Straßenbauplanung: begrenzt öffentlich?

Straßenbau

Eine großer Teil der Straßen in Nideggen ist nicht in Ordnung. Wenn sie in Ordnung gebracht werden sollen, gibt es 2 unterschiedliche Abrechnungsarten:

  • Baustraßen
    Das sind Straßen, die zur vorläufigen Erschließung von Baugebieten angelegt wurden. Sie sind zum Teil schon jahrzehntelang in Nutzung, wurden mehrfach teilweise ausgebessert, aber nie endgültig fertiggestellt. Für diese endgültigen Erschließungen zahlen die Anlieger 90 % der Kosten. Die meisten Straßen fallen noch unter diese Regelung.
  • KAG(Kommunalabgabengesetz)-Straßen
    Das sind Straßen, die schon fertiggestellt wurden, aber so abgenutzt sind, dass sie erneuert werden müssen. Dafür zahlen die Anlieger ca. 50 % der Kosten. Die Anliegerbeiträge werden zur Zeit allerdings vom Land übernommen. Das KAG soll so geändert werden, dass auch künftig das Land den Anliegeranteil übernimmt – so die Absicht aller der Parteien der Regierungskoalition (zumindest vor der Landtagswahl).
    „Historische Straßen“. Das sind die Straßen innerhalb der in den 60er Jahren erlassenen Innenbereichssatzungen. Für sie gilt die gleiche Abrechnung wie bei den KAG-Straßen.

Am 15.11.22 beschloss der Bau- und Planungsausschuss:

  1. Bei neuen Baugebieten erfolgt die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraßen innerhalb von 5 Jahren.
  2. Bei bestehenden Baugebieten, dessen Baustraßen jetzt max. 7 Jahre alt sind erfolgt die erstmalige Herstellung innerhalb von 10 Jahren nach dem 1. Spatenstich der Baustraße.
  3. Bei bestehenden Baugebieten, dessen Baustraßen jetzt max. 12 Jahre alt sind erfolgt die erstmalige Herstellung innerhalb von 15 Jahren nach dem 1. Spatenstich der Baustraße.
  4. Grundsätzlich erfolgt darüber hinaus die Herstellung oder Sanierung der Straßen ausschließlich anhand des Straßenzustandes. Dies betrifft auch die Straßen, die nicht in die Frist unter 1. bis 3. fallen.
  5. Bevor eine Straße für den Ausbau oder Sanierung ausgeschrieben wird, wird ein politischer Beschluss zur jeweiligen Straße gefasst.
  6. Die überarbeitete Liste aus der Anlage wird entsprechend abgearbeitet, solange die neue Liste der INGRADA-Befahrung nicht vorliegt und vom Bau- und Planungsausschuss beschlossen wurde.

Der einzige Zweck dieses Beschlusses: Es soll vermieden werden, dass die Erschließung so spät stattfindet, dass Anlieger vor Gericht wegen der Verspätung von der 90 % Zahlung (oft auch höhere 5-stellige Beträge) entlastet werden.
Nur MFN stimmte gegen diesen Beschluss. Wir sind der Meinung, dass angesichts des insgesamt schlechten Zustandes unserer Straßen der Straßenzustand das einzige Kriterium für die Reihenfolge der Maßnahmen sein soll.

Sitzungsöffentlichkeit:

Die Rats- und Ausschusssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Jeder kann teilnehmen.
Für die Öffentlichkeit gibt es wenige Ausnahmen. Sie sind in der Geschäftsordnung klar geregelt. „Taktische Überlegungen“ und Angst vor „Emotionen“ (O-Ton Schmunkamp) gehören nicht dazu. Trotzdem wird dieses Verstecken immer wieder versucht.
Dazu ein Beispiel aus dem Bauausschuss 15.11.22:
Für den Tagesordnungspunkt Straßenbauprogramm im öffentlichen Teil gab es eine als nichtöffentlich eingestufte Anlage. Damit wäre ein Beschluss entstanden, der der Öffentlichkeit zugänglich ist, sich aber auf eine nichtöffentliche Liste bezieht. Herr Schmunkamp entfaltete wieder wortreiche Ausreden. Wenig intelligent war die Erklärung, dass er nach der Sitzung die Liste sowieso öffentlich stellen wollte, aber ohne die letzte Spalte. Genau dort steht die Begründung für die Reihenfolge der Maßnahmen.
Nach ca. 5 Min wurde endlich abgestimmt. Nur Herr Naas (SPD) stimmte für die Meinung seines Bürgermeisters.
Veröffentlicht wurde die vollständige Liste zunächst trotzdem erst nach meiner Nachfrage am 22.11.22.

 

Erwin Fritsch, 30.11.22

Das gibt Streit. Das gehört in die Nichtöffentlichkeit
(Ein ehemaliges CDU-Ratsmitglied)
Eine Demokratie, in der nicht gestritten wird, ist keine.“
„Helmut Schmitt“

Kopftuchmädchen und Messermänner unerwünscht!

Ein Eigentümer bietet der Stadt ein Grundstück an damit dort eine Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge gebaut werden kann. Leider nicht zum Kauf, sondern als Erbbaurecht.

