Windkraft Nideggen
In der Sitzung am 13.12.16 war die Beratung zu diesem TOP auf eine im Januar einzuberufende Sondersitzung vertagt worden. Wir hatten den Vortrag des Herrn Mey nicht vorab mit den Sitzungsunterlagen erhalten und wollten diese in Ruhe in den Fraktionen beraten.
Nun folgte die Fortsetzung.
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro bis zum nächsten Ausschusstermin
- mit dem LVR –Amt für Denkmalpflege im Rheinland, hinsichtlich einer entsprechend konkreten Abgrenzung von historischen Kulturlandschaften, wie z.B. dem Neffelbachtal, abzustimmen sowie
- in Zusammenarbeit mit der biologischen Station Kreis Düren zu konkretisieren, welche Abgrenzungen hinsichtlich der schützenswerten Artvorkommen, hier vorrangig bezogen auf die Uhupopulation im Rurtal, im Verlauf des weiteren Verfahrens berücksichtigt werden müssen.
Wir hatten einen anderen Vorschlag mit der CDU-Fraktion abgestimmt und beantragten:
- Die Verwaltung holt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro von:
– biologischen Station Kreis Düren
– LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland
– BUND
– NABU
– AK Fledermaus
„Vorabstellungnahmen“ zu den derzeit angenommenen Potentialflächen ein. - Diese „Vorabstellungnahmen“ sind zum nächsten Ausschusstermin mit den Stellungnahmen des Planungsbüros und der Verwaltung dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
- Bis zur nächsten Ausschusssitzung sind zusätzlich neue geänderte Potentialflächen unter Berücksichtigung eines einheitlichen Mindestabstandes von 800 m zur Wohnbevölkerung vorzulegen.
- Der Bürgermeister wird gebeten, zur nächsten Ausschusssitzung einen konkreten Zeitplan für das FNP-Änderungsverfahren vorzulegen.
Wir wollten von Anfang an auch die Naturschutzverbände einbeziehen und die Prüfung nicht nur auf den Uhu begrenzen. In der Beratung stellte sich heraus, dass Herr Mey und der Bürgermeister darauf bestanden, die Vorabstellungnahmen nicht schriftlich, sondern im persönlichen Gespräch einzuholen. Damit scheiterte die Einbeziehung zusätzlicher Teilnehmer schon aus Termingründen.
Wir änderten deshalb den Vorschlag so, dass eigentlich jeder hätte zustimmen können:
- Die Verwaltung holt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro von:
– biologischen Station Kreis Düren
– LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland
„Vorabstellungnahmen“ zu den derzeit angenommenen Potentialflächen ein. - Diese „Vorabstellungnahmen“ sind möglichst zum nächsten Ausschusstermin mit den Stellungnahmen des Planungsbüros und der Verwaltung dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
- Möglichst bis zur nächsten Ausschusssitzung sind zusätzlich neue geänderte Potentialflächen unter Berücksichtigung eines einheitlichen Mindestabstandes von 800 m zur Wohnbevölkerung vorzulegen.
CDU, MFN, FDP stimmten zu. Dagegen waren: H.G. Müller (Grüne), Meyer (Unabhängige). Enthaltung: Müllejans (SPD).
Die Ziff. 4 des Antrags wurde in den nicht öffentlichen Teil verlegt und dort wieder mit dem Zusatz „möglichst“ beschlossen. Auch dies mehrheitlich, aber nicht einstimmig.
