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Umgang mit Fördermitteln

Für die Aufwertung des Skulpturenparks waren Fördermittel aus dem Programm Dorferneuerung 2021 akquiriert worden.
Geplant und veranschlagt waren Gesamtkosten in Höhe von 243.400 (davon Eigenanteil Stadt: 36.510 €.

Dem Rat am 12.11.24 legt die Stadtverwaltung nun bereits die 2. Forderung nach einer Eigenmittel-Erhöhung vor. Die Gesamtkosten sollen nun 339.500 € betragen. Damit hat sich der Eigenanteil der auf 132.610 € erhöht. Das 4-fache!

Was bleibt dem Rat übrig? Er muss zustimmen!
Die Aufträge wurden vergeben, die Rechnungen geschrieben.
Zur Beruhigung schreibt die Stadt:

„Aufgrund der neuen Strukturen sind zwar nicht zwingend überplanmäßige Ausgaben zu vermeiden, aber die Transparenz und Kommunikation bzw. Beratung darüber kann frühzeitiger erfolgen und VOR Auftragsvergabe wird dieses dann in die politischen Gremien zur Entscheidung gegeben.“

Das beruhigt wenig:
Es zeigt exemplarisch den Umgang mit Fördermitteln kombiniert mit Überlastung der Verwaltung.
In jeden erreichbaren Fördertopf greifen und dann an der Umsetzung scheitern.
Das bezahlt der Bürger!
Der Öffentlichkeit kann das nicht verschwiegen werden.

Erwin Fritsch, 10.11.24

Bürgernahe Verwaltung

Während der „Corona-Zeit“ waren strenge Eingangskontrollen notwendig. Nachdem diese Zeit längst vorbei war, blieben die Besuchsmöglichkeiten im Rathaus weiter eingeschränkt. Für die Ratssitzung 12.03.24 stellten wir einen passenden Antrag:
„Die derzeitige Regelung und die rigide Eingangskontrolle vermitteln dem Bürger nicht unbedingt das Gefühl, einen von ihm bezahlten Servicebetrieb zu betreten. Mancher fühlt sich eher als Untertan, der es wagt in einer preußischen Amtsstube vorstellig zu werden.“

Wir erhielten die schriftliche Antwort:
„Der Hinweis auf rigide Einlasskontrollen könne seitens der Verwaltung nicht nachvollzogen werden, da es schlichtweg keine Kontrollen gibt.
Erste Anlaufstelle im Rathaus ist die Information. Die Kolleg:innen der Information erkundigen sich nach dem Anliegen und können vielfach bereits so Dinge klären oder auch Briefe etc. in Empfang nehmen, so dass die Besucher:innen erst gar nicht weiter durch das Rathaus laufen
müssen.“

Bis zur Stellung unseres Antrags war der Hinweis „Zutritt nur nach Terminvergabe“ immer noch auf der WebSite der Stadt gestanden. Dem Bürgermeister war das nicht bekannt. O-Ton Schmunkamp: „Ich arbeite im Rathaus und schau nicht auf unsere Internetseite.“
Warum sollte er auch: Es ist ja nur die offizielle Seite seiner Verwaltung!

Wochen danach versuchte eine Bürgerin ohne Terminvereinbarung einen abholbereiten Personalausweis ihrer Tochter im Einwohnermeldeamt abzuholen. Dass sie evtl. kurz warten müsste, weil ein Anderer mit Termin natürlich vorher abgefertigt würde, hatte sie einkalkuliert.
Sie scheiterte kläglich an der „rigiden Einlasskontrolle“. Dort wurde sie gnadenlos abgewiesen und musste das Rathaus verlassen. In ihrem verständlichen Frust schilderte sie sofort ihrem Mann ihre Erlebnisse mit einer WhatApp-Sprachnachricht. Diese Sprachnachricht seiner Frau spielte Herr Strobel in der Ratssitzung am 02.07.24 dem Bürgermeister vor. Dessen Begeisterung hielt sich in Grenzen. Er gab eine wortreiche Erklärung ab, die in der Behauptung gipfelte, die Verwaltung sei noch nie so bürgernah gewesen wie in seiner Amtszeit.

Nach der Sitzung gab es noch einen Mail-Wechsel zwischen den Herren Schmunkamp und Strobel. Ergebnis: Nun wollte sich der Bürgermeister tatsächlich um die Einlasskontrollen kümmern. Und selbstverständlich könne man während der Öffnungszeiten auch ohne Terminvergabe einen Personalausweis beim Einwohnermeldeamt abholen (ggf. mit Wartezeit).

