Der Bürgermeister stolpert durch die Rechtsordnung

Gebühr ohne Rechtsgrundlage

In der Verwaltungsgebührensatzung ist eine Bearbeitungsgebühr für zusätzlichen Buchungsaufwand enthalten. Die Gebühr trifft Bürger, die ihre Grundsteuer nur monatlich zahlen wollen oder können. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.11.19 sollte sie von 10 auf 30 € erhöht werden. Begründet wurde das: „Der Tarif wurde lediglich zu Lenkungszwecken erhöht, um die Zahl der Monatszahler auf ein Mindestmaß zu beschränken.“ Die Nachfrage von Frau Zentis (Grüne) ergab, dass es für diese Gebühr keine Rechtsgrundlage gibt. Außerdem ist es unsozial Bürger, die knapp bei Kasse sind, mit einer Strafgebühr zu belasten. Die Mehrheit stimmte trotzdem zu. Nur Grüne und MFN waren dagegen.

Zu spät reagiert: Die Kommunalaufsicht musste helfen.

Die Gemeindeordnung NRW (GO) regelt in § 80 (3):
„Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser unverzüglich bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens vierzehn Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.“

Die Hauptsatzung der Stadt regelt in § 15:
„1. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen im Amtsblatt für die Stadt Nideggen (Rundblick Rureifel).

3. Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Stadt. Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1 unverzüglich nachgeholt.“

Die Öffentliche Bekanntmachung über den Entwurf der Haushaltssatzung wurde im Rundblick Rureifel mit Festlegung einer Frist von 14 Tagen am 15.11.19 veröffentlicht. Die  Beschlussfassung des Rates über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen war für den 26.11.19 terminiert. Auf die nach § 80 (3) GO fehlerhafte Terminierung wies ich den Bürgermeister in der Haupt- und Finanzausschusssitzung hin. Er und seine zur Unterstützung anwesenden Mitarbeiterinnen zeigten sich regelrecht aufgeschreckt. Nach meinem Hinweis, dass die öffentliche Bekanntmachung in der Hauptsatzung geregelt sei, suchte er den passenden Paragrafen las ihn teilweise vor und stellte fest, dass alles in Ordnung sei. Ich hätte ihn noch darauf hinweisen können, dass seine Terminplanung weder höhere Gewalt noch ein unabwendbares Ereignis ist.
Er wollte aber  nur wissen, ob ich eine Verlegung der Ratssitzung beantrage, ich antwortete „das ist nur ein Hinweis.“
Was hätte ich beantragen sollen?

  • „Der Ausschuss stellt fest, dass die GO auch in Nideggen gilt.“
    Das wäre doch zu albern!
  • „Wir beantragen die Verlegung der Ratssitzung auf den …“
    Die Ausschussmehrheit – natürlich mit seiner Stimme – hätte den Antrag abgelehnt und er hätte geglaubt, nun im Recht zu sein, obwohl geltendes Landesrecht durch den Ausschuss nicht geändert werden kann.

Wir richteten eine Eingabe an die Kommunalaufsicht. Nun wird der Rat die Haushaltssatzung erst in einer Sondersitzung am 03.12.19 beschließen.

Gerade noch rechtzeitig reagiert: Das Verwaltungsgericht blieb verschont.

Während der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 12.11.19 hatte ich beim Ausschussvorsitzenden, Herrn Müller (CDU), beantragt:
„Wir beantragen nach § 1 (1) der Geschäftsordnung die Einberufung einer Sondersitzung mit dem TOP „Beratung des Ausschusses durch Frau Dr. Fings zum Umgang mit dem sogenannten Denkmal in Schmidt  am 11.12.19, 19:00 Uhr.
Frau Dr. Fings  (NS-Dokumentationszentrum Köln) ist mit diesem Termin einverstanden. Ihre offizielle Einladung soll durch den Bürgermeister erfolgen.“
Der Bürgermeister erklärte, er müsse die Notwendigkeit der Sitzung prüfen. Das muss er nicht. Ein Prüfungsrecht gibt es nicht!

„Der Rat ist unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder oder
eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände dies verlangt.“
§ 1 (1) Geschäftsordnung

Für Ausschüsse gilt das sinngemäß. Nicht der Bürgermeister, sondern der Ausschussvorsitzende hat einzuberufen. Auch er hat kein Prüfungsrecht.
Frau Zentis (Grüne) beantragte im Ausschuss, dass auch ein Fachmann von IP-Vogelsang zu dieser Sondersitzung einzuladen sei. Das wurde beschlossen.
Nachdem der Bürgermeister erklärt hatte, dass er am 11.12.19 bei einer Weiterbildung sei, nannte ich 2 mögliche Ausweichtermine, an denen allerdings andere Ausschusssitzungen geplant waren. Die lehnte der Bürgermeister ab. Eine Verlegung eines Ausschusstermins werde er nicht zulassen. Er irrte schon wieder. Nicht er, sondern der Ausschussvorsitzende legt den Termin fest.

„Der Ausschussvorsitzende setzt die Tagesordnung im Benehmen mit dem Bürgermeister fest.“
§ 58 Abs. 2 Satz 2 GO

Da ich Herrn Schmunkamp die Empfehlungen der Frau Dr. Fings nicht entgehen lassen wollte, vereinbarte ich mit Frau Dr. Fings eine Verlegung des Termins auf den 03.12.19 und mit Herrn Floßdorf (MFN), Vorsitzender, die Verlegung des Termins der für den 03.12.19 geplanten Sitzung des Schulausschusses. Darüber informierte ich Herrn Müller (CDU), Vorsitzender des Ausschuss für Stadtentwicklung. Der Bürgermeister war nachrichtlich beteiligt.

Nachdem ich mehrfach mit Herrn Müller ergebnislos telefoniert hatte, bat ich Herrn Schmunkamp, Herrn Müller und Frau Zentis im  Anschluss an die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.11.19 zu einem Gespräch. Dabei erfuhr ich erstmals, dass Herr Schmunkamp den Herrn Müller angewiesen hatte, bei Frau Dr. Fings den Termin 03.12.19 abzusagen. Sowohl er als auch Herr Müller hatten „vergessen“ mich nachträglich zu beteiligen. Herr Schmunkamp begründete sein Vorgehen damit, dass der von ihm zusätzlich eingeladene Vorsitzende IP-Vogelsang erst im Januar verfügbar sei. Frau Zentis bemerkte, dass sie nicht den Vorsitzenden, sondern einen Fachmann gemeint hatte und dass dessen Teilnahme auch in einer späteren Sitzung möglich sei. Der Bürgermeister wollte nicht begreifen, dass weder er noch der Vorsitzende das Minderheitsrecht einer Fraktion auf unverzügliche Einberufung einer Sondersitzung unter Berufung auf einen Ausschussbeschluss aushebeln darf. Ich beendete das Gespräch mit dem Hinweis, dass entweder ich am Mittwoch die Zusage zur Einberufung erhalte oder das Verwaltungsgericht am Donnerstag, 07:00 Uhr, einen Eilantrag der Fraktion. Das wirkte dann doch.