In dem jahrzehntelangen Vertrag soll sich die Stadt zur Nutzung nur für Ukraine-Flüchtlinge (keine anderen) verpflichten. Eine Folgenutzung soll nur für Zwecke der kommunalen Daseinsvorsorge (ohne Unterbringung von Flüchtlingen) wie als Kindertagesstätte oder Dorfgemeinschaftshaus oder Praxis- oder Büroräume oder Vereinsveranstaltungen erlaubt sein.

Flüchtlinge aus Kriegsgebieten wie Syrien oder Irak oder aus dem Terrorstaat Iran sind also auf dem Grundstück unerwünscht.

Da ist Alice Weidel mit ihrem Zitat von „Kopftuchmädchen und Messermännern“ bei dem Grundstückseigentümer wohl auf offene Ohren getroffen.

Das entsetzliche daran:
Der Grundstückseigentümer ist kein AfD-Anhänger sondern eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ in der die Stadt Nideggen Verbandsmitglied ist.

Sind wir schon wieder so weit?

Erwin Fritsch, 24.11.22

Haupt- und Finanzausschuss 29.11.22:

Ein Mitarbeiter des Verbandes sei mit dem ausgearbeiteten Vertragsentwurf bei ihm erschienen und hätte die Ausgrenzung von nicht-ukrainischen Flüchtlingen als Absicht der Verbandsführung dargestellt. So Bürgermeister Schmunkamp.
Warum er nicht sofort das rechtswidrige Ansinnen zurückgewiesen hatte blieb offen. Angeblich wollte er den Ausschuss informieren und konnte aus Zeitgründen nur eine unkommentierte Vorlage erstellen lassen.
Der Ausschuss beschloss:
– Den Vertragsentwurf zurückzuweisen.
– Der Verbandsspitze das Missfallen über den Diskriminierungsversuch auszusprechen und die anderen Verbandsmitglieder (Gemeinden) über den Vorfall zu informieren.

Erwin Fritsch, 30.11.22

 

Die rote Linie nicht erkannt?

Ratsmitglieder geben zu Beginn Ihrer Tätigkeit eine Verpflichtungserklärung ab:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach besten Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Das ist das Ziel. In der Praxis funktioniert das nicht immer.

  1. Das beste Wissen und Können ist unterschiedlich ausgeprägt.
  2. Der Blick auf das Wohl der Gemeinde kann durch unterschiedliche andere Interessen (der Partei, des Ortsteils und manchmal auch eigene) getrübt werden.

Es gibt aber rote Linien, die man nicht überschreiten darf:
Ein Verein beantragte die Streichung von Mietzahlungen an die Stadt (4-stellige Summe) wegen Corona bedingter Mietausfälle. Dazu legt er eine Übersicht aller verbliebenen Mieteinnahmen vor. Ein Mitarbeiter der Verwaltung entdeckt fehlende Mieteinnahmen und fragt nach. Sie wurden dann doch zugegeben (5-stelliger Betrag). Spätestens dann hätte der Antrag zurückgezogen werden müssen!

Der Vereinsvorsitzende ist Ratsmitglied. Er kennt den Sachverhalt. Als er in der Ratssitzung erkennt, dass der Antrag abgelehnt werden wird, verlässt er wütend den Sitzungssaal. Er hätte besser nicht nur den Sitzungssaal verlassen, sondern auch den Rat (Mandatsverzicht)!

Es gibt rote Linien, die man nicht überschreiten darf, man muss sie nur erkennen!

Erwin Fritsch, 13.11.22

Gerechtigkeit gegen jedermann üben

Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben, sollte in unserem Staat ein selbstverständliches Handeln auf jeder Verwaltungsebene sein. Das gilt auch für die Stadt Nideggen. Auch unser Bürgermeister wurde darauf vereidigt.

Weshalb dieser Hinweis?
Vor 4 Jahren beschossen 2 Eigentümer ihr Grundstück zu vermarkten. Dabei stellten sie fest, dass der bestehende Bebauungsplan zu einer ungünstigen Grundstücksaufteilung führt. Sie beantragten eine Änderung des Bebauungsplans, um mehr Wohnungen dort einplanen zu können. Die Stadt befürwortete die Änderung des 48 Jahre alten Plans und der Ausschuss beschloss die Änderung „im beschleunigten Verfahren“.

Die Beschleunigung klappte nicht.

  • Zwischen Eigentümern und Verwaltung gab es unterschiedliche Auffassungen, die zumindest teilweise berechtigt erscheinen. Mit gutem Willen wäre ein Kompromiss erreichbar gewesen.
  • Nach 2 Jahren waren die Verhandlungen festgefahren. Die Eigentümer klagten beim Verwaltungsgericht.
  • Nun teilte der Anwalt der Stadt mit, dass die Kläger in der Hauptverhandlung ihre Klage zurückgezogen haben und die Gerichtskosten übernehmen.
  • Er schlug vor die Eigentümer zu befragen ob sie nun auf die Planänderung verzichten oder Ihren Antrag zurückziehen.

