Soll Nideggen sich so verändern?

Wer es einem Investor erlaubt möglichst viel mit der „Entwicklung“ eines Baugebietes zu verdienen, darf sich beim Neubaugebiet an der Konrad-Adenauer-Straße nicht darüber wundern, was dort hingeklotzt wird.

Ähnliches soll beim Neubaugebiet „Berger Acker“ passieren.
Der Bürgermeister hat den vom Ausschuss beschlossenen klaren Auftrag ein geeignetes Planungsbüro zu ermitteln. Statt dessen haben sich die Grundstückseigentümer einen Investor gesucht, der ihnen möglichst viel zahlen wird. Der Bürgermeister duldet das und legt das Ergebnis am 25.08.20 dem Bauausschuss vor.

  • Dort sollen möglichst viele Wohneinheiten dem Investor möglichst viel Geld bringen.
  • Dort entsteht dann ein Ghetto, das überhaupt nicht in unser Eifelstädtchen passt.
  • Nicht nur die Anwohner sind betroffen: Das geht alle Nideggener etwas an. Das verändert Nideggens Charakter.

Erwin Fritsch, 19.08.20

Auch diesmal: Es geht nicht ohne Ausrede

Nachdem ich diesen Kommentar auch in facebook veröffentlicht hatte meldete sich Herr Schmunkamp heute mit einer Ausrede:

„Hallo in die Diskussion…ich möchte zu den Aussagen gerne etwas sachlich beisteuern, insbesondere dazu, dass ich Beschlüsse anscheinend nicht umsetze. Die Politik, hier über die Fraktionsvorsitzenden, wurde von mir frühzeitig informiert, dass die Verwaltung davon Abstand nimmt, die Planung selbst zu initiieren. Spätestens im Bauausschuss im Juni wurde dies sogar schriftlich kommuniziert, siehe ( Link). Dort hat kein Mitglied einen Antrag gestellt, dieses Verfahren anders zu gestalten oder mich zu rügen, dass ich Beschlüsse nicht umsetze. Darüber hinaus bringe ich die Planung zwar ein, damit der Ausschuss sich ein Bild machen kann und werde auch zu den Inhalten in der Sitzung etwas sagen aus Verwaltungssicht. Ob die Bürgerschaft, hier die Ausschussmitglieder, dem Planer ihr Vertrauen schenken, entscheidet sich dort, nicht bei mir im Büro. Wer sich dazu ein unvoreingenommenes Bild machen möchte ist herzlich eingeladen teilzunehmen. Dann relativieren sich einige Anschuldigungen hier.“

Die wortreichen Erläuterungen des Bürgermeisters lassen sich „einfach relativieren“:
1. Es gibt einen verbindlichen Beschluss des Ausschusses.
2. Es gibt keine Aufhebung des Beschlusses.

Erwin Fritsch, 21.08.20

Stadtentwicklungsausschuss 11.08.20

Zusammenarbeit in der CDU-Fraktion

Wenn wir einen Antrag stellen, wurden alle Fraktionsmitglieder beteiligt und konnten Änderungsvorschläge einbringen. Wir halten das für normal. Es geht anscheinend auch anders.
Die CDU hatte einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der in die Tagesordnung aufgenommen worden war. Er schlug vor:

  1. Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bei der Verpachtung der Gastronomie am Eschauel, auf der Einrichtung eines Shuttlebusses zu bestehen, bis eine andere adäquate Lösung gefunden ist.
  2. Bis dahin beauftragt er die Verwaltung, unverzüglich an den Wochenenden einen Shuttledienst am Eschauel einzurichten, wenn die angekündigte Wetterlage es erfordert.

Im Stadtentwicklungsausschuss hat die CDU 3 Mitglieder: Herr H.Müller, Herr van Londen und Frau Tollmann. Alle 3 waren anwesend. Zur Sitzung kam zusätzlich Herr Fischer, der Fraktionsvorsitzende, als Zuschauer.
Er hatte den Dringlichkeitsantrag  unterschrieben.
Als der TOP aufgerufen wurde, bat Herr Müller um Rederecht für Herrn Fischer, damit er den Antrag begründet.
Meine Frage, ob nicht eines der 3 Ausschussmitglieder den eigenen Fraktionsantrag begründen kann, führte zu erstaunter Betroffenheit. Also durfte Herr Fischer den Antrag begründen.
Er verlas die schriftliche Begründung vom Blatt. Das konnte oder durfte keiner der 3 Anderen.

Dem 1. Teil des Antrags wurde zugestimmt. Auf den 2. Teil (Shuttle-Bus) verzichteten dann auch die CDU-Vertreter im Ausschuss, sie zogen ihn zurück. In Corona-Zeiten an Hot-Spot Tagen noch mehr zusätzliche Personen in den Eschauel zu pumpen, ist unsinnig. Wenn keine Parkplätze mehr frei sind, muss eben dicht gemacht werden.

Herr Fischer verließ genervt die Sitzung. Für die „Verlesung“ war er von Schmidt nach Nideggen gekommen.
Fazit:
In der CDU ziehen alle am gleichen Seil – nur nicht am gleichen Ende.

ISEK, INHK und FNP-Überarbeitung

Zur Überarbeitung des Flächennutzungsplans (FNP) muss eine externe Firma beauftragt werden. Die gleiche Firma soll mit der Erarbeitung des ISEK in Verbindung mit dem INHK beauftragt werden. Die „4-Buchstaben-Konzepte“ sind Voraussetzung um Städtebau-Fördermittel zu erhalten. Die Verwaltung bemüht sich, nicht seit Monaten, sondern seit Jahren die Auftragsvergabe beschlussreif vorzulegen. Zur Beschlussreife hatte der Ausschuss eine persönliche Vorstellung der Auftragnehmer im Ausschuss verlangt.
Die Zusammenfassung der beiden Aufgaben in einen Auftrag an eine Firma ist grundsätzlich sinnvoll, weil es Überschneidungen gibt und Mehraufwand vermieden werden kann. Die persönliche Vorstellung der Auftragnehmer im Ausschuss ist auch diesmal gescheitert. Der Bürgermeister hatte deshalb vorgeschlagen, dass sie im Bauausschuss stattfindet und damit die Zuständigkeit auf diesen Ausschuss übergeht.