Längliche Ausrede

Herr Schmunkamp lehnt es ab Fehler zu machen. Wenn sie doch erkannt werden, findet er andere Schuldige. Also schickte er eine Mail an alle Ratsmitglieder, in der er seine Unschuld beteuert.
Sie ist entlarvend. Nur wenige Beispiele:

  • „Wir haben zum TOP dann in der Geschäftsordnung gelesen“
    Da steht das nicht. Es steht in der Hauptsatzung.
  • „Mit der Begründung, ich hätte künftige Beachtung zusagen sollen, dann wäre die Eingabe nicht erfolgt.“
    Das war nicht die Begründung unserer Eingabe, sondern die Entschuldigung dafür, dass die Kommunalaufsicht schon wieder mit Nideggener Problemchen belästigt werden musste. Herr Schmunkamp hat schon mehr Eingaben (von SPD, FDP, Grünen und MFN) verursacht, als Frau Göckemeyer.
    Die Begründung war, dass seine Terminplanung weder höhere Gewalt noch ein unabwendbares Ereignis ist.
  • „Das habe ich zwar am gestrigen Abend nicht selbst, aber die Kämmerin ausgesprochen.“
    Verantwortlich ist der Bürgermeister. Er ist Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses. Die Kämmerin ist weder Mitglied im Ausschuss noch verantwortlich für seine Sitzungs-Terminplanung.
  • „Hier würde mich nur freuen, gemeinsam eine Lösung, so wie gestern möglich und sogar erfragt, zu erarbeiten, anstatt über Dritte.“
    Sein Angebot einen Antrag auf Verschiebung der Ratssitzung zu stellen war, wie oben schon beschrieben, keine Lösung. Es handelt sich um eine rechtliche Frage, die ein Ausschuss nicht durch Abstimmung lösen kann. Schon gar nicht, wenn man außer dem Bürgermeister andere noch stimmberechtigten Mitglieder betrachtet:
    Z.B. Herrn Fischer (CDU), der dreimal in Folge an der Aufgabe scheiterte, einen rechtmäßigen Antrag zur Wahl eines stellvertretenden Sachkundigen Bürgers zu stellen.
    Z.B. Herrn Müller (CDU), der seit Jahren als Ausschussvorsitzender tätig ist und immer noch nicht Rechte und Pflichten eines Vorsitzenden kennt.
    Z.B. Herrn Keß, der nach jahrzehntelanger Tätigkeit  in einer Mail an die Fraktionsvorsitzenden ankündigt: „Schlussendlich werden wir aus der MVL am Dienstag beantragen eine BVL zu machen“
    Ich hatte ihm freundlich geantwortet:
    „Sehr geehrter Herr Keß,
    – eine Vorlage wird MVL genannt, wenn der BgM etwas mitteilt.
    – eine Vorlage wird BVL genannt, wenn der BgM einen Beschluss vorschlägt.
    Unabhängig vom Namen einer Vorlage können Anträge zur Beschlussfassung bei jedem TOP gestellt werden. Ein Antrag auf Umbenennung der Vorlage erübrigt sich.“
    Er hatte fast genauso freundlich geantwortet:
    „Was ich brauche, nicht brauche aber trotzdem tue, können Sie mir getrost selbst überlassen“.

Erwin Fritsch, 21.11.19

 

Haupt- und Finanzausschuss 05.11.19

Die Bürger waren herzlich eingeladen

Wie die Kämmerin in der Ratssitzung am 29.10.19 lobend hervorhob hatte der Bürgermeister die Bürger zu den Haushaltsberatungen herzlich eingeladen. Es kamen keine. Die Herzlichkeit hatte ihre Grenzen. Die Tagesordnung begann – absolut ungewöhnlich – mit dem nicht öffentlichen Teil. Vor der Türe auf den öffentlichen Teil zu warten, wollte sich nun wirklich kein Bürger zumuten. Der Bürgermeister begründete diesen Ablauf damit, dass Herr X zum nichtöffentlichen Teil eingeladen war. Herr X ist Vertreter einer Firma, deren Vertrag mit der Stadt verlängert werden sollte. Herr X ist also ein Verkäufer, der dafür bezahlt wird, Kunden bei der Stange zu halten. Es wäre also zumutbar, ihn erst für 21:00 Uhr einzubestellen. Herr X ist aber nicht nur Verkäufer. Die Firma lässt sich sich die Pflege ihrer kommunalen Kundschaft einiges kosten. So gerne diese Sponsorengelder auch angenommen werden und so nützlich sie auch sind, für die Firma sind diese Gelder Peanuts. Sie verdient gut an ihrer Kundschaft.

Wir stimmten der Vertragsverlängerung zu den angeblich so besonders günstigen Bedingungen ohne schlechtes Gewissen zu. Die Firma treibt es sicher nicht in den Ruin.

HH-Beratungen sind öffentlich

So steht es im Gesetz. Der Stellenplan ist ein Teil des HH-Planes. Also ist er auch öffentlich. Zum 2. Mal versuchte der Bürgermeister den Stellenplan im nicht öffentlichen Teil zu verstecken. Wir beantragten die Verschiebung in den öffentlichen Teil. Das wurde beschlossen. Der Bürgermeister legt Wert darauf, dass im öffentlichen Teil keine Namen genannt werden. Das wirkt bei einer kleinen Verwaltung nur bedingt. Wenn eine zusätzliche Sachgebietsleiter-Stelle eingeführt wird, wird leicht erkennbar, welcher Sachgebietsleiter entlastet werden musste.

Kdo-Wagen-Theater

Mit der Gebührensatzung für Einsätze der Feuerwehr stand auch das Thema „Nutzungszeiten“ zur Diskussion. Begonnen hat das Theater, bei dem die Herren Schmunkamp, Tauscher und Latz führende Rollen übernommen haben, mit der Befürchtung des Wehrleiters, ihm könne „sein“ Kdo-Wagen weggenommen werden. Unser Ansatz bestand aber nur darin, eine korrekte und rechtssicher berechnete Satzung zu erreichen. An dem Brief der Löschgruppenleiter  waren die Herren Schmunkamp, Tauscher und Latz natürlich völlig unschuldig.

Um unseren Einwand – falsche Nutzungszeiten bei Quad, Mehrzweckboot und KdoW als Berechnungsgrundlage – auszuräumen, mühte sich der Bürgermeister persönlich bei der Juristin der Kommunalagentur eine passende Antwort zu erhalten. Das gelang.

Zusätzlich hatte Herr Tauscher die Kommunalagentur falsch informiert. Er schrieb:

„Die im aktuellen Antrag unter Punkt 5 & 6 der MFN geforderten angaben, bleiben nach Rücksprache mit dem Wehrleiter weiterhin bei der Einschätzung, dass zur Ermittlung der Nutzungsstunden ein Aufschlag von 20 % auf die Einsatzstunden, im Schnitt als realistisch anzusehen sind.“

Das widerspricht den Äußerungen der für Mehrzweckboot und Quad zuständigen Löschgruppenführer in der Fraktionssitzung am 19.08.19. Sie wurden in Gegenwart des Wehrleiters unwidersprochen abgegeben.

Für KdoW und ELW hatte ich mir die gefahrenen Jahreskilometer geben lassen:
KdoW 9.407,7 km und ELW 1.529 km.
Gemäß Kalkulationstabelle wurden diese Kfz genutzt:
KdoW 64,8 Std/Jahr und ELW 129,6 Std/Jahr.

Aus den der Kalkulation zu Grunde gelegten Daten ergibt sich also eine Durchschnittsgeschwindigkeit für den ELW von 11,8 km/h, für den KdoW von 145,2 km/h.

Herr Tauscher will weiterhin nicht erkennen, dass 64,8 Stunden nicht ausreichen, um 9.407,7 km zu fahren. Er erklärte erneut, dass man aus gefahrenen Kilometern und Nutzungsstunden keine Durchschnittsgeschwindigkeit berechnen könne.

Er will das nicht verstehen oder er kann das nicht.

„Wenn man zur Berechnung der Geschwindigkeit die gesamte zurückgelegte Strecke durch die gesamte verstrichene Zeit teilt, so erhält man als Ergebnis die Durchschnittsgeschwindigkeit.“. (Wikipedia)

Änderung der Geschäftsordnung

Die Grünen hatten einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung eingebracht. Wir hielten ihn für vernünftig und wollten ihn unterstützen. Der Bürgermeister war dagegen. Herr Keß (SPD) war natürlich dagegen, weil der Bürgermeister dagegen war und weil MFN dafür waren. Die CDU und die Unabhängigen tendierten zur Zustimmung. Herr Obladen (FDP) wollte die MFN-Änderungen noch in der Fraktion besprechen und beantragte die Vertagung in die Sitzung am 19.11.19. Das wurde einstimmig beschlossen. Eine längliche Diskussion war entstanden, weil Herr Weber und Herr Schmunkamp sich völlig uneinsichtig im Punkt „Genehmigung der Niederschrift“ zeigten. Herr Schmunkamp argumentierte: Die Niederschrift ist eine „öffentliche Urkunde“, sie wird mit den Unterschriften des Vorsitzenden und des Protokollführers rechtskräftig und kann und darf nicht genehmigt werden. Meine Hinweise auf die Praxis zahlreicher Kommunen prallten von ihm ab, wie Regentropfen von den Federn meiner Hühner. In solchen Phasen ist er völlig uneinsichtig und wird mit jedem Gegenargument nur noch verbissener.

