Organisations- und Prozessoptimierung der Stadtverwaltung

2023 hatte die CDU beantragt eine externe Beratung über eine Organisations- und Prozessoptimierung der Stadtverwaltung zu beauftragen. 100.000 € sollten dafür in den Haushalt eingeplant werden. Wir stimmten nicht zu, weil das Problem nicht durch externe Beratung gelöst wird. Das Problem liegt in der Besetzung des Bürgermeisteramtes.

Die GPA (Gemeindeprüfungsanstalt) erhielt den Auftrag. Das Projekt wurde in 2 Phasen aufgeteilt. Phase 1 begann Ende 2023. Im Haupt- und Finanzausschuss am 06.05.25 stellte die Projektleiterin nun ihren Bericht vor.

Sie hatte in 3 „Workshop“ genannten Veranstaltungen mit Ratsmitgliedern, Verwaltungsführung und Verwaltungsmitarbeitern Angaben zu Stärken und Schwächen nach Meinung der Teilnehmer eingesammelt. Außerdem führte sie Einzelgespräche mit Bürgermeister und Kämmerin.
Das Ergebnis führte sie als Stärken- und Schwächen-Analyse länglich vor. Die Ausschussmitglieder durften noch einmal hören, was sie in der Sitzungsvorlage schon gelesen hatten. Den Schwerpunkt ihres Vortrags legte sie aber darauf, Folgeaufträge für die GPA zu erhalten.
Bis dahin hatte uns der Spaß 25.000 € gekostet. Nach einiger Diskussion konnte im Ausschuss verhindert werden, dass auch noch die restlichen 75.000 € verpulvert werden. Sie bleiben im Haushalt stehen, aber mit einem Sperrvermerk, den nur der Haupt- und Finanzausschuss aufheben kann.

In einer Besprechung zwischen Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden wurde inzwischen festgestellt:
„Es besteht Einigkeit, dass die GPA keine Folgebeauftragung erhält, sondern wenn, dann ein anderes Büro.

Erwin Fritsch, 16.05.25

Haushalt 2025 – 3. Versuch

Am 22.04.25 war der Bürgermeister mit seinem 2. Versuch seinen HH-Plan genehmigen zu lassen gescheitert. CDU und SPD stimmten dafür. MFN, Grüne, FDP und Unabhängige waren dagegen. Bei Stimmengleichheit (13:13) wurde der Plan abgelehnt.

Nun kommt der 3.Versuch am 14.05.25.

Der Bürgermeister wird einen leicht veränderten Entwurf vorlegen:

  • Ab 2026 wird die Grundsteuer C (unbebaute Grundstücke mit Baurecht) mit ca. 700.000 € eingeplant.
  • Die von der AWO für die OGS (Offene Ganztagsbetreuung) geforderte Beitragserhöhung von 48.141 € wird nicht vom Haushalt getragen sondern in die Satzung für Elternbeiträge aufgenommen. Der zuständige Ausschuss hatte sich nicht auf eine Aufteilung auf die Einkommensgruppen einigen können, sondern sich für die einfachste Lösung (das zahlt der Haushalt) entschieden.
  • Die Kosten für eine weitere Containeranlage zur Flüchtlingsunterbringung in Brück (1,4 Mio. €) werden gestrichen. Der Rat hatte beschlossen, dass die städtischen Grundstücke dort für sozialen Wohnungsbau genutzt werden sollen.

Wenn nicht wieder 4 Ratsmitglieder bei CDU und SPD fehlen, kann der 3. Versuch gelingen.

Erwin Fritsch, 24.04.25

Beanstandung

Die Mail hat ihre Wirkung getan.
Vor der Beschlussfassung über den HH 2025 im Rat wird:
– die Hauptsatzung geändert
– die der MFN-Fraktion zustehenden 700 € wie von uns beantragt für die Jugendarbeit eingeplant.

Was lehrt uns das:
Demokratie funktioniert nur, wenn Mehrheiten daran gehindert werden, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen.

Erwin Fritsch, 11.04.25

Links:

Nideggen im Vergleich

Aufkommensneutral: Die Summe der Steuereinnahmen bleibt im Vergleich zum Vorjahr gleich. Nicht alle Kommunen im Kreis Düren haben sich für einen aufkommensneutralen Hebesatz der Grundsteuer B entschieden:

Aus der Städte- und Gemeindebund NRW-Pressemitteilung v. 12.03.2025: „Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gehen verantwortungsvoll mit der Grundsteuerreform um. Eine aktuelle Blitzumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW bestätigt: Die Mehrheit der Kommunen folgt mit ihren Hebesätzen für 2025 den Empfehlungen des Landes oder bleibt sogar darunter.“

Erwin Fritsch, 14.03.25

 

denn sie wissen nicht was sie tun

In den 50er Jahren gab es den US-Filmklassiker mit James Dean über amerikanische Halbstarke mit dem deutschen Titel „denn sie wissen nicht was sie tun“.
Warum erzähle ich das? Weil mir dieser Titel oft in Erinnerung gerufen wird, seit ich das zweifelhafte Vergnügen genießen darf dem ehrbaren Rat der Stadt Nideggen anzugehören.

