CDU zum Sachkundigen Bürger zu wählen. Wir haben, wie alle anderen, zugestimmt, weil wir absolut nichts gegen Herrn Golzheim haben.
Vorher hatten wir aber darauf hingewiesen, dass Antrag und Beschlussvorschlag falsch formuliert waren. Herr Fischer (CDU) reagierte verdutzt und verständnislos. Dafür sprang der Bürgermeister ein und legte sich fest: Der Vorschlag sei völlig korrekt.

Der Bauausschussvorsitzende, Herr Nießen (CDU), behielt noch Zweifel. Zur nächsten Ausschusssitzung verlangte er, dass nur Ratsmitglieder die CDU vertraten. Er hatte guten Grund dazu. Schon 2 mal mussten Ausschusssitzungen wiederholt werden, weil die CDU ihm Sachkundige Bürger untergejubelt hatte, die nicht bestellt waren. Am Ende der Sitzung wurde dann das Thema noch einmal angesprochen. Der Bürgermeister sagte die von Herrn Nießen verlangte Prüfung der Rechtslage zu.
Als Ergebnis lag nun zum Tagesordnungspunkt „Besetzung der Ausschüsse und Regelung der Stellvertretung“ eine Mitteilungsvorlage vor.
Wenn das die angekündigte Prüfung der Rechtslage war, ist sie nicht überzeugend.

Die Hauptamtsleiterin hatte wohl den Auftrag eine Vorlage zu schreiben, die die irrige Rechtsmeinung des Bürgermeisters stützt. Das ist nur scheinbar gelungen:
Sie fertigte 2 Seiten Vorlage an und fügte 5 Seiten Anlage hinzu.
In die Anlage „Besetzung der Ausschüsse“ schmuggelte sie Herrn Golzheim bei 3 Ausschüssen als Stellvertretenden Sachkundigen Bürger ein – damit es glaubwürdiger erscheint an unteschiedlichen Stellen in der Vertretungsreihenfolge.
Das Wesentliche verschwieg sie: Für alle anderen Stellvertretenden Sachkundigen Bürger gibt es entsprechende Ratsbeschlüsse – für Herrn Golzheim nicht!

Am 17.10.17 beschloss der Rat: „Der Rat bestellt Herrn Lothar Golzheim zum sachkundigen Bürger nach § 58 Absatz 3 GO NRW.“
Hier fehlten die Festlegung des Ausschusses und die Vertretungsreihenfolge als Stellvertretender Sachkundiger Bürger.

Nachdem er darauf hingewiesen wurde, beharrte Herr Schmunkamp hartnäckig auf seiner (wie er es nannte) „Rechtsmeinung“.

Fazit:

  • Den Vertrauensvorschuss, den wir Herrn Schmunkamp bei seinem Amtsantritt eingeräumt hatten, hat er durch wiederholte Falschaussagen und permanente Ausreden bereits weitgehend abgebaut.

  • Derartige Kapriolen sind überhaupt nicht vertrauensbildend!

  • Die CDU sollte erkennen können, welches Problem da für ihren Ortsverbandsvorsitzenden zementiert wurde.

„Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.“
(Konfuzius)
„Einen Fehler durch eine Lüge zu verdecken heißt, einen Flecken durch ein Loch zu ersetzen.“
(Aristoteles)

Erwin Fritsch,14.12.17

Haushalt 2018 – Rat 28.11.17

Wir haben für 2018 einen ausgeglichenen Haushalt vorliegen, der keine weiteren Steuererhöhungen vorsieht. Das scheint in Ordnung. Mehr interessiert den Bürger normalerweise nicht. Ist es aber wirklich in Ordnung?
Nicht in Ordnung ist, dass der Ausgleich erreicht wurde, weil Steuern zu früh und zu sehr erhöht wurden und den Bürgern und Vereinen zusätzliche Lasten durch die maximal möglichen Gebührenerhöhungen zugemutet wurden und werden.
Diesen Haushalt haben die Bürger ausgeglichen – Nicht das Land, nicht die Kämmerin, nicht der Bürgermeister.

Beispiele zu den maximal hohen Gebührenansätzen:

  • Eine Berechnungsgröße ist der „Kalkulatorischer Zinssatz“. Damit werden die Gewinne berechnet, die die Stadt erzielt hätte wenn sie z.B. Geld angelegt hätte statt in Bauhofmaschinen zu investieren. Dieser entgangene Gewinn kann dann von den Gebührenzahlern verlangt werden. Die Gemeindeprüfungsanstalt gibt dazu für jedes Jahr den max. möglichen noch rechtssicheren „Kalkulatorischer Zinssatz“ bekannt. Danach richten sich die Gemeinden.
    Nideggen nicht!

