Schmittbüchel-Blokade ungelöst

Der Versuch nördlich des Schulzentrums ca. 15 Hektar als Baugebiet Schmittbüchel zu entwickeln war von Beginn an auf einen falschen Weg gebracht worden.
Sofort nachdem die Firma F & S den Bürgermeister mit ihrer Geschäftsidee begeistert hatte, wurde die Planung publiziert. Verständlicherweise wollten auch die Eigentümer von dieser Entwicklung profitieren. UrbanPRO trat als zweiter möglicher Investor auf und machte den Eigentümern bessere Angebote. Das Engagement des Bürgermeisters ging bis zu „nichtöffentlichen“ Gesprächen mit Eigentümern.

Schon am 11.03.22 hatten wir in der MFN-Info geschrieben:
„Wenn ein Bürgermeister sich da einmischt und „vermittelnd“ tätig wird, begibt er sich in eine Grauzone, in der nicht mehr klar ist, ob er im Interesse Nideggens oder in seinem oder dem des Investors handelt.“

In der Sitzung des Bauausschusses am 23.05.23 sollte der Ausschuss beschließen ob die Entwicklung durch F & S oder durch UrbanPro durchgeführt wird. Sollten die Eigentümer dann nicht an den Entwickler verkaufsbereit sein, sollte die Umwandlung vom Bauland in Grünland angedroht werden. Der Ausschuss entschied sich mehrheitlich für F & S, verzichtete aber auf die rechtlich kaum durchsetzbare Drohung.

Aktuell:

  • hat F & S zwei Kaufverträge für Grundstücke.
  • ein Eigentümer will grundsätzlich nicht verkaufen.
  • ein Grundstück ist Eigentum der Stadt.
  • für die anderen 13 Grundstücke liegen Verkaufsverträge an UrbanPRO beim Notar, bzw. sind noch in Verhandlungen.

Zur Problemlösung legte der Bürgermeister dem Rat am 02.08.23 ein Satzung vor, die der Stadt das Vorkaufsrecht für das Gebiet einräumt. Bei Ausübung des Vorkaufsrechtes kann die Stadt Verträge übernehmen muss dann aber auch den festgelegten Vertragspreis zahlen.
Sie könnte aber auch die Verträge an F & S übergeben. F & S müsste dann den Preis zahlen, den sie nicht akzeptieren wollte. Dass die Stadt dann den Differenzbetrag (Millionenhöhe!) übernimmt, kann Herr Schmunkamp doch nicht ernsthaft wollen.
Auf Nachfrage behauptete er tatsächlich: Nein. Die Stadt wolle die Grundstücke selbst ankaufen und entwickeln. Eine Aussage die seinem Schriftverkehr mit F & S deutlich widerspricht.
Die Mehrheit beschloss die Satzung.

Ist damit das Problem gelöst? Überhaupt nicht:

Die UrbanPRO-Verträge enthalten 2 Bestimmungen:

  • Wirksamwerden des Vertrages erst, wenn UrbanPRO den städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung erhält.
  • Bindung des Verkäufers an den Vertrag bis 2026.

Damit gibt es bis 2026 keine wirksamen Verträge. Also auch kein Vorkaufsrecht. Ich hatte Herrn Schmunkamp auf diese Rechtslage hingewiesen. Er ignorierte das.

Audiodatei:

Ich frage mich, warum er sich in eine derartige F & S-Abhängigkeit manövrieren konnte.

Erwin Fritsch, 06.09.23

Provinzposse

Das Problem:

Für ca. 105 T€ bestellte die Stadt neue Funkgeräte für die Feuerwehr. Die Notwendigkeit der Bestellung ist völlig unumstritten. Nur wurde vergessen, die Beschaffung beschließen zu lassen. Nun lag die Rechnung vor und musste vor der nächsten Sitzung bezahlt werden.

Fehler können passieren. Entscheidend ist, wie man damit umgeht.

Die richtige Lösung:

Der Bürgermeister hätte:

  • die Bezahlung auf seine Verantwortung veranlassen können.
  • in der nächsten planmäßigen Ratssitzung den Rat informieren können, dass ein Fehler passiert ist und künftig nicht wieder vorkommen wird.
  • die Verantwortung dafür übernehmen können.
  • die Beschaffung nachträglich beschließen lassen können. Das wäre reibungslos über die Bühne gegangen.

Die Schmunkamp-Lösung:

  • Der Rat wurde mit verkürzter Ladungsfrist in der Ferienzeit zum 02.08.23 einberufen.
  • Die Dringlichkeit wurde begründet:
    „Speziell der TOP 9 Beschaffung von digitalen Handfunkgeräten für die Feuerwehr löst jedoch diese Verkürzung aus, da das Zahlungsziel 04.08.2023 eingehalten werden muss und der Rat vorab aufgrund der Rechnungssumme zu beteiligen ist.“
  • Der Tagesordnungspunkt wurde – abweichend von der Geschäftsordnung – in den nichtöffentlichen Teil eingeplant.

Ablauf in der Sitzung:

  • Ich beantragte im TOP Regularien die Beschaffung in den öffentlichen Teil zu verschieben.
  • Der Bürgermeister beteuerte, dass Vergaben nichtöffentlich seien.
  • Ich las aus der Geschäftsordnung vor, dass Auftragsvergaben nur dann nichtöffentlich sind, „soweit es für die Beratung des jeweiligen Ausschusses oder des Rates unerlässlich ist, dass von den Betroffenen als vertraulich gekennzeichnete Informationen, beispielsweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Gegenstand der Beratung werden.“
    Genau das trifft hier nicht zu!
  • Der Bürgermeister behauptete nun zumindest der Verkaufspreis müsse im Interesse der Firma vertraulich bleiben.
  • Ich las ihm den nächsten Satz aus der Geschäftsordnung vor: „Der Angebotspreis ist nicht vertraulich.“
  • Dann konnten wir endlich die Änderung der Tagesordnung beschließen.
  • In der Sitzungsvorlage stand:
    „Der zuständige Sachbearbeiter ist irrtümlich davon ausgegangen, dass … hat den Auftrag ohne den notwendigen Ratsbeschluss erteilt. Diesen Umstand bitte ich zu entschuldigen und die Ermächtigung ausnahmsweise nachträglich zu erteilen.“
  • In der Beratung warf ich ihm deshalb vor die Verantwortung auf die unterste Ebene seiner Verwaltung – die er zu organisieren hat – abzuwälzen.
  • Auch da fand er eine Ausrede: Im Kopf der Sitzungsvorlage stehe doch „Der Bürgermeister“.
  • Das wollte ich dann doch nicht weiter vertiefen!

Dann endlich wurde die Beschaffung nachträglich einstimmig genehmigt.

Erwin Fritsch, 04.08.23