Inzwischen habe ich ihm ein Beispiel zur Genehmigung der Niederschrift aus Aachen gemailt (CC an Ausschussmitglieder und Fraktionsvorsitzende) mit dem Zusatz:
„Ich gehe davon aus, dass der Aachener OB über ausreichende rechtliche Sachkunde verfügt.“

Frau Zentis legte nach und mailte ein Protokoll des Regionalrates der Bezirksregierung Köln als weiteres Beispiel. Mit dem Zusatz:
„So wird in allen Gremien des Regionalrates verfahren und ich kann mir nicht vorstellen, dass die dort geübte Praxis nicht einer juristischen Prüfung standhält.“

Personeller Engpass im Sachgebiet

Am 20.08.2019 hatte der Ausschuss beschlossen:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, Kontakt zu dem Geschäftsführer der Firma Lück & Wahlen Baugesellschaft, Düren, aufzunehmen und zu klären, inwieweit Kooperationen zwischen dem Bauunternehmen und der Stadt Nideggen möglich wären, bezüglich der Ausbildung von Jugendlichen im Bauhof.“

In der Liste der offenen Beschlüsse stand nun:
„Aufgrund von personellem Engpass im Sachgebiet wurde bisher noch kein Kontakt zu der Firma aufgenommen.“

Sollte ein Bürgermeister innerhalb von 3 Monaten nicht selbständig zu einer telefonischen Kontaktaufnahme mit einem Geschäftsführer in der Lage sein?

Willkür der grünen Fraktion?

Die Grünen hatten eine Anfrage zum Vergleich der Kosten und Nutzen von KDVZ und Regio IT gestellt. Beides sind Rechenzentren zur Unterstützung von Kommunalverwaltungen.

Die Anfrage wurde mit ausgesprochen rüden Worten abgelehnt. Der Arbeits- und Zeitaufwand „sollte nicht nur aus Willkür erfolgen.

In dieser Phase der Haushaltsberatung kann die Suche einer Fraktion nach einer Einsparmöglichkeiten nicht als Willkür bezeichnet werden. Bei der Höhe der Kosten, die für unsere Unterstützung durch die KDVZ entstehen, ist diese Suche eine völlig berechtigte Frage.

„Derzeit besteht eine gute Arbeitsbasis mit der KDVZ.“ reicht nicht, um die Beantwortung der Anfrage einfach abzulehnen.
Es ist nicht einfach, aus gut gemachtem Filz einzelne Wollfäden herauszulösen.

Gebührenänderungen

Jährlich werden die Gebührensatzungen von der Verwaltung geprüft. Die Gebühren sollen kostendeckend sein. Meist werden sie angehoben. Vor Kommunalwahlen geht es auch anders.

  • Winterdienst
    Eine Überdeckung aus den Vorjahren wurde jetzt verrechnet (Wahl: 2020). Die Gebühr bleibt gleich.
  • Abwassergebühren
    Auch hier wurde eine Überdeckung verrechnet. Die Schmutzwassergebühr bleibt gleich. Die Regenwassergebühr sinkt von 0,83 auf 0,77 € pro Quadratmeter.
    Wir hatten die Senkung schon letztes Jahr vergeblich beantragt, weil die Kosten eines 1 Jahr nicht vorhandenen Regenwasser-Sheriffs eingerechnet waren.
  • Abfallgebühren
    Sie steigen weiter (Einzelheiten):
    Auch für 2021 wurde die nächste Steigerung angekündigt.
    Die neuen Abfallbehälter, die gem. Beschluss vom 14.05.19 für ein schöneres Erscheinungsbild der Stadt Nideggen gegenüber dem Tourismus sorgen sollen werden voll auf die Gebührenzahlung der Einwohner umgelegt (3,50 € für die 2-wöchige Leerung der 120 Liter-Tonne). Das halten wir für falsch.
    Weiterhin weigern sich Bürgerrmeister und Kämmerin kostenlose Pampers-Abfall-Säcke für Kleinkinder und Inkontinente auszugeben. Die Kämmerin beharrt darauf, dass dies eine unerlaubte freiwillige Leistung sei. Dass dann auch noch der Begriff „erforderliche Bedürfnisprüfung“ fiel, hätte sie uns ersparen können.
  • Friedhofsgebühren
    Sie sollten z.T. um ca. 16 % erhöht werden!
    Wesentliche Ursache: Unterdeckungen in den Vorjahren. Sie sind durch Fehlkalkulationen bei der Bearbeitung entstanden.Wir beantragten diese Unterdeckungen nicht anzurechnen. Das wurde beschlossen. Nur Herr Schmunkamp und natürlich Herr Keß (SPD) wollten nicht zustimmen.Die Gebühren werden nicht erhöht!

Erwin Fritsch, 08.11.19

Rat 29.10.19

Eine völlig unnütze Entscheidung

Die SPD hatte beantragt, dass der Rat eine Erklärung gegen Hass und Antisemitismus beschließt:
„In Nideggen ist kein Platz für Antisemitismus und Rassismus.
Im Stadtgebiet lebten vor dem Hitlerregime viele Bürger und Bürgerinnen jüdischen Glaubens. Nur einige von Ihnen konnten dem Naziterror entkommen.
Das heutige Bürgertum Nideggens ist sich seiner Verantwortung bewusst, alles dafür tun zu müssen, dass sich derlei Schreckliches nicht wiederholt.
Und so werden in Nideggen schon seit Jahrzehnten deutliche Zeiten gesetzt, die der ab 1933 in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechteten, verschleppten, vertriebenen und grausam ermordeten jüdischen Bürger gedenken.
Das geschieht insbesondere durch Gedenktafeln, Stolpersteine und deren Pflege, Patenschaften, Vorträge und Gedenkfeiern.
Antisemitismus hat in Nideggen definitiv keinen Platz. Nideggens Bürgertum distanziert sich außerdem vom Hass gegen Migranten, Muslime, Andersfarbige und Asylsuchende.“

Dass Ratsmitglieder gegen Hass und Antisemitismus sind, sollte selbstverständlich sein. Es braucht nicht beschlossen werden.
Herr Hensch (FDP) kündigte sofort an, dass der Beschluss überflüssig sei und dass die FDP sich enthalten werde. Grüne und CDU sahen das ähnlich.
Der Bürgermeister hatte vorgeschlagen:
„Der Rat der Stadt Nideggen spricht sich in einer Erklärung gegen Hass und Antisemitismus aus. Der Wortlaut der Erklärung entspricht dem Antrag.“

Ich wies Herrn Keß (SPD) darauf hin, dass der Beschluss überflüssig sei. Er fordert, was selbstverständlich ist (sein sollte).
Außerdem ist der Text fehlerhaft. Ein Beispiel:
„Antisemitismus hat in Nideggen definitiv keinen Platz. Nideggens Bürgertum distanziert sich außerdem vom Hass gegen Migranten, Muslime, Andersfarbige und Asylsuchende.“

  • Der Rat kann Steuern oder Gebühren beschließen, aber nicht die Einstellung Nideggener Bürger durch Beschluss ändern. Solange alle Meinungsumfragen zeigen, dass es zu viele Antisemiten in der Bevölkerung Deutschlands gibt, können wir nicht ignorieren, dass das wohl auch in Nideggen der Fall ist.
  • Die Aufzählung “ Hass gegen Migranten, Muslime, Andersfarbige und Asylsuchende“ grenzt andere schutzwürdige Gruppen wie Schwule, Lesben, Diverse, Kommunalpolitiker, Landes- und Bundespolitiker u. a. aus.

Herr Keß argumentierte, dass diese anderen Gruppen doch glimpflicher behandelt würden. Da hat er wohl einen ermordeten Regierungspräsidenten vergessen.

Ich stellte den MFN-Antrag:
„Art. 1 GG fordert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Der Rat Nideggens hält sich an die Regeln des Grundgesetzes. Er achtet die Rechte Anderer.“

Der Bürgermeister sah inzwischen auch keine Notwendigkeit, Selbstverständlichkeiten zu beschließen.  Ich bot Herrn Keß an, unseren Antrag zurückzuziehen, wenn er das mit dem SPD-Antrag auch tut. Das lehnte er ab. Also wurde zuerst über den – weitergehenden – MFN-Antrag abgestimmt. MFN stimmte zu, SPD lehnte ab, der Rest enthielt sich. Damit war der Antrag angenommen. Genutzt hat das niemand.

