Haushaltsplan 2024

Der HH-Plan wurde von der Ratsmehrheit gegen die Stimmen von MFN, Grünen und FDP beschlossen.
Die Grundsteuer B steigt von 920 Punkte auf 950, die Gewerbesteuer von 450 auf 490. War das notwendig? NEIN!
Da kann man nur Christian Lindner zitieren: „Wir haben kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem“.

Beispiele fragwürdiger Ausgaben:

  • Flüchtlingsunterkunft Rather Straße (Sogenannte Oktagone).
    Ursprünglich sollten sie Anfang 2023 fertiggestellt sein. Jetzt erst soll der Auftrag vergeben werden. Im am 12.03.24 beschlossenen HH-Plan sind dafür 5.720.668 € eingestellt. Das reicht aber nicht. Schon 2 Tage später teilt die Verwaltung mit, dass nicht 5,7 sondern 6,5 Mio. € benötigt werden.
    Macht aber nichts. Im HH-Plan stehen ja noch 2 Mio. € für Neubauten auf städtischen Grundstücken. In der nichtöffentlichen Vorlage steht nun, dass das „aller Wahrscheinlichkeit nach nicht realisierbar“ ist. Also sind dort noch locker 0,8 Mio. € verfügbar.
    Ist das noch Planung oder läuft das nach dem Motto: „Was kümmert mich mein Geschwätz von Vorgestern“?
  • Flüchtlingsunterkunft Eschaueler Weg 21.
    Der Ankauf wurde 2016 beschlossen. 490.000 € kosteten Kauf, Sanierung und Umbau. Aus der damaligen Begründung: „Die Bausubstanz ist massiv und solide. Die Wohnungen selbst vermitteln einen guten und gepflegten Eindruck.“
    Dank suboptimaler Pflege ist es ist nach einem Wasserschaden unbewohnbar. Das Gebäude musste geräumt, die Flüchtlinge in die Mehrzweckhalle Nideggen verlegt werden. Die Versicherung steht für den Schaden nicht ein.
    Jetzt soll eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung klären ob Abriss und Neubau oder eine Kernsanierung sinnvoll sind. Dazu sind „zunächst“ 465.000 € im HH-Plan eingestellt.
  • Zuwendungen an Fraktionen.
    Wie jedes Jahr beantragten wir vergeblich den Verzicht auf die freiwillige Leistung „Zuwendungen an Fraktionen“. Immerhin 8.000 € jährlich, die zusätzlich zu den Aufwandsvergütungen an die Fraktionen gezahlt werden. Unsere Fraktion verzichtet darauf. Wir halten die Aufwandsvergütung für absolut ausreichend.
    Als Fraktionsvorsitzender erhalte ich ca. 10.000 € jährlich Aufwandsvergütung. Bei der größeren Fraktion CDU ist es mehr. Bei der grünen Fraktionssitzenden, die gleichzeitig Fraktionsvorsitzende im Kreis ist, ist es deutlich mehr als das Doppelte.
    Bürgergeldempfänger werden nachdenklich, wenn sie dafür den Begriff „Ehrenamt“ hören.
    Noch peinlicher: Der einzige grüne Antrag zum HH-Plan!
    Die 500 € Sachkosten jährlich für die Nutzung eines Fraktionssitzungsraums gönnen sie großzügig der Jugendarbeit in Nideggen.

Erwin Fritsch, 23.03.24

2 Nideggener Resolutionen

Am 12.03.24 wurden im Rat 2 Resolutionen beschlossen. Die erste war als gemeinsames Ergebnis der Fraktionsvorsitzenden-Runde entstanden, weil das eben auch andere Gemeinden schon getan haben. Dieser haben wir zugestimmt, nachdem unserem Vorschlag gefolgt worden war sie nicht nur gegen Rechtsextremismus zu richten.
Am nächsten Tag hatten die Grünen eine andere Formulierung vorgeschlagen. Dieser haben wir nicht zugestimmt.

Unsere Haltung haben wir erklärt:

„Die Trierer Erklärung richtet sich einseitig gegen Rechtsextremismus und AfD.
Wir sind nicht nur gegen Rechtsextremismus, sondern gegen alle Formen von Gewalt, Hass und Hetze, Diskriminierung und Ausgrenzung.
Wenn wir die Resolution gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus sowie rechter und linker Gewalt beschließen, können wir uns aber nicht anschließend zufrieden zurücklehnen und auf die Schultern klopfen.
Wichtiger als eine Resolution ist es jederzeit im Alltag rechtzeitig derartige Auswüchse zu erkennen und einzuschreiten!
Betonung auf: Rechtzeitig erkennen und Einschreiten!
Ein markantes Beispiel dazu:
Ein WVER-Mitarbeiter kam zum Bürgermeister mit einem Vertragsentwurf, in dem Flüchtlinge in 2 Klassen eingeteilt wurden, um ein Grundstück anzubieten.
Ich hätte mir einen Bürgermeister gewünscht, der das sofort erkennt und zurückweist.
Eine Mitarbeiterin erhielt den Auftrag den Vertragsentwurf mit dem Vermerk „intern noch nicht abgestimmt“ zu den Sitzungsunterlagen zu nehmen.
Ich hätte mir von ihr die Antwort gewünscht: Da gibt es nichts abzustimmen. Das gehört in den Papierkorb.“

