Kommentare

CDU-Schmuck: Fremde Federn

Herr Manfred Hurtz macht seine Aufgaben als Ortsvorsteher in Berg/Thuir wirklich nicht schlecht. Dafür kann man ihm danken. Man muss ihn aber nicht mit fremden Federn schmücken. Das hat er nicht nötig.

Die CDU tut es. Sie schreibt ihm auf ihrer Web-Site das Verdienst zu, erfolgreich das schnelle Internet für Berg realisiert zu haben:
Der Ortsvorsteher von Berg, Manfred Hurtz, ist seit langem mit der Telekom im Gespräch, um schnelles Internet für Berg zu bekommen. Dies hat nun zum Erfolg geführt und ist für alle, die mitmachen, auch noch kostenlos. Vielen Dank für Deinen Einsatz, Manfred.“

Richtig ist:
Erst die gemeinsame Initiative der Kreise Düren und Euskirchen brachte die flächendeckende Verbesserung der Internetverbindung in Schwung. Leider kam es dabei zu Verzögerungen durch Änderungen der Förderrichtlinien und dem Versuch einiger Unternehmen, die Ausschreibung zu unterlaufen. Man kann in der Vorlage zur Sitzung am 12.11.19 nachlesen:
Die Telekom baut ihren Anteil nach Telefon-Vorwahl-Bereichen aus. Weder Bürgermeister noch Ortsvorsteher konnten diese Planung beeinflussen.

Die CDU sollte ihren Dank an die beiden Landräte Spelthahn (CDU) und Rosenke (nicht mehr CDU, weil ausgetreten) richten.

Erwin Fritsch, 26.07.20

Zusatz

Herr Hurtz hat mich gestern  angerufen und mir ausführlich erklärt, was er in den letzten Jahren unternommen hat. Das ändert aber nichts daran, dass es zu dem jetzigen Ausbau auch ohne diese Bemühungen gekommen wäre. Er wurde einfach durch die Entwicklung, die sich aus der gemeinsamen Initiative der beiden Landkreise ergab überholt.
Einvernehmliches Ergebnis des Telefonates: Ich kann den Kommentar unverändert lassen.

Erwin Fritsch, 29.07.20

Ratsarbeit: Note Mangelhaft!

Es gibt 2 Gründe dafür, dass die Ratsarbeit in Nideggen nicht ausreichend, sondern mangelhaft ist.

  1. Ein Bürgermeister, der Sitzungen nicht sachlich und unparteiisch leitet, sondern hartnäckig seine eigene Meinung verteidigt. Dabei scheut er auch nicht vor fadenscheinigen Ausreden.
  2. Die Mehrheit der Ratsmitglieder und Fraktionen, die in nur schlampig vorbereiteten Fraktionssitzungen sich auf eine Fraktionsmeinung einigen und dann in der Sitzung daran festhalten. Sachliche Argumente werden dann nicht mehr zur Kenntnis genommen.

Ein exemplarisches Beispiel: Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.20

Der Sachverhalt:

Am 03.12.19 wurde im Stellenplan eine auf 2020 bis 21 befristete Stelle für eine Steuerfachkraft beschlossen. Die Stelle war mit der Neuregelung durch den § 9 b UStG , die ab 01.01.21 gilt, begründet worden.
Für den Ausschuss am 05.05.20 gab es eine Beschlussvorlage: Die Stelle solle von Entgeltgruppe 9b auf 9c angehoben und die Befristung aufgehoben werden. (Siehe: Zusatz unten) Nur so könne eine Fachkraft gewonnen werden. Der TOP war in den nicht öffentlichen Sitzungsteil eingeplant worden.

Der Bürgermeister:

Er wurde von mir mit dem Antrag konfrontiert, den TOP in den öffentlichen Teil zu verschieben.
Mein Argument: Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushalts und damit automatisch öffentlich zu beraten.
Der Bürgermeister: Es muss nicht öffentlich bleiben, weil persönliche Mitarbeiterangaben in der Vorlage stehen.
Nachdem ich darauf hingewiesen hatte, dass man das beim Schreiben der Vorlage hätte bedenken müssen, lieferte er nun eine andere Begründung:
Es handelt sich ja gar nicht um den Stellenplan, weil ja nur eine Stelle geändert wird.
Das ist natürlich ein ziemlich fadenscheiniges Argument. Er wusste das, aber er wusste auch, dass die Mehrheit ihm folge würde. So war es auch. Der TOP blieb im nicht öffentlichen Teil.

Die Ausschussmitglieder:

Ich musste sie darauf hinweisen, dass die Änderung der Umsatzsteuerregelung um 2 Jahre verschoben wird:
„Seitens des Bundesfinanzministeriums ist dem DStGB seitdem mehrfach zugesichert worden, dass die Optionsfrist zu § 2b UStG um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert wird.“ (StGB NRW-Mitteilung vom 28.04.2020)
Das war den anderen Fraktionen offensichtlich nicht bekannt. Die Verwaltung hatte sich auch nicht die Mühe gemacht, darüber zu informieren.
Das neue von mir eingeführte und mit Quellenangabe belegte Argument blieb unbeachtet. Die Vorlage wurde gegen unsere Stimmen genehmigt.

Die Kosten:

Bereits jetzt liegen die Personal­ausgaben in Nideggen deutlich über denen vergleichbarer Gemeinden (z.B. Vettweiß: + 34 %).
Diese neue Stelle wird uns 65.000 € jährlich (ca. 20 Prozentpunkte Grundsatzsteuer B) kosten – unbefristet.

