„Offener Brief“

Am 19.02.19 hatte der Rat die z. Zt. gültige „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr“ beschlossen. Die Satzung regelt den Kostenersatz in den Fällen, in denen der Brand vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Fahrzeug-/Anlagenbesitzer im Rahmen der Gefährdungshaftung haftet. Bisher üblich waren kleinere Schadensfälle (Beseitigung von Ölspuren) in der Größenordnung von insgesamt unter 10.000 € pro Jahr. Diese „Kleinschäden“ werden von den Versicherungen problemlos erstattet. Bei einem „Großschaden“  (z.B. Brand einer Autowerkstatt) kann es für die Rechtsabteilung einer Versicherung lohnend werden, den Schaden durch Prüfung der Rechtmäßigkeit der Satzung zu verringern.

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich gegen die Stimmen der MFN-Fraktion. Wir hatten bereits damals darauf hingewiesen, dass Zweifel an der Berechnung der Kosten entstehen können. Da nur tatsächlich durch Einsätze verursachte Kosten gefordert werden können, wurden zur Ermittlung der Kostenerstattung für die Einsatzstunde eines Fahrzeugs die anrechenbaren Kosten für Fahrzeuge durch die Einsatzstunden geteilt. Die außerhalb von Einsätzen entstehenden Kosten sind nicht anrechenbar. Zu Vereinfachung der Berechnung wurde mit der Formel Nutzungsstunden = 120 % der Einsatzstunden gearbeitet.
Die pauschale Anwendung dieser Formel erschien uns bei 3 Fahrzeugen nicht sinnvoll:
– Kdo-Wagen
Die in der Kalkulation verwendeten Werte ergaben einen Betriebsstoffverbrauch von ca. 40 € pro Stunde.
– Mehrzweckboot und Quad
Nur 1,6 Std pro Jahr waren für Einweisungs- und Übungsfahrten angesetzt.
Konkrete Werte lagen damals noch nicht vor. Bei einer Neukalkulation können Werte aus 2018/2019 verwendet werden.

Damals hatten wir nur Bedenken, ob die Satzung rechtlich haltbar ist. Inzwischen wissen wir: Bereits die falsche Berechnung eines einzelnen Fahrzeugtyps kann bei einer rechtlichen Prüfung der Satzung zu deren Nichtigkeit führen.

 VerwG Münster – 1 K 1217/11-, Leitsatz zum Urteil v. 23.01.2012:
„Legt eine Gemeinde der in einer Satzung geregelten Kosten­berechnung eines Feuerwehreinsatzes eine fehlerhafte Kalkulation zugrunde, führt diese nicht nur zur Nichtigkeit des pauschalierten Stundensatzes, sondern zur Gesamtnichtigkeit der Feuerwehr­kostensatzung.“

Sollte anlässlich eines „Großschadens“ die bestehende Satzung von der Rechtsabteilung einer Versicherung geprüft werden, besteht also die Gefahr einer Nichtigkeitsfeststellung durch das Verwaltungsgericht. Die Stadt bekäme dann keine Kostenerstattung. Eine nachträgliche Änderung der Satzung ist unzulässig.

Die Satzung soll spätestens im Rhythmus von drei Jahren oder bei Änderungen neu kalkuliert werden. Nachdem Bürgermeister und Ratsmehrheit am 19.02.19 aus sachlich nicht begründbaren Motiven unseren Antrag abgelehnt hatten, war Mitte 2019 der richtige Zeitpunkt, um dem Rat eine neue Chance für verantwortungsvolles Handeln zu geben. Wir beantragen deshalb:

„Im Rahmen der jährlichen Prüfung der Gebührenkalkulationen wird auch die „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr“ überarbeitet. Dabei sind für Kdo-Wagen, Quad und Mehrzweckboot realistische Nutzungsstunden anzusetzen.“

Für Quad und Mehrzweckboot können jetzt aktuelle Zahlen verwendet werden. Für den Kdo-Wagen brauchten wir noch ein überzeugendes „Ratsmitglied-sicheres“ Argument. Das lieferte die Akteneinsicht:
Die in 2018 gefahrene Strecke kann nur mit einer weit über 200 km/h liegenden Durchschnitts­geschwindigkeit in den in der Kalkulation verwendeten Nutzungs­stunden zurückgelegt werden.