Die gemeinsame Erklärung wurde einstimmig angenommen, der grüne Vorschlag mehrheitlich.
Ob eine vom Rat der Stadt beschlossene Resolution Wesentliches bewegt ist fraglich. Man kann es hoffen, oder es sich nur einbilden.

Erwin Fritsch, 21.03.24

Wie erwartet: Nichts als Ausreden.

Die Verpflichtung des Bürgermeisters den Ratsmitgliedern alle ihm bekannten entscheidungsrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Weil das für Herrn Schmunkamp keine Selbstverständlichkeit ist hatten wir einen Antrag gestellt, in dem wir 2 konkrete Beispiele nannten.
Nachdem wir Herrn Schmunkamp schon länger ertragen und wissen, dass er niemals Fehler zugeben kann, haben wir auch nur Ausreden erwartet. So war dann auch die Antwort!

Beispiel Zuwendungen an Fraktionen:

Aus unserem Antrag:
Bei den HH-Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 20.02.24 hatten wir einen Antrag zur Verwendung der „Zuwendung an Fraktionen- Teil A“ gestellt. Der dazu gültige Erlass regelt: „Bei der Ermittlung der Höhe der Aufwendungen kann auf eine Analyse des Bedarfs in der Vergangenheit nicht verzichtet werden. Die Erfahrungen der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten mit der Prüfung der Verwendungsnachweise, soweit sie ohne Verletzung der Verschwiegenheitspflicht offenbart werden können, sollen in den Entscheidungsprozess einfließen.“
Auf Nachfrage nach der Analyse des Bedarfs erklärten Sie, dazu keine Auskunft geben zu können. Der Sachverhalt sei Ihnen unbekannt. Er werde im Hauptamt bearbeitet. Eine Analyse des Bedarfs lag also nicht vor.
Aus der Antwort:
Für die Prüfungen der Verwendungsnachweise bedient sich der Bürgermeister im Rahmen seiner Organisationsgewalt und Geschäftsverteilungskompetenz i.S.d. § 62 GO NRW der Mitarbeitenden des Hauptamtes, die diese Prüfungen in seinem Auftrag ausführen. Die aus den Prüfungen resultierenden Erfahrungen fließen dann selbstverständlich in einen zukünftigen Entscheidungsprozess mit ein.
Kommentar:
Ein Mitarbeiter des Hauptamtes hat geprüft. Der Bürgermeister kennt das Ergebnis angeblich nicht. Auf dieser Grundlage soll der Rat entscheiden.

Beispiel Grundstücksverkauf Schmittbüchel:

Aus unserem Antrag:
In der Beratung ging es um die Höhe des in der HH-Planuung realistisch anzusetzenden marktüblichen Preises. Dass Ihnen das Angebot UrbanPro vom 14.02.24 mit dem Preis bis zu 46 €/qm bereits vorlag, haben Sie verschwiegen.
Aus der Antwort:
… dass bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2024 der Bürgermeister erklärt hat, dass der Grundstücksverkauf noch beraten und beschlossen werden müsse. Zu dieser Beratung würden die Entscheidungsträger umfassend informiert, auch unter Beifügung der Verträge der beiden Interessenten. Der Ausschuss müsse dann entscheiden, zu welchem Preis verkauft werden solle.
Insofern kann von einem Verschweigen nicht die Rede sein, da eine Beratung und Beschlussfassung bis dato noch nicht möglich war und somit die Information keine entscheidungsrelevante Information gewesen wäre.
Kommentar:
Gerade weil Herr Schmunkamp das Angebot verschwieg, konnte Herr Golzheim sein Märchen verbreiten, dass UrbanPro nicht – wie von mir behauptet – 45 €/qm, sondern nur 30 €/qm anbiete, weil UrbanPro die Erschließungsstraßen abziehe. Herr Golzheim hatte behauptet, er habe das den Vertragsentwürfen entnommen. Ich hatte ihm seinen Irrtum vorgeworfen. Die Mehrheit glaubte mir.
Der Bürgermeister hätte sagen können: Mir liegt das UrbanPro-Angebot vor: 46 € für jeden qm, also 311.972 €. Genau das hat er verschwiegen.

Fazit:

Wie zu erwarten! Wortreiche Antwort, aber Note ungenügend!

Erwin Fritsch, 01.03.24