Straßenbauplanung: begrenzt öffentlich?

Straßenbau

Eine großer Teil der Straßen in Nideggen ist nicht in Ordnung. Wenn sie in Ordnung gebracht werden sollen, gibt es 2 unterschiedliche Abrechnungsarten:

  • Baustraßen
    Das sind Straßen, die zur vorläufigen Erschließung von Baugebieten angelegt wurden. Sie sind zum Teil schon jahrzehntelang in Nutzung, wurden mehrfach teilweise ausgebessert, aber nie endgültig fertiggestellt. Für diese endgültigen Erschließungen zahlen die Anlieger 90 % der Kosten. Die meisten Straßen fallen noch unter diese Regelung.
  • KAG(Kommunalabgabengesetz)-Straßen
    Das sind Straßen, die schon fertiggestellt wurden, aber so abgenutzt sind, dass sie erneuert werden müssen. Dafür zahlen die Anlieger ca. 50 % der Kosten. Die Anliegerbeiträge werden zur Zeit allerdings vom Land übernommen. Das KAG soll so geändert werden, dass auch künftig das Land den Anliegeranteil übernimmt – so die Absicht aller der Parteien der Regierungskoalition (zumindest vor der Landtagswahl).
    „Historische Straßen“. Das sind die Straßen innerhalb der in den 60er Jahren erlassenen Innenbereichssatzungen. Für sie gilt die gleiche Abrechnung wie bei den KAG-Straßen.

Am 15.11.22 beschloss der Bau- und Planungsausschuss:

  1. Bei neuen Baugebieten erfolgt die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraßen innerhalb von 5 Jahren.
  2. Bei bestehenden Baugebieten, dessen Baustraßen jetzt max. 7 Jahre alt sind erfolgt die erstmalige Herstellung innerhalb von 10 Jahren nach dem 1. Spatenstich der Baustraße.
  3. Bei bestehenden Baugebieten, dessen Baustraßen jetzt max. 12 Jahre alt sind erfolgt die erstmalige Herstellung innerhalb von 15 Jahren nach dem 1. Spatenstich der Baustraße.
  4. Grundsätzlich erfolgt darüber hinaus die Herstellung oder Sanierung der Straßen ausschließlich anhand des Straßenzustandes. Dies betrifft auch die Straßen, die nicht in die Frist unter 1. bis 3. fallen.
  5. Bevor eine Straße für den Ausbau oder Sanierung ausgeschrieben wird, wird ein politischer Beschluss zur jeweiligen Straße gefasst.
  6. Die überarbeitete Liste aus der Anlage wird entsprechend abgearbeitet, solange die neue Liste der INGRADA-Befahrung nicht vorliegt und vom Bau- und Planungsausschuss beschlossen wurde.

Der einzige Zweck dieses Beschlusses: Es soll vermieden werden, dass die Erschließung so spät stattfindet, dass Anlieger vor Gericht wegen der Verspätung von der 90 % Zahlung (oft auch höhere 5-stellige Beträge) entlastet werden.
Nur MFN stimmte gegen diesen Beschluss. Wir sind der Meinung, dass angesichts des insgesamt schlechten Zustandes unserer Straßen der Straßenzustand das einzige Kriterium für die Reihenfolge der Maßnahmen sein soll.

Sitzungsöffentlichkeit:

Die Rats- und Ausschusssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Jeder kann teilnehmen.
Für die Öffentlichkeit gibt es wenige Ausnahmen. Sie sind in der Geschäftsordnung klar geregelt. „Taktische Überlegungen“ und Angst vor „Emotionen“ (O-Ton Schmunkamp) gehören nicht dazu. Trotzdem wird dieses Verstecken immer wieder versucht.
Dazu ein Beispiel aus dem Bauausschuss 15.11.22:
Für den Tagesordnungspunkt Straßenbauprogramm im öffentlichen Teil gab es eine als nichtöffentlich eingestufte Anlage. Damit wäre ein Beschluss entstanden, der der Öffentlichkeit zugänglich ist, sich aber auf eine nichtöffentliche Liste bezieht. Herr Schmunkamp entfaltete wieder wortreiche Ausreden. Wenig intelligent war die Erklärung, dass er nach der Sitzung die Liste sowieso öffentlich stellen wollte, aber ohne die letzte Spalte. Genau dort steht die Begründung für die Reihenfolge der Maßnahmen.
Nach ca. 5 Min wurde endlich abgestimmt. Nur Herr Naas (SPD) stimmte für die Meinung seines Bürgermeisters.
Veröffentlicht wurde die vollständige Liste zunächst trotzdem erst nach meiner Nachfrage am 22.11.22.