Erfreut steuerte Frau Strobel erneut das Rathaus an. Und, siehe da:  freundlicher Empfang am Eingang: sie wurde zum Einwohnermeldeamt durchgewunken.

Im Einwohnermeldeamt dann: Ernüchterung! Abholen ohne Termin gehe gar nicht! Nach Hinweis auf die Mail des Bürgermeisters erhielt Frau Strobel dann doch den Ausweis aber auch die Bitte die Mail des Bürgermeisters an das Einwohnermeldeamt weiterzuleiten.

Muss es Aufgabe eines Ratsmitgliedes sein, Anweisungen des Bürgermeisters innerhalb des Rathauses weiterzuleiten?
Oder sollte sich Herr Schmunkamp ab und zu doch die Zeit nehmen sich um die Organisation seiner Verwaltung zu kümmern?

Erwin Fritsch, 06.09.24

Bürgerhaus Schmidt (ein 3-Millionen Projekt)

Am 12.03.20 wurde auf Wunsch eines Schmidter Investors ein Bebauungsplan für die Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes sowie den Bau- bzw. Umbau einer Bürgerbegegnungsstätte beschlossen. Seitdem wartet Schmidt vergeblich auf die Begegnungsstätte.

Am 23.01.24 stellte Herr Burkhard Reuter im Stadtentwicklungsausschuss seinen Plan zur Errichtung des Bürgerhaus Schmidt vor. Einstimmig wurde beschlossen den Plan in das InHK (Integrierte Handlungskonzept) Schmidt aufzunehmen und aus jeder Fraktion einen Vertreter in eine zu bildende Planungskommission zu entsenden.

Das führte zu 2 Missverständnissen:

  • Das InHK ist kein konkreter Fahrplan, sondern nur ein Konzept, das künftige Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigt und Fehlplanungen ausschließen soll.
  • Die Planungskommission ist kein Gremium der Stadt das verbindliche Beschlüsse fassen kann.

In der 1. Sitzung der Planungskommission löste sich dann bereits eine Planungsgrundlage in Luft auf: Die vorgesehenen Grundstücke sind gar nicht im Besitz der Stadt.

Die bisherige Planung sieht ein Bürgerhaus in der Optimalversion vor:

  • 45 x 30 m Grundfläche.
  • Im Untergeschoss: 2 Räume 15 x 24 m für DRK und/oder Bauhof, 1 Sozialraum 6 x 5 m, 10 Vereinslagerräume 5 x 5 m, alle Räume 5 m hoch.
  • Im Erdgeschoss: Cafe 10 x 14 m, Räume für Verwaltung, Garderoben, Theke, Umkleide, Fahrstuhl, Küche, Umkleide und Anlieferung. Alle Räume 5 m hoch.
    Zusätzlich: Saal und Bühne 35 x 20 m, 10 m hoch.
    Außen Cafe-Terrasse und Spielplatz.
  • Im Obergeschoss: 1 Raum 10 x 14 m, 1 Raum 8 x 16 m, 1 Raum 17 x 8 m, Fahrstuhl, Toiletten und Empore, alle Räume 5 m hoch.
    Kosten: Zunächst auf ca. 3 Mio. € geschätzt. Bei Förderung von 60 % verbleibt für Nideggen ein Eigenanteil von 1,2 Mio. €.

Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils stellte Herr Reuter 2 Optionen vor:

  • Kreditaufnahme und 30 jährliche Raten von ca. 60.000 €
  • oder 3 Jahre Verwendung von je 400.000 € der Investitionspauschale, dazu sei sie ja da.

Dass bereits für 2024 die Pauschale nicht reicht und wir zusätzliche Kredite aufnehmen müssen, gilt für Herrn Reuter nicht als Gegenargument. In 2027 bis 2029 gelte das nicht mehr!
Ein von allen Sachargumenten ungetrübter Optimismus!

Wir gönnen dem Ortsteil Schmidt ein Bürgerhaus, halten aber die bisherige Planung für reichlich unbescheiden. Auch nachdem ich mir anhören musste, dass der Ortsteil Schmidt „jahrzehntelang vernachlässigt“ (O-Ton Herr Reuter am 11.04.24) worden sei . Wir werden deshalb die weitere Entwicklung kritisch beobachten.
Dabei werden wir auch das Interesse aller Nideggener Bürger beachten.

