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Bauausschuss 26.06.18

Herstellung der Herzogstraße, Schulstraße und Röttgenstraße

Über das Straßeninvestitionsprogramm 2018 hatten wir in der MFN-Info 2/2018 am 23.02.18 ausführlich berichtet. Nun sollte der Bauausschuss die Herstellung von 3 Straßen beschließen.

Die Beschlussvorschläge des Bürgermeisters:

Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt:
1. Die Herstellung der Herzogstraße erfolgt gem. Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes; sofern KAG, als Anliegerstraße.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der die Anlieger der Herzogstraße eingeladen werden.
3. Über das Ergebnis wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

1. Der Bau-, Planung-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt die Herstellung der Straße Schulstraße im Stadtteil Wollersheim nach KAG.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der die beitragspflichtigen Anlieger der Straße eingeladen werden.
3. Über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

1. Der Bau-, Planung-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt die Herstellung der Straße Röttgenstraße im Stadtteil Schmidt nach KAG.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Entwurfsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, zu der die beitragspflichtigen Anlieger der Straße eingeladen werden.
3. Über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

(Die Tagesordnung mit dem Beschlussvorlagen und Anlagen finden Sie unter diesem Link.)

Diese Reihenfolge (erst Ausschussbeschluss, dann „Bürgerbeteiligung“) halten wir schon immer für grundsätzlich falsch. Bei allen Beratungen zur Änderung der KAG-Satzung hatten wir genau die umgekehrte Reihenfolge gefordert: Erst Bürgerbeteiligung, dann Beschlussfassung im Ausschuss. Nur so entsteht eine „echte“ Bürgerbeteiligung, bei der die Betroffenen gehört und ihre Argumente berücksichtigt werden.

Bisher konnten wir uns damit nicht durchsetzen (im Ausschuss haben wir 2 von 6, im Rat 6 von 29 Stimmen.

Diesmal gelang es nach längerer Diskussion den Ausschuss von unserem Antrag zur überzeugen. Wir beantragten:

„Vor endgültiger Beschlussfassung des Ausschusses über die Herstellung der Herzogstraße, Schulstraße und Röttgenstraße sind öffentliche Anliegerbeteiligungen durchzuführen. Dazu sind auch Rats- und Ausschussmitglieder einzuladen.“

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Nun liegt es an den betroffenen Anliegern, wie sie ihre Interessen vertreten. Alle anderen Interessierten können zuhören und feststellen, wie die Vertreter der Stadt handeln.

Zusatz 28.08.18:
Wegen der nun notwendigen Bürgerbeteiligungen, wird die Bauausschusssitzung möglicherweise vom 02.10.18 in den November verschoben.
Der Zeitablauf des Straßeninvestitionsprogramms (MFN-Info 2/2018, Seite 2) wird um ein Jahr geschoben.

Klage gegen den Genehmigungsbescheid „Lausbusch“

Rechtsanwalt Brauns hatte am 22.06.18 der Stadt Nideggen mitgeteilt:

„Eine Klage gegen den Genehmigungsbescheid bezüglich 5 Windenergieanlagen auf dem Vorranggebiet „Lausbusch“ des Landkeises Düren vom 5.6.18 halte ich insbesondere unter dem Aspekt des beim OVG anhängigen Normenkontrollantags für zweckdienlich und auch für erforderlich.
Wird gegen den Genehmigungsbescheid nicht vorgegangen, erwächst dieser in Bestandskraft. Auch die Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens macht dann kaum noch Sinn.“

Wir hatten deshalb die Aufnahme des TOP Klage Windenergieanlagen Lausbusch beantragt. Zu diesem TOP beantragten wir dann:

„Die Stadt klagt gegen den Genehmigungsbescheid für die WKA Lausbusch. Auf das Eilverfahren wird verzichtet.“

Der Antrag wurde angenommen.
6 Ja-Stimmen MFN, CDU, FDP) und 3 Nein-Stimmen (SPD, Grüne, Unabhängige).
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde dann beschlossen, RA Brauns mit der Klage zu beauftragen. Das ist inzwischen erfolgt.

Deshalb rate ich Nideggener Bürgern nicht zusätzlich zu klagen bzw. bereits eingereichte Klagen zurückzunehmen.
Wenn Nideggen gewinnt, sind weitere Klagen nutzlos.
Wenn Nideggen verliert, werden auch andere Kläger erfolglos bleiben und unnötige Kosten tragen.

Soweit Nideggener Bürger sich finanziell gegen den Windkraft-Unsinn engagieren wollen, sollten sie ihre Finanzmittel für möglicherweise notwendige Klagen gegen Windräder in Nideggen einsetzen.

Erwin Fritsch, 30.07.18

Rat 08.05.18

Gestattungsvertrag für Kreuzauer WKA

Am 20.03.18 hatte der Bauausschuss den fast schon unsittlichen Bürgermeister-Vorschlag zurückwiesen, für eine einmalige Zahlung von 30.000 € die 30-jährige Nutzung eines Nideggener Weges für Bau und Unterhaltung der südlich der L33 von der Windenergie Kreuzau GmbH & Co. KG (REA GmbH und RURENERGIE mit ca. 4 Mio. € indirekter Beteiligung des Kreises Düren) geplanten Kreuzauer WKA zu erlauben.

Der Bürgermeister wollte sich mit diesem Beschluss nicht abfinden und startete einen neuen Versuch: Nun legte er dem Rat einen neuen Vorschlag vor.

Nun sollten die Kosten für die WKA-Planer durch „Instandsetzung des dann in Mitleidenschaft gezogenen Weges durch eine Schwarzdecke“ um weitere 30.000 € verdoppelt werden. Das bestätigt den Hinweis von Herrn Hensch (FDP) im Bauausschuss, dass 30.000 € ein allzu bescheidenes Verhandlungsergebnis sei. Es ist aber noch kein Grund, den WKA-Planern entgegenzukommen.

In Beschlussvorlagen sollten unter „Darstellung des Sachverhaltes“ die zur Beschlussfassung notwendigen Fakten objektiv dargestellt werden. Dies war in der vorliegenden Vorlage nicht der Fall:

  1. Die Formulierung „Insofern ist es emotional nachvollziehbar“ ist völlig unangebracht. Hier handelt es sich um eine subjektive Bewertung des Abstimmungsverhaltens von Rats- und Auschussmitgliedern durch den Bürgermeisters, die ihm an dieser Stelle nicht zusteht.
    Inhaltlich weisen wir diesen Vorwurf entschieden zurück. Unser Abstimmungsverhalten ist nicht emotional geprägt, sondern Ergebnis sachlicher Abwägungen.
  2. Die Formulierung „Als Teil dieses Rechtsstaates würde die Mehrheit sicherlich nach Abschluss des Verfahrens einen Abschluss des Gestattungsvertrages mit weniger Skepsis gegenüberstehen, als in der jetzigen Phase.“ ist eine genauso unangebrachte Spekulation. Sie impliziert, dass ein vom Vorschlag des Bürgermeisters abweichendes Verhalten der Ratsmitglieder rechtswidrig sein könne.
    Auch bei einem Scheitern der Normenkontrollklage werden wir nichts unternehmen, um dem Investor Kosten zu ersparen und uns dabei, wie bisher, absolut rechtskonform verhalten.

Der Vorschlag des Bürgermeisters wurde von der CDU-MFN-FDP-Mehrheit abgelehnt.

