Elternbeiträge OGS

Seit 2015 ist die AWO Düren Träger der OGS (Ganztagsschulen). Die Elternbeiträge blieben seitdem unverändert. Sie sind gem. der städtischen Satzung abhängig vom Einkommen der Eltern. Nun forderte die AWO eine lineare Erhöhung um 12 % ab dem Schuljahr 2024/25.
Die Verwaltung legte diesen Vorschlag dem Schulausschuss zum Beschluss vor.

Wir waren anderer Meinung:

  1. Die bisherige Einkommensstaffelung, die bei 60.000 € jährlich endet ist überholt. Wir forderten die Einführung weiterer Einkommensgruppen.
  2. Wir waren gegen die lineare Erhöhung, sondern wollten eine ansteigende Belastung.

Dazu legten wir eine Exceltabelle vor. Die neue Einkommensstaffelung wurde akzeptiert. Die vorgeschlagenen Erhöhungen wurden besprochen und geändert bis ein einstimmiger Beschluss gefasst wurde.

Einfach „durchwinken“ wäre schneller gegangen. Ernsthaft beraten und erst dann entscheiden ist besser!

Erwin Fritsch, 06.03.24

Wie erwartet: Nichts als Ausreden.

Die Verpflichtung des Bürgermeisters den Ratsmitgliedern alle ihm bekannten entscheidungsrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Weil das für Herrn Schmunkamp keine Selbstverständlichkeit ist hatten wir einen Antrag gestellt, in dem wir 2 konkrete Beispiele nannten.
Nachdem wir Herrn Schmunkamp schon länger ertragen und wissen, dass er niemals Fehler zugeben kann, haben wir auch nur Ausreden erwartet. So war dann auch die Antwort!

Beispiel Zuwendungen an Fraktionen:

Aus unserem Antrag:
Bei den HH-Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 20.02.24 hatten wir einen Antrag zur Verwendung der „Zuwendung an Fraktionen- Teil A“ gestellt. Der dazu gültige Erlass regelt: „Bei der Ermittlung der Höhe der Aufwendungen kann auf eine Analyse des Bedarfs in der Vergangenheit nicht verzichtet werden. Die Erfahrungen der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten mit der Prüfung der Verwendungsnachweise, soweit sie ohne Verletzung der Verschwiegenheitspflicht offenbart werden können, sollen in den Entscheidungsprozess einfließen.“
Auf Nachfrage nach der Analyse des Bedarfs erklärten Sie, dazu keine Auskunft geben zu können. Der Sachverhalt sei Ihnen unbekannt. Er werde im Hauptamt bearbeitet. Eine Analyse des Bedarfs lag also nicht vor.
Aus der Antwort:
Für die Prüfungen der Verwendungsnachweise bedient sich der Bürgermeister im Rahmen seiner Organisationsgewalt und Geschäftsverteilungskompetenz i.S.d. § 62 GO NRW der Mitarbeitenden des Hauptamtes, die diese Prüfungen in seinem Auftrag ausführen. Die aus den Prüfungen resultierenden Erfahrungen fließen dann selbstverständlich in einen zukünftigen Entscheidungsprozess mit ein.
Kommentar:
Ein Mitarbeiter des Hauptamtes hat geprüft. Der Bürgermeister kennt das Ergebnis angeblich nicht. Auf dieser Grundlage soll der Rat entscheiden.

Beispiel Grundstücksverkauf Schmittbüchel:

