Straßeninvestitionsprogramm 2018 – Rat 28.11.17

Das Magazin „Kontraste“ berichtete am 07.12.17: „Beim Ausbau von Straßen zocken Kommunen regelmäßig ab.“ Der Tenor des Berichtes: Kommunen lassen Straßen planmäßig vergammeln. Wenn sie dann völlig ruiniert sind, werden sie auf Kosten der Anlieger aufwändigst erneuert.

Dass es auch anders gehen kann, wurde im Kontraste-Beitrag ebenfalls aufgezeigt:

  • Buxtehude verzichtete auf die Anwendung einer entsprechenden Satzung und erhöhte statt dessen die Grundsteuer B um 8 %-Punkte. Das trifft dann alle Grundstücksbesitzer, aber in deutlich geringerem und deshalb zumutbaren Umfang.

  • In Schongau gab es einen einstimmigen Ratsbeschluss keine Straßenerneuerungssatzung zu erlassen, obwohl die Stadt dafür mit einem 3-jährigen Entzug der Landeszuschüsse für den Straßenbau bestraft wurde.
    •Im Bayerischen Landtag drohten die Freien Wähler mit einem Volksbegehren, wenn die CSU diese Abzocke nicht verhindert.

  • Hamburg, Baden-Württemberg und Berlin haben diese Regelung gar nicht erst eingeführt.

  • In Rheinland-Pfalz lässt das Kommunalabgabengesetz zu, dass die Anlieger nur geringfügig bei der Straßenerneuerung belastet werden. Den Rest zahlt die Gemeinde.

In NRW gab es vor 4 Jahren eine Oppositionspolitikerin, Ina Scharrenbach (CDU), die das Rheinland-Pfalz-Modell gut fand und einen entsprechenden Gesetzesentwurf bastelte. Damals ergebnislos. Jetzt ist sie Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und will erst einmal in Ruhe die Erfahrungen anderer Bundesländer abwarten.
(http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-strassenbau-kosten-anwohner-100.html)

In Nideggen gibt es noch ein zusätzliches Problem. Neben den Straßen, die so vernachlässigt sind, dass sie „erneuert“ werden müssen (Anliegerbeitrag 60 %) gibt es Straßen die noch nicht endgültig „fertiggestellt“ sind. Da liegt der Anliegerbeitrag dann bei 90 %, genau wie bei der Erschließung eines Neubaugebietes. Nach wie vielen Jahrzehnten die Stadt dort noch 90 % verlangen darf, ist eine rechtlich zumindest zweifelhafte Frage.

Mit dem Straßeninvestitionsprogramm 2017 begann der Bürgermeister eine rigorose Umsetzung der rechtlichen Möglichkeiten. Es wurde gegen unsere Stimmen beschlossen. Nachdem es nicht begonnen wurde, weil der Haushalt zu spät von der Bezirksregierung genehmigt wurde, wurde es, wieder gegen unsere Stimmen, mit dem Haushalt 2018 erneut beschlossen.

Ebenfalls nicht durchsetzen konnten wir uns mit unserer Forderung, dass der Bauausschussbeschluss für die einzelne Maßnahme erst nach der Bürgerbeteiligung stattfindet. Die Bürger über bereits Beschlossenes zu informieren, statt sie zu beteiligen (= ihre Meinung anzuhören und zu berücksichtigen) halten wir für keine echte Beteiligung.

Das Straßeninvestitions-Programm 2018.

Erwin Fritsch,14.12.17