Vom „Denkmal“ zum „Ehrenmal“?

Seit 2017 befassen sich Rat und Ausschüsse mit dem unsinnigen „Denkmal“ in Schmidt.
• Es war 1999 ohne Genehmigung aufgestellt worden.
• Der Hauptinitiator hatte sich weder um Gestaltung noch um Inschrift ernsthafte Gedanken gemacht.
• Der Text „Sie starben nicht vergeblich, denn sie gewannen den Frieden zwischen unseren Völkern“ und die unpassenden Symbole waren das Ergebnis der Kreativität eines obskuren holländischen Militaria-Fans.

Nachdem sich lange nichts getan hatte konnten wir am 03.12.19 gegen den Widerstand des Bürgermeisters eine Sondersitzung des zuständigen Ausschusses durchsetzen. Die dazu eingeladenen Fachleute:

  • Frau. Dr. Fings – NS Dokumentationszentrum der Stadt Köln
  • Frau. Dr. Hänel – LVR, Institut f. Landeskunde
  • Frau. Harzheim – Vogelsang IP
  • Herr Bülter und Herr Schmidt – Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
    (amtierender Vorsitzender und sein Vorgänger)

erklärten dem Ausschuss übereinstimmend: Weg mit diesem „Denkmal“. MFN und Grüne hielten das auch für richtig. Die Mehrheit war dagegen und vertagten die Entscheidung.

In der Ausschusssitzung am 21.07.21 bestätigte Herr Prof. Bunnenberg die Einschätzung der Fachleute vom 03.12.19.

Nun wurde endlich beschlossen:

  1. Die Tafel wird entfernt
  2. Der Rest des Steines bleibt ansonsten unverändert stehen
  3. Die Tafel wird IP Vogelsang zu Verfügung gestellt
    Am Rande der Anlage wird ein Text angebracht, in dem nur der Zeitpunkt der Aufstellung, des ursprünglichen Denkmals und der Verbleib der Tafel erwähnt wird.
    Dieser Text wird bis zur nächsten Ratssitzung vom BM entworfen und mit den Fraktionen abgestimmt.

Nun ist es weg.

Am 06.08.21 wurde festgestellt, dass das sogenannte Denkmal in Schmidt entfernt wurde.
Bürgermeister Schmunkamp hat dazu am 07.08.21 in der Facebook-Gruppe „Du bist Nideggener“ eine Erklärung abgegeben.
(https://www.facebook.com/100028020408959/videos/281440040407091)
Damit hat er sich eine klassische Zwickmühle aufgebaut:
Entweder gibt es einen rechtmäßigen Eigentümer, dann muss er den Beschluss zur Demontage beanstanden, oder es gibt ihn nicht, dann muss er sein Statement kassieren.
Um ihm die Einsicht in sein selbst geschaffenes Dilemma zu erleichtern, haben wir ihm diesen Antrag gestellt.

Erwin Fritsch, 08.08.21

Wer zu lange ein Auge zugedrückt hat, wird erstaunt sein,
wenn ihm beide plötzlich aufgehen.
(Sören Kierkegaard)

Dichtung und Wahrheit

Aus der Sitzungsniederschrift zur Ratssitzung 29.06.21:

„Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt der Bürgermeister die Vorgenannten. Er stellt ohne Gegenrede fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig ist.“

Ohne Gegenrede hört sich etwas anders an:

Erwin Fritsch, 07.07.21

13.07.21 Zusatz: Antrag Änderung der Geschäftsordnung

Nideggen will Klimaschutz-Tempo erhöhen

 