Wir haben eine Zuständigkeitsordnung, die die Verteilung von Aufgaben auf die Ausschüsse (Delegation) regelt. Im Einzelfall kann der Rat das übersteuern (Redelegation). Ein Verschieben von einem Ausschuss zum nächsten ist nicht vorgesehen. Mit diesem Argument konnte ich mich durchsetzen.
Der Ausschuss wird sich in einer Sondersitzung am 01.09.20 mit diesem Thema befassen.

Teilnahme am „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 2020 und 2021

Vorgesehen war:

  • in 2020:
    Sanierung Freibad Stadtteil Abenden
  • in 2021:
    1. Neues Sportheim und Multifunktionsarena im Stadtteil Nideggen
    2. Parkdeck Eschauel Stadtteil Schmidt

Sportheim und Multifunktionsarena können ein Gewinn für Nideggen werden. Dort sportliche Möglichkeiten, nicht nur für Vereinsmitglieder, anzubieten, ist eine überzeugende Idee.
Das Parkdeck Eschauel wird seltsamer Weise vor allem von denjenigen gefordert, die am lautesten gegen das Kletterwaldprojekt polemisiert („Ruhe für den Eschauel“) hatten.
Nach relativ kurzer Diskussion wurde das Parkdeck aus dem Beschlussvorschlag gestrichen. Allerdings wurde endlos über Kleinigkeiten bei den Sportanlagen geredet, die in dieser Phase noch gar nicht spruchreif waren.

Erwin Fritsch, 13.08.20

Schulstandort Nideggen – Zur Erklärung der Nideggener SPD

Die SPD erinnert in ihrer Erklärung an ein „Bild“, das angeblich vom Kreis Düren „gezeichnet“ wurde.

Sie schreibt:

„Die im Schulentwicklungsplan des Kreises Düren aufgezeigte Prognose, die für viel Geld erstellt wurde, wies den drohenden Niedergang der herkömmlichen Haupt- Realschulen aus, weil die Entwicklung der Schülerzahlen so rückläufig waren, dass es aus dieser Sicht zwingend war, über geänderte Schulformen nachzudenken. Nur allein daraus, also diesem Schulentwicklungsplan des Kreises, sahen wir uns genötigt, über eine Veränderung der Schullandschaft nachzudenken.“

Im weiteren Text wird vor diesem Hintergrund eine andere Schulform als Chance zur Erhaltung unseres Schulstandortes präsentiert.Außerdem wird als Grund das Thema „Raumluft“ angegeben. (Den kompletten Text finden sie hier)

Die Fakten sehe ich anders:

  • Vor dem Schulformwechsel in Nideggen war seit Jahren die Raumluft im Schulzentrum Nideggen ein Thema in Nideggen und in der Presse. Die Schülerzahlen an unseren Schulen waren trotzdem stabil und steigend.
    Seltsam ist nur, dass mit Einführung der Sekundarschule die Luft im Schulzentrum offenbar besser wurde. Das Thema Raumluft war jetzt nicht
    mehr so interessant.
  • In den Jahren vor Änderung der Schulform forderte die Nideggener SPD vom damaligen Bürgermeister noch einen Anbau am Schulzentrum, weil die Schülerzahlen in Nideggen stetig stiegen und man über erheblichen Platzmangel klagte. Sie warf dem damaligen BM öffentlich Untätigkeit vor.
  • Im Jahr vor dem Schulformwechsel mussten in Nideggen Schüler/innen
    abgewiesen werden, weil sie in zwei Klassen der Realschule Nideggen nicht untergebracht werden konnten. Die Dreizügigkeit unserer RS wurde jedoch von der „Koalition“ Zentis-Klöcker-Göckemeyer verwehrt.
  • In Kreuzau hingegen war der von der SPD beschriebene „drohende Niedergang“ dagegen sehr real. (Warum auch immer, Details erspare ich mir)
  • Die Landesregierung (Frau Löhrmann – B90/Grüne – als Schulministerin) hatte die Sekundarschule vorgestellt. Diese sollte landesweit eingeführt werden. Über das von der SPD-geführten Landesregierung gezeichnete Bild schweigt leider auch die SPD in Nideggen. Ebenso wird die Rolle der Bürgermeisterin unserer Stadt und ihre Verbindung zur grünen Schulministerin nicht erörtert.
  • In Nideggen hatten knapp 1200 Eltern die Realität trotz des gezeichneten Bildes sehr wohl verstanden. Dennoch wurden ihre sehr realen Einwände und alle tatsächlichen Fakten von der vermeintlich seriösen Politik in Nideggen erfolgreich ignoriert.

In Zülpich hatten die Eltern Erfolg. Sie konnten in einem Bürgerbegehren ihre dort offene Politik überzeugen. Bewährte Schulformen wurden beibehalten,

Fazit:

Unsere Hauptschule und unsere Realschule hatten mehr Schüler/innen als erforderlich. Vom „drohenden Niedergang“ war in Nideggen nichts spürbar. Weder das Land NRW, der Kreis Düren, die Gemeinde Kreuzau oder alle gemeinsam wären in der Lage gewesen, unsere guten Schulen gegen den Willen unseres Rates zu schließen. Die „Koalition“ Zentis-Klöcker-Göckemeyer setzte sich durch. Die Kosten waren dabei wohl egal, die trägt die Allgemeinheit – also auch Nideggen.

Was unseren Schulstandort betrifft, so will sich jetzt neben unserem Bürgermeister der Schulverbandsvorsitzende, der auch Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau ist, für diesen einsetzen. Ich befürchte, der setzt sich (weiterhin) in erster Linie für seine Gemeinde ein. Das muss er, hierzu hat er sich verpflichtet.

Was Schulstandorte in unserer Nachbarschaft betrifft:

  • Während in Schleiden inzwischen eine kirchliche Realschule neben der städtischen neu gegründet wurde und man in Zülpich wegen der erheblich steigenden Schülerzahlen einen Schulneubau planen musste, passierte in Nideggen trotz unserer Bemühungen nichts. (Der Schulneubau in Zülpich wäre durch ein rechtzeitiges Kooperationsangebot aus Nideggen möglicherweise vermeidbar gewesen.)
  • Im kommenden Jahr sind die Schulen in Zülpich 11-zügig. Drei Klassen beginnen in der Hauptschule, vier in der Realschule und vier im Gymnasium. Tendenz steigend.