Eine notwendige Entscheidung.

§ 25 der Gemeindeordnung regelt:
„Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.“

2017 hatte ein Nideggener Bürger auf dieser Grundlage den Rat auf die höchst missverständliche Inschrift auf dem sogenannten „Denkmal“ in Schmidt aufmerksam gemacht. Die Inschrift lautet: „Sie starben nicht vergeblich denn sie gewannen den
Frieden zwischen unseren Völkern“.
Der Rat beschloss einstimmig, dass diese Inschrift so nicht unkommentiert stehen bleiben kann.

Nachdem sich nahezu nichts bewegt hatte, wandte sich der Nideggener Bürger 2019 an Kommunalaufsicht und Petitionsausschuss des Landtages. Das brachte Bewegung.
Frau Zentis (Grüne) verfasste eine Stellungnahme  rechtzeitig zur Ratssitzung und sprach das Thema an.
Herr van Londen (CDU) sprach sehr lange. Trotzdem brachte er das Problem, fast versehentlich, auf den Punkt: Es sei peinlich, dass sich Leute äußern, die die Hintergründe nicht kennen. Genau das ist ja das Problem: Wer 2019 diese Inschrift liest, wendet sich entsetzt ab (und sucht nicht nach Hintergründen).

Dass Grüne und MFN absolut gleicher Meinung sind, mag erstmalig (vielleicht auch einmalig) sein. In diesem Punkt war es so!

Ergebnis:

  • Der Stadtentwicklungsausschuss wird am 12.11.19 das Thema erneut aufgreifen.
  • Als Denkanstoß liegt ein vorläufiger Textentwurf der MFN bei den Sitzungsunterlagen. Er entstand als Kurzfassung der Stellungnahme einer anerkannten Historikerin.
  • In den „nächsten Tagen“ wird ein vorläufiges Schild (Link) angebracht, das Besucher beruhigen soll.

Noch ein Hinweis: Hörenswert ist die WDR 5-Sendung
„Hürtgenwald – Umstrittenes Gedenken“

Eine seltsame Entscheidung

Der Bürgermeister legte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung dem Rat einen Beschlussentwurf vor:
Einige Quadratmeter Nideggener Grund sollten einem Verein als Parkplatz verpachtet werden. Als Pacht schlug er einen niedrigen 2-stelligen Betrag vor, der kaum den Verwaltungsaufwand deckt.
Nach den ersten beiden Wortmeldungen war schon klar: Dieser Antrag findet keine Mehrheit. Er wurde einstimmig abgelehnt.
Auch der Bürgermeister stimmte gegen seinen Vorschlag.
Geht’s noch?

Erwin Fritsch, 31.10.19

Ausschuss Stadtentwicklung und Tourismus 24.09.19

Tourismusförderung

Die Rureifel Tourismus e. V. ist ein Verein dem die südlichen Gemeinden des Kreises Düren angehören. Vereinszweck: Tourismusförderung. In der Ausschusssitzung hatte Herr Kirch, der Geschäftsführer, ausreichend Gelegenheit, die Verdienste des Vereins zu rühmen.

Zunächst stellte er die Ergebnisse der „dwif-Studie“ vor. Sie wurde im Auftrag des Kreises 2018 erstellt und zeigt eindrucksvoll die erfreulichen wirtschaftlichen Auswirkungen des Tourismus. dwif  ist ein kommerzielles Unternehmen, das in der Tourismusentwicklung und Marktforschung eine offensichtlich einträgliche Marktlücke gefunden hat.

Herr Kirch stellte auf einigen Folien die Ergebnisse für Nideggen dar:

  •  Touristik- und Dauercamping sowie Reisemobilisten
    0,084 Mio. Aufenthaltstage
    x 29,20 € Tagesausgaben
    = 2,5 Mio. € Bruttoumsatz
  • Gewerbliche Betriebe (≥ 10 Betten; ohne Camping)
    0,054 Mio. Aufenthaltstage
    x 84,60 € Tagesausgaben
    = 4,5 Mio. € Bruttoumsatz
  • Privatvermieter (< 10 Betten)
    0,012 Mio. Aufenthaltstage
    x 69,70 € Tagesausgaben
    = 0,8 Mio. € Bruttoumsatz
  • Tagesreisen 0,6 Mio. Aufenthaltstage
    x 21,60 € Tagesausgaben
    = 13,0 Mio €Bruttoumsatz
  • GESAMT 0,75 Mio. Aufenthaltstage, 20,8 Mio. € Bruttoumsatz

20,8 Mio. € Bruttoumsatz entstand durch Tourismus. Den größten Anteil davon brachten die 0,6 Mio. Tagesreisenden die pro Tag 21,60 € ausgaben mit 13,0 Mio. €. Die Zahl der Tagesreisenden in Nideggen ist genauso geschätzt wie die auf 10 Cent genau angegebenen Tagesausgaben. Das relativiert die Aussagekraft der Zahlen doch sehr.

Was bringt diese Studie? 
Ausgaben zur Tourismusförderung (und das dafür bezahlte Personal!) lassen sollen sich leichter rechtfertigen lassen.

Anschließend stellte Herr Kirch ein neues Projekt der Rureifel Tourismus vor: Dezentrale Wohnmobilplätze. Dafür soll eine Studie in den nächsten 2 Jahren ein Konzept erstellen. Zur Notwenigkeit legte er eine fast schon satirische Folie vor.
Überschrift:
Wie entwickelt sich der „Markt“?
Frage an den Experten, der sich um den Auftrag der Studie beworben hat.
Darunter:
Eine Skizze mit dem steil ansteigenden Bedarf an Wohnmobilstellplätzen.
Darunter:
Das hat Herr Schröder von „Die Stellplatzberater“ spontan prognostiziert, als ich ihn fragte, wo auf der Kurve wir in der Entwicklung des Marktes wir in 2019 sind. Da hat er das Kreuz auf die Kurve gemalt.

Eine überraschende Prognose – von einem völlig neutralen „Experten“, dem Stellplatzberater.

Kosten der Studie: 38.408 €. Anteil für Nideggen: ca. 8.000 €. Der Bürgermeister begründet den Nutzen für Nideggen: Auf dem Parkplatz Danzley kann ein Wohnmobilstellplatz entstehen – in 2 Jahren.

Erwin Fritsch, 18.10.19

Rat 10.09.19

Wehrleiter-Planstelle

„Das will ich auch haben!“
Das ist ein normales menschliches Verhalten, das schon im Vorschulalter antrainiert wird, wenn auch nur ein Kind ein neues Spielzeug hat. Erwachsene verhalten sich genauso.
Nachdem die ersten – ehrenamtlichen – Wehrleiter ihre Festanstellungen in Gemeindeverwaltungen gefunden hatten, sollte das auch in Nideggen so sein. Deshalb stand die bescheidene Forderung bereits im Brandschutzbedarfsplan 2016:

„In der Gemeinde Aldenhoven, Kreuzau, Niederzier, und Merzenich arbeiten bereits die Leiter der Feuerwehr innerhalb der Verwaltung. Sie sind während ihrer Arbeitszeit abgeordnet, die Verwaltungsaufgaben für die Freiwillige Feuerwehr zu erledigen. Des Weiteren stehen sie so jederzeit im Einsatzfall zur Verfügung. Auch die Tätigkeiten rund um das Geräteprüfwesen oder Werkstattfahrten könnten erledigt
werden. Zusätzlich kann die Durchführung der Brandschauen, die zurzeit im Auftrag durch die Feuerwehr der Stadt Düren durchgeführt werden, eine Aufgabe sein. Die Beratung des Bauamtes der Stadt in Angelegenheiten des vorbeugenden
Brandschutzes u.v.m. könnte ebenso innerhalb der Verwaltung erfolgen.