 

Erwin Fritsch, 30.11.22

Das gibt Streit. Das gehört in die Nichtöffentlichkeit
(Ein ehemaliges CDU-Ratsmitglied)
Eine Demokratie, in der nicht gestritten wird, ist keine.“
„Helmut Schmitt“

Rat 19.02.19

Straßenbauprogramm 2019

Die CDU-Fraktion hatte eine Überarbeitung der KAG Satzung beantragt.
Der Beschlussvorschlag der CDU lautete:

  1.  Die Stadt Nideggen nimmt eine Überarbeitung ihrer eigenen Satzung zur Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG vor und senkt die festgelegten Anteile der Beitragspflichtigen auf die Mindestbeitragsätze gemäß Mustersatzung NRW. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Nideggen unverzüglich eine so geänderte Fassung der kommunalen Satzung nach § 8 KAG zur Entscheidung vorzulegen.
  2. In den kommenden Jahren ist die Straßenausbauplanung der Stadt Nideggen auf die Verfügbarkeit der Mittel aus den hierfür verfügbaren Pauschalen des Landes abzustimmen. Zu diesem Vorgehen wird die Erlaubnis der Bezirksregierung eingeholt.

Zur Gegenfinanzierung wurde vorgeschlagen, die Mittel aus der neuen, ab 2019 den Gemeinden zusätzlich zur Verfügung gestellten Aufwands-/Unterhaltungspauschale zu verwenden. Diese Pauschale (gemäß HH-Plan 147.327 €, tatsächlich gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz 147.414,18 €) kann die Stadt zwar beliebig verwenden, aber nur einmal. Sie ist im Haushalt bereits verplant.

Zur Senkung der Anliegerbeiträge in der KAG-Satzung ist die Genehmigung der BezReg notwendig. Das ist unrealistisch. Wir wollen auch eine Entlastung der betroffenen Anlieger, halten aber eine andere Vorgehensweise für zweckmäßiger:

  • Reduzierung der Anliegerbeiträge, wenn die Stadt nicht regelmäßige laufende Unterhaltung und Instandsetzung nachweisen kann. Das wird durchgängig der Fall zu sein.
  • Aufnahme einer Klausel in die für jede Straße einzeln zu erlassende Satzung, die sicherstellt, dass der Beitrag nachträglich geändert wird, wenn eine NRW-Gesetzesänderung die Anlieger doch günstiger stellen sollte.

Der Tagesordnungspunkt wurde in die nächste Bau-Ausschusssitzung, am 19.03.19, vertagt. Mit EMail vom 26.02.19 gab er dann bekannt, dass das Bauamt auch zu dieser Sitzung nicht fertig wird.
Die gesamten Maßnahmen aus dem Straßenbauprogramm 2019 werden somit um ein Jahr verschoben.

Kostenersatz für Feuerwehr-Einsätze

Feuerwehr-Einsätze sind grundsätzlich kostenlos.

Kostenpflichtig werden sie, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit die Gefahr verursacht haben oder bei der Gefährdungshaftung (die gilt z.B. beim Betrieb von Kfz oder Anlagen). Eine entsprechende Satzung regelt die in diesen Fällen zu erstattenden Kosten. Meist handelt es sich um kleinere Beträge für die Beseitigung von Ölspuren auf Fahrbahnen (in der Summe jährlich unter 10.000 €). Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zahlt keine Versicherung. Bei der Gefährdungshaftung liegt normalerweise ein Versicherungsfall vor. Dabei kann es auch zu einer hohen Summe kommen, wenn z.B. ein Feuer in einer Kfz-Werkstatt ausbricht. Erst wenn es im Rahmen der Gefährdungshaftung zu so einer hohen Schadenssumme kommt werden Versicherungsjuristen sich die Satzung genauer ansehen. Dann kommt es darauf an, ob von der Stadt in das von der Kommunalagentur zur Verfügung gestellte Kalkulationsmuster korrekte Werte (im wesentlichen Kosten für Treibstoff und Instandsetzung und Nutzungsstunden) eingegeben wurden. Ist das nicht der Fall, kann die Stadt ihre Forderung nicht durchsetzen.

Am 19.02.19 beschloss der Rat eine rechtlich nicht durchsetzbare Satzung. Wie kam es dazu?

Am 27.11.18 legte der Ordnungsamtsleiter, Herr Tauscher, dem Rat einen Satzungsentwurf zum Beschluss vor. Bei der Dateneingabe war erkennbar gepfuscht worden (kaum zu glauben, dass ein Kfz in 2017 für 332,09 € getankt hatte und 2018 für 332,09 € – auf den Cent genau der gleiche Betrag). Der Rat verlangte eine Überprüfung und Neuvorlage.

Zum Haupt- und Finanzausschuss am 22.01.19 legte Herr Tauscher eine geänderte Kalkulation zur Beratung vor. Die Ausschussmehrheit wollte aber „durchwinken“ nicht ernsthaft „beraten“:

  • Herr Keß (SPD) begnügte sich mit dem konstruktiven Beitrag „Alles Quatsch“
  • Herr Obladen (FDP) behauptete das sei unnötig, weil die Satzung „nie angewendet“ werde.

Also empfahl der Ausschuss dem Rat die Zustimmung zur Satzung.

Um dem Rat eine Chance zu geben stellten wir einen Antrag, in dem wir unsere Argumente ausführlich begründeten. Auch das nutzte nichts. Nur MFN lehnten die vorgelegte Satzung ab. Alle anderen stimmten zu.