Erwin Fritsch, 10.05.18

Bauausschuss 20.03.18

V: Bestehende WKA bei Ginnick
B: Bestehende WKA bei Berg
S: Bestehende WKA bei Thuir/Thum (198 m)
L: geplante Kreuzauer WKA (175 m)
A: Nideggener Potenzialzone (150 m, 30,9 ha)
F: Nideggener Potenzialzone (55,6 ha)
G: Nideggener Potenzialzone (13,9 ha)
F und G: ohne Höhenbeschränkung

Windkraft Nideggen

„Nideggens Kapital ist der Wind“ erklärte Herr Schruff, REA GmbH, am 21.11.13 in einer nicht öffentlichen Informationsveranstaltung zu der Frau Göckemeyer ihn eingeladen hatte, um die Fraktionen von ihren Plänen (darunter eine gemeinsame Nideggen-Kreuzau Konzentrationszone) zu überzeugen. Das gelang damals nicht. Am 28.01.14 stoppte unser Rat die Planung.

Nach dem Bürgermeisterwechsel nahm Herr Schruff den nächsten Anlauf. Am 17.01.17 billigte der Bauausschuss die Wiederaufnahme des Planungsverfahrens. Am 23.05.17 beauftragte er dann die Verwaltung mit dem Aufstellungsverfahren für die FNP (Flächennutzungsplan)-Änderung. Unsere 2 (von 9) Stimmen im Ausschuss reichten für den Einspruch, um den Beschluss bis zur nächsten Ratssitzung zu stoppen.
Damit dort nichts schief ging, richtete die REA GmbH am 30.06.17 eine an Nötigung grenzende „dringliche Empfehlung“ an die CDU.
Es ging trotzdem schief! Der Rat folgte zwar dem Bürgermeister-Vorschlag, den Einspruch zurückzuweisen, ließ aber den Auftrag zur Einleitung der FNP-Änderung weg.
Dem stimmten auch wir mit „klammheimlicher Freude“ zu!

Am 20.03.18 stellte nun der Vertreter des Planungsbüros seine (oder die des Bürgermeisters?) Planung mit den Potentialzonen A, F und G vor.
Wenn diese Planung umgesetzt wird, gibt es eine durchgehende Windradkulisse von Kreuzau über Nideggen bis Vlatten.

Wieder sollte der Bauausschuss für die Einleitung des Verfahrens stimmen. Diesmal beantragte die CDU das Verfahren bis zum neuen Windkrafterlass der Landesregierung zu vertagen. Mit CDU, MFN, FDP-Stimmen wurde das beschlossen. Der BgM war not amused. Er fragte sich, was sich seit dem Aufstellungsbeschluss des Ausschusses geändert hat (Frau Kraft ist nicht mehr Ministerpräsidentin, sondern RAG-Aufsichtsratsmitglied. Es gibt eine neue Landesregierung!). Sein Argument für seinen Vorschlag: Es handele sich ja nur um Potentialflächen, die im Zuge der „frühzeitigen Beteiligung“ noch geändert werden können. Es macht aber wenig Sinn für diese Planung Geld für die Artenschutzprüfung auszugeben, bevor der neue Erlass greift.
Ob es der neuen Landesregierung gelingt ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen ist noch offen. Minister Pinkwart ist leider auf die vom grünen Umweltminister „geerbten Fachleute“ angewiesen.

Die Kreuzauer WKA-Planung „Lausbusch“

Dass CDU-MFN-FDP auch den fast schon unsittlichen BgM-Vorschlag zurückwiesen, für 30.000 € Einmalzahlung die 30-jährige Nutzung eines Nideggener Weges für Bau und Unterhaltung der 3 südlich der L33 geplanten Kreuzauer WKA (L) zu erlauben, hätte den BgM nicht überraschen dürfen. Welchen Grund haben wir, der REA GmbH und der RURENERGIE einen kostengünstigen Weg für den Bau von WKA einzuräumen, gegen deren Bau wir gerichtlich vorgehen?
Dem konnte wirklich nur Herr Droste (Grüne) zustimmen!

Nideggen kann die unkoordinierte Energiewende nicht retten!

Energie aus Windkraft: Was läuft da schief?

Die 198 m hohen Windräder zwischen Thum und Thuir stehen trotz Widerstand und Klage der Stadt Nideggen. Erbarmungslos hat man den Bürgern von Thuir und Thum die Betonriesen im Abstand von ca. 6oo m vor die Häuser gesetzt. Die Geräuschbelastung ist so, als ob ständig ein Flugzeug in der Luft ist. Aber den Kreis Düren als Genehmigungsbehörde stört das nicht. Es sollen von Kreuzau aus 5 weitere 175 m hohe Windradtürme (L) direkt an die Grenze von Nideggen gebaut werden. Die Denkmalbehörden sagen, das passt nicht zur Historischen Innenstadt, die Naturschutzverbände sind strikt dagegen und die Bürger von Nideggen protestieren gegen die Zerstörung ihrer Wohnumwelt. Nachdem ein ursprünglicher Investor, vermutlich mangels Rendite für „nur“175 m hohe Windräder, aus dem Projekt ausgestiegen ist, soll es jetzt von der REA und der RURENERGIE realisiert werden. Den Kreis Düren wird seine Beteiligung an der RURENERGIE für dieses Projekt ca. 4 Mio. € kosten. Das Rendite-Risiko liegt damit bei den Kommunen. Unseren BgM, der sonst sehr eifrig für eine Senkung der Kreisumlage eintritt, scheint das nicht zu stören.

In Deutschland haben wir jetzt über 28.000 WKA in Betrieb. Die installierte Leistung deckt an stürmischen Tagen bis zu 60% des Bedarfes. Da ja auch andere Stromanlagen produzieren, wird an diesen Tagen der hochsubventionierte Windstrom verworfen oder an die ausländischen Nachbarn verschleudert. Im Durchschnitt stammen nur 2,8% des Energieverbrauchs aus Windenergie. Das wird so bleiben bis eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Stromspeicherung möglich wird. Für die erfahrungsgemäß bis zu 14 Tage dauernden Schwachwindperioden müssen weiterhin konventionelle Kraftwerke in Bereitschaft gehalten – und dafür bezahlt – werden. Das Helmstedter Kraftwerk „Buschhaus“ steht seit 2016 für 50 Mio. € jährlich in „Sicherheitsbereitschaft“. Wenn es gebraucht wird verheizt es dann Braunkohle. „Bis 2020 sollen 8 weitere Kraftwerksblöcke abgeschaltet werden. Die Stromkunden kostet das insgesamt 1,6 Milliarden EURO. (DIE ZEIT 13/2018)

Die Gesundheitsgefahr durch Infraschall wird inzwischen international ärztlich anerkannt. In Deutschland sieht man „Untersuchungsbedarf“ und lässt die Windkraftlobby weiter wirken. Wenn dann Studien handfeste Ergebnisse liefern werden, gilt für bestehende WKA Bestandschutz.

Energie aus Biomasse: Was läuft da schief?

Nach langjähriger Förderung des Biomasse-Anbaus wird im Durchschnitt 6,2 % des Stromverbrauchs aus Biomasse erzeugt. Die Kosten dafür: Düngemittel- und Pestizid-Einsatz, Verlust an Artenvielfalt, Bienen-, Insekten- und Vogelsterben. Um das grüne Gewissen zu beruhigen reicht es anscheinend Landwirte zu beschuldigen und Blühstreifen und Bienenweiden zu fördern.

