Haupt- und Finanzausschuss 05.11.19

Die Bürger waren herzlich eingeladen

Wie die Kämmerin in der Ratssitzung am 29.10.19 lobend hervorhob hatte der Bürgermeister die Bürger zu den Haushaltsberatungen herzlich eingeladen. Es kamen keine. Die Herzlichkeit hatte ihre Grenzen. Die Tagesordnung begann – absolut ungewöhnlich – mit dem nicht öffentlichen Teil. Vor der Türe auf den öffentlichen Teil zu warten, wollte sich nun wirklich kein Bürger zumuten. Der Bürgermeister begründete diesen Ablauf damit, dass Herr X zum nichtöffentlichen Teil eingeladen war. Herr X ist Vertreter einer Firma, deren Vertrag mit der Stadt verlängert werden sollte. Herr X ist also ein Verkäufer, der dafür bezahlt wird, Kunden bei der Stange zu halten. Es wäre also zumutbar, ihn erst für 21:00 Uhr einzubestellen. Herr X ist aber nicht nur Verkäufer. Die Firma lässt sich sich die Pflege ihrer kommunalen Kundschaft einiges kosten. So gerne diese Sponsorengelder auch angenommen werden und so nützlich sie auch sind, für die Firma sind diese Gelder Peanuts. Sie verdient gut an ihrer Kundschaft.

Wir stimmten der Vertragsverlängerung zu den angeblich so besonders günstigen Bedingungen ohne schlechtes Gewissen zu. Die Firma treibt es sicher nicht in den Ruin.

HH-Beratungen sind öffentlich

So steht es im Gesetz. Der Stellenplan ist ein Teil des HH-Planes. Also ist er auch öffentlich. Zum 2. Mal versuchte der Bürgermeister den Stellenplan im nicht öffentlichen Teil zu verstecken. Wir beantragten die Verschiebung in den öffentlichen Teil. Das wurde beschlossen. Der Bürgermeister legt Wert darauf, dass im öffentlichen Teil keine Namen genannt werden. Das wirkt bei einer kleinen Verwaltung nur bedingt. Wenn eine zusätzliche Sachgebietsleiter-Stelle eingeführt wird, wird leicht erkennbar, welcher Sachgebietsleiter entlastet werden musste.

Kdo-Wagen-Theater

Mit der Gebührensatzung für Einsätze der Feuerwehr stand auch das Thema „Nutzungszeiten“ zur Diskussion. Begonnen hat das Theater, bei dem die Herren Schmunkamp, Tauscher und Latz führende Rollen übernommen haben, mit der Befürchtung des Wehrleiters, ihm könne „sein“ Kdo-Wagen weggenommen werden. Unser Ansatz bestand aber nur darin, eine korrekte und rechtssicher berechnete Satzung zu erreichen. An dem Brief der Löschgruppenleiter  waren die Herren Schmunkamp, Tauscher und Latz natürlich völlig unschuldig.

Um unseren Einwand – falsche Nutzungszeiten bei Quad, Mehrzweckboot und KdoW als Berechnungsgrundlage – auszuräumen, mühte sich der Bürgermeister persönlich bei der Juristin der Kommunalagentur eine passende Antwort zu erhalten. Das gelang.

Zusätzlich hatte Herr Tauscher die Kommunalagentur falsch informiert. Er schrieb:

„Die im aktuellen Antrag unter Punkt 5 & 6 der MFN geforderten angaben, bleiben nach Rücksprache mit dem Wehrleiter weiterhin bei der Einschätzung, dass zur Ermittlung der Nutzungsstunden ein Aufschlag von 20 % auf die Einsatzstunden, im Schnitt als realistisch anzusehen sind.“

Das widerspricht den Äußerungen der für Mehrzweckboot und Quad zuständigen Löschgruppenführer in der Fraktionssitzung am 19.08.19. Sie wurden in Gegenwart des Wehrleiters unwidersprochen abgegeben.

Für KdoW und ELW hatte ich mir die gefahrenen Jahreskilometer geben lassen:
KdoW 9.407,7 km und ELW 1.529 km.
Gemäß Kalkulationstabelle wurden diese Kfz genutzt:
KdoW 64,8 Std/Jahr und ELW 129,6 Std/Jahr.

Aus den der Kalkulation zu Grunde gelegten Daten ergibt sich also eine Durchschnittsgeschwindigkeit für den ELW von 11,8 km/h, für den KdoW von 145,2 km/h.

Herr Tauscher will weiterhin nicht erkennen, dass 64,8 Stunden nicht ausreichen, um 9.407,7 km zu fahren. Er erklärte erneut, dass man aus gefahrenen Kilometern und Nutzungsstunden keine Durchschnittsgeschwindigkeit berechnen könne.

Er will das nicht verstehen oder er kann das nicht.