Aus unserem Antrag:
In der Beratung ging es um die Höhe des in der HH-Planuung realistisch anzusetzenden marktüblichen Preises. Dass Ihnen das Angebot UrbanPro vom 14.02.24 mit dem Preis bis zu 46 €/qm bereits vorlag, haben Sie verschwiegen.
Aus der Antwort:
… dass bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2024 der Bürgermeister erklärt hat, dass der Grundstücksverkauf noch beraten und beschlossen werden müsse. Zu dieser Beratung würden die Entscheidungsträger umfassend informiert, auch unter Beifügung der Verträge der beiden Interessenten. Der Ausschuss müsse dann entscheiden, zu welchem Preis verkauft werden solle.
Insofern kann von einem Verschweigen nicht die Rede sein, da eine Beratung und Beschlussfassung bis dato noch nicht möglich war und somit die Information keine entscheidungsrelevante Information gewesen wäre.
Kommentar:
Gerade weil Herr Schmunkamp das Angebot verschwieg, konnte Herr Golzheim sein Märchen verbreiten, dass UrbanPro nicht – wie von mir behauptet – 45 €/qm, sondern nur 30 €/qm anbiete, weil UrbanPro die Erschließungsstraßen abziehe. Herr Golzheim hatte behauptet, er habe das den Vertragsentwürfen entnommen. Ich hatte ihm seinen Irrtum vorgeworfen. Die Mehrheit glaubte mir.
Der Bürgermeister hätte sagen können: Mir liegt das UrbanPro-Angebot vor: 46 € für jeden qm, also 311.972 €. Genau das hat er verschwiegen.

Fazit:

Wie zu erwarten! Wortreiche Antwort, aber Note ungenügend!

Erwin Fritsch, 01.03.24

Die unendliche Geschichte: Schmittbüchel.

Seit 2020 läuft die Entwicklung des Baugebietes „Schmittbüchel“. Das heißt sie läuft nicht, sondern kommt nur stolpernd voran:

  • Ein Investor erhielt die Erlaubnis das 15 ha große Gebiet zu entwickeln und zu vermarkten.
  • Einige Grundstückseigentümer waren mit den vom Investor angebotenen Ankaufspreisen unzufrieden.
  • Der BM (Bürgermeister) „vermittelte“ zwischen Investor und Eigentümern bis zur Drohung, dass das Gebiet sonst im Flächennutzungsplan nicht mehr zu Wohnbebauung vorgesehen werden könne.
  • Die Drohung half nicht. Einige Eigentümer schlossen sich zu einer Interessengemeinschaft (IG) zusammen, fanden einen möglichen großzügigeren Investor und schlossen mit ihm Vorverträge.
  • Der Bauausschuss sollte am 23.05.23 das Problem lösen. Auf Vorschlag des BM beschloss er, dass nur der bevorzugte Investor das Gebiet entwickeln darf (6 Ja, 3 Nein und 3 Enthaltungen).
  • Die IG war davon unbeeindruckt und erwirkte am 20.09.23 ein Gespräch mit Bürgermeister (BM) und Fraktionsvertretern. Ergebnis: Der BM solle im Gespräch mit beiden Investoren eine Lösung suchen.
  • Ende Oktober 23 fand diese Besprechung statt. Ergebnis: keine Einigung zwischen den beiden Investoren, aber immerhin eine Lösung. Die Stadt sollte einen Rahmenplan für das Gesamtgebiet erstellen. Dann sollen getrennte Bebauungsplanentwürfe durch die Investoren für Ihre „Interessensbereiche“ erstellt werden.
  • Am 06.02.24 beschloss der Bau- und Planungsausschuss, dass die Verwaltung die Erstellung eines Rahmenplanes beauftragt. Der Rahmenplan bezieht sich auf die Grundstücke der FNP Festsetzung Wohngebiet „Schmittbüchel“ und dessen notwendiger Erschließung. Die Beauftragung erfolgt nach Genehmigung des Haushaltsplanes an das Planungsbüro VDH.
  • Damit hat der BM sich sehr viel Zeit gelassen. Der Rahmenplan (Kosten 10.000 €) hätte im IV. Quartal beauftragt worden sein. Den Beschluss hätte er in den Sitzungen 14.11.23 oder 05.12.23 fassen lassen können. Jetzt in 2024 muss erst die Haushalts-Genehmigung der BezReg abgewartet werden.

Ein schon etwas anrüchiges Detail:

Ein Grundstück im Bereich „Schmittbüchel“ gehört der Stadt. Im Entwurf des HH-Plans 2024 war dessen Verkauf zu dem vom „bevorzugten“ Investor angebotenen Preis eingeplant. Wir beantragten den Verkauf zum „marktüblichen“ Preis, den der andere Investor anbietet (Anträge der Fraktionen Lfd.Nr. 5). Die Differenz liegt über 100.000 €, entspricht 25 Punkten Grundsteuer B. Der BM war dagegen. Den Haupt- und Finanzausschuss überzeugte er nicht. Er stimmte unserem Antrag zu.