Beispiele für die „Ungereimtheiten“ in Herrn Tauschers Kalkulation:

  • Für den KdoW (Kommandowagen, Pkw) rechnet er mit 1.250 € Treibstoffkosten. Gem. seiner Beschlussvorlage wurde der Haushaltsansatz verwendet. Dieser beträgt 1.000 €.
  • Wenn seine Angaben für den KdoW stimmen, verbraucht der KdoW pro Stunde Treibstoff für 40,06 €.
  • Für Quad und Mehrzweckboot stehen jährlich jeweils nur 1,6 Stunden für Einweisungs- und Ausbildungsfahrten zur Verfügung.
  • Der KdoW wird nur 5,2 Stunden pro Jahr zusätzlich zu den Einsatzfahrten genutzt.
  • Die Ziffer 4.3 „Basisjahre für Kalkulation“ im Kalkulationsvermerk fordert: „Im Sinne einer ordnungsgemäßen Kalkulation werden die Daten mit der höchsten Belastbarkeit für die Kalkulation herangezogen. Je nach Kostenposition werden ein dreijähriger Durchschnitt, das letzte Jahr oder der Haushaltansatz des Kalkulationsjahres angesetzt.“
    Beim GLW-2 hatte Herr Tauscher 181,50 € angesetzt. Der Haushaltsansatz ist 500,00 €. Der Verbrauch in 2018 war 296,51 €, in 2017 war er 274,37 €. Keiner der Werte wurde genutzt. Es musste also der Durchschnittswert aus den Jahren 2016 – 2018 gebildet worden sein. Das geht nur auf, wenn das Kfz in 2016 für -26,38 € getankt (Treibstoff an der Tankstelle abgeben) hat.

Der Umgang mit der Wahrheit:

  • Ich hatte geschrieben: „Diese 3 „Schätzwerte“ liegen auch nach Einschätzung von Herrn Latz (Leiter der freiwilligen Feuerwehr)vom 02.02.19 eher unter den zu erwartenden Nutzungswerten.“
  • Die Verwaltung (Herr Tauscher im Auftrag des Bürgermeisters) schrieb: „Nach Rücksprache mit dem Wehrleiter, wurde diese Aussage nicht getroffen, entspricht also aus Sicht der Verwaltung nicht der Wahrheit.“
  • Herr Latz war zurückgepfiffen worden.

Ich werde Herrn Latz keine Fragen mehr stellen. Auf zeitlich begrenzt gültige Antworten kann ich verzichten.

Erwin Fritsch, 11.03.19

Bauausschuss 02.10.18

Straßenbaumaßnahme Boicher Weg

Die Maßnahme ist mit Beginn 2019 eingeplant. Das bedeutet 2019 Vorplanung durch das Ingenieurbüro, 2020 Bau und 2021 Abrechnung und Zahlung durch die Anlieger. Ein Anlieger hatte beantragt, die Maßnahme vorzuziehen. Nahezu alle anderen Anlieger forderten daraufhin auf die Maßnahme zu verzichten. Der Bürgermeister hatte vorgeschlagen die Planung der Verwaltung beizubehalten.
Allen Ausschussmitgliedern waren die gegensätzlichen Auffassungen bekannt. Sehr viele Anlieger waren im Zuschauerraum anwesend.
Vor der Sitzung hatte ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Nießen (CDU) angekündigt, dass ich eine Sitzungsunterbrechung beantragen würde, um die Zuhörern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Er war damit einverstanden. Es wäre eine gute Gelegenheit gewesen, sich sachlich mit dem Thema zu befassen und einen vernünftigen Beschluss zu fassen. In der Fraktionssitzung hatten wir beschlossen, nach Anhörung der Betroffenen z.B. eine Verschiebung um 1 – 2 Jahre zu beantragen.
Dazu kam es nicht: Herr Hensch (FDP) beantragte über den Verwaltungsvorschlag „ohne Aussprache“ zu beschließen. Gegen diesen Antrag stimmte nur MFN – auch Herr Nießen stimmte dafür.
Bei der anschließenden Abstimmung über den Bürgermeistervorschlag stimmte nur MFN dagegen.

Straßenbaumaßnahme Im Waldwinkel

Die Maßnahme ist mit Beginn 2021 eingeplant. Das bedeutet 2021 Vorplanung durch das Ingenieurbüro, 2022 Bau und 2023 Abrechnung und Zahlung durch die Anlieger.
Bis dahin ist noch etwas Zeit.
Ich beantragte:

  1. Die Einplanung der Straße Im Waldwinkel in der Reihenfolge der Straßenbaumaßnahmen bleibt zunächst unverändert.
  2. Vor endgültiger Beschlussfassung des Ausschusses über alle Straßenbaumaßnahmen sind öffentliche Anliegerbeteiligungen durchzuführen. Dazu sind auch Rats- und Ausschussmitglieder einzuladen.
  3. Diese  öffentlichen Anliegerbeteiligungen sind rechtzeitig in die amtlichen Bekanntmachungen aufzunehmen.