Erwin Fritsch, 15.05.24

Ergänzung: MFN-Antrag 17.06.24

Haushaltsplan 2024

Der HH-Plan wurde von der Ratsmehrheit gegen die Stimmen von MFN, Grünen und FDP beschlossen.
Die Grundsteuer B steigt von 920 Punkte auf 950, die Gewerbesteuer von 450 auf 490. War das notwendig? NEIN!
Da kann man nur Christian Lindner zitieren: „Wir haben kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem“.

Beispiele fragwürdiger Ausgaben:

  • Flüchtlingsunterkunft Rather Straße (Sogenannte Oktagone).
    Ursprünglich sollten sie Anfang 2023 fertiggestellt sein. Jetzt erst soll der Auftrag vergeben werden. Im am 12.03.24 beschlossenen HH-Plan sind dafür 5.720.668 € eingestellt. Das reicht aber nicht. Schon 2 Tage später teilt die Verwaltung mit, dass nicht 5,7 sondern 6,5 Mio. € benötigt werden.
    Macht aber nichts. Im HH-Plan stehen ja noch 2 Mio. € für Neubauten auf städtischen Grundstücken. In der nichtöffentlichen Vorlage steht nun, dass das „aller Wahrscheinlichkeit nach nicht realisierbar“ ist. Also sind dort noch locker 0,8 Mio. € verfügbar.
    Ist das noch Planung oder läuft das nach dem Motto: „Was kümmert mich mein Geschwätz von Vorgestern“?
  • Flüchtlingsunterkunft Eschaueler Weg 21.
    Der Ankauf wurde 2016 beschlossen. 490.000 € kosteten Kauf, Sanierung und Umbau. Aus der damaligen Begründung: „Die Bausubstanz ist massiv und solide. Die Wohnungen selbst vermitteln einen guten und gepflegten Eindruck.“
    Dank suboptimaler Pflege ist es ist nach einem Wasserschaden unbewohnbar. Das Gebäude musste geräumt, die Flüchtlinge in die Mehrzweckhalle Nideggen verlegt werden. Die Versicherung steht für den Schaden nicht ein.
    Jetzt soll eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung klären ob Abriss und Neubau oder eine Kernsanierung sinnvoll sind. Dazu sind „zunächst“ 465.000 € im HH-Plan eingestellt.
  • Zuwendungen an Fraktionen.
    Wie jedes Jahr beantragten wir vergeblich den Verzicht auf die freiwillige Leistung „Zuwendungen an Fraktionen“. Immerhin 8.000 € jährlich, die zusätzlich zu den Aufwandsvergütungen an die Fraktionen gezahlt werden. Unsere Fraktion verzichtet darauf. Wir halten die Aufwandsvergütung für absolut ausreichend.
    Als Fraktionsvorsitzender erhalte ich ca. 10.000 € jährlich Aufwandsvergütung. Bei der größeren Fraktion CDU ist es mehr. Bei der grünen Fraktionssitzenden, die gleichzeitig Fraktionsvorsitzende im Kreis ist, ist es deutlich mehr als das Doppelte.
    Bürgergeldempfänger werden nachdenklich, wenn sie dafür den Begriff „Ehrenamt“ hören.
    Noch peinlicher: Der einzige grüne Antrag zum HH-Plan!
    Die 500 € Sachkosten jährlich für die Nutzung eines Fraktionssitzungsraums gönnen sie großzügig der Jugendarbeit in Nideggen.

Erwin Fritsch, 23.03.24

2 Nideggener Resolutionen

Am 12.03.24 wurden im Rat 2 Resolutionen beschlossen. Die erste war als gemeinsames Ergebnis der Fraktionsvorsitzenden-Runde entstanden, weil das eben auch andere Gemeinden schon getan haben. Dieser haben wir zugestimmt, nachdem unserem Vorschlag gefolgt worden war sie nicht nur gegen Rechtsextremismus zu richten.
Am nächsten Tag hatten die Grünen eine andere Formulierung vorgeschlagen. Dieser haben wir nicht zugestimmt.

