Steuern 2025

Im Haupt- und Finanzausschuss am 28.01.25 wurde über die Steuern 2025 beraten.

Gewerbesteuer bleibt bei 490.

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Flächen):
Die Verwaltung hatte 600 vorgeschlagen. Es bleibt aber bei der vom Rat am 17.12.24 beschlossenen Erhöhung auf 660.

Grundsteuer B (Bauland):
Es gab unterschiedliche Vorschläge:
1.334 Verwaltungsvorschlag
1.218 nach Berechnung der Verwaltung aufkommensneutral
1.200 MFN-Vorschlag
991 CDU-Vorschlag
Der CDU-Vorschlag war reiner Populismus. Das mag bei Wählern gut ankommen, ist aber völlig unzureichend.
1.334 wurde mit 9 Nein-Stimmen (von 12) abgelehnt.
1.218 wurde mit 7 Ja-Stimmen angenommen.
Diese Beschlüsse gehen als Empfehlung an den Rat, der am 25.02.25 beschließen wird.

Wir hatten Ende 2024 beantragt, einen anderen – an den aufkommensneutralen Hebesätzen orientierten – HH-Entwurf vorzulegen und darzustellen, auf welche zwingend notwendigen Maßnahmen dann verzichtet werden müsste. Das hatte Herr Schmunkamp abgelehnt. Alle geplanten Vorhaben seien notwendig. Nur rund 2 % freiwillige Leistungen seien eingeplant. Dabei lässt er unberücksichtigt, dass in vielen Bereichen unnötig hohe Ausgaben geplant werden.

Die Verantwortung dafür trägt nicht Herr Schmunkamp allein, sondern eine Mehrheit im Rat, die ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern nicht nachkommt.

Erwin Fritsch, 30.01.25

Zusatz v. 05.02.25:

Aus „Bund der Steuerzahler“ Ausgabe 1/2 2025:

„Der Grundsteuer B-Hebesatz in Monheim wird von 282 Prozent verdreifacht auf satte 1.000 Prozent. Einer der höchsten Grundsteuer B-Hebesätze in ganz NRW! Der aufkommensneutrale Hebesatz, den das Landesfinanzministerium für Monheim ermittelt hat, liegt bei 354 Prozent.
Bisher führte Niederkassel mit 1.100 Prozent; die Stadt will 2025 senken auf 1.010 Prozent. Bisher fiel die Grundsteuer B in Verl mit 170 Prozent am niedrigsten in Nordrhein-Westfalen aus.“

Zusatz vom 25.02.25:

Der Rat hat heute beschlossen den Hebesatz Gundsteuer B von 1.218 auf 991 Punkte zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis:
17 ja (MFN, CDU und 3 von 4 Grünen),
11 nein (Bürgermeister, SPD, FDP, Unabhängige und 1 Grüner).
Die Kämmerin „was not amused“. Über den Haushaltsentwurf wurde nicht abgestimmt. Er wird angepasst.

Same procedure as every year?

Die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder erhalten gesetzlich festgelegte Aufwandsentschädigungen. Monatlich erhält ein Ratsmitglied 171,70 €, ein Fraktionsvorsitzender zusätzlich 561,00 €. Dazu kommt ein Sitzungsgeld von 26,00 € je Sitzung. Fraktionsvorsitzende erhalten also jährlich ca. 10.000 € Aufwandsvergütung. Nicht nur Bürgergeldempfänger werden nachdenklich, wenn sie dafür den Begriff „Ehrenamt“ hören.

Sofort nach dem Wegfall der Fesseln des Stärkungspaktes durften freiwillige Leistungen, zu denen die Stadt nicht verpflichtet ist, beschlossen werden. Als erstes gönnte sich der Rat die „Zuwendungen an Fraktionen“. Immerhin 8.000 € jährlich, die zusätzlich zu den Aufwandsvergütungen an die Fraktionen gezahlt werden. Unsere Fraktion verzichtete darauf. Wir halten die Aufwandsvergütung für absolut ausreichend.
Seitdem beantragten wir jedes Jahr vergeblich die Streichung.

