Kommentare

Lüge

Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 08.09.20 stand in einer Vorlage:

In der Gemeinde muss regelmäßig ein …. tätig sein, damit die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben vor Ort ordnungsgemäß erfüllt werden.

In der Niederschrift vom 28.09.20 zu dieser Sitzung steht nun:

Herr Fritsch von der Fraktion Menschen für Nideggen geht auf den Vorlagentext ein. Dort heißt es, dass in der Gemeinde regelmäßig ein …. tätig sein muss. Er bittet um Erläuterung in der Niederschrift, warum dies sein muss. Er verweist auf § 32 Abs. 4 letzter Satz der KommHHVO. Aus dem dortigen Wortlaut schließt er, dass ein …. nicht bestellt sein muss.
Antwort der Verwaltung: Es ist richtig, dass ein …. nicht zwingend bestellt sein muss. Mit dem Satz „das in der Gemeinde regelmäßig ein …. tätig sein muss“ sollte einführend in das Thema auf die bedeutsame Rechtsstellung der Person hingewiesen werden.

Irren ist menschlich. Man kann versehentlich eine falsche Aussage machen, wenn man einen Sachverhalt nicht ausreichend geprüft hat. Das ist dann ein Fehler, den man durch Richtigstellung korrigieren sollte. In der Niederschrift wird nicht zugegeben, einen Fehler gemacht zu haben. Es wird begründet, warum die irreführende Falschaussage gemacht wurde.

Wenn man bewusst eine Falschaussage macht, um einen bestimmten Zweck zu erreichen, nenne ich das Lüge!

Erwin Fritsch, 30.09.20

Kreative Buchführung

Nicht erst seit Bundesfinanzminister Scholz die Bazooka in die Hand nahm, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise mit einem „Wums“ zu bekämpfen, ist „kreative Buchführung“ angesagt.

2016 beschloss in NRW die rot/grüne Regierung das Programm „Gute Schule 2020“.

Dazu nahm sie 2 Mrd. € in die Hand und verteilte sie an alle Schulträger. Nideggen bekam in den Jahren 2017 – 2020 insgesamt 646.224 €.
Da das Land die 2 Mrd. € nicht hatte, war Kreativität gefragt. Die Lösung: Die Gemeinden durften ihre Zuweisungen als Kredite bei der NRW Bank abholen. Zinsen und Tilgung übernimmt das Land. Die Tilgung beginnt 2021 und läuft 20 Jahre.
Die zur „Guten Schule“ gegangenen Kinder haben also eine Chance sich als Steuerzahler an der Tilgung zu beteiligen.

Am 17.06.20 legte das schwarz/gelbe NRW Kabinett eine Gesetzentwurf vor, um die wirtschaftlichen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu bekämpfen. Diesmal wurde nicht die Bazooka gezückt, sondern „Isolierung“ gewählt. Nicht Isolierung der Infizierten, sondern Isolierung der Schulden.
Der Entwurf lautet:
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften„.
Das Prinzip: Ab 2020 werden Corona-bedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen in eine Anlage zum Haushalt aufgenommen. Dadurch kann der ausgeglichene Haushaltsabschuss ohne Berücksichtigung der Zusatzschulden erreicht werden.
Die Tilgung ist ganz einfach: Sie beginnt erst 2025 in 50 (!) Jahresraten.
Damit haben auch die Enkelkinder eine Chance sich bei der Tilgung zu beteiligen.

Ebenfalls in diesem Gesetzesentwurf ist eine Sonderhilfe für Stärkungspaktkommunen vorgesehen. Nideggen sollte 1.304.200 € bekommen. 1 Monat nach Vorlage des Entwurfs an den Landtag war dann ein CDU/FDP-Antrag notwendig, um einen Rechenfehler zu bereinigen: Nideggen erhält also 1.080.822 €.

Der nächste Gesetzesentwurf wurde vom Kabinett am 08.09.20 beschlossen: Bund und Land werden mit 2.72 Mrd. € den Gemeinden die Gewerbesteuer-Mindereinnahmen erstatten.
Auch dabei werden wohl Kinder und Enkelkinder gefragt sein.

Erwin Fritsch, 18.09.20

Rat 08.09.20

Kommunalwahl in den Pflegeheimen

Das Briefwahlverfahren und die Möglichkeit es Online zu beantragen, ist eine praktische Sache.

Wenn aber „Unstimmigkeiten“ (Im wahrsten Sinn des Wortes !) bekannt werden, bedarf das dringendst der Aufklärung:
Für mindestens eine Bewohnerin eines Pflegeheimes wurde ohne ihr Wissen und Wollen im Online-Verfahren die Briefwahlunterlagen durch die Heimleitung angefordert. Nachdem sie die Nichtzustellung der Wahlbenachrichtigung reklamiert hatte, erhielt sie die Briefwahlunterlagen in geöffnetem Umschlag mit bereits ausgefüllten Stimmzetteln.
Wir hatten Aufklärung beantragt.

Der Wahlleiter, Herr Weber, verteilte kurz vor der Sitzung einen Vermerk, der unsere Fragen beantworten sollte.