Was hat die Energiewende bisher gebracht: Den teuersten Strompreis in Europa für private Haushalte!
Das trifft zuallererst die niedrigen Einkommensschichten. „Zeit für mehr Gerechtigkeit“ oder „Politik für kleine Leute“ geht anders.

Nideggens Kapital ist nicht der Wind, sondern unsere noch weitgehend intakte Heimat!

Erwin Fritsch, 29.03.18

 

Anmerkungen zur MFN-Info 1/2018

Der Kompost-Sheriff kommt!

Unter der Überschrift „Noch ein Sheriff: Für Kompost“ hatte die MFN-Info Informiert.

Der Bürgermeister nahm das zum Anlass für eine Wichtige Information für Eigenkompostierer.
Sie beginnt:
Bitte betrachten Sie das Mitteilungsblatt der Fraktion Menschen für Nideggen 1/2018 als für dieses Thema gegenstandslos, denn die Informationen bezüglich der Abfallentsorgung sind nicht richtig dargestellt und auch mit der Verwaltung nicht abgestimmt.
Es existiert bei der Stadt Nideggen kein „Kompost-Sheriff“ und wird es auch in Zukunft nicht geben!“
(Link zur wichtigen Information für Eigenkompostierer)

Die Information enthält 2 Fehler:

  1. Wir hatten nicht behauptet, dass es einen Kompost-Sheriff in Nideggen geben wird, sondern dass er von der RegioEntsorgung nach Nideggen kommen wird.

  2. Der Kompost-Sheriff kommt nach Nideggen – früher oder später.
    Lesen Sie dazu im Antrag auf Eigenkompostierung den vorletzten Absatz:
    „Die RegioEntsorgung AöR oder ein von Ihr Beauftragter ist entsprechend der Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR in der zur Zeit gültigen Fassung berechtigt, das Grundstück zur Prüfung der gemachten Angaben zu betreten.“

Das steht dort aus gutem Grund: Eine Steigerung der Bio-Müllabfuhr aus Nideggen bringt der RegioEntsorgung zusätzliche Einnahmen. Sie wird also die Satzung nutzen, um möglichst wenige „qualifizierte Eigenkompostierer“ zuzulassen.

Es folgt noch ein Hinweis, dass Sie den Antrag nicht bei der Stadt abholen müssen. Sie erhalten ihn mit dem Gebührenbescheid. Nach Genehmigung durch die RegioEntsorgung erhalten Sie eine 10 %-ige Rückerstattung.
Diese 3 Zeilen wären eine sinnvolle Ergänzung der „Amtlichen Bekanntgabe“ im Amtsblatt gewesen.

Die SPD hält es für notwendig „ihrem“ Bürgermeister Schützenhilfe zu geben und schreibt auf ihrer Web-Seite:

„Eigenkompostierer – oder so desinformiert die MfN-Fraktion“
(Link)

Dort findet sich auch ein Link auf die „Wichtige Mitteilung“ des Bürgermeisters.
Ein Link auf das Antragsformular und ein Hinweis auf den vorletzten Absatz fehlt.

Die SPD-(Teil-)Information endet:
„Damit ist alles gesagt und Sie, liebe Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite können sich jetzt Ihr eigenes Urteil bilden!“

Jetzt ist alles gesagt und Sie, liebe Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite können sich jetzt Ihr eigenes Urteil bilden!

Die Kämmerin hat recht.

Am 16.07.17 schrieb Herr Klöcker auf der Web-Seite der Unabhängigen:
„Die bisher aufgebrachten gut 100.000 EUR an Kosten für das gesamte Drum und Dran um den Rechtsstreit wären besser in eine schnelle Planung in Nideggen investiert worden.“

Am 15.12.17 stand auf der Web-Seite der SPD:
Ganz zu schweigen von den bereits über 100.000 € verursachten Kosten des Verfahrens gegen die Windkraftanlagen der Gemeinde Kreuzau, das auch durch diese Fraktion mit angestrengt wurde und ohne Hoffnung auf Erfolg geführt wird. Die weiteren Kosten des Verfahrens nicht eingerechnet.
Am 12.01.18 stand in der MFN-Info:
„Recht hat nur die Kämmerin:
Die Kosten für den Rechtsstreit gegen Kreuzauer Windräder betragen bisher:

  • gut 100.000 €: N. Klöcker auf der Web-Seite der Unabhängigen,

  • 16.07.17 30.599,90 €: Mitteilung der Kämmerin, 04.11.17

  • über 100.000 €: Web-Seite der SPD, 15.12.17

Wiederholungen schaffen keine Fakten!“

Am 20.01.18 veröffentlichte jemand (die Beiträge auf dieser Seite sind anonym) auf der SPD-Web-Seite:
Das Problem mit der Betriebswirtschaft
Wir verstehen ja, dass unsere Welt nicht so ganz einfach ist.
Deshalb verstehen wir ja auch grundsätzlich, dass es nicht einfach ist, Begriffe aus der Betriebswirtschaft und ihr nahestehender Fachgebiete und deren Bedeutung übereinander zubringen.
Da veröffentlicht die MfN einen Text und stellt Werte, die nicht zueinander passen nebeneinander. Dort steht unter anderem (Zitat):
„Recht hat nur die Kämmerin:
Die Kosten für den Rechtsstreit gegen die Kreuzauer Windräder betragen bisher:
•Gut 100.000 €: N. Klöcker auf der Web-Seite der Unabhängigen, 16.07.17
•599,90: Mitteilung der Kämmerin, 04.11.17
•Über 100.000 €: Web-Seite der SPD, 15.12.17“
Nun ist es leider so, dass die Kämmerin nicht von Kosten, sondern von Ausgaben, also Geld, das dem Haushalt der Stadt Nideggen verloren gegangen ist, schreibt. Die Unabhängigen und die SPD berichten dagegen über Kosten.“

Aus 30.599,90 € sind nun 599,90 € geworden.
Es folgt eine lehrreiche Ausführung über den Unterschied zwischen Kosten und Ausgaben. Es fehlt der Hinweis, dass die Kämmerin in ihrer Mail an die Fraktionen zu Recht von Kosten berichtet hat.

Sie schrieb „Übersicht Kosten Windkraft Kreuzau und Windkraftpotentialanalyse„.
Außer den Ausgaben für Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren sind keine weiteren wesentlichen Kosten entstanden.
Die zu den rund 100.000 € fehlenden Kosten wären nur mit einem ganzjährig ausschließlich mit der Betreuung des Rechtsstreits beschäftigten Sachbearbeiters zu erklären. Das ist offensichtlich unsinnig.

Am 26.01.18 legte Herr Klöcker nach:
„In unserem zitierten Artikel haben wir geschrieben: „Die bisher aufgebrachten gut 100.000 EUR an Kosten für das gesamte Drum und Dran um den Rechtsstreit wären besser in eine schnelle Planung in Nideggen investiert worden.“ Und dazu stehen wir! Denn das „Drum und Dran“ schließt selbstredend auch Kosten ein, die sich nicht nur auf die bisher angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten beziehen.“
(Link)

Auch er hat keine Chance das „Drum und Dran“ plausibel zu beziffern. Statt dessen folgt er der in Nideggen häufigen Praxis:
Eine Behauptung (auch wenn sie aus der Luft gegriffen ist) in den Raum stellen – dann solange wiederholen, bis man sie selbst glaubt.