Wenig tröstlich: mangelhaft ist immer noch besser als ungenügend.

Erwin Fritsch, 20.07.20

Zusatz:

In dem Satz:
„Die Stelle solle von Entgeltgruppe 9b auf 9c angehoben und die Befristung aufgehoben werden.“
war ein Schreibfehler.
Dort stand:
„von Entgeltgruppe 11b auf 11c angehoben“.
Von diesem Irrtum habe ich erst heute erfahren.

An der Note für die Ratsarbeit ändert das nichts. Ich bin ja auch Ratsmitglied. Weder mir noch einem der anderen 27 Ratsmitgliedern war der Irrtum aufgefallen.

Erwin Fritsch, 28.08.20

Das Ende der Ausnahmen

Wir hatten eine Realschule und eine Gemein­schafts­haupt­schule. In beiden Schulen leisteten engagierte Lehrerkollegien hervorragende Arbeit bei der Bildung unserer Kinder. Der gute Bildungsstand unserer Schüler war weit über die Grenzen unserer Stadt anerkannt. Als Folge wurden regelmäßig rd. 150 Kinder in die Eingangsklassen (3 Jahrgänge für die Realschule und 2 für die Hauptschule) angemeldet.

Nur MFN und die Eltern setzten sich für den Erhalt ein. Aus rein ideolo­gischen Gründen wurden die Schulen geopfert und durch die Sekundarschule ersetzt. Über ca. 1.200 Unterschriften der Bürger wurden durch Mehrheitsbeschluss ignoriert.

Das Lehrerkollegium der Sekundarschule leistete auch hervorragende Arbeit. Während aber die Realschule Zülpich aus allen Nähten platzte und für sie ein Erweiterungsbau beschlossen wurde, reichten in Nideggen 3 Jahre lang die Anmeldungen nur für eine der beiden notwendigen Eingangsklassen. Bisher gab es Ausnahmegenehnigungen. Nun haben wir es schriftlich. Weitere Ausnahmen wird es nicht mehr geben. Die Bezirksregierung verbietet ab Schuljahr 2021/2022 das Anmeldeverfahren. In Nideggen läuft die Sekundarschule aus.

Was lehrt uns das?
Ein bestehendes, beliebtes Schulsystem aus parteiideologischen Gründen abzuschaffen und sich über den Elternwillen hinwegzusetzen, war wohl die dümmste Leistung der politischen Mehrheit in Nideggen.
Eltern entscheiden im Interesse ihrer Kinder, wenn es um die Schulwahl geht!
Wer kann ihnen das verübeln?

Erwin Fritsch, 24.06.20

Zusatz:

Als  die MFN-Info 2/2020 in Druck ging, war die Entscheidung noch nicht bekannt. Wir haben deshalb vorsichtig formuliert.

Tatsache ist:

Bis zuletzt war Herr Schmunkamp überzeugt, dass es mit der Sekundarschule weitergeht. Wir waren weniger euphorisch und haben das Ende kommen sehen und rechtzeitig davor gewarnt:

„Unsererseits abzuwarten, bis man sich in Zülpich für eine interne Lösung oder zu einer Zusammenarbeit mit anderen Kommunen entschließt, ist für Nideggen nicht verantwortbar. Unser Schulgebäude wäre bei Nichterreichen der geforder­ten Schülerzahlen für den Sekundarschulstandort künftig entbehrlich. Alle bisheri­gen Investitionen und Anstrengungen der Stadt Nidggen, ein von der Mehrheit der Nideggener Elternschaft gewünschtes Angebot einer weiter­führenden Schule vorzuhalten, wären ohne jeden Nutzen für „unsere“ Kinder.“
(Aus unserem Antrag v. 24.11.18, den Bürgermeister und die anderen Fraktionen ablehnten.)

Erwin Fritsch, 26.06.20

Zum Bericht der DZ vom 14.07.20:

Dass der Bürgermeister jetzt noch auf ein erneutes Gespräch mit der BezReg hofft, ist nicht erfolg ­versprechend:

  • Die BezReg hatte sich vor ihrer Entscheidung bereits mit dem Schulministerium abgestimmt.
  • Die unterschiedlichen Möglichkeiten des Schulgesetzes dürften im Ministerium und in der BezReg ausreichend bekannt sein. Die Bürgermeister von Kreuzau und Nideggen werden da nicht Neues vortragen können.
  • Die Bitte um einen erneuten Gesprächstermin dient nur dazu, die Erkenntnis über das Aus für Nideggen bis nach der Wahl zu verschieben.
    Es gilt jetzt:
  •  Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Dazu gehört auch, dass im landesweiten Durch­schnitt nur 6 % der Schüler zu Sekundar­schulen wechseln und andere Sekundarschulen längst in andere Schulformen überführt wurden.
  • Das Gespräch mit den Nachbarkommunen zu suchen, um den Standort Nideggen für eine weiterführende Schule zu sichern.