Die Antworten waren bedingt ausreichend:

  • Bewegliche Wahlvorstände wurden bisher nicht und werden auch diesmal nicht eingesetzt.
  • 240 Wahlberechigte sind in 6 Pflegeheimen untergebracht.
  • Wieviele Briefwahlunterlagen dafür angefordert wurden, könne aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Das war aber die entscheidende Frage. Angeblich arbeitet die Verwaltung mit einer Datenbank, in der alle Angaben zu den Personen enthalten sind, und ist nicht in der Lage 6 Abfragen nach Hausnummer und Straße zu stellen.
  • Die Prüfung der Briefwahlunterlagen ist auf die erforderlichen Unterschriften der eidesstattlichen Erklärung begrenzt. Dabei können nur fehlende Unterschriften bemerkt werden.
  • Es handele sich um einen Einzelfall, bei dem 2 Personen gleichen Namens verwechselt wurden.
  • Die Polizei habe den Sachverhalt überprüft und keinen Verdacht auf Straftaten festgestellt.

2 Unklarheiten blieben übrig:

  • Wieso ein Polizeibeamter bei der Familie der Betroffenen nachgefragt hatte, konnte nicht beantwortet werden. §§ 107 Wahlbehinderung, 107a Wahlfälschung und 108 Wählernötigung sind Offizialdelikte bei denen weder Strafanzeige noch Strafantrag erforderlich sind.
  • Wurden womöglich Briefwahlunterlagen für Wähler beantragt, die das gar nicht wollten?
    Die Anzahl der Anträge könnte das beantworten.

Um jegliche Zweifel, auch zum Schutz der Heimleitungen, auszuräumen beantragten wir:
„Die Briefwahl-Rückläufer aus den Pflegeheimen werden vernichtet. Für die Pflegeheime wird ein oder mehrere bewegliche Wahlvorstände eingesetzt.“

Das lehnten Bürgermeister und alle anderen Fraktionen ab.
Erst heute erfuhr ich, dass für nur ca. 60 der 240 Wahlberechtigten in den Heimen Briefwahlunterlagen angefordert wurden. Das macht die Behauptung „Einzelfall“ deutlich plausibler.

Wir werden – auch im Interesse der Heimleitungen – vor der nächsten Wahl den Einsatz von beweglichen Wahlvorständen beantragen.

Zuständigkeit des Rates

Ein Einwohner hatte von seinem Recht nach § 24 GO NRW Gebrauch gemacht und eine Eingabe an den Rat gerichtet.
Der Bürgermeister schlug vor:
„Der Rat der Stadt Nideggen beschließt, dass die aufgeführten Punkte in die alleinige verwaltungsmäßige Abarbeitung gehören und die Verwaltung die Ausschüsse nach Ihrer Zuständigkeit bei Bedarf beteiligt.“
Das heißt im Klartext: Der zuständige Rat sollte beschließen, dass er nicht zuständig ist.
Das geht schon gar nicht!
Wir beantragten:
„Der Rat überträgt die Erledigung zu Ziff. 1. an den Bauausschuss, zu den Ziff. 2. und 3. an den Stadtentwicklungsausschuss.“

Der Bürgermeister argumentierte, wir könnten nicht wissen, welche Ausschüsse der neue Rat bildet. Auf Vorschlag von Frau Gudrun Zentis (Grüne) änderten wir unseren Antrag:
„Der Rat überträgt die Erledigung der Anregungen an die nach der Wahl zuständigen Ausschüsse.“

Die Begründung, dass die Eingabe an den Rat gerichtet war, nicht an den Bürgermeister, und nach Hauptsatzung der Rat zuständig ist, reichte dem Bürgermeister aber nicht.
Ich musste noch ein BVerfG-Urteil von 1953 zitieren:
„Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.“
Die im Grundgesetz garantierte Prüfungspflicht des Rates kann durch Ratsbeschluss nicht ignoriert werden!
Nun stimmten auch der Bürgermeister und fast alle Ratsmitglieder zu. Nur Herr Müllejans und Herr Cornely (beide SPD) und Herr Meyer (Unabhängige) stimmten dagegen.

Wiederholung „Nationales Projekt“

2019 hatte Nideggen ein umfangreiches Paket aus Einzelmaßnahmen geschnürt um es als „Nationales Projekt Städtebau“ finanziert zu bekommen.
Daraus wurde nichts.
Dass Nideggen 15 Mio. € aus einem Fördertopf von 75 Mio. € abschöpfen könnte, war wohl ein allzu „visionärer“ Traum.

2021 stellt der Bund wieder 75 Mio. € bereit. Deshalb wärmte der Bürgermeister für 2021 seinen Traum wieder auf. Im Prinzip die gleichen Projekte, nur etwas abgespeckt. Nun sollen nur 6,1 Mio. € verbraucht werden. Wir halten das noch immer für einen falschen Ansatz. Es wäre besser gewesen nur den Teil „Sanierung der Stadtmauer“ zu fordern. Das lässt sich dann eher als „Nationales Projekt“ begründen. Es gibt nicht mehr viele Altstadtmauern in Deutschland.
Außerdem ist die Sanierung das einzige der Projekte, das wirklich unverzichtbar ist. Wir hatten das schon 2011 – 2014 mehrfach gefordert.
Damals unterstützte das keine der anderen Fraktionen, weil sie MFN-Anträgen prinzipiell nicht zustimmen wollten oder weil ihnen der Verfall der Stadtmauer egal war.
Der Nutzen der anderen Projekte ist eher fragwürdig. Sind sie eher für Touristen interessant, während die – noch nicht einmal geschätzten – Folgekosten für die Nideggener Bürger anfallen?