Erwin Fritsch, 01.03.24

 

 

Israel-Flagge

Wir wünschen uns eine Welt in der wir alle in Frieden und Freiheit leben können. Die gibt es aber nicht, sondern Hungersnöte, Krisen und Kriege an vielen Orten.

Besonders betreffen uns:

  1.  Putins verbrecherischer Überfall auf die Ukraine.
    Wenn es der Ukraine nicht gelingt sich zu verteidigen, steht Putin an der Grenze zur NATO.
  2. Der Terror-Anschlag der Hamas auf Israel.
    Dass die Existenz Israels deutsche Staatsräson ist, liegt in unserer geschichtlichen Verantwortung.

Bereits beim Flaggen-Beschluss am 17.10.23 (Kommentar dazu) zeigte sich, dass Herr Schmunkamp dafür keinerlei Sensibilität hat. Nur er argumentierte zunächst dagegen, stimmte dann letztlich doch dafür.
Umso überraschender war seine Mail an die Ratsmitglieder vom 08.11.23. Er schlug vor den Beschluss zu ändern und ersatzweise eine „Friedensfahne“ zu setzen. Dazu sollten die Fraktionen über die Fraktionsvorsitzenden ihr Einverständnis geben.

Unsere Antwort:

Sehr geehrter Herr Schmunkamp,

gestern nahm unserer Ministerpräsident in Köln an einem Schweigemarsch zum Vorabend des Jahrestages der Pogromnacht teil. In einem Interview dazu erklärte er. dass es natürlich nicht reicht zu schweigen sondern auch notwendig ist sich angesichts der antisemitischen Vorfälle klar und deutlich zur unser Solidarität zu Israel und in Deutschland lebenden Juden zu äußern.
Ungefähr gleichzeitig gelang Ihnen mit Ihrer Mail ein verblüffendes Timing.

Wir lehnen Ihren absurden Vorschlag ab!

Unsere Stellungnahme im Einzelnen:

Sie schreiben: „Sowohl Feuerwehr als auch Schulen bitten darum von der Umsetzung Abstand nehmen, da sich beide als neutrale und für alle Menschen gleichermaßen zur Verfügung stehende Einrichtungen sehen. Bei beiden gibt es Mitglieder bzw. Schülerinnen und Schüler der verschiedensten Religionen und Staatsangehörigkeiten. Das Zusammenleben und das Gemeinschaftliche funktionieren sehr gut. Mit dem Hissen der israelischen Flagge (und auch der ukrainischen) würde diese Neutralität jedoch in Frage gestellt bzw. man würde Gefahr laufen, die Menschen, die sich nicht unter dieser Flagge sehen auszugrenzen oder zu stigmatisieren.“

Wir erklärten Ihnen:
Weder Feuerwehr noch Schulen sind neutrale Einrichtungen. Es sind Einrichtungen unseres Staates und haben sich an unsere staatliche Ordnung zu halten!
Wenn Sie Probleme mit einem Beschluss des gewählten Rates haben, können sie ein Bürgerbegehren versuchen.

Sie schreiben: „Daneben besteht aber auch die Sorge vor Übergriffen auf Personen oder die Einrichtungen an sich, die mit dem Hissen der Fahne in Verbindung gebracht werden. Diese Sorge ist nicht unberechtigt. Seit Beginn der jüngsten Eskalation in Nahost ist die Zahl der Straftaten mit antisemitischem Bezug deutlich angestiegen. Auf sog. Demonstrationen wird in Deutschland zur Gründung eines Kalifats aufgerufen; für die unterschiedlichsten islamistischen Terrororganisationen wird ganz offen Sympathie bekundet.“

Wir erklären Ihnen:
Gerade deshalb gilt es sich klar und eindeutig zu positionieren. Also: Flagge zu zeigen!