Nideggen will Klimaschutz-Tempo erhöhen“ schreibt die DZ am 11.05.21.
123 Prozent des Nideggener Strombedarfs kommen aus erneuerbaren Energien (vor allem Windkraft). Das ist sehr erfreulich – für Alle, die daran verdienen. Die privaten Stromkunden sind es nicht. Sie zahlen den höchsten Strompreis in Europa. Sie bezahlten 2020 1,4 Milliarden EURO für die Netz- und Sicherheitsmaßnahmen der Bundesnetzagentur. Unter anderem um Strom mit Minuspreisen ins Ausland zu verkaufen, weil in Deutschland wetterbedingt zu viel produziert wurde. Wenn dann Wolken die Sonne verdunkeln und zu wenig Wind weht, kaufen wir dann Strom im Ausland – gerne auch Atom- oder Braunkohlestrom.
Schon die Überschrift ist irreführend: „Nideggen will Klimaschutz-Tempo erhöhen“. Es geht schlicht darum, einen möglichst hohen Anteil an den für Klimaschutz zweckgebundenen Fördermitteln nach Nideggen zu holen. Dazu brauchen wir ein Klimaschutzkonzept als Voraussetzung. Daran verdient dann natürlich auch ein für solche Konzepte spezialisiertes Ing-Büro. Macht nichts: Auch das wird gefördert. Was in dem Konzept steht, ist fast schon zweitrangig. Es soll nicht gelesen werden, sondern als eindrucksvolle Anlage zum Fördermittelantrag dienen. Da macht es auch nichts, wenn darin steht, dass für die Maßnahme „Identifizierung von Gebieten für integrierte Quartierskonzepte“ 10.000 € durch das Land Rheinland-Pfalz übernommen werden. Oder dass durch die Maßnahme „Mustersanierung“
die Stadt Nideggen ein Leuchtturmprojekt ins Leben rufen kann und damit die Verbandsgemeinde Wachenheim ihrer Funktion als Vorreiterin gerecht wird. Wenn ein Ing-Büro mehrfach die gleichen Texte an unterschiedliche Kommunen verkauft, kann es ja wirklich nicht jede Ortsangabe anpassen. Auch die Nideggener Verwaltung, die eng mit dem Ing-Büro zusammenarbeitete, konnte sich um solche Kleinigkeiten nicht kümmern. Umfang und Layout des Konzeptes sind wesentlich.
Für mich kam es im Ausschuss darauf an, einen Beschluss zu fordern mit dem wir erreichen, dass für Maßnahmen, die wir sinnvoller Weise sowieso finanzieren wollen, die Fördermittel einfordern können.
Irgendwann werden wir uns aber fragen ob wir nicht so manchen EURO, den wir in kaum wirksame Maßnahmen gegen den globalen Klimawandel gesteckt haben, nicht besser für Maßnahmen zum Schutz der Einwohner vor den Folgen des Klimawandels verwendet hätten.
Der Wasserzweckverband Neffeltal tut das bereits. Er zahlt rund eine Million EURO für ein Notstromaggregat, damit die Wasserversorgung auch im Fall immer wahrscheinlicher werdender Stromausfälle sichergestellt ist. Das zahlt diesmal nicht der Stromverbraucher, sondern der Wasserverbraucher.

Erwin Fritsch, 11.05.21

Grobe Fahrlässigkeit oder sträflicher Leichtsinn?

In Nideggen beschlossen CDU und SPD ihren aufgeschreckten Mitgliedern im Rechnungsprüfungsausschuss einen Rechtsanwalt aus der Stadtkasse zu bezahlen (siehe unten).
Dass man noch lässiger mit dem Geld städtischer Steuerzahler umgehen kann, zeigt das Beispiel Greensill Bank. Sie sammelte ca. 700 Mio. € bei 50 Kommunen ein. Z.B.: Monheim 38 Mio. €, Köln (Theater) 15 Mio. €, Emmerich 6 Mio. €, Nordenham 13,5 Mio. €, Osnabrück 14 Mio. €, Gießen 10 Mio. €, Wiesbaden 20 Mio. € und Neckarsulm 5 Mio. €. Die Kommunen waren dankbar, dass sie für ihre Einlagen gute Zinsen erhielten. Bei Volksbanken oder Sparkassen hätten sie Verwahrentgeld (=Negativzinsen) zahlen müssen. Der kleine Hacken daran: Kommunen sind seit 2017 nicht mehr durch den Einlagensicherheitsfonds der Privatbanken geschützt.