Auch für den Haushalt 2025 beantragten wir die Streichung der „Zuwendungen an Fraktionen“. Diesmal verlor die CDU die Nerven. Herr Fischer erklärte: Wir können auf die Hälfte verzichten. Sofort wurde der MFN-Antrag geändert in Halbierung der „Zuwendungen an Fraktionen“. Der Antrag wurde mit CDU- und MFN-Stimmen angenommen.

Erwin Fritsch, 29.01.25

Tatsachenbehauptung

Ob der in den Sitzungsunterlagen der Stadt angegebene Sachverhalt richtig und schlüssig ist sollte man immer prüfen.
Das ist manchmal zeitaufwändig. Manchmal ist es erschreckend einfach.

Beschlussvorlage zum Haupt und Finanzausschuss 28.01.25:
„Grundsteuer A: Entgegen der bereits geführten Diskussionen ist kein Antrag zur Erhöhung des Hebesatzes von 600 Hebesatzpunkten auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke eingegangen. Die Verwaltung hält derzeit an dem Hebesatz fest.“

Niederschrift Ratssitzung 17.12.24:
„Der Rat der Stadt Nideggen beschließt auf Antrag der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN die Grundsteuer A um 10% zu erhöhen und den Hebesatz auf 660 Prozentpunkte festzulegen.
Beschluss: Mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und 9 Nein-Stimmen angenommen.“

Erwin Fritsch, 26.01.25

Verzockt

In der letzten Ratssitzung 2024 legte Herr Schmunkamp den Entwurf einer Satzung über die neuen Hebesätze vor. Er wollte, dass die Satzung unbedingt noch in 2024 beschlossen wird und zum 01.01.25 in Kraft tritt. Nicht nur wir halten vor allem die Grundsteuer B (Gebäude) für reichlich überhöht. Fast eine Stunde wurde darüber diskutiert.
Es gab verschiedene Vorschläge der Fraktionen, von denen aber keiner eine Mehrheit fand.

Am Schluss ließ Herr Schmunkamp über seinen Vorschlag abstimmen. Er glaubte, dass auch dieses Mal die SPD ihrem „parteilosen“ Bürgermeister folgt und die CDU gedankenlos folgt.
Diesmal nicht. Mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und 17 Nein-Stimmen abgelehnt. Verzockt.

Damit gibt es im I. Quartal keine gültige Satzung, also auch keine Grundsteuereinnahmen. Die Kämmerin plante deshalb fast 10.000 € für Zinsen des Kredites zur Zwischenfinanzierung ein.

Das hätten wir uns sparen können:

  • Herr Schmunkamp hätte die bisherigen Hebesätze beschließen lassen können.
  • Dann wäre Zeit bis Juni 2025 geblieben sie nachträglich rückwirkend zum 01.01.25 zu beschließen.

Erwin Fritsch, 25.01.25

Eschaueler Weg 21

Nach 8 Jahren Nutzung war das 0,5 Mio.€ Objekt eine nicht bewohnbare Ruine. Wir haben nachgefragt. Die Antwort war länglich aber nicht hilfreich. Alle haben Alles richtig gemacht. Das Gebäude hat sich wohl selbst ruiniert.

Die Verwaltung wollte nun noch einmal ca. 0,5 Mio.€ investieren um die Ruine abzureißen. Bei den Haushaltsberatungen beantragte die CDU die Abrisskosten zu sparen und das Grundstück für 50.000 € zu verkaufen. Das war nicht durchdacht. Auf einem Teil des Grundstücks stehen Container als Flüchtlingsunterkunft.

Unser Vorschlag:

  • Abriss streichen,
  • bei Bedarf noch weitere Container aufstellen.
  • Wenn Container nicht mehr gebraucht werden sollten, kann dann immer noch Grundstück samt Ruine zum Verkauf ausgeschrieben werden.

So wurde es dann einstimmig beschlossen.