Ich begründete den Antrag:

  1. Entspricht dem Vorschlag des Bürgermeisters.
  2. Stellt klar, dass der von mir beantragte einstimmige Beschluss des Ausschusses vom 26.06.18 auch für alle anderen Straßen gilt.
  3. Ist notwendig, weil der Bürgermeister die laufenden Anliegerversammlungen nicht im Amtsblatt veröffentlicht hatte. Er hatte mir erklärt, den Beschluss so nicht verstanden zu haben.
    Herr Fischer (CDU) erklärte, dass seine Fraktion (im Ausschuss 3 Stimmen) zustimmen könnte. Herr Müllejans (SPD) erklärte dann dass nicht ich, sondern er den Beschluss vom 26.06.18 beantragt hatte. Alle wussten, dass das nicht stimmt. Auch er sollte das noch wissen. Jeder kann den Beschluss nachlesen. Es ging wohl wieder einmal darum, aus Prinzip einen MFN-Antrag abzulehnen. Sachliche Politik geht anders.
    Die Mehrheit stimmte dem Bürgermeister-Antrag zu. Nur MFN stimmte dagegen. Damit hatte sich unser Antrag erledigt.

Transparente und bürgernahe Politik zu machen behaupten alle im Nideggener Rat vertretenen Fraktionen. Die Praxis sieht anders aus.
In dieser Sitzung wurde sehr transparent und für jeden der zahlreichen Zuhörer durchschaubar gezeigt, welches Politikverständnis einige Nideggener „Politiker“ an den Tag legen.

Erwin Fritsch, 04.10.18

„Ich möchte mich mit einem solchen Stil nicht gemein machen und appelliere daher an alle Beteiligten, ihr Vorgehen einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen. Politik sollte mehr sein als nur das Durchziehen einmal gefasster Pläne. Politik funktioniert auch besser, wenn man die Menschen mitnimmt. Das mag etwas mehr Zeit kosten, aber es könnte etwas bewirken gegen die zunehmende Politikverdrossenheit im Lande, gegen die zunehmende Verachtung für die in Räten und Ausschüssen handelnden Personen.“
Hans Hoff, 03.10.18
Aus:Offener Brief
an den Bürgermeister der Stadt Nideggen, an die Parteien im Rat, an den Bauausschuss und die Bürger der Stadt Nideggen

Bauausschuss 26.06.18

Herstellung der Herzogstraße, Schulstraße und Röttgenstraße

Über das Straßeninvestitionsprogramm 2018 hatten wir in der MFN-Info 2/2018 am 23.02.18 ausführlich berichtet. Nun sollte der Bauausschuss die Herstellung von 3 Straßen beschließen.

Die Beschlussvorschläge des Bürgermeisters:

Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt:
1. Die Herstellung der Herzogstraße erfolgt gem. Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes; sofern KAG, als Anliegerstraße.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der die Anlieger der Herzogstraße eingeladen werden.
3. Über das Ergebnis wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

1. Der Bau-, Planung-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt die Herstellung der Straße Schulstraße im Stadtteil Wollersheim nach KAG.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der die beitragspflichtigen Anlieger der Straße eingeladen werden.
3. Über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

1. Der Bau-, Planung-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt die Herstellung der Straße Röttgenstraße im Stadtteil Schmidt nach KAG.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der die beitragspflichtigen Anlieger der Straße eingeladen werden.
3. Über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

(Die Tagesordnung mit dem Beschlussvorlagen und Anlagen finden Sie unter diesem Link.)

Diese Reihenfolge (erst Ausschussbeschluss, dann „Bürgerbeteiligung“) halten wir schon immer für grundsätzlich falsch. Bei allen Beratungen zur Änderung der KAG-Satzung hatten wir genau die umgekehrte Reihenfolge gefordert: Erst Bürgerbeteiligung, dann Beschlussfassung im Ausschuss. Nur so entsteht eine „echte“ Bürgerbeteiligung, bei der die Betroffenen gehört und ihre Argumente berücksichtigt werden.

Bisher konnten wir uns damit nicht durchsetzen (im Ausschuss haben wir 2 von 6, im Rat 6 von 29 Stimmen.

Diesmal gelang es nach längerer Diskussion den Ausschuss von unserem Antrag zur überzeugen. Wir beantragten:

„Vor endgültiger Beschlussfassung des Ausschusses über die Herstellung der Herzogstraße, Schulstraße und Röttgenstraße sind öffentliche Anliegerbeteiligungen durchzuführen. Dazu sind auch Rats- und Ausschussmitglieder einzuladen.“

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Nun liegt es an den betroffenen Anliegern, wie sie ihre Interessen vertreten. Alle anderen Interessierten können zuhören und feststellen, wie die Vertreter der Stadt handeln.

Zusatz 28.08.18:
Wegen der nun notwendigen Bürgerbeteiligungen, wird die Bauausschusssitzung möglicherweise vom 02.10.18 in den November verschoben.
Der Zeitablauf des Straßeninvestitionsprogramms (MFN-Info 2/2018, Seite 2) wird um ein Jahr geschoben.