Wiederholungen schaffen keine Fakten!

Erwin Fritsch, 27.01.18

Straßeninvestitionsprogramm 2018 – Rat 28.11.17

Das Magazin „Kontraste“ berichtete am 07.12.17: „Beim Ausbau von Straßen zocken Kommunen regelmäßig ab.“ Der Tenor des Berichtes: Kommunen lassen Straßen planmäßig vergammeln. Wenn sie dann völlig ruiniert sind, werden sie auf Kosten der Anlieger aufwändigst erneuert.

Dass es auch anders gehen kann, wurde im Kontraste-Beitrag ebenfalls aufgezeigt:

  • Buxtehude verzichtete auf die Anwendung einer entsprechenden Satzung und erhöhte statt dessen die Grundsteuer B um 8 %-Punkte. Das trifft dann alle Grundstücksbesitzer, aber in deutlich geringerem und deshalb zumutbaren Umfang.

  • In Schongau gab es einen einstimmigen Ratsbeschluss keine Straßenerneuerungssatzung zu erlassen, obwohl die Stadt dafür mit einem 3-jährigen Entzug der Landeszuschüsse für den Straßenbau bestraft wurde.
    •Im Bayerischen Landtag drohten die Freien Wähler mit einem Volksbegehren, wenn die CSU diese Abzocke nicht verhindert.

  • Hamburg, Baden-Württemberg und Berlin haben diese Regelung gar nicht erst eingeführt.

  • In Rheinland-Pfalz lässt das Kommunalabgabengesetz zu, dass die Anlieger nur geringfügig bei der Straßenerneuerung belastet werden. Den Rest zahlt die Gemeinde.

In NRW gab es vor 4 Jahren eine Oppositionspolitikerin, Ina Scharrenbach (CDU), die das Rheinland-Pfalz-Modell gut fand und einen entsprechenden Gesetzesentwurf bastelte. Damals ergebnislos. Jetzt ist sie Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und will erst einmal in Ruhe die Erfahrungen anderer Bundesländer abwarten.
(http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-strassenbau-kosten-anwohner-100.html)

In Nideggen gibt es noch ein zusätzliches Problem. Neben den Straßen, die so vernachlässigt sind, dass sie „erneuert“ werden müssen (Anliegerbeitrag 60 %) gibt es Straßen die noch nicht endgültig „fertiggestellt“ sind. Da liegt der Anliegerbeitrag dann bei 90 %, genau wie bei der Erschließung eines Neubaugebietes. Nach wie vielen Jahrzehnten die Stadt dort noch 90 % verlangen darf, ist eine rechtlich zumindest zweifelhafte Frage.

Mit dem Straßeninvestitionsprogramm 2017 begann der Bürgermeister eine rigorose Umsetzung der rechtlichen Möglichkeiten. Es wurde gegen unsere Stimmen beschlossen. Nachdem es nicht begonnen wurde, weil der Haushalt zu spät von der Bezirksregierung genehmigt wurde, wurde es, wieder gegen unsere Stimmen, mit dem Haushalt 2018 erneut beschlossen.

Ebenfalls nicht durchsetzen konnten wir uns mit unserer Forderung, dass der Bauausschussbeschluss für die einzelne Maßnahme erst nach der Bürgerbeteiligung stattfindet. Die Bürger über bereits Beschlossenes zu informieren, statt sie zu beteiligen (= ihre Meinung anzuhören und zu berücksichtigen) halten wir für keine echte Beteiligung.

Das Straßeninvestitions-Programm 2018.

Erwin Fritsch,14.12.17

Der Bürgermeister macht keine Fehler – Rat 28.11.17

In der Ratssitzung am 17.10.17 lag der Beschlussvorschlag vor, Herrn Golzheim auf Antrag der CDU zum Sachkundigen Bürger zu wählen. Wir haben, wie alle anderen, zugestimmt, weil wir absolut nichts gegen Herrn Golzheim haben.
Vorher hatten wir aber darauf hingewiesen, dass Antrag und Beschlussvorschlag falsch formuliert waren. Herr Fischer (CDU) reagierte verdutzt und verständnislos. Dafür sprang der Bürgermeister ein und legte sich fest: Der Vorschlag sei völlig korrekt.

Der Bauausschussvorsitzende, Herr Nießen (CDU), behielt noch Zweifel. Zur nächsten Ausschusssitzung verlangte er, dass nur Ratsmitglieder die CDU vertraten. Er hatte guten Grund dazu. Schon 2 mal mussten Ausschusssitzungen wiederholt werden, weil die CDU ihm Sachkundige Bürger untergejubelt hatte, die nicht bestellt waren. Am Ende der Sitzung wurde dann das Thema noch einmal angesprochen. Der Bürgermeister sagte die von Herrn Nießen verlangte Prüfung der Rechtslage zu.
Als Ergebnis lag nun zum Tagesordnungspunkt „Besetzung der Ausschüsse und Regelung der Stellvertretung“ eine Mitteilungsvorlage vor.
Wenn das die angekündigte Prüfung der Rechtslage war, ist sie nicht überzeugend.

Die Hauptamtsleiterin hatte wohl den Auftrag eine Vorlage zu schreiben, die die irrige Rechtsmeinung des Bürgermeisters stützt. Das ist nur scheinbar gelungen:
Sie fertigte 2 Seiten Vorlage an und fügte 5 Seiten Anlage hinzu.
In die Anlage „Besetzung der Ausschüsse“ schmuggelte sie Herrn Golzheim bei 3 Ausschüssen als Stellvertretenden Sachkundigen Bürger ein – damit es glaubwürdiger erscheint an unteschiedlichen Stellen in der Vertretungsreihenfolge.
Das Wesentliche verschwieg sie: Für alle anderen Stellvertretenden Sachkundigen Bürger gibt es entsprechende Ratsbeschlüsse – für Herrn Golzheim nicht!

Am 17.10.17 beschloss der Rat: „Der Rat bestellt Herrn Lothar Golzheim zum sachkundigen Bürger nach § 58 Absatz 3 GO NRW.“
Hier fehlten die Festlegung des Ausschusses und die Vertretungsreihenfolge als Stellvertretender Sachkundiger Bürger.

Nachdem er darauf hingewiesen wurde, beharrte Herr Schmunkamp hartnäckig auf seiner (wie er es nannte) „Rechtsmeinung“.

Fazit:

  • Den Vertrauensvorschuss, den wir Herrn Schmunkamp bei seinem Amtsantritt eingeräumt hatten, hat er durch wiederholte Falschaussagen und permanente Ausreden bereits weitgehend abgebaut.

  • Derartige Kapriolen sind überhaupt nicht vertrauensbildend!

  • Die CDU sollte erkennen können, welches Problem da für ihren Ortsverbandsvorsitzenden zementiert wurde.

„Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.“
(Konfuzius)
„Einen Fehler durch eine Lüge zu verdecken heißt, einen Flecken durch ein Loch zu ersetzen.“
(Aristoteles)

Erwin Fritsch,14.12.17

Haushalt 2018 – Rat 28.11.17

Wir haben für 2018 einen ausgeglichenen Haushalt vorliegen, der keine weiteren Steuererhöhungen vorsieht. Das scheint in Ordnung. Mehr interessiert den Bürger normalerweise nicht. Ist es aber wirklich in Ordnung?
Nicht in Ordnung ist, dass der Ausgleich erreicht wurde, weil Steuern zu früh und zu sehr erhöht wurden und den Bürgern und Vereinen zusätzliche Lasten durch die maximal möglichen Gebührenerhöhungen zugemutet wurden und werden.
Diesen Haushalt haben die Bürger ausgeglichen – Nicht das Land, nicht die Kämmerin, nicht der Bürgermeister.

