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Straßenbaubeiträge

Der Bund der Steuerzahler informiert in der Ausgabe 3/2026:

Straßenbaubeitrag ist inakzeptabel
Wuppertaler sollen trotz Abschaffung noch zahlen
In Wuppertal sollen Eigentümer aktuell weiter Straßenbaubeiträge zahlen – obwohl das Land sie eigentlich übernimmt. Der Grund: Die Stadt wird die Förderung vom Land voraussichtlich nicht erhalten, weil offenbar wichtige Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Aus BdSt-Sicht dürfen die Bürgerinnen und Bürger hier nicht aufgrund des Fehlverhaltens der Stadt noch zur Kasse gebeten werden.
Sind Sie ebenfalls betroffen?
In einem Bericht aus dem Kommunalministerium wird deutlich, dass vereinzelt andere Städte und Gemeinden es ebenfalls verpasst haben, ein Straßen- und Wegekonzept aufzustellen und sie deshalb keine Förderung vom Land erhalten haben. Falls Sie von dieser Verfehlung Ihrer Kommune betroffen sind, melden Sie sich bei uns! So können wir uns dafür einsetzen und Sie dabei unterstützen, dass Sie diesen Straßenbaubeitrag nicht zahlen müssen. Schreiben Sie eine E-Mail an: info@steuerzahler-nrw.de“

Als Anlieger an Schulstrasse, Gartenstrasse, Gartenweg, Herzogstraße, Martinsweg oder Röttgenstraße würde ich mich an den Bund der Steuerzahler wenden.

Erwin Fritsch, 12.03.26

Historische Altstadt

Als die Befreier 1945 nach Nideggen kamen, lag die Altstadt in Schutt und Asche. Die GIs schickten einen Panzer mit Räumschild voraus um sich einen Weg durch die Zülpicher Straße zu bahnen.
Die Altstadt wurde nach 1945 detailgenau wieder aufgebaut.
Noch gibt es diese historische Altstadt als Markenzeichen Nideggens.
Das soll geändert werden.
Ein Planungsbüro wurde beauftragt, die Innenstadt neu zu gestalten. Der Austausch des Kopfsteinpflasters durch grausig-modernes Beton ist noch gar nicht alles.
Für Touristen entsteht ein Marktplatzbereich, in dem sie vom Verkehr ungehindert flanieren, sich auf Bänken ausruhen und sich am Springbrunnen erfreuen können.
Unsere Bürger erhalten ganzjährig in der Innenstadt ein völlig sinnloses Verkehrskonzept, ein nur zu Fuß erreichbares Rathaus, und Gegenverkehr im Jülicher Tor. Einzelheiten finden Sie hier.

Der Bürgermeister will das bisher für die Altstadt typische Kopfsteinpflaster unbedingt durch das grausig-modernes Beton ersetzt haben und argumentiert auch mit der Verkehrssicherungspflicht. Das Landgericht Koblenz urteilte anders (Urt. v. 09.02.2026, Az. 1 O 9/25):
„Eine etwa zwei bis drei Zentimeter große Lücke in der Bepflasterung einer Altstadt nahe der Stadtmauer begründet keinen Schadensersatzanspruch, auch wenn man in der Lücke mit seinem Schuh hängen bleiben kann.
Bei öffentlichen Wegen erstrecke sich die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich auf die Instandhaltung des Belages oder Pflasters. Doch derjenige, der den Weg nutzt, müsse sich auch den gegebenen Verhältnissen anpassen, stellt die Kammer klar. Bei der Frage, welche Höhenunterschiede zwischen Pflastersteinen hinzunehmen seien, komme es nicht auf eine absoluten Höhendifferenz an, sondern vielmehr auf die besonderen Umstände im Einzelfall. Vorliegend sei der gesamte Weg mit historischen groben Pflastersteinen versehen und habe daher durchweg Unebenheiten aufgewiesen. Solche Unebenheiten und auch kleinere Lücken von zwei bis drei Zentimetern stellten den typischen Bodenbelag dar und entsprechen der gewünschten Bauweise einer Altstadt, so die Kammer.“

Was können Sie tun:

  • Ihre Meinung bis 11.03.26 an stadtentwicklung@nideggen.de schreiben
  • am 17.03.26 an der Bau- und Planungsausschusssitzung als Zuhörer teilnehmen
  • sich noch an der Online-Petition beteiligen

Erwin Fritsch, 06.03.26

 

Verkauf des Nideggener Grundstücks im Baugebiet Schmittbüchel

In der Ratssitzung am 24.02.26 kam es wie erwartet:
Unser Antrag lautete:
„Das Grundstück ist zum maximal erzielbaren Preis zu verkaufen.“

Unser Antrag auf namentliche Abstimmung wurde abgelehnt. Ratsmitglieder sind bereit auf über 100.000 € Einnahme für die Stadt zu verzichten. Ihren Namen wollen sie aber nicht im Protokoll lesen!