Erwin Fritsch, 12.09.20

Aufwandsentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr

In der MFN-Info 4/2020 hatten wir geschrieben:

„Wir werden erneut versuchen, die Regelung zur Aufwandsvergütung zu verbessern. Wer häufig zu Einsätzen ausrückt, soll dafür auch eine finanzielle Anerkennung erhalten. 2016 wurde das von Bürgermeister und Wehrleitung abgelehnt.“

Herr Marco Pütz, stellvertretender Wehrleiter, weist daraufhin, dass diese Darstellung nicht korrekt sei. Das ist deshalb richtig, weil wir in diesem Flyer die uns wichtigen Anliegen nur in kurzer und knapper Darstellung unterbringen konnten.

Deshalb hier in ausführlicher Form der komplette Sachverhalt:

  • Selbstverständlich ist Allen bewusst, wie sehr wir auf die Freiwillige Feuerwehr angewiesen sind. Das gilt auch für die Mitglieder, die nicht oder nur selten an Einsätzen teilnehmen können. Die gesamte Feuerwehr ist ein wichtiger Kern in allen Nideggener Ortsteilen.
  • Erkennbar ist aber auch, dass die Last der Einsätze aus verschiedenen Gründen auf relativ wenigen Schultern liegt. So entstand unsere Idee einen Anreiz durch eine zusätzliche, Einsatz bezogene Verbesserung der Aufwandsvergütung zu setzen.
  • In mehrfacher telefonischer Abstimmung zwischen mir und dem Wehrleiter, Karl-Heinz Latz, wurde diese Idee konkretisiert. Er hat in dieser Phase nie darauf hingewiesen, dass er diese Idee nicht unterstützen würde.
  • Für den Haupt- und Finanzausschuss am 30.08.16 legten wir einen Antrag vor, dazu als Anlage einen Satzungsentwurf .
  • In der Beschlussvorlage lehnte die Verwaltung unseren Antrag mit einer umfangreichen Darstellung ab, die der anwesende Wehrleiter unterstützte.
  • Als Ergebnis der Beratung änderte der Bürgermeister den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt ab:
    „Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung eine neue Regelung der Aufwandsentschädigung zu prüfen und zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorzulegen.
    Darüber hinaus ist ein vertretbarer Aufwand im Haushalt 2017 einzuplanen.“
  • Dieser Beschluss wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
  • Eine Vorlage einer geänderten Entschädigungssatzung an den Ausschuss erfolgte nicht. Statt dessen informierte der Bürgermeister, dass mit Wehrleitung und Löschgruppen abgestimmte Sachleistungen an die Feuerwehr erfolgen.  Nach Auskunft von Herrn Pütz hatten sich alle Löschgruppen gegen eine Einsatz bezogene Verbesserung der Aufwandsvergütung ausgesprochen.

Leistung soll sich lohnen. Deshalb werden wir erneut eine Verbesserung für die Leistungserbringer versuchen.

Erwin Fritsch, 30.08.20

Bauausschuss 25.08.20

Bebauungsplan Berger Acker

Der Beschluss des Bauausschusses v.10.12.19 lautete:

Der Rat der Stadt Nideggen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes N 20 für das im Sachverhalt dargestellte Plangebiet „Berger Acker“ gem. § 13b BauGB im beschleunigtem Verfahren. (Anlage Karte mit 4 Flurstücken).
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen. Eine frühzeitige Unterrichtung findet gem. § 3 Abs. 1 statt.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt ein geeignetes Planungsbüro zu eruieren und zu beauftragen.

Daran hat sich der Bürgermeister nicht gehalten. in einer Mail an einen Grudstückseigentümer hatte er behauptet, dass er „als ausführendes Organ eines Ausschussbeschlusses sachlich den Vorgang begleite
Genau das tat er nicht:
Er legte dem Ausschuss die Planung eines von der Erschließungs-gemeinschaft (von nur 3 Flurstücken) beauftragten Planungsbüros vor. Ein Grundstückseigentümer war zum Verkauf nicht bereit.
Natürlich können Grundstücksbesitzer frei über ihr Eigentum verfügen. Sie können aber nicht den Bürgermeister beauftragen den Entwurf eines ihnen genehmen Investors als Grundlage für einen Bebauungsplan zu übernehmen.

Bei einer Nichteinigung über den Verkauf hat die Stadt 2 Möglichkeiten:

  1. Umlegungsverfahren (Zeitaufwändig und teuer)
  2. Verzicht auf den Bebauungsplan (Die Möglichkeit der Profitmaximierung für die Besitzer von 3 Flurstücken entfällt. Sie bleiben auf ihrem Ackerland sitzen)

Der Ausschuss hat mehrheitlich (6 MFN, CDU, Grüne:3 SPD, FDP, Unabhängige) beschlossen:
Der Ausschuss hebt seinen Beschluss vom 10.12.19 auf.
Damit ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes dort erledigt.
Der Projektierer aus Aachen konnte wieder nach Hause fahren.