Der Bürgermeister schlägt nun dem Ausschuss vor in der Sitzung am 13.09.22 die Planänderung zu beenden ohne erst die Eigentümer zu fragen.
Begründung:
Das Verhalten der Eigentümer.
Dieser Vorschlag ist unsachlich und abzulehnen!

  • Gerechtigkeit gegen jedermann muss unabhängig von den Sympathie-Werten der Betroffenen geübt werden.
  • Das Verhalten des Bürgermeisters zeugt von einem Obrigkeitsdenken, das die Preußen 1815 im Rheinland einführen wollten.

Erwin Fritsch, 07.08.22

Zusatz:

Der Ausschuss beschloss erst die Antragsteller zu befragen.
Der Bürgermeister legte Wert darauf, dass es sich nicht um seinen Beschlussvorschlag handelte. Er habe nur eine Alternative aufgezeigt.
Der Absatz:
„Alternativ hierzu könnte auch aufgrund der negativen Erfahrung und des Umgangs mit der Stadt Nideggen der folgende Beschluss durch den Bau- und Planungsausschuss gefasst werden:
Der Bau- und Planungsausschuss hebt seinen Aufstellungsbeschluss vom 26.06.2018 zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nideggen A 2 gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) auf.“
sollte also den Ausschuss zu einem unsachlichen Beschluss veranlassen. Hat nicht funktioniert!

Erwin Fritsch, 13.08.22

30. Jahre Rostock-Lichtenhagen

Die wachsende Zahl der in Nideggen unterzubringenden Asylbewerber und Ukraineflüchtlinge stellt die Stadt vor ernste Probleme. Ca. 250 Personen wurden bereits untergebracht. Für weitere über 200 ist eine Aufnahmeverpflichtung angekündigt. Bisher konnte der Bürgermeister nur erreichen, dass die zuständige Bezirksregierung die wöchentlichen Zuweisungen im August aussetzt.

Als „Notfall-Planung“ hatte sich der Bürgermeister entschieden die Bürgerbegegnungsstätte in Berg als Unterbringungsmöglichkeit vorzusehen. Das traf bei Berger Vereinen auf wenig Verständnis und erkennbaren Egoismus.

Am 22.08.22 erhielt der Bürgermeister ein Schreiben des zuständigen Ministeriums an alle Gemeinden. NRW rechnet mit 34.000 Asylanten in diesem Jahr und zusätzlich 1.200 Ukrainern. Die Gemeinden werden gebeten „Unterbringungskapazitaten kritisch zu überprüfen und sich auf weitere Aufnahmen vorzubereiten“. Der Bürgermeister leitete das Schreiben zur Information an alle Ratsmitglieder.

Herr Manfred Hurtz (Ortsvorsteher von Berg und CDU-Mitglied bis er von dort abgedriftet ist) leistete sich dann mit einer Mail an alle Ratsmitglieder einen bemerkenswerten Beitrag zum 30. Jahrestag der Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen:
„Na dann wird sich die Politik auf allen Ebenen auf Auseinandersetzungen mit der eigenen Bevölkerung einstellen müssen. Das Maß an Belastungen aller Art ist voll.“

Da hat Herr Hurtz völlig den Kompass verloren:

  • Das Grundrecht auf Asyl haben wir im Grundgesetz verankert, ein Recht auf Begegnungsstätten nicht!
  • Wenn Putin ein Nachbarland überfällt, kostet uns das weit mehr an Solidarität als städtische Gebäude mit Ukraine-Fahnen zu beflaggen!
    • Menschen sind menschenwürdig unterzubringen!

Aufgabe der Politik ist es:

  • über die Notwendigkeit der Belastungen unserer Bevölkerung frühzeitig zu informieren
  • die Belastung möglichst gerecht zu verteilen.

Erwin Fritsch, 24.08.22

Feriengrüße von der CDU

Damit die Bürger beruhigt in den Urlaub fahren können informierte die CDU rechtzeitig zum Ferienbeginn über ihre verantwortungsvolle Tätigkeit im Stadtrat mit ihrer „Sommer-Info 2022“.
Die Tatsachen sehen anders aus.

Beispiele:
„So wollten wir beispielsweise Zuschüsse zur Denkmalpflege streichen“
Die Streichung von Zuschüssen zur Denkmalpflege hatte sie tatsächlich beantragt, aber ohne sich vorher über den Ablauf der Förderung zu informieren.
Die Verwaltung teilte in der Sitzungsvorlage dazu mit:
„Die Verwaltung hat in den letzten Jahren beim Land NRW eine Förderung beantragt und erhalten, die 20.000 € vom Land NRW und 5.000 € von der Kommune darstellt. Diese Gelder werden an beantragende Privatpersonen nach Prüfung der unteren Denkmalbehörde zum Erhalt und der Sanierung von eingetragenen Denkmälern und Prüfung der Rechnungen ausgezahlt.“ (Nachlesbar in dem öffentlichen Protokoll der Sitzung vom 22.03.22 auf Seite 8, Lfd.Nr. 11)
Nachdem die CDU-Ratsmitglieder also erfahren hatten, dass dann auch die 4-fache Förderung durch das Land entfällt haben sie ihren Antrag zurückgezogen.