Beispiele zu den maximal hohen Gebührenansätzen:

  • Eine Berechnungsgröße ist der „Kalkulatorischer Zinssatz“. Damit werden die Gewinne berechnet, die die Stadt erzielt hätte wenn sie z.B. Geld angelegt hätte statt in Bauhofmaschinen zu investieren. Dieser entgangene Gewinn kann dann von den Gebührenzahlern verlangt werden. Die Gemeindeprüfungsanstalt gibt dazu für jedes Jahr den max. möglichen noch rechtssicheren „Kalkulatorischer Zinssatz“ bekannt. Danach richten sich die Gemeinden.
    Nideggen nicht!

  • Noch ein besonders absurdes Beispiel: Die Anstellung eines Regenwasser-Sheriffs (siehe unten: Abwassergebühren).
    60.800 € sind für die Kosten des Regenwasser-Sheriffs angesetzt. Zusätzlich werden aber noch fiktive Kosten des Arbeitsplatzes angesetzt. Die landen im Haushalt. Die Gebührenzahler werden mit 85.446 € jährlich belastet.

  • Das letzte krasseste Beispiel:
    Nachdem ein Fehler in der Friedhofsgebührenberechnung erkannt wurde, entstanden Gebührenerhöhungen um bis zu 50 %.
    Hier hätte der Bürgermeister von sich aus tätig werden müssen: Er hätte die Kalkulation auf weitere Fehler überprüfen lassen müssen.
    Statt dessen stellte die Kämmerin ein Plus von 46.473 € in den Haushalt ein und der Bürgermeister erwartete ernsthaft, dass Ausschuss und Rat das durchwinken. Daraus wurde nichts (siehe unten: Friedhofsgebührensatzung).

Gebühren könnten aber auch gesenkt werden:

  • Gebühren sind jährlich neu zu berechnen.

  • Die Gebühren für Feuerwehr-Einsätze sind Anfang 2017 falsch berechnet worden. Der Bürgermeister hatte das schon im Januar 2017 zugegeben. Eine Neuberechnung würde zur Gebührensenkung führen.

  • Sie findet dieses Jahr nicht statt.

Auf der anderen Seite ist kein ernsthafter Sparwille bei Bürgermeister und Verwaltung erkennbar.

Dazu nur ein Beispiel: Beschaffung eines E-Pkw als 2. Dienst-Kfz der Verwaltung:

  • Roetgen: hat schon eines – Nideggen: will auch haben!
    Mit solchen, an Kita-Spielzeug-Streit erinnernden, Argumenten wurde die Beschaffung natürlich nicht begründet.

  • Statt dessen: Die aktuelle Abgasdiskussion – in Nideggen anscheinend besonders problematisch!

  • E-Pkws gibt es eben noch nicht gebraucht. Aber es gibt einen Sponsor, der locker die Preisdifferenz zum Pkw mit Verbrennungsmotor, 60 Monate Batterie-Miete und auch noch eine Ladesäule übernimmt: innogy (RWE). Im Rahmen der kommunalen Landschaftspflege (Konzessionsverträge müssen regelmäßig erneuert werden) ist das innogy rund 12.000 € wert.

  • Das Geld fehlt dann aber für sonst übliche Sponsoring-Maßnahmen. Damit könnten 5 – 6 Vereinsprojekte bezuschusst und damit erst ermöglicht werden.

  • Man hätte dieses Sponsoring natürlich auch für den Erhalt der Musikschule verwenden können! Das ist aber mit einem Bürgermeister und einer Ratsmehrheit, die den Unterschied zwischen Verein und Bildungseinrichtung nicht begreifen will, nicht zu machen.
    Nur MFN stimmte gegen diesen Unsinn.
    So wird der Bürgermeister eben demnächst mit einem E-Mobil vorfahren können und davon träumen an der Spitze des ökologischen Fortschritts zu sein (erst ab ca. 125.000 Kilometern fällt die Umweltbilanz eines Stromers besser aus als die eines Dieselfahrzeugs). Den Aufkleber „Ich fahre sauber – die Umwelt verschmutzt mein Sponsor“ wird er sich sparen.

CDU, FDP, SPD, Grüne und Unabhängige haben unsere Änderungsvorschläge zum Haushalt verhindert. Die Bürger werden die Folgen erkennen.

Bleibt die Frage:
Warum verwehrte der Bürgermeister  der Fraktion verbissen bis zum Verwaltungsgericht Einsicht in die Kalkulationsdateien?
Fühlt er sich persönlich angegriffen, wenn eine Fraktion versucht die Interessen der Bürger zu wahren?

Hinsichtlich der Ausführung von Herrn Fritsch, dass durch die Verweigerung seine Arbeit als Fraktionsvorsitzender beeinträchtigt sei, stelle ich die Frage, ob dies überhaupt vom Sinn und Zweck der Vorschrift gedeckt ist.“
(Marco Schmunkamp an Verwaltungsgericht Aachen, 02.11.17)

Das Akteneinsichtsrecht besteht daher bedingungslos und dient insbesondere den Ratsminderheiten der Beschaffung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben sowie für die Kontrolle der Verwaltung erforderlichen Informationen.“
(Beschluss Verwaltungsgericht Aachen, 03.11.17)

Friedhofsgebührensatzung

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 21.11.17 hatte ich die vorgelegte Gebührenerhöhung um bis zu 50 % als undurchsichtig und deshalb nicht vermittelbar bezeichnet. Die CDU beantragte eine Kürzung um 25 %. Dem stimmten CDU (3 Stimmen) und MFN (2 Stimmen) zu. Da Herr Obladen (FDP) sich enthalten hatte, war der Vorschlag mit 5 zu 4 Stimmen angenommen.

Der Bürgermeister:

  • erläuterte, dass eine pauschale Verminderung um 25 % nicht den rechtlichen Anforderungen an die Gebührenkalkulation genügt und daher unzulässig sei.

  • bot am nächsten Abend per Mail den Ratsmitglieder an, sich im Ordnungsamt über die Berechnungsgrundlagen von ihm oder dem Ordnungsamtsleiter informieren zu lassen.

  • legte dann zur Ratssitzung einen neuen Vorschlag vor: Neuerstellung der Kalkulationstabellen mit Hilfe der Kommunalagentur. Bis dahin Beibehaltung der bisherigen Gebührensätze.
    Wie dringend notwendig diese Neuerstellung ist, habe ich in der Ratssitzung erläutert.

Auf das Angebot mich von Bürgermeister oder Ordnungsamtsleiter im Rathaus informieren zu lassen hatte ich verzichtet – ihre Kompetenz im Umgang mit Excel-Tabellen ist wohl eher „optimierbar“. Statt dessen habe ich mir selbst die Excel-Tabellen etwas genauer angesehen.
Ergebnis:

  • Irgendwann (seit der Erstellung durch die Kommunalagentur am 20.10.2010) wurden von irgendwem in einem Zellbereich Werte von Hand eingegeben, dadurch die Formeln gelöscht und die Formelkette unterbrochen. Seitdem greifen die weiteren Formeln auffalsche feste Werte zu.

