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Haushaltsplan 2023

Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss:

  • SPD und Unabhängige verzichteten auf Anträge.
  • Die Grünen meinten im Haushaltsentwurf so viele Mängel und Formfehler erkennen zu müssen, dass sie beantragten die HH-Beratung von der Tagesordnung zu nehmen und den Entwurf der Kämmerin zur Neufassung zu übergeben. Einzelanträge zur Abstellung der „Mängel“ ersparten sie sich und uns. Es wäre auch schwierig zu erklären, warum sie in den Vorjahren ähnliche „Mängel“ tolerierten.
    Ein wenig konstruktives Verhalten dem alle anderen Fraktionen nicht folgen wollten. Abgelehnt!
  • Wir haben den Verzicht auf die Erhöhung der Grundsteuer B beantragt. Sie bringt ca. 120 T€. Bei etwas vernünftigerer Handhabung des Worst-Case Prinzps (= Vorsichtshalber überhöhte Ausgabenanätze durch die Kämmerin) könnte das locker eingespart werden. Nur MfN und FDP stimmten dafür: abgelehnt.
  • Finanzielle Zuweisungen an die Fraktionen: Diese Gelder sind unnötig, weil die Aufwandsvergütungen, die Ratsmitglieder und Fraktionsvorsitzende erhalten, völlig ausreichend sind für die Aufgaben auf kommunaler Ebene. In großen Städten sind sie gerechtfertigt.
    Für den Haushalt 2022 hatte die CDU eine Halbierung beantragt und in einem Flyer stolz den Bürgern darüber berichtet. Dabei verschwiegen sie, dass sie ihren Antrag selbst zurückgezogen hatten, nachdem wir eine komplette Streichung beantragten. Das wurde damals mehrheitlich abgelehnt.
    Auch diesmal beantragten wir die Streichung. Immerhin stimmte diesmal die Hälfte der Ausschussmitglieder für unseren Antrag. Stimmengleichheit = Ablehnung. Vielleicht klappt es nächstes Jahr.
  • Die Freiwillige Feuerwehr erhält neben der satzungsgemäßen Aufwandsvergütung 8.000 € zur freien Verfügung. Unser Antrag dies in die Liste der freiwilligen Ausgaben aufzunehmen und damit festzuschreiben wurde einstimmig genehmigt.
  • Unser Antrag zur Wiedereinführung der Grünabfuhr in den Ortsteilen wurde abgelehnt.
  • Die FDP beantragte die Streichung der Maßnahme „Ertüchtigung Schulhöfe“ (Embken, Nideggen und Schmidt). Ein harter Brocken: 680.000 € auf 3 Jahre verteilt, aber eine sinnvolle Investition in Klimaschutz und pädagogische Aufwertung der Schulstandorte. Ausgerechnet im Bildungsbereich mit Sparmaßnahmen zu beginnen ist falsch. Nur die FDP stimmte dafür: abgelehnt.
  • Die FDP beantragte die Streichung der Baumaßnahme „Oktagone“ zur Unterbringung von Flüchtlingen in Rath und Ersatz durch Container. Wir haben das unterstützt. Es wurde mehrheitlich abgelehnt.
  • CDU und FDP beantragten die jährliche „Tiefenreinigung“ der 3 Kunstrasenplätze aus der Sportpauschale statt aus dem Haushalt zu finanzieren. Nach längerer Diskussion wurde einstimmig beschlossen die Hälfte (8.500 €) aus der Sportpauschale zu finanzieren.
  • Bereits 2022 wurde eine Untersuchung der Rathausorganisation beschlossen. Nun beantragten CDU und FDP dies um eine Untersuchung zur besseren Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes zu erweitern. Wie die Beratung zeigte ein nicht wirklich überlegter Antrag. Den Antragstellern waren die Problematik des Themas und die Bemühungen zur Verbesserung durch die KDVZ (von der wir in allen DV-Anwendungen abhängig sind) offensichtlich nicht ausreichend bekannt. Nun soll ein Vertreter der KDVZ die Politiker aufklären. Für aufmerksame Leser der regelmäßigen Tätigkeitsberichte der KDVZ eher nicht notwendig.
  • Im Haushalt sind 4.000 € für Ausgaben der „Gesundheitslotsen“ eingeplant. CDU und FDP beantragten dies zu streichen und dafür Martins-Weckmänner für alle Schüler zu finanzieren. Der Ausschuss beschloss: 1.500 € für die Weckmänner, der Rest für die Gesundheitslotsen.
  • CDU und FDP beantragten 50.000 € zur außertariflichen Vergütung für Fachkräfte der Verwaltung einzuplanen. Diese sollen nun dem Mittelansatz für LOB (= leistungsorientierte Bezahlung) erhöhen und Anreize zur Bewerbung bei der Stadtverwaltung bilden. Das wurde einstimmig angenommen.
  • CDU und FDP beantragten das Projekt „Verkehrsanalyse“ um ein Jahr nach 2024 zu verschieben. Da die Fördermittel dafür längst beantragt sind und das Ergebnis für weitere Fördermöglichkeiten Voraussetzung ist konnte es nur mehrheitlich abgelehnt werden.
  • Im SD-Net nachlesbar.