Dass das Greensill-Modell nur gut funktionieren konnte, solange die Zinsen mit dem Geld neuer Anleger bezahlt werden konnten, ist kaum überraschend. Nun ist die Greensill Bank pleite.
Bei Volksbanken oder Sparkassen wäre das Geld sicher gewesen.

Auf der Website der Bank stand:
„Seit 1.10.2017 sind Einlagen von professionellen Anlegern (Bund, Länder und Kommunen sowie bankähnliche Kunden) nicht mehr durch den Einlagensicherheitsfonds geschützt.“

Erwin Fritsch, 15.03.21

Aufregung im RPA

Same procedure as every year

Seit über einem Jahrzehnt trat der gleiche Steuerberater im RPA (Rechnungsprüfungsausschuss) auf. Er zeigte einige PP-Folien und erklärte, dass alles OK sei. Wenn überhaupt, wurden von den Ausschussmitgliedern einige Fragen gestellt, um zu zeigen, dass sie noch wach waren. Dann beschloss der RPA einstimmig die vorgelegte Empfehlung an den Rat. Der Vorsitzende, Herr Nießen (CDU), verlas sie im Rat ohne sich anmerken zu lassen, wie „erschöpfend“ die Arbeit im RPA gewesen war. So war es bisher.

Ende 2020 gab es eine wesentliche Änderung

Herr Pütz (Grüne) hat nun den Vorsitz. Im Unterschied zu seinem Vorgänger fragte er nicht die Verwaltung, was er tun soll, sondern hat sich als Erstes „schlau gemacht“ (Die Gesetzeslage geprüft). Ergebnis: Seit 01.01.2019 dürfen Steuerberater Jahresabschlüsse nicht mehr im Auftrag des RPA selbständig prüfen. Sie können nur hinzugezogen werden, wenn der RPA selber prüft. Das hat der RPA aber nicht getan.
In der RPA-Sitzung am 10.02.21 wurden der Bürgermeister, die Verwaltung, der Steuerberater und einige Ausschussmitglieder wachgerüttelt, nachdem Herr Pütz seine Einschätzung der Rechtslage erläutert hatte. Der Bürgermeister zeigte sein Standard-Verhalten: Wiederholt behaupten, dass die Vorlagen der Verwaltung richtig sind und dann gelassen auf die sichere Zustimmung von CDU und SPD warten. Auch diesmal schien das zu funktionieren. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde mehrheitlich angenommen. Grüne, MFN und FDP hatten vergeblich argumentiert.

Nachwirkungen

Die Herren Hensch (FDP), Pütz (Grüne) und A. Knein (Grüne) legten Einspruch gegen den Beschluss des RPA ein. Auch das beeindruckte den Bürgermeister wenig. Der dafür zuständige Rat wird den Einspruch mit CDU-SPD-Mehrheit abweisen.
Das schien mir zu einfach. Ich beantragte beim Bürgermeister den Beschluss zu beanstanden. Er hatte damit die letzte Chance sich mit meinen Argumenten in Ruhe zu befassen. Er antwortete – wie vorhersehbar – mit einem dürftigen Satz, dass er keine Veranlassung für eine Beanstandung sieht. Das darf er. Er muss nur beanstanden, wenn er die Rechtswidrigkeit des Beschlusses erkennt.
Also reichte ich Klage beim Verwaltungsgericht ein. Nicht gegen den Bürgermeister, sondern gegen den RPA, der den Beschluss fasste. So entstand ein völlig überflüssiges Gerichtsverfahren. Es wäre vermeidbar gewesen, wenn Herr Schmunkamp meinen Antrag sachlich und vernünftig beantwortet hätte.
In der Ratssitzung am 23.02.21 beantragten CDU und SPD nun die Beauftragung eines Rechtsanwaltes um die persönliche Haftung der Ausschussmitglieder zu klären und den Ausschuss vor Gericht zu vertreten. Die Angst vor der persönlichen Haftung ist maßlos überzogen. Sie kann überhaupt nur dann greifen, wenn

  • erst durch falsches Verwaltungsverhalten ein Schaden entstanden ist und
  • dann die RPA-Mitglieder grob fahrlässig handelnd den erkennbaren Schaden übersehen.