Erwin Fritsch, 14.07.20

„Der Schulstandort ist vorerst gerettet“

Mit dieser Überschrift berichtet die DZ am 22.08.20 über das Ergebnis der Besprechung der beiden Bürgermeister, Schmunkamp (Nideggen) und Eßer (Kreuzau) bei der BezReg am 19.08.20. Das Verbot in 2021 ein Anmeldeverfahren für den Standort Nideggen wurde aufgehoben. Zunächst bleibt abzuwarten, was der tatsächliche Sachverhalt ist. Erst wenn wir die schriftliche Entscheidung der BezReg lesen, werden wir das bewerten können.
Sollte nur das Anmeldeverfahren im nächsten Jahr zugelassen werden, kommt es dann auf die Anmeldezahlen an.
Sollte tatsächlich eine dauerhafte Duldung eines 1-zügigen Sek-Standort Nideggen genehmigt werden, bleibt immer noch die Gefahr, dass die Anmeldezahlen irgendwann auch dafür nicht reichen werden. Obwohl die Sekundarschule in Nideggen sehr gute Leistungen bringt, muss man auch den Mut haben, den landesweiten Trend zu erkennen. In NRW werden Sekundarschulen nicht mehr gegründet. Sekundarschulen wurden bereits in andere Schulformen überführt.
Der dauerhafte Erhalt einer weiterführenden Schule in Nideggen muss aber sichergestellt werden. Darüber sind sich alle Fraktionen in Nideggen einig. Wir sind jedenfalls offen für alle sich ergebenden Möglichkeiten, unseren Schulstandort, durch welche Kooperation und in welcher Form auch immer, zu erhalten. Es gilt eine ausschließlich am Elternwillen orientierte Lösung zu finden.

Dauerhaft wird es einen nur „vorerst geretteten“ Schulstandort nicht geben können.

Erwin Fritsch, 22.08.20

Inzwischen kennen wir die  Mitteilungsvorlage des Schulverbandes.
Der Kern der Mitteilung:

  • die Anmeldung für 2021/22 wird als Corona-Schutzmaßnahme erlaubt.
  • über die Folgejahre wird noch entschieden.

Das ist keine dauerhafte – dem Elternwillen entsprechende – Sicherung des Standortes Nideggen. 

Erwin Fritsch, 26.08.20

Nideggen: Kein nationales Projekt

Am 28.11.19 legte der Bürgermeister dem Rat das Projekt „Zwischen Nideggens Toren“ zur Teilnahme am „Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus“ vor. Es bestand aus einem Bündel von Einzelmaßnahmen:
1. Bewegungspark
2. Barrierefreie Innenstadt
3. Barrierefreier Skulpturenpark
4. Baumwipfelpfad
5. Marktplatz
6. Sanierung der Stadtmauer
7. Bauhistorischer Lehrpfad
Die Gesamtkosten von ca. 15 Mio. € sollten vom Bund mit 90 % gefördert werden (also 1,5 Mio. € aus der Stadtkasse). Die meisten Projekte sind „nice to have“, rechtfertigten aber nicht die Ausgaben Nideggens, zumal die Folgekosten nicht einmal abschätzbar waren. MFN, Grüne und FDP lehnten das Projekt ab. SPD, CDU und Unabhängige stimmten mit Mehrheit zu.

Herr Keß (SPD) war begeistert und schrieb auf der SPD-Web-Seite:
„Was für eine Hausnummer!
Der Bund hat ersichtlich so viel Geld, dass er händeringend Ausgabegründe sucht. …
Endlich kommt Nideggen wieder voran, endlich können wir unserer Heimatstadt, unseren Gästen, unseren Bürgerinnen und Bürgern und unseren Gästen etwas Neues und Großes anbieten und dabei die einmalige Historie der Altstadt bewahren.“

Ich war da weniger optimistisch. Ich hatte im Förderaufruf gelesen:
„Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.

Da im Projekt auch die Sanierung der Stadtmauer als „größter Brocken“ enthalten war, stimmten wir in den dann für das Projekt entscheidenden Ausschussitzungen den einzelnen Maßnahmen zu, nachdem wir die Auflage – wenn auch die Sanierung der Stadtmauer gefördert wird – durchgesetzt hatten.

Leider habe ich mich nicht geirrt:
Die Entscheidung wurde nun bekannt gegeben. Die „besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit“ des Nideggener Projekts hat die Jury doch glatt verkannt. 26 Projekte werden mit insgesamt 75 Mio. € gefördert. In NRW: Projekte aus Bergkamen und Minden sowie zwei Projekte aus Düsseldorf.

2011 bis 2014 hatten wir wiederholt beantragt, die Sanierung der Stadtmauer in Angriff zu nehmen. Verwaltung und die anderen Fraktionen sahen das nicht so dringlich.

Mit der Entscheidung über den Förderaufruf sind wir soweit wie 2014. Aber der Zustand der Stadtmauer ist schlechter als 2014.

Erwin Fritsch, 03.07.20

Aus dem Bericht der DZ v. 07.07.20:
„In der kleinen historischen Stadt wurde ein halbes Jahr geträumt…
Der Bürgermeister sieht die Förderabsage aber keinesfalls als „verlorene Liebesmüh“.
„Wir haben jedes einzelne Projekt beleuchtet, wissen jetzt was Nideggen möchte und können die Projekte sukzessive umsetzen.“
Also: Statt aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen zur Kenntnis zu nehmen, weiter träumen!

Erwin Fritsch, 07.07.20

Rat 16.06.20

Windkraft Kreuzau

Gegen den Bau der 2 WKA bei Thuir (Steinkaul) hatte das VerwG Aachen den von der Stadt Nideggen verlangten Baustopp abgelehnt. Der Rechtsanwalt der Stadt hatte deshalb davon abgeraten gegen die 5 WKA (Lausbusch) unmittelbar vor Nideggen einen Eilantrag beim gleichen Gericht zu stellen. Danach hatte das OVG im Normenkontrollverfahren der Klage Nideggens stattgegeben und den Bebauungsplan Lausbusch für ungültig erklärt. Nun riet der Anwalt dazu einen Eilantrag zu stellen und einen Baustopp zu fordern. So richtig eilig war das dem Gericht nicht. Von Dezember bis Ende Mai ließ es sich Zeit, den Antrag abzuweisen. Dagegen Beschwerde einzulegen, war der eindeutige Rat des Fachanwaltes. Dem folgte der Bürgermeister und schlug dem Rat vor den Rechtsanwalt mit der Beschwerde zu beauftragen.