Wir halten es für viel sinnvoller und dringlicher das Gebiet „Schmittbüchel“ (nördlich an das Schulzentrum anschließend) zu entwickeln. Es ist ein mehrfaches größer und hat eine bessere Verkehrsanbindung, auch zur Schule und den Einkaufsmöglichkeiten.

Erneuerung Gartenweg in Berg

In Zusammenhang mit der Anliegerbeteiligung bei Straßenserneuerung bedeutet „Historische Straße“, dass sie bereits 1972 fertiggestellt war und die Anlieger nur gemäß KAG-Satzung (ca. 60 %) beteiligt werden.

In der Sitzung legte die Stadt eine Mitteilung über unerledigte Beschlüsse vor. Dort stand:

  • Thema:
    Freiwilliger Ausbau der Straße „Gartenweg im Stadtteil Berg“
  • Sachstand:
    Jedoch liegt hier eine historische Straße nach dem Ratsbeschluss von 1972 vor.
  • Weiteres Verfahren:
    Die Verwaltung muss weiterhin prüfen, ob ein freiwilliger Ausbau zulässig ist oder ob die Straße nach KAG abgerechnet werden kann.

Das war eine entlarvend ehrliche Auskunft. Ich übersetzte sie in Klartext: Wir wissen, dass sie nach KAG abzurechnen ist aber wir suchen noch eine Möglichkeit sie mit 100 % abzurechnen.
Wir beantragten:

„Der Beschluss v. 23.05.2017 wird wie folgt geändert: in 3. wird der Gartenweg gestrichen.“

Meine Übersetzung in Klartext war überzeugend genug. Der Antrag wurde ohne Gegenstimme angenommen. Nur Herr Hensch (FDP) konnte sich dazu nicht hinreißen, er enthielt sich der Stimme.

Förderprogramm: Nationale Projekte des Städtebaus 2021

Der Projektvorschlag: „Zwischen Nideggens Toren“ war 2020 abgelehnt worden. Der Bürgermeister wollte vom Ausschuss die Zustimmung das Projekt 2021 erneut einzureichen. So zumindest die Sitzungsvorlage. In der mündlichen Beratung zeigte sich, dass er zumindest eingesehen hat, dass bei einer Mittelausstattung von 50 Mio. € Nideggen kaum 15 Mio. € abräumen kann. Damit es billiger wird, will er nun Kürzungen vornehmen. Den Skulpturenpark will er streichen, die anderen Teile kürzen.

Wir halten das für den falschen Weg. Das Einreichen nur eines Projektes – Sanierung Stadtmauer – wäre vielleicht erfolgreicher. Es gibt nicht mehr viele komplett von Stadtmauer umgebene Städte in Deutschland. Das kann man dann eher als „Projekt von nationale Bedeutung“ verkaufen.
Herr Hensch (FDP) stimmte gegen den Bürgermeister.Vorschlag. Wir (2 Stimmen) haben uns enthalten. Der Rest (6 Stimmen) stimmte dafür.

Erwin Fritsch, 26.08.20

Soll Nideggen sich so verändern?

Wer es einem Investor erlaubt möglichst viel mit der „Entwicklung“ eines Baugebietes zu verdienen, darf sich beim Neubaugebiet an der Konrad-Adenauer-Straße nicht darüber wundern, was dort hingeklotzt wird.

Ähnliches soll beim Neubaugebiet „Berger Acker“ passieren.
Der Bürgermeister hat den vom Ausschuss beschlossenen klaren Auftrag ein geeignetes Planungsbüro zu ermitteln. Statt dessen haben sich die Grundstückseigentümer einen Investor gesucht, der ihnen möglichst viel zahlen wird. Der Bürgermeister duldet das und legt das Ergebnis am 25.08.20 dem Bauausschuss vor.

  • Dort sollen möglichst viele Wohneinheiten dem Investor möglichst viel Geld bringen.
  • Dort entsteht dann ein Ghetto, das überhaupt nicht in unser Eifelstädtchen passt.
  • Nicht nur die Anwohner sind betroffen: Das geht alle Nideggener etwas an. Das verändert Nideggens Charakter.

Erwin Fritsch, 19.08.20

Auch diesmal: Es geht nicht ohne Ausrede

Nachdem ich diesen Kommentar auch in facebook veröffentlicht hatte meldete sich Herr Schmunkamp heute mit einer Ausrede:

„Hallo in die Diskussion…ich möchte zu den Aussagen gerne etwas sachlich beisteuern, insbesondere dazu, dass ich Beschlüsse anscheinend nicht umsetze. Die Politik, hier über die Fraktionsvorsitzenden, wurde von mir frühzeitig informiert, dass die Verwaltung davon Abstand nimmt, die Planung selbst zu initiieren. Spätestens im Bauausschuss im Juni wurde dies sogar schriftlich kommuniziert, siehe ( Link). Dort hat kein Mitglied einen Antrag gestellt, dieses Verfahren anders zu gestalten oder mich zu rügen, dass ich Beschlüsse nicht umsetze. Darüber hinaus bringe ich die Planung zwar ein, damit der Ausschuss sich ein Bild machen kann und werde auch zu den Inhalten in der Sitzung etwas sagen aus Verwaltungssicht. Ob die Bürgerschaft, hier die Ausschussmitglieder, dem Planer ihr Vertrauen schenken, entscheidet sich dort, nicht bei mir im Büro. Wer sich dazu ein unvoreingenommenes Bild machen möchte ist herzlich eingeladen teilzunehmen. Dann relativieren sich einige Anschuldigungen hier.“

Die wortreichen Erläuterungen des Bürgermeisters lassen sich „einfach relativieren“:
1. Es gibt einen verbindlichen Beschluss des Ausschusses.
2. Es gibt keine Aufhebung des Beschlusses.