Die ungelösten Probleme:

  • Die Kämmerin wird weiterhin die Planung mit übertriebener Anwendung des Word-Case-Prinzip, also z.T. völlig übertriebenen Ausgabenansätzen erstellen. Damit ist sie immer auf der sicheren Seite. Der HH-Abschluss wird positiv werden. Der Bürger meint: Der Rat erhöht die Grundsteuer – Bürgermeister und Kämmerin wirtschaften sparsam!
  • Mit dem CUIG (Corona-Ukraine-Isolierung-Gesetz) hat die Landesregierung die Finanznot der Kommunen, die sich aus Corona- und Ukraineflüchtlings-Folgen ergeben nur scheinbar gelöst: Die Ausgaben werden in einen „Nebenhaushalt“ gesteckt und belasten den normalen Haushalt nicht. Allerdings sind sie dann ab 2026 50 Jahre lang auszugleichen. So weit möchten amtierende Politiker nicht ernsthaft denken.
  • Kreis- und Jugendamtsumlage steigen regelmäßig. Von 9.670.540 € in 2022 auf 10.692.121 € in 2023.
    Genau so regelmäßig läuft die Standardroutine bei jedem neuen Kreis-Haushalts-Plan: Die Bürgermeister der Kommunen rotten sich zusammen und verfassen länglichste Stellungnahmen. Die Kreistagsmitglieder aus den gleichen Kommunen sind tief beeindruckt und stimmen dem Plan unverändert zu.
  • Die Personalkosten (einschließlich Versorgungszahlungen) steigen permanent. Von 5.377.425 € in 2022 auf 5.970.898 € in 2023. D.h. jeder Einwohner zahlt jährlich ca. 595 € für die Verwaltung der Stadt. Der Stellenumfang steigt jährlich, ebenso der Raumbedarf (Außenstelle Bauamt in Schmidt).
    Die Ursachen liegen in der wachsenden Zahl von Vorschriften und gesetzlichen Regelungen, die von den Verwaltungen zu beachten sind.
    Um diese Personalkostensteigerung zu bremsen gibt es wenige realistische Möglichkeiten.
    Die Abschichtung von Aufgaben an den Kreis hat ihre Tücken. Z.B. die Abgabe der KiTa-Trägerschaft an den Kreis führt zur Steigerung der Jugendamtszulage.
    Die interkommunale Zusammenarbeit in vielen Aufgabenbereichen könnte die Lösung sein. Wäre da nicht das verständliche Verhalten der „Rathausfürsten“: Sie wollen in ihrem Haus das alleinige Sagen haben. Nachdem sie endlich den „Arbeitskreis Interkommunale Zusammenarbeit“ gebildet hatten schlief nach dem 2. Arbeitstreffen in 2017 die Sache weitgehend ein.
  • Die Überlastung der Verwaltung ist die Standardbegründung, wenn es nicht weitergeht. Die CDU hatte deshalb 2022 die Untersuchung der Rathausorganisation beantragt. Wir sind nicht davon überzeugt, dass die dafür angesetzten 100.000 € uns wirklich weiterhelfen.
    Das eigentliche Problem ist das Führungsverhalten des Bürgermeisters.
    Dazu Zitat aus dem CDU-Flyer:
    „Statt angefangene Projekte zielstrebig zum Ende zu führen wendet er sich immer mehr Themen zu und verzettelt sich dabei voll und ganz.“ 

Wenigstens das bleibt uns erspart:

  • Angeregt von einem einzelnen Bürger begab sich Herr Schmunkamp auf den Städte-Partnerschafts-Trip. Er knüpfte Kontakte mit einem Sardischen Bürgermeister, entwarf mit ihm einen gemeinsamen Letter of Intent und legte fest welche Mitarbeitergruppen tätig werden sollten. Dann erst überraschte er den zuständigen Ausschuss. Der reagierte verdutzt und vertagte sich. Nach Wiedervorlage lehnte der Ausschuss ab. Es gibt wichtigere Aufgaben in Nideggen.
  • Ähnlich misslang der Versuch Nideggen zum zertifizierten „Erholungsort“ zu machen. Nachdem im 2. Anlauf die Verwaltung sich veranlasst sah die zusätzlichen Kosten (7.510 € jährlich wegen Anhebung Bürgermeisterbesoldung auf B4) zu verraten wurde auch dieses Projekt beerdigt.

Erwin Fritsch, 26.03.23

Wind-an-Land-Gesetz

Der Bund hat im Sommer 2022 das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) verabschiedet, das am 01.02.2023 in Kraft getreten ist. Mit diesem Artikelgesetz sind unter anderem das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) eingeführt und das Baugesetzbuch (BauGB), das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie das EEG geändert worden.

Verbindliche Zielsetzung

Nach § 3 Abs. 1 WindBG sind in NRW bis Ende 2027 mindestens 1,1 % (= 37.500 Hektar) und bis Ende 2032 dann 1,8 % der Landesfläche für WEA in Städten und Gemeinden nutzen.