In der Tagesordnung war der TOP Windkraft in den nichtöffentlichen Teil eingeplant worden. Wir beantragten den TOP in den öffentlichen Teil zu verlegen. Die Öffentlichkeit hat das Recht sich über Beratung und Beschlussfassung zu diesem Thema zu informieren. Die Änderung der Tagesordnung wurde beschlossen.

Der Bürgermeister hatte vorgeschlagen den Anwalt der Stadt mit der Beschwerde zu beauftragen. Der Vorschlag wurde angenommen (Ja: CDU, MFN, FDP, Nein: SPD, Grüne, Unabhängige).

Das Gericht erklärte in dem Beschluss:
„Die Gemeinden sind insbesondere nicht dazu berufen … das Vorliegen schädlicher Umwelteinwirkungen auf Grundstücke ihrer Gemeindebürger zu rügen … da ihre Planungshoheit und ihr Selbstgestaltungsrecht insoweit nicht berührt sind.“

Wir stellten deshalb den Antrag, den Beschluss zu ergänzen:
„Die Bürger sind darüber zu informieren, dass die Stadt nicht berechtigt ist, gegen schädliche Umwelteinwirkungen auf ihren Grundstücke rechtlich vorzugehen. Wegen der Beeinträchtigung durch Schattenwurf oder Lärmbelästigung der WKA müssen sich die Betroffenen an den Kreis Düren wenden.“
Auch das wurde beschlossen (Dagegen: SPD, Grüne, Unabhängige).

Freibad Abenden

Das städtische Freibad wird von der Dorfgemeinschaft Abenden e.V. (DG) im 4. Jahr als Pächter betrieben. Bei der Übernahme war das Bad heruntergewirtschaftet. Die DG hat inzwischen ca. 40.000 € investiert und mit erheblichem ehrenamtlichen Einsatz das Bad attraktiv gestaltet. Eine Komplettsanierung (vor allem Becken und Technik) ist fällig. Sie kostet rund 1,2 Mio €. Das kann die DG natürlich nicht stemmen.
Die Stadt beabsichtigt, das Projekt über ein Förderprojekt zu finanzieren. Der Eigenanteil beträgt 10 %. Diese 120.000 € sollten gemäß Beschlussvorschlag von der Stadt getragen werden. 50 % davon aber als Kredit an die DG, der im Lauf der Jahre zurückzuzahlen wäre. Dass diese 60.000 € für einen Verein eine kaum zumutbare Summe ist, war allen klar und wurde zuerst von Herrn Obladen (FDP) ausgesprochen.

Herr Keß (SPD) schlug vor die 50 % auf 30 % zu senken.
Wir schlugen vor, über die beiden Abschnitte des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen. Die Finanzierung über das Förderprojekt wurde angenommen, der 2. Abschnitt des Beschlussvorschlages wurde abgelehnt (Beides einstimmig).

Treppenhäuser Grundschule Nideggen

Jahrelang befasste der Bauausschuss sich immer wieder mit diesem Thema. Das Problem: Die Glasbaustein-Konstruktion ist optisch anziehend (wenn man das mag), aber nicht dicht. Die längst fällige Sanierung scheiterte immer wieder an den Kosten, aber auch an der Hemmung, den Entwurf des Architekten Graßmann zu verändern. Als Herr Graßmann in den Ausschuss eingeladen wurde, hatte er leider keine Zeit.

Nachdem das Bauamt eine vernünftige Lösung und die Kämmerin eine Finanzierungsmöglichkeit für die ca. 250.000 € gefunden hatte, konnte die Sanierung am 17.03.20 gegen die CDU-Stimmen beschlossen werden. Die Ablehnung der CDU war sicherlich rein sachlich gerechtfertigt und vom Parteifreund Graßmann völlig unbeeinflusst.

Die Finanzierung soll aus dem KinFöG (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) erfolgen. Dazu ist ein Ratsbeschluss notwendig. Also richtete der Ausschuss einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Corana-bedingt tagte nicht der Rat sondern der Haupt- und Finanzausschuss, der einen Dringlichkeitsbeschluss zur Finanzierung nach dem KinFöG fasste. Damit konnten die Fördermittel beantragt werden. Nun musste dieser Dringlichkeitsbeschluss noch vom Rat bestätigt werden.

Das hört sich für den Laien etwas kompliziert an. Als Ratsmitglied kann man das Verfahren aber irgendwann durchschauen. Für die CDU-Ratsmitglieder war es zu kompliziert! Sie stimmten als einzige Fraktion dagegen. Was ihnen entgangen ist:
• die vom dafür zuständigen Ausschuss längst beschlossene Sanierung findet statt.
• sie haben für den Verzicht auf Fördergelder gestimmt!

Umgehungsstraße L249n

In unserem letzten Flyer hatten wir über den Eintrag im Entwurf des Regionalplans berichtet. Im Bauausschuss wurde dazu beraten. Herrn Müllejans (SPD) störte dieser Eintrag genauso wie uns. Er beantragte einen Beschluss des Ausschusses um die Ablehnung Nideggens der BezReg mitzuteilen. Ich beantragte, dass der Rat das beschließen solle. Das wurde am 16.06.20 beschlossen.
Herr Keß schrieb dazu auf der SPD-Web-Site:
„Trumps Methoden greifen auch in Nideggen“
In dem Kommentar konnte er keinen Fehler in unserem Flyer feststellen. Er wollte nur mal eben MFN angiften und von den Fragen in unserem Flyer ablenken. Dass nur sein eigenes Verhalten die Überschrift rechtfertigt, ist ihm nicht aufgefallen.