Erwin Fritsch, 21.08.20

Stadtentwicklungsausschuss 11.08.20

Zusammenarbeit in der CDU-Fraktion

Wenn wir einen Antrag stellen, wurden alle Fraktionsmitglieder beteiligt und konnten Änderungsvorschläge einbringen. Wir halten das für normal. Es geht anscheinend auch anders.
Die CDU hatte einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der in die Tagesordnung aufgenommen worden war. Er schlug vor:

  1. Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bei der Verpachtung der Gastronomie am Eschauel, auf der Einrichtung eines Shuttlebusses zu bestehen, bis eine andere adäquate Lösung gefunden ist.
  2. Bis dahin beauftragt er die Verwaltung, unverzüglich an den Wochenenden einen Shuttledienst am Eschauel einzurichten, wenn die angekündigte Wetterlage es erfordert.

Im Stadtentwicklungsausschuss hat die CDU 3 Mitglieder: Herr H.Müller, Herr van Londen und Frau Tollmann. Alle 3 waren anwesend. Zur Sitzung kam zusätzlich Herr Fischer, der Fraktionsvorsitzende, als Zuschauer.
Er hatte den Dringlichkeitsantrag  unterschrieben.
Als der TOP aufgerufen wurde, bat Herr Müller um Rederecht für Herrn Fischer, damit er den Antrag begründet.
Meine Frage, ob nicht eines der 3 Ausschussmitglieder den eigenen Fraktionsantrag begründen kann, führte zu erstaunter Betroffenheit. Also durfte Herr Fischer den Antrag begründen.
Er verlas die schriftliche Begründung vom Blatt. Das konnte oder durfte keiner der 3 Anderen.

Dem 1. Teil des Antrags wurde zugestimmt. Auf den 2. Teil (Shuttle-Bus) verzichteten dann auch die CDU-Vertreter im Ausschuss, sie zogen ihn zurück. In Corona-Zeiten an Hot-Spot Tagen noch mehr zusätzliche Personen in den Eschauel zu pumpen, ist unsinnig. Wenn keine Parkplätze mehr frei sind, muss eben dicht gemacht werden.

Herr Fischer verließ genervt die Sitzung. Für die „Verlesung“ war er von Schmidt nach Nideggen gekommen.
Fazit:
In der CDU ziehen alle am gleichen Seil – nur nicht am gleichen Ende.

ISEK, INHK und FNP-Überarbeitung

Zur Überarbeitung des Flächennutzungsplans (FNP) muss eine externe Firma beauftragt werden. Die gleiche Firma soll mit der Erarbeitung des ISEK in Verbindung mit dem INHK beauftragt werden. Die „4-Buchstaben-Konzepte“ sind Voraussetzung um Städtebau-Fördermittel zu erhalten. Die Verwaltung bemüht sich, nicht seit Monaten, sondern seit Jahren die Auftragsvergabe beschlussreif vorzulegen. Zur Beschlussreife hatte der Ausschuss eine persönliche Vorstellung der Auftragnehmer im Ausschuss verlangt.
Die Zusammenfassung der beiden Aufgaben in einen Auftrag an eine Firma ist grundsätzlich sinnvoll, weil es Überschneidungen gibt und Mehraufwand vermieden werden kann. Die persönliche Vorstellung der Auftragnehmer im Ausschuss ist auch diesmal gescheitert. Der Bürgermeister hatte deshalb vorgeschlagen, dass sie im Bauausschuss stattfindet und damit die Zuständigkeit auf diesen Ausschuss übergeht.

Wir haben eine Zuständigkeitsordnung, die die Verteilung von Aufgaben auf die Ausschüsse (Delegation) regelt. Im Einzelfall kann der Rat das übersteuern (Redelegation). Ein Verschieben von einem Ausschuss zum nächsten ist nicht vorgesehen. Mit diesem Argument konnte ich mich durchsetzen.
Der Ausschuss wird sich in einer Sondersitzung am 01.09.20 mit diesem Thema befassen.

Teilnahme am „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 2020 und 2021

Vorgesehen war:

  • in 2020:
    Sanierung Freibad Stadtteil Abenden
  • in 2021:
    1. Neues Sportheim und Multifunktionsarena im Stadtteil Nideggen
    2. Parkdeck Eschauel Stadtteil Schmidt

Sportheim und Multifunktionsarena können ein Gewinn für Nideggen werden. Dort sportliche Möglichkeiten, nicht nur für Vereinsmitglieder, anzubieten, ist eine überzeugende Idee.
Das Parkdeck Eschauel wird seltsamer Weise vor allem von denjenigen gefordert, die am lautesten gegen das Kletterwaldprojekt polemisiert („Ruhe für den Eschauel“) hatten.
Nach relativ kurzer Diskussion wurde das Parkdeck aus dem Beschlussvorschlag gestrichen. Allerdings wurde endlos über Kleinigkeiten bei den Sportanlagen geredet, die in dieser Phase noch gar nicht spruchreif waren.