Dass unser Antrag Bürgermeister und Ratsmehrheit nicht gefallen wird, war absehbar. Er kam aber auch zu einer skurrilen Reaktion: Dem „Offenen Brief“ der Löschgruppenführer.
Wer diesen Offenen Brief liest, erfährt von dem Unmut der Feuerwehr über eine Akteneinsicht der MFN-Fraktion in das Fahrtenbuch des Kdo-Wagens.
Die Feuerwehrkameraden hatten „im Zuge des jüngsten Einsatzgeschehens“ davon Kenntnis erhalten. Im Klartext: Sie wurden vom Wehrleiter darüber „informiert“. Der Wehrleiter hat sie aber nicht sachlich informiert, sondern seine sehr eigene persönliche Sicht vermittelt. Danach richtet sich ein „unausgesprochenes Misstrauen“ der MFN gegen den Wehrleiter.

Mit seiner Aufforderung an die Löschgruppenführer, sich mit dem Offenen Brief solidarisch auf seine Seite zu stellen, hat Herr Latz der Wahrheit einen guten Dienst erwiesen. Seine unberechtigten Vorwürfe gegen MFN kamen so an die Öffentlichkeit. Sie können unvoreingenommen und sachlich geprüft werden. Wir hatten die Wehrleitung und die Löschgruppenführer zu unserer Fraktionssitzung am 19.08.19 eingeladen und konnten den Zweck der Akteneinsicht und unsere Absicht erläutern. Zumindest teilweise trafen wir auf Verständnis. Zu einer Änderung oder Ergänzung ihres Offenen Briefes konnten sich die Löschgruppenführer aber noch nicht aufraffen.

Offen bleibt die Frage, ob die Ratsmehrheit es diesmal schafft sachlich zu entscheiden. Aber auch wenn der Antrag wieder abgelehnt wird, handeln wir weiter nach unserer Verpflichtung „Schaden von der Stadt Nideggen abzuwenden“.

Erwin Fritsch, 27.08.19

Rat 10./17.07.18

Die allzu umfangreiche Tagesordnung führte dazu, dass die Sitzung am 10.07.18 nach 3 Stunden beendet wurde. Sie wurde am 17.07. fortgesetzt und dauerte dann nochmals 3,5 Stunden.

Kletterwald

Einige Rollen in diesem Dauer-Projekt sind seit Jahren fast unverändert:

  • MFN, Unabhängige und Herr Droste (Grüne) sehen eindeutig mehr Vor- als Nachteile und unterstützen das Projekt.
  • SPD, FDP und Rest-Grüne sind dagegen.
  • Der Bürgermeister hatte dem Bauausschuss das Projekt vorgeschlagen. Erst als er Gegenwind verspürte, spielte er den Neutralen, auch dann noch, als er längst versuchte das Projekt zu verzögern und zu verteuern. Hofft er, dass die Investorin endlich aufgibt?
  • Die CDU-Nideggen-Rath-Wollersheim ist dafür.
  • Die CDU-Schmidt lässt sich von vermeintlichen Schmidter Meinungsführern beeinflussen. Am deutlichsten machte das Herr van Londen. Er unterschrieb eine polemische Schrift gegen das Projekt mit dem Zusatz „Ortsvorsteher“. Zur Stellungnahme aufgefordert, schrieb er, er habe bei der Unterschrift mündlich erklärt, sie beziehe sich nur auf den ersten Abschnitt. Eine beschä­mende Ausrede, die durch seinen Zusatz „Es ist wohl nicht immer ganz einfach … im Schmidter Dschungel … “ nicht besser wird.

In vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten war die Investorin geraten, weil sie viel zu spät erkannte, dass die Bank, auf deren Kreditvertrag sie wartete, sie monatelang mit unterschiedlichen Ausreden hinhielt. Dass eine kleine Bankfiliale sich so lange nicht entscheiden kann oder will, legt den Verdacht nahe, dass dies der Einflussnahme Dritter geschuldet war. Die Investorin sah sich veranlasst andere Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen. Den von Kletterwaldgegnern kolportierten Gerüchten über die im Hintergrund massiv agierenden Geldgeber war jedenfalls jede Grundlage entzogen.

Diese Finanzierungsschwierigkeiten der Investorin waren für die Kletterwald-Gegner im Rat die ideale Gelegenheit, das Projekt zu beenden. Für die CDU war es der ideale Vorwand endlich wieder geschlossen auftreten zu können.