Warum ausgerechnet CDU und SPD einen von der Verwaltung verursachten Schaden befürchten, verstehe ich nicht. Mein Vertrauen in die Verwaltung ist da größer.
Die CDU-SPD-Mehrheit erreichte, was sie wollte.

Der Anwalt hat dem RPA inzwischen die Haftungsfrage erklärt. Er schrieb, fast wortgleich, das gleiche wie der Autor der aktuellen Information des Städte und Gemeindebund (StGB). Kein Wunder: Beide zitieren die gleichen Gesetze, die gleichen Kommentare. Der StGB kostenlos.

Fazit:

Ein überflüssiges Verfahren. Nun auch mit überflüssigen Rechtsanwaltskosten.

Wer sich die „Beratung“ in der Ratssitzung anhören will, kann das hier tun:


Erwin Fritsch, 12.03.21

Abwasserbeseitigungssatzung

Die Verantwortung des Grundstücksbesitzers für die Abwasserbeseitigung endet an der Grundstücksgrenze. Aber nicht in Nideggen!

Hier gilt: Bis einschließlich Anschlussstutzen an die Abwasserleitung. Damit haftet der Grundstückseigentümer auch für Schäden, die er nicht verursacht und auch nicht verantworten kann
Das wollten wir ändern. Bei der Änderung der Abwassersatzung im Haupt- und Finanzausschuss am 09.03.21 wollten wir die Regelung (Ende an der Grundstücksgrenze), die auch der Städte- und Gemeindebund vorschlägt, erreichen.

Das scheiterte an CDU und SPD, die sich anscheinend verpflichtet fühlen alle Vorschläge der Verwaltung durchzuwinken.

Im Haupt- und Finanzausschuss am 02.02.21 hatten wir wenigstens noch die Steigerung der Beerdigungsgebühren abmildern können. Statt um ca. 38 % steigen sie jetzt um ca. 30 %. Wir hatten 3 Alternativen zur Gebührenreduzierung vorgeschlagen. Wenigstens die kleinste wurde angenommen. Nur noch der Bürgermeister, Herr Fischer (CDU) und Herr Keß (SPD) hatten dagegen gestimmt.

Rat 24.11.20

Lange genug seit der Wahl am 13.09. hatte es gedauert, bis der Rat sich und seine Arbeitsgrundlagen sortiert und festgelegt hatte. Ein Treffen der Fraktionen, ein Treffen der Fraktionen mit dem Bürgermeister, ein erneutes Treffen der Fraktionen, eine Ratssitzung, eine Hauptausschusssitzung und eine weitere Sondersitzung des Hauptausschusses (die erste war abgebrochen worden, weil man sich in 3 Stunden nicht einigen konnte).

Lange genug hatte es gedauert und war völlig anders abgelaufen als es der Bürgermeister in seinem Blog voreilig verkündet hatte und auch anders ausgegangen als er das wollte. Um die Verwaltung von Arbeit und Überstunden zu entlasten wollte er Sitzungsbeginn 17:00 Uhr, statt 19:00 Uhr (das ging nicht durch) und die Reduzierung von 3 freiwilligen Ausschüssen auf 2 (das ging nicht durch, die Fraktionen erfanden flugs einen 4. Ausschuss).

Am 24.11.20 war es dann endlich soweit. Der Rat konnte Hauptsatzung, Geschäftsordnung und Zuständigkeitsordnung beschließen bzw. endgültig festlegen.

Peinlichkeit

Eine Peinlichkeit ist mir bei dieser Sitzung unterlaufen. Als erneut darüber diskutiert wurde ob in den Satzungen z.B. „der Vorsitzende“ oder „der/die Vorsitzende/in“ stehen soll, benutzte ich das Wort Gender-Müll. Prompt beklagte sich eine Ratsmitgliedin bitterlich. Absolut zu Recht. Ich entschuldigte mich sofort. Meine Wortwahl war völlig unangebracht und der Bedeutung der Sache und der Ernsthaftigkeit ihres Anliegens nicht entsprechend.