Jüngstes Beispiel:
Für die Herabsetzung der Grundsteuer B von 1.218 auf 991 Punkte stimmten am 25.02.25 17 Ratsmitglieder mit ja, 11 waren dagegen.
Aus formalem Gründen war anschließend noch ein Beschluss über die Realsteuerhebesatzung notwendig. Nun waren 20 dafür und 8 dagegen

3 Ratsmitglieder waren also gegen 991 Punkte, aber sie waren dafür 991 Punkte in der Satzung festzuschreiben, denn sie wissen nicht was sie tun.

Link zu den Abstimmungsergebnissen

Erwin Fritsch, 27.02.25

 

Steuern 2025

Im Haupt- und Finanzausschuss am 28.01.25 wurde über die Steuern 2025 beraten.

Gewerbesteuer bleibt bei 490.

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Flächen):
Die Verwaltung hatte 600 vorgeschlagen. Es bleibt aber bei der vom Rat am 17.12.24 beschlossenen Erhöhung auf 660.

Grundsteuer B (Bauland):
Es gab unterschiedliche Vorschläge:
1.334 Verwaltungsvorschlag
1.218 nach Berechnung der Verwaltung aufkommensneutral
1.200 MFN-Vorschlag
991 CDU-Vorschlag
Der CDU-Vorschlag war reiner Populismus. Das mag bei Wählern gut ankommen, ist aber völlig unzureichend.
1.334 wurde mit 9 Nein-Stimmen (von 12) abgelehnt.
1.218 wurde mit 7 Ja-Stimmen angenommen.
Diese Beschlüsse gehen als Empfehlung an den Rat, der am 25.02.25 beschließen wird.

Wir hatten Ende 2024 beantragt, einen anderen – an den aufkommensneutralen Hebesätzen orientierten – HH-Entwurf vorzulegen und darzustellen, auf welche zwingend notwendigen Maßnahmen dann verzichtet werden müsste. Das hatte Herr Schmunkamp abgelehnt. Alle geplanten Vorhaben seien notwendig. Nur rund 2 % freiwillige Leistungen seien eingeplant. Dabei lässt er unberücksichtigt, dass in vielen Bereichen unnötig hohe Ausgaben geplant werden.

Die Verantwortung dafür trägt nicht Herr Schmunkamp allein, sondern eine Mehrheit im Rat, die ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern nicht nachkommt.

Erwin Fritsch, 30.01.25

Zusatz v. 05.02.25:

Aus „Bund der Steuerzahler“ Ausgabe 1/2 2025:

„Der Grundsteuer B-Hebesatz in Monheim wird von 282 Prozent verdreifacht auf satte 1.000 Prozent. Einer der höchsten Grundsteuer B-Hebesätze in ganz NRW! Der aufkommensneutrale Hebesatz, den das Landesfinanzministerium für Monheim ermittelt hat, liegt bei 354 Prozent.
Bisher führte Niederkassel mit 1.100 Prozent; die Stadt will 2025 senken auf 1.010 Prozent. Bisher fiel die Grundsteuer B in Verl mit 170 Prozent am niedrigsten in Nordrhein-Westfalen aus.“

Zusatz vom 25.02.25:

Der Rat hat heute beschlossen den Hebesatz Gundsteuer B von 1.218 auf 991 Punkte zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis:
17 ja (MFN, CDU und 3 von 4 Grünen),
11 nein (Bürgermeister, SPD, FDP, Unabhängige und 1 Grüner).
Die Kämmerin „was not amused“. Über den Haushaltsentwurf wurde nicht abgestimmt. Er wird angepasst.

Same procedure as every year?

Die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder erhalten gesetzlich festgelegte Aufwandsentschädigungen. Monatlich erhält ein Ratsmitglied 171,70 €, ein Fraktionsvorsitzender zusätzlich 561,00 €. Dazu kommt ein Sitzungsgeld von 26,00 € je Sitzung. Fraktionsvorsitzende erhalten also jährlich ca. 10.000 € Aufwandsvergütung. Nicht nur Bürgergeldempfänger werden nachdenklich, wenn sie dafür den Begriff „Ehrenamt“ hören.

