Straßenbauplanung: begrenzt öffentlich?

Straßenbau

Eine großer Teil der Straßen in Nideggen ist nicht in Ordnung. Wenn sie in Ordnung gebracht werden sollen, gibt es 2 unterschiedliche Abrechnungsarten:

  • Baustraßen
    Das sind Straßen, die zur vorläufigen Erschließung von Baugebieten angelegt wurden. Sie sind zum Teil schon jahrzehntelang in Nutzung, wurden mehrfach teilweise ausgebessert, aber nie endgültig fertiggestellt. Für diese endgültigen Erschließungen zahlen die Anlieger 90 % der Kosten. Die meisten Straßen fallen noch unter diese Regelung.
  • KAG(Kommunalabgabengesetz)-Straßen
    Das sind Straßen, die schon fertiggestellt wurden, aber so abgenutzt sind, dass sie erneuert werden müssen. Dafür zahlen die Anlieger ca. 50 % der Kosten. Die Anliegerbeiträge werden zur Zeit allerdings vom Land übernommen. Das KAG soll so geändert werden, dass auch künftig das Land den Anliegeranteil übernimmt – so die Absicht aller der Parteien der Regierungskoalition (zumindest vor der Landtagswahl).
    „Historische Straßen“. Das sind die Straßen innerhalb der in den 60er Jahren erlassenen Innenbereichssatzungen. Für sie gilt die gleiche Abrechnung wie bei den KAG-Straßen.

Am 15.11.22 beschloss der Bau- und Planungsausschuss:

  1. Bei neuen Baugebieten erfolgt die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraßen innerhalb von 5 Jahren.
  2. Bei bestehenden Baugebieten, dessen Baustraßen jetzt max. 7 Jahre alt sind erfolgt die erstmalige Herstellung innerhalb von 10 Jahren nach dem 1. Spatenstich der Baustraße.
  3. Bei bestehenden Baugebieten, dessen Baustraßen jetzt max. 12 Jahre alt sind erfolgt die erstmalige Herstellung innerhalb von 15 Jahren nach dem 1. Spatenstich der Baustraße.
  4. Grundsätzlich erfolgt darüber hinaus die Herstellung oder Sanierung der Straßen ausschließlich anhand des Straßenzustandes. Dies betrifft auch die Straßen, die nicht in die Frist unter 1. bis 3. fallen.
  5. Bevor eine Straße für den Ausbau oder Sanierung ausgeschrieben wird, wird ein politischer Beschluss zur jeweiligen Straße gefasst.
  6. Die überarbeitete Liste aus der Anlage wird entsprechend abgearbeitet, solange die neue Liste der INGRADA-Befahrung nicht vorliegt und vom Bau- und Planungsausschuss beschlossen wurde.

Der einzige Zweck dieses Beschlusses: Es soll vermieden werden, dass die Erschließung so spät stattfindet, dass Anlieger vor Gericht wegen der Verspätung von der 90 % Zahlung (oft auch höhere 5-stellige Beträge) entlastet werden.
Nur MFN stimmte gegen diesen Beschluss. Wir sind der Meinung, dass angesichts des insgesamt schlechten Zustandes unserer Straßen der Straßenzustand das einzige Kriterium für die Reihenfolge der Maßnahmen sein soll.

Sitzungsöffentlichkeit:

Die Rats- und Ausschusssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Jeder kann teilnehmen.
Für die Öffentlichkeit gibt es wenige Ausnahmen. Sie sind in der Geschäftsordnung klar geregelt. „Taktische Überlegungen“ und Angst vor „Emotionen“ (O-Ton Schmunkamp) gehören nicht dazu. Trotzdem wird dieses Verstecken immer wieder versucht.
Dazu ein Beispiel aus dem Bauausschuss 15.11.22:
Für den Tagesordnungspunkt Straßenbauprogramm im öffentlichen Teil gab es eine als nichtöffentlich eingestufte Anlage. Damit wäre ein Beschluss entstanden, der der Öffentlichkeit zugänglich ist, sich aber auf eine nichtöffentliche Liste bezieht. Herr Schmunkamp entfaltete wieder wortreiche Ausreden. Wenig intelligent war die Erklärung, dass er nach der Sitzung die Liste sowieso öffentlich stellen wollte, aber ohne die letzte Spalte. Genau dort steht die Begründung für die Reihenfolge der Maßnahmen.
Nach ca. 5 Min wurde endlich abgestimmt. Nur Herr Naas (SPD) stimmte für die Meinung seines Bürgermeisters.
Veröffentlicht wurde die vollständige Liste zunächst trotzdem erst nach meiner Nachfrage am 22.11.22.

 

Erwin Fritsch, 30.11.22

Das gibt Streit. Das gehört in die Nichtöffentlichkeit
(Ein ehemaliges CDU-Ratsmitglied)
Eine Demokratie, in der nicht gestritten wird, ist keine.“
„Helmut Schmitt“