Sie schreiben: „Vor diesem Hintergrund schlage ich nach Rücksprache mit den Schulleitungen und der Feuerwehr vor, durch das Hissen einer Friedensfahne (weiße Taube auf blauem Grund) statt einer speziellen Landesflagge unsere Solidarität mit allen Betroffenen von Kriegshandlungen ausdrücken. So würde man z.B. allen gewaltsamen Konflikten Rechnung tragen können.“

Wir erklären Ihnen:
Mit diesem Vorschlag führen Sie die Argumentation fort, mit der Sie im Rat vergeblich versucht hatten den dann – auch mit Ihrer Stimme – einstimmigen Beschluss zu verhindern.
Ihre Aufgabe ist es Ratsbeschlüsse umzusetzen.
Argumentationshilfen bei Personen zu suchen, die auch Probleme haben sich mit unserer Staatsordnung und Staatsräson zu identifizieren, ist nicht Ihre Aufgabe.

Aus seiner Antwort:

„In der Schulleiterdienstbesprechung habe ich in Kenntnis der Bedenken aus der Feuerwehr abgefragt, wie die Schulen den Beschluss empfinden und es wuchs der Wunsch eine neutrale Flagge zu nehmen, die gleichzeitig alles beinhaltet. Das Ziel also nicht aus den Augen verliert. Ihnen das vorzuenthalten finde ich nicht richtig. Die Feuerwehr hat gleichzeitig über Löschgruppenführer diese Bedenken geäußert.

Doch ich halte es nun kurz: die ersten Rückmeldungen aus den anderen Fraktionen waren wesentlich sachlicher und klar, ebenfalls auf den Bestand des Beschlusses ausgerichtet, so dass wir die Umsetzung nun an den Schulen und Gerätehäusern vornehmen. Diese habe ich bereits heute Mittag informiert und veranlasst.“

Fazit:

Nicht nur Herrn Schmunkamp gelingt es nicht Täter und Opfer zu unterscheiden.
Die Palästinenser im Gaza-Streifen sind Geiseln der Hamas.
Die schrecklichen Bilder von dort, sind von der Hamas für ihre Propaganda gewollt!

Erwin Fritsch, 12.11.23 

 

Millionen für Schmidt – Kein Geld für Bildung

Millionen für Schmidt!

Für den Ortsteil Schmidt war in Zusammenarbeit mit einer Planungsgesellschaft ein „Masterplan“ entwickelt worden. Dazu gab es mehrere Gremiensitzungen und Bürgerinformationen. Der Ablauf dabei ging nach dem Wünsch-Dir-was-Prinzip:

  • Was hätten Sie gerne?
  • Darf es auch ein bisschen mehr sein?

Die Frage wer das wann und wie bezahlen soll, blieb völlig ausgeblendet. Der so entstandene Plan enthält neben sinnvollen Vorschlägen auch einige völlig überzogene Vorhaben:

  • Im Bereich des Ortseingangs soll in Kooperation mit dem Nationalpark Eifel, den ortsansässigen Vereinen und Gastronomen sowie ggf. dem Deutschen Roten Kreuz (DRK-Bereitschaft, Einsatz- und Ausbildungszentrum Bevölkerungsschutz des Kreises Düren) ein „Ankunftszentrum“ entstehen. Wer es betreibt und wer die Betriebskosten trägt ist noch völlig offen.
  • Dort soll auch ein „Mobilitätshub“ die ankommenden Verkehrsströme lenken und bündeln. Bei den zahlreichen Verkehrsströmen werden denkbare, aber weder finanzierte noch ernsthaft geplante Buslinien und irgendwann autonom fahrende Shuttles aufgezählt.
  • Die derzeitige Außenstelle der Verwaltung soll zum „Bürgerbüro“ ausgebaut werden. Für eine Verwaltung, die schon jetzt nicht in der Lage ist innerhalb kurzer Zeit einen Termin im Einwohnermeldeamt anzubieten, eine absurde Vorstellung. Das könnte nur mit einem unverantwortbaren Personalaufwuchs funktionieren.