  • Bei der Umstellung der Formelketten (durch Kommunalagentur ?) auf Haushalts-Ansatz-Übernahme, statt Kosten der Arbeitsstunden, wurden die Gebühren Ausbettung und Grabpflege vergessen. Sie bleiben also unverändert.
    Eine weitere Prüfung der vermurksten Datei war nicht notwendig:
    Diese Kalkulation ist fehlerbehaftet und deshalb zur rechtssicheren Gebührenberechnung untauglich.

Bei der Kalkulation von Gebühren handelt es sich rechtlich wie mathematisch um einen komplexen Vorgang, bei dem sich die Verwaltung aus Gründen der Rechtssicherheit externer Unterstützung bedient hat. Die aus dem Prozess entwickelten Kalkulationsgrundlagen im Excel-Format sind umfangreich, vielschichtig und teilweise unübersichtlich. Die Bearbeitung der Daten erfordert sowohl ausreichende Fachkenntnis, wie auch ausreichende Kenntnis über die Datei selbst. Veränderungen von Zellinhalten können zu falschen Berechnungen und erheblichen Abweichen führen.“
(Marco Schmunkamp an Verwaltungsgericht Aachen, 02.11.17. Da ahnte er kaum, wie recht er hatte.)

Die Neuerstellung wurde einstimmig beschlossen.

Erwin Fritsch,14.12.17

Kletterwald – Rat 28.11.17

Am 29.10.15 traf sich Frau Kalmuth-Büyükdere mit Bürgermeister Schmunkamp zu einer Ortsbegehung im Eschauel. Sie wollte ihm dort ihre Überlegungen zur Errichtung eines Kletterwaldes vorstellen. Auf Herrn Schmunkamps Vorschlag wurde dazu ein „einflussreicher Schmidter Bürger“, Herr Müllejans, hinzugezogen. Nachdem ihr die beiden Herren die Unterstützung ihrer Pläne zugesagt hatten, begann die Investorin mit ihrer Planung – so die glaubhafte Darstellung der Investorin.
Die beiden Herren stellen das inzwischen anders dar. Ich glaube da eher der Investorin.

Jedenfalls ging es von da an mit dem Projekt bergab:

  • Die bisherigen „Eschauel-Besitzer“, Anwohner Eschaueler Weg, Angel- und Segelclubs, formierten sich um „ihren“ Eschauel zu verteidigen.

  • Herr Müllejans schlug sich offen auf die Seite der Gegner, die lautstark und aggressiv polemisierten.

  • Herr Schmunkamp lavierte scheinbar neutral, um weder Befürworter noch Gegner zu vergraulen – im Ergebnis sorgte er aber permanent für Verzögerungen und zusätzliche Kosten.

Die Investorin hat schon über 2 Jahre Zeit und eine 5-stellige Summe verloren.
Nachdem die Ergebnisse der „Frühzeitigen Beteiligung“ in die Planungsunterlagen eingearbeitet worden waren, war die Beschlussfassung zur „Offenlage“, der 2. Beteiligung der Öffentlichkeit, fällig. Diesen Beschluss hätte der Bauausschuss längst fassen können. Der Bürgermeister hatte sich aber für einen Ratsbeschluss am 28.11.17, dem spätestmöglichen Termin, entschieden.

Also begann die Ratssitzung mit der Aufführung eines abgekarteten Spiels in 2 Akten.

  • 1. Akt
    Die Kletterwaldgegner hatten eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht und gebeten mündlich vortragen zu dürfen. Ein Vertreter der Kletterwaldgegner durfte zu Wort kommen und Herr Keß (SPD) stellte den von den Kletterwaldgegnern geforderten Antrag, das Verfahren zur FNP-Änderung abzubrechen.
    Das wurde mit 16 zu 12 Stimmen abgelehnt.

  • 2. Akt
    Nun stellte Herr Fischer (CDU) den Antrag, das Verfahren mit der „Offenlegung“ fortzuführen, aber den südlichen Teil des geplanten Gebietes zu streichen. Damit blieb den Ratsmitgliedern, die den Kletterwald-Plan unterstützen, nur die Wahl den CDU-Antrag zu unterstützen oder den Plan scheitern zu lassen. Dem Antrag wurde mit 16 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.

Fazit:

  • Der ganze Ablauf seit Beginn der Planung zeigt ein klägliches Versagen der gewählten Bürgervertreter in Schmidt: Sie kümmerten sich nicht um Aufklärung über die tatsächliche Planung, sondern beteiligten sich an der Weiterverbreitung von Gerüchten.
    Sie haben nicht für den Vorrang des Gemeinwohls und der Interessen der Stadt gegenüber egoistischen Einzelinteressen geworben. Das ist natürlich schwierig, wenn man sich selbst von seinem Einzelinteresse an einer Wiederwahl als Ratsmitglied, Ortsvorsteher oder Bürgermeister steuern lässt.
    Da gilt dann eine Unterstützungszusage eines Herrn Müllejans oder eines Herrn Schmunkamp nichts mehr.

  • Es gibt auch Ausnahmen unter den Schmidter Ratsmitgliedern: Herr Droste (Grüne) und Herr Hurtz (Unabhängige) zeigten offen ihre Zustimmung zum Projekt.

Der „Kompromiss“ genannte CDU-Vorschlag war kein Kompromiss mit der Investorin (sie war völlig überrascht), sondern ein Kompromiss innerhalb der in Nideggener und Schmidter gespaltenen CDU – wahrscheinlich von Kletterwaldgegnern angestiftet.
Von Anfang an ging es den Kletterwaldgegnern darum das Verfahren einzustellen oder wenigstens so lange zu verzögern – und zu verteuern – bis die Investorin aufgibt.
Dazu hatte sie jetzt gute Gründe: Einem ihr wesentlichem Teil, dem behindertengerechten Teil, war das Gelände gestrichen worden.
Wenn sie jetzt aufgegeben hätte, wäre das verständlich gewesen. Dann hätte sie eine Menge Zeit und Geld vergeudet. Das könnte uns aber egal sein.
Nicht egal kann uns sein, dass anschließend in unseren Nachbargemeinden geworben würde mit dem Slogan: Auf uns können Sie sich verlassen.
Die Investorin hat nicht aufgegeben!
Innerhalb einer Woche hat sie ihre Planung umgearbeitet, um weiterhin eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu gewährleisten. Sie verfolgt ihr Ziel viel zu zielstrebig, um sich so einfach aus der Bahn werfen zu lassen.

Erwin Fritsch,14.12.17

Satzungen HuF 07.11.17

Gebührensatzungen

In diesem Bereich gibt es nur begrenzten Handlungsspielraum für den Rat. Das KAG (Komunalabgabengesetz) setzt die Spielregeln:

  • Gebühren für die Leistungen der Gemeinde sind verursachergerecht zu erheben.

  • Sie sind jährlich neu zu berechnen.

  • Grundlage für den Neuansatz ist der Durchschnitt der letzten 3 Jahre.

  • Über-/Unterbezahlungen sind innerhalb von 4 Jahren auszugleichen.

  • Richtlinien und Gerichtsurteile regeln im Einzelnen was angerechnet werden muss.