Der grüne Ministerpräsident Kretschmann hatte das im August viel freundlicher ausgedrückt: Er klagte über „Sprachpolizisten“ und sagte: „Von diesem ganzen überspannten Sprachgehabe halte ich nichts“ und „Jeder soll noch so reden können, wie ihm der Schnabel gewachsen ist.“

In den Satzungen steht jetzt am Anfang:
„Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.“
Das hilft uns weiter und erleichtert jede Beratung.

Man gönnt sich ja sonst nichts

Eine seit 2015 bestehende Forderung einiger Fraktionen wurde endlich erfüllt. Die Fraktionen erhalten neben den Aufwandsvergütungen nun zusätzliche Zuwendungen.

Die Aufwandsvergütungen die an die „ehrenamtlich“ tätigen Personen ausgezahlt werden sind unserer Meinung nach mindestens ausreichend (und so als Mindestansatz auch gesetzlich festgelegt). Es erhalten monatlich:
Ratsmitglieder 123,00 €
Fraktionsvorsitzende 457,00 €
Fraktionsvorsitzende CDU 685,50 €
stv Fraktionsvorsitzende CDU 342,75 €
1. stv Bürgermeister 685,50 €
2. stv Bürgermeisterin 342,75 €
Das macht für den Rat jährlich: 96.081 € zuzüglich 21,20 € Sitzungsgeld (je Fraktions-/Ausschuss-/Ratssitzung, für Ausschussvorsitz 42,10 €).
Insgesamt also über 100.000 €/Jahr.

Als zusätzliche Zuwendung an die Fraktionen hatte der Bürgermeister zunächst vorgeschlagen: 15 € monatlich je Fraktionsmitglied. Im Laufe der Beratungen wurde daraus:
Ein jährlichen Grundbetrag von 1.000 € und je Fraktionsmitglied 15 € monatlich.
Das sind dann weitere 11.400 € jährlich.
Wir wollen das nicht. Das Geld kann man sinnvoller ausgeben werden z.B. für die Unterstützung einer Musikschulausbildung für Nideggener Kinder.

In der Ratssitzung beantragten wir die Streichung dieses Absatzes in der Hauptsatzung. Alle anderen Fraktionen waren gegen unseren Antrag. Unsere Fraktion wird das Geld nicht annehmen.

Erwin Fritsch, 29.11.20

zum Wohle der Gemeinde

Am 03.11.20 hatten wir in der Ratssitzung die sofortige Beschaffung von CO2-Ampeln für alle Klassenräume in Nideggen beantragt, weil die Anzeige einer notwendigen Belüftung in Coronazeiten absolut notwendig ist. Der Bürgermeister bezweifelte diese Notwendigkeit. Die Grünen unterstützten unseren Antrag und appellierten, im Interesse der Kinder zu entscheiden. Nach Hinweis von Herrn A. Knein (Grüne) änderte ich unseren Antrag in „Beschaffung digitaler CO2-Meßgeräte“ (Wenig teurer, aber genauer).

Der Antrag wurde mit den Stimmen des Bürgermeisers und der CDU- und SPD-Ratsmitglieder abgelehnt.

Kurz vorher waren auch die CDU- und SPD-Ratsmitglieder zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben vom Bürgermeister verpflichtet worden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Zum Wohle der Gemeinde war dieser Beschluss sicher nicht, aber Wissen und Können sind eben begrenzt.

Erwin Fritsch, 05.11.20

Zusatz

Heute teilte der Bürgermeister mit, dass er die Beschaffung veranlasst hat.

Erwin Fritsch, 11.11.20

 

Lüge

Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 08.09.20 stand in einer Vorlage:

In der Gemeinde muss regelmäßig ein …. tätig sein, damit die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben vor Ort ordnungsgemäß erfüllt werden.