„und ein Fahrzeug für die Feuerwehr vorerst nicht anschaffen“
Tatsächlich wollte die CDU eine Zeile im Haushaltsplan „Beschaffung Fw-Fahrzeug“ gestrichen haben, aber auch wieder ohne begriffen zu haben worum es eigentlich geht.
Die Verwaltung erklärte: „Die Diskussion über die Notwendig- / Sinnhaftigkeit sollte im Rahmen der Beratungen zum Brandschutzbedarfsplan erfolgen. Insofern würde die
Verwaltung diesen Betrag im Finanzplan gem. Vorsichtsprinzip aufnehmen und entsprechend sperren, sollte kein Beschluss dazu im Brandschutzbedarfsplan erfolgen.“ (Nachlesbar unter Lfd.Nr. 12)
Damit sollte klar sein, dass über die Beschaffung erst mit dem Brandschutzbedarfsplan entschieden wird und deshalb die Zeile vorsichtshalber eingeplant bleiben muss. Die Mehrheit hatte das begriffen, die CDU nicht. Der Antrag wurde abgelehnt.

„Wir haben auch Kürzungen bei den Fraktionsgeldern gefordert.“
Seit 2021 werden zusätzlich zu den Aufwandsvergütungen für Ratsmitglieder diese Gelder an die Fraktionen gezahlt. Schon damals hatten wir für unsere Fraktion darauf verzichtet. Nun beantragte die CDU diese Fraktionsgelder zu halbieren. Nach längerer Diskussion haben die CDU-Ratsmitglieder haben ihren eigenen Antrag zurückgezogen. (Nachlesbar unter Lfd.Nr. 9)

Worum geht es bei den Fraktionsgeldern.
Es gilt die gesetzliche Entschädigungsverordnung. Danach erhalten „als Pflichtaufgabe“:

  • je Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzung die Ratsmitgieder 25 €, die Sachkundigen Bürger 30 €.
  • die Ratsmitglieder 165 € monatlich (1.980 € jährlich) zusätzliche Aufwandsvergütung.
  • bei mehr als 8 Mitgliedern (CDU) die Fraktionsvorsitzenden 825 € monatlich (9.900 € jährlich) zusätzliche Aufwandsvergütung.
  • bei weniger als 9 Mitgliedern die Fraktionsvorsitzenden 550 € monatlich (6.600 € jährlich) zusätzliche Aufwandsvergütung.
  • bei mehr als 8 Mitgliedern (CDU) die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden 412,50 € monatlich (4.950 € jährlich) zusätzliche Aufwandsvergütung.

Unabhängig davon gibt es einen Erlass der zusätzliche Fraktionsgelder regelt. Im Unterschied zur Entschädigungsverordnung erlaubt er den Gemeinden zusätzliche Fraktionsgelder nach Größe der Fraktionen zur Unterstützung der Fraktionsarbeit als „freiwillige Ausgabe“ zu zahlen. Für den Haushalt 2021 wurden erstmals diese Zuwendungen beschlossen:

  • CDU 2.480 €.
  • DIE GRÜNEN und SPD je 1.400 €.
  • FDP und Unabhängige je 1.360 €.
  • MFN 0 €.

Wir sind der Meinung, dass der Erlass für Fraktionen in größeren Städten angemessen ist. In der Kleinstadt Nideggen können Ausgaben für die Fraktion (z.B. Flyer) locker von der Aufwandsentschädigung beglichen werden. Wir hatten deshalb von Anfang an darauf verzichtet.

Für den Haushalt 2022 hatte die CDU zunächst eine Halbierung der Fraktionsgelder beantragt. Herrn Fischers Begründung: „Wenn wir den Bürgern mehr Kosten zumuten, müssen wir auch bei uns sparen, deshalb die Halbierung der Fraktionsaufwendungen.“ Die Begeisterung für den Vorschlag hielt sich in Grenzen. Es wurden munter Gegenargumente gesammelt. Die skurrilste Bemerkung leistete sich Herr Stephan Pütz. Er beklagte, dass nicht alle Fraktionen den gleichen Betrag erhalten. Eine Druckerpatrone sei schließlich für die Grünen genauso teuer wie für die CDU. Frau Gudrun Zentis erhält als Grüne Fraktionsvorsitzende in Nideggen 8.580 € jährliche Aufwandsvergütung plus Sitzungsgeld und als Fraktionsvorsitzende Im Kreis noch einen höheren Betrag. Damit sollte sich der Kauf einiger Druckerpatronen wohl stemmen lassen!
Nachdem die CDU daran erinnert wurde, dass unser Antrag für 2021 die Fraktionsgelder nicht zu halbieren, sondern um bescheidene 500 € zu kürzen, von allen anderen abgelehnt worden war, zog sie ihren Antrag zurück.

Unmut über den Bürgermeister.