Klage gegen den Genehmigungsbescheid „Lausbusch“

Rechtsanwalt Brauns hatte am 22.06.18 der Stadt Nideggen mitgeteilt:

„Eine Klage gegen den Genehmigungsbescheid bezüglich 5 Windenergieanlagen auf dem Vorranggebiet „Lausbusch“ des Landkeises Düren vom 5.6.18 halte ich insbesondere unter dem Aspekt des beim OVG anhängigen Normenkontrollantags für zweckdienlich und auch für erforderlich.
Wird gegen den Genehmigungsbescheid nicht vorgegangen, erwächst dieser in Bestandskraft. Auch die Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens macht dann kaum noch Sinn.“

Wir hatten deshalb die Aufnahme des TOP Klage Windenergieanlagen Lausbusch beantragt. Zu diesem TOP beantragten wir dann:

„Die Stadt klagt gegen den Genehmigungsbescheid für die WKA Lausbusch. Auf das Eilverfahren wird verzichtet.“

Der Antrag wurde angenommen.
6 Ja-Stimmen MFN, CDU, FDP) und 3 Nein-Stimmen (SPD, Grüne, Unabhängige).
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde dann beschlossen, RA Brauns mit der Klage zu beauftragen. Das ist inzwischen erfolgt.

Deshalb rate ich Nideggener Bürgern nicht zusätzlich zu klagen bzw. bereits eingereichte Klagen zurückzunehmen.
Wenn Nideggen gewinnt, sind weitere Klagen nutzlos.
Wenn Nideggen verliert, werden auch andere Kläger erfolglos bleiben und unnötige Kosten tragen.

Soweit Nideggener Bürger sich finanziell gegen den Windkraft-Unsinn engagieren wollen, sollten sie ihre Finanzmittel für möglicherweise notwendige Klagen gegen Windräder in Nideggen einsetzen.

Erwin Fritsch, 30.07.18

Straßeninvestitionsprogramm 2018 – Rat 28.11.17

Das Magazin „Kontraste“ berichtete am 07.12.17: „Beim Ausbau von Straßen zocken Kommunen regelmäßig ab.“ Der Tenor des Berichtes: Kommunen lassen Straßen planmäßig vergammeln. Wenn sie dann völlig ruiniert sind, werden sie auf Kosten der Anlieger aufwändigst erneuert.

Dass es auch anders gehen kann, wurde im Kontraste-Beitrag ebenfalls aufgezeigt:

  • Buxtehude verzichtete auf die Anwendung einer entsprechenden Satzung und erhöhte statt dessen die Grundsteuer B um 8 %-Punkte. Das trifft dann alle Grundstücksbesitzer, aber in deutlich geringerem und deshalb zumutbaren Umfang.

  • In Schongau gab es einen einstimmigen Ratsbeschluss keine Straßenerneuerungssatzung zu erlassen, obwohl die Stadt dafür mit einem 3-jährigen Entzug der Landeszuschüsse für den Straßenbau bestraft wurde.
    •Im Bayerischen Landtag drohten die Freien Wähler mit einem Volksbegehren, wenn die CSU diese Abzocke nicht verhindert.

  • Hamburg, Baden-Württemberg und Berlin haben diese Regelung gar nicht erst eingeführt.

  • In Rheinland-Pfalz lässt das Kommunalabgabengesetz zu, dass die Anlieger nur geringfügig bei der Straßenerneuerung belastet werden. Den Rest zahlt die Gemeinde.

In NRW gab es vor 4 Jahren eine Oppositionspolitikerin, Ina Scharrenbach (CDU), die das Rheinland-Pfalz-Modell gut fand und einen entsprechenden Gesetzesentwurf bastelte. Damals ergebnislos. Jetzt ist sie Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und will erst einmal in Ruhe die Erfahrungen anderer Bundesländer abwarten.
(http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-strassenbau-kosten-anwohner-100.html)

In Nideggen gibt es noch ein zusätzliches Problem. Neben den Straßen, die so vernachlässigt sind, dass sie „erneuert“ werden müssen (Anliegerbeitrag 60 %) gibt es Straßen die noch nicht endgültig „fertiggestellt“ sind. Da liegt der Anliegerbeitrag dann bei 90 %, genau wie bei der Erschließung eines Neubaugebietes. Nach wie vielen Jahrzehnten die Stadt dort noch 90 % verlangen darf, ist eine rechtlich zumindest zweifelhafte Frage.

Mit dem Straßeninvestitionsprogramm 2017 begann der Bürgermeister eine rigorose Umsetzung der rechtlichen Möglichkeiten. Es wurde gegen unsere Stimmen beschlossen. Nachdem es nicht begonnen wurde, weil der Haushalt zu spät von der Bezirksregierung genehmigt wurde, wurde es, wieder gegen unsere Stimmen, mit dem Haushalt 2018 erneut beschlossen.

Ebenfalls nicht durchsetzen konnten wir uns mit unserer Forderung, dass der Bauausschussbeschluss für die einzelne Maßnahme erst nach der Bürgerbeteiligung stattfindet. Die Bürger über bereits Beschlossenes zu informieren, statt sie zu beteiligen (= ihre Meinung anzuhören und zu berücksichtigen) halten wir für keine echte Beteiligung.

Das Straßeninvestitions-Programm 2018.