Sofort nach dem Wegfall der Fesseln des Stärkungspaktes durften freiwillige Leistungen, zu denen die Stadt nicht verpflichtet ist, beschlossen werden. Als erstes gönnte sich der Rat die „Zuwendungen an Fraktionen“. Immerhin 8.000 € jährlich, die zusätzlich zu den Aufwandsvergütungen an die Fraktionen gezahlt werden. Unsere Fraktion verzichtete darauf. Wir halten die Aufwandsvergütung für absolut ausreichend.
Seitdem beantragten wir jedes Jahr vergeblich die Streichung.

Auch für den Haushalt 2025 beantragten wir die Streichung der „Zuwendungen an Fraktionen“. Diesmal verlor die CDU die Nerven. Herr Fischer erklärte: Wir können auf die Hälfte verzichten. Sofort wurde der MFN-Antrag geändert in Halbierung der „Zuwendungen an Fraktionen“. Der Antrag wurde mit CDU- und MFN-Stimmen angenommen.

Erwin Fritsch, 29.01.25

Tatsachenbehauptung

Ob der in den Sitzungsunterlagen der Stadt angegebene Sachverhalt richtig und schlüssig ist sollte man immer prüfen.
Das ist manchmal zeitaufwändig. Manchmal ist es erschreckend einfach.

Beschlussvorlage zum Haupt und Finanzausschuss 28.01.25:
„Grundsteuer A: Entgegen der bereits geführten Diskussionen ist kein Antrag zur Erhöhung des Hebesatzes von 600 Hebesatzpunkten auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke eingegangen. Die Verwaltung hält derzeit an dem Hebesatz fest.“

Niederschrift Ratssitzung 17.12.24:
„Der Rat der Stadt Nideggen beschließt auf Antrag der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN die Grundsteuer A um 10% zu erhöhen und den Hebesatz auf 660 Prozentpunkte festzulegen.
Beschluss: Mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und 9 Nein-Stimmen angenommen.“

Erwin Fritsch, 26.01.25

Verzockt

In der letzten Ratssitzung 2024 legte Herr Schmunkamp den Entwurf einer Satzung über die neuen Hebesätze vor. Er wollte, dass die Satzung unbedingt noch in 2024 beschlossen wird und zum 01.01.25 in Kraft tritt. Nicht nur wir halten vor allem die Grundsteuer B (Gebäude) für reichlich überhöht. Fast eine Stunde wurde darüber diskutiert.
Es gab verschiedene Vorschläge der Fraktionen, von denen aber keiner eine Mehrheit fand.

Am Schluss ließ Herr Schmunkamp über seinen Vorschlag abstimmen. Er glaubte, dass auch dieses Mal die SPD ihrem „parteilosen“ Bürgermeister folgt und die CDU gedankenlos folgt.
Diesmal nicht. Mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und 17 Nein-Stimmen abgelehnt. Verzockt.

Damit gibt es im I. Quartal keine gültige Satzung, also auch keine Grundsteuereinnahmen. Die Kämmerin plante deshalb fast 10.000 € für Zinsen des Kredites zur Zwischenfinanzierung ein.

Das hätten wir uns sparen können:

  • Herr Schmunkamp hätte die bisherigen Hebesätze beschließen lassen können.
  • Dann wäre Zeit bis Juni 2025 geblieben sie nachträglich rückwirkend zum 01.01.25 zu beschließen.

Erwin Fritsch, 25.01.25

Eschaueler Weg 21

Nach 8 Jahren Nutzung war das 0,5 Mio.€ Objekt eine nicht bewohnbare Ruine. Wir haben nachgefragt. Die Antwort war länglich aber nicht hilfreich. Alle haben Alles richtig gemacht. Das Gebäude hat sich wohl selbst ruiniert.

Die Verwaltung wollte nun noch einmal ca. 0,5 Mio.€ investieren um die Ruine abzureißen. Bei den Haushaltsberatungen beantragte die CDU die Abrisskosten zu sparen und das Grundstück für 50.000 € zu verkaufen. Das war nicht durchdacht. Auf einem Teil des Grundstücks stehen Container als Flüchtlingsunterkunft.

Unser Vorschlag:

  • Abriss streichen,
  • bei Bedarf noch weitere Container aufstellen.
  • Wenn Container nicht mehr gebraucht werden sollten, kann dann immer noch Grundstück samt Ruine zum Verkauf ausgeschrieben werden.

So wurde es dann einstimmig beschlossen.

Erwin Fritsch, 24.01.25