Bauausschuss 26.06.18

Herstellung der Herzogstraße, Schulstraße und Röttgenstraße

Über das Straßeninvestitionsprogramm 2018 hatten wir in der MFN-Info 2/2018 am 23.02.18 ausführlich berichtet. Nun sollte der Bauausschuss die Herstellung von 3 Straßen beschließen.

Die Beschlussvorschläge des Bürgermeisters:

Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt:
1. Die Herstellung der Herzogstraße erfolgt gem. Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes; sofern KAG, als Anliegerstraße.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der die Anlieger der Herzogstraße eingeladen werden.
3. Über das Ergebnis wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

1. Der Bau-, Planung-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt die Herstellung der Straße Schulstraße im Stadtteil Wollersheim nach KAG.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der die beitragspflichtigen Anlieger der Straße eingeladen werden.
3. Über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

1. Der Bau-, Planung-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt die Herstellung der Straße Röttgenstraße im Stadtteil Schmidt nach KAG.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der die beitragspflichtigen Anlieger der Straße eingeladen werden.
3. Über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

(Die Tagesordnung mit dem Beschlussvorlagen und Anlagen finden Sie unter diesem Link.)

Diese Reihenfolge (erst Ausschussbeschluss, dann „Bürgerbeteiligung“) halten wir schon immer für grundsätzlich falsch. Bei allen Beratungen zur Änderung der KAG-Satzung hatten wir genau die umgekehrte Reihenfolge gefordert: Erst Bürgerbeteiligung, dann Beschlussfassung im Ausschuss. Nur so entsteht eine „echte“ Bürgerbeteiligung, bei der die Betroffenen gehört und ihre Argumente berücksichtigt werden.

Bisher konnten wir uns damit nicht durchsetzen (im Ausschuss haben wir 2 von 6, im Rat 6 von 29 Stimmen.

Diesmal gelang es nach längerer Diskussion den Ausschuss von unserem Antrag zur überzeugen. Wir beantragten:

„Vor endgültiger Beschlussfassung des Ausschusses über die Herstellung der Herzogstraße, Schulstraße und Röttgenstraße sind öffentliche Anliegerbeteiligungen durchzuführen. Dazu sind auch Rats- und Ausschussmitglieder einzuladen.“

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Nun liegt es an den betroffenen Anliegern, wie sie ihre Interessen vertreten. Alle anderen Interessierten können zuhören und feststellen, wie die Vertreter der Stadt handeln.

Zusatz 28.08.18:
Wegen der nun notwendigen Bürgerbeteiligungen, wird die Bauausschusssitzung möglicherweise vom 02.10.18 in den November verschoben.
Der Zeitablauf des Straßeninvestitionsprogramms (MFN-Info 2/2018, Seite 2) wird um ein Jahr geschoben.

Klage gegen den Genehmigungsbescheid „Lausbusch“

Rechtsanwalt Brauns hatte am 22.06.18 der Stadt Nideggen mitgeteilt:

„Eine Klage gegen den Genehmigungsbescheid bezüglich 5 Windenergieanlagen auf dem Vorranggebiet „Lausbusch“ des Landkeises Düren vom 5.6.18 halte ich insbesondere unter dem Aspekt des beim OVG anhängigen Normenkontrollantags für zweckdienlich und auch für erforderlich.
Wird gegen den Genehmigungsbescheid nicht vorgegangen, erwächst dieser in Bestandskraft. Auch die Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens macht dann kaum noch Sinn.“

Wir hatten deshalb die Aufnahme des TOP Klage Windenergieanlagen Lausbusch beantragt. Zu diesem TOP beantragten wir dann:

„Die Stadt klagt gegen den Genehmigungsbescheid für die WKA Lausbusch. Auf das Eilverfahren wird verzichtet.“

Der Antrag wurde angenommen.
6 Ja-Stimmen MFN, CDU, FDP) und 3 Nein-Stimmen (SPD, Grüne, Unabhängige).
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde dann beschlossen, RA Brauns mit der Klage zu beauftragen. Das ist inzwischen erfolgt.

Deshalb rate ich Nideggener Bürgern nicht zusätzlich zu klagen bzw. bereits eingereichte Klagen zurückzunehmen.
Wenn Nideggen gewinnt, sind weitere Klagen nutzlos.
Wenn Nideggen verliert, werden auch andere Kläger erfolglos bleiben und unnötige Kosten tragen.

Soweit Nideggener Bürger sich finanziell gegen den Windkraft-Unsinn engagieren wollen, sollten sie ihre Finanzmittel für möglicherweise notwendige Klagen gegen Windräder in Nideggen einsetzen.

Erwin Fritsch, 30.07.18