Wie hoch die z.Z. auf ca. 15 Mio. € geschätzten Kosten tatsächlich werden und ob die Folgekosten finanzierbar sein werden ist noch völlig offen.

Nach unserem Verständnis ist der so entstandene „Masterplan“ eine Zielsetzung, die aufzeigen soll, wie die weitere Entwicklung dieses Ortsteils idealerweise ablaufen soll. Natürlich mit der Möglichkeit diesen Plan auch noch ändern, ergänzen, fortschreiben zu können.
Der Bürgermeister sieht das anders. Er legte am 24.10.23 dem Stadtentwicklungsausschuss das Millionen-Projekt vor und erwartete, dass der Ausschuss die Billigung und die Beantragung der notwendigen Fördermittel empfiehlt.
Das funktionierte nicht. Es gab mehrere Einzelanträge, die keine Mehrheit fanden, der Vorschlag des Bürgermeisters auch nicht.

Kein Geld für Bildung?

Der „Stärkungspakt“ hatte die Streichung freiwilliger Leistungen erzwungen. Betroffen waren der Zuschuss an das Franziskus-Gymnasium in Vossenack und zahlreiche Zuwendungen an Vereine. Dabei wurde die Musikschule als Verein wie jeder andere betrachtet ohne zu erkennen, dass die Musikschule eine Bildungseinrichtung (vergleichbar mit der Volkshochschule) ist.
Den Antrag des Franziskus-Gymnasiums den Zuschuss wieder zu zahlen legte der Bürgermeister dem Schulausschuss am 31.10.23 vor und verlangte ihn abzulehnen.
Begründet wurde dies mit der durch das Gymnasium entstehenden Konkurrenz zur Sekundarschule bei den Schulanmeldungen und die Haushaltslage.

Schulanmeldungen

Die Sekundarschule Kreuzau/Nideggen ist eine hervorragend aufgestellte Sekundarschule, die einen guten Ruf hat und zahlreiche Leistungsnachweise erbracht hat. Unabhängig davon streben viele Eltern für ihre Kinder einen Real- oder Gymnasialschulabschluss an. An der Realschule Zülpich gibt es eine „Nideggen-Klasse“. 10 % der Schüler am Franziskus-Gymnasium kommen aus Nideggen.

Haushaltslage

Grundlage für die damaligen Zahlungen war ein Vertrag des Gymnasiums mit dem Kreis Düren, den Gemeinden Simmerath und Hürtgenwald und der Stadt Nideggen. Er regelte einen jährlichen Zuschuss zum Eigenanteil. Die letzten Zahlungen der Stadt lagen unter 10.000 €.
Mit dem Ende des Stärkungspaktes gönnten sich die politischen Vertreter sofort zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten, ausreichend hohen und regelmäßig angehobenen Aufwandsvergütungen weitere „Zuwendungen an die Fraktionen“ in der Höhe von 9.400 € jährlich (weil die MFN-Fraktion dies für sich ablehnt in der Höhe von 8.000 €).
Immerhin ein Betrag in den Größenordnungen, die als Zuschuss für das Gymnasium oder die Musikschule in Frage kommen.

Wir beantragten:
„Die Verwaltung wird beauftragt die voraussichtlichen Kosten für

  • den Zuschuss an das Franziskus-Gymnasium
  • und eine Wiedereinführung der Musikschule in Nideggen

zu ermitteln und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen.“

Es ging also zunächst nur darum die Größenordnung zu ermitteln um dann im zuständigen Finanzausschuss zu entscheiden.

Die Mehrheit lehnte das trotzdem ab.

Erwin Fritsch, 06.11.23

Erstaunliche Anträge

Flüchtlingsausschuss: Der Antrag ist flüchtig

Ich wurde auf einen „Ausschuss für Flüchtlingsangelegenheiten und Integrationsmaßnahmen“ angesprochen, den die Grünen schon 2022 beantragt haben sollen. Daran kann ich mich nicht erinnern.

Tatsächlich lässt sich der Antrag der Grünen auf ihrer Web-Site finden. Aber nur dort. Im Rat 05.04.22 tauchte er nicht auf und wurde seitdem auch nicht vorgelegt.

