Rat 21.03.17

Pachtvertrag Wildpark Schmidt

Der Pachtvertrag für den Wildpark in Schmidt sollte bis Ende 2021 laufen. Der bisherige Pächter konnte zum Jahreswechsel in den Ruhestand gehen. Für diesen Fall sah der Pachtvertrag vor, dass der Sohn des Pächters den Vertrag für die Restlaufzeit übernehmen kann – das wollte er so nicht.

Er hat eine Fülle von Ideen, wie die Attraktivität des Wildparks gesteigert werden kann. Das kostet Investitionen, für die er natürlich Planungssicherheit braucht. Eine saubere Lösung wäre es gewesen, den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen zu kündigen und die Verpachtung neu auszuschreiben – das wollte er auch nicht.

Nachdem er den Bürgermeister von seiner „Vision“ zur Wildparkweiterentwicklung überzeugt hatte, durfte er sie den Fraktionsvorsitzenden vorstellen. Wir legen immer Wert darauf, dass Entscheidungen nicht in Klüngelrunden, sondern in den zuständigen Gremien getroffen werden. Bei der 2. Vorstellung der „Vision“ im Haupt- und Finanzausschuss fand der von der Verwaltung vorgelegte Vertragsentwurf noch keine Mehrheit.

Wir hatten auch die Frage nach einer rechtlich notwendigen Ausschreibung aufgeworfen. Dies führte ersatzweise zu einer „Interessenabfrage“. Einige Wochen lang wurde auf der Web-Seite der Stadt und einer weiteren Web-Seite veröffentlicht:

„Wildpark Interessensabfrage
Die Stadt Nideggen ist Eigentümer eines Wildfreigeheges im Stadtteil Schmidt, welches über eine Fläche von insgesamt rund 36 Hektar Wald und Wiesen verfügt.
Ebenfalls gehört ein sog. Eingangsbauwerk zu dem Gehege, in dem verschiedenartige Einrichtungen (sanitäre Einrichtung, Küche, Bewirtungsraum) vorhanden sind. Der aktuelle Pachtvertrag läuft noch bis Ende 2021, so dass eine Neuverpachtung ab dem Jahre 2022 möglich ist.
Um nunmehr frühzeitig die Weichen stellen zu können, möchte die Stadt Nideggen mögliche Interessenten ansprechen, die ein solches Wildfreigehege pachten möchten. Grundvoraussetzung für die mögliche Pacht sind Kenntnisse auf dem Gebiet mit dem Umgang einer solchen Liegenschaft und auch im Bereich der Wild- / Tierhaltung.
Es sollten entsprechende Nachweise in Form von Zeugnissen und Zertifikaten vorliegen. Darüber hinaus muss der Tierbestand vom Betreiber eingebracht werden.
Wichtig ist, dass man sich als Interessent ein Bild vor Ort macht. Jedem Interessenten sollte bewusst sein, ob er sich das Wildfreigehege als ein Projekt für sich und seine Zukunft vorstellen kann.
Bei konkretem Interesse sollte ein Pachtangebot in Verbindung mit einem Konzept für den zukünftigen Betrieb des Wildfreigeheges über eine Pacht- bzw. Laufzeit von 20 Jahren abgegeben werden.
Die Stadt Nideggen behält sich vor, ohne Angaben von Gründen eine Auswahl aus den Angeboten zu treffen.“

Dass jemand, der einen Wildpark betreiben will, sich nicht in 2017 für einen Betrieb in 2022 entscheidet, war wenig überraschend. So konnte sich die Ratsmehrheit am 21.03.17 für einen Vertrag mit dem Sohn des bisherigen Pächters als einzigen Bewerber entscheiden. Wir stimmten nicht zu, weil wir die Vertragsbedingungen auch nach ihrer Änderung für zu schwammig halten.

Die Öffentlichkeit wurde vom Bürgermeister in der öffentlichen Sitzungsniederschrift informiert. Dort kann man nachlesen, dass über eine „Grundstücksangelegenheit“ beraten und eine Verpachtung beschlossen wurde.

Fazit:

  • Helmut Schmidt sagte: „Wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen.“

  • Das kann man ergänzen: „Wer eine Vision Konzept nennt, auch.“

  • Transparenz ist das beste und überzeugendste Mittel gegen Gerüchtebildung.

Erwin Fritsch, 28.03.17