„Wenn man zur Berechnung der Geschwindigkeit die gesamte zurückgelegte Strecke durch die gesamte verstrichene Zeit teilt, so erhält man als Ergebnis die Durchschnittsgeschwindigkeit.“. (Wikipedia)

Änderung der Geschäftsordnung

Die Grünen hatten einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung eingebracht. Wir hielten ihn für vernünftig und wollten ihn unterstützen. Der Bürgermeister war dagegen. Herr Keß (SPD) war natürlich dagegen, weil der Bürgermeister dagegen war und weil MFN dafür waren. Die CDU und die Unabhängigen tendierten zur Zustimmung. Herr Obladen (FDP) wollte die MFN-Änderungen noch in der Fraktion besprechen und beantragte die Vertagung in die Sitzung am 19.11.19. Das wurde einstimmig beschlossen. Eine längliche Diskussion war entstanden, weil Herr Weber und Herr Schmunkamp sich völlig uneinsichtig im Punkt „Genehmigung der Niederschrift“ zeigten. Herr Schmunkamp argumentierte: Die Niederschrift ist eine „öffentliche Urkunde“, sie wird mit den Unterschriften des Vorsitzenden und des Protokollführers rechtskräftig und kann und darf nicht genehmigt werden. Meine Hinweise auf die Praxis zahlreicher Kommunen prallten von ihm ab, wie Regentropfen von den Federn meiner Hühner. In solchen Phasen ist er völlig uneinsichtig und wird mit jedem Gegenargument nur noch verbissener.

Inzwischen habe ich ihm ein Beispiel zur Genehmigung der Niederschrift aus Aachen gemailt (CC an Ausschussmitglieder und Fraktionsvorsitzende) mit dem Zusatz:
„Ich gehe davon aus, dass der Aachener OB über ausreichende rechtliche Sachkunde verfügt.“

Frau Zentis legte nach und mailte ein Protokoll des Regionalrates der Bezirksregierung Köln als weiteres Beispiel. Mit dem Zusatz:
„So wird in allen Gremien des Regionalrates verfahren und ich kann mir nicht vorstellen, dass die dort geübte Praxis nicht einer juristischen Prüfung standhält.“

Personeller Engpass im Sachgebiet

Am 20.08.2019 hatte der Ausschuss beschlossen:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, Kontakt zu dem Geschäftsführer der Firma Lück & Wahlen Baugesellschaft, Düren, aufzunehmen und zu klären, inwieweit Kooperationen zwischen dem Bauunternehmen und der Stadt Nideggen möglich wären, bezüglich der Ausbildung von Jugendlichen im Bauhof.“

In der Liste der offenen Beschlüsse stand nun:
„Aufgrund von personellem Engpass im Sachgebiet wurde bisher noch kein Kontakt zu der Firma aufgenommen.“

Sollte ein Bürgermeister innerhalb von 3 Monaten nicht selbständig zu einer telefonischen Kontaktaufnahme mit einem Geschäftsführer in der Lage sein?

Willkür der grünen Fraktion?

Die Grünen hatten eine Anfrage zum Vergleich der Kosten und Nutzen von KDVZ und Regio IT gestellt. Beides sind Rechenzentren zur Unterstützung von Kommunalverwaltungen.

Die Anfrage wurde mit ausgesprochen rüden Worten abgelehnt. Der Arbeits- und Zeitaufwand „sollte nicht nur aus Willkür erfolgen.

In dieser Phase der Haushaltsberatung kann die Suche einer Fraktion nach einer Einsparmöglichkeiten nicht als Willkür bezeichnet werden. Bei der Höhe der Kosten, die für unsere Unterstützung durch die KDVZ entstehen, ist diese Suche eine völlig berechtigte Frage.

„Derzeit besteht eine gute Arbeitsbasis mit der KDVZ.“ reicht nicht, um die Beantwortung der Anfrage einfach abzulehnen.
Es ist nicht einfach, aus gut gemachtem Filz einzelne Wollfäden herauszulösen.

Gebührenänderungen

Jährlich werden die Gebührensatzungen von der Verwaltung geprüft. Die Gebühren sollen kostendeckend sein. Meist werden sie angehoben. Vor Kommunalwahlen geht es auch anders.

  • Winterdienst
    Eine Überdeckung aus den Vorjahren wurde jetzt verrechnet (Wahl: 2020). Die Gebühr bleibt gleich.
  • Abwassergebühren
    Auch hier wurde eine Überdeckung verrechnet. Die Schmutzwassergebühr bleibt gleich. Die Regenwassergebühr sinkt von 0,83 auf 0,77 € pro Quadratmeter.
    Wir hatten die Senkung schon letztes Jahr vergeblich beantragt, weil die Kosten eines 1 Jahr nicht vorhandenen Regenwasser-Sheriffs eingerechnet waren.
  • Abfallgebühren
    Sie steigen weiter (Einzelheiten):
    Auch für 2021 wurde die nächste Steigerung angekündigt.
    Die neuen Abfallbehälter, die gem. Beschluss vom 14.05.19 für ein schöneres Erscheinungsbild der Stadt Nideggen gegenüber dem Tourismus sorgen sollen werden voll auf die Gebührenzahlung der Einwohner umgelegt (3,50 € für die 2-wöchige Leerung der 120 Liter-Tonne). Das halten wir für falsch.
    Weiterhin weigern sich Bürgerrmeister und Kämmerin kostenlose Pampers-Abfall-Säcke für Kleinkinder und Inkontinente auszugeben. Die Kämmerin beharrt darauf, dass dies eine unerlaubte freiwillige Leistung sei. Dass dann auch noch der Begriff „erforderliche Bedürfnisprüfung“ fiel, hätte sie uns ersparen können.
  • Friedhofsgebühren
    Sie sollten z.T. um ca. 16 % erhöht werden!
    Wesentliche Ursache: Unterdeckungen in den Vorjahren. Sie sind durch Fehlkalkulationen bei der Bearbeitung entstanden.Wir beantragten diese Unterdeckungen nicht anzurechnen. Das wurde beschlossen. Nur Herr Schmunkamp und natürlich Herr Keß (SPD) wollten nicht zustimmen.Die Gebühren werden nicht erhöht!

Erwin Fritsch, 08.11.19