Erwin Fritsch, 13.08.20

Schulstandort Nideggen – Zur Erklärung der Nideggener SPD

Die SPD erinnert in ihrer Erklärung an ein „Bild“, das angeblich vom Kreis Düren „gezeichnet“ wurde.

Sie schreibt:

„Die im Schulentwicklungsplan des Kreises Düren aufgezeigte Prognose, die für viel Geld erstellt wurde, wies den drohenden Niedergang der herkömmlichen Haupt- Realschulen aus, weil die Entwicklung der Schülerzahlen so rückläufig waren, dass es aus dieser Sicht zwingend war, über geänderte Schulformen nachzudenken. Nur allein daraus, also diesem Schulentwicklungsplan des Kreises, sahen wir uns genötigt, über eine Veränderung der Schullandschaft nachzudenken.“

Im weiteren Text wird vor diesem Hintergrund eine andere Schulform als Chance zur Erhaltung unseres Schulstandortes präsentiert.Außerdem wird als Grund das Thema „Raumluft“ angegeben. (Den kompletten Text finden sie hier)

Die Fakten sehe ich anders:

  • Vor dem Schulformwechsel in Nideggen war seit Jahren die Raumluft im Schulzentrum Nideggen ein Thema in Nideggen und in der Presse. Die Schülerzahlen an unseren Schulen waren trotzdem stabil und steigend.
    Seltsam ist nur, dass mit Einführung der Sekundarschule die Luft im Schulzentrum offenbar besser wurde. Das Thema Raumluft war jetzt nicht
    mehr so interessant.
  • In den Jahren vor Änderung der Schulform forderte die Nideggener SPD vom damaligen Bürgermeister noch einen Anbau am Schulzentrum, weil die Schülerzahlen in Nideggen stetig stiegen und man über erheblichen Platzmangel klagte. Sie warf dem damaligen BM öffentlich Untätigkeit vor.
  • Im Jahr vor dem Schulformwechsel mussten in Nideggen Schüler/innen
    abgewiesen werden, weil sie in zwei Klassen der Realschule Nideggen nicht untergebracht werden konnten. Die Dreizügigkeit unserer RS wurde jedoch von der „Koalition“ Zentis-Klöcker-Göckemeyer verwehrt.
  • In Kreuzau hingegen war der von der SPD beschriebene „drohende Niedergang“ dagegen sehr real. (Warum auch immer, Details erspare ich mir)
  • Die Landesregierung (Frau Löhrmann – B90/Grüne – als Schulministerin) hatte die Sekundarschule vorgestellt. Diese sollte landesweit eingeführt werden. Über das von der SPD-geführten Landesregierung gezeichnete Bild schweigt leider auch die SPD in Nideggen. Ebenso wird die Rolle der Bürgermeisterin unserer Stadt und ihre Verbindung zur grünen Schulministerin nicht erörtert.
  • In Nideggen hatten knapp 1200 Eltern die Realität trotz des gezeichneten Bildes sehr wohl verstanden. Dennoch wurden ihre sehr realen Einwände und alle tatsächlichen Fakten von der vermeintlich seriösen Politik in Nideggen erfolgreich ignoriert.

In Zülpich hatten die Eltern Erfolg. Sie konnten in einem Bürgerbegehren ihre dort offene Politik überzeugen. Bewährte Schulformen wurden beibehalten,

Fazit:

Unsere Hauptschule und unsere Realschule hatten mehr Schüler/innen als erforderlich. Vom „drohenden Niedergang“ war in Nideggen nichts spürbar. Weder das Land NRW, der Kreis Düren, die Gemeinde Kreuzau oder alle gemeinsam wären in der Lage gewesen, unsere guten Schulen gegen den Willen unseres Rates zu schließen. Die „Koalition“ Zentis-Klöcker-Göckemeyer setzte sich durch. Die Kosten waren dabei wohl egal, die trägt die Allgemeinheit – also auch Nideggen.

Was unseren Schulstandort betrifft, so will sich jetzt neben unserem Bürgermeister der Schulverbandsvorsitzende, der auch Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau ist, für diesen einsetzen. Ich befürchte, der setzt sich (weiterhin) in erster Linie für seine Gemeinde ein. Das muss er, hierzu hat er sich verpflichtet.

Was Schulstandorte in unserer Nachbarschaft betrifft:

  • Während in Schleiden inzwischen eine kirchliche Realschule neben der städtischen neu gegründet wurde und man in Zülpich wegen der erheblich steigenden Schülerzahlen einen Schulneubau planen musste, passierte in Nideggen trotz unserer Bemühungen nichts. (Der Schulneubau in Zülpich wäre durch ein rechtzeitiges Kooperationsangebot aus Nideggen möglicherweise vermeidbar gewesen.)
  • Im kommenden Jahr sind die Schulen in Zülpich 11-zügig. Drei Klassen beginnen in der Hauptschule, vier in der Realschule und vier im Gymnasium. Tendenz steigend.