Zurückgezogen

Die SPD legte dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 24.10.23 einen Antrag vor. Die Wasserzweckverbände und die Abwässerentsorger sollten ihre Strategie zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes dem Ausschuss erläutern.

Die Stadt Nideggen ist Mitglied in diesen Verbänden. Sie stellt aus dem Rat Mitglieder in den Entscheidungsgremien dieser Verbände.
Wir hätten uns mit diesem Beschluss gegenüber den anderen Verbandsmitgliedern lächerlich gemacht, weil wir unseren Vertretern nicht trauen.

Herr Naas zog den Antrag zurück.

 

Erwin Fritsch, 25.10.23

Unser Bürgermeister und unsere Staatsräson

Die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar. Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes.
(Angela Merkel 2008 vor der Knesset)

Dass die Sicherheit Israels Teil unserer Staatsräson ist, wurde vom Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler und Politikern aller Richtungen seit dem Hamas-Überfall auf Israel permanent wiederholt.
Was hat Herr Schmunkamp mit der Staatsräson zu tun? Nichts! Er kennt sie nicht! Sie interessiert ihn nicht! In den Sportnachrichten wird er sie auch nicht finden.

Was ist passiert?

Nach dem Überfall Russlands gegen die Ukraine beschloss der Rat einstimmig die Beflaggung städtischer Gebäude mit der Ukraine Flagge.
Das war damals eine Selbstverständlichkeit um die Solidarität mit der Ukraine zu demonstrieren.
Nach dem Hamas-Überfall sollte es jetzt mindestens genauso selbstverständlich sein die Solidarität mit Israel zu zeigen.

Wir stellten deshalb den Antrag:
„Der Rat beschließt die zusätzliche Beflaggung städtischer Gebäude mit der israelischen Flagge.“

Unser Bürgermeister

Er war der Einzige der sich dagegen äußerte!
Seine Argumente:

  • Es gibt auch städtische Gebäude mit nur einem Fahnenmasten. Wie sollen da 2 Flaggen angebracht werden.
    Herr Keß (SPD) mischte sich mit einer konstruktiven Lösung ein. Bei allein stehenden Masten wird nur die israelische Flagge gehisst und auf der Web-Site der Stadt das begründet und auf die weiter bestehende Solidarität mit der Ukraine hingewiesen.
  • Es gäbe so viele Konflikte und Krisenherde auf der Welt. Da könne man doch nicht jedes mal beflaggen.

Für ihn ist der Hammas-Überfall auf Israel also nur einer von vielen Konflikten.
Unsere besondere Verantwortung für das Existenzrecht Israels ist ihm fremd!

Unser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Dass er nicht als einziger dagegen stimmen kann, hat der Bürgermeister dann noch rechtzeitig begriffen.

Was braucht man, um erfolgreich zu sein? Unwissenheit und Selbstvertrauen.
(Mark Twain)

Erwin Fritsch, 22.10.23

Schmittbüchel-Blokade ungelöst

Der Versuch nördlich des Schulzentrums ca. 15 Hektar als Baugebiet Schmittbüchel zu entwickeln war von Beginn an auf einen falschen Weg gebracht worden.
Sofort nachdem die Firma F & S den Bürgermeister mit ihrer Geschäftsidee begeistert hatte, wurde die Planung publiziert. Verständlicherweise wollten auch die Eigentümer von dieser Entwicklung profitieren. UrbanPRO trat als zweiter möglicher Investor auf und machte den Eigentümern bessere Angebote. Das Engagement des Bürgermeisters ging bis zu „nichtöffentlichen“ Gesprächen mit Eigentümern.

Schon am 11.03.22 hatten wir in der MFN-Info geschrieben:
„Wenn ein Bürgermeister sich da einmischt und „vermittelnd“ tätig wird, begibt er sich in eine Grauzone, in der nicht mehr klar ist, ob er im Interesse Nideggens oder in seinem oder dem des Investors handelt.“

In der Sitzung des Bauausschusses am 23.05.23 sollte der Ausschuss beschließen ob die Entwicklung durch F & S oder durch UrbanPro durchgeführt wird. Sollten die Eigentümer dann nicht an den Entwickler verkaufsbereit sein, sollte die Umwandlung vom Bauland in Grünland angedroht werden. Der Ausschuss entschied sich mehrheitlich für F & S, verzichtete aber auf die rechtlich kaum durchsetzbare Drohung.