Ihr Stundungsantrag wurde deshalb im Rat am 08.05.18 mehrheitlich abgelehnt. Sachliche Gründe dafür gab es nicht. Jeder vernünftige Mensch würde einer Stundung zustimmen, wenn er dadurch die Chance erhält, sein Geld zu bekommen. Um Sachlichkeit ging es aber nicht.

Nachdem die Investorin ihre Schulden bei der Stadt bezahlt hatte und sich am 10.07.18 ein Nideggener Bürger als Bürge für die weiteren Kosten im Planungsverfahren gemeldet hatte, war die Enttäuschung der Gegner erkennbar, die Reaktionen wurden nur noch hysterischer. Es wurde in geheimer Wahl darüber abgestimmt, dass die FNP-Änderungsplanung sofort einzustellen sei. Das ging schief: Der Antrag wurde mit 13:12 Stimmen abgelehnt.

Nach der Sitzung versuchte die SPD das Abstimmungsergebnis durch eine Eingabe an die Kommunalaufsicht zu kippen. Das bewirkte nichts – es brachte nur die Erkenntnis, dass Herr Keß (SPD) in seinem Eifer keine Hemmungen hat, über 50 Wörter in einen einzigen Satz zu quetschen.

Am 17.07.18 beschloss die Ratsmehrheit, dass bis zum 20.08.18 der Bürge detaillierte Unterlagen zur Übernahme seiner Bürgschaft und seiner Zahlungsfähigkeit, die Investorin die Bestätigung für die Finanzierung des Gesamt­projektes und detaillierte Geschäftsunterlagen vorzulegen habe. Falls dies nicht erfolge, sei das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren und damit das Projekt endgültig zu beenden.

Im Rat sitzt aber Herr Keß, der sich nicht scheute, eine angeblich anonym eingegangene interne Unterlage aus dem Bereich der Bezirksregierung per Mail weiter zu­ verteilen. Zusätzlich gab jemand aus dem Rat oder der Verwaltung nichtöffentliche Sitzungsunterlagen in die Öffentlichkeit weiter.

Die Offenlegung detaillierter Geschäftsunterlagen an dieses Gremium, das vertrauliche Unterlagen nicht vertraulich behandelt, ist also eigentlich eine unannehmbare Forderung.

Die Investorin hat trotzdem alle Unterlagen vor­gelegt. Wir kennen sie und halten sie für völlig ausreichend!

Trotzdem wird nun eifrig das „Haar in der Suppe“ gesucht, um eine, zur Not auch nur fadenscheinige, Begründung für eine Ablehnung in der Sitzung am 11.09.18 zu finden.

Für den Fall, dass dies wieder schief geht, hat Herr Keß schon die nächste Finte vorbereitet. Er reichte zur Ratssitzung am 17.07.18 einen Dringlichkeits-Antrag ein und beantragte die Aufnahme in die Tagesordnung mit der Begründung: „Aus diesem Grunde legen wir einen Antrag zur heutigen Sitzung im öffentlichen Teil vor, der die Entscheidung des Aufstellens eines Bebauungsplanes zum Inhalt hat. Die fachlich, rechtliche Expertise dazu ist erst gestern Nachmittag hier eingegangen.“

Das Ergebnis der „fachlich, rechtlichen Expertise“ im Antrag ist wenig überzeugend:

  • Schon die Behauptung, dass die Stadt Bauanträge genehmigt, ist unsinnig. Das tut der Kreis.
  • Dass unmittelbar nach der Flächennutzungsplanänderung ein Bauantrag gestellt und genehmigt werden kann, steht von Anfang an in der Begründung zur FNP-Änderung. Auch dass diese Vorgehensweise mit dem Kreis abgestimmt ist.
  • Notwendige Auflagen für Bau und Betrieb des Kletterwaldes können in Bau- und Betriebsgenehmigung gemacht werden.

Die Aufnahme in die Tagesordnung wurde am 17.07.18 zwar abgelehnt. Im Oktober wird die SPD es im Bauausschuss nochmals versuchen.

Gelbe Tonne

Die Stadt ist Mitglied in der RegioEntsorgung. Für die Verwaltung ist das die bequemste Lösung, den Einwohnern bringt es höhere Kosten für die Abfallentsorgung als in vergleichbaren Gemeinden. Die Einflussmöglichkeiten des Rates und der Stadt sind theoretisch vorhanden, praktisch kaum durchsetzbar. Unser Bürgermeister bildet mit den anderen 14 Bürgermeistern die Verbandsversammlung (Aufsichtsrat).

