Am 12.03.20 wurde auf Wunsch eines Schmidter Investors ein Bebauungsplan für die Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes sowie den Bau- bzw. Umbau einer Bürgerbegegnungsstätte beschlossen. Seitdem wartet Schmidt vergeblich auf die Begegnungsstätte.
Am 23.01.24 stellte Herr Burkhard Reuter im Stadtentwicklungsausschuss seinen Plan zur Errichtung des Bürgerhaus Schmidt vor. Einstimmig wurde beschlossen den Plan in das InHK (Integrierte Handlungskonzept) Schmidt aufzunehmen und aus jeder Fraktion einen Vertreter in eine zu bildende Planungskommission zu entsenden.
Das führte zu 2 Missverständnissen:
- Das InHK ist kein konkreter Fahrplan, sondern nur ein Konzept, das künftige Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigt und Fehlplanungen ausschließen soll.
- Die Planungskommission ist kein Gremium der Stadt das verbindliche Beschlüsse fassen kann.
In der 1. Sitzung der Planungskommission löste sich dann bereits eine Planungsgrundlage in Luft auf: Die vorgesehenen Grundstücke sind gar nicht im Besitz der Stadt.
Die bisherige Planung sieht ein Bürgerhaus in der Optimalversion vor:
- 45 x 30 m Grundfläche.
- Im Untergeschoss: 2 Räume 15 x 24 m für DRK und/oder Bauhof, 1 Sozialraum 6 x 5 m, 10 Vereinslagerräume 5 x 5 m, alle Räume 5 m hoch.
- Im Erdgeschoss: Cafe 10 x 14 m, Räume für Verwaltung, Garderoben, Theke, Umkleide, Fahrstuhl, Küche, Umkleide und Anlieferung. Alle Räume 5 m hoch.
Zusätzlich: Saal und Bühne 35 x 20 m, 10 m hoch.
Außen Cafe-Terrasse und Spielplatz. - Im Obergeschoss: 1 Raum 10 x 14 m, 1 Raum 8 x 16 m, 1 Raum 17 x 8 m, Fahrstuhl, Toiletten und Empore, alle Räume 5 m hoch.
Kosten: Zunächst auf ca. 3 Mio. € geschätzt. Bei Förderung von 60 % verbleibt für Nideggen ein Eigenanteil von 1,2 Mio. €.
Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils stellte Herr Reuter 2 Optionen vor:
- Kreditaufnahme und 30 jährliche Raten von ca. 60.000 €
- oder 3 Jahre Verwendung von je 400.000 € der Investitionspauschale, dazu sei sie ja da.
Dass bereits für 2024 die Pauschale nicht reicht und wir zusätzliche Kredite aufnehmen müssen, gilt für Herrn Reuter nicht als Gegenargument. In 2027 bis 2029 gelte das nicht mehr!
Ein von allen Sachargumenten ungetrübter Optimismus!
Wir gönnen dem Ortsteil Schmidt ein Bürgerhaus, halten aber die bisherige Planung für reichlich unbescheiden. Auch nachdem ich mir anhören musste, dass der Ortsteil Schmidt „jahrzehntelang vernachlässigt“ (O-Ton Herr Reuter am 11.04.24) worden sei . Wir werden deshalb die weitere Entwicklung kritisch beobachten.
Dabei werden wir auch das Interesse aller Nideggener Bürger beachten.
Erwin Fritsch, 15.05.24
Ergänzung: MFN-Antrag 17.06.24