Aus dem CDU-Flyer:
„Wir müssen reden! Unter diesem Motto stand Ende November 2021 eine Veranstaltung der CDU-Fraktion mit dem Bürgermeister. Viele Vorgänge und Handhabungen des Bürgermeisters gefielen uns nicht. Beschlüsse werden sehr, sehr langsam umgesetzt. Hier sagte uns der Bürgermeister Besserung zu, da ihm einige Vorgänge bekannt waren. Geschehen ist bisher wenig! So wenig, dass wir uns veranlasst sahen den folgenden Antrag im Stadtrat zu stellen:
Die Verwaltung wird beauftragt bei der GPA (Gemeindeprüfanstalt des Landes NRW) und 2 weiteren Beratungsbüros anzufragen wie hoch die Kosten für eine Beratung über eine Organisations- und Prozessoptimierung der Stadtverwaltung Nideggen sind. …“

Wir haben diesem Antrag zugestimmt. Es kann nicht schaden, wenn wir erfahren wie teuer so eine Untersuchung ist. Dem Auftrag für die Untersuchung werden wir natürlich nicht zustimmen. Wir haben schließlich eine Verwaltung die sinnvoll organisiert und mit leistungsfähigem Personal besetzt ist.
Das Problem liegt nicht an mangelhafter Organisations- und Prozessoptimierung, sondern an der Spitze („Der Fisch beginnt am Kopf …“). Und eigentlich ahnen das auch die Verfasser des CDU-Flyers:
„Statt angefangene Projekte zielstrebig zum Ende zu führen wendet er (der Bürgermeister) sich immer mehr Themen zu und verzettelt sich dabei voll und ganz.“

Er verzettelt nicht nur sich sondern auch die Verwaltung!

Erwin Fritsch, 11.08.22

Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt

Die Gehsteighinterkante: Ein echter Stolperstein

An der Kreuzung Abendener Straße – Zülpicher Straße soll ein Kreisverkehr entstehen. Zusätzlich soll ein Radweg zwischen Kreisverkehr (neu) und Kreisverkehr (Tankstelle) entstehen. Ein Planungsbüro lieferte dazu exakt berechnete Zeichnungen für die Sitzungsunterlage.
Vorteil: Radweg entsteht. Nachteil: ca. 30 Parkplätze an der Straße entfallen.
Darüber hätte man diskutieren können. Dazu kam es nicht.
Der Vertreter des Planungsbüros benutzte den Begriff „Abstand zwischen den Gehsteighinterkanten“ für die Fläche, auf der er planen durfte.

Was war geschehen:
Vor Jahrzehnten haben die Anlieger ihre Grundstücke mit Hecken und Stützmauern zur Straße begrenzt, aber nicht nur auf ihren Grundstücken sondern auch auf städtischen Grund. Auf 300 m Länge ist auf ca. 200 m das städtische Grundstück bis zu 1,5 m breit „in Besitz genommen“ worden. Erst nach der Vermessung durch das Planungsbüro erfuhr die Verwaltung davon.

Nun stolperte der Bürgermeister über die Gehsteighinterkanten. Er entschied, dass diese das Planungsgebiet begrenzen. Eine falsche Entscheidung!
Sie sollte ihm Ärger mit den Anliegern ersparen. Den hatte er nun  mit dem Ausschuss.
Der akzeptierte den „Bestandschutz“ nicht, den gibt es nicht!
Die Planung für den neuen Kreisel wurde gebilligt, die Radwegplanung nicht.

Sparbeginn ausgerechnet bei Grundschulkindern?

Der Ausschuss sollte die Verwaltung beauftragen bis zum 15.05.2022 eine Projektskizze im Rahmen der KoMoNa-Förderrichtlinie (Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in den Strukturwandelregionen) für die Neugestaltung aller Schulhofstandorte im Stadtgebiet einzureichen.
Wir sind schon lange der Ansicht, dass man nicht unbedingt nach jedem Fördertopf greifen muss. Dass aber ausgerechnet bei diesem Projekt eine Debatte über den hohen Eigenanteil und mögliche Folgekosten einsetzte war Schwachsinn. Es geht nicht um Schnickschnack für Touristen (Baumwipfelpfad) sondern um Nideggener Grundschulkinder und die Attraktivität ihren Schulen.

Nach unnötig langer Diskussion wurde zugestimmt.

Erwin Fritsch, 04.05.22

Judenfriedhof Brück

Im Ortsteil Brück befand sich eine kleiner (ca. 119 m2) jüdischer Friedhof, der vermutlich vom 19. bis in das frühe 20. Jahrhundert mit mehreren Gräbern belegt wurde. Das letzte Begräbnis dort fand vermutlich vor 1916 statt.
Nach der Pogromnacht vom 9. November 1939 soll der Friedhof von Männern der SA zerstört worden sein. Sie hatten die Grabsteine umgestürzt, die Bepflanzung verwüstet und die Umzäunung vernichtet. Nach dem Krieg bis in die 50er Jahre gab es an dieser Stelle noch Überreste von Grabsteinen. Wann und durch wen sie entfernt wurden ist unbekannt.
Wir halten es für dringend notwendig, dass die Stadt Nideggen die Erinnerung an diese ehemaligen jüdischen Gräber aufrecht erhält und beantragten deshalb im zuständigen Ausschuss die Aufstellung einer Hinweistafel.
Die Mehrheit stimmte zu.
3 der 4 CDU-Ausschussmitglieder stimmten dagegen: Markus Fischer, Uwe Waßmund, Gereon Diart.