Es ist daher zu prüfen, inwieweit es möglich ist eine Stelle innerhalb der Verwaltung zu schaffen, deren Aufgabe es ist, ganz oder teilweise die Verwaltungsaufgaben der Feuerwehr und/oder im vorbeugenden Brandschutz zu übernehmen.“

Rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2020 legte der Bürgermeister am 20.08.19 dem Haupt- und Finanzausschuss eine „Stellenmehrbedarfsberechnung“ vor. Darin wird der Bedarf für eine zusätzliche Sachbearbeiterstelle ab 01.01.2020 im Ordnungsamt begründet:

„Im Aufgabenbereich des Sachgebietes I/2 hat sich innerhalb der letzten 3 Jahre ein Mehrbedarf der Stellenanteile für die Einzelbereiche Personenstands- und Bestattungswesen, Verkehrsangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Landeshundesgesetz und Feuer- und Katastrophenschutz ergeben.

Der  Haupt- und Finanzausschuss sollte dem Rat diese zusätzliche Stelle empfehlen.
Der Ausschuss stimmte zu, aber mit der Auflage zur Ratssitzung eine Stellenbeschreibung vorzulegen. Aus dieser geht nun klar hervor: Das ist die Stelle für den Wehrleiter. Die  „Einzelbereiche Personenstands- und Bestattungswesen“ stehen zwar noch in der Beschlussvorlage, aber nicht in der  Stellenbeschreibung.

„Normalerweise“ ist der Stellenplan ein Teil des Haushaltsplanes und wird mit diesem in öffentlicher Sitzung beraten. In diesem – anscheinend nicht normalem Fall – wurde die Entscheidung in eine Sitzung vor Beginn der Haushaltsberatungen vorgezogen und im Ausschuss in den nichtöffentlichen Teil eingeplant. Die Auswirkung auf den Haushalt sollte eben nicht allzu deutlich werden. Ein zusätzlicher Sachbearbeiter entspricht ca. 15 Prozentpunkten Grundsteuer B.

In der Fraktionssitzung wurden wir uns bei diesem TOP nicht einig. 2 unserer Ratsmitglieder stimmten dagegen, der Rest dafür. Ich habe dafür gestimmt. Wenn ein hauptamtlicher Feuerwehrmann als Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr die Chance auf eine Besoldungsstufe bekommt, die er anscheinend in seinem Hauptamt nicht erreichen kann, gönne ich ihm das.

Die Stelle wurde mehrheitlich beschlossen. Der Bürgermeister wird sie in einem formal korrekten und transparenten Verfahren besetzen. Es wird mehrere Bewerber geben. Die Entscheidung wird mich aber genauso wenig überraschen, wie die ebenfalls transparente (=durchsichtige) Sachgebietsleiter-Nachfolgebesetzung nach Schmunkamps Wahl zum Bürgermeister.

Stellungnahme des Leiters der Feuerwehr:

„Im Kommentar des Herrn Fritsch vom 10.09.2019 – veröffentlicht auf der  Internetseite der Menschen für Nideggen – wird aus meiner Sicht der Eindruck erzeugt, dass die neu zu besetzende Stelle im Ordnungsamt der Stadt Nideggen ausschließlich dem Leiter der Feuerwehr der Stadt Nideggen (also mir) vorbehalten sei.
Richtig hingegen ist jedoch, dass diese Stelle derzeit (zunächst intern)  ausgeschrieben ist.

Nach meiner Kenntnis sollen Aufgaben von diesem Mitarbeiter oder dieser  Mitarbeiterin der Stadt Nideggen übernommen werden, die bisher ehrenamtlich und ohne jede Entschädigung von der Wehrleitung erledigt wurden. Dies ist künftig in diesem Umfang aufgrund veränderter Umstände nicht dauerhaft leistbar.

Die Leitung der Feuerwehr obliegt nach Besetzung dieser Stelle nicht diesem Stelleninhaber oder dieser Stelleninhaberin, sondern wird, wie bisher,  nach Anhörung der Feuerwehrleute und auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters durch den Rat der Stadt Nideggen gewählt.

Aus dem Kommentar des Herrn Fritsch kann sich aufgrund seiner falschen  Annahme auch der Rückschluss ergeben, dass diejenige Person, die diese Stelle künftig besetzten wird, ihre Einkünfte im Hauptamt steigern könne.
Ob das auf Bewerber zutrifft, entzieht sich meiner Kenntnis.
Für mich ist dies unzutreffend.“

Karl-Heinz Latz, 21.10.19

Sitzungsniederschriften

In einem Antrag der Grünen zur Änderung der Geschäftsordnung stellte Frau Zentis fest: „Es scheint willkürlich zu sein, welche Wortbeiträge aufgenommen werden oder nicht.“ Das ist doppelt bemerkenswert.

  1. Es „scheint“ nicht nur, es ist auch so! Seit 2009!
  2. Es stört sie erst, seit sich die Grünen entschlossen haben, sich vom Bürgermeister zu distanzieren.

Inhaltlich sind die grünen Änderungsvorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung vernünftig. Weil das aber in Ruhe bedacht und ausführlich besprochen werden sollte, habe ich die Verweisung in den zuständigen Ausschuss beantragt. Das wurde beschlossen. Wir werden den grünen Vorschlag mit einigen kleineren Änderungen unterstützen.

Klimanotstand in Nideggen

Reichlich spät kamen die Grünen auf die Idee in Nideggen den Klimanotstand auszurufen. Während in anderen Städten und Gemeinden längst Grüne  ihrer „Pflicht“ nachgekommen waren, brauchten unsere Grünen bis 13.08.19 zur Antragstellung.
Sogar die SPD war schneller. Antragseingang 10.07.19. Nach Kenntnis der Sitzungsunterlagen formulierte die CDU wenigstens einen mündlichen Antrag:

„Der Rat und die Verwaltung der Stadt Nideggen werden das Pariser Klimaabkommen zur Grundlage ihres Handelns in Bezug auf die CO2- Vermeidung bzw. Reduzierung machen.“

Nachdem die 3 Fraktionsanträge abgelehnt worden waren, wurde der Verwaltungsvorschlag, in dem uns wenigstens der Begriff „Klimanotstand“ erspart wurde, angenommen.

Damit setzte der Rat erneut ein weltbewegendes Signal. Schon am 26.05.2011 hatte der Rat beschlossen:
Die Stadt Nideggen befürwortet die Abschaltung aller Atomkraftwerke.“

Erwin Fritsch, 12.10.19

„Kein Mensch, der seine Sinne beisammen hat, würde sich von einem 16-Jährigen, dem die Eltern zu Weihnachten einen Anatomieatlas geschenkt haben, den Blinddarm rausnehmen lassen.
Kein Mensch, der für sich und seine Familie ein Haus bauen will, würde einen 16-jährigen Architekten anheuern, der bis jetzt nur Sandburgen gebaut hat.
Und kein Mensch, der einen Hedgefond von einem Bausparvertrag unterscheiden kann, würde einem 16-Jährigen sein Vermögen anvertrauen.
Aber wenn es um das Klima und die Welt, in der wir leben, geht, mutieren lärmende Kinder plötzlich zu geschätzten Propheten eines bevorstehenden Untergangs.“
(Henryk M. Broder)

„Offener Brief“

Am 19.02.19 hatte der Rat die z. Zt. gültige „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr“ beschlossen. Die Satzung regelt den Kostenersatz in den Fällen, in denen der Brand vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Fahrzeug-/Anlagenbesitzer im Rahmen der Gefährdungshaftung haftet. Bisher üblich waren kleinere Schadensfälle (Beseitigung von Ölspuren) in der Größenordnung von insgesamt unter 10.000 € pro Jahr. Diese „Kleinschäden“ werden von den Versicherungen problemlos erstattet. Bei einem „Großschaden“  (z.B. Brand einer Autowerkstatt) kann es für die Rechtsabteilung einer Versicherung lohnend werden, den Schaden durch Prüfung der Rechtmäßigkeit der Satzung zu verringern.