Erwin Fritsch, 24.01.25

 

So eilig war es dann doch nicht!

Mitte letzten Jahres kam in der Stadt die Idee auf, für einen 11 Jahre alten Traktor des Bauhofes vorsichtshalber einen neuen zu beschaffen. Man wollte vermeiden, dass der „alte“ mit seinen nur 4.000 Betriebsstunden womöglich im Winterstreudienst ausfallen könnte. Traktoren werden bei unserer Stadtverwaltung in 10 Jahren bis zum Restwert von 1 € abgeschrieben. In der Landwirtschaft bleiben sie jahrzehntelang im Einsatz.

Nachdem im Juni 2024 ein Angebot für einen neuen zum Preis von 130.000 € eingeholt wurde, hätte schon im Juli darüber im Rat beschließen können.
So eilig war es dann doch nicht.
Erst Ende September gab es für den Rat einen Beschlussvorschlag.
Nur: Der Rat stimmte nicht zu. Es sollte ein gebrauchter Traktor für max. 100.000 € beschafft werden. Das klappte nicht.

In der Ratssitzung am 17.12.24 teilte die Verwaltung mit, dass kein geeigneter Traktor beschafft werden konnte. Der Beschluss solle noch einmal überdacht werden. Ein Beschlussvorschlag dazu wurde nicht vorgelegt.
So eilig war es dann doch nicht.
Der Bürgermeister wurde beauftragt dem Haupt- und Finanzausschuss am 14.01.25 einen Beschlussvorschlag vorzulegen.

In dessen Januarsitzung beharrte die Verwaltung auf der Behauptung, dass es auf dem Markt keine brauchbaren Traktoren gäbe. Nur Grüne und MFN waren so leicht nicht zu überzeugen. Herr Strobel konnte sich mit seiner Forderung nach einem Gutachten eines Kfz-Sachverständigen nicht durchsetzen. Es wäre eine gute Grundlage gewesen eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zwischen Neukauf oder Instandsetzung zu treffen.
Der Bürgermeister konnte sich wieder einmal darauf verlassen, dass die SPD ihrem „parteilosen“ Bürgermeister folgt und die CDU gedankenlos mitmacht.

Der Kauf wird ausgeschrieben.
Im Sommer werden wir einen nagelneuen Winterdienst tauglichen Traktor im Bauhof haben.

Erwin Fritsch, 19.01.25

Grüne Logik

Im Bauausschuss wurde der Entwurf einer Satzung für Fotovoltaikanlagen im Stadtgebiet beraten. Wir beantragten die Empfehlungen des NABU dazu als verbindlich festzulegen. Die Mehrheit stimmte zu. Nur die Grünen waren dagegen.
Was haben die Grünen gegen den NABU? Nichts.
Aber einem MFN-Antrag können sie einfach nicht zustimmen.
Das ist die grüne Logik in Nideggen!

Erwin Fritsch, 14.12.24 

Umgang mit Fördermitteln

Für die Aufwertung des Skulpturenparks waren Fördermittel aus dem Programm Dorferneuerung 2021 akquiriert worden.
Geplant und veranschlagt waren Gesamtkosten in Höhe von 243.400 (davon Eigenanteil Stadt: 36.510 €.

Dem Rat am 12.11.24 legt die Stadtverwaltung nun bereits die 2. Forderung nach einer Eigenmittel-Erhöhung vor. Die Gesamtkosten sollen nun 339.500 € betragen. Damit hat sich der Eigenanteil der auf 132.610 € erhöht. Das 4-fache!