Erwin Fritsch, 19.03.22

Kita-Plätze

Kita-Plätze werden im Kreis Düren mit der Online-Platform „Kita-Navigator“ vergeben. Dabei werden die verfügbaren Plätze nach einem im Kreis festgelegtem Punkte-System vergeben. Zu wenig Punkte führen zur Ablehnung. Damit ist es aber nicht getan. Es gibt einen Rechtsanspruch auf die Betreuung, zu der der Kreis verpflichtet ist. Er kann auch gerichtlich eingeklagt werden. Eltern abgewiesener Kinder sollten auf den Rechtsanspruch nicht verzichten und Widerspruch einlegen. Nur so wird der Kreis zu künftiger vorausschauender Planung gezwungen.

Wir hatten deshalb im zuständigen Ausschuss den Antrag gestellt, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Erziehungsberechtigten rechtzeitig über das Kita-Aufnahmeverfahren und die Termine zu informieren und dabei ausdrücklich auf den Rechtsanspruch auf Platzzuweisung hinzuweisen.
Der Antrag wurde am 23.11.21 einstimmig angenommen.
Am 18.03.22 wurde er umgesetzt: Bekanntmachung

Erwin Fritsch, 19.03.22

Haushaltsentwurf 2022

Wohnraum schaffen

Innerhalb aller Ortsteile gibt es Baulücken. Von ca. 8.000 Grundstücken sind ca. 400 noch nicht bebaut. Diese Grundstücke verbleiben im Besitz von Familien, die sich noch nicht für eine Bebauung entscheiden konnten. Ab 2025 kann die neue Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden. Sie soll die Grundstückseigentümer zur Bebauung oder zum Verkauf an Bauwillige veranlassen. Wir haben die Einplanung im Haushaltsplan im Jahr 2025 erreicht, damit die Grundstückseigentümer rechtzeitig auf die notwendige Entscheidung vorbereitet werden.

Wir haben über 20 Jahre alte Bebauungspläne, die auf Erschließung warten. Auch dort, wo die Eigentümer auf Erschließung drängen, hat sich wenig getan. Im Baugebiet B-2 in Berg wurde sie mehrfach angekündigt, aber immer wieder verschoben. Auf einen Investor zu warten, der alles aufkauft und erschließt, ist bequemer.

Nun soll nördlich des Schulzentrums auf ca. 15 ha ein neues Wohngebiet „Schmittbüchel“ für ca. 1.000 Einwohner entstehen. Die Realisierung erfolgt nach dem „Best Practice“ Prinzip:
Wenig Arbeit für die Verwaltung – viel Gewinn für den Investor.

Der bisher bekannte Planungsstand ist auf den ersten Blick überzeugend:

  • Ökologisch vom Feinsten.
  • Niederschlagswasser versickert.
  • Pumpen holen die Wärme aus Tiefbohrungen. Das Warmwasser geht zu den Gebäuden.
  • In den Gebäuden sorgen Wärmepumpen für Heizung und Warmwasser. Kamine und andere Heizungen werden dort verboten.
  • Ein ca. 1 ha großer Solarpark sorgt für den Strombedarf der Tiefenbohrung und der Wärmeverteilung zu den Häusern, wenn die Sonne scheint.

Die Nachteile:

  • Das Gebiet wird komplett von der Strompreisentwicklung in Deutschland abhängig sein. Also vom Fortschritt der Ampelkoalition, von dem die Koalition jetzt schon erkennt, dass er länger als 4 Jahre dauern wird.
  • Die Grundstückspreise werden für junge Familien aus Nideggen kaum leistbar sein.
  • Die sind ja dort auch nicht wirklich gewollt. Die Kämmerin umschreibt das elegant: „Unsere größte Einnahmequelle ist der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Diese lässt sich nur durch adäquaten Zuzug ins Gemeindegebiet stärken.“

Also:

  • Das ideale Wohngebiet für gut verdienende ökologisch gesinnte Doppelverdiener aus umliegenden Städten, die täglich mit dem SUV ihre Kinder zur Kita bringen und dann zu ihrem bisherigen Arbeitsplatz fahren.
  • Wieder zu Hause angekommen, können sie dann einen Blick auf den Stromzähler werfen und eine höhere Pendlerpauschale fordern.

Es klemmt:

  • Etliche Grundstückseigentümer wollen auch ein Stück vom Kuchen und verlangen Preise, die der Investor nicht zahlen will.
  • Wenn ein Bürgermeister sich da einmischt und „vermittelnd“ tätig wird, begibt er sich in eine Grauzone, in der nicht mehr klar ist, ob er im Interesse Nideggens oder in seinem oder dem des Investors handelt.
  • Wenn er künftig auch noch Mitarbeiterinnen mit der „Vermittlung“ beauftragt, wird die Grauzone deutlich dunkler.
  • Wenn er behauptet, dass der Investor Schadensersatz bei einem Abbruch wegen zu hoher Forderungen der Grundstückseigentümer fordern könne, passt das nicht zu der Beschlusslage im Bauausschuss. Der Investor müsste sich auf mündliche Zusagen berufen können. Wer ist dann der Schädiger?