Die Eltern, welche sich in Nideggen für den Erhalt der Hauptschule und der Realschule eingesetzt haben, empfehle ich das Rundschreiben der SPD – August 2020. Zum Thema „Geld vom Steuerzahler“ schreibt sie:
„Eine lebendige Demokratie, insbesondere die einer Kommune, lebt von der Meinung vieler. Das leben wir Tag für Tag und Jahr für Jahr. Es gilt abzuwägen, was allgemeine bzw. private Interessen sind.“
In Sachen Schulform in Nideggen wäre m.E. auch abzuwägen gewesen: Was sind Nideggener Interessen und welche nicht?

In der Öffentlichkeit wird derzeit von SPD und Grünen eine neue Erzählung erfunden: MFN sei verantwortlich für das Scheitern des Schulstandortes.
Richtig ist:
Viele Eltern in Nideggen sind verunsichert – seit der grundlosen Schließung unserer guten Schulen.

Heinrich Esser, 09.08.20

Haupt- und Finanzausschuss 04.08.20

Eine Hauptschuldige begibt sich auf die Suche nach Schuldigen

Die Einführung der Sekundarschule in Nideggen hat die „Koalition“ Zentis (Grüne), Klöcker (Unabhängige) und Göckemeyer zu verantworten. CDU, SPD und FDP waren nur Mitläufer, die das Spiel nicht durchschauten.

Für das drohende Aus für den Sekundarschulstandort Nideggen hat Frau Zentis nun schnell einen Hauptschuldigen nicht gefunden, sondern erfunden. MFN habe gegen die Auflösung von Haupt- und Realschule Unterschriften gesammelt. Das behauptete sie in der Ausschusssitzung.

Richtig daran ist nur, dass Mitglieder dieser Bürgerinitiative erkennen mussten, wie die Ratsmehrheit mit dem Elternwillen umging. Sie haben daraus gelernt.
Einer der Initiatoren, Volker Floßdorf, wurde anschließend MFN-Mitglied.

Erfolgloses Spiel über die Bande

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung war die Verpachtung eines kleinen Seitenstreifens an einem Weg im Eschauel an einen der dortigen Vereine vorgesehen. Der Verein braucht diesen Streifen um ein anschließendes Stückchen (vom WVER gepachtet) als Parkplatz für 2 Pkw nutzen zu können.
Wie sich später herausstellte, hatte der neue Vereinsvorsitzende in Unkenntnis der Eschaueler Regeln direkt bei der Stadt angefragt. Er hätte wohl erst untertänigst die Zustimmung des Herrn Müllejans (SPD) einholen müssen.
Herr Keß (SPD) sollte die Verpachtung verhindern. Dazu versuchte er ein leicht durchschaubares Spielchen. Er beantragte den zusätzlichen Tagesordnungspunkt „Verpachtung städtischer Flächen“ im öffentlichen Teil. Bei diesem TOP wollte er dann zunächst beantragen, dass grundsätzlich keine Flächen an Straßen- und Wegerändern verpachtet werden sollen. Sein Bürgermeister musste ihn darüber informieren, dass genau das bisher regelmäßig gängige Praxis ist. Also argumentierte Herr Keß fröhlich weiter um sich unauffällig dem Ziel zu nähern. Auch nachdem ich ihn darauf darauf hingewiesen hatte, dass er keinen Grundsatzbeschluss im öffentlichen Teil erreichen wird, um den Verpachtungsbesschluss im nichtöffentlichen Teil zu verhindern, wollte er weiter argumentieren. Herr Obladen (FDP) beantragte diese Diskussion abzubrechen und im nichtöffentlichen Teil fortzusetzen.
Damit war das alberne Spiel beendet. Die Fläche wurde verpachtet.

Erfolglose Schnäppchenjagd

Die Stadt hat noch Bedarf an Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge und Asylanten. Da lohnt es sich nach Schnäppchen zu suchen. Im Ausschuss am 04.08.20 ging das schief. Dem Beschlussvorschlag zum Kauf wollten wir nicht zustimmen. Er sah ein allzu dubioses Geschäft vor.

Ein Nideggener Geschäftsmann hatte der Stadt ein Uraltgebäude in fragwürdigem Erhaltungszustand angeboten. Um einen hohen Einstiegspreis für den Verhandlungseinstieg zu setzen, hatte er ein Wertgutachten bezahlt, das eine mittlere 6-stellige Summe vorschlug. Die Stadt sparte sich die Preisverhandlung und legte noch ein Paar Tausend EURO drauf. Begründung: Das komplette Mobiliar wird mit übergeben. Im Klartext: Der Verkäufer bekommt einen Maximalpreis und spart auch noch die Kosten für die Sperrmüllentsorgung.

Normalerweise kann sich der Bürgermeister darauf verlassen: Wenn MFN seinen Vorschlag ablehnt, dann stimmt die Mehrheit zu. Diesmal nicht. Der Vorschlag war allzu dreist. Er wurde mehrheitlich abgelehnt.

Auch interessant:
Der gleiche Geschäftsmann sollte schon einmal von der Stadt ausgesprochen entgegenkommend bedient werden. Der Ausschuss hatte einem Verkauf eines kleinen Grundstücks zur Erweiterung seines Grundstücks zugestimmt, auf dem er ein relativ großes Projekt errichten will. Den nach Bodenrichtwert berechnete Preis in niedriger 5-stelliger Höhe wollte der Investor nicht akzeptieren. Prompt schlug der Bürgermeister dem Rat den Verkauf zum halben Preis vor. Auch das war zu dreist. Der Rat lehnte ab. Der Investor zahlte dann doch den vollen Preis. Der Bürgermeister hätte daraus lernen können.

Geschäftsordnung 1

Ende 2019 urteilte das VerwG Arnsberg, dass eine Begrenzung der Redezeit in Ausschusssitzungen rechtswidrig sei. Der StGB (Städte- und Gemeindebund) hielt das Urteil für so wichtig, dass er die Gemeinden darüber informierte. Da Nideggen nicht reagierte, stellten wir einen entsprechenden Antrag (mit der StGB-Mitteilung als Anlage) für die Sitzung am 21.01.20. Der Antrag wurde abgelehnt.