18.06.20 Erwin Fritsch

„Redaktionelle Änderung“

Der § 13 b der BauGB erlaubte unter bestimmten Voraussetzung ein vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit nachträglicher Änderung des Flächennutzungsplanes. Das galt aber nur bis zum 31.12.2019. Für den Bebauungsplan „Berger Acker“ sollte dieses Verfahren noch schnell genutzt werden.

Am 10.12.19 lag dem Bauausschuss eine Beschlussvorlage (BVL) vor, die fehlerhaft formuliert war. Der Fehler fiel keinem auf und so beschloss der Ausschuss:

Der Rat der Stadt Nideggen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes N 20 für das im Sachverhalt dargestellte Plangebiet „Berger Acker“ gem. § 13b BauGB im beschleunigtem Verfahren. (Anlage).
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen. Eine frühzeitige Unterrichtung findet gem. § 3 Abs. 1 statt.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt ein geeignetes Planungsbüro zu eruieren und dem Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss vorzustellen.

Dass der Ausschuss nicht beschließen kann „Der Rat beschließt …“, war keinem aufgefallen. So ein Beschluss ist unsinnig und damit nichtig. Er taugt also nicht als Voraussetzung für ein förmliches Aufstellungsverfahren, das nur bis zum 31.12.2019 möglich war.
Der Ausschuss kann nicht einen Beschluss nachträglich ändern. Er kann einen Beschluss aufheben und einen neuen Beschluss fassen. Einen neuer Beschluss für ein vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB ist 2020 nicht mehr zulässig.
Dumm gelaufen!

Um den Fehler doch noch zu beheben, gab es nun eine neue Beschlussvorlage  mit dem Titel „Redaktionelle Änderung“ und dem Beschlusstext:

Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt, dass die Wörter„Rat der Stadt Nideggen“ in der Beschlussvorlage BVL-137/2019 durch die Wörter „Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss“ ersetzt werden. Der redaktionelle Fehler ist somit bereinigt.

Der Bürgermeister erklärte dazu nur, dass diese Formulierung nach Ansicht der abwesenden Kämmerin notwendig sei, um Rechtssicherheit herzustellen.

Das war ein unsinniger Vorschlag:

  • Eine BVL ist ein Dokument, das den Vorschlag des Bürgermeisters zu Beginn der Beratung nachweist.
  • Ob es überhaupt rechtlich zulässig ist eine BVL nachträglich zu ändern, bezweifle ich.
  •  Die Zustimmung zu diesem Beschluss hätte auch keinerlei Auswirkung auf den bestehenden Beschluss. Die falsche Formulierung im Beschluss bleibt bestehen.

Nachdem ich das dargestellt hatte, stellte ich den einzig sinnvollen Antrag:

Der Ausschuss stellt fest, dass sein Beschluss zur Aufstellung des BPlan N 20 vom 10.12.19 wegen der falschen Formulierung nichtig ist.

Das kam unerwartet. Die anderen Fraktionen, und der Bürgermeister, hatten sich vor der Sitzung offensichtlich nicht ernsthaft mit dem Unsinns-Vorschlag befasst.

  • Herr Müllejans (SPD) erklärte mir die Zeitbegrenzung des § 13 b BauGB. Genau mit der hatte ich 2 Minuten vorher unseren Antrag begründet.
  • Herr Golzheim beantragte für die CDU 10 Minuten Sitzungsunterberechung zur internen Beratung.
  • Herr Fischer beantragte ebenfalls für die CDU vorher die Meinung des Bürgermeisters anzuhören.
  • Dem Bürgermeister war inzwischen die Unsinnigkeit des Vorschlags klar geworden. Er sagte zu, nach der Sitzungsunterbrechung einen besseren Vorschlag zu machen.

Nach der Pause erfuhren wir den optimierten Bürgermeistervorschlag:

Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss erklärt, dass die Beschlussvorlage BVL 137/2019 den redaktionellen Fehler in sich trägt, dass der Beschlussvorschlag einleitend die Worte „Rat der Stadt Nideggen“ benennt, obwohl dies eine Vorlage dieses Ausschusses war. Der Ausschuss stellt klar, dass die dort abgegebene Willenserklärung mit Wissen und Wollen als Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss gefasst wurde.

Zuerst wurde über unseren Antrag abgestimmt.
Dafür: Fritsch und Haupt (MFN), Knein (Grüne).
Dagegen: Nießen, Fischer und Golzheim (CDU), Pörtner (Unabhängige), Müllejans (SPD), Hensch (FDP).

Dann der Bürgermeistervorschlag.
Dafür: Nießen, Fischer und Golzheim (CDU), Pörtner (Unabhängige), Müllejans (SPD), Hensch (FDP).
Dagegen: Fritsch und Haupt (MFN), Knein (Grüne).

Der Bürgermeister war zufrieden und hofft, dass dieser Beschluss Anwohner und ihre Anwälte von einer Klage abhalten kann.

Vielleicht nährt dieser Beschluss eher Zweifel an der Einsichtsfähigkeitfähigkeit einiger Beteilgter.