Neuer Einschnitt in die kommunale Selbstverwaltung

Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die nötigen Flächen nicht wie bisher über die kommunale Bauleitplanung, sondern über die Regionalplanung festzulegen. Diese Möglichkeit ist durch § 3 Abs. 2 WindBG eröffnet.

D.h.:
Nicht mehr die Städte und Gemeinden werden in Flächennutzngsplänen (FNP) sondern die 5 Bezirksregierungen (BetReg) und der Regionalverband Ruhr in ihren jeweiligen Regionalplänen oder neuen Teil-Regionalplänen für Erneuerbare Energien die Vorranggebiete festlegen.

Dazu müssen für alle Planungsregionen Flächenwerte vorgegeben werden, die in der Summe die 1,1 beziehungsweise 1,8 %der Landesfläche bilden. Empfehlungen für die Flächenwerte der einzelnen Planungsregionen wird zeitnah die Windpotenzialstudie
liefern, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zurzeit aktualisiert.
Diese werden dann im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) verbindlich festgelegt. Während dieser Schritt gemäß § 3 Abs. 3 WindBG bis zum 31.  Mai 2024 erfolgt sein muss, gibt § 3 Abs. 1 WindBG für die Erreichung des ersten Teilziels – der räumlichen Festlegung von Windenergiebereichen auf 1,1 Prozent der Landesfläche – Zeit bis zum 31. Dezember 2027.

Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz

Die Errichtung und der Betrieb von WEA liegen nunmehr „im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit“. Auch Landschaftsschutzgebiete dürfen zukünftig in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden. Schutzmaßnahmen zugunsten von betroffenen Arten unterliegen einer Zumutbarkeitsschwelle. Als Ausgleich für diese Einschränkungen wird es zukünftig nationale Artenhilfsprogramme geben, die das Bundesamt für Naturschutz betreut. Die Anlagenbetreiber müssen zur Finanzierung beitragen.

Übergangsvorschrift

Nach der Übergangsvorschrift des § 245 e Abs. 1 BauGB ist eine Konzentrationszonenplanung noch bis zum 1. Februar 2024 möglich. Entsprechende Planungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sein, damit sie die beabsichtigte Ausschlusswirkung entfalten. Die Ausschlusswirkung aller am 1. Februar 2024 bestehenden Konzentrationszonen bleibt bis zum Erreichen des ersten Flächenziels in NRW bestehen, endet aber spätestens am 31. Dezember 2027, wenn bis dahin nicht auf 1,1 % der Landesfläche Windenergiegebiete in den Regionalplänen ausgewiesen sind.

D.h. für Nideggen:

Nur wenn die sich z.Zt. in Arbeit befindliche Änderung des FNP zu eimem vor dem 01.02.2024 von der BezReg genehmigten FNP führt, werden die darin festgelegten Konzentrationszonen Ausschlusswirkung für WKA im übrigen Stadtgebiet haben. Ob das gelingt ist zumindest zweifelhaft.

Erwin Fritsch, 01.02.23

Gegenseitige Schuldzuweisungen

Nach Eingang der Sitzungsunterlagen für den 29.11.22 waren Viele über die Formulierungen im Vertragsentwurf entsetzt. Wir teilten dies dem Bürgermeister und den anderen Ausschussmitgliedern mit (Anlage).

Der wesentliche Abschnitt:

„Von Mitarbeitern des WVER und der Stadt erwarten wir rechtsstaatliches diskriminierungsfreies Handeln. In der Sachverhaltsschilderung der MVL-102/2022 wird nur Erbpacht als „problematisch“ gesehen.
Die Diskriminierung wird also toleriert oder Mangels Sensibilität nicht erkannt.“

In der Sitzung bezeichnete der Bürgermeister das Schreiben als „Frechheit“ und meinte sich schützend vor seine Mitarbeiter stellen zu müssen. Das war so nicht notwendig: Nur er hat mit dem WVER verhandelt.
Er selbst hatte diesen unerträglichen Unfug mit angerichtet!

Wir sollten aus unserer Geschichte gelernt haben: Wenn gegen pauschale Ausgrenzungen von Personengruppen nicht rechtzeitig eingeschritten wird, ist dieses Nichtstun höchst gefährlich.
Jeder beim Verband und der Stadt, der den Vertragsentwurf gesehen hat, hätte sofort STOP sagen müssen. Der Entwurf hätte jedenfalls so niemals in den Sitzungsunterlagen auftauchen dürfen. Der Vorwurf mangelnder Sensibilität (= eine möglichst freundliche Umschreibung von „saudumm“) trifft Jeden, der vom Vertragsentwurf Kenntnis hatte und nicht reagierte.