In der Niederschrift vom 28.09.20 zu dieser Sitzung steht nun:

Herr Fritsch von der Fraktion Menschen für Nideggen geht auf den Vorlagentext ein. Dort heißt es, dass in der Gemeinde regelmäßig ein …. tätig sein muss. Er bittet um Erläuterung in der Niederschrift, warum dies sein muss. Er verweist auf § 32 Abs. 4 letzter Satz der KommHHVO. Aus dem dortigen Wortlaut schließt er, dass ein …. nicht bestellt sein muss.
Antwort der Verwaltung: Es ist richtig, dass ein …. nicht zwingend bestellt sein muss. Mit dem Satz „das in der Gemeinde regelmäßig ein …. tätig sein muss“ sollte einführend in das Thema auf die bedeutsame Rechtsstellung der Person hingewiesen werden.

Irren ist menschlich. Man kann versehentlich eine falsche Aussage machen, wenn man einen Sachverhalt nicht ausreichend geprüft hat. Das ist dann ein Fehler, den man durch Richtigstellung korrigieren sollte. In der Niederschrift wird nicht zugegeben, einen Fehler gemacht zu haben. Es wird begründet, warum die irreführende Falschaussage gemacht wurde.

Wenn man bewusst eine Falschaussage macht, um einen bestimmten Zweck zu erreichen, nenne ich das Lüge!

Erwin Fritsch, 30.09.20

Kreative Buchführung

Nicht erst seit Bundesfinanzminister Scholz die Bazooka in die Hand nahm, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise mit einem „Wums“ zu bekämpfen, ist „kreative Buchführung“ angesagt.

2016 beschloss in NRW die rot/grüne Regierung das Programm „Gute Schule 2020“.

Dazu nahm sie 2 Mrd. € in die Hand und verteilte sie an alle Schulträger. Nideggen bekam in den Jahren 2017 – 2020 insgesamt 646.224 €.
Da das Land die 2 Mrd. € nicht hatte, war Kreativität gefragt. Die Lösung: Die Gemeinden durften ihre Zuweisungen als Kredite bei der NRW Bank abholen. Zinsen und Tilgung übernimmt das Land. Die Tilgung beginnt 2021 und läuft 20 Jahre.
Die zur „Guten Schule“ gegangenen Kinder haben also eine Chance sich als Steuerzahler an der Tilgung zu beteiligen.

Am 17.06.20 legte das schwarz/gelbe NRW Kabinett eine Gesetzentwurf vor, um die wirtschaftlichen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu bekämpfen. Diesmal wurde nicht die Bazooka gezückt, sondern „Isolierung“ gewählt. Nicht Isolierung der Infizierten, sondern Isolierung der Schulden.
Der Entwurf lautet:
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften„.
Das Prinzip: Ab 2020 werden Corona-bedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen in eine Anlage zum Haushalt aufgenommen. Dadurch kann der ausgeglichene Haushaltsabschuss ohne Berücksichtigung der Zusatzschulden erreicht werden.
Die Tilgung ist ganz einfach: Sie beginnt erst 2025 in 50 (!) Jahresraten.
Damit haben auch die Enkelkinder eine Chance sich bei der Tilgung zu beteiligen.

Ebenfalls in diesem Gesetzesentwurf ist eine Sonderhilfe für Stärkungspaktkommunen vorgesehen. Nideggen sollte 1.304.200 € bekommen. 1 Monat nach Vorlage des Entwurfs an den Landtag war dann ein CDU/FDP-Antrag notwendig, um einen Rechenfehler zu bereinigen: Nideggen erhält also 1.080.822 €.

Der nächste Gesetzesentwurf wurde vom Kabinett am 08.09.20 beschlossen: Bund und Land werden mit 2.72 Mrd. € den Gemeinden die Gewerbesteuer-Mindereinnahmen erstatten.
Auch dabei werden wohl Kinder und Enkelkinder gefragt sein.

Erwin Fritsch, 18.09.20