Einer der beiden Vorstände, Herr Reuter, kam als interessierter Zuhörer am 10.07.18 in die Sitzung.

Auf der Tagesordnung stand der Vorschlag, ab 2019 auch die Entsorgung der gelben Tonnen/Säcke von der Stadt auf die RegioEntsorgung zu übertragen. Anlass ist eine zu diesem Datum wirksame Neuregelung des § 22 Verpackungsgesetz. Die RegioEntsorgung hatte die Marktlücke rechtzeitig entdeckt. Sie ließ von einer Kanzlei ein Gutachten (auf Kosten der Gebührenzahler) erarbeiten. In ihm wurdegeschildert, dass es für Kommunalverwaltungen nun viel zu kompliziert wird. Auch eine Musterbeschlussvorlage für die Räte wurde erarbeiten. Die Vorlage wurde nun in Nideggen präsentiert. In ihr wurde auf das Gutachten als Anlage verwiesen. Das machte nichts, ich hatte es bei der Stadt Monschau gefunden.

Unsere Fraktion wollte dem Vorschlag nicht folgen, weil wir damit den Einfluss auf diesen Entsorgungszweig endgültig verlieren (Häufigkeit der Abholung, Gelbe Tonne oder gelber Sack).

Herr Reuter interessierte das sehr. Es bringt der RegioEntsorgung eine deutliche Umsatzsteigerung (unter dem Strich: auch mehr Einnahmen, davon nicht ganz unabhängig die Vergütung für die Vorsitzenden). Kein Wunder, dass er sich in die Beratung einmischte. Der Bürgermeister rechtfertigte das damit, dass Herr Reuter als Gast eingeladen wurde. Ich habe ihn nicht eingeladen, der Rat auch nicht.

Alle anderen Fraktionen winkten den Vorschlag des Bürgermeisters einfach durch. Die Sachlage war ihnen wohl zu kompliziert, um sich damit ernsthaft zu befassen.

Erwin Fritsch, 22.08.18

Anmerkungen zur MFN-Info 1/2018

Der Kompost-Sheriff kommt!

Unter der Überschrift „Noch ein Sheriff: Für Kompost“ hatte die MFN-Info Informiert.

Der Bürgermeister nahm das zum Anlass für eine Wichtige Information für Eigenkompostierer.
Sie beginnt:
Bitte betrachten Sie das Mitteilungsblatt der Fraktion Menschen für Nideggen 1/2018 als für dieses Thema gegenstandslos, denn die Informationen bezüglich der Abfallentsorgung sind nicht richtig dargestellt und auch mit der Verwaltung nicht abgestimmt.
Es existiert bei der Stadt Nideggen kein „Kompost-Sheriff“ und wird es auch in Zukunft nicht geben!“
(Link zur wichtigen Information für Eigenkompostierer)

Die Information enthält 2 Fehler:

  1. Wir hatten nicht behauptet, dass es einen Kompost-Sheriff in Nideggen geben wird, sondern dass er von der RegioEntsorgung nach Nideggen kommen wird.

  2. Der Kompost-Sheriff kommt nach Nideggen – früher oder später.
    Lesen Sie dazu im Antrag auf Eigenkompostierung den vorletzten Absatz:
    „Die RegioEntsorgung AöR oder ein von Ihr Beauftragter ist entsprechend der Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR in der zur Zeit gültigen Fassung berechtigt, das Grundstück zur Prüfung der gemachten Angaben zu betreten.“

Das steht dort aus gutem Grund: Eine Steigerung der Bio-Müllabfuhr aus Nideggen bringt der RegioEntsorgung zusätzliche Einnahmen. Sie wird also die Satzung nutzen, um möglichst wenige „qualifizierte Eigenkompostierer“ zuzulassen.

Es folgt noch ein Hinweis, dass Sie den Antrag nicht bei der Stadt abholen müssen. Sie erhalten ihn mit dem Gebührenbescheid. Nach Genehmigung durch die RegioEntsorgung erhalten Sie eine 10 %-ige Rückerstattung.
Diese 3 Zeilen wären eine sinnvolle Ergänzung der „Amtlichen Bekanntgabe“ im Amtsblatt gewesen.