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich gegen die Stimmen der MFN-Fraktion. Wir hatten bereits damals darauf hingewiesen, dass Zweifel an der Berechnung der Kosten entstehen können. Da nur tatsächlich durch Einsätze verursachte Kosten gefordert werden können, wurden zur Ermittlung der Kostenerstattung für die Einsatzstunde eines Fahrzeugs die anrechenbaren Kosten für Fahrzeuge durch die Einsatzstunden geteilt. Die außerhalb von Einsätzen entstehenden Kosten sind nicht anrechenbar. Zu Vereinfachung der Berechnung wurde mit der Formel Nutzungsstunden = 120 % der Einsatzstunden gearbeitet.
Die pauschale Anwendung dieser Formel erschien uns bei 3 Fahrzeugen nicht sinnvoll:
– Kdo-Wagen
Die in der Kalkulation verwendeten Werte ergaben einen Betriebsstoffverbrauch von ca. 40 € pro Stunde.
– Mehrzweckboot und Quad
Nur 1,6 Std pro Jahr waren für Einweisungs- und Übungsfahrten angesetzt.
Konkrete Werte lagen damals noch nicht vor. Bei einer Neukalkulation können Werte aus 2018/2019 verwendet werden.

Damals hatten wir nur Bedenken, ob die Satzung rechtlich haltbar ist. Inzwischen wissen wir: Bereits die falsche Berechnung eines einzelnen Fahrzeugtyps kann bei einer rechtlichen Prüfung der Satzung zu deren Nichtigkeit führen.

 VerwG Münster – 1 K 1217/11-, Leitsatz zum Urteil v. 23.01.2012:
„Legt eine Gemeinde der in einer Satzung geregelten Kosten­berechnung eines Feuerwehreinsatzes eine fehlerhafte Kalkulation zugrunde, führt diese nicht nur zur Nichtigkeit des pauschalierten Stundensatzes, sondern zur Gesamtnichtigkeit der Feuerwehr­kostensatzung.“

Sollte anlässlich eines „Großschadens“ die bestehende Satzung von der Rechtsabteilung einer Versicherung geprüft werden, besteht also die Gefahr einer Nichtigkeitsfeststellung durch das Verwaltungsgericht. Die Stadt bekäme dann keine Kostenerstattung. Eine nachträgliche Änderung der Satzung ist unzulässig.

Die Satzung soll spätestens im Rhythmus von drei Jahren oder bei Änderungen neu kalkuliert werden. Nachdem Bürgermeister und Ratsmehrheit am 19.02.19 aus sachlich nicht begründbaren Motiven unseren Antrag abgelehnt hatten, war Mitte 2019 der richtige Zeitpunkt, um dem Rat eine neue Chance für verantwortungsvolles Handeln zu geben. Wir beantragen deshalb:

„Im Rahmen der jährlichen Prüfung der Gebührenkalkulationen wird auch die „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr“ überarbeitet. Dabei sind für Kdo-Wagen, Quad und Mehrzweckboot realistische Nutzungsstunden anzusetzen.“

Für Quad und Mehrzweckboot können jetzt aktuelle Zahlen verwendet werden. Für den Kdo-Wagen brauchten wir noch ein überzeugendes „Ratsmitglied-sicheres“ Argument. Das lieferte die Akteneinsicht:
Die in 2018 gefahrene Strecke kann nur mit einer weit über 200 km/h liegenden Durchschnitts­geschwindigkeit in den in der Kalkulation verwendeten Nutzungs­stunden zurückgelegt werden.

Dass unser Antrag Bürgermeister und Ratsmehrheit nicht gefallen wird, war absehbar. Er kam aber auch zu einer skurrilen Reaktion: Dem „Offenen Brief“ der Löschgruppenführer.
Wer diesen Offenen Brief liest, erfährt von dem Unmut der Feuerwehr über eine Akteneinsicht der MFN-Fraktion in das Fahrtenbuch des Kdo-Wagens.
Die Feuerwehrkameraden hatten „im Zuge des jüngsten Einsatzgeschehens“ davon Kenntnis erhalten. Im Klartext: Sie wurden vom Wehrleiter darüber „informiert“. Der Wehrleiter hat sie aber nicht sachlich informiert, sondern seine sehr eigene persönliche Sicht vermittelt. Danach richtet sich ein „unausgesprochenes Misstrauen“ der MFN gegen den Wehrleiter.

Mit seiner Aufforderung an die Löschgruppenführer, sich mit dem Offenen Brief solidarisch auf seine Seite zu stellen, hat Herr Latz der Wahrheit einen guten Dienst erwiesen. Seine unberechtigten Vorwürfe gegen MFN kamen so an die Öffentlichkeit. Sie können unvoreingenommen und sachlich geprüft werden. Wir hatten die Wehrleitung und die Löschgruppenführer zu unserer Fraktionssitzung am 19.08.19 eingeladen und konnten den Zweck der Akteneinsicht und unsere Absicht erläutern. Zumindest teilweise trafen wir auf Verständnis. Zu einer Änderung oder Ergänzung ihres Offenen Briefes konnten sich die Löschgruppenführer aber noch nicht aufraffen.

Offen bleibt die Frage, ob die Ratsmehrheit es diesmal schafft sachlich zu entscheiden. Aber auch wenn der Antrag wieder abgelehnt wird, handeln wir weiter nach unserer Verpflichtung „Schaden von der Stadt Nideggen abzuwenden“.

Erwin Fritsch, 27.08.19

Rat 19.02.19

Straßenbauprogramm 2019

Die CDU-Fraktion hatte eine Überarbeitung der KAG Satzung beantragt.
Der Beschlussvorschlag der CDU lautete:

  1.  Die Stadt Nideggen nimmt eine Überarbeitung ihrer eigenen Satzung zur Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG vor und senkt die festgelegten Anteile der Beitragspflichtigen auf die Mindestbeitragsätze gemäß Mustersatzung NRW. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Nideggen unverzüglich eine so geänderte Fassung der kommunalen Satzung nach § 8 KAG zur Entscheidung vorzulegen.
  2. In den kommenden Jahren ist die Straßenausbauplanung der Stadt Nideggen auf die Verfügbarkeit der Mittel aus den hierfür verfügbaren Pauschalen des Landes abzustimmen. Zu diesem Vorgehen wird die Erlaubnis der Bezirksregierung eingeholt.

Zur Gegenfinanzierung wurde vorgeschlagen, die Mittel aus der neuen, ab 2019 den Gemeinden zusätzlich zur Verfügung gestellten Aufwands-/Unterhaltungspauschale zu verwenden. Diese Pauschale (gemäß HH-Plan 147.327 €, tatsächlich gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz 147.414,18 €) kann die Stadt zwar beliebig verwenden, aber nur einmal. Sie ist im Haushalt bereits verplant.

Zur Senkung der Anliegerbeiträge in der KAG-Satzung ist die Genehmigung der BezReg notwendig. Das ist unrealistisch. Wir wollen auch eine Entlastung der betroffenen Anlieger, halten aber eine andere Vorgehensweise für zweckmäßiger:

  • Reduzierung der Anliegerbeiträge, wenn die Stadt nicht regelmäßige laufende Unterhaltung und Instandsetzung nachweisen kann. Das wird durchgängig der Fall zu sein.
  • Aufnahme einer Klausel in die für jede Straße einzeln zu erlassende Satzung, die sicherstellt, dass der Beitrag nachträglich geändert wird, wenn eine NRW-Gesetzesänderung die Anlieger doch günstiger stellen sollte.

Der Tagesordnungspunkt wurde in die nächste Bau-Ausschusssitzung, am 19.03.19, vertagt. Mit EMail vom 26.02.19 gab er dann bekannt, dass das Bauamt auch zu dieser Sitzung nicht fertig wird.
Die gesamten Maßnahmen aus dem Straßenbauprogramm 2019 werden somit um ein Jahr verschoben.

Kostenersatz für Feuerwehr-Einsätze

Feuerwehr-Einsätze sind grundsätzlich kostenlos.

Kostenpflichtig werden sie, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit die Gefahr verursacht haben oder bei der Gefährdungshaftung (die gilt z.B. beim Betrieb von Kfz oder Anlagen). Eine entsprechende Satzung regelt die in diesen Fällen zu erstattenden Kosten. Meist handelt es sich um kleinere Beträge für die Beseitigung von Ölspuren auf Fahrbahnen (in der Summe jährlich unter 10.000 €). Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zahlt keine Versicherung. Bei der Gefährdungshaftung liegt normalerweise ein Versicherungsfall vor. Dabei kann es auch zu einer hohen Summe kommen, wenn z.B. ein Feuer in einer Kfz-Werkstatt ausbricht. Erst wenn es im Rahmen der Gefährdungshaftung zu so einer hohen Schadenssumme kommt werden Versicherungsjuristen sich die Satzung genauer ansehen. Dann kommt es darauf an, ob von der Stadt in das von der Kommunalagentur zur Verfügung gestellte Kalkulationsmuster korrekte Werte (im wesentlichen Kosten für Treibstoff und Instandsetzung und Nutzungsstunden) eingegeben wurden. Ist das nicht der Fall, kann die Stadt ihre Forderung nicht durchsetzen.