Winterdienstgebühren

In diesem Bereich gibt es nur 2 Stellschrauben mit denen man am Gebührensatz drehen kann:

  • Den „Anteil öffentliches Interesse“ (Er wird von den Gesamtaufwendungen abgezogen, weil nicht nur die Anlieger zu ihren Häusern fahren wollen).

  • Die Streumittelkosten.
    Die Mehrheit argumentierte „hier geht es doch nur um Cent-Beträge“. Das ist für uns kein Grund eine Verwaltungsvorlage durchzuwinken.

Den „Anteil öffentliches Interesse“ hatte die Verwaltung von 25 % auf 15% gesenkt. Das belastet die Anlieger mit rund 20.000 € mehr als im Vorjahr. Wir schlugen eine Senkung auf 20 % vor. Der Bürgermeister war strikt dagegen. Die Mehrheit folgte ihm, wie sie das gerne bei MFN-Anträgen tut.

Der Ansatz für Streumittel war mit 20.000 € entschieden zu hoch angesetzt. Der Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre liegt bei rund 10.000 €. Wir haben 15.000 € vorgeschlagen. Auch hier entstand eine längliche Diskussion. Nach einigem Austausch nur teilweise sachlicher Argumente, beriet sich der Bürgermeister mit der Kämmerin und der Sachgebietsleiterin und deutet an, dass er mit unserem Vorschlag leben könne. Jetzt erst wurde unser Vorschlag akzeptiert.
Was haben wir damit erreicht:

Gebühr 2017

Vorschlag

Beschluss

Gemeindestr. je lfd. m: 1,00 €

1,17 €

1,14 €

Kreis-Landstr. je lfd. m:  0,89 €

1,05 €

 1,02 €

Sicher nur Cent-Beträge! Ich vermute, dass der Bürgermeister auch bei einem Ansatz von 20 % für den „Anteil öffentliches Interesse“ eine echte Überlebenschance hätte.

Abwassergebühren

Hier hatte sich die Verwaltung, angeregt durch Stellenausschreibungen anderer Gemeinden, einen besonders neckischen Einfall erlaubt:
Nideggen bekommt einen Regenwasser-Sheriff!
Der spürt durch das Stadtgebiet und macht all die bösen Schummler dingfest, die ihrer Pflicht zur Angabe der versiegelten Flächen nicht korrekt nachgekommen sind. Dann werden sie gehörig zur Kasse gebeten – bis zu 4 Jahre Nachzahlung!
Einen kleinen Nachteil hat diese Lösung: Die Kosten für die Regenwasser-Entsorgung werden nicht weniger, sondern höher, denn die Kosten für den Regenwasser-Sheriff werden auf die Niederschlagswasser-Gebührenpflichtigen umgelegt. Der Personalansatz Bauamt steigt damit immerhin von 50.197 € um 85.446 € auf 135.643 €.

Dass die „Gebührengerechtigkeit“ der Sachgebietsleiterin erkennbar am Herzen liegt, ist verständlich – anscheinend hat sie sich genug über die Schummler geärgert. Der Bürgermeister und die Kämmerin unterstützen sie.
Wir halten Gebührensteigerungen, die allein der „Gebührengerechtigkeit“ zu verdanken sind, für unangebracht. Sie stellt das Prinzip „Verursachergerecht“ auf den Kopf indem sie die Nichtverursacher zusätzlich belastet.

Durchsetzen konnten wir uns damit nicht. Interessant war die Diskussion aber dennoch. Wir argumentierten nicht nur gegen die Ausschussmehrheit, sondern auch gegen den Bürgermeister und seine beiden Damen. Im Laufe der Diskussion gelang es immerhin, dass Bürgermeister und Sachgebietsleiterin sich in ihrer Argumentation annäherten. Während die Sachgebietsleiterin anfangs von der im Laufe mehrere Jahre zu erreichenden Gebührengerechtigkeit sprach, fiel dem Bürgermeister eine Ausrede ein: Der Regenwasser-Sheriff bekommt nur eine zeitlich befristete Stelle. Nun mussten die beiden Damen etwas vorsichtiger argumentieren. Sie trauten sich nicht zu verraten wie faul die Ausrede war: Im Haushaltsplan sind die Kosten für den Regenwasser-Sheriff ab 2018 durchgängig über alle Jahre eingeplant.

Abfallgebühren

Die Kosten stellt die RegioEntsorgung der Stadt in Rechnung. Die Stadt kann nur noch regeln, wie sie aufgeteilt werden. Dazu gibt es noch unterschiedliche Gebührensätze für Restmüll, Biomüll und Sperrgutabholung, mit entsprechend hohen Aufwand für die Gebührenbescheide und -Abrechnungen. Der ist der Kämmerin, Frau Gläser, zu viel. Ihr Ziel ist eine Einheitsgebühr, die weit weniger Abrechnungsaufwand bei der Stadt verursacht.
Dazu stellte sie 3 Alternativen vor:

  • Alternative 1: „Einheitsgebühr“
    Berechnung nur nach Restmüll-Tonnengröße und Leerungsfrequenz
    Bio-Tonne und Sperrgutabholung gratis.
    10 % Abschlag für Selbstkompostierer.

  • Alternative 2: „Rest-/Biomüll“
    Wie bisher wird ein Teil der Entsorgungskostenauf die Bio-Tonnen-Nutzer umgelegt.

  • Alternative 3: „Rest-/Biomüll Subventionierung“
    Ein geringerer Teil der Entsorgungskosten wird auf die Bio-Tonnen-Nutzer umgelegt.
    Restmüll wird teurer, Biomüll billiger.

Ihr Plan war, zunächst den Bio-Müll stärker zu Lasten des Rest-Mülls zu subventionieren, um dann im nächsten Jahr, wenn sich mehr Gebührenpflichtige für eine Bio-Tonne entschieden haben, die Einheitsgebühr vorzuschlagen. Die Gebührensteigerung zur Einheitsgebühr geht dann in der Kostensteigerung der RegioEntsorgung um.

Die zur Alternative 3 vorgelegte Kalkulationstabelle war rechnerisch richtig, aber methodisch falsch. Sie geht davon aus, dass die Zahl der Bio-Tonnen-Nutzer wächst, rechnet aber mit gleichbleibender Anzahl. D.h.: Es werden zu viel Gebühren erhoben.

Bei der Diskussion über die Alternativen wurde so lange hin und her argumentiert bis einem Ausschussmitglied klar wurde, dass er bei Alternative 1 günstiger abschneidet. Er konnte sich durchsetzen. Frau Gläsers Plan ging nicht auf – er war gar nicht notwendig! Die Mehrheit entschied sich für: Alternative 1 sofort. Nur unsere Fraktion und H.G. Müller (Grüne) waren dagegen.

Wie sich das für Sie auswirkt, können Sie unter diesem Link ablesen.

Wenn sie Selbstkompostierer sind, sollten Sie sich aber nicht zu früh über den 10 % Gebührenabschlag freuen. Den erhalten Sie nur, wenn Ihnen der Aufstieg zum „qualifizierten Eigenkompostierer“ gelingt. Dazu müssen Sie einen Antrag ausfüllen und an die RegioEntsorgung stellen. Dann kommt der Kompost-Sheriff von der RegioEntsorgung und prüft ihr Grundstück und die Art der Kompostierung im „Sinne der Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR in der zur Zeit gültigen Fassung“. Dass sie ihm jederzeit Zutritt auf ihr Grundstück gewähren, ist Bestandteil des Antrags.

