Nicht öffentlicher Teil – Kletterwald
Ausnahmsweise begann die Sitzung mit dem nicht öffentlicher Teil, der sonst am Ende der Tagesordnung stattfindet.
Der Grund: Zusätzlich zum Tagesordnungspunkt (TOP) Kletterwald im öffentlichen Teil gab es einen vorgeschalteten TOP Kletterwald im nicht öffentlichen Teil.
Ein bemerkenswerter Vorgang!
Die Investorin musste vor dem Sitzungssaal auf den öffentlichen Teil warten, während im Sitzungssaal der Bürgermeister über ihr Projekt „informierte“.
Das war unfair und unanständig!
Fair und anständig wäre es gewesen, in ihrer Gegenwart zu informieren, damit sie Stellung nehmen kann.
Es nicht zuzulassen, machte den Ausschuss zu einem geheim tagenden Tribunal, in dem über das Projekt der Betroffenen beraten wurde, ohne ihr Gehör zu geben.
Nicht öffentlicher Teil – Klage gegen Kreuzauer Windräder
Ebenfalls im nicht öffentlichen Teil wurde über die Klage Nideggens gegen den Kreuzauer Windkraft-Bebauungsplan „Lausbusch“ beraten und beschlossen. Dieser TOP war zu Recht im nicht öffentlichen Teil, weil ein konkretes Angebot des Rechtsanwalts vorlag.
Kletterwald
Im öffentlicher Teil legte der Bürgermeister den Vorschlag vor, das Projekt zu beenden. Nachdem dieser Vorschlag mit 6 (CDU, MFN, Unabhängege) zu 3 (FDP, SPD, Grüne) Stimmen abgelehnt worden war, legte er einen neuen Vorschlag vor:
„Die relevanten Einwände werden in die Planung eingearbeitet.
Danach wird die Planung offengelegt (Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. BauGB, Einspruchsfrist 4 Wochen).“
Dieser Vorschlag wurde mit dem gleichen Stimmenverhältnis (6:3) angenommen.
Unsere Haltung zum Kletterwald hatten wir bereits in der MFN-Info 2/2017 veröffentlicht.
Unsere Einschätzung hat sich nach Auswertung der zahlreichen Einwendungen verfestigt:
Der Kletterwald im Eschauel wird ein Gewinn für Nideggen.
Alle berechtigten Einwendungen und Bedenken lassen sich im Rahmen des weiteren Verfahrens und der vertraglichen Regelung zwischen Stadt und Investorin ausräumen.
Windkraft Zülpich
Nachdem die Planung der Stadt Zülpich erneut geändert wurde, musste sie auch wieder „offengelegt“ werden.
Der Entwurf der Stellungnahme Nideggens wurde beschlossen.
Dumm gelaufen
Zu Beginn der Sitzung hatte der Ausschussvorsitzende, Herr Nießen, einen neuen stellvertretenden „Sachkundigen Bürger“ der CDU verpflichtet und anschließend die Beschlussfähigkeit des Ausschusses festgestellt.
Das war ein Irrtum.
Der stellvertretenden „Sachkundigen Bürger“ war nie vom Rat gewählt worden.
Der Bürgermeister musste die damit rechtswidrig gewordenen Beschlüsse beanstanden.
Dafür ist eine Sondersitzung am 18.07.17 angesetzt.
Besonders peinlich:
Bereits am 19.08.14 hatte die CDU sich so einen Patzer erlaubt.
Auch damals war eine Sondersitzung fällig. Zu Beginn der Sondersetzung entschuldigte sich Herr Nießen damals „im Namen seiner Fraktion“ (Sitzungsniederschrift).
Erwin Fritsch, 14.07.17