Windkraft: Klage gegen die Baugenehmigung „Steinkaul“
Zeitablauf:
- 08.11.16 Erörterungstermin in Kreuzau
Zahlreiche Einwender gegen die Baugenehmigung nahmen teil. Die Stadt Nideggen war durch RA Brauns vertreten. - 15.11.16 Antrag auf sofortige Vollziehung der Genehmigung durch Energiekontor an den Kreis (gem. Genehmigungsverfügung)
- 23.12.16 Datum der Genehmigungsverfügung
- 10.01.17 Eingang ALIZ-Abfrage bei Stadt Nideggen
Auf ALIZ.de können Firmen, die Erdarbeiten durchführen wollen, ihr Vorhaben eingeben, um von ggf. vorhandenen städtischen Leitungen Kenntnis zu erhalten. Aus den angegebenen Koordinaten wird dann automatisch eine ALIZ-Abfrage erstellt, in der die angegebene Fläche in 100m-Quadraten auf einer Karte dargestellt ist, und die den betroffenen Gemeinden per Mail zugestellt wird. Nideggen erhielt diese Abfrage, weil ein kleiner Teil eines der 100m-Quadrates die Nideggener Stadtgrenze überschreitet.
Durch diese Abfrage erfuhr Nideggen erstmals von der Genehmigung. - 11.01.17 Nach Anfrage der Stadt beim Kreis ging die Genehmigungsverfügung (datiert auf den 23.12.16) vor ab per Mail bei der Stadt ein.
- 11.01.17 Mitteilung des Sachverhaltes durch die Stadt an RA Brauns, nachrichtlich an die Fraktionen.
- 13.01.17 Weiterleitung der Antwort des RA Brauns (rechtliche Einschätzung) durch die Stadt an die Fraktionen.
Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Durch diese Anordnung soll eine Verzögerung durch gerichtliche Schritte vermieden werden.
Dass es dabei vorrangig um die wirtschaftlichen Interessen der Firma Energiekontor geht, zeigen diese beiden Abschnitte der Ziff. 2:
- Bei Vorhaben wirtschaftlicher Unternehmungen ist eine zügige Entscheidung im überwiegenden Interesse des Antragstellers elementar wichtig, um die Kalkulation der Investitionskosten und damit die Durchführung des gesamten Vorhabens nicht zu gefährden. Dazu zählt auch ein sich ggf. einstellender Verlust aus der Degression der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
- Bei einer Verzögerung des Baubeginns besteht auch die Gefahr, dass Nutzungsverträge mit Landwirten verfallen. Sie enthalten einen Passus, der die Verwirklichung des Vorhabens bis zu einem gewissen Zeitpunkt vorschreibt.
Klage gegen die Baugenehmigung:
Der Bauausschuss hatte RA Braunsam 13.12.1916 (siehe unten) mit der Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan „Steinkaul“ mit CDU-MFN-FDP-Mehrheit beauftragt. Er hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass er Klagen gegen „Lausbusch“ erfolgreicher einschätzt, als gegen „Steinkaul“. Der Bürgermeister wollte deshalb damals auf die Steinkaul-Klage verzichten und auf die Baugenehmigung „Lausbusch“ warten. Jetzt wies Herr Brauns zusätzlich darauf hin, dass die Normenkontrollklage gegen Steinkaul bei Verzicht auf die Klage gegen die Baugenehmigung sinnlos wird. Die Erfolgsaussichten für eine Klage gegen die Baugenehmigung Steinkaul bewertete er zurückhaltend.
Der Bürgermeister schlug deshalb vor, den Auftrag an RA Brauns zurückzunehmen.
Wir stellten den CDU-MFN-Antrag:
- RA Brauns wird zusätzlich mit der Klage gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen „Steinkaul“ und dem Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beauftragt.
- Beim Kreis Düren ist schriftlich zu erfragen, wann die Erteilung der Genehmigung dem Antragsteller zugesagt wurde, wann die Genehmigung erstellt wurde und warum sie zurückdatiert wurde.
Er wurde mit CDU-MFN-FDP-Stimmen angenommen. SPD, Grüne und Unabhängige stimmten dagegen.
Kosten:
- Die Sondersitzung des Ausschusses kostete 176,40 € Sitzungsgeld.
Das wäre bei rechtzeitiger Versendung des Vortrags Mey vor dem 13.12.16 vermeidbar gewesen. - Die Klage Steinkaul kostet im Verfahren vor dem VerwG im ungünstigsten Fall ca. 11.000 €.
Der Schutz unserer Bürger und unserer Umwelt sollte uns das wert sein.
Erwin Fritsch, 22.01.17