Die Herren Schmunkamp, Fischer (CDU), Hubert Müller (CDU), van Londen (CDU), Keß (SPD), Pörtner (Unabhängige) und Obladen (FDP) hatten Antrag und Anlage nicht gelesen, nicht verstanden oder nicht verstehen wollen.

Inzwischen beantwortete Der StGB eine Anfrage eindeutig: „Nach dem Urteil des VerwG Arnsberg soll jedoch gerade eine Unbeschränktheit in Ausschüssen die Regel und nicht die Ausnahme sein.
Eine alternative Lösung wäre … wie von MFN in der Sitzung am 21.01.20 beantragt.“

Nach 6 Monaten stand das Thema erneut auf der Tagesordnung. Die Verwaltung schlug das vor, was wir beantragt hatten. Jetzt wurde es einstimmig beschlossen.

Geschäftsordnung 2

Ein Bürgermeister sollte im 5. Amtsjahr die rechtlichen Grundlagen, Gemeinde- und Geschäftsordnung, ausreichend kennen. Herr Schmunkamp hält das nicht für notwendig. Er handelt nach dem Motto: „Ich halte das für richtig.“ Bestärkt wird er dabei von der Mehrheit der Ratsmitglieder, die auch erschreckend wenig Kenntnisse haben und ihm deshalb Recht geben. Dazu 2 Beispiele:

  1. Den Sitzungsbeginn wollte er verzögern, weil Herr Keß (SPD) sich verspätete und Gelegenheit bekommen sollte im TOP „Regularien“ einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung zu stellen. Nachdem ich ihn darauf aufmerksam gemacht hatte, dass Anträge auf Aufnahme eines zusätzlichen TOP in die Tagesordnung gem. Geschäftsordnung zu jedem Zeitpunkt der Sitzung zulässig sind, hat er dies akzeptiert und angemerkt „ich kenne das nicht auswendig“.
    Dabei ist es doch so einfach:
    § 11 (2) Geschäftsordnung regelt: „Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch Beschluss des Rates erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind (§ 48 Abs. 1 GO). Der Ratsbeschluss ist in die Niederschrift aufzunehmen.“
    Eine Beschränkung des § 11 „Änderung und Erweiterung der Tagesordnung“ auf Regularien gibt es nicht.
  2. Im späteren Verlauf der Sitzung stellten er die Behauptung auf, dass von ihm eingeladene Gäste automatisch Rederecht hätten. Bei dieser Behauptung blieb er, auch nachdem ich ihn darauf aufmerksam machte, dass die Geschäftsordnung das nicht vorsieht. (Der Rat bzw. Ausschuss kann das sicherlich durch Beschluss zulassen.)
    Herr Keß sprang „seinem“ Bürgermeister zur Seite und verbat sich meine ständigen Belehrungen.

Inzwischen habe ich Herrn Schmunkamp um Erläuterung seiner Behauptung in Ziff. 2 gebeten und hinzugefügt: Sollten er sich auf von seiner Vorgängerin übernommenes „Gewohnheitsrecht“ berufen, ein konkretes Beispiel:

Auszugsweise Niederschrift Rat 04.12.12:
„TOP 40/1 Regularien
Nach ausführlicher Diskussion schlägt die Bürgermeisterin vor mit den anwesenden Vertretern der Firma Trianel offene Fragen zu klären, Herrn Kirch zu aktuellen Umfrage des Rureifel Tourismus e. V. anzuhören und den Vertretern der Interessenvertretungen „Rettet den Rursee“ und „ProPSK“ die Möglichkeit eines kurzen Vortrages zu geben. Zudem liegt ihr eine aktuelle Stellungnahme des Herrn Müller-Böling vor, die Sie zum Schluss verlesen würde.
Der Vorschlag der Bürgermeisterin wird mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen und 14 Gegenstimmen abgelehnt.“

Sollten er zu Ziff. 2 eine nachvollziehbare Begründung für seine Behauptung finden, bat ich ihn mir das mitzuteilen.
Ich lehne „Belehrungen“ nicht ab, sondern lerne gerne etwas dazu.

Erwin Fritsch, 08.08.20

CDU-Schmuck: Fremde Federn

Herr Manfred Hurtz macht seine Aufgaben als Ortsvorsteher in Berg/Thuir wirklich nicht schlecht. Dafür kann man ihm danken. Man muss ihn aber nicht mit fremden Federn schmücken. Das hat er nicht nötig.

Die CDU tut es. Sie schreibt ihm auf ihrer Web-Site das Verdienst zu, erfolgreich das schnelle Internet für Berg realisiert zu haben:
Der Ortsvorsteher von Berg, Manfred Hurtz, ist seit langem mit der Telekom im Gespräch, um schnelles Internet für Berg zu bekommen. Dies hat nun zum Erfolg geführt und ist für alle, die mitmachen, auch noch kostenlos. Vielen Dank für Deinen Einsatz, Manfred.“

Richtig ist:
Erst die gemeinsame Initiative der Kreise Düren und Euskirchen brachte die flächendeckende Verbesserung der Internetverbindung in Schwung. Leider kam es dabei zu Verzögerungen durch Änderungen der Förderrichtlinien und dem Versuch einiger Unternehmen, die Ausschreibung zu unterlaufen. Man kann in der Vorlage zur Sitzung am 12.11.19 nachlesen:
Die Telekom baut ihren Anteil nach Telefon-Vorwahl-Bereichen aus. Weder Bürgermeister noch Ortsvorsteher konnten diese Planung beeinflussen.

Die CDU sollte ihren Dank an die beiden Landräte Spelthahn (CDU) und Rosenke (nicht mehr CDU, weil ausgetreten) richten.

Erwin Fritsch, 26.07.20

Zusatz

Herr Hurtz hat mich gestern  angerufen und mir ausführlich erklärt, was er in den letzten Jahren unternommen hat. Das ändert aber nichts daran, dass es zu dem jetzigen Ausbau auch ohne diese Bemühungen gekommen wäre. Er wurde einfach durch die Entwicklung, die sich aus der gemeinsamen Initiative der beiden Landkreise ergab überholt.
Einvernehmliches Ergebnis des Telefonates: Ich kann den Kommentar unverändert lassen.

Erwin Fritsch, 29.07.20

Ratsarbeit: Note Mangelhaft!

Es gibt 2 Gründe dafür, dass die Ratsarbeit in Nideggen nicht ausreichend, sondern mangelhaft ist.