  • Noch ein besonders absurdes Beispiel: Die Anstellung eines Regenwasser-Sheriffs (siehe unten: Abwassergebühren).
    60.800 € sind für die Kosten des Regenwasser-Sheriffs angesetzt. Zusätzlich werden aber noch fiktive Kosten des Arbeitsplatzes angesetzt. Die landen im Haushalt. Die Gebührenzahler werden mit 85.446 € jährlich belastet.

  • Das letzte krasseste Beispiel:
    Nachdem ein Fehler in der Friedhofsgebührenberechnung erkannt wurde, entstanden Gebührenerhöhungen um bis zu 50 %.
    Hier hätte der Bürgermeister von sich aus tätig werden müssen: Er hätte die Kalkulation auf weitere Fehler überprüfen lassen müssen.
    Statt dessen stellte die Kämmerin ein Plus von 46.473 € in den Haushalt ein und der Bürgermeister erwartete ernsthaft, dass Ausschuss und Rat das durchwinken. Daraus wurde nichts (siehe unten: Friedhofsgebührensatzung).

Gebühren könnten aber auch gesenkt werden:

  • Gebühren sind jährlich neu zu berechnen.

  • Die Gebühren für Feuerwehr-Einsätze sind Anfang 2017 falsch berechnet worden. Der Bürgermeister hatte das schon im Januar 2017 zugegeben. Eine Neuberechnung würde zur Gebührensenkung führen.

  • Sie findet dieses Jahr nicht statt.

Auf der anderen Seite ist kein ernsthafter Sparwille bei Bürgermeister und Verwaltung erkennbar.

Dazu nur ein Beispiel: Beschaffung eines E-Pkw als 2. Dienst-Kfz der Verwaltung:

  • Roetgen: hat schon eines – Nideggen: will auch haben!
    Mit solchen, an Kita-Spielzeug-Streit erinnernden, Argumenten wurde die Beschaffung natürlich nicht begründet.

  • Statt dessen: Die aktuelle Abgasdiskussion – in Nideggen anscheinend besonders problematisch!

  • E-Pkws gibt es eben noch nicht gebraucht. Aber es gibt einen Sponsor, der locker die Preisdifferenz zum Pkw mit Verbrennungsmotor, 60 Monate Batterie-Miete und auch noch eine Ladesäule übernimmt: innogy (RWE). Im Rahmen der kommunalen Landschaftspflege (Konzessionsverträge müssen regelmäßig erneuert werden) ist das innogy rund 12.000 € wert.

  • Das Geld fehlt dann aber für sonst übliche Sponsoring-Maßnahmen. Damit könnten 5 – 6 Vereinsprojekte bezuschusst und damit erst ermöglicht werden.

  • Man hätte dieses Sponsoring natürlich auch für den Erhalt der Musikschule verwenden können! Das ist aber mit einem Bürgermeister und einer Ratsmehrheit, die den Unterschied zwischen Verein und Bildungseinrichtung nicht begreifen will, nicht zu machen.
    Nur MFN stimmte gegen diesen Unsinn.
    So wird der Bürgermeister eben demnächst mit einem E-Mobil vorfahren können und davon träumen an der Spitze des ökologischen Fortschritts zu sein (erst ab ca. 125.000 Kilometern fällt die Umweltbilanz eines Stromers besser aus als die eines Dieselfahrzeugs). Den Aufkleber „Ich fahre sauber – die Umwelt verschmutzt mein Sponsor“ wird er sich sparen.

CDU, FDP, SPD, Grüne und Unabhängige haben unsere Änderungsvorschläge zum Haushalt verhindert. Die Bürger werden die Folgen erkennen.

Bleibt die Frage:
Warum verwehrte der Bürgermeister  der Fraktion verbissen bis zum Verwaltungsgericht Einsicht in die Kalkulationsdateien?
Fühlt er sich persönlich angegriffen, wenn eine Fraktion versucht die Interessen der Bürger zu wahren?