Was bleibt dem Rat übrig? Er muss zustimmen!
Die Aufträge wurden vergeben, die Rechnungen geschrieben.
Zur Beruhigung schreibt die Stadt:

„Aufgrund der neuen Strukturen sind zwar nicht zwingend überplanmäßige Ausgaben zu vermeiden, aber die Transparenz und Kommunikation bzw. Beratung darüber kann frühzeitiger erfolgen und VOR Auftragsvergabe wird dieses dann in die politischen Gremien zur Entscheidung gegeben.“

Das beruhigt wenig:
Es zeigt exemplarisch den Umgang mit Fördermitteln kombiniert mit Überlastung der Verwaltung.
In jeden erreichbaren Fördertopf greifen und dann an der Umsetzung scheitern.
Das bezahlt der Bürger!
Der Öffentlichkeit kann das nicht verschwiegen werden.

Erwin Fritsch, 10.11.24

Bürgernahe Verwaltung

Während der „Corona-Zeit“ waren strenge Eingangskontrollen notwendig. Nachdem diese Zeit längst vorbei war, blieben die Besuchsmöglichkeiten im Rathaus weiter eingeschränkt. Für die Ratssitzung 12.03.24 stellten wir einen passenden Antrag:
„Die derzeitige Regelung und die rigide Eingangskontrolle vermitteln dem Bürger nicht unbedingt das Gefühl, einen von ihm bezahlten Servicebetrieb zu betreten. Mancher fühlt sich eher als Untertan, der es wagt in einer preußischen Amtsstube vorstellig zu werden.“

Wir erhielten die schriftliche Antwort:
„Der Hinweis auf rigide Einlasskontrollen könne seitens der Verwaltung nicht nachvollzogen werden, da es schlichtweg keine Kontrollen gibt.
Erste Anlaufstelle im Rathaus ist die Information. Die Kolleg:innen der Information erkundigen sich nach dem Anliegen und können vielfach bereits so Dinge klären oder auch Briefe etc. in Empfang nehmen, so dass die Besucher:innen erst gar nicht weiter durch das Rathaus laufen
müssen.“

Bis zur Stellung unseres Antrags war der Hinweis „Zutritt nur nach Terminvergabe“ immer noch auf der WebSite der Stadt gestanden. Dem Bürgermeister war das nicht bekannt. O-Ton Schmunkamp: „Ich arbeite im Rathaus und schau nicht auf unsere Internetseite.“
Warum sollte er auch: Es ist ja nur die offizielle Seite seiner Verwaltung!

Wochen danach versuchte eine Bürgerin ohne Terminvereinbarung einen abholbereiten Personalausweis ihrer Tochter im Einwohnermeldeamt abzuholen. Dass sie evtl. kurz warten müsste, weil ein Anderer mit Termin natürlich vorher abgefertigt würde, hatte sie einkalkuliert.
Sie scheiterte kläglich an der „rigiden Einlasskontrolle“. Dort wurde sie gnadenlos abgewiesen und musste das Rathaus verlassen. In ihrem verständlichen Frust schilderte sie sofort ihrem Mann ihre Erlebnisse mit einer WhatApp-Sprachnachricht. Diese Sprachnachricht seiner Frau spielte Herr Strobel in der Ratssitzung am 02.07.24 dem Bürgermeister vor. Dessen Begeisterung hielt sich in Grenzen. Er gab eine wortreiche Erklärung ab, die in der Behauptung gipfelte, die Verwaltung sei noch nie so bürgernah gewesen wie in seiner Amtszeit.

Nach der Sitzung gab es noch einen Mail-Wechsel zwischen den Herren Schmunkamp und Strobel. Ergebnis: Nun wollte sich der Bürgermeister tatsächlich um die Einlasskontrollen kümmern. Und selbstverständlich könne man während der Öffnungszeiten auch ohne Terminvergabe einen Personalausweis beim Einwohnermeldeamt abholen (ggf. mit Wartezeit).

Erfreut steuerte Frau Strobel erneut das Rathaus an. Und, siehe da:  freundlicher Empfang am Eingang: sie wurde zum Einwohnermeldeamt durchgewunken.

Im Einwohnermeldeamt dann: Ernüchterung! Abholen ohne Termin gehe gar nicht! Nach Hinweis auf die Mail des Bürgermeisters erhielt Frau Strobel dann doch den Ausweis aber auch die Bitte die Mail des Bürgermeisters an das Einwohnermeldeamt weiterzuleiten.