  1. Ein Bürgermeister, der Sitzungen nicht sachlich und unparteiisch leitet, sondern hartnäckig seine eigene Meinung verteidigt. Dabei scheut er auch nicht vor fadenscheinigen Ausreden.
  2. Die Mehrheit der Ratsmitglieder und Fraktionen, die in nur schlampig vorbereiteten Fraktionssitzungen sich auf eine Fraktionsmeinung einigen und dann in der Sitzung daran festhalten. Sachliche Argumente werden dann nicht mehr zur Kenntnis genommen.

Ein exemplarisches Beispiel: Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.20

Der Sachverhalt:

Am 03.12.19 wurde im Stellenplan eine auf 2020 bis 21 befristete Stelle für eine Steuerfachkraft beschlossen. Die Stelle war mit der Neuregelung durch den § 9 b UStG , die ab 01.01.21 gilt, begründet worden.
Für den Ausschuss am 05.05.20 gab es eine Beschlussvorlage: Die Stelle solle von Entgeltgruppe 9b auf 9c angehoben und die Befristung aufgehoben werden. (Siehe: Zusatz unten) Nur so könne eine Fachkraft gewonnen werden. Der TOP war in den nicht öffentlichen Sitzungsteil eingeplant worden.

Der Bürgermeister:

Er wurde von mir mit dem Antrag konfrontiert, den TOP in den öffentlichen Teil zu verschieben.
Mein Argument: Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushalts und damit automatisch öffentlich zu beraten.
Der Bürgermeister: Es muss nicht öffentlich bleiben, weil persönliche Mitarbeiterangaben in der Vorlage stehen.
Nachdem ich darauf hingewiesen hatte, dass man das beim Schreiben der Vorlage hätte bedenken müssen, lieferte er nun eine andere Begründung:
Es handelt sich ja gar nicht um den Stellenplan, weil ja nur eine Stelle geändert wird.
Das ist natürlich ein ziemlich fadenscheiniges Argument. Er wusste das, aber er wusste auch, dass die Mehrheit ihm folge würde. So war es auch. Der TOP blieb im nicht öffentlichen Teil.

Die Ausschussmitglieder:

Ich musste sie darauf hinweisen, dass die Änderung der Umsatzsteuerregelung um 2 Jahre verschoben wird:
„Seitens des Bundesfinanzministeriums ist dem DStGB seitdem mehrfach zugesichert worden, dass die Optionsfrist zu § 2b UStG um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert wird.“ (StGB NRW-Mitteilung vom 28.04.2020)
Das war den anderen Fraktionen offensichtlich nicht bekannt. Die Verwaltung hatte sich auch nicht die Mühe gemacht, darüber zu informieren.
Das neue von mir eingeführte und mit Quellenangabe belegte Argument blieb unbeachtet. Die Vorlage wurde gegen unsere Stimmen genehmigt.

Die Kosten:

Bereits jetzt liegen die Personal­ausgaben in Nideggen deutlich über denen vergleichbarer Gemeinden (z.B. Vettweiß: + 34 %).
Diese neue Stelle wird uns 65.000 € jährlich (ca. 20 Prozentpunkte Grundsatzsteuer B) kosten – unbefristet.

Wenig tröstlich: mangelhaft ist immer noch besser als ungenügend.

Erwin Fritsch, 20.07.20

Zusatz:

In dem Satz:
„Die Stelle solle von Entgeltgruppe 9b auf 9c angehoben und die Befristung aufgehoben werden.“
war ein Schreibfehler.
Dort stand:
„von Entgeltgruppe 11b auf 11c angehoben“.
Von diesem Irrtum habe ich erst heute erfahren.

An der Note für die Ratsarbeit ändert das nichts. Ich bin ja auch Ratsmitglied. Weder mir noch einem der anderen 27 Ratsmitgliedern war der Irrtum aufgefallen.

Erwin Fritsch, 28.08.20

Das Ende der Ausnahmen

Wir hatten eine Realschule und eine Gemein­schafts­haupt­schule. In beiden Schulen leisteten engagierte Lehrerkollegien hervorragende Arbeit bei der Bildung unserer Kinder. Der gute Bildungsstand unserer Schüler war weit über die Grenzen unserer Stadt anerkannt. Als Folge wurden regelmäßig rd. 150 Kinder in die Eingangsklassen (3 Jahrgänge für die Realschule und 2 für die Hauptschule) angemeldet.

Nur MFN und die Eltern setzten sich für den Erhalt ein. Aus rein ideolo­gischen Gründen wurden die Schulen geopfert und durch die Sekundarschule ersetzt. Über ca. 1.200 Unterschriften der Bürger wurden durch Mehrheitsbeschluss ignoriert.

Das Lehrerkollegium der Sekundarschule leistete auch hervorragende Arbeit. Während aber die Realschule Zülpich aus allen Nähten platzte und für sie ein Erweiterungsbau beschlossen wurde, reichten in Nideggen 3 Jahre lang die Anmeldungen nur für eine der beiden notwendigen Eingangsklassen. Bisher gab es Ausnahmegenehnigungen. Nun haben wir es schriftlich. Weitere Ausnahmen wird es nicht mehr geben. Die Bezirksregierung verbietet ab Schuljahr 2021/2022 das Anmeldeverfahren. In Nideggen läuft die Sekundarschule aus.

Was lehrt uns das?
Ein bestehendes, beliebtes Schulsystem aus parteiideologischen Gründen abzuschaffen und sich über den Elternwillen hinwegzusetzen, war wohl die dümmste Leistung der politischen Mehrheit in Nideggen.
Eltern entscheiden im Interesse ihrer Kinder, wenn es um die Schulwahl geht!
Wer kann ihnen das verübeln?

Erwin Fritsch, 24.06.20

Zusatz:

Als  die MFN-Info 2/2020 in Druck ging, war die Entscheidung noch nicht bekannt. Wir haben deshalb vorsichtig formuliert.