Die Eltern, welche sich in Nideggen für den Erhalt der Hauptschule und der Realschule eingesetzt haben, empfehle ich das Rundschreiben der SPD – August 2020. Zum Thema „Geld vom Steuerzahler“ schreibt sie:
„Eine lebendige Demokratie, insbesondere die einer Kommune, lebt von der Meinung vieler. Das leben wir Tag für Tag und Jahr für Jahr. Es gilt abzuwägen, was allgemeine bzw. private Interessen sind.“
In Sachen Schulform in Nideggen wäre m.E. auch abzuwägen gewesen: Was sind Nideggener Interessen und welche nicht?

In der Öffentlichkeit wird derzeit von SPD und Grünen eine neue Erzählung erfunden: MFN sei verantwortlich für das Scheitern des Schulstandortes.
Richtig ist:
Viele Eltern in Nideggen sind verunsichert – seit der grundlosen Schließung unserer guten Schulen.

Heinrich Esser, 09.08.20

Haupt- und Finanzausschuss 04.08.20

Eine Hauptschuldige begibt sich auf die Suche nach Schuldigen

Die Einführung der Sekundarschule in Nideggen hat die „Koalition“ Zentis (Grüne), Klöcker (Unabhängige) und Göckemeyer zu verantworten. CDU, SPD und FDP waren nur Mitläufer, die das Spiel nicht durchschauten.

Für das drohende Aus für den Sekundarschulstandort Nideggen hat Frau Zentis nun schnell einen Hauptschuldigen nicht gefunden, sondern erfunden. MFN habe gegen die Auflösung von Haupt- und Realschule Unterschriften gesammelt. Das behauptete sie in der Ausschusssitzung.

Richtig daran ist nur, dass Mitglieder dieser Bürgerinitiative erkennen mussten, wie die Ratsmehrheit mit dem Elternwillen umging. Sie haben daraus gelernt.
Einer der Initiatoren, Volker Floßdorf, wurde anschließend MFN-Mitglied.

Erfolgloses Spiel über die Bande

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung war die Verpachtung eines kleinen Seitenstreifens an einem Weg im Eschauel an einen der dortigen Vereine vorgesehen. Der Verein braucht diesen Streifen um ein anschließendes Stückchen (vom WVER gepachtet) als Parkplatz für 2 Pkw nutzen zu können.
Wie sich später herausstellte, hatte der neue Vereinsvorsitzende in Unkenntnis der Eschaueler Regeln direkt bei der Stadt angefragt. Er hätte wohl erst untertänigst die Zustimmung des Herrn Müllejans (SPD) einholen müssen.
Herr Keß (SPD) sollte die Verpachtung verhindern. Dazu versuchte er ein leicht durchschaubares Spielchen. Er beantragte den zusätzlichen Tagesordnungspunkt „Verpachtung städtischer Flächen“ im öffentlichen Teil. Bei diesem TOP wollte er dann zunächst beantragen, dass grundsätzlich keine Flächen an Straßen- und Wegerändern verpachtet werden sollen. Sein Bürgermeister musste ihn darüber informieren, dass genau das bisher regelmäßig gängige Praxis ist. Also argumentierte Herr Keß fröhlich weiter um sich unauffällig dem Ziel zu nähern. Auch nachdem ich ihn darauf darauf hingewiesen hatte, dass er keinen Grundsatzbeschluss im öffentlichen Teil erreichen wird, um den Verpachtungsbesschluss im nichtöffentlichen Teil zu verhindern, wollte er weiter argumentieren. Herr Obladen (FDP) beantragte diese Diskussion abzubrechen und im nichtöffentlichen Teil fortzusetzen.
Damit war das alberne Spiel beendet. Die Fläche wurde verpachtet.

Erfolglose Schnäppchenjagd

Die Stadt hat noch Bedarf an Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge und Asylanten. Da lohnt es sich nach Schnäppchen zu suchen. Im Ausschuss am 04.08.20 ging das schief. Dem Beschlussvorschlag zum Kauf wollten wir nicht zustimmen. Er sah ein allzu dubioses Geschäft vor.

Ein Nideggener Geschäftsmann hatte der Stadt ein Uraltgebäude in fragwürdigem Erhaltungszustand angeboten. Um einen hohen Einstiegspreis für den Verhandlungseinstieg zu setzen, hatte er ein Wertgutachten bezahlt, das eine mittlere 6-stellige Summe vorschlug. Die Stadt sparte sich die Preisverhandlung und legte noch ein Paar Tausend EURO drauf. Begründung: Das komplette Mobiliar wird mit übergeben. Im Klartext: Der Verkäufer bekommt einen Maximalpreis und spart auch noch die Kosten für die Sperrmüllentsorgung.

Normalerweise kann sich der Bürgermeister darauf verlassen: Wenn MFN seinen Vorschlag ablehnt, dann stimmt die Mehrheit zu. Diesmal nicht. Der Vorschlag war allzu dreist. Er wurde mehrheitlich abgelehnt.