Abstimmungsergebnis:
Nur MFN und FDP stimmten für unseren Antrag. Damit war er abgelehnt.
Der Bürgermeister stimmte mit ab. Er erklärte nicht befangen zu sein!

Erwin Fritsch, 25.06.26

Schmittbüchel

Die Vorgeschichte

Seit 2020 läuft die Entwicklung des Baugebietes „Schmittbüchel“. Das heißt sie läuft nicht, sondern kommt nur stolpernd voran:

  • Der Investor F&S erhielt die Erlaubnis das 15 ha große Gebiet nördlich des Schulzentrums zu entwickeln und zu vermarkten. Einige Grundstückseigentümer waren mit den F&S angebotenen Ankaufspreisen unzufrieden.
  • Der Bürgermeister „vermittelte“ zwischen Investor und Eigentümern bis zur Drohung, dass das Gebiet sonst im Flächennutzungsplan nicht mehr zu Wohnbebauung vorgesehen werden könne. Die Drohung half nicht. Einige Eigentümer schlossen sich zusammen, fanden in UrbanPro einen großzügigeren Investor und schlossen mit ihm Vorverträge.
  • Der Bauausschuss sollte am 23.05.23 das Problem lösen. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschloss er, dass nur F&S das Gebiet entwickeln darf (6 Ja, 3 Nein und 3 Enthaltungen). Auch das überzeugte die Grundstückseigentümer nicht. Sie wollen einen Teil des Gewinnes aus der Baulandentwicklung.
  • Ungefähr in der Mitte des Gebietes liegt ein Grundstück im Eigentum der Stadt. Für alle anderen haben F&S oder UrbanPro Vorkaufsrechte.
  • Im Entwurf des HH-Plans für 2024 war das städtische Grundstück zum Verkauf an F&S vorgesehen. Das F&S-Angebot war aber geringer als das UrbanPro-Angebot. Wir beantragten den höheren Verkaufspreis im Haupt-und Finanzausschuss im Februar 2024. Das wurde einstimmig angenommen. Der Verkauf kam aber nicht zustande.
  • Seitdem gab es noch mehrere Versuche einer Einigung zwischen den beiden Investoren. Vergeblich!

Die aktuelle Entwicklung

F&S hat inzwischen einen den Bürgermeister überzeugenden Plan zur Lösung der Blockade entwickelt. Deshalb erhielt F&S am 27.01.26 eine Privataudienz bei Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden. „Privataudienz“, weil FDP und MFN die gleichzeitige Einladung von UrbanPro gefordert hatten. Der Bürgermeister lehnte das ab.
So konnten die beiden alerten F&S-Geschäftsführer zunächst ungestört ihr Unternehmen darstellen und über die guten Beziehungen in regionalen Rathäuser berichten. Zumindest zu Nideggen ist die Beziehung zum Bürgermeister offensichtlich gut.

F&S erklärte mit UrbanPro könne man nicht zusammenarbeiten. Deshalb der Vorschlag:
Entwicklung der Osthälfte (Vorkaufsrecht bei F&S) des Schmittbüchelgebietes nur durch F&S. Dazu Verkauf des städtischen Grundstücks an F&S.
Das ganze Gebiet gleichzeitig zu entwickeln, erleichtert eine zügige Vermarktung und Bebauung. Für das städtische Grundstück will F&S aber nur 30 € pro qm zahlen, also den gleichen Preis, den sie an andere Grundstückseigentümer zahlen. UrbanPro hatte einen Kaufpreis von 42 € pro qm und von 46 € pro qm bei Zahlung in 4 Raten angeboten. Zum Ausgleich der Differenz schlägt F&S vor nicht 6.782 sondern nur 6.282 qm zu kaufen. Die restlichen 500 qm bleiben in Nideggener Besitz. Auf diesem Teilstück errichtet F&S einen Spielplatz. Außerdem werde das Grundstück ja auf F&S-Kosten erschlossen und könnte ja später zu einem weit höheren Wert verkauft werden.