Unsere Haltung haben wir erklärt:

„Die Trierer Erklärung richtet sich einseitig gegen Rechtsextremismus und AfD.
Wir sind nicht nur gegen Rechtsextremismus, sondern gegen alle Formen von Gewalt, Hass und Hetze, Diskriminierung und Ausgrenzung.
Wenn wir die Resolution gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus sowie rechter und linker Gewalt beschließen, können wir uns aber nicht anschließend zufrieden zurücklehnen und auf die Schultern klopfen.
Wichtiger als eine Resolution ist es jederzeit im Alltag rechtzeitig derartige Auswüchse zu erkennen und einzuschreiten!
Betonung auf: Rechtzeitig erkennen und Einschreiten!
Ein markantes Beispiel dazu:
Ein WVER-Mitarbeiter kam zum Bürgermeister mit einem Vertragsentwurf, in dem Flüchtlinge in 2 Klassen eingeteilt wurden, um ein Grundstück anzubieten.
Ich hätte mir einen Bürgermeister gewünscht, der das sofort erkennt und zurückweist.
Eine Mitarbeiterin erhielt den Auftrag den Vertragsentwurf mit dem Vermerk „intern noch nicht abgestimmt“ zu den Sitzungsunterlagen zu nehmen.
Ich hätte mir von ihr die Antwort gewünscht: Da gibt es nichts abzustimmen. Das gehört in den Papierkorb.“

Die gemeinsame Erklärung wurde einstimmig angenommen, der grüne Vorschlag mehrheitlich.
Ob eine vom Rat der Stadt beschlossene Resolution Wesentliches bewegt ist fraglich. Man kann es hoffen, oder es sich nur einbilden.

Erwin Fritsch, 21.03.24

Elternbeiträge OGS

Seit 2015 ist die AWO Düren Träger der OGS (Ganztagsschulen). Die Elternbeiträge blieben seitdem unverändert. Sie sind gem. der städtischen Satzung abhängig vom Einkommen der Eltern. Nun forderte die AWO eine lineare Erhöhung um 12 % ab dem Schuljahr 2024/25.
Die Verwaltung legte diesen Vorschlag dem Schulausschuss zum Beschluss vor.

Wir waren anderer Meinung:

  1. Die bisherige Einkommensstaffelung, die bei 60.000 € jährlich endet ist überholt. Wir forderten die Einführung weiterer Einkommensgruppen.
  2. Wir waren gegen die lineare Erhöhung, sondern wollten eine ansteigende Belastung.

Dazu legten wir eine Exceltabelle vor. Die neue Einkommensstaffelung wurde akzeptiert. Die vorgeschlagenen Erhöhungen wurden besprochen und geändert bis ein einstimmiger Beschluss gefasst wurde.

Einfach „durchwinken“ wäre schneller gegangen. Ernsthaft beraten und erst dann entscheiden ist besser!

Erwin Fritsch, 06.03.24

Wie erwartet: Nichts als Ausreden.

Die Verpflichtung des Bürgermeisters den Ratsmitgliedern alle ihm bekannten entscheidungsrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Weil das für Herrn Schmunkamp keine Selbstverständlichkeit ist hatten wir einen Antrag gestellt, in dem wir 2 konkrete Beispiele nannten.
Nachdem wir Herrn Schmunkamp schon länger ertragen und wissen, dass er niemals Fehler zugeben kann, haben wir auch nur Ausreden erwartet. So war dann auch die Antwort!

Beispiel Zuwendungen an Fraktionen:

Aus unserem Antrag:
Bei den HH-Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 20.02.24 hatten wir einen Antrag zur Verwendung der „Zuwendung an Fraktionen- Teil A“ gestellt. Der dazu gültige Erlass regelt: „Bei der Ermittlung der Höhe der Aufwendungen kann auf eine Analyse des Bedarfs in der Vergangenheit nicht verzichtet werden. Die Erfahrungen der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten mit der Prüfung der Verwendungsnachweise, soweit sie ohne Verletzung der Verschwiegenheitspflicht offenbart werden können, sollen in den Entscheidungsprozess einfließen.“
Auf Nachfrage nach der Analyse des Bedarfs erklärten Sie, dazu keine Auskunft geben zu können. Der Sachverhalt sei Ihnen unbekannt. Er werde im Hauptamt bearbeitet. Eine Analyse des Bedarfs lag also nicht vor.
Aus der Antwort:
Für die Prüfungen der Verwendungsnachweise bedient sich der Bürgermeister im Rahmen seiner Organisationsgewalt und Geschäftsverteilungskompetenz i.S.d. § 62 GO NRW der Mitarbeitenden des Hauptamtes, die diese Prüfungen in seinem Auftrag ausführen. Die aus den Prüfungen resultierenden Erfahrungen fließen dann selbstverständlich in einen zukünftigen Entscheidungsprozess mit ein.
Kommentar:
Ein Mitarbeiter des Hauptamtes hat geprüft. Der Bürgermeister kennt das Ergebnis angeblich nicht. Auf dieser Grundlage soll der Rat entscheiden.