Die SPD hält es für notwendig „ihrem“ Bürgermeister Schützenhilfe zu geben und schreibt auf ihrer Web-Seite:

„Eigenkompostierer – oder so desinformiert die MfN-Fraktion“
(Link)

Dort findet sich auch ein Link auf die „Wichtige Mitteilung“ des Bürgermeisters.
Ein Link auf das Antragsformular und ein Hinweis auf den vorletzten Absatz fehlt.

Die SPD-(Teil-)Information endet:
„Damit ist alles gesagt und Sie, liebe Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite können sich jetzt Ihr eigenes Urteil bilden!“

Jetzt ist alles gesagt und Sie, liebe Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite können sich jetzt Ihr eigenes Urteil bilden!

Die Kämmerin hat recht.

Am 16.07.17 schrieb Herr Klöcker auf der Web-Seite der Unabhängigen:
„Die bisher aufgebrachten gut 100.000 EUR an Kosten für das gesamte Drum und Dran um den Rechtsstreit wären besser in eine schnelle Planung in Nideggen investiert worden.“

Am 15.12.17 stand auf der Web-Seite der SPD:
Ganz zu schweigen von den bereits über 100.000 € verursachten Kosten des Verfahrens gegen die Windkraftanlagen der Gemeinde Kreuzau, das auch durch diese Fraktion mit angestrengt wurde und ohne Hoffnung auf Erfolg geführt wird. Die weiteren Kosten des Verfahrens nicht eingerechnet.
Am 12.01.18 stand in der MFN-Info:
„Recht hat nur die Kämmerin:
Die Kosten für den Rechtsstreit gegen Kreuzauer Windräder betragen bisher:

  • gut 100.000 €: N. Klöcker auf der Web-Seite der Unabhängigen,

  • 16.07.17 30.599,90 €: Mitteilung der Kämmerin, 04.11.17

  • über 100.000 €: Web-Seite der SPD, 15.12.17

Wiederholungen schaffen keine Fakten!“

Am 20.01.18 veröffentlichte jemand (die Beiträge auf dieser Seite sind anonym) auf der SPD-Web-Seite:
Das Problem mit der Betriebswirtschaft
Wir verstehen ja, dass unsere Welt nicht so ganz einfach ist.
Deshalb verstehen wir ja auch grundsätzlich, dass es nicht einfach ist, Begriffe aus der Betriebswirtschaft und ihr nahestehender Fachgebiete und deren Bedeutung übereinander zubringen.
Da veröffentlicht die MfN einen Text und stellt Werte, die nicht zueinander passen nebeneinander. Dort steht unter anderem (Zitat):
„Recht hat nur die Kämmerin:
Die Kosten für den Rechtsstreit gegen die Kreuzauer Windräder betragen bisher:
•Gut 100.000 €: N. Klöcker auf der Web-Seite der Unabhängigen, 16.07.17
•599,90: Mitteilung der Kämmerin, 04.11.17
•Über 100.000 €: Web-Seite der SPD, 15.12.17“
Nun ist es leider so, dass die Kämmerin nicht von Kosten, sondern von Ausgaben, also Geld, das dem Haushalt der Stadt Nideggen verloren gegangen ist, schreibt. Die Unabhängigen und die SPD berichten dagegen über Kosten.“

Aus 30.599,90 € sind nun 599,90 € geworden.
Es folgt eine lehrreiche Ausführung über den Unterschied zwischen Kosten und Ausgaben. Es fehlt der Hinweis, dass die Kämmerin in ihrer Mail an die Fraktionen zu Recht von Kosten berichtet hat.

Sie schrieb „Übersicht Kosten Windkraft Kreuzau und Windkraftpotentialanalyse„.
Außer den Ausgaben für Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren sind keine weiteren wesentlichen Kosten entstanden.
Die zu den rund 100.000 € fehlenden Kosten wären nur mit einem ganzjährig ausschließlich mit der Betreuung des Rechtsstreits beschäftigten Sachbearbeiters zu erklären. Das ist offensichtlich unsinnig.