Erwin Fritsch, 19.03.20

Verwaltungsgericht 17.12.18

Der Verwaltungsstreit (siehe Verwaltungsgericht 17.09.18) ging weiter.

Nachdem das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 17.09.18 eindeutig festgestellt hatte, dass Herr Schiffmann weiterhin stellvertretender sachkundiger Bürger ist, sollte auch jedem klar sein, dass die Kammer die „Wahl“ des Herrn Golzheim nicht akzeptiert. Damit das auch „Rechtsanwalt-sicher“ formuliert wird, teilte das Gericht dies dem Golzheim-Anwalt ausdrücklich mit. Zusätzlich wurde gefragt, ob denn das Verfahren Golzheim ./. Floßdorf fortgeführt werden sollte und ob dann auf einer mündlichen Verhandlung bestanden wird.

Es kam dann tatsächlich zur mündlichen Verhandlung.
Das Urteil wurde inzwischen verteilt:

  • Die Klage wird abgewiesen.
  • Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kernaussage in der Urteilsbegründung:

  • Der Beklagte hat den Kläger zu Recht von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen.
  • Der Ausschluss war gerechtfertigt, weil der Kläger zu Beginn der Sitzung seine Teilnahme an der Ausschusssitzung einforderte, obwohl er kein Mitglied des Ausschusses war; insoweit war er mithin als – außerhalb des Ausschusses stehender – Zuhörer anzusehen.

Erwin Fritsch, 09.01.19

1. Zusatz:

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Herr Golzheim hat inzwischen die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt.

Erwin Fritsch, 18.01.19

2. Zusatz:

Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vom 28.02.20:

  • Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 17.12.18 zuzulassen, wird abgelehnt.
  • Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
  • Mit der Ablehnung des Zulassungsantrages ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes rechtskräftig.

Erwin Fritsch, 06.03.20

3. Zusatz:

Wir mussten feststellen, dass der Bürgermeister die Privatfehde des Herrn Golzheim (CDU) gegen Herrn Floßdorf (MFN) mit mindestens 4.848,88 €  aus der Stadtkasse „gesponsert“ hat. Diese Zahlungen waren rechtswidrig. Wir haben zunächst nur die Rückzahlung in die Stadtkasse beantragt.

Erwin Fritsch, 18.03.19

Rat 18.02.20

Der Rat: Vorübergehend ratlos.

Normalerweise ist der Zuschauerraum leer. Diesmal nicht, er war voll. Einige Bürger waren zum TOP „Bebauungsplan Berger Acker“ gekommen. Zusätzlich hatte Herr Schmunkamp dafür gesorgt, dass fast alle städtischen Mitarbeiter anwesend waren. Er wollte Ihnen zeigen wie ein gestandener Bürgermeister eine Sitzung leitet: routiniert, sachlich orientiert und politisch neutral. Das konnten sie dann auch bewundern.
In einer Beschlussvorlage hatte er beantragt, dass der Rat die Hauptsatzung so verändert, dass künftig Sitzungstermine nicht mehr im Amtsblatt, sondern nur noch im Internet bekannt gemacht werden. Dummerweise stand dann in der gleichen Vorlage unter Sachverhalt: „Die rechtswirksame Veröffentlichung erfolgt somit ab dem Jahre 2020 auf der Internetseite der Stadt Nideggen.“ Dass das noch gar nicht beschlossen war, aber bereits praktiziert wurde, stellten wir in der Fraktion bei der Sitzungsvorbereitung fest.

Zu Sitzungsbeginn erklärte ich deshalb:
„Ich bezweifle die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung und damit die Beschlussfähigkeit, weil die Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzung vom Bürgermeister nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wurden.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Ratssitzungen im § 48 Abs. 2 der Gemeindeordnung kann nur realisiert werden, wenn sie öffentlich bekannt gemacht werden.“

Nun war es erst einmal vorbei mit der Routine: Aufgeregtes Blättern in den Unterlagen bei Bürgermeister und seinen Mitarbeitern. Die Frage an mich: Um welche Paragrafen geht es? Dann das Herbeischaffen des Amtsblattes durch eine Mitarbeiterin.

Nachdem der Rundblick durchblättert worden war erklärte Herr Schmunkamp, dass die Veröffentlichung dort gar nicht notwendig war. Wenn dem so wäre, hätte er den Rundblick nicht holen lassen müssen. Nach einigem hin und her beendete Frau Zentis (Grüne) das Theater mit dem Antrag die Sitzung zu unterbrechen und eine Besprechung des Bürgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden durchzuführen.

§ 48 Abs. 2 der Gemeindeordnung
Die Sitzungen des Rates sind öffentlich.
§ 4 Geschäftsordnung
Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzung sind vom Bürgermeister rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt in der Form, die die Hauptsatzung hierfür vorschreibt.
§ 15 Hauptsatzung
1. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen im Amtsblatt für die Stadt Nideggen (Rundblick Rureifel).
2. Zeit und Ort der Ratssitzung sowie die Tagesordnung werden durch Aushang (Anschlag) an der Bekanntmachungstafel der Stadt (Rathaus, Zülpicher Straße 1, 52385 Nideggen) für die Dauer von mindestens einer Woche vollzogen.
2. Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Stadt. Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1 unverzüglich nachgeholt.

Bei diesem „Expertentreffen“ kam es zu keiner Einigung.
Der Bürgermeister fand seinen Rettungsanker in einer etwas eigenwilligen Auslegung des § 15 der Hauptsatzung:
Abs. 1 gilt nicht für die Bekanntmachung von Ratssitzungen. Die sei nur in Abs. 2 geregelt.
Frau Zentis, Herr Hensch (FDP) und ich meinten:
Abs. 1 gilt für alle Bekanntmachungen, Abs. 2 zusätzlich für Ratssitzungen.