Im Verlauf der Diskussion kritisierte kein einziges Ausschussmitglied unser Schreiben. Herrn Schmunkamp gelang es aber die Verwaltungsspitze des WVER als allein Schuldigen an dem Eklat darzustellen. Er erhielt den Auftrag „den Vertrag mit klarer inhaltlicher Ablehnung an den WVER zurückzusenden und die ausgesprochene Verwunderung deutlich zu machen, dass dies für eine öffentliche Körperschaft unerhört sei.“

Der Verbandsvorsitzende sieht das nun anders:
„Der Verband hat in den letzten Jahren bewiesen, dass er weltoffen sei, sich für Diversität einsetze und keinerlei Ausgrenzungen betreibe oder dulde. Der Vertragsentwurf habe schlicht den Wunsch der Stadt wiedergegeben.“

Erwin Fritsch, 10.12.22

Keine Gebührenerhöhung just for fun

Die EU hatte eine Richtlinie erlassen nach der von jPöR (juristischen Personen öffentlichen Rechts, z.B. Gemeinden und Landkreise) verlangt wird in bestimmten Fällen Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) zu verlangen. Das sollte überall dort fällig werden wo die jPüR in möglicher Konkurrenz zur Privatwirtschaft tätig wird.
(Die Einzelheiten sind etwas komplizierter, aber als Faustregel gilt das.)
In Berlin hielt sich die Begeisterung in Grenzen: Zwar wurde das UStG (Umsatzsteuergesetz) geändert, aber gleichzeitig eine „Optionsfrist“ von 2 Jahren eingeräumt. D.h. die jPöR konnten durch einfache Erklärung an das Finanzamt die Optionsfrist nutzen und hatte damit 2 Jahre Zeit zur Umsetzung.

Nideggen gab diese Erklärung am 02.11.2016 ab. Seit dem hat der Bund regelmäßig rechtzeitig vor Fristablauf die Optionsfrist um 2 Jahre verlängert. In 2022 war das nicht der Fall. Der Rat erhöhte deshalb am 27.09.22 z.B. die Parkgebühren mit Wirkung vom 01.01.23. Danach – am 16.10.22 – wurden die Kommunen darüber informiert, dass nun doch noch mit einer erneuten Fristverlängerung zu rechnen ist. Bei den Mitarbeitern in der Finanzbuchhaltung löste diese kurzfristige Entwicklung „Unmut“ aus.

Längst überfällige und dann kurzfristige Entscheidungen der Bundesregierung sollten eigentlich nach Gaspreisbremse usw. nicht mehr allzu sehr überraschen.
Jedenfalls wurde dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen dem Rat die Rücknahme der Optionserklärung vorzuschlagen.

Die Folgen wären:

  • Die Mitarbeiter der Finanzverwaltung könnten ihre Vorarbeiten endlich umsetzen und auf ihre Leistungen zu Recht stolz sein.
  • Die Gebührenpflichtigen zahlen in bestimmten Fällen zusätzlich USt.
  • Die Stadt nimmt die USt ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Dass dies kein echter Gewinn für Nideggen sein kann, war allen Fraktionen klar. Nach dem Motto „Keine Gebührenerhöhung just for fun“ (O-Ton Lothar Pörtner, Unabhängige) lehnten sie die Rücknahme der Optionen ab.

Die Folge:
In der Ratssitzung 13.12.22 werden die bisherigen Gebührenerhöhungen, soweit sie durch die USt bedingt sind, zurückgenommen.
Das gilt, wenn die Rechtslage bis dahin wie erwartet geändert wird.

Erwin Fritsch, 01.12.22

Straßenbauplanung: begrenzt öffentlich?

Straßenbau

Eine großer Teil der Straßen in Nideggen ist nicht in Ordnung. Wenn sie in Ordnung gebracht werden sollen, gibt es 2 unterschiedliche Abrechnungsarten:

  • Baustraßen
    Das sind Straßen, die zur vorläufigen Erschließung von Baugebieten angelegt wurden. Sie sind zum Teil schon jahrzehntelang in Nutzung, wurden mehrfach teilweise ausgebessert, aber nie endgültig fertiggestellt. Für diese endgültigen Erschließungen zahlen die Anlieger 90 % der Kosten. Die meisten Straßen fallen noch unter diese Regelung.
  • KAG(Kommunalabgabengesetz)-Straßen
    Das sind Straßen, die schon fertiggestellt wurden, aber so abgenutzt sind, dass sie erneuert werden müssen. Dafür zahlen die Anlieger ca. 50 % der Kosten. Die Anliegerbeiträge werden zur Zeit allerdings vom Land übernommen. Das KAG soll so geändert werden, dass auch künftig das Land den Anliegeranteil übernimmt – so die Absicht aller der Parteien der Regierungskoalition (zumindest vor der Landtagswahl).
    „Historische Straßen“. Das sind die Straßen innerhalb der in den 60er Jahren erlassenen Innenbereichssatzungen. Für sie gilt die gleiche Abrechnung wie bei den KAG-Straßen.