Verwaltungsgerichtsbeschluss HuF 07.11.17

Der Verwaltungsgerichtsbeschluss – Eine überflüssige Realsatire

Am 23.10.17 erhielten wir von Frau Gläser die Zusage, die Excel-Tabellen der Kalkulationen für die Gebührensätze zu erhalten. Am 26.10.17 wurde die Zusage dann mit einer offensichtlich rechtswidrigen Begründung im Auftrag des Bürgermeisters widerrufen. Wir verzichteten darauf dem Bürgermeister die Rechtswidrigkeit zu erläutern, er zeigt sich allzu beratungsresistent.

Die Aufforderung des Verwaltungsgerichtes zum Eilantrag der MFN-Fraktion umgehend Stellung zu nehmen, ging am 30.11.17 vormittags bei der Stadt per Fax ein. Das Fax-Gerät antwortete, sonst keiner. Es war ja Brückentag. Am 02.11.17 bei Dienstbeginn wurde das Fax entdeckt, gegen 16:00 Uhr wurde „umgehend“ Stellung genommen.

Dass ein Gericht in einem Eilverfahren eilig entscheidet, sollte nicht überraschen. Dass es sich dabei an Nideggener Dienstzeiten hält, sollte man nicht ernsthaft erwarten. Am Freitag, den 03.11.17 gegen 12:30 Uhr, ging der Beschluss ein. Wieder reagierte nur das Fax-Gerät.

Ich hatte den Beschluss auch erhalten und wollte den Bürgermeister telefonisch erreichen. 2 Anrufe nahm er nicht an, erst der Hinweis UNVERZÜGLICH in einer SMS half. Am 03.11.17, gegen 19:30 Uhr, also 9 Kalendertage nach der berechtigten Anforderung, habe ich dann die Dateien erhalten.

Der Beschluss lautete im Wesentlichen: „… dem Fraktionsvorsitzenden der Antragstellerin zur Vorbereitung … unverzüglich die Kalkulationsunterlagen zu den Tagesordnungspunkten 2.1 bis 2.3 der Ausschusssitzung als nicht schreibgeschützte Excel-Dateien zur Verfügung zu stellen.“

Der Versuch den Beschluss so umzusetzen, gelang nicht zu 100-prozentig.

Auf einigen Tabellen lag noch der Schreibschutz. Vermutlich, weil die Bearbeiterin ihn dort angebracht hatte, um sich selbst vor irrtümlichen Fehleingaben zu schützen. Mich störte das nicht.

3 Tabellen fehlen heute noch. Auch sie sind nicht zwingend erforderlich.
Die Ursache des Fehlens liegt in fehlender Kompetenz der handelnden Personen – nicht nur im Rathaus, sondern auch bei mir. Ich hatte dem Bürgermeister 3 Fehlermeldungen geschickt, die auf die fehlenden Dateien hinweisen. Vorsichtshalber hatte ich einen (vermeintlichen) Excel-Experten nachrichtlich beteiligt. Ich hatte darauf vertraut, dass die Meldungen verständlich sind. Vielleicht hätte ich sie noch vorlesen müssen.

Eine der Fehlermeldungen lautete z.B.:

Die folgende externe Datei konnte nicht geladen werden. Die verknüpften Daten aus dieser Datei wurden nicht aktualisiert.

file: ///C:Users/Erwin/Documents/Privat/MfN/HH-2018/Kalkulationen/
2_2017-10-24 – Kalkulatorische Afa und Zinsen 2010 bis 2017-überarbeitet.flei.xls

Darunter befindet sich ein einzige Schaltfläche mit der Beschriftung „OK“

Der Bürgermeister reagierte nicht. Statt dessen meldete sich der „Excel-Experte“ mit einer ausgesprochen hilfreichen Antwort:

Sie begann mit:

Sie müssen diese Meldung einfach mit „OK“ bestätigen, dann sollte sich die Liste ganz normal öffnen. Eine Aktualisierung der Daten ist nicht erforderlich.

Auf die Idee, die einzige vorhandene Schaltfläche anzuklicken, wäre ich kaum allein gekommen. Ich wischte mir die Tränen der Rührung aus den Augen und las weiter:

Leider kann ich diese „(Fehler-)Meldung“ bei mir im Büro nicht nachstellen; wenn ich von zuhause arbeite, bekomme ich allerdings – aus welchen Gründen auch immer – ähnliche Meldungen.“

Um diesen unergründlichen Gründen auf die Spur zu kommen hilft nur Lesen:
„Die folgende externe Datei konnte nicht geladen werden. Die verknüpften Daten aus dieser Datei wurden nicht aktualisiert.“ bedeutet, dass in der vorliegenden Tabelle Verknüpfungen zu einer Tabelle enthalten sind, diein einer anderen (=externen) Datei enthalten ist.

Wo Excel diese Datei (=file) sucht ist auch klar:
C:/Users/Erwin/Documents/Privat/MfN/HH-2018/Kalkulationen
ist das Arbeitsverzeichnis, in dem ich die Datei gespeichert habe. Dort sucht Excel die andere Datei.

Welche andere Datei gesucht wird steht auch da:
2_2017-10-24 – Kalkulatorische Afa und Zinsen 2010 bis 2017-überarbeitet.flei.xls

Da bleibt nur noch Mitleid – mit dem „Excel-Experten“ und dem der ihn dafür hält, weil er noch unbedarfter ist.

Erwin Fritsch, 09.11.17

Die Realsatiere geht weiter
Da ich am Anfang der Sitzung eine Erklärung der Fraktion zur Aufnahme in das Protokoll abgegeben hatte, meldete Herr Schmunkamp sich heute mit einer Mail an alle Ratsmitglieder. Darin stellt er seine Sichtweise dar.

So länglich sie auch ist: Es lohnt sich kaum darauf im Einzelnen einzugehen.
Zum Teil wird diese Realsatire nur noch alberner. Z.B. schreibt er zur „ausgesprochen hilfreiche Antwort“ des „Excel-Experten“ (siehe oben) „… dass das Fachamt am Montag um 08:21 Uhr Hilfestellung und Klärung angeboten hat.“

Wesentlich sind nur 3 Punkte:

  1. Er schreibt weiter:
    „Das eine berechtigte Anforderung bestand war erst ab 03.11.2017 nach Bewertung (des VerwG Beschlusses) durch mich am Abend
    bekannt und eine Versendung wurde unverzüglich zugeleitet.“
    Genau das ist der Punkt:
    Musste erst ein Gericht ihm erklären, welche berechtigten Ansprüche eine Fraktion zur Erfüllung ihrer Aufgaben stellen darf?
    Rechtswidrig war die Verweigerung der Herausgabe von Anfang an, nicht erst als ein Gericht das festgestellt hat.

  2. Aus welchen wirklichen Gründen er die Herausgabe der Kalkulationsgrundlagen verweigerte, verschweigt er weiterhin. Misstraut er der Qualität dieser Kalkulationen oder beleidigt ihn der Anspruch, sie prüfen zu wollen?

  3. Er schließt mit:
    „Ich denke, Sie können mit diesen Ausführungen sich nun ein Komplettbild machen und bewerten, inwiefern solche Erklärungen geeignet sind, Nideggen und hier gerade die Stadtverwaltung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in der Öffentlichkeit darzustellen.“
    Hier verwechselt er Ursache und Wirkung:
    Diese Posse hat er angezettelt!