Auch interessant:
Der gleiche Geschäftsmann sollte schon einmal von der Stadt ausgesprochen entgegenkommend bedient werden. Der Ausschuss hatte einem Verkauf eines kleinen Grundstücks zur Erweiterung seines Grundstücks zugestimmt, auf dem er ein relativ großes Projekt errichten will. Den nach Bodenrichtwert berechnete Preis in niedriger 5-stelliger Höhe wollte der Investor nicht akzeptieren. Prompt schlug der Bürgermeister dem Rat den Verkauf zum halben Preis vor. Auch das war zu dreist. Der Rat lehnte ab. Der Investor zahlte dann doch den vollen Preis. Der Bürgermeister hätte daraus lernen können.

Geschäftsordnung 1

Ende 2019 urteilte das VerwG Arnsberg, dass eine Begrenzung der Redezeit in Ausschusssitzungen rechtswidrig sei. Der StGB (Städte- und Gemeindebund) hielt das Urteil für so wichtig, dass er die Gemeinden darüber informierte. Da Nideggen nicht reagierte, stellten wir einen entsprechenden Antrag (mit der StGB-Mitteilung als Anlage) für die Sitzung am 21.01.20. Der Antrag wurde abgelehnt.

Die Herren Schmunkamp, Fischer (CDU), Hubert Müller (CDU), van Londen (CDU), Keß (SPD), Pörtner (Unabhängige) und Obladen (FDP) hatten Antrag und Anlage nicht gelesen, nicht verstanden oder nicht verstehen wollen.

Inzwischen beantwortete Der StGB eine Anfrage eindeutig: „Nach dem Urteil des VerwG Arnsberg soll jedoch gerade eine Unbeschränktheit in Ausschüssen die Regel und nicht die Ausnahme sein.
Eine alternative Lösung wäre … wie von MFN in der Sitzung am 21.01.20 beantragt.“

Nach 6 Monaten stand das Thema erneut auf der Tagesordnung. Die Verwaltung schlug das vor, was wir beantragt hatten. Jetzt wurde es einstimmig beschlossen.

Geschäftsordnung 2

Ein Bürgermeister sollte im 5. Amtsjahr die rechtlichen Grundlagen, Gemeinde- und Geschäftsordnung, ausreichend kennen. Herr Schmunkamp hält das nicht für notwendig. Er handelt nach dem Motto: „Ich halte das für richtig.“ Bestärkt wird er dabei von der Mehrheit der Ratsmitglieder, die auch erschreckend wenig Kenntnisse haben und ihm deshalb Recht geben. Dazu 2 Beispiele:

  1. Den Sitzungsbeginn wollte er verzögern, weil Herr Keß (SPD) sich verspätete und Gelegenheit bekommen sollte im TOP „Regularien“ einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung zu stellen. Nachdem ich ihn darauf aufmerksam gemacht hatte, dass Anträge auf Aufnahme eines zusätzlichen TOP in die Tagesordnung gem. Geschäftsordnung zu jedem Zeitpunkt der Sitzung zulässig sind, hat er dies akzeptiert und angemerkt „ich kenne das nicht auswendig“.
    Dabei ist es doch so einfach:
    § 11 (2) Geschäftsordnung regelt: „Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch Beschluss des Rates erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind (§ 48 Abs. 1 GO). Der Ratsbeschluss ist in die Niederschrift aufzunehmen.“
    Eine Beschränkung des § 11 „Änderung und Erweiterung der Tagesordnung“ auf Regularien gibt es nicht.
  2. Im späteren Verlauf der Sitzung stellten er die Behauptung auf, dass von ihm eingeladene Gäste automatisch Rederecht hätten. Bei dieser Behauptung blieb er, auch nachdem ich ihn darauf aufmerksam machte, dass die Geschäftsordnung das nicht vorsieht. (Der Rat bzw. Ausschuss kann das sicherlich durch Beschluss zulassen.)
    Herr Keß sprang „seinem“ Bürgermeister zur Seite und verbat sich meine ständigen Belehrungen.

Inzwischen habe ich Herrn Schmunkamp um Erläuterung seiner Behauptung in Ziff. 2 gebeten und hinzugefügt: Sollten er sich auf von seiner Vorgängerin übernommenes „Gewohnheitsrecht“ berufen, ein konkretes Beispiel:

Auszugsweise Niederschrift Rat 04.12.12:
„TOP 40/1 Regularien
Nach ausführlicher Diskussion schlägt die Bürgermeisterin vor mit den anwesenden Vertretern der Firma Trianel offene Fragen zu klären, Herrn Kirch zu aktuellen Umfrage des Rureifel Tourismus e. V. anzuhören und den Vertretern der Interessenvertretungen „Rettet den Rursee“ und „ProPSK“ die Möglichkeit eines kurzen Vortrages zu geben. Zudem liegt ihr eine aktuelle Stellungnahme des Herrn Müller-Böling vor, die Sie zum Schluss verlesen würde.
Der Vorschlag der Bürgermeisterin wird mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen und 14 Gegenstimmen abgelehnt.“

Sollten er zu Ziff. 2 eine nachvollziehbare Begründung für seine Behauptung finden, bat ich ihn mir das mitzuteilen.
Ich lehne „Belehrungen“ nicht ab, sondern lerne gerne etwas dazu.

Erwin Fritsch, 08.08.20