Am 15.11.22 beschloss der Bau- und Planungsausschuss:

  1. Bei neuen Baugebieten erfolgt die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraßen innerhalb von 5 Jahren.
  2. Bei bestehenden Baugebieten, dessen Baustraßen jetzt max. 7 Jahre alt sind erfolgt die erstmalige Herstellung innerhalb von 10 Jahren nach dem 1. Spatenstich der Baustraße.
  3. Bei bestehenden Baugebieten, dessen Baustraßen jetzt max. 12 Jahre alt sind erfolgt die erstmalige Herstellung innerhalb von 15 Jahren nach dem 1. Spatenstich der Baustraße.
  4. Grundsätzlich erfolgt darüber hinaus die Herstellung oder Sanierung der Straßen ausschließlich anhand des Straßenzustandes. Dies betrifft auch die Straßen, die nicht in die Frist unter 1. bis 3. fallen.
  5. Bevor eine Straße für den Ausbau oder Sanierung ausgeschrieben wird, wird ein politischer Beschluss zur jeweiligen Straße gefasst.
  6. Die überarbeitete Liste aus der Anlage wird entsprechend abgearbeitet, solange die neue Liste der INGRADA-Befahrung nicht vorliegt und vom Bau- und Planungsausschuss beschlossen wurde.

Der einzige Zweck dieses Beschlusses: Es soll vermieden werden, dass die Erschließung so spät stattfindet, dass Anlieger vor Gericht wegen der Verspätung von der 90 % Zahlung (oft auch höhere 5-stellige Beträge) entlastet werden.
Nur MFN stimmte gegen diesen Beschluss. Wir sind der Meinung, dass angesichts des insgesamt schlechten Zustandes unserer Straßen der Straßenzustand das einzige Kriterium für die Reihenfolge der Maßnahmen sein soll.

Sitzungsöffentlichkeit:

Die Rats- und Ausschusssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Jeder kann teilnehmen.
Für die Öffentlichkeit gibt es wenige Ausnahmen. Sie sind in der Geschäftsordnung klar geregelt. „Taktische Überlegungen“ und Angst vor „Emotionen“ (O-Ton Schmunkamp) gehören nicht dazu. Trotzdem wird dieses Verstecken immer wieder versucht.
Dazu ein Beispiel aus dem Bauausschuss 15.11.22:
Für den Tagesordnungspunkt Straßenbauprogramm im öffentlichen Teil gab es eine als nichtöffentlich eingestufte Anlage. Damit wäre ein Beschluss entstanden, der der Öffentlichkeit zugänglich ist, sich aber auf eine nichtöffentliche Liste bezieht. Herr Schmunkamp entfaltete wieder wortreiche Ausreden. Wenig intelligent war die Erklärung, dass er nach der Sitzung die Liste sowieso öffentlich stellen wollte, aber ohne die letzte Spalte. Genau dort steht die Begründung für die Reihenfolge der Maßnahmen.
Nach ca. 5 Min wurde endlich abgestimmt. Nur Herr Naas (SPD) stimmte für die Meinung seines Bürgermeisters.
Veröffentlicht wurde die vollständige Liste zunächst trotzdem erst nach meiner Nachfrage am 22.11.22.

 

Erwin Fritsch, 30.11.22

Das gibt Streit. Das gehört in die Nichtöffentlichkeit
(Ein ehemaliges CDU-Ratsmitglied)
Eine Demokratie, in der nicht gestritten wird, ist keine.“
„Helmut Schmitt“

Kopftuchmädchen und Messermänner unerwünscht!

Ein Eigentümer bietet der Stadt ein Grundstück an damit dort eine Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge gebaut werden kann. Leider nicht zum Kauf, sondern als Erbbaurecht.

In dem jahrzehntelangen Vertrag soll sich die Stadt zur Nutzung nur für Ukraine-Flüchtlinge (keine anderen) verpflichten. Eine Folgenutzung soll nur für Zwecke der kommunalen Daseinsvorsorge (ohne Unterbringung von Flüchtlingen) wie als Kindertagesstätte oder Dorfgemeinschaftshaus oder Praxis- oder Büroräume oder Vereinsveranstaltungen erlaubt sein.

Flüchtlinge aus Kriegsgebieten wie Syrien oder Irak oder aus dem Terrorstaat Iran sind also auf dem Grundstück unerwünscht.

Da ist Alice Weidel mit ihrem Zitat von „Kopftuchmädchen und Messermännern“ bei dem Grundstückseigentümer wohl auf offene Ohren getroffen.

Das entsetzliche daran:
Der Grundstückseigentümer ist kein AfD-Anhänger sondern eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ in der die Stadt Nideggen Verbandsmitglied ist.

Sind wir schon wieder so weit?

Erwin Fritsch, 24.11.22

Haupt- und Finanzausschuss 29.11.22:

Ein Mitarbeiter des Verbandes sei mit dem ausgearbeiteten Vertragsentwurf bei ihm erschienen und hätte die Ausgrenzung von nicht-ukrainischen Flüchtlingen als Absicht der Verbandsführung dargestellt. So Bürgermeister Schmunkamp.
Warum er nicht sofort das rechtswidrige Ansinnen zurückgewiesen hatte blieb offen. Angeblich wollte er den Ausschuss informieren und konnte aus Zeitgründen nur eine unkommentierte Vorlage erstellen lassen.
Der Ausschuss beschloss:
– Den Vertragsentwurf zurückzuweisen.
– Der Verbandsspitze das Missfallen über den Diskriminierungsversuch auszusprechen und die anderen Verbandsmitglieder (Gemeinden) über den Vorfall zu informieren.

