Windkraft Nideggen
- Am 25.01.16 nutzte Herr Schruff (REA GmbH) die vermeintliche Gunst der Stunde, um den neuen Bürgermeister Schmunkamp aufzusuchen und ihm die Verteilung von 14 zusätzlichen Windkraftanlagen im Nideggener Stadtgebiet schmackhaft zu machen.
- Am 10.05.16 beschloss der Rat, die Erarbeitung des Flächennutzungsplans Windenergie wieder aufzunehmen und das Planungsbüro Becker mit der Unterstützung zu beauftragen.
- Nach über 7 Monaten, am 12.12.16 bereiteten wir uns in der Fraktion auf die Ausschusssitzung vor. Als Grundlage zur Vorbereitung hatten wir nicht viel mehr als ein großes Fragezeichen:
Einen Beschlussvorschlag der Verwaltung, von dem wir nicht wissen konnten, ob er schlüssig ist, und die Ankündigung, dass Herr Mey (Planungsbüro Becker) mündlich vortragen werde. - Am 13.12.16 stellte Herr Mey dann seinen Planungsstand vor.
Danach stellte Herr Schröder (CDU) den Antrag auf Sitzungsunterbrechung. Mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit wurde er angenommen.
Nach kurzer Beratung dieser Fraktionen wurde die Sitzung fortgesetzt. Herr Schröder beantragte nun die weitere Beratung dieses Tagesordnungspunktes auf eine zum 17.01.17 einzuberufende Sondersitzung des Ausschusses zu vertagen. Auch dies wurde mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit angenommen.
Nun „merkelte“ Herr Schmunkamp:
- Er hält seinen Beschlussvorschlag für alternativlos.
Wir wollen aber erst den Vortrag Mey in Ruhe prüfen und dann beschließen. - Die Schuld dafür, dass wir die Unterlagen bei den Fraktionssitzungen nicht verfügbar hatten, suchte er bei uns. Wir hätten sie rechtzeitig anfordern können.
Sein Job ist es, die Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu verteilen. - Herr Schröder protestierte sachlich und ruhig gegen diese etwas ausartende Stellungnahme des Bürgermeisters.
Wenigstens relativierte Herr Schmunkamp seine Wortwahl später – im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, als die Zuhörer nicht mehr anwesend waren.
Windkraft Kreuzau
Der Tagesordnungspunkt war zunächst im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung versteckt. In der öffentlichen Bekanntgabe war „Normenkontrollverfahren FNP-Änderung der Gemeinde Kreuzau“ in „Änderung bestehender Auftragsvergabe“ umbenannt worden.
§ 27 (2) Unserer Geschäftsordnung:
„Über Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzungen unterrichtet der
Bürgermeister die Öffentlichkeit in geeigneter Weise …“
Die Bekanntgabe war eine eher ungeeignete Unterrichtung.
Die Verschiebung in den öffentlichen Teil beantragte ich zu Beginn der Sitzung. Herr Schmunkamp argumentierte dagegen. Es handele sich um eine Beratung zum strategischen Vorgehen gegen die Kreuzauer Planung. Ich glaube nicht ernsthaft, dass die Windkraftprojektierer durch eine Klagedrohung Nideggens abgeschreckt werden können. Wäre es doch so, könnte ich mich gut damit abfinden. Die Verschiebung in den öffentlichen Teil wurde mit CDU-MFN-FDP-Stimmen angenommen.
In der Ratssitzung am 05.07.16 war beschlossen worden, RA Brauns mit einer Normenkontrollklage gegen den Kreuzauer Flächennutzungsplan zu beauftragen. Die Klage sollte nach der Bekanntmachung der FNP-Änderung eingereicht werden. Inzwischen hatte der Rechtsanwalt mitgeteilt, dass er diese Klage für weniger aussichtsreich als eine Klage gegen einen der beiden Bebauungspläne, die im FNP vorgesehen sind, hält.