Am 19.02.19 beschloss der Rat eine rechtlich nicht durchsetzbare Satzung. Wie kam es dazu?

Am 27.11.18 legte der Ordnungsamtsleiter, Herr Tauscher, dem Rat einen Satzungsentwurf zum Beschluss vor. Bei der Dateneingabe war erkennbar gepfuscht worden (kaum zu glauben, dass ein Kfz in 2017 für 332,09 € getankt hatte und 2018 für 332,09 € – auf den Cent genau der gleiche Betrag). Der Rat verlangte eine Überprüfung und Neuvorlage.

Zum Haupt- und Finanzausschuss am 22.01.19 legte Herr Tauscher eine geänderte Kalkulation zur Beratung vor. Die Ausschussmehrheit wollte aber „durchwinken“ nicht ernsthaft „beraten“:

  • Herr Keß (SPD) begnügte sich mit dem konstruktiven Beitrag „Alles Quatsch“
  • Herr Obladen (FDP) behauptete das sei unnötig, weil die Satzung „nie angewendet“ werde.

Also empfahl der Ausschuss dem Rat die Zustimmung zur Satzung.

Um dem Rat eine Chance zu geben stellten wir einen Antrag, in dem wir unsere Argumente ausführlich begründeten. Auch das nutzte nichts. Nur MFN lehnten die vorgelegte Satzung ab. Alle anderen stimmten zu.

Beispiele für die „Ungereimtheiten“ in Herrn Tauschers Kalkulation:

  • Für den KdoW (Kommandowagen, Pkw) rechnet er mit 1.250 € Treibstoffkosten. Gem. seiner Beschlussvorlage wurde der Haushaltsansatz verwendet. Dieser beträgt 1.000 €.
  • Wenn seine Angaben für den KdoW stimmen, verbraucht der KdoW pro Stunde Treibstoff für 40,06 €.
  • Für Quad und Mehrzweckboot stehen jährlich jeweils nur 1,6 Stunden für Einweisungs- und Ausbildungsfahrten zur Verfügung.
  • Der KdoW wird nur 5,2 Stunden pro Jahr zusätzlich zu den Einsatzfahrten genutzt.
  • Die Ziffer 4.3 „Basisjahre für Kalkulation“ im Kalkulationsvermerk fordert: „Im Sinne einer ordnungsgemäßen Kalkulation werden die Daten mit der höchsten Belastbarkeit für die Kalkulation herangezogen. Je nach Kostenposition werden ein dreijähriger Durchschnitt, das letzte Jahr oder der Haushaltansatz des Kalkulationsjahres angesetzt.“
    Beim GLW-2 hatte Herr Tauscher 181,50 € angesetzt. Der Haushaltsansatz ist 500,00 €. Der Verbrauch in 2018 war 296,51 €, in 2017 war er 274,37 €. Keiner der Werte wurde genutzt. Es musste also der Durchschnittswert aus den Jahren 2016 – 2018 gebildet worden sein. Das geht nur auf, wenn das Kfz in 2016 für -26,38 € getankt (Treibstoff an der Tankstelle abgeben) hat.

Der Umgang mit der Wahrheit:

  • Ich hatte geschrieben: „Diese 3 „Schätzwerte“ liegen auch nach Einschätzung von Herrn Latz (Leiter der freiwilligen Feuerwehr)vom 02.02.19 eher unter den zu erwartenden Nutzungswerten.“
  • Die Verwaltung (Herr Tauscher im Auftrag des Bürgermeisters) schrieb: „Nach Rücksprache mit dem Wehrleiter, wurde diese Aussage nicht getroffen, entspricht also aus Sicht der Verwaltung nicht der Wahrheit.“
  • Herr Latz war zurückgepfiffen worden.

Ich werde Herrn Latz keine Fragen mehr stellen. Auf zeitlich begrenzt gültige Antworten kann ich verzichten.

Erwin Fritsch, 11.03.19

Straßenbau 2019

Die Zahlen für Nideggen im Beitrag „Straßeninvestitionsprogramm 2018“ und in der MFN-Info 2/2018 stammten aus der damaligen Haushaltsplanung-Planung.
Der aktuelle HH-Planentwurf ist zwar im Internet veröffentlicht (aber auch dort noch mit veralteten Zahlen).

Die aktuell gültige Planung finden Sie hier.

Dort zu finden unter:

  • 21. Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten
    Erschließungsbeiträge Straßenbau:
    und
  • 25. Auszahlungen für Baumaßnahmen
    Tiefbau:

Erwin Fritsch, 05.11.18

Bauausschuss 02.10.18

Straßenbaumaßnahme Boicher Weg

Die Maßnahme ist mit Beginn 2019 eingeplant. Das bedeutet 2019 Vorplanung durch das Ingenieurbüro, 2020 Bau und 2021 Abrechnung und Zahlung durch die Anlieger. Ein Anlieger hatte beantragt, die Maßnahme vorzuziehen. Nahezu alle anderen Anlieger forderten daraufhin auf die Maßnahme zu verzichten. Der Bürgermeister hatte vorgeschlagen die Planung der Verwaltung beizubehalten.
Allen Ausschussmitgliedern waren die gegensätzlichen Auffassungen bekannt. Sehr viele Anlieger waren im Zuschauerraum anwesend.
Vor der Sitzung hatte ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Nießen (CDU) angekündigt, dass ich eine Sitzungsunterbrechung beantragen würde, um die Zuhörern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Er war damit einverstanden. Es wäre eine gute Gelegenheit gewesen, sich sachlich mit dem Thema zu befassen und einen vernünftigen Beschluss zu fassen. In der Fraktionssitzung hatten wir beschlossen, nach Anhörung der Betroffenen z.B. eine Verschiebung um 1 – 2 Jahre zu beantragen.
Dazu kam es nicht: Herr Hensch (FDP) beantragte über den Verwaltungsvorschlag „ohne Aussprache“ zu beschließen. Gegen diesen Antrag stimmte nur MFN – auch Herr Nießen stimmte dafür.
Bei der anschließenden Abstimmung über den Bürgermeistervorschlag stimmte nur MFN dagegen.

Straßenbaumaßnahme Im Waldwinkel

Die Maßnahme ist mit Beginn 2021 eingeplant. Das bedeutet 2021 Vorplanung durch das Ingenieurbüro, 2022 Bau und 2023 Abrechnung und Zahlung durch die Anlieger.
Bis dahin ist noch etwas Zeit.
Ich beantragte:

  1. Die Einplanung der Straße Im Waldwinkel in der Reihenfolge der Straßenbaumaßnahmen bleibt zunächst unverändert.
  2. Vor endgültiger Beschlussfassung des Ausschusses über alle Straßenbaumaßnahmen sind öffentliche Anliegerbeteiligungen durchzuführen. Dazu sind auch Rats- und Ausschussmitglieder einzuladen.
  3. Diese  öffentlichen Anliegerbeteiligungen sind rechtzeitig in die amtlichen Bekanntmachungen aufzunehmen.

Ich begründete den Antrag:

  1. Entspricht dem Vorschlag des Bürgermeisters.
  2. Stellt klar, dass der von mir beantragte einstimmige Beschluss des Ausschusses vom 26.06.18 auch für alle anderen Straßen gilt.
  3. Ist notwendig, weil der Bürgermeister die laufenden Anliegerversammlungen nicht im Amtsblatt veröffentlicht hatte. Er hatte mir erklärt, den Beschluss so nicht verstanden zu haben.
    Herr Fischer (CDU) erklärte, dass seine Fraktion (im Ausschuss 3 Stimmen) zustimmen könnte. Herr Müllejans (SPD) erklärte dann dass nicht ich, sondern er den Beschluss vom 26.06.18 beantragt hatte. Alle wussten, dass das nicht stimmt. Auch er sollte das noch wissen. Jeder kann den Beschluss nachlesen. Es ging wohl wieder einmal darum, aus Prinzip einen MFN-Antrag abzulehnen. Sachliche Politik geht anders.
    Die Mehrheit stimmte dem Bürgermeister-Antrag zu. Nur MFN stimmte dagegen. Damit hatte sich unser Antrag erledigt.