Erwin Fritsch, 30.11.22

 

Die rote Linie nicht erkannt?

Ratsmitglieder geben zu Beginn Ihrer Tätigkeit eine Verpflichtungserklärung ab:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach besten Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Das ist das Ziel. In der Praxis funktioniert das nicht immer.

  1. Das beste Wissen und Können ist unterschiedlich ausgeprägt.
  2. Der Blick auf das Wohl der Gemeinde kann durch unterschiedliche andere Interessen (der Partei, des Ortsteils und manchmal auch eigene) getrübt werden.

Es gibt aber rote Linien, die man nicht überschreiten darf:
Ein Verein beantragte die Streichung von Mietzahlungen an die Stadt (4-stellige Summe) wegen Corona bedingter Mietausfälle. Dazu legt er eine Übersicht aller verbliebenen Mieteinnahmen vor. Ein Mitarbeiter der Verwaltung entdeckt fehlende Mieteinnahmen und fragt nach. Sie wurden dann doch zugegeben (5-stelliger Betrag). Spätestens dann hätte der Antrag zurückgezogen werden müssen!

Der Vereinsvorsitzende ist Ratsmitglied. Er kennt den Sachverhalt. Als er in der Ratssitzung erkennt, dass der Antrag abgelehnt werden wird, verlässt er wütend den Sitzungssaal. Er hätte besser nicht nur den Sitzungssaal verlassen, sondern auch den Rat (Mandatsverzicht)!

Es gibt rote Linien, die man nicht überschreiten darf, man muss sie nur erkennen!

Erwin Fritsch, 13.11.22

Gerechtigkeit gegen jedermann üben

Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben, sollte in unserem Staat ein selbstverständliches Handeln auf jeder Verwaltungsebene sein. Das gilt auch für die Stadt Nideggen. Auch unser Bürgermeister wurde darauf vereidigt.

Weshalb dieser Hinweis?
Vor 4 Jahren beschossen 2 Eigentümer ihr Grundstück zu vermarkten. Dabei stellten sie fest, dass der bestehende Bebauungsplan zu einer ungünstigen Grundstücksaufteilung führt. Sie beantragten eine Änderung des Bebauungsplans, um mehr Wohnungen dort einplanen zu können. Die Stadt befürwortete die Änderung des 48 Jahre alten Plans und der Ausschuss beschloss die Änderung „im beschleunigten Verfahren“.

Die Beschleunigung klappte nicht.

  • Zwischen Eigentümern und Verwaltung gab es unterschiedliche Auffassungen, die zumindest teilweise berechtigt erscheinen. Mit gutem Willen wäre ein Kompromiss erreichbar gewesen.
  • Nach 2 Jahren waren die Verhandlungen festgefahren. Die Eigentümer klagten beim Verwaltungsgericht.
  • Nun teilte der Anwalt der Stadt mit, dass die Kläger in der Hauptverhandlung ihre Klage zurückgezogen haben und die Gerichtskosten übernehmen.
  • Er schlug vor die Eigentümer zu befragen ob sie nun auf die Planänderung verzichten oder Ihren Antrag zurückziehen.

Der Bürgermeister schlägt nun dem Ausschuss vor in der Sitzung am 13.09.22 die Planänderung zu beenden ohne erst die Eigentümer zu fragen.
Begründung:
Das Verhalten der Eigentümer.
Dieser Vorschlag ist unsachlich und abzulehnen!

  • Gerechtigkeit gegen jedermann muss unabhängig von den Sympathie-Werten der Betroffenen geübt werden.
  • Das Verhalten des Bürgermeisters zeugt von einem Obrigkeitsdenken, das die Preußen 1815 im Rheinland einführen wollten.

Erwin Fritsch, 07.08.22

Zusatz:

Der Ausschuss beschloss erst die Antragsteller zu befragen.
Der Bürgermeister legte Wert darauf, dass es sich nicht um seinen Beschlussvorschlag handelte. Er habe nur eine Alternative aufgezeigt.
Der Absatz:
„Alternativ hierzu könnte auch aufgrund der negativen Erfahrung und des Umgangs mit der Stadt Nideggen der folgende Beschluss durch den Bau- und Planungsausschuss gefasst werden:
Der Bau- und Planungsausschuss hebt seinen Aufstellungsbeschluss vom 26.06.2018 zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nideggen A 2 gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) auf.“
sollte also den Ausschuss zu einem unsachlichen Beschluss veranlassen. Hat nicht funktioniert!

Erwin Fritsch, 13.08.22

30. Jahre Rostock-Lichtenhagen

Die wachsende Zahl der in Nideggen unterzubringenden Asylbewerber und Ukraineflüchtlinge stellt die Stadt vor ernste Probleme. Ca. 250 Personen wurden bereits untergebracht. Für weitere über 200 ist eine Aufnahmeverpflichtung angekündigt. Bisher konnte der Bürgermeister nur erreichen, dass die zuständige Bezirksregierung die wöchentlichen Zuweisungen im August aussetzt.