Tatsache ist:

Bis zuletzt war Herr Schmunkamp überzeugt, dass es mit der Sekundarschule weitergeht. Wir waren weniger euphorisch und haben das Ende kommen sehen und rechtzeitig davor gewarnt:

„Unsererseits abzuwarten, bis man sich in Zülpich für eine interne Lösung oder zu einer Zusammenarbeit mit anderen Kommunen entschließt, ist für Nideggen nicht verantwortbar. Unser Schulgebäude wäre bei Nichterreichen der geforder­ten Schülerzahlen für den Sekundarschulstandort künftig entbehrlich. Alle bisheri­gen Investitionen und Anstrengungen der Stadt Nidggen, ein von der Mehrheit der Nideggener Elternschaft gewünschtes Angebot einer weiter­führenden Schule vorzuhalten, wären ohne jeden Nutzen für „unsere“ Kinder.“
(Aus unserem Antrag v. 24.11.18, den Bürgermeister und die anderen Fraktionen ablehnten.)

Erwin Fritsch, 26.06.20

Zum Bericht der DZ vom 14.07.20:

Dass der Bürgermeister jetzt noch auf ein erneutes Gespräch mit der BezReg hofft, ist nicht erfolg ­versprechend:

  • Die BezReg hatte sich vor ihrer Entscheidung bereits mit dem Schulministerium abgestimmt.
  • Die unterschiedlichen Möglichkeiten des Schulgesetzes dürften im Ministerium und in der BezReg ausreichend bekannt sein. Die Bürgermeister von Kreuzau und Nideggen werden da nicht Neues vortragen können.
  • Die Bitte um einen erneuten Gesprächstermin dient nur dazu, die Erkenntnis über das Aus für Nideggen bis nach der Wahl zu verschieben.
    Es gilt jetzt:
  •  Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Dazu gehört auch, dass im landesweiten Durch­schnitt nur 6 % der Schüler zu Sekundar­schulen wechseln und andere Sekundarschulen längst in andere Schulformen überführt wurden.
  • Das Gespräch mit den Nachbarkommunen zu suchen, um den Standort Nideggen für eine weiterführende Schule zu sichern.

Erwin Fritsch, 14.07.20

„Der Schulstandort ist vorerst gerettet“

Mit dieser Überschrift berichtet die DZ am 22.08.20 über das Ergebnis der Besprechung der beiden Bürgermeister, Schmunkamp (Nideggen) und Eßer (Kreuzau) bei der BezReg am 19.08.20. Das Verbot in 2021 ein Anmeldeverfahren für den Standort Nideggen wurde aufgehoben. Zunächst bleibt abzuwarten, was der tatsächliche Sachverhalt ist. Erst wenn wir die schriftliche Entscheidung der BezReg lesen, werden wir das bewerten können.
Sollte nur das Anmeldeverfahren im nächsten Jahr zugelassen werden, kommt es dann auf die Anmeldezahlen an.
Sollte tatsächlich eine dauerhafte Duldung eines 1-zügigen Sek-Standort Nideggen genehmigt werden, bleibt immer noch die Gefahr, dass die Anmeldezahlen irgendwann auch dafür nicht reichen werden. Obwohl die Sekundarschule in Nideggen sehr gute Leistungen bringt, muss man auch den Mut haben, den landesweiten Trend zu erkennen. In NRW werden Sekundarschulen nicht mehr gegründet. Sekundarschulen wurden bereits in andere Schulformen überführt.
Der dauerhafte Erhalt einer weiterführenden Schule in Nideggen muss aber sichergestellt werden. Darüber sind sich alle Fraktionen in Nideggen einig. Wir sind jedenfalls offen für alle sich ergebenden Möglichkeiten, unseren Schulstandort, durch welche Kooperation und in welcher Form auch immer, zu erhalten. Es gilt eine ausschließlich am Elternwillen orientierte Lösung zu finden.

Dauerhaft wird es einen nur „vorerst geretteten“ Schulstandort nicht geben können.

Erwin Fritsch, 22.08.20

Inzwischen kennen wir die  Mitteilungsvorlage des Schulverbandes.
Der Kern der Mitteilung:

  • die Anmeldung für 2021/22 wird als Corona-Schutzmaßnahme erlaubt.
  • über die Folgejahre wird noch entschieden.

Das ist keine dauerhafte – dem Elternwillen entsprechende – Sicherung des Standortes Nideggen. 

Erwin Fritsch, 26.08.20

Nideggen: Kein nationales Projekt

Am 28.11.19 legte der Bürgermeister dem Rat das Projekt „Zwischen Nideggens Toren“ zur Teilnahme am „Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus“ vor. Es bestand aus einem Bündel von Einzelmaßnahmen:
1. Bewegungspark
2. Barrierefreie Innenstadt
3. Barrierefreier Skulpturenpark
4. Baumwipfelpfad
5. Marktplatz
6. Sanierung der Stadtmauer
7. Bauhistorischer Lehrpfad
Die Gesamtkosten von ca. 15 Mio. € sollten vom Bund mit 90 % gefördert werden (also 1,5 Mio. € aus der Stadtkasse). Die meisten Projekte sind „nice to have“, rechtfertigten aber nicht die Ausgaben Nideggens, zumal die Folgekosten nicht einmal abschätzbar waren. MFN, Grüne und FDP lehnten das Projekt ab. SPD, CDU und Unabhängige stimmten mit Mehrheit zu.

Herr Keß (SPD) war begeistert und schrieb auf der SPD-Web-Seite:
„Was für eine Hausnummer!
Der Bund hat ersichtlich so viel Geld, dass er händeringend Ausgabegründe sucht. …
Endlich kommt Nideggen wieder voran, endlich können wir unserer Heimatstadt, unseren Gästen, unseren Bürgerinnen und Bürgern und unseren Gästen etwas Neues und Großes anbieten und dabei die einmalige Historie der Altstadt bewahren.“

Ich war da weniger optimistisch. Ich hatte im Förderaufruf gelesen:
„Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.

Da im Projekt auch die Sanierung der Stadtmauer als „größter Brocken“ enthalten war, stimmten wir in den dann für das Projekt entscheidenden Ausschussitzungen den einzelnen Maßnahmen zu, nachdem wir die Auflage – wenn auch die Sanierung der Stadtmauer gefördert wird – durchgesetzt hatten.

Leider habe ich mich nicht geirrt:
Die Entscheidung wurde nun bekannt gegeben. Die „besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit“ des Nideggener Projekts hat die Jury doch glatt verkannt. 26 Projekte werden mit insgesamt 75 Mio. € gefördert. In NRW: Projekte aus Bergkamen und Minden sowie zwei Projekte aus Düsseldorf.