Hinsichtlich der Ausführung von Herrn Fritsch, dass durch die Verweigerung seine Arbeit als Fraktionsvorsitzender beeinträchtigt sei, stelle ich die Frage, ob dies überhaupt vom Sinn und Zweck der Vorschrift gedeckt ist.“
(Marco Schmunkamp an Verwaltungsgericht Aachen, 02.11.17)

Das Akteneinsichtsrecht besteht daher bedingungslos und dient insbesondere den Ratsminderheiten der Beschaffung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben sowie für die Kontrolle der Verwaltung erforderlichen Informationen.“
(Beschluss Verwaltungsgericht Aachen, 03.11.17)

Friedhofsgebührensatzung

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 21.11.17 hatte ich die vorgelegte Gebührenerhöhung um bis zu 50 % als undurchsichtig und deshalb nicht vermittelbar bezeichnet. Die CDU beantragte eine Kürzung um 25 %. Dem stimmten CDU (3 Stimmen) und MFN (2 Stimmen) zu. Da Herr Obladen (FDP) sich enthalten hatte, war der Vorschlag mit 5 zu 4 Stimmen angenommen.

Der Bürgermeister:

  • erläuterte, dass eine pauschale Verminderung um 25 % nicht den rechtlichen Anforderungen an die Gebührenkalkulation genügt und daher unzulässig sei.

  • bot am nächsten Abend per Mail den Ratsmitglieder an, sich im Ordnungsamt über die Berechnungsgrundlagen von ihm oder dem Ordnungsamtsleiter informieren zu lassen.

  • legte dann zur Ratssitzung einen neuen Vorschlag vor: Neuerstellung der Kalkulationstabellen mit Hilfe der Kommunalagentur. Bis dahin Beibehaltung der bisherigen Gebührensätze.
    Wie dringend notwendig diese Neuerstellung ist, habe ich in der Ratssitzung erläutert.

Auf das Angebot mich von Bürgermeister oder Ordnungsamtsleiter im Rathaus informieren zu lassen hatte ich verzichtet – ihre Kompetenz im Umgang mit Excel-Tabellen ist wohl eher „optimierbar“. Statt dessen habe ich mir selbst die Excel-Tabellen etwas genauer angesehen.
Ergebnis:

  • Irgendwann (seit der Erstellung durch die Kommunalagentur am 20.10.2010) wurden von irgendwem in einem Zellbereich Werte von Hand eingegeben, dadurch die Formeln gelöscht und die Formelkette unterbrochen. Seitdem greifen die weiteren Formeln auffalsche feste Werte zu.

  • Bei der Umstellung der Formelketten (durch Kommunalagentur ?) auf Haushalts-Ansatz-Übernahme, statt Kosten der Arbeitsstunden, wurden die Gebühren Ausbettung und Grabpflege vergessen. Sie bleiben also unverändert.
    Eine weitere Prüfung der vermurksten Datei war nicht notwendig:
    Diese Kalkulation ist fehlerbehaftet und deshalb zur rechtssicheren Gebührenberechnung untauglich.

Bei der Kalkulation von Gebühren handelt es sich rechtlich wie mathematisch um einen komplexen Vorgang, bei dem sich die Verwaltung aus Gründen der Rechtssicherheit externer Unterstützung bedient hat. Die aus dem Prozess entwickelten Kalkulationsgrundlagen im Excel-Format sind umfangreich, vielschichtig und teilweise unübersichtlich. Die Bearbeitung der Daten erfordert sowohl ausreichende Fachkenntnis, wie auch ausreichende Kenntnis über die Datei selbst. Veränderungen von Zellinhalten können zu falschen Berechnungen und erheblichen Abweichen führen.“
(Marco Schmunkamp an Verwaltungsgericht Aachen, 02.11.17. Da ahnte er kaum, wie recht er hatte.)

Die Neuerstellung wurde einstimmig beschlossen.

Erwin Fritsch,14.12.17

Kletterwald – Rat 28.11.17

Am 29.10.15 traf sich Frau Kalmuth-Büyükdere mit Bürgermeister Schmunkamp zu einer Ortsbegehung im Eschauel. Sie wollte ihm dort ihre Überlegungen zur Errichtung eines Kletterwaldes vorstellen. Auf Herrn Schmunkamps Vorschlag wurde dazu ein „einflussreicher Schmidter Bürger“, Herr Müllejans, hinzugezogen. Nachdem ihr die beiden Herren die Unterstützung ihrer Pläne zugesagt hatten, begann die Investorin mit ihrer Planung – so die glaubhafte Darstellung der Investorin.
Die beiden Herren stellen das inzwischen anders dar. Ich glaube da eher der Investorin.