Erwin Fritsch,14.12.17

Bauausschuss 23.05.17

Windkraft Nideggen

Der Ausschuss beschloss gegen unsere Stimmen:
„•Die Verwaltung wird beauftragt, die jetzt vorliegende Planung mit der Bez.-Reg. zu erörtern (mündliche Landesplanerische „Vorabanfrage“). Die Stellungnahme des LVR wird hierzu abgewartet.
•Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Durchführung eines Artenschutzgutachtens bezüglich der resultierenden Potentialflächen einzuholen.
•Der Ausschuss beschließt gem. § 2 (1) BauGB die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nideggen zwecks zusätzlicher Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, das gesetzlich vorgeschriebene Aufstellungsverfahren durchzuführen.“
Für den Beschluss stimmten CDU, FDP, SPD, Grüne, Unabhängige.
Das war der falsche Beschluss (gegen die Interessen Nideggens) zur falschen Zeit (Beginn der CDU-FDP-Koalitionsverhandlungen).
Wir haben deshalb Einspruch eingelegt. Nun muss der Rat am 04.07.17 entscheiden.

Straßeninstandsetzung 2017

In der MFN-Info 1/2017 berichteten wir aus den Haushaltsverhandlungen:
„Der bisherige, bereits seit Jahren unzureichende, Ansatz für die Straßeninstandhaltung war von 190.000 € auf 100.000 € reduziert worden.
Wir konnten die Anhebung auf 150.000 € jährlich erreichen.
Je weniger wir für Straßeninstandhaltung ausgeben, um so schneller kommen die Straßen in den Zustand, in dem sie dann nur noch mit erheblichen Anteilen der Anlieger „erneuert“ werden können. Herr Schmunkamp hatte behauptet, dass das Bauamt mehr als 100.000 € gar nicht umsetzen könne.
Herr Hönscheid konnte dem Bürgermeister erklären, wie es geht.
Jetzt müsste der Bürgermeister „nur“ noch durchsetzen, dass der Bauamtsleiter das auch umsetzt.“

Was wurde daraus? Nichts!
Der Bürgermeister legte dem Bauausschuss ein Programm für nur noch 80.000 € vor und erklärte: Es gibt keinen darüber hinausgehenden Bedarf!
Wir haben das nachgeprüft. Die Meldungen der Ortsvorsteher von Embken, Muldenau und Berg wurden weitgehend berücksichtigt. Die Ortsvorsteher von Wollersheim und Rath hatten nicht geantwortet. Von den übrigen Ortsvorstehern gab es nur nicht nachprüfbare Telefonate.

Wenn Sie Bedarf erkennen, können Sie dem Bürgermeister helfen.
Prüfen Sie unter dem Link „Straßeninstandsetzung 2017„, ob der Bedarf schon erfasst ist.
Wenn nicht, informieren Sie den Bürgermeister.

Erwin Fritsch, 20.06.17

Rat 29.11.16

Die Haushaltsberatungen laufen standardmäßig so ab:

  • 1. Ratssitzung: Einbringung des HH-Entwurfs
    Offizieller Start des Verfahrens.
  • 1. Haupt- und Finanzausschusssitzung
    Information über neuste Änderungen.
  • 2. Haupt- und Finanzausschusssitzung
    Hier wird über Änderungsanträge der Fraktionen beschlossen.
  • 2. Ratssitzung Beschlussfassung über den HH.

Am 25.10.16 wurde der HH-Entwurf eingebracht. Der Bürgermeister hat dazu eine vorbereitete „HH-Rede“ verlesen.

Zitat HH-Rede Schmunkamp:
„Der auferlegte Auftrag die städtischen Finanzen fortwährend auf Einsparpotentiale zu überprüfen wird sehr ernst genommen und mündet in immer genauere Plangrößen.“

Förderschulzweckverband

Einige Tagesordnungspunkte nach seiner „HH-Rede“ließ der Bürgermeister über seinen Beschlussvorschlag zum Beitritt über den Förderschulzweckverband abstimmen. Zum Förderschulzweckverband siehe auch: MFN-Info 2/2016.
Dem Landrat war es endlich gelungen die Ratsmehrheit, die das am 19.01.2016 und 10.05.2016 noch abgelehnt hatte, flach zu klopfen. Nach dem „Offenen Brief“ aller anderen Bürgermeister parierte die Ratsmehrheit.
Nur MFN und FDP stimmten dagegen.

Vom Förderschulzweckverband war nur der Beitritt Nideggens gefordert worden, mehr nicht, auch nicht im „Offenen Brief“.
Herr Schmunkamp schlug aber zusätzlich vor:
„Für die Begleichung der bis zum 31.12.2016 verursachten tatsächlichen Kosten der Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Nideggen im Förderschulzweckverband soll die Verwaltung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Förderschulzweckverband abschließen.“

Dafür gab es keinerlei schriftliche Forderung, vielleicht mündliche Zusagen an seine Bürgermeisterkollegen.
Ca. 180.000 € kostet diese Sympathiewerbung bei seinen Kollegen.
Das wäre ein Einsparpotential gewesen.