Und nebenbei:

  •  Wollen wir, dass der Ortsteil Nideggen schlagartig um ein Drittel wächst?
  • Wollen die Nideggener das?

Straßenerneuerungsprogramm

Der Bürgermeister hatte das ungelöste Straßenerneuerungsproblem von seinen Vorgängern geerbt. Nach Amtsantritt ging er es schwungvoll und dynamisch an. Passiert ist: nichts (von einem Sonderfall abgesehen). Die Standard-Erklärung „coronabedingt“ zieht hier nicht. Der Bürgermeister ist länger im Amt als Corona.

Im Haushaltsplanentwurf sind nun wieder alle betroffenen Straßen detailliert mit Angaben zu Ausgaben und Einnahmen (=Anliegerbeiträge) aufgelistet. Aber:

  • Alle Planansätze in 2022 sind dort gar nicht mehr realisierbar, sie müssen in die Folgejahre übertragen werden.
  • Alle Zahlen wurden vor mehreren Jahren geschätzt und unverändert jährlich weitergeschoben.
  • 2021 wurde eine Straßenzustandsbefahrung durchgeführt, um objektive Daten zum Straßenzustand als Planungsgrundlage zu ermitteln. Die Daten sind verfügbar, aber noch nicht ausgewertet. Auf die Planung hat sich das Ergebnis noch gar nicht ausgewirkt.

Mit diesen Zahlen kann man nicht ernsthaft einen Plan vorlegen. Ehrlicher wäre es, in einer Zeile die geschätzte Summe für das Programm einzustellen und im Text auf die Problematik hinzuweisen.

Fördermittel

EU, Bund und Land verteilen die Mittel, um gezielt Entwicklungen zu fördern. Die Mittel fehlen in den normalen Zuweisungen. Die Kommunen verlieren dadurch Handlungsspielraum. Ein erheblicher Teil der Fördermittel landet nicht in den Projekten, sondern ernährt das Fördermittel-Management.

Negativ-Beispiele:

  • Das EU-LEADER-Projekt soll den ländlichen Raum stärken. Von diesem Projekt ernähren sich auch hauptamtliche Manager, die händeringend nach Möglichkeiten suchen Fördergeld auszugeben. Die „Mitfahr-Bänke“ in den Ortsteilen stehen völlig ungenutzt als Denkmäler für eine von vorneherein erkennbare Geldverschwendung. Nideggen hat rund 5.000 € Eigenanteil dafür bezahlt.
  • NRW bezahlt Kunstrasenplätze für je 165.000 € auch für Vereine, die mangels Nachwuchs mit Mühe und Not den Spielbetrieb aufrecht erhalten.
  • Der Radweg Schlehbachtal von Brück nach Schmidt soll für 1.125.000 € ausgebaut werden.
  • Mit dem Programm Sternenblicke will der Nationalpark die Region zur Sternenregion ausbauen. Natürlich mit Fördermitteln. Besucher können sich in den Sternenblicken auf Bänke setzen, sich auf Schautafeln über Sternbilder informieren und die Milchstraße bewundern. Mit einer App auf dem Handy geht das auch. Für den Sternenblick in Schmidt hat der Bürgermeister 12.000 € Eigenmittel zugesagt. Ein bescheidener Betrag, der es ihm nicht wert war einen Beschluss zu beantragen. Aber: Völlig überflüssig!
  • Um Klimaschutz-Fördermittel zu erhalten, brauchen wir ein Klimaschutzkonzept. Wir haben eines bezahlt. Eine Firma hatte das Geschäftsmodell erkannt und erstellte es „in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Nideggen“. Das fertige Konzept wurde ungelesen auf die Nideggener Web-Seite gestellt. Nur: Beim schon mehrfach verkauften Text wurde vergessen einige Ortsbezeichnungen aus Rheinland-Pfalz durch „Nideggen“ zu ersetzen. Das störte überhaupt nicht. Für Fördermittel-Anträge reicht der Verweis auf das Konzept einer renommierten Firma.

Wir kommen ohne Fördermittel nicht aus. Wir können den Fördermittelunsinn nicht ändern. Wer nicht mitmacht, bekommt nichts.

Aber:

  • Auch Fördermittel sind Gelder, die wir Steuerzahler bezahlt haben und mit denen wir verantwortungsvoll umgehen sollten.
  • Es kommt darauf an, nicht hinter jedem Fördertopf herzujagen und dann auch noch die Folgekosten zu vergessen.