Zuzugeben dass er sich irrt, hätte für Herrn Schmunkamp Gesichtsverlust bedeutet. Da riskierte er lieber, dass die Beschlüsse der Sitzung nachträglich wegen Beschlussunfähigkeit durch Kommunalaufsicht oder Verwaltungsgericht aufgehoben werden.

Von uns braucht er weder Eingabe noch Klage zu befürchten. Wir sind mit den anschließend getroffenen Beschlüssen zufrieden. Was wir erreichen wollten haben wir erreicht:

  • Die beiden „Eilanträge“ der SPD wurden nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Der eine war völlig überflüssig, der andere ohne jede Dringlichkeit.
  • Die Bürgereingabe zum Bebauungsplan „Berger Acker“ wurde nicht nur in den Ausschuss verwiesen. Der Ausschuss muss die Betroffenen auch anhören. Es gibt gute Gründe für und gegen das Projekt. Wir machen uns die Entscheidung nicht leicht. Deshalb wollten wir sicherstellen, dass die Anwohner auch im Ausschuss zur Rede kommen.
  • Die Bebauungsplanänderung „S 16 Schmidt“ wurde nicht durchgewinkt, sondern in den zuständigen Bauausschuss verwiesen. Auch wenn ein Projekt allgemein gewollt ist, sind die gleichen Regeln wie bei anderen Projekten anzuwenden.
    Gleichbehandlung ist ein wesentliches Kennzeichen rechtsstaatlicher Verwaltung.
  • Die Mittel „Moderne Sportstätte 2022“ werden entsprechend den Vorstellungen des Stadtsportverbandes verwendet.
  • In der „Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Stadt Nideggen“ wurde „Jeder“ – und nicht nur Fraktionen, Ortsvorsteher und Bürgermeister – vorschlagsberechtigt. Das ist dann das gleiche Vorschlagsrecht wie beim Bundesverdienstkreuz.
    Das Verbot Ehrenurkunde oder Ehrennadel zu verschenken wurde gestrichen. Warum sollte es einem stolzen Opa verwehrt werden seinem Enkel ein Erinnerungszeichen zu schenken?
  • Die Änderung der Hauptsatzung wurde zur Beratung in den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Dort wird dann auch versucht den § 15 „Schmunkamp-sicher“ (auch für ihn verständlich) zu formulieren.
  • Der FDP-Antrag „Schutz der Bürger vor Lärm an der L 246“ wurde nicht in den Stadtentwicklungsausschuss sondern in den zuständigen Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss verwiesen.

Dass unsere beiden Einsprüche gegen die Beschlüsse des Bauausschusses vom 10.12.2019 zum Straßeninvestitionsprogramm von der Mehrheit zurückgewiesen wurden, war absehbar. Der Bürgermeister will das das Projekt unbedingt und möglichst schnell durchziehen.

Erwin Fritsch, 21.02.20

Gut Ding will Weile haben.

2018 Erntezeit:
Am Tag nachdem das einzige Feld neben der kleinen Brücke am Muldenauer Bach auf dem Wirtschaftsweg Embken-Ginnik abgeerntet wurde verständigt der Embkener Ortsvorsteher, Heinz Esser, den Ordnungsamtsleiter.
Bei der Ausfahrt vom Feld war die Leitplanke auf der gegenüberliegenden Seite beschädigt worden. Die Traktorspuren waren noch deutlich erkennbar. Herr Esser schlug Strafantrag (die Stadt war geschädigt worden und damit antragsberechtigt) und Strafanzeige wegen Fahrerflucht (= Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) vor, falls sich der Schädiger nicht bei der Stadt meldet.
Das tat der Schädiger nicht. Das Ordnungsamt tat anscheinend auch nichts.

Monate später:
Da sich überhaupt nichts tat, informiert Heinz Esser den Bürgermeister bei der Ortsvorsteher-Besprechung. Der Bürgermeister notiert sich das.

Aus der Niederschrift der Bauausschusssitzung am 15.10.19:
„Herr Fritsch erinnert die Verwaltung daran, den Zustand einer durch vermutlich einem Landwirt angefahrene Brücke zwischen Ginnick und Embken zu überprüfen.
Hier sind die Leitplanken und eine Bank angefahren worden.Der Bürgermeister sagt hier Klärung zu.“

Aus der Niederschrift der Bauausschusssitzung am 10.12.19:
„Herr Fritsch macht die Verwaltung auf den Zustand einer durch vermutlich einem Landwirt angefahrene Brücke zwischen Ginnick und Embken zu überprüfen. Hier ist eine Leitplanke und eine Bank beschädigt worden.“

Haupt- und Finanzausschuss 21.01.20:
Antrag der MFN-Fraktion:
„Der Bürgermeister wird beauftragt bis Ende Februar die Verkehrssicherheit am Muldenauer Bach zwischen Ginnik und Embken wieder herzustellen.“
Der Antrag wird einstimmig angenommen (auch mit der Stimme des Bürgermeisters).

eMail der Kämmerin an die Ausschussmitglieder vom 23.01.20:
„ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die Reparatur der Leitplanke über den Muldenauer Bach bereits heute abgeschlossen wurde.
Ich verspreche, dass wir in Zukunft kürzere Rüstzeiten benötigen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Rathaus
Carola Gläser“

  • Dass Mails der Kämmerin aus dem Rathaus kommen, wundert mich nicht.
  • Dass es an der „Rüstzeit“ des Bauhofes lag, glaube ich nicht.