2011 bis 2014 hatten wir wiederholt beantragt, die Sanierung der Stadtmauer in Angriff zu nehmen. Verwaltung und die anderen Fraktionen sahen das nicht so dringlich.

Mit der Entscheidung über den Förderaufruf sind wir soweit wie 2014. Aber der Zustand der Stadtmauer ist schlechter als 2014.

Erwin Fritsch, 03.07.20

Aus dem Bericht der DZ v. 07.07.20:
„In der kleinen historischen Stadt wurde ein halbes Jahr geträumt…
Der Bürgermeister sieht die Förderabsage aber keinesfalls als „verlorene Liebesmüh“.
„Wir haben jedes einzelne Projekt beleuchtet, wissen jetzt was Nideggen möchte und können die Projekte sukzessive umsetzen.“
Also: Statt aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen zur Kenntnis zu nehmen, weiter träumen!

Erwin Fritsch, 07.07.20

Rat 16.06.20

Windkraft Kreuzau

Gegen den Bau der 2 WKA bei Thuir (Steinkaul) hatte das VerwG Aachen den von der Stadt Nideggen verlangten Baustopp abgelehnt. Der Rechtsanwalt der Stadt hatte deshalb davon abgeraten gegen die 5 WKA (Lausbusch) unmittelbar vor Nideggen einen Eilantrag beim gleichen Gericht zu stellen. Danach hatte das OVG im Normenkontrollverfahren der Klage Nideggens stattgegeben und den Bebauungsplan Lausbusch für ungültig erklärt. Nun riet der Anwalt dazu einen Eilantrag zu stellen und einen Baustopp zu fordern. So richtig eilig war das dem Gericht nicht. Von Dezember bis Ende Mai ließ es sich Zeit, den Antrag abzuweisen. Dagegen Beschwerde einzulegen, war der eindeutige Rat des Fachanwaltes. Dem folgte der Bürgermeister und schlug dem Rat vor den Rechtsanwalt mit der Beschwerde zu beauftragen.

In der Tagesordnung war der TOP Windkraft in den nichtöffentlichen Teil eingeplant worden. Wir beantragten den TOP in den öffentlichen Teil zu verlegen. Die Öffentlichkeit hat das Recht sich über Beratung und Beschlussfassung zu diesem Thema zu informieren. Die Änderung der Tagesordnung wurde beschlossen.

Der Bürgermeister hatte vorgeschlagen den Anwalt der Stadt mit der Beschwerde zu beauftragen. Der Vorschlag wurde angenommen (Ja: CDU, MFN, FDP, Nein: SPD, Grüne, Unabhängige).

Das Gericht erklärte in dem Beschluss:
„Die Gemeinden sind insbesondere nicht dazu berufen … das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen auf Grundstücke ihrer Gemeindebürger zu rügen … da ihre Planungshoheit und ihr Selbstgestaltungsrecht insoweit nicht berührt sind.“

Wir stellten deshalb den Antrag, den Beschluss zu ergänzen:
„Die Bürger sind darüber zu informieren, dass die Stadt nicht berechtigt ist, gegen schädliche Umwelteinwirkungen auf ihren Grundstücke rechtlich vorzugehen. Wegen der Beeinträchtigung durch Schattenwurf oder Lärmbelästigung der WKA müssen sich die Betroffenen an den Kreis Düren wenden.“
Auch das wurde beschlossen (Dagegen: SPD, Grüne, Unabhängige).

Freibad Abenden

Das städtische Freibad wird von der Dorfgemeinschaft Abenden e.V. (DG) im 4. Jahr als Pächter betrieben. Bei der Übernahme war das Bad heruntergewirtschaftet. Die DG hat inzwischen ca. 40.000 € investiert und mit erheblichem ehrenamtlichen Einsatz das Bad attraktiv gestaltet. Eine Komplettsanierung (vor allem Becken und Technik) ist fällig. Sie kostet rund 1,2 Mio €. Das kann die DG natürlich nicht stemmen.
Die Stadt beabsichtigt, das Projekt über ein Förderprojekt zu finanzieren. Der Eigenanteil beträgt 10 %. Diese 120.000 € sollten gemäß Beschlussvorschlag von der Stadt getragen werden. 50 % davon aber als Kredit an die DG, der im Lauf der Jahre zurückzuzahlen wäre. Dass diese 60.000 € für einen Verein eine kaum zumutbare Summe ist, war allen klar und wurde zuerst von Herrn Obladen (FDP) ausgesprochen.

Herr Keß (SPD) schlug vor die 50 % auf 30 % zu senken.
Wir schlugen vor, über die beiden Abschnitte des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen. Die Finanzierung über das Förderprojekt wurde angenommen, der 2. Abschnitt des Beschlussvorschlages wurde abgelehnt (Beides einstimmig).

Treppenhäuser Grundschule Nideggen

Jahrelang befasste der Bauausschuss sich immer wieder mit diesem Thema. Das Problem: Die Glasbaustein-Konstruktion ist optisch anziehend (wenn man das mag), aber nicht dicht. Die längst fällige Sanierung scheiterte immer wieder an den Kosten, aber auch an der Hemmung, den Entwurf des Architekten Graßmann zu verändern. Als Herr Graßmann in den Ausschuss eingeladen wurde, hatte er leider keine Zeit.

Nachdem das Bauamt eine vernünftige Lösung und die Kämmerin eine Finanzierungsmöglichkeit für die ca. 250.000 € gefunden hatte, konnte die Sanierung am 17.03.20 gegen die CDU-Stimmen beschlossen werden. Die Ablehnung der CDU war sicherlich rein sachlich gerechtfertigt und vom Parteifreund Graßmann völlig unbeeinflusst.

Die Finanzierung soll aus dem KinFöG (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) erfolgen. Dazu ist ein Ratsbeschluss notwendig. Also richtete der Ausschuss einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Corana-bedingt tagte nicht der Rat sondern der Haupt- und Finanzausschuss, der einen Dringlichkeitsbeschluss zur Finanzierung nach dem KinFöG fasste. Damit konnten die Fördermittel beantragt werden. Nun musste dieser Dringlichkeitsbeschluss noch vom Rat bestätigt werden.