Als „Notfall-Planung“ hatte sich der Bürgermeister entschieden die Bürgerbegegnungsstätte in Berg als Unterbringungsmöglichkeit vorzusehen. Das traf bei Berger Vereinen auf wenig Verständnis und erkennbaren Egoismus.

Am 22.08.22 erhielt der Bürgermeister ein Schreiben des zuständigen Ministeriums an alle Gemeinden. NRW rechnet mit 34.000 Asylanten in diesem Jahr und zusätzlich 1.200 Ukrainern. Die Gemeinden werden gebeten „Unterbringungskapazitaten kritisch zu überprüfen und sich auf weitere Aufnahmen vorzubereiten“. Der Bürgermeister leitete das Schreiben zur Information an alle Ratsmitglieder.

Herr Manfred Hurtz (Ortsvorsteher von Berg und CDU-Mitglied bis er von dort abgedriftet ist) leistete sich dann mit einer Mail an alle Ratsmitglieder einen bemerkenswerten Beitrag zum 30. Jahrestag der Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen:
„Na dann wird sich die Politik auf allen Ebenen auf Auseinandersetzungen mit der eigenen Bevölkerung einstellen müssen. Das Maß an Belastungen aller Art ist voll.“

Da hat Herr Hurtz völlig den Kompass verloren:

  • Das Grundrecht auf Asyl haben wir im Grundgesetz verankert, ein Recht auf Begegnungsstätten nicht!
  • Wenn Putin ein Nachbarland überfällt, kostet uns das weit mehr an Solidarität als städtische Gebäude mit Ukraine-Fahnen zu beflaggen!
    • Menschen sind menschenwürdig unterzubringen!

Aufgabe der Politik ist es:

  • über die Notwendigkeit der Belastungen unserer Bevölkerung frühzeitig zu informieren
  • die Belastung möglichst gerecht zu verteilen.

Erwin Fritsch, 24.08.22

Feriengrüße von der CDU

Damit die Bürger beruhigt in den Urlaub fahren können informierte die CDU rechtzeitig zum Ferienbeginn über ihre verantwortungsvolle Tätigkeit im Stadtrat mit ihrer „Sommer-Info 2022“.
Die Tatsachen sehen anders aus.

Beispiele:
„So wollten wir beispielsweise Zuschüsse zur Denkmalpflege streichen“
Die Streichung von Zuschüssen zur Denkmalpflege hatte sie tatsächlich beantragt, aber ohne sich vorher über den Ablauf der Förderung zu informieren.
Die Verwaltung teilte in der Sitzungsvorlage dazu mit:
„Die Verwaltung hat in den letzten Jahren beim Land NRW eine Förderung beantragt und erhalten, die 20.000 € vom Land NRW und 5.000 € von der Kommune darstellt. Diese Gelder werden an beantragende Privatpersonen nach Prüfung der unteren Denkmalbehörde zum Erhalt und der Sanierung von eingetragenen Denkmälern und Prüfung der Rechnungen ausgezahlt.“ (Nachlesbar in dem öffentlichen Protokoll der Sitzung vom 22.03.22 auf Seite 8, Lfd.Nr. 11)
Nachdem die CDU-Ratsmitglieder also erfahren hatten, dass dann auch die 4-fache Förderung durch das Land entfällt haben sie ihren Antrag zurückgezogen.

„und ein Fahrzeug für die Feuerwehr vorerst nicht anschaffen“
Tatsächlich wollte die CDU eine Zeile im Haushaltsplan „Beschaffung Fw-Fahrzeug“ gestrichen haben, aber auch wieder ohne begriffen zu haben worum es eigentlich geht.
Die Verwaltung erklärte: „Die Diskussion über die Notwendig- / Sinnhaftigkeit sollte im Rahmen der Beratungen zum Brandschutzbedarfsplan erfolgen. Insofern würde die
Verwaltung diesen Betrag im Finanzplan gem. Vorsichtsprinzip aufnehmen und entsprechend sperren, sollte kein Beschluss dazu im Brandschutzbedarfsplan erfolgen.“ (Nachlesbar unter Lfd.Nr. 12)
Damit sollte klar sein, dass über die Beschaffung erst mit dem Brandschutzbedarfsplan entschieden wird und deshalb die Zeile vorsichtshalber eingeplant bleiben muss. Die Mehrheit hatte das begriffen, die CDU nicht. Der Antrag wurde abgelehnt.