Erwin Fritsch, 27.01.20

Die Fortsetzung

Auf den Rathaus-PCs ist ein Standard-Zusatz installiert, der an eMails automatisch angehängt wird. Er enthält auch den Standard-Disclaimer:
„Diese Mail ist ausschließlich für den genannten Empfänger bestimmt. Sie enthält streng vertrauliche Informationen. Jede Verbreitung des Inhalts, auch teilweise, ist untersagt. Falls Sie diese Mail versehentlich erhielten, informieren Sie bitte unverzüglich den Absender und löschen Sie diese Mail endgültig von jedem Rechner, auch von ihrem Mailserver.“

Als Herr Schmunkamp wieder einmal das Bedürfnis hatte MFN und besonders mich anzuprangern nutzte er eine Gelegenheit, um mir in Gegenwart von Ratsmitgliedern und Mitarbeitern u. a. vorzuwerfen, dass ich Frau Gläsers eMail unerlaubt in dem Kommentar zitiert hatte, obwohl sie mir das ausdrücklich untersagt hätte.

Herr Schmunkamp hatte in der Ausschusssitzung am 21.01.20 natürlich auch wieder eine Erklärung: Der Bauhof habe irrtümlich die Leitplanke an einer anderen Brücke instand gesetzt. Nachdem in zwei Sitzungsniederschriften „Brücke zwischen Embken und Ginnik“ stand und es nur diese eine auf dem Wirtschaftsweg gibt, hielt ich das für die bei ihm normale Ausrede (er gibt Fehler nicht zu) und deshalb nicht für besonders erwähnenswert.

Nachdem aber Frau Gläser in ihrer eMail dann eine neue zusätzliche Ausrede (Rüstzeit Bauhof) nachschob und durch die Verwendung einer Grußformel im „Schmunkamp-Stil“ ihre Anpassungsfähigkeit demonstrierte, schien mir das erwähnenswert.

Der Disclaimer blieb wirkungslos, denn:

  • Die eMail enthielt keinerlei „streng vertrauliche Informationen“. Dass ein Bürgermeister Anregungen sofort annimmt, aber nicht in der Lage ist, sie umzusetzen, ist nun wirklich keine „streng vertrauliche Information“.
  • Für eine verbindliche „Untersagung“ der Weitergabe durch mich fehlt Frau Gläser jede rechtliche Grundlage.
    Wenn jemand einen Brief oder auch eine eMail schreibt, ist der Inhalt bis zum Eintreffen beim Empfänger rechtlich geschützt. Der Empfänger entscheidet dann, wie er damit umgeht.

Dass dies so ist, weiß auch Herr Schmunkamp. Andernfalls hätte er die Löschung der eMail aus dem Kommentar verlangt. Das tat er nicht.

Es ging ihm ja eigentlich um etwas ganz anderes:

Er war bei einem Verschleierungsversuch an unserer Fraktion gescheitert.
Die Stadt hat jährlich kleinere 4-stellige Beträge gezahlt. Die Zahlungen erfolgten auf einer nur behaupteten, aber nicht vorhandenen vertraglichen Grundlage. Zusätzlich hat die Stadt auf einen ihr nachweislich vertraglich zustehenden ebenfalls kleineren 4-stelligen Betrag verzichtet.
Wir haben das aufgedeckt und damit verhindert, dass Nideggen  weiterhin Schaden entsteht.

Erwin Fritsch, 20.02.20

 

Stark oder nur rücksichtslos?

Im Kommentar „Ein Diktat, kein Plan“ zu Trumps Nahost-Plan, der am 30.01.2019 in den Dürener Nachrichten erschienen ist, führt der Verfasser aus:
…“ Die USA geben endgültig ihre Rolle als ehrlicher Makler auf, Trump erklärt das Recht des Stärkeren zur Norm.“…
Diese Formulierung ist nach meinem Verständnis nicht zutreffend.
Besser wäre es hier, „das Recht des Rücksichtslosen“ zu schreiben.

Wahrhaft stark ist nach meinem Verständnis ein unbeugsam ehrlicher Mensch, der etwas aushalten, sich selbst beherrschen, an Regeln halten, seinen Verstand gebrauchen, seinen Freund um Nachsicht bitten und seinem Feind in Not helfen kann.

Der Umstand, dass der Rücksichtslose seine Handlungen gegebenenfalls wenn nötig mit Gewalt rechtfertigen oder sich seiner Verantwortung entziehen kann, darf nach meinem Verständnis nicht dazu führen, ihm Stärke zu bescheinigen.

Zu meinem Bedauern stelle ich zunehmend derart unbedachte falsche Formulierungen fest, in denen Rücksichtslose zu Starken werden.
Die daraus sich ergebenden Folgen in unserer Gesellschaft halte ich für fatal.

Nur ein Beispiel:
Eine Tagesschausprecherin bedauert, dass sich im Straßenverkehr leider nur die Starken durchsetzten.
Alle Rücksichtslosen, die sie vermutlich meint, können sich wegen ihrer Aussage nun stark fühlen.
Alle wirklich starken Verkehrsteilnehmer, die sich selbst beherrschen, an Regeln halten, Rücksicht nehmen und damit Unfälle verhüten, müssen sich die Frage stellen: „Bin ich schwach?“

Rücksichtslose ohne Gewissen und ohne Verstand fühlen sich stark und die Gesellschaft bestärkt sie in ihrem Denken.
Schade!

Heinrich Esser, 03.02.20