Gegenseitige Schuldzuweisungen

Nach Eingang der Sitzungsunterlagen für den 29.11.22 waren Viele über die Formulierungen im Vertragsentwurf entsetzt. Wir teilten dies dem Bürgermeister und den anderen Ausschussmitgliedern mit (Anlage).

Der wesentliche Abschnitt:

„Von Mitarbeitern des WVER und der Stadt erwarten wir rechtsstaatliches diskriminierungsfreies Handeln. In der Sachverhaltsschilderung der MVL-102/2022 wird nur Erbpacht als „problematisch“ gesehen.
Die Diskriminierung wird also toleriert oder Mangels Sensibilität nicht erkannt.“

In der Sitzung bezeichnete der Bürgermeister das Schreiben als „Frechheit“ und meinte sich schützend vor seine Mitarbeiter stellen zu müssen. Das war so nicht notwendig: Nur er hat mit dem WVER verhandelt.
Er selbst hatte diesen unerträglichen Unfug mit angerichtet!

Wir sollten aus unserer Geschichte gelernt haben: Wenn gegen pauschale Ausgrenzungen von Personengruppen nicht rechtzeitig eingeschritten wird, ist dieses Nichtstun höchst gefährlich.
Jeder beim Verband und der Stadt, der den Vertragsentwurf gesehen hat, hätte sofort STOP sagen müssen. Der Entwurf hätte jedenfalls so niemals in den Sitzungsunterlagen auftauchen dürfen. Der Vorwurf mangelnder Sensibilität (= eine möglichst freundliche Umschreibung von „saudumm“) trifft Jeden, der vom Vertragsentwurf Kenntnis hatte und nicht reagierte.

Im Verlauf der Diskussion kritisierte kein einziges Ausschussmitglied unser Schreiben. Herrn Schmunkamp gelang es aber die Verwaltungsspitze des WVER als allein Schuldigen an dem Eklat darzustellen. Er erhielt den Auftrag „den Vertrag mit klarer inhaltlicher Ablehnung an den WVER zurückzusenden und die ausgesprochene Verwunderung deutlich zu machen, dass dies für eine öffentliche Körperschaft unerhört sei.“

Der Verbandsvorsitzende sieht das nun anders:
„Der Verband hat in den letzten Jahren bewiesen, dass er weltoffen sei, sich für Diversität einsetze und keinerlei Ausgrenzungen betreibe oder dulde. Der Vertragsentwurf habe schlicht den Wunsch der Stadt wiedergegeben.“

Erwin Fritsch, 10.12.22

Keine Gebührenerhöhung just for fun

Die EU hatte eine Richtlinie erlassen nach der von jPöR (juristischen Personen öffentlichen Rechts, z.B. Gemeinden und Landkreise) verlangt wird in bestimmten Fällen Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) zu verlangen. Das sollte überall dort fällig werden wo die jPüR in möglicher Konkurrenz zur Privatwirtschaft tätig wird.
(Die Einzelheiten sind etwas komplizierter, aber als Faustregel gilt das.)
In Berlin hielt sich die Begeisterung in Grenzen: Zwar wurde das UStG (Umsatzsteuergesetz) geändert, aber gleichzeitig eine „Optionsfrist“ von 2 Jahren eingeräumt. D.h. die jPöR konnten durch einfache Erklärung an das Finanzamt die Optionsfrist nutzen und hatte damit 2 Jahre Zeit zur Umsetzung.

Nideggen gab diese Erklärung am 02.11.2016 ab. Seit dem hat der Bund regelmäßig rechtzeitig vor Fristablauf die Optionsfrist um 2 Jahre verlängert. In 2022 war das nicht der Fall. Der Rat erhöhte deshalb am 27.09.22 z.B. die Parkgebühren mit Wirkung vom 01.01.23. Danach – am 16.10.22 – wurden die Kommunen darüber informiert, dass nun doch noch mit einer erneuten Fristverlängerung zu rechnen ist. Bei den Mitarbeitern in der Finanzbuchhaltung löste diese kurzfristige Entwicklung „Unmut“ aus.

Längst überfällige und dann kurzfristige Entscheidungen der Bundesregierung sollten eigentlich nach Gaspreisbremse usw. nicht mehr allzu sehr überraschen.
Jedenfalls wurde dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen dem Rat die Rücknahme der Optionserklärung vorzuschlagen.

Die Folgen wären:

  • Die Mitarbeiter der Finanzverwaltung könnten ihre Vorarbeiten endlich umsetzen und auf ihre Leistungen zu Recht stolz sein.
  • Die Gebührenpflichtigen zahlen in bestimmten Fällen zusätzlich USt.
  • Die Stadt nimmt die USt ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Dass dies kein echter Gewinn für Nideggen sein kann, war allen Fraktionen klar. Nach dem Motto „Keine Gebührenerhöhung just for fun“ (O-Ton Lothar Pörtner, Unabhängige) lehnten sie die Rücknahme der Optionen ab.

Die Folge:
In der Ratssitzung 13.12.22 werden die bisherigen Gebührenerhöhungen, soweit sie durch die USt bedingt sind, zurückgenommen.
Das gilt, wenn die Rechtslage bis dahin wie erwartet geändert wird.

Erwin Fritsch, 01.12.22

Kopftuchmädchen und Messermänner unerwünscht!

Ein Eigentümer bietet der Stadt ein Grundstück an damit dort eine Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge gebaut werden kann. Leider nicht zum Kauf, sondern als Erbbaurecht.

In dem jahrzehntelangen Vertrag soll sich die Stadt zur Nutzung nur für Ukraine-Flüchtlinge (keine anderen) verpflichten. Eine Folgenutzung soll nur für Zwecke der kommunalen Daseinsvorsorge (ohne Unterbringung von Flüchtlingen) wie als Kindertagesstätte oder Dorfgemeinschaftshaus oder Praxis- oder Büroräume oder Vereinsveranstaltungen erlaubt sein.

Flüchtlinge aus Kriegsgebieten wie Syrien oder Irak oder aus dem Terrorstaat Iran sind also auf dem Grundstück unerwünscht.

Da ist Alice Weidel mit ihrem Zitat von „Kopftuchmädchen und Messermännern“ bei dem Grundstückseigentümer wohl auf offene Ohren getroffen.

Das entsetzliche daran:
Der Grundstückseigentümer ist kein AfD-Anhänger sondern eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ in der die Stadt Nideggen Verbandsmitglied ist.

Sind wir schon wieder so weit?

Erwin Fritsch, 24.11.22

Haupt- und Finanzausschuss 29.11.22:

Ein Mitarbeiter des Verbandes sei mit dem ausgearbeiteten Vertragsentwurf bei ihm erschienen und hätte die Ausgrenzung von nicht-ukrainischen Flüchtlingen als Absicht der Verbandsführung dargestellt. So Bürgermeister Schmunkamp.
Warum er nicht sofort das rechtswidrige Ansinnen zurückgewiesen hatte blieb offen. Angeblich wollte er den Ausschuss informieren und konnte aus Zeitgründen nur eine unkommentierte Vorlage erstellen lassen.
Der Ausschuss beschloss:
– Den Vertragsentwurf zurückzuweisen.
– Der Verbandsspitze das Missfallen über den Diskriminierungsversuch auszusprechen und die anderen Verbandsmitglieder (Gemeinden) über den Vorfall zu informieren.

Erwin Fritsch, 30.11.22