Transparente und bürgernahe Politik zu machen behaupten alle im Nideggener Rat vertretenen Fraktionen. Die Praxis sieht anders aus.
In dieser Sitzung wurde sehr transparent und für jeden der zahlreichen Zuhörer durchschaubar gezeigt, welches Politikverständnis einige Nideggener „Politiker“ an den Tag legen.

Erwin Fritsch, 04.10.18

„Ich möchte mich mit einem solchen Stil nicht gemein machen und appelliere daher an alle Beteiligten, ihr Vorgehen einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen. Politik sollte mehr sein als nur das Durchziehen einmal gefasster Pläne. Politik funktioniert auch besser, wenn man die Menschen mitnimmt. Das mag etwas mehr Zeit kosten, aber es könnte etwas bewirken gegen die zunehmende Politikverdrossenheit im Lande, gegen die zunehmende Verachtung für die in Räten und Ausschüssen handelnden Personen.“
Hans Hoff, 03.10.18
Aus:Offener Brief
an den Bürgermeister der Stadt Nideggen, an die Parteien im Rat, an den Bauausschuss und die Bürger der Stadt Nideggen

Verwaltungsgericht 17.09.18

Wie die Ausschüsse des Rates zu besetzen sind ist in der Gemeindeordnung NRW, der gesetzlichen Grundlage, klar und verständlich geregelt. Abhängig vom Wahlergebnis stehen den Fraktionen eine bestimmte Anzahl von Sitzen in den Ausschüssen zu. Sie können dafür Ausschussmitglieder vorschlagen, die dann vom Rat bestellt werden. Dass man Ausschussmitglieder wieder abberuft ist nicht zulässig.
Wenn Bürgermeister und wenigstens ein Teil der Ratsmitglieder es verstanden haben, klappt die Besetzung dann auch. Manchmal ist der Unverstand aber so hartnäckig ausgeprägt, dass ein Gericht für Recht und Ordnung sorgen muss.

Das Verwaltungsgericht Aachen
musste die Ausschussbesetzung in Nideggen klären.

Wie kam es dazu:

  • In die Bauausschusssitzung am 19.08.14 schickte die CDU Herrn Schröder als Ausschussmitglied. Er war vom Rat nie bestellt worden. Die Bürgermeisterin musste deshalb alle Beschlüsse der Sitzung beanstanden, die Sitzung musste wiederholt werden. Dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Nießen (CDU) war das sichtlich peinlich.
  • In die Bauausschusssitzung am 11.07.18 schickte die CDU Herrn Golzheim als Ausschussmitglied. Er war vom Rat nie bestellt worden. Ich erklärte Herrn Nießen, dass ich seine Mitgliedschaft anzweifelte. Herr Nießen hatte sich beim Bürgermeister erkundigt. Der bestätigte die Mitgliedschaft. Meinen Hinweis auf das SD-Net (enthält alle Sitzungsunterlagen und Beschlüsse) ignorierte er. Am nächsten Tag erkannte er seinen Irrtum und musste alle Beschlüsse der Sitzung beanstanden, die Sitzung musste wiederholt werden.
  • Im Oktober 2017 war Herr Golzheim (CDU) vom Rat zum sachkundigen Bürger gewählt worden. Auch wir hatten für Herrn Golzheim gestimmt aber darauf hingewiesen, dass die Beschlussformulierung unzureichend war. Der Bürgermeister ignorierte das.
  • Im November 2017 legte der Bürgermeister dem Rat eine Übersicht „Gremienbesetzung“ vor, um die Rechtsunsicherheit über die Wahl Golzheim zu beenden. Inzwischen hatten auch andere darum gebeten. Unsere Meinung wollte der Bürgermeister in der Sitzung aber nicht hören. Er beendete die Aussprache zu diesem Thema mit den Worten: „Dann haben wir eben unterschiedliche Rechtsmeinungen.“
  • Im März 2018 wollte Herr Golzheim an einer Schulausschusssitzung teilnehmen. Der Ausschussvorsitzende, Herr Floßdorf (MFN), ließ dies entsprechend unserer Rechtsmeinung nicht zu. Dass Bürgermeister und Fraktionen sich nicht auf eine gemeinsame rechtssicher Ausschussbesetzung einigen können, war für die anwesenden Zuhörer bemerkenswert.
  • Im April 2018 nahm der Bürgermeister mein Angebot an, ihm letztmals unsere Rechtsauffassung zu erläutern. An dem vereinbarten Termin war er dann so sehr verhindert, dass er ihn nicht einmal absagen konnte.
  • Im August glaubte Herr Golzheim den Ausschussvorsitzenden Floßdorf wegen des Ausschlusses aus der Sitzung verklagen zu müssen. Der antwortete mit einer Gegenklage, in der er eine Bestätigung der Ausschlussentscheidung und die Aufhebung des Oktober-Beschlusses verlangte.
  • Herr Golzheim hat inzwischen erklärt, zunächst auf Sitzungsteilnahme zu verzichten, um „Schaden von der Stadt Nideggen abzuwenden.“
    Der Schaden war aber längst eingetreten. Bürgermeister und Rat hatten sich lächerlich gemacht.
  • Als die Klage Floßdorf gegen den Rat (der ist automatisch Klagegegner, weil der Rat die Ausschussbesetzung zu entscheiden hat) eingegangen war, hatte der Bürgermeister plötzlich das dringende Bedürfnis eine Rechtsanwaltskanzlei einschalten zu müssen. Die Ratsmehrheit genehmigte das. Wir waren dagegen. Einfaches – und rechtzeitiges – Zuhören wäre billiger gewesen.
  • Am 14.09.18 informierte der Rechtsanwalt den Bürgermeister darüber, warum der Ratsbeschluss vom Oktober 2017 rechtlich sehr zweifelhaft ist.
  • Am 17.09.18 informierte der Bürgermeister die Ratsmitglieder darüber, dass er nun den Beschluss vom Oktober 2017 beanstanden werde. Da hatte das Verwaltungsgericht schon den Beschluss gefasst.
  • Der Beschluss bestätigt Herrn Floßdorf, dass Herr Schiffmann (der gemäß Oktober 2017-Beschluss durch Herrn Golzheim „abgelöst“ worden sein sollte) weiterhin Mitglied im Schulausschuss ist.
  • 2 weitere Anträge, die Herr Floßdorf auf meinen Rat gestellt hatte, wurden abgelehnt. Die gleiche Feststellung für die beiden anderen Ausschüsse konnte er nicht fordern, weil er für diese Ausschüsse nicht als Vorsitzender klagebefugt ist. Die Feststellung, dass sein Verhalten als Ausschussvorsitzender im März 2018 rechtmäßig war durfte im Eilverfahren nicht gestellt werden.

Kosten:
Diese ganze Albernheit kostet 438 € an Gerichtskosten. 2 Drittel gehen zu Lasten des Ausschussvorsitzenden, 1 Drittel zu Lasten des Rates. Da beides Organe der Stadt sind, zahlt die Stadt. Die – im Ergebnis nutzlosen – Kosten der Fachanwaltskanzlei ( 2.272,90 € ! ) zahlt auch die Stadt. Herr Floßdorf hat keine Anwaltskosten verursacht.

Fazit:
Bürgermeister haben das Recht aber auch die Pflicht rechtswidrige Beschlüsse zu beanstanden.
Fraktionen haben dieses Recht nicht, sie können aber auf Fehler hinweisen. Das haben wir wiederholt und ausreichend getan.
Die Pflicht zur Beanstandung durch den Bürgermeister ist an keine Frist gebunden. Die Pflicht beginnt erst, wenn er die Rechtswidrigkeit erkannt hat.
Bei Herrn Schmunkamp hat das eben etwas länger gedauert.

Erwin Fritsch, 19.09.18