Am 26.01.18 legte Herr Klöcker nach:
„In unserem zitierten Artikel haben wir geschrieben: „Die bisher aufgebrachten gut 100.000 EUR an Kosten für das gesamte Drum und Dran um den Rechtsstreit wären besser in eine schnelle Planung in Nideggen investiert worden.“ Und dazu stehen wir! Denn das „Drum und Dran“ schließt selbstredend auch Kosten ein, die sich nicht nur auf die bisher angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten beziehen.“
(Link)

Auch er hat keine Chance das „Drum und Dran“ plausibel zu beziffern. Statt dessen folgt er der in Nideggen häufigen Praxis:
Eine Behauptung (auch wenn sie aus der Luft gegriffen ist) in den Raum stellen – dann solange wiederholen, bis man sie selbst glaubt.

Wiederholungen schaffen keine Fakten!

Erwin Fritsch, 27.01.18

Satzungen HuF 07.11.17

Gebührensatzungen

In diesem Bereich gibt es nur begrenzten Handlungsspielraum für den Rat. Das KAG (Komunalabgabengesetz) setzt die Spielregeln:

  • Gebühren für die Leistungen der Gemeinde sind verursachergerecht zu erheben.

  • Sie sind jährlich neu zu berechnen.

  • Grundlage für den Neuansatz ist der Durchschnitt der letzten 3 Jahre.

  • Über-/Unterbezahlungen sind innerhalb von 4 Jahren auszugleichen.

  • Richtlinien und Gerichtsurteile regeln im Einzelnen was angerechnet werden muss.

Winterdienstgebühren

In diesem Bereich gibt es nur 2 Stellschrauben mit denen man am Gebührensatz drehen kann:

  • Den „Anteil öffentliches Interesse“ (Er wird von den Gesamtaufwendungen abgezogen, weil nicht nur die Anlieger zu ihren Häusern fahren wollen).

  • Die Streumittelkosten.
    Die Mehrheit argumentierte „hier geht es doch nur um Cent-Beträge“. Das ist für uns kein Grund eine Verwaltungsvorlage durchzuwinken.

Den „Anteil öffentliches Interesse“ hatte die Verwaltung von 25 % auf 15% gesenkt. Das belastet die Anlieger mit rund 20.000 € mehr als im Vorjahr. Wir schlugen eine Senkung auf 20 % vor. Der Bürgermeister war strikt dagegen. Die Mehrheit folgte ihm, wie sie das gerne bei MFN-Anträgen tut.

Der Ansatz für Streumittel war mit 20.000 € entschieden zu hoch angesetzt. Der Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre liegt bei rund 10.000 €. Wir haben 15.000 € vorgeschlagen. Auch hier entstand eine längliche Diskussion. Nach einigem Austausch nur teilweise sachlicher Argumente, beriet sich der Bürgermeister mit der Kämmerin und der Sachgebietsleiterin und deutet an, dass er mit unserem Vorschlag leben könne. Jetzt erst wurde unser Vorschlag akzeptiert.
Was haben wir damit erreicht:

Gebühr 2017

Vorschlag

Beschluss

Gemeindestr. je lfd. m: 1,00 €

1,17 €

1,14 €

Kreis-Landstr. je lfd. m:  0,89 €

1,05 €

 1,02 €

Sicher nur Cent-Beträge! Ich vermute, dass der Bürgermeister auch bei einem Ansatz von 20 % für den „Anteil öffentliches Interesse“ eine echte Überlebenschance hätte.

Abwassergebühren

Hier hatte sich die Verwaltung, angeregt durch Stellenausschreibungen anderer Gemeinden, einen besonders neckischen Einfall erlaubt:
Nideggen bekommt einen Regenwasser-Sheriff!
Der spürt durch das Stadtgebiet und macht all die bösen Schummler dingfest, die ihrer Pflicht zur Angabe der versiegelten Flächen nicht korrekt nachgekommen sind. Dann werden sie gehörig zur Kasse gebeten – bis zu 4 Jahre Nachzahlung!
Einen kleinen Nachteil hat diese Lösung: Die Kosten für die Regenwasser-Entsorgung werden nicht weniger, sondern höher, denn die Kosten für den Regenwasser-Sheriff werden auf die Niederschlagswasser-Gebührenpflichtigen umgelegt. Der Personalansatz Bauamt steigt damit immerhin von 50.197 € um 85.446 € auf 135.643 €.

Dass die „Gebührengerechtigkeit“ der Sachgebietsleiterin erkennbar am Herzen liegt, ist verständlich – anscheinend hat sie sich genug über die Schummler geärgert. Der Bürgermeister und die Kämmerin unterstützen sie.
Wir halten Gebührensteigerungen, die allein der „Gebührengerechtigkeit“ zu verdanken sind, für unangebracht. Sie stellt das Prinzip „Verursachergerecht“ auf den Kopf indem sie die Nichtverursacher zusätzlich belastet.