Anträge der Fraktionen

Die CDU (mit 9 Ratsmitgliedern zahlenmäßig stärkste Fraktion) stellte keinen einzigen Antrag. Auch SPD, Unabhängige und FDP stellten keine Anträge. An den Sitzungen nahmen sie wenigstens teil.

 MFN-Anträge

Zum HH hatten wir konstruktive Anträge gestellt:

  • Die Sanierung der Duschen in der Sporthalle Embken (ca. 30.000 €) konnten wir endlich für 2017 erreichen, überraschenderweise einstimmig. Auch Herr Schmunkamp rang sich die Zustimmung ab. Er hatte erstdie Notwendigkeit funktionierender Duschen in der Sporthalle bestritten.
  • Die Beschaffung einer Lautsprecheranlage für Sitzungen war für 25.000 € einplant.
    Einsparen geht anders.
    Wir konnten die 25.000 € auf 5.000 € zusammenstreichen.
  • Die Einplanung der Baumaßnahmen für Fw-Gerätehäuser wurde abgelehnt, weil angeblich die genauen Kosten noch nicht bekannt sind.
    Ein wenig überzeugendes Argument, mit dem Herr Schmunkamp sich durchsetzte. In den HH-Folgejahren wird naturgemäß mit geschätzten Zahlen gearbeitet.Zitat HH-Rede Schmunkamp:
    „Vorsichtsprinzip: Dieses Wort spiegelt sehr gut wieder, welche Ideen und Grundannahmen hinter einem solchen Haushaltsentwurf stecken. Belastende Aufwendungen wurden in den Annahmen so hoch wie vertretbar und entlastende Erträge so niedrig wie möglich bewertet und eingearbeitet.“Je öfter der Bürgermeister hier sein Gegenargument wiederholt, um so naheliegender wird der Verdacht, dass er ein anderes Motiv verschleiern will.

    Zitat HH-Rede Schmunkamp: “ … mündet in immer genauere Plangrößen“.

    Wenn er auch nur 1 € einplant, wird sein Plan schon um 1 € genauer.

  • Für die Musikschule konnten wir bescheidene 1.000 € jährlich erreichen. Dass dies gegen die Stimme des Bürgermeisters erfolgen musste, sagt genug über seine Einstellung zur Musikerziehung.
  • Für die Verschiebung der FNP-Änderung um 2 Jahre fanden wir keine Mehrheit. Der Bürgermeister glaubt ernsthaft damit Fakten gegen die Regionalplanänderung schaffen zu können. Das ist naiv!
    Er wird dazu lernen.
    Er wird die gleichen Erfahrungen machen, wie bei seiner Absicht seine Kollegen vom Nideggener Berechnungsmodell für den Förderschulzweckverband zu überzeugen oder wie bei seinem Versuch von Heimbach und Vettweiß Schülertransportkosten zu erhalten.
  • Für die Straßeninstandhaltung konnten wir die Anhebung von 100.000 € auf 150.000 € jährlich erreichen.
    Je weniger wir für Straßeninstandhaltung ausgeben, um so schneller kommen die Straßen in den Zustand, in dem sie dann nur noch mit erheblichen Anteilen der Anlieger „erneuert“ werden können.
    Herr Schmunkamp hatte behauptet, dass das Bauamt mehr als 100 T € gar nicht umsetzen kann. Herr Hönscheid hat dem Bürgermeister erklärt, wie es geht.
    Jetzt müsste der Bürgermeister „nur“ noch durchsetzen, dass der Bauamtsleiter das umsetzt.

Straßeninvestitionsprogramm

Das Straßeninvestitionsprogramm konnten wir nicht verhindern. Zu Straßeninstandhaltung und Straßeninvestitionsprogramm siehe: MFN-Info 2/1016 (Info2016_02).
Das Programm soll 2017 bis 2022 mit folgenden Kosten durchgezogen werden:

Gesamt

Anlieger

Stadt

Eschaueler Weg

359.400 €

282.160 €

77.240 €

Martinsweg / Dohmengarten

275.000 €

247.500 €

27.500 €

Uferweg

27.000 €

27.000 €

0 €

Schulstraße

76.000 €

45.600 €

30.400 €

Gartenweg

18.000 €

10.800 €

7.200 €

Herzogstraße

170.300 €

153.270 €

17.030 €

Röttgenstraße

241.500 €

217.350 €

24.150 €

Boicher Weg

344.000 €

283.800 €

60.200 €

Gartenstraße

94.876 €

71.156 €

23.720 €

Kallweg/Unraspfad

325.900 €

293.310 €

32.590 €

Wiesental

199.500 €

179.550 €

19.950 €

Pützweg

90.000 €

64.500 €

25.500 €

Trierer Weg

154.000 €

122.400 €

31.600 €

In der Au

264.000 €

237.600 €

26.400 €

Eschaueler Weg Querspange

57.000 €

51.300

5.700 €

Auf dem Hilkenrath

90.000 €

81.000 €

9.000 €

Im Waldwinkel

256.000 €

230.400

25.600 €

Hardenberg/Bachstraße

78.000 €

46.800

31.200 €

Pützgasse

14.000 €

8.400

5.600 €

In den Weingartsfeldern

54.000 €

48.600

5.400 €

Kickleyweg

28.000 €

25.200

2.800 €

Fazit:
Wir haben dem Haushalt nicht zugestimmt, weil er weiterhin überhöhte Steuern enthält und weil er mit dem Straßeninvestitionsprogramm zusätzliche Zumutungen für die Bürger enthält. Wenn es gelingt das Programm unverändert umzusetzen, steigt das Vermögen der Stadt um 3,2 Mio €. Die Anlieger zahlen davon 2,7 Mio. €. Da die Stadt die Baumaßnahmen vorfinanziert und die Anlieger später zur Kasse gebeten werden, fließen als schöner Nebeneffekt ab 2021, wenn der Stärkungspakt Zuschuss entfällt, noch 567 T € in die Stadtkasse.
Das ist gut für die Stadtkasse, für Nideggen nicht.
Nideggen besteht nicht aus Stadtkasse und Verwaltung.
Die Bürger sind Nideggen.
Die Bürger sanieren Nideggen.

Erwin Fritsch, 02.12.16

28.06.16 Bauausschuss

Fertigstellung Boicher Weg

Ein Anwohner des Boicher Weges hatte einen Bürgerantrag an den Rat gerichtet. Er forderte die Fertigstellung des Boicher Weges, weil sein Haus bei Starkregenfällen gefährdet ist. Zuständigkeitshalber ging der Antrag in den Ausschuss zur Entscheidung.
Eine Stunde vor der Ausschusssitzung war dazu eine Ortsbesichtigung durch den Ausschuss angesetzt worden. Der Antragsteller war von der Stadt erst am Tag der Ortsbesichtigung informiert worden. Die anderen Anlieger, die bei einer Fertigstellung mit bis zu 90 % der Kosten belastet werden, wurden nicht informiert.
Offensichtlich ist das Haus des Antragstellers besonders gefährdet, weil bei Starkregen das Wasser aus 2 Richtungen auf seine Garage zuströmt.

Für die Sitzung hatte die Verwaltung einen Beschlussvorschlag erstellt:

„Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt die endgültige Herstellung des Boicher Weges anhand der noch von der Verwaltung zu erstellenden Straßenliste bzw. Prioritätenliste durchzuführen.“

Frank Hoffmann (MFN) erinnerte daran, dass die Ausschussmehrheit bei der Beratung der KAG-Satzung sich geweigert hatte unserem Vorschlag zu folgen und die Verantwortung für die Erstellung der Prioritätenliste zu übernehmen. Der Bürgermeister verteidigte eifrig seinen Vorschlag. Der Vorschlag wurde mit 7 gegen 2 (MFN) Stimmen angenommen. Einem inhaltsleeren Vorschlag konnten wir nicht zustimmen.

Damit hat der Antragsteller erreicht, dass der Boicher Weg fertiggestellt wird.
Offen bleibt:

  • Wann,
  • in welchem Umfang,
  • zu welchen Kosten.

Rurbrücke Abenden

Am 15.11.15 hatte sich die Ausschussmehrheit gegen unsere 2 Stimmen für die von dem beratenden Ingenieur vorgeschlagene teuerste Lösung entschieden.
Wir hatten nun eine Anfrage gestellt, um den aktuellen Stand der Zeitplanung und der Kostenentwicklung zu erfahren. Zusätzlich hatte ich bei einer Akteneinsicht dem Bauamtsleiter Fragen gestellt.

Kostenentwicklung:

Kostenschätzung (15.11.15)

940.547 €

Kostenberechnung (28.06.16)

1.130.905,00 €

Ing-Vertrag

190.077,72 €

Baugrunduntersuchung

ca. 5.000 €

statische Berechnung

ca. ?

SiGeKo

ca. 50.000 €

Genehmigungsgebühren

ca. ?

FFH-Vorprüfung

ca. 5.000 €

Summe nach akt. Schätzung

ca. 1.400.000 € + X €

Die mit „ca.“ und Fragezeichen markierten Positionen können aktuell nicht genau beziffert werden. Das liegt auch daran, dass in einer Kleinstadt kaum Erfahrung mit solchen Bauten vorliegt.
Der Zeitplan sieht den Bau von Oktober 2016 bis September 2017 vor. Endgültig ist das noch nicht.

Fördermittel:
Ein Blick in die gültigen Vergaberichtlinien zeigt, dass bei korrekter Auslegung dieser Bestimmungen kein Cent zu erwarten ist. Die Stadtverwaltung ist nach Gesprächen mit den Bearbeitern bei der BezReg dennoch hoffnungsvoll und erwartet eine Fördermittelzusagen 2017. Seitens der Stadt wurde jedenfalls alles unternommen, um diesen Zuschuss zu erhalten. Unter anderem wurde ein „Verkehrskonzept“ kunstvoll gefertigt, das überzeugend darlegt, dass ohne diese Brücke die Tourismusströme kaum zu bändigen sind.
Auch wenn wir die Fördermittel erhalten, bleibt die Frage, ob die Ausgabe von fast 1,5 Mio. € für diese Brücke gerechtfertigt ist.

Auch Fördermittel sind unsere Steuergelder!

Erwin Fritsch, 29.06.16