„Wir haben auch Kürzungen bei den Fraktionsgeldern gefordert.“
Seit 2021 werden zusätzlich zu den Aufwandsvergütungen für Ratsmitglieder diese Gelder an die Fraktionen gezahlt. Schon damals hatten wir für unsere Fraktion darauf verzichtet. Nun beantragte die CDU diese Fraktionsgelder zu halbieren. Nach längerer Diskussion haben die CDU-Ratsmitglieder haben ihren eigenen Antrag zurückgezogen. (Nachlesbar unter Lfd.Nr. 9)

Worum geht es bei den Fraktionsgeldern.
Es gilt die gesetzliche Entschädigungsverordnung. Danach erhalten „als Pflichtaufgabe“:

  • je Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzung die Ratsmitgieder 25 €, die Sachkundigen Bürger 30 €.
  • die Ratsmitglieder 165 € monatlich (1.980 € jährlich) zusätzliche Aufwandsvergütung.
  • bei mehr als 8 Mitgliedern (CDU) die Fraktionsvorsitzenden 825 € monatlich (9.900 € jährlich) zusätzliche Aufwandsvergütung.
  • bei weniger als 9 Mitgliedern die Fraktionsvorsitzenden 550 € monatlich (6.600 € jährlich) zusätzliche Aufwandsvergütung.
  • bei mehr als 8 Mitgliedern (CDU) die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden 412,50 € monatlich (4.950 € jährlich) zusätzliche Aufwandsvergütung.

Unabhängig davon gibt es einen Erlass der zusätzliche Fraktionsgelder regelt. Im Unterschied zur Entschädigungsverordnung erlaubt er den Gemeinden zusätzliche Fraktionsgelder nach Größe der Fraktionen zur Unterstützung der Fraktionsarbeit als „freiwillige Ausgabe“ zu zahlen. Für den Haushalt 2021 wurden erstmals diese Zuwendungen beschlossen:

  • CDU 2.480 €.
  • DIE GRÜNEN und SPD je 1.400 €.
  • FDP und Unabhängige je 1.360 €.
  • MFN 0 €.

Wir sind der Meinung, dass der Erlass für Fraktionen in größeren Städten angemessen ist. In der Kleinstadt Nideggen können Ausgaben für die Fraktion (z.B. Flyer) locker von der Aufwandsentschädigung beglichen werden. Wir hatten deshalb von Anfang an darauf verzichtet.

Für den Haushalt 2022 hatte die CDU zunächst eine Halbierung der Fraktionsgelder beantragt. Herrn Fischers Begründung: „Wenn wir den Bürgern mehr Kosten zumuten, müssen wir auch bei uns sparen, deshalb die Halbierung der Fraktionsaufwendungen.“ Die Begeisterung für den Vorschlag hielt sich in Grenzen. Es wurden munter Gegenargumente gesammelt. Die skurrilste Bemerkung leistete sich Herr Stephan Pütz. Er beklagte, dass nicht alle Fraktionen den gleichen Betrag erhalten. Eine Druckerpatrone sei schließlich für die Grünen genauso teuer wie für die CDU. Frau Gudrun Zentis erhält als Grüne Fraktionsvorsitzende in Nideggen 8.580 € jährliche Aufwandsvergütung plus Sitzungsgeld und als Fraktionsvorsitzende Im Kreis noch einen höheren Betrag. Damit sollte sich der Kauf einiger Druckerpatronen wohl stemmen lassen!
Nachdem die CDU daran erinnert wurde, dass unser Antrag für 2021 die Fraktionsgelder nicht zu halbieren, sondern um bescheidene 500 € zu kürzen, von allen anderen abgelehnt worden war, zog sie ihren Antrag zurück.

Unmut über den Bürgermeister.

Aus dem CDU-Flyer:
„Wir müssen reden! Unter diesem Motto stand Ende November 2021 eine Veranstaltung der CDU-Fraktion mit dem Bürgermeister. Viele Vorgänge und Handhabungen des Bürgermeisters gefielen uns nicht. Beschlüsse werden sehr, sehr langsam umgesetzt. Hier sagte uns der Bürgermeister Besserung zu, da ihm einige Vorgänge bekannt waren. Geschehen ist bisher wenig! So wenig, dass wir uns veranlasst sahen den folgenden Antrag im Stadtrat zu stellen:
Die Verwaltung wird beauftragt bei der GPA (Gemeindeprüfanstalt des Landes NRW) und 2 weiteren Beratungsbüros anzufragen wie hoch die Kosten für eine Beratung über eine Organisations- und Prozessoptimierung der Stadtverwaltung Nideggen sind. …“

Wir haben diesem Antrag zugestimmt. Es kann nicht schaden, wenn wir erfahren wie teuer so eine Untersuchung ist. Dem Auftrag für die Untersuchung werden wir natürlich nicht zustimmen. Wir haben schließlich eine Verwaltung die sinnvoll organisiert und mit leistungsfähigem Personal besetzt ist.
Das Problem liegt nicht an mangelhafter Organisations- und Prozessoptimierung, sondern an der Spitze („Der Fisch beginnt am Kopf …“). Und eigentlich ahnen das auch die Verfasser des CDU-Flyers:
„Statt angefangene Projekte zielstrebig zum Ende zu führen wendet er (der Bürgermeister) sich immer mehr Themen zu und verzettelt sich dabei voll und ganz.“

Er verzettelt nicht nur sich sondern auch die Verwaltung!

Erwin Fritsch, 11.08.22