Aktuell:

  • hat F & S zwei Kaufverträge für Grundstücke.
  • ein Eigentümer will grundsätzlich nicht verkaufen.
  • ein Grundstück ist Eigentum der Stadt.
  • für die anderen 13 Grundstücke liegen Verkaufsverträge an UrbanPRO beim Notar, bzw. sind noch in Verhandlungen.

Zur Problemlösung legte der Bürgermeister dem Rat am 02.08.23 ein Satzung vor, die der Stadt das Vorkaufsrecht für das Gebiet einräumt. Bei Ausübung des Vorkaufsrechtes kann die Stadt Verträge übernehmen muss dann aber auch den festgelegten Vertragspreis zahlen.
Sie könnte aber auch die Verträge an F & S übergeben. F & S müsste dann den Preis zahlen, den sie nicht akzeptieren wollte. Dass die Stadt dann den Differenzbetrag (Millionenhöhe!) übernimmt, kann Herr Schmunkamp doch nicht ernsthaft wollen.
Auf Nachfrage behauptete er tatsächlich: Nein. Die Stadt wolle die Grundstücke selbst ankaufen und entwickeln. Eine Aussage die seinem Schriftverkehr mit F & S deutlich widerspricht.
Die Mehrheit beschloss die Satzung.

Ist damit das Problem gelöst? Überhaupt nicht:

Die UrbanPRO-Verträge enthalten 2 Bestimmungen:

  • Wirksamwerden des Vertrages erst, wenn UrbanPRO den städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung erhält.
  • Bindung des Verkäufers an den Vertrag bis 2026.

Damit gibt es bis 2026 keine wirksamen Verträge. Also auch kein Vorkaufsrecht. Ich hatte Herrn Schmunkamp auf diese Rechtslage hingewiesen. Er ignorierte das.

Audiodatei:

Ich frage mich, warum er sich in eine derartige F & S-Abhängigkeit manövrieren konnte.

Erwin Fritsch, 06.09.23

Provinzposse

Das Problem:

Für ca. 105 T€ bestellte die Stadt neue Funkgeräte für die Feuerwehr. Die Notwendigkeit der Bestellung ist völlig unumstritten. Nur wurde vergessen, die Beschaffung beschließen zu lassen. Nun lag die Rechnung vor und musste vor der nächsten Sitzung bezahlt werden.

Fehler können passieren. Entscheidend ist, wie man damit umgeht.

Die richtige Lösung:

Der Bürgermeister hätte:

  • die Bezahlung auf seine Verantwortung veranlassen können.
  • in der nächsten planmäßigen Ratssitzung den Rat informieren können, dass ein Fehler passiert ist und künftig nicht wieder vorkommen wird.
  • die Verantwortung dafür übernehmen können.
  • die Beschaffung nachträglich beschließen lassen können. Das wäre reibungslos über die Bühne gegangen.

Die Schmunkamp-Lösung:

  • Der Rat wurde mit verkürzter Ladungsfrist in der Ferienzeit zum 02.08.23 einberufen.
  • Die Dringlichkeit wurde begründet:
    „Speziell der TOP 9 Beschaffung von digitalen Handfunkgeräten für die Feuerwehr löst jedoch diese Verkürzung aus, da das Zahlungsziel 04.08.2023 eingehalten werden muss und der Rat vorab aufgrund der Rechnungssumme zu beteiligen ist.“
  • Der Tagesordnungspunkt wurde – abweichend von der Geschäftsordnung – in den nichtöffentlichen Teil eingeplant.