Eine schon reichlich dumm-dreiste Rechnung!
Natürlich kann die Stadt den Spielplatz nicht mehr verkaufen, wenn sich junge Familien angesiedelt haben.
Wenn alle Grundstücke im F&S-Besitz wären, würde ein Bebauungsplan ohne Spielplatz nicht akzeptiert werden. Das wäre dann ein Teilstück, das F&S nicht gewinnbringend vermarkten kann.
Auch andere Pluspunkte, die F&S bei seiner Vorstellung im Bauausschuss gesammelt hatte, sind jetzt nicht mehr im Gespräch oder sehr relativiert.

Beispiele zu den F&S-Aussagen:

  • zur zentralen Wärmeversorgung möglichst mit Geothermie:
    „Falls sich ein Betreiber findet!“
  • zum geförderten Wohnungsbau:
    „Rechnet sich nicht, da findet sich kein Investor! “
    Natürlich nicht zu den Preisen, zu denen F&S verkaufen will. Es gibt genug Beispiele für geförderten Wohnungsbau im Kreis Düren.

Wie geht es weiter?

Es bleibt abzuwarten,

  • ob sich im Rat am 24.02.26 eine Mehrheit für eine Subvention in Höhe von 100.512 € (Differenz zum UrbanPro-Angebot) an F&S findet.
  • ob der Bauausschuss am 17.03.26 einen Bebauungsplanentwurf akzeptiert, in dem wesentliche erwartete Punkte fehlen.

Erwin Fritsch, 08.02.26

Zusatz 11.02.26:

Im Text war ein Fehler, deshalb von 1.060.512 € auf 100.512 € korrigiert.

Brauchen wir einen Bauausschuss?

In seiner Sitzung am 09.09.25 beriet der Bauausschuss zum
TOP „Ausbau und Gestaltung der Kirchgasse in Nideggen – Festlegung der Oberflächengestaltung“.
In der über 20 Minuten dauernden Beratung ergriff Herr Schmunkamp mehrfach das Wort.
Anschließend wurde über seinen Antrag abgestimmt:
„Der Bau- und Planungsausschuss beschließt:
1. Der Straßenausbau der Kirchgasse wird analog zur Ausführungsplanung der Neugestaltung der Innenstadt und des Marktplatzes in Nideggen gestaltet.
2. Für die Oberflächengestaltung wird das Betonsteinpflaster Godelmann GDM.ACENTRO stone, Mehrsteinsystem Typ AX, in den Formaten 20×15 cm, 15×15 cm und 15×10 cm (Acentro AX) oder gleichwertiges verwendet.
3. Die Oberfläche wird in der Ausführung stark antik, geschliffen und stark gestrahlt, gealtert hergestellt, in der Farbe wird man sich zu einem späteren Zeitpunkt im Ausschuss festlegen, nachdem die Bevölkerung in der Beratung mit dem Ausschuss entschieden hat.“
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Wären seine Aussagen während der Sitzung:

  • Notwendigkeit einer Beschlussfassung (O-Ton: „wir brauchen eine Entscheidung“)
  • Eilbedürftigkeit (O-Ton: „wir sind schon in der Notwendigkeit, dass wir jetzt in die Ausschreibung gehen“)

wahr gewesen, wäre ein Nachteil für die Stadt entstanden. Dagegen hätte er Widerspruch einlegen können. Dann hätte der Rat entscheiden müssen. Darauf verzichtete Herr Schmunkamp.

Zur Klärung dieses Widerspruchs hatten wir eine Ausschusssitzung beantragt.
Dazu aus der Niederschrift der Sitzung am 21.01.26:

„Auf die Aussprache zum TOP „Ausbau und Gestaltung der Kirchgasse in Nideggen“ in der Sitzung vom 09.09.2025 bezugnehmend bemängelt Herr Fritsch, dass trotz einer offensichtlichen Dringlichkeit der Bürgermeister keinen Widerspruch zur Ablehnung des Beschlussvorschlags eingelegt hat und stellt die Frage, wann MWM für die Planung der Kirchgasse beauftragt wurde.
Der Bürgermeister kann diese Frage nicht auswendig beantworten, weil sie auch nicht zuvor schriftlich eingereicht wurde.“

Seine offensichtlich falschen Aussagen zur Dringlichkeit kommentierte Herr Schmunkamp nicht. Anschließend stellte sich heraus, dass der Beschluss am 09.09.25 nicht notwendig war, weil Herr Schmunkamp einfach seine Absicht weiter durchführte. Er erläuterte was er bereits eingeleitet hatte und lies sich das dann vom Ausschuss bestätigen.
Dazu aus der Niederschrift:

„Der Bau und Planungsausschuss beschließt, dass die Bürgerbeteiligung mit vier verschiedenen Steinvarianten vollzogen werden soll, die vor dem Rathaus mit einer vernünftigen Quadratmetergröße zur Schau gestellt werden, damit an einem Samstagmorgen die Bürgerinnen und Bürger dies unter Beteiligung der Verwaltung begutachten können. Die Bürgerinnen und Bürger sollen danach die Möglichkeit haben, an eine zentrale E-Mail-Adresse analog zu einem B-Plan-Verfahren eine Rückmeldung geben zu können, zu welcher Variante sie tendieren. Diese werden durch die Verwaltung zusammengefasst, dem Ausschuss vorgelegt und zur Beschlussfassung gebracht.“

Wenn sich die Ausschussmehrheit damit begnügt, nachträglich Schmunkamps Entscheidungen zu bestätigen, können wir uns den Ausschuss auch sparen.

Erwin Fritsch, 04.02.26

Ehrennadel

Im nächsten Haupt- und Finanzausschuss soll im nichtöffentlichen Teil über einen Antrag zur Verleihung der Ehrennadel an 2 langjährige Ratsmitglieder beraten werden.

Wir hatten einen besseren Antrag für die Beratung im öffentlichen Teil.

§ 3 (d) der Satzung regelt:
„In besonderen Fällen kann auf Antrag mit entsprechendem
Ratsbeschluss eine Ehrennadel verliehen werden kann.
Besondere Fälle liegen unter anderem vor bei mindestens 25-jähriger
Zugehörigkeit zur Vertretungskörperschaft der Stadt Nideggen.“
Wir beantragten den Satz „Besondere Fälle liegen unter anderem vor bei mindestens 25-jähriger Zugehörigkeit zur Vertretungskörperschaft der Stadt Nideggen“ zu streichen.

Unsere Argumente:

  • Wir wollen keine automatische Ehrung, sondern eine Ehrung nur in begründeten Fällen.
  • Eine langjährige Ratsmitgliedschaft allein muss nicht zwangsläufig dem Wohl der Stadt gedient haben.
  • Wenn z.B. ein Ratsmitglied gleichzeitig in der Dürener Koalition an führender Stelle verantwortlich war, dann ist das Ratsmitglied für das Dürener Defizit und damit für die Erhöhung der Kreisumlage mitverantwortlich. Das war dann sicher nicht zum Wohl der Stadt.

Herr Fischer (CDU) von der schwarz-grünen Koalition argumentierte dagegen, das war er Frau Zentis schuldig.
CDU, Grüne, SPD und ihr „parteiloser“ Bürgermeister konnten unseren Antrag mehrheitlich ablehnen.

Erwin Fritsch, 11.03.26

Rechtswidriger Beschluss

Das Wahlergebnis vom 18.09.25:
11 Sitze für die CDU, je 3 Sitze für Grüne, SPD, FDP und MFN und 1 Sitz für den Einzelbewerber, der inzwischen zur CDU-Fraktion wechselte.

Üblicherweise setzen die Fraktionen nach den Wahlen in „Interfraktionellen Gesprächen“ (IFG) das Wahlergebnis um, indem sie einvernehmlich einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Ausschüsse erarbeiten. Gelingt das nicht, werden die Ausschusssitze entsprechend der Verteilung der Ratssitze verteilt.

Bisher gelang die Einigung im IFG. Diesmal nicht! Im Überschwang der Freude über ihr Wahlergebnis hatte die CDU die Idee, die Ausschussgröße von bisher 12 auf 10 zu verringern und hielt das bei 4 IFGs durch.
In der ersten Sitzung des Rates erklärte ich für die Fraktion:

„Wir beantragen die Ausschussgröße 16.

Ausschussgrößen, die zu Sitzverlosung führen, halten wir für ungeeignet. Durch Los würde mindestens eine 3-er Fraktion doppelt so viele Ausschusssitze erhalten wie eine im Rat gleichstarke Fraktion.

Den von der CDU geforderten 10-er Ausschuss lehnen wir ab. Mit 5 Sitzen im Ausschuss könnte die CDU alleine jeden Antrag jeder anderen Fraktion stoppen. Im Rat kann sie das nicht. Der 10-er Ausschuss spiegelt das Kräfteverhältnis im Rat nicht ausreichend wider.
Wir halten ihn für rechtswidrig!

Wir beantragen deshalb 16 Ausschussmitglieder, weil dadurch das Kräfteverhältnis im Rat gut widergespiegelt wird.“

CDU und Grüne stimmten für die Ausschussgröße 10 alle anderen für 16. Damit war die Größe 10 mit 15:11 Stimmen beschlossen.