Beispiel Grundstücksverkauf Schmittbüchel:

Aus unserem Antrag:
In der Beratung ging es um die Höhe des in der HH-Planuung realistisch anzusetzenden marktüblichen Preises. Dass Ihnen das Angebot UrbanPro vom 14.02.24 mit dem Preis bis zu 46 €/qm bereits vorlag, haben Sie verschwiegen.
Aus der Antwort:
… dass bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2024 der Bürgermeister erklärt hat, dass der Grundstücksverkauf noch beraten und beschlossen werden müsse. Zu dieser Beratung würden die Entscheidungsträger umfassend informiert, auch unter Beifügung der Verträge der beiden Interessenten. Der Ausschuss müsse dann entscheiden, zu welchem Preis verkauft werden solle.
Insofern kann von einem Verschweigen nicht die Rede sein, da eine Beratung und Beschlussfassung bis dato noch nicht möglich war und somit die Information keine entscheidungsrelevante Information gewesen wäre.
Kommentar:
Gerade weil Herr Schmunkamp das Angebot verschwieg, konnte Herr Golzheim sein Märchen verbreiten, dass UrbanPro nicht – wie von mir behauptet – 45 €/qm, sondern nur 30 €/qm anbiete, weil UrbanPro die Erschließungsstraßen abziehe. Herr Golzheim hatte behauptet, er habe das den Vertragsentwürfen entnommen. Ich hatte ihm seinen Irrtum vorgeworfen. Die Mehrheit glaubte mir.
Der Bürgermeister hätte sagen können: Mir liegt das UrbanPro-Angebot vor: 46 € für jeden qm, also 311.972 €. Genau das hat er verschwiegen.

Fazit:

Wie zu erwarten! Wortreiche Antwort, aber Note ungenügend!

Erwin Fritsch, 01.03.24

Die unendliche Geschichte: Schmittbüchel.

Seit 2020 läuft die Entwicklung des Baugebietes „Schmittbüchel“. Das heißt sie läuft nicht, sondern kommt nur stolpernd voran:

  • Ein Investor erhielt die Erlaubnis das 15 ha große Gebiet zu entwickeln und zu vermarkten.
  • Einige Grundstückseigentümer waren mit den vom Investor angebotenen Ankaufspreisen unzufrieden.
  • Der BM (Bürgermeister) „vermittelte“ zwischen Investor und Eigentümern bis zur Drohung, dass das Gebiet sonst im Flächennutzungsplan nicht mehr zu Wohnbebauung vorgesehen werden könne.
  • Die Drohung half nicht. Einige Eigentümer schlossen sich zu einer Interessengemeinschaft (IG) zusammen, fanden einen möglichen großzügigeren Investor und schlossen mit ihm Vorverträge.
  • Der Bauausschuss sollte am 23.05.23 das Problem lösen. Auf Vorschlag des BM beschloss er, dass nur der bevorzugte Investor das Gebiet entwickeln darf (6 Ja, 3 Nein und 3 Enthaltungen).
  • Die IG war davon unbeeindruckt und erwirkte am 20.09.23 ein Gespräch mit Bürgermeister (BM) und Fraktionsvertretern. Ergebnis: Der BM solle im Gespräch mit beiden Investoren eine Lösung suchen.
  • Ende Oktober 23 fand diese Besprechung statt. Ergebnis: keine Einigung zwischen den beiden Investoren, aber immerhin eine Lösung. Die Stadt sollte einen Rahmenplan für das Gesamtgebiet erstellen. Dann sollen getrennte Bebauungsplanentwürfe durch die Investoren für Ihre „Interessensbereiche“ erstellt werden.
  • Am 06.02.24 beschloss der Bau- und Planungsausschuss, dass die Verwaltung die Erstellung eines Rahmenplanes beauftragt. Der Rahmenplan bezieht sich auf die Grundstücke der FNP Festsetzung Wohngebiet „Schmittbüchel“ und dessen notwendiger Erschließung. Die Beauftragung erfolgt nach Genehmigung des Haushaltsplanes an das Planungsbüro VDH.
  • Damit hat der BM sich sehr viel Zeit gelassen. Der Rahmenplan (Kosten 10.000 €) hätte im IV. Quartal beauftragt worden sein. Den Beschluss hätte er in den Sitzungen 14.11.23 oder 05.12.23 fassen lassen können. Jetzt in 2024 muss erst die Haushalts-Genehmigung der BezReg abgewartet werden.