Durchsetzen konnten wir uns damit nicht. Interessant war die Diskussion aber dennoch. Wir argumentierten nicht nur gegen die Ausschussmehrheit, sondern auch gegen den Bürgermeister und seine beiden Damen. Im Laufe der Diskussion gelang es immerhin, dass Bürgermeister und Sachgebietsleiterin sich in ihrer Argumentation annäherten. Während die Sachgebietsleiterin anfangs von der im Laufe mehrere Jahre zu erreichenden Gebührengerechtigkeit sprach, fiel dem Bürgermeister eine Ausrede ein: Der Regenwasser-Sheriff bekommt nur eine zeitlich befristete Stelle. Nun mussten die beiden Damen etwas vorsichtiger argumentieren. Sie trauten sich nicht zu verraten wie faul die Ausrede war: Im Haushaltsplan sind die Kosten für den Regenwasser-Sheriff ab 2018 durchgängig über alle Jahre eingeplant.

Abfallgebühren

Die Kosten stellt die RegioEntsorgung der Stadt in Rechnung. Die Stadt kann nur noch regeln, wie sie aufgeteilt werden. Dazu gibt es noch unterschiedliche Gebührensätze für Restmüll, Biomüll und Sperrgutabholung, mit entsprechend hohen Aufwand für die Gebührenbescheide und -Abrechnungen. Der ist der Kämmerin, Frau Gläser, zu viel. Ihr Ziel ist eine Einheitsgebühr, die weit weniger Abrechnungsaufwand bei der Stadt verursacht.
Dazu stellte sie 3 Alternativen vor:

  • Alternative 1: „Einheitsgebühr“
    Berechnung nur nach Restmüll-Tonnengröße und Leerungsfrequenz
    Bio-Tonne und Sperrgutabholung gratis.
    10 % Abschlag für Selbstkompostierer.

  • Alternative 2: „Rest-/Biomüll“
    Wie bisher wird ein Teil der Entsorgungskostenauf die Bio-Tonnen-Nutzer umgelegt.

  • Alternative 3: „Rest-/Biomüll Subventionierung“
    Ein geringerer Teil der Entsorgungskosten wird auf die Bio-Tonnen-Nutzer umgelegt.
    Restmüll wird teurer, Biomüll billiger.

Ihr Plan war, zunächst den Bio-Müll stärker zu Lasten des Rest-Mülls zu subventionieren, um dann im nächsten Jahr, wenn sich mehr Gebührenpflichtige für eine Bio-Tonne entschieden haben, die Einheitsgebühr vorzuschlagen. Die Gebührensteigerung zur Einheitsgebühr geht dann in der Kostensteigerung der RegioEntsorgung um.

Die zur Alternative 3 vorgelegte Kalkulationstabelle war rechnerisch richtig, aber methodisch falsch. Sie geht davon aus, dass die Zahl der Bio-Tonnen-Nutzer wächst, rechnet aber mit gleichbleibender Anzahl. D.h.: Es werden zu viel Gebühren erhoben.

Bei der Diskussion über die Alternativen wurde so lange hin und her argumentiert bis einem Ausschussmitglied klar wurde, dass er bei Alternative 1 günstiger abschneidet. Er konnte sich durchsetzen. Frau Gläsers Plan ging nicht auf – er war gar nicht notwendig! Die Mehrheit entschied sich für: Alternative 1 sofort. Nur unsere Fraktion und H.G. Müller (Grüne) waren dagegen.

Wie sich das für Sie auswirkt, können Sie unter diesem Link ablesen.

Wenn sie Selbstkompostierer sind, sollten Sie sich aber nicht zu früh über den 10 % Gebührenabschlag freuen. Den erhalten Sie nur, wenn Ihnen der Aufstieg zum „qualifizierten Eigenkompostierer“ gelingt. Dazu müssen Sie einen Antrag ausfüllen und an die RegioEntsorgung stellen. Dann kommt der Kompost-Sheriff von der RegioEntsorgung und prüft ihr Grundstück und die Art der Kompostierung im „Sinne der Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR in der zur Zeit gültigen Fassung“. Dass sie ihm jederzeit Zutritt auf ihr Grundstück gewähren, ist Bestandteil des Antrags.