Ablauf in der Sitzung:

  • Ich beantragte im TOP Regularien die Beschaffung in den öffentlichen Teil zu verschieben.
  • Der Bürgermeister beteuerte, dass Vergaben nichtöffentlich seien.
  • Ich las aus der Geschäftsordnung vor, dass Auftragsvergaben nur dann nichtöffentlich sind, „soweit es für die Beratung des jeweiligen Ausschusses oder des Rates unerlässlich ist, dass von den Betroffenen als vertraulich gekennzeichnete Informationen, beispielsweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Gegenstand der Beratung werden.“
    Genau das trifft hier nicht zu!
  • Der Bürgermeister behauptete nun zumindest der Verkaufspreis müsse im Interesse der Firma vertraulich bleiben.
  • Ich las ihm den nächsten Satz aus der Geschäftsordnung vor: „Der Angebotspreis ist nicht vertraulich.“
  • Dann konnten wir endlich die Änderung der Tagesordnung beschließen.
  • In der Sitzungsvorlage stand:
    „Der zuständige Sachbearbeiter ist irrtümlich davon ausgegangen, dass … hat den Auftrag ohne den notwendigen Ratsbeschluss erteilt. Diesen Umstand bitte ich zu entschuldigen und die Ermächtigung ausnahmsweise nachträglich zu erteilen.“
  • In der Beratung warf ich ihm deshalb vor die Verantwortung auf die unterste Ebene seiner Verwaltung – die er zu organisieren hat – abzuwälzen.
  • Auch da fand er eine Ausrede: Im Kopf der Sitzungsvorlage stehe doch „Der Bürgermeister“.
  • Das wollte ich dann doch nicht weiter vertiefen!

Dann endlich wurde die Beschaffung nachträglich einstimmig genehmigt.

Erwin Fritsch, 04.08.23

Kostenbremse

Für das Projekt „Denkmallandschaft Nideggens Tore“ wurde dem Bauausschuss am 23.05.23 das Ergebnis für den ersten fertig geplanten Bereich vorgelegt. Aus dem Grünstreifen an der Stadtmauer im Bereich Zülpicher Tor soll der „Alveradispark“ werden.
Zitat Beschlussvorlage:
„.. dass mit der Umgestaltung langfristig, nachhaltig und zukunftsfähiger Raum geschaffen wird, welcher den Anforderungen der Bevölkerung und des Tourismus für die nächsten 20-30 Jahre gewachsen ist.“

Vorgelegt wurde ein Plan mit den vorgesehenen Maßnahmen und die Kostenschätzung.
Aus den ursprünglich geplanten 708.449 € sollen es jetzt 1.491.946 € werden. Eine Kostensteigerung um rund 111 %. Das Projekt wird zwar zu 90 % gefördert, aber jeder EURO Mehrkosten geht zu Lasten der Stadt.
Das bedeutet:
Aus 70.845 € Eigenanteil werden 854.343 €. Eine Kostensteigerung: um 1.106 %!

Entsprechend ungehalten reagierte der Ausschuss. Die Ablehnung ging bis zur Forderung auf Abbruch des Gesamtprojektes. Darüber ungehalten zeigte sich nun der Bürgermeister. Er habe ja nur in die Planung aufgenommen, was in Bürgerbeteiligungen gefordert worden sei. Das ist die Hauptursache. Die Bürgerbeteiligungen liefen nach dem Motto Wünsch-Dir-Was. Von Kosten war dabei nicht die Rede. Dass eine Kostensteigerung um 1.106 % der Bürgerwille sei, ist eine reichlich kühne Behauptung.

Dass zwischen Abgabe Förderantrag und Fertigstellung der Planung Kostensteigerungen auftreten, ist nicht überraschend. Die beste und teuerste Lösung zu wählen ist aber sicher nicht Bürgerwille.

Wir stellten deshalb den Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kostenrahmen gemäß Förderantrag maximal um 15 % zu überschreiten um den Alveradispark zu gestalten.
Der Antrag wurde mit 3 Gegenstimmen (FDP und Grüne) angenommen.

Sollten bei der Vorlage der Ergebnisse der anderen Planungsbereiche ähnliche – nicht hinnehmbare – Kostensteigerungen auftreten, muss über einen kompletten Abbruch des Gesamtprojektes entschieden werden.

Erwin Fritsch, 11.06.23