Nationales Projekte Städtebau
Projekt: „Denkmallandschaft Nideggens Toren“

Das Projekt besteht aus:

  • Machbarkeitsstudie Entdeckersteg (Ein Baumwipfelpfad zwischen Jugendherberge und Parkplatz).
  • Konzeption und Umsetzung des Entdeckerpfads (Ein Rundgang durch die Altstadt entlang der Stadtmauer).
  • Sanierung der Stadtmauer.
  • Neugestaltung und Sanierung Innenstadt und Marktplatz.
  • Umgestaltung des Alveradisparks (Rechts vom Zülpicher Tor sollen die Grünflächen entlang der Stadtmauer zum Park aufgewertet werden).

Das 4,2 Mio. € Projekt war bei der Auswahl erfolgreich. Für so ein ambitioniertes Projekt überreichen Politiker eben gerne einen Förderbescheid. Das Projekt wurde ausreichend bejubelt. Der Eigenanteil kostet mindestens in Punkten Grundsteuer B: 2022 noch 4, in 2023 23 und 2025 43 (fast die Hälfte der Steigerung Grundsteuer B).
Dabei sind die Zahlen noch zu niedrig angesetzt. Sie beruhen auf einer 2 Jahre alten Schätzung. Die Grundstücke für den Alvaridespark wurden teuerer – die Eigentümer haben den Jubel über die Fördersumme auch gehört.
Weitere Preissteigerungen sind jetzt schon vorhersehbar. Fest steht nur: Die Fördersumme bleibt gleich. Jede Mehrausgabe geht zu Lasten der Stadt.

Wir halten nur einzelne Teile des Projektes, Sanierung Stadtmauer und Barrierefreiheit im Altstadtkern, für wirklich sinnvoll und notwendig.

Besonders zweifelhaft ist der Wert der Machbarkeitsstudie Entdeckersteg. Für ca. 90.000 € werden wir die Antwort bekommen, dass sie „machbar“ ist. Dazu den Hinweis, dass sie für einen bescheidenen Betrag in Mio-Höhe realisierbar sei. Diese Summe wird bewusst klein gerechnet sein, damit wir vielleicht den Folgeauftrag an das gleiche Ingenieurbüro vergeben. Kostensteigerungen können dann locker mit Preissteigerungen erklärt werden. Das werden wir uns nicht leisten können. Eine „Finanzierbarkeitsstudie“ brauchen wir für diese Erkenntnis nicht. Also bleibt die Studie liegen, bis es einen passenden Förderaufruf gibt, in den wir dann mit zu geringen Bedarfszahlen einsteigen. Völlig ignoriert werden wieder einmal die Folgekosten.

  • Was bringt uns das nationale Projekt?
  • Was haben die Einwohner Nideggens davon?

Gewaltige Mehreinnahmen aus der Tourismussteigerung werden erwartet.
Auch dafür gibt es eine passende Studie. Die Firma dwif (Eigenwerbung: „Wegweisend in der Tourismusberatung“) hat sie erstellt. Auf etliche Annahmen (die man nicht hinterfragen sollte) gestützt, setzt sie ein mathematisch korrektes Rechenwerk, das zu phantastisch hohen Zahlen für den Mehrwert der Tourismusförderung führt.
Reale Zahlen sehen anders aus: Die Kämmerin schätzt die jährlichen Einnahmen aus Übernachtungssteuer (ohne Jugendherberge) und Gewerbesteuer im Stadtteil Nideggen auf insgesamt ca. 80 T€.
Auch wenn sich die Touristenzahlen verdoppeln sollten, bringt das weniger als uns der durchschnittliche jährliche Eigenanteil kostet.

  • Ein traumhaft schönes Projekt!
  • Wir können es uns nicht leisten!
  • Wir können die Finanzierung nicht verantworten.
  • MFN, Grüne und FDP haben dem Fördermittelantrag nicht zugestimmt.

Steuersätze:

Die Steuersätze steigen im Vergleich zu 2021:

  • Gewerbesteuer: ab 2022 um 9 %
  • Grundsteuer A (Landwirtschaft): ab 2022 um 20%
  • Grundsteuer B (Gebäude): ab 2022 um 5 %, ab 2023 um 8 %, 2025 um 12 %
    Bei Grundsteuer B ist der Hebesatz-Ertrag je Hebesatzpunkt über die Jahre fast gleichbleibend eingeplant. Er könnte wegen der Bautätigkeit deutlich erhöht und die Steigerung des Steuersatzes verringert werden.
  • Grundsteuer C (ab 2025 für baureife unbebaute Grundstücke zulässig) war im Entwurf noch überhaupt nicht eingeplant. Das wird korrigiert.

Dass wir einem Plan mit Steuererhöhungen nicht zustimmen, wird keiner erwarten. Den Bürgermeister kann das kalt lassen: Mit der Mehrheit von CDU und SPD geht der Plan garantiert durch.

Das war unsere Meinung nachdem wir den Haushaltsentwurf gelesen hatten. Heute habe wir erfahren, dass sich die Summe aus Kreis- und Jugendamtsumlage z. B. in 2022 nicht von 8.945.636 auf 9.324.580 sondern auf 9.661.580 erhöht. 337.000 € mehr wegen „einem technisch-menschlichen“ Fehler.

Wir werden unsere Meinung neu bilden müssen.

Erwin Fritsch, 16.02.22