Jedenfalls ging es von da an mit dem Projekt bergab:

  • Die bisherigen „Eschauel-Besitzer“, Anwohner Eschaueler Weg, Angel- und Segelclubs, formierten sich um „ihren“ Eschauel zu verteidigen.

  • Herr Müllejans schlug sich offen auf die Seite der Gegner, die lautstark und aggressiv polemisierten.

  • Herr Schmunkamp lavierte scheinbar neutral, um weder Befürworter noch Gegner zu vergraulen – im Ergebnis sorgte er aber permanent für Verzögerungen und zusätzliche Kosten.

Die Investorin hat schon über 2 Jahre Zeit und eine 5-stellige Summe verloren.
Nachdem die Ergebnisse der „Frühzeitigen Beteiligung“ in die Planungsunterlagen eingearbeitet worden waren, war die Beschlussfassung zur „Offenlage“, der 2. Beteiligung der Öffentlichkeit, fällig. Diesen Beschluss hätte der Bauausschuss längst fassen können. Der Bürgermeister hatte sich aber für einen Ratsbeschluss am 28.11.17, dem spätestmöglichen Termin, entschieden.

Also begann die Ratssitzung mit der Aufführung eines abgekarteten Spiels in 2 Akten.

  • 1. Akt
    Die Kletterwaldgegner hatten eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht und gebeten mündlich vortragen zu dürfen. Ein Vertreter der Kletterwaldgegner durfte zu Wort kommen und Herr Keß (SPD) stellte den von den Kletterwaldgegnern geforderten Antrag, das Verfahren zur FNP-Änderung abzubrechen.
    Das wurde mit 16 zu 12 Stimmen abgelehnt.

  • 2. Akt
    Nun stellte Herr Fischer (CDU) den Antrag, das Verfahren mit der „Offenlegung“ fortzuführen, aber den südlichen Teil des geplanten Gebietes zu streichen. Damit blieb den Ratsmitgliedern, die den Kletterwald-Plan unterstützen, nur die Wahl den CDU-Antrag zu unterstützen oder den Plan scheitern zu lassen. Dem Antrag wurde mit 16 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.

Fazit:

  • Der ganze Ablauf seit Beginn der Planung zeigt ein klägliches Versagen der gewählten Bürgervertreter in Schmidt: Sie kümmerten sich nicht um Aufklärung über die tatsächliche Planung, sondern beteiligten sich an der Weiterverbreitung von Gerüchten.
    Sie haben nicht für den Vorrang des Gemeinwohls und der Interessen der Stadt gegenüber egoistischen Einzelinteressen geworben. Das ist natürlich schwierig, wenn man sich selbst von seinem Einzelinteresse an einer Wiederwahl als Ratsmitglied, Ortsvorsteher oder Bürgermeister steuern lässt.
    Da gilt dann eine Unterstützungszusage eines Herrn Müllejans oder eines Herrn Schmunkamp nichts mehr.

  • Es gibt auch Ausnahmen unter den Schmidter Ratsmitgliedern: Herr Droste (Grüne) und Herr Hurtz (Unabhängige) zeigten offen ihre Zustimmung zum Projekt.

Der „Kompromiss“ genannte CDU-Vorschlag war kein Kompromiss mit der Investorin (sie war völlig überrascht), sondern ein Kompromiss innerhalb der in Nideggener und Schmidter gespaltenen CDU – wahrscheinlich von Kletterwaldgegnern angestiftet.
Von Anfang an ging es den Kletterwaldgegnern darum das Verfahren einzustellen oder wenigstens so lange zu verzögern – und zu verteuern – bis die Investorin aufgibt.
Dazu hatte sie jetzt gute Gründe: Einem ihr wesentlichem Teil, dem behindertengerechten Teil, war das Gelände gestrichen worden.
Wenn sie jetzt aufgegeben hätte, wäre das verständlich gewesen. Dann hätte sie eine Menge Zeit und Geld vergeudet. Das könnte uns aber egal sein.
Nicht egal kann uns sein, dass anschließend in unseren Nachbargemeinden geworben würde mit dem Slogan: Auf uns können Sie sich verlassen.
Die Investorin hat nicht aufgegeben!
Innerhalb einer Woche hat sie ihre Planung umgearbeitet, um weiterhin eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu gewährleisten. Sie verfolgt ihr Ziel viel zu zielstrebig, um sich so einfach aus der Bahn werfen zu lassen.

Erwin Fritsch,14.12.17