Im FNP sind 2 Bebauungspläne für Windkraft vorgesehen:
- „Lausbusch“ (westlich Thum-Thuir, Richtung Nideggen) und
- „Steinkaul“ (ostwärts Thum-Thuir, Richtung Muldenau).
Der Bebauungsplan „Steinkaul“ wurde am 18.11.16 bekanntgemacht (und damit in Kraft gesetzt). RA Brauns scheint darüber nicht informiert worden zu sein.
Die Verwaltung schlug vor:
„Sollte die Gemeinde Kreuzau den Bebauungsplan „G1 – Lausbusch“ beschließen, wird hiergegen durch ein Normenkontrollverfahren vorgegangen.“
Ob die Steinkaul-Windräder den Bürgermeister nicht stören oder ob die Kreuzauer Bekanntmachung „übersehen“ wurde, ist mir unbekannt.
Der mit der CDU abgesprochene Antrag lautete:
- Der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen die Teilflächennutzungsplanung Windenergie Konzentrationsflächenausweisung der Gemeinde Kreuzau wird nicht weiter verfolgt.
- RA Brauns ist über die Bekanntmachung des Bebauungsplans „G2 – Steinkaul“ durch die Gemeinde Kreuzau am 18.11.16 zu informieren.
- Gegen diesen Bebauungsplan „G2 – Steinkaul“ wird durch ein Normenkontrollverfahren vorgegangen. Allerdings dies nur unter der Voraussetzung, dass der Stadt Nideggen keine weiteren Kosten, als durch den bisher vorhandenen bzw. abgeschlossenen Mandatsvertrages mit RA Brauns, entstehen.
- Der vorhandene Mandatsvertrag hinsichtlich des ursprünglich geplanten Normenkontrollverfahrens gegen die Flächennutzungsplanänderung wird insoweit geändert, als nunmehr Gegenstand des Normenkontrollverfahrens der Bebauungsplan „G2 – Steinkaul“ sein wird. Sämtliche Modalitäten aus dem Ursprungsvertrag bleiben bestehen. Auch das einstweilige Verfahren nach § 47 (6) VwGO wird unverändert mit in das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes „G2 – Steinkaul“ übernommen.
- Sofern vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes G1 ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich „G1 – Lausbusch“ gestellt wird, wird zu gegebener Zeit durch den Rat oder einem seiner Ausschüsse entschieden werden, inwieweit hier eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist (siehe Beispiel „G2 – Steinkaul“ zur Errichtung von 2 WKA mit Abschluss eines speziell für dieses Verfahren geschlossenen Mandatsvertrages).
Er wurde mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit angenommen.
Umbau von Straßenquerungen
Der SPD-Antrag, sukzessive Straßenquerungen im Stadtgebiet durch Absenkung der Bordsteine barrierefrei zu machen, ist vernünftig.
Er wurde einstimmig angenommen.
Bei der Formulierung des Antrags hatte Herr Keß (SPD) es sich nicht verkneifen können, reichlich viel aufgestauten Frust von der Seele zu schreiben.
Er formulierte:
„Vor einer ganzen Reihe von Jahren hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, die Bordsteine an den Straßenübergängen und -querungen abzusenken, um Menschen mit Behinderungen einen mühelosen Wechsel auf eine andere Straßenseite zu ermöglichen. Dem damaligen Bürgermeister viel dazu herzlich wenig ein, nur dass er nicht die Umsetzung ermöglichen wollte.“
(Originalzitat aus dem Antrag)
Mit diesen Formulierungskünsten hat er der SPD ein Eigentor verpasst:
- Was war aus dem SPD-Antrag geworden?
- War er der SPD nicht wichtig genug, ihn wenigstens einmal in 6 Jahren Göckemeyer-Amtszeit zu wiederholen?
- War er schlicht vergessen worden?
Erwin Fritsch, 19.12.16