Anmerkungen zur MFN-Info 1/2018

Der Kompost-Sheriff kommt!

Unter der Überschrift „Noch ein Sheriff: Für Kompost“ hatte die MFN-Info Informiert.

Der Bürgermeister nahm das zum Anlass für eine Wichtige Information für Eigenkompostierer.
Sie beginnt:
Bitte betrachten Sie das Mitteilungsblatt der Fraktion Menschen für Nideggen 1/2018 als für dieses Thema gegenstandslos, denn die Informationen bezüglich der Abfallentsorgung sind nicht richtig dargestellt und auch mit der Verwaltung nicht abgestimmt.
Es existiert bei der Stadt Nideggen kein „Kompost-Sheriff“ und wird es auch in Zukunft nicht geben!“
(Link zur wichtigen Information für Eigenkompostierer)

Die Information enthält 2 Fehler:

  1. Wir hatten nicht behauptet, dass es einen Kompost-Sheriff in Nideggen geben wird, sondern dass er von der RegioEntsorgung nach Nideggen kommen wird.

  2. Der Kompost-Sheriff kommt nach Nideggen – früher oder später.
    Lesen Sie dazu im Antrag auf Eigenkompostierung den vorletzten Absatz:
    „Die RegioEntsorgung AöR oder ein von Ihr Beauftragter ist entsprechend der Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR in der zur Zeit gültigen Fassung berechtigt, das Grundstück zur Prüfung der gemachten Angaben zu betreten.“

Das steht dort aus gutem Grund: Eine Steigerung der Bio-Müllabfuhr aus Nideggen bringt der RegioEntsorgung zusätzliche Einnahmen. Sie wird also die Satzung nutzen, um möglichst wenige „qualifizierte Eigenkompostierer“ zuzulassen.

Es folgt noch ein Hinweis, dass Sie den Antrag nicht bei der Stadt abholen müssen. Sie erhalten ihn mit dem Gebührenbescheid. Nach Genehmigung durch die RegioEntsorgung erhalten Sie eine 10 %-ige Rückerstattung.
Diese 3 Zeilen wären eine sinnvolle Ergänzung der „Amtlichen Bekanntgabe“ im Amtsblatt gewesen.

Die SPD hält es für notwendig „ihrem“ Bürgermeister Schützenhilfe zu geben und schreibt auf ihrer Web-Seite:

„Eigenkompostierer – oder so desinformiert die MfN-Fraktion“
(Link)

Dort findet sich auch ein Link auf die „Wichtige Mitteilung“ des Bürgermeisters.
Ein Link auf das Antragsformular und ein Hinweis auf den vorletzten Absatz fehlt.

Die SPD-(Teil-)Information endet:
„Damit ist alles gesagt und Sie, liebe Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite können sich jetzt Ihr eigenes Urteil bilden!“

Jetzt ist alles gesagt und Sie, liebe Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite können sich jetzt Ihr eigenes Urteil bilden!

Die Kämmerin hat recht.

Am 16.07.17 schrieb Herr Klöcker auf der Web-Seite der Unabhängigen:
„Die bisher aufgebrachten gut 100.000 EUR an Kosten für das gesamte Drum und Dran um den Rechtsstreit wären besser in eine schnelle Planung in Nideggen investiert worden.“

Am 15.12.17 stand auf der Web-Seite der SPD:
Ganz zu schweigen von den bereits über 100.000 € verursachten Kosten des Verfahrens gegen die Windkraftanlagen der Gemeinde Kreuzau, das auch durch diese Fraktion mit angestrengt wurde und ohne Hoffnung auf Erfolg geführt wird. Die weiteren Kosten des Verfahrens nicht eingerechnet.
Am 12.01.18 stand in der MFN-Info:
„Recht hat nur die Kämmerin:
Die Kosten für den Rechtsstreit gegen Kreuzauer Windräder betragen bisher:

  • gut 100.000 €: N. Klöcker auf der Web-Seite der Unabhängigen,

  • 16.07.17 30.599,90 €: Mitteilung der Kämmerin, 04.11.17

  • über 100.000 €: Web-Seite der SPD, 15.12.17

Wiederholungen schaffen keine Fakten!“

Am 20.01.18 veröffentlichte jemand (die Beiträge auf dieser Seite sind anonym) auf der SPD-Web-Seite:
Das Problem mit der Betriebswirtschaft
Wir verstehen ja, dass unsere Welt nicht so ganz einfach ist.
Deshalb verstehen wir ja auch grundsätzlich, dass es nicht einfach ist, Begriffe aus der Betriebswirtschaft und ihr nahestehender Fachgebiete und deren Bedeutung übereinander zubringen.
Da veröffentlicht die MfN einen Text und stellt Werte, die nicht zueinander passen nebeneinander. Dort steht unter anderem (Zitat):
„Recht hat nur die Kämmerin:
Die Kosten für den Rechtsstreit gegen die Kreuzauer Windräder betragen bisher:
•Gut 100.000 €: N. Klöcker auf der Web-Seite der Unabhängigen, 16.07.17
•599,90: Mitteilung der Kämmerin, 04.11.17
•Über 100.000 €: Web-Seite der SPD, 15.12.17“
Nun ist es leider so, dass die Kämmerin nicht von Kosten, sondern von Ausgaben, also Geld, das dem Haushalt der Stadt Nideggen verloren gegangen ist, schreibt. Die Unabhängigen und die SPD berichten dagegen über Kosten.“

Aus 30.599,90 € sind nun 599,90 € geworden.
Es folgt eine lehrreiche Ausführung über den Unterschied zwischen Kosten und Ausgaben. Es fehlt der Hinweis, dass die Kämmerin in ihrer Mail an die Fraktionen zu Recht von Kosten berichtet hat.

Sie schrieb „Übersicht Kosten Windkraft Kreuzau und Windkraftpotentialanalyse„.
Außer den Ausgaben für Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren sind keine weiteren wesentlichen Kosten entstanden.
Die zu den rund 100.000 € fehlenden Kosten wären nur mit einem ganzjährig ausschließlich mit der Betreuung des Rechtsstreits beschäftigten Sachbearbeiters zu erklären. Das ist offensichtlich unsinnig.

Am 26.01.18 legte Herr Klöcker nach:
„In unserem zitierten Artikel haben wir geschrieben: „Die bisher aufgebrachten gut 100.000 EUR an Kosten für das gesamte Drum und Dran um den Rechtsstreit wären besser in eine schnelle Planung in Nideggen investiert worden.“ Und dazu stehen wir! Denn das „Drum und Dran“ schließt selbstredend auch Kosten ein, die sich nicht nur auf die bisher angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten beziehen.“
(Link)

Auch er hat keine Chance das „Drum und Dran“ plausibel zu beziffern. Statt dessen folgt er der in Nideggen häufigen Praxis:
Eine Behauptung (auch wenn sie aus der Luft gegriffen ist) in den Raum stellen – dann solange wiederholen, bis man sie selbst glaubt.

Wiederholungen schaffen keine Fakten!

Erwin Fritsch, 27.01.18