Die logische Folge:
Wenn wir etwas für rechtswidrig halten, nehmen wir das nicht hin. Deshalb unser Eilantrag an das Verwaltungsgericht (In der Anlage dazu die möglichen Sitzverteilungen bei verschiedenen Ausschussgrößen.) Wir hatten rechtzeitig davor gewarnt.

Am 28.11.28 entschied das Verwaltungsgericht und veröffentlichte eine Pressemitteilung.

Fazit: Eine Mehrheitsentscheidung ist nur dann „demokratisch“, wenn sie unter Beachtung rechtlicher Regeln getroffen wird!

Erwin Fritsch, 30.11.25

Verdrehte Tatsachen

Dass Parteien im Kreistag fröhlich Wahlgeschenke verteilen und anschließend im Stadtrat die hohen Umlagen an den Kreis bejammern, ist nicht witzig – aber üblich.

Vor der Kommunalwahl hatte der Kreistag Düren sich geschlossen geweigert Kita-Beiträge einzuführen. Nachdem die Bezirksregierung ihn dazu verpflichtet hatte beschloss er am 16.10.25 einstimmig eine „sozialverträgliche“ Satzung.

Frau Zentis, grüne Fraktionsvorsitzende im Kreistag und im Stadtrat, haute dazu eine publikumswirksame Sprechblase heraus.

Dazu die DZ am 18.10.25:
Gudrun Zentis, Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, erklärte erneut, die von der Bezirksregierung angedrohte Ersatzvornahme der Anordnung einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen als „unverhältnismäßigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“ anzusehen, die „tief in die Gestaltungsfreiheit der frei und demokratisch gewählten Mitglieder des Kreistages eingreift“.

Richtig ist: Der Kreistag wird demokratisch gewählt.
Richtig ist auch: Wenn der Kreistag sich nicht an Recht und Ordnung hält, muss die Bezirksregierung einschreiten. Der durch Umlagen finanzierte Kreis darf eben nicht einfach auf Einnahmen verzichten und sich dafür bei den Kommunen bedienen.

Ein Beschluss wird nicht rechtmäßig nur weil eine Mehrheit dafür stimmt!

Erwin Fritsch, 25.10.25

Volle Transparenz

Der Dürener Zeitung vom 29.08.25 hatte Herr Schmunkamp erklärt: Er werde zur Video-Überwachung im Bauhof im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung Stellung nehmen und insgesamt in „voller Transparenz“ aufklären.

Zu Beginn der Sitzung am 02.09.25 erklärte ich Herrn Schmunkamp, dass „im nichtöffentlichen Teil in voller Transparenz“ in quadratischer Kreis oder ein kreisförmiges Quadrat ist. Das Thema gehört in den öffentlichen Teil. Dann wies ich noch darauf hin, dass der TOP „Handhabung Hinweisgeberschutzgesetz“ im öffentlichen Teil genau dafür geeignet ist.

In diesem TOP erklärte Herr Schmunkamp dann, dass er die Verantwortung trägt. Weitere Einzelheiten, z.B. wie viele Mitarbeiter der Verwaltung beteiligt waren wollte er wegen der laufenden Ermittlungen nicht nennen.

Auffällig war wie zurückhaltend sich Herr Golzheim (CDU) und Grüne und FDP sich verhielten. Herr Golzheim hatte die Strafanzeige bei der Polizei gestellt und die Kommunalaufsicht eingeschaltet. FDP und Grüne hatten am 27.08.25 der Dürener Zeitung erklärt: „Das Handeln der Verwaltungsspitze wird gleichsam auf das Schärfste verurteilt, sollte es sich derart zugetragen haben.“

Zur Handhabung des Hinweisgeberschutzgesetzes entschied der Rat anschließend, dass die dafür zuständige Stelle nicht mehr innerhalb der Verwaltung sondern bei einer externen Rechtsanwaltskanzlei einzurichten ist. Das ist sinnvoll weil nur so sichergestellt werden kann, dass Hinweisgeber geschützt werden. Der Bürgermeister enthielt sich bei der Abstimmung.

Erwin Fritsch, 04.09.25

 

Bürgermeisterwahl

Zufällig erfährt ein CDU-Ratsmitglied von einer Straftat, die sich 2024 ereignet haben soll (illegale Videoüberwachung städtischer Mitarbeiter). Der Bürgermeister soll nicht unbeteiligt gewesen sein. Das CDU-Ratsmitglied stellt Strafanzeige. Diese Story lässt sich gut vermarkten.

Zufällig lässt sich jetzt ein anderes CDU-Ratsmitglied zu einer möglichen Kandidatur überreden.

Hat er eine Chance?

Erwin Fritsch, 24.08.25