Ein schon etwas anrüchiges Detail:

Ein Grundstück im Bereich „Schmittbüchel“ gehört der Stadt. Im Entwurf des HH-Plans 2024 war dessen Verkauf zu dem vom „bevorzugten“ Investor angebotenen Preis eingeplant. Wir beantragten den Verkauf zum „marktüblichen“ Preis, den der andere Investor anbietet (Anträge der Fraktionen Lfd.Nr. 5). Die Differenz liegt über 100.000 €, entspricht 25 Punkten Grundsteuer B. Der BM war dagegen. Den Haupt- und Finanzausschuss überzeugte er nicht. Er stimmte unserem Antrag zu.

Erwin Fritsch, 01.03.24

 

 

Israel-Flagge

Wir wünschen uns eine Welt in der wir alle in Frieden und Freiheit leben können. Die gibt es aber nicht, sondern Hungersnöte, Krisen und Kriege an vielen Orten.

Besonders betreffen uns:

  1.  Putins verbrecherischer Überfall auf die Ukraine.
    Wenn es der Ukraine nicht gelingt sich zu verteidigen, steht Putin an der Grenze zur NATO.
  2. Der Terror-Anschlag der Hamas auf Israel.
    Dass die Existenz Israels deutsche Staatsräson ist, liegt in unserer geschichtlichen Verantwortung.

Bereits beim Flaggen-Beschluss am 17.10.23 (Kommentar dazu) zeigte sich, dass Herr Schmunkamp dafür keinerlei Sensibilität hat. Nur er argumentierte zunächst dagegen, stimmte dann letztlich doch dafür.
Umso überraschender war seine Mail an die Ratsmitglieder vom 08.11.23. Er schlug vor den Beschluss zu ändern und ersatzweise eine „Friedensfahne“ zu setzen. Dazu sollten die Fraktionen über die Fraktionsvorsitzenden ihr Einverständnis geben.

Unsere Antwort:

Sehr geehrter Herr Schmunkamp,

gestern nahm unserer Ministerpräsident in Köln an einem Schweigemarsch zum Vorabend des Jahrestages der Pogromnacht teil. In einem Interview dazu erklärte er. dass es natürlich nicht reicht zu schweigen sondern auch notwendig ist sich angesichts der antisemitischen Vorfälle klar und deutlich zur unser Solidarität zu Israel und in Deutschland lebenden Juden zu äußern.
Ungefähr gleichzeitig gelang Ihnen mit Ihrer Mail ein verblüffendes Timing.

Wir lehnen Ihren absurden Vorschlag ab!

Unsere Stellungnahme im Einzelnen:

Sie schreiben: „Sowohl Feuerwehr als auch Schulen bitten darum von der Umsetzung Abstand nehmen, da sich beide als neutrale und für alle Menschen gleichermaßen zur Verfügung stehende Einrichtungen sehen. Bei beiden gibt es Mitglieder bzw. Schülerinnen und Schüler der verschiedensten Religionen und Staatsangehörigkeiten. Das Zusammenleben und das Gemeinschaftliche funktionieren sehr gut. Mit dem Hissen der israelischen Flagge (und auch der ukrainischen) würde diese Neutralität jedoch in Frage gestellt bzw. man würde Gefahr laufen, die Menschen, die sich nicht unter dieser Flagge sehen auszugrenzen oder zu stigmatisieren.“

Wir erklärten Ihnen:
Weder Feuerwehr noch Schulen sind neutrale Einrichtungen. Es sind Einrichtungen unseres Staates und haben sich an unsere staatliche Ordnung zu halten!
Wenn Sie Probleme mit einem Beschluss des gewählten Rates haben, können sie ein Bürgerbegehren versuchen.

Sie schreiben: „Daneben besteht aber auch die Sorge vor Übergriffen auf Personen oder die Einrichtungen an sich, die mit dem Hissen der Fahne in