Die unendliche Geschichte: Schmittbüchel.

Seit 2020 läuft die Entwicklung des Baugebietes „Schmittbüchel“. Das heißt sie läuft nicht, sondern kommt nur stolpernd voran:

  • Ein Investor erhielt die Erlaubnis das 15 ha große Gebiet zu entwickeln und zu vermarkten.
  • Einige Grundstückseigentümer waren mit den vom Investor angebotenen Ankaufspreisen unzufrieden.
  • Der BM (Bürgermeister) „vermittelte“ zwischen Investor und Eigentümern bis zur Drohung, dass das Gebiet sonst im Flächennutzungsplan nicht mehr zu Wohnbebauung vorgesehen werden könne.
  • Die Drohung half nicht. Einige Eigentümer schlossen sich zu einer Interessengemeinschaft (IG) zusammen, fanden einen möglichen großzügigeren Investor und schlossen mit ihm Vorverträge.
  • Der Bauausschuss sollte am 23.05.23 das Problem lösen. Auf Vorschlag des BM beschloss er, dass nur der bevorzugte Investor das Gebiet entwickeln darf (6 Ja, 3 Nein und 3 Enthaltungen).
  • Die IG war davon unbeeindruckt und erwirkte am 20.09.23 ein Gespräch mit Bürgermeister (BM) und Fraktionsvertretern. Ergebnis: Der BM solle im Gespräch mit beiden Investoren eine Lösung suchen.
  • Ende Oktober 23 fand diese Besprechung statt. Ergebnis: keine Einigung zwischen den beiden Investoren, aber immerhin eine Lösung. Die Stadt sollte einen Rahmenplan für das Gesamtgebiet erstellen. Dann sollen getrennte Bebauungsplanentwürfe durch die Investoren für Ihre „Interessensbereiche“ erstellt werden.
  • Am 06.02.24 beschloss der Bau- und Planungsausschuss, dass die Verwaltung die Erstellung eines Rahmenplanes beauftragt. Der Rahmenplan bezieht sich auf die Grundstücke der FNP Festsetzung Wohngebiet „Schmittbüchel“ und dessen notwendiger Erschließung. Die Beauftragung erfolgt nach Genehmigung des Haushaltsplanes an das Planungsbüro VDH.
  • Damit hat der BM sich sehr viel Zeit gelassen. Der Rahmenplan (Kosten 10.000 €) hätte im IV. Quartal beauftragt worden sein. Den Beschluss hätte er in den Sitzungen 14.11.23 oder 05.12.23 fassen lassen können. Jetzt in 2024 muss erst die Haushalts-Genehmigung der BezReg abgewartet werden.

Ein schon etwas anrüchiges Detail:

Ein Grundstück im Bereich „Schmittbüchel“ gehört der Stadt. Im Entwurf des HH-Plans 2024 war dessen Verkauf zu dem vom „bevorzugten“ Investor angebotenen Preis eingeplant. Wir beantragten den Verkauf zum „marktüblichen“ Preis, den der andere Investor anbietet (Anträge der Fraktionen Lfd.Nr. 5). Die Differenz liegt über 100.000 €, entspricht 25 Punkten Grundsteuer B. Der BM war dagegen. Den Haupt- und Finanzausschuss überzeugte er nicht. Er stimmte unserem Antrag zu.

Erwin Fritsch, 01.03.24