Das hört sich für den Laien etwas kompliziert an. Als Ratsmitglied kann man das Verfahren aber irgendwann durchschauen. Für die CDU-Ratsmitglieder war es zu kompliziert! Sie stimmten als einzige Fraktion dagegen. Was ihnen entgangen ist:
• die vom dafür zuständigen Ausschuss längst beschlossene Sanierung findet statt.
• sie haben für den Verzicht auf Fördergelder gestimmt!

Umgehungsstraße L249n

In unserem letzten Flyer hatten wir über den Eintrag im Entwurf des Regionalplans berichtet. Im Bauausschuss wurde dazu beraten. Herrn Müllejans (SPD) störte dieser Eintrag genauso wie uns. Er beantragte einen Beschluss des Ausschusses um die Ablehnung Nideggens der BezReg mitzuteilen. Ich beantragte, dass der Rat das beschließen solle. Das wurde am 16.06.20 beschlossen.
Herr Keß schrieb dazu auf der SPD-Web-Site:
„Trumps Methoden greifen auch in Nideggen“
In dem Kommentar konnte er keinen Fehler in unserem Flyer feststellen. Er wollte nur mal eben MFN angiften und von den Fragen in unserem Flyer ablenken. Dass nur sein eigenes Verhalten die Überschrift rechtfertigt, ist ihm nicht aufgefallen.

18.06.20 Erwin Fritsch

„Redaktionelle Änderung“

Der § 13 b der BauGB erlaubte unter bestimmten Voraussetzung ein vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit nachträglicher Änderung des Flächennutzungsplanes. Das galt aber nur bis zum 31.12.2019. Für den Bebauungsplan „Berger Acker“ sollte dieses Verfahren noch schnell genutzt werden.

Am 10.12.19 lag dem Bauausschuss eine Beschlussvorlage (BVL) vor, die fehlerhaft formuliert war. Der Fehler fiel keinem auf und so beschloss der Ausschuss:

Der Rat der Stadt Nideggen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes N 20 für das im Sachverhalt dargestellte Plangebiet „Berger Acker“ gem. § 13b BauGB im beschleunigtem Verfahren. (Anlage).
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen. Eine frühzeitige Unterrichtung findet gem. § 3 Abs. 1 statt.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt ein geeignetes Planungsbüro zu eruieren und dem Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss vorzustellen.

Dass der Ausschuss nicht beschließen kann „Der Rat beschließt …“, war keinem aufgefallen. So ein Beschluss ist unsinnig und damit nichtig. Er taugt also nicht als Voraussetzung für ein förmliches Aufstellungsverfahren, das nur bis zum 31.12.2019 möglich war.
Der Ausschuss kann nicht einen Beschluss nachträglich ändern. Er kann einen Beschluss aufheben und einen neuen Beschluss fassen. Einen neuer Beschluss für ein vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB ist 2020 nicht mehr zulässig.
Dumm gelaufen!

Um den Fehler doch noch zu beheben, gab es nun eine neue Beschlussvorlage  mit dem Titel „Redaktionelle Änderung“ und dem Beschlusstext:

Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt, dass die Wörter„Rat der Stadt Nideggen“ in der Beschlussvorlage BVL-137/2019 durch die Wörter „Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss“ ersetzt werden. Der redaktionelle Fehler ist somit bereinigt.

Der Bürgermeister erklärte dazu nur, dass diese Formulierung nach Ansicht der abwesenden Kämmerin notwendig sei, um Rechtssicherheit herzustellen.

Das war ein unsinniger Vorschlag:

  • Eine BVL ist ein Dokument, das den Vorschlag des Bürgermeisters zu Beginn der Beratung nachweist.
  • Ob es überhaupt rechtlich zulässig ist eine BVL nachträglich zu ändern, bezweifle ich.
  •  Die Zustimmung zu diesem Beschluss hätte auch keinerlei Auswirkung auf den bestehenden Beschluss. Die falsche Formulierung im Beschluss bleibt bestehen.

Nachdem ich das dargestellt hatte, stellte ich den einzig sinnvollen Antrag:

Der Ausschuss stellt fest, dass sein Beschluss zur Aufstellung des BPlan N 20 vom 10.12.19 wegen der falschen Formulierung nichtig ist.

Das kam unerwartet. Die anderen Fraktionen, und der Bürgermeister, hatten sich vor der Sitzung offensichtlich nicht ernsthaft mit dem Unsinns-Vorschlag befasst.

  • Herr Müllejans (SPD) erklärte mir die Zeitbegrenzung des § 13 b BauGB. Genau mit der hatte ich 2 Minuten vorher unseren Antrag begründet.
  • Herr Golzheim beantragte für die CDU 10 Minuten Sitzungsunterberechung zur internen Beratung.
  • Herr Fischer beantragte ebenfalls für die CDU vorher die Meinung des Bürgermeisters anzuhören.
  • Dem Bürgermeister war inzwischen die Unsinnigkeit des Vorschlags klar geworden. Er sagte zu, nach der Sitzungsunterbrechung einen besseren Vorschlag zu machen.

Nach der Pause erfuhren wir den optimierten Bürgermeistervorschlag:

Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss erklärt, dass die Beschlussvorlage BVL 137/2019 den redaktionellen Fehler in sich trägt, dass der Beschlussvorschlag einleitend die Worte „Rat der Stadt Nideggen“ benennt, obwohl dies eine Vorlage dieses Ausschusses war. Der Ausschuss stellt klar, dass die dort abgegebene Willenserklärung mit Wissen und Wollen als Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss gefasst wurde.

Zuerst wurde über unseren Antrag abgestimmt.
Dafür: Fritsch und Haupt (MFN), Knein (Grüne).
Dagegen: Nießen, Fischer und Golzheim (CDU), Pörtner (Unabhängige), Müllejans (SPD), Hensch (FDP).

Dann der Bürgermeistervorschlag.
Dafür: Nießen, Fischer und Golzheim (CDU), Pörtner (Unabhängige), Müllejans (SPD), Hensch (FDP).
Dagegen: Fritsch und Haupt (MFN), Knein (Grüne).

Der Bürgermeister war zufrieden und hofft, dass dieser Beschluss Anwohner und ihre Anwälte von einer Klage abhalten kann.

Vielleicht nährt dieser Beschluss eher Zweifel an der Einsichtsfähigkeitfähigkeit einiger Beteilgter.

Erwin Fritsch, 19.03.20