Muss es Aufgabe eines Ratsmitgliedes sein, Anweisungen des Bürgermeisters innerhalb des Rathauses weiterzuleiten?
Oder sollte sich Herr Schmunkamp ab und zu doch die Zeit nehmen sich um die Organisation seiner Verwaltung zu kümmern?

Erwin Fritsch, 06.09.24

Bürgerhaus Schmidt (ein 3-Millionen Projekt)

Am 12.03.20 wurde auf Wunsch eines Schmidter Investors ein Bebauungsplan für die Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes sowie den Bau- bzw. Umbau einer Bürgerbegegnungsstätte beschlossen. Seitdem wartet Schmidt vergeblich auf die Begegnungsstätte.

Am 23.01.24 stellte Herr Burkhard Reuter im Stadtentwicklungsausschuss seinen Plan zur Errichtung des Bürgerhaus Schmidt vor. Einstimmig wurde beschlossen den Plan in das InHK (Integrierte Handlungskonzept) Schmidt aufzunehmen und aus jeder Fraktion einen Vertreter in eine zu bildende Planungskommission zu entsenden.

Das führte zu 2 Missverständnissen:

  • Das InHK ist kein konkreter Fahrplan, sondern nur ein Konzept, das künftige Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigt und Fehlplanungen ausschließen soll.
  • Die Planungskommission ist kein Gremium der Stadt das verbindliche Beschlüsse fassen kann.

In der 1. Sitzung der Planungskommission löste sich dann bereits eine Planungsgrundlage in Luft auf: Die vorgesehenen Grundstücke sind gar nicht im Besitz der Stadt.

Die bisherige Planung sieht ein Bürgerhaus in der Optimalversion vor:

  • 45 x 30 m Grundfläche.
  • Im Untergeschoss: 2 Räume 15 x 24 m für DRK und/oder Bauhof, 1 Sozialraum 6 x 5 m, 10 Vereinslagerräume 5 x 5 m, alle Räume 5 m hoch.
  • Im Erdgeschoss: Cafe 10 x 14 m, Räume für Verwaltung, Garderoben, Theke, Umkleide, Fahrstuhl, Küche, Umkleide und Anlieferung. Alle Räume 5 m hoch.
    Zusätzlich: Saal und Bühne 35 x 20 m, 10 m hoch.
    Außen Cafe-Terrasse und Spielplatz.
  • Im Obergeschoss: 1 Raum 10 x 14 m, 1 Raum 8 x 16 m, 1 Raum 17 x 8 m, Fahrstuhl, Toiletten und Empore, alle Räume 5 m hoch.
    Kosten: Zunächst auf ca. 3 Mio. € geschätzt. Bei Förderung von 60 % verbleibt für Nideggen ein Eigenanteil von 1,2 Mio. €.

Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils stellte Herr Reuter 2 Optionen vor:

  • Kreditaufnahme und 30 jährliche Raten von ca. 60.000 €
  • oder 3 Jahre Verwendung von je 400.000 € der Investitionspauschale, dazu sei sie ja da.

Dass bereits für 2024 die Pauschale nicht reicht und wir zusätzliche Kredite aufnehmen müssen, gilt für Herrn Reuter nicht als Gegenargument. In 2027 bis 2029 gelte das nicht mehr!
Ein von allen Sachargumenten ungetrübter Optimismus!

Wir gönnen dem Ortsteil Schmidt ein Bürgerhaus, halten aber die bisherige Planung für reichlich unbescheiden. Auch nachdem ich mir anhören musste, dass der Ortsteil Schmidt „jahrzehntelang vernachlässigt“ (O-Ton Herr Reuter am 11.04.24) worden sei . Wir werden deshalb die weitere Entwicklung kritisch beobachten.
Dabei werden wir auch das Interesse aller Nideggener Bürger beachten.

Erwin Fritsch, 15.05.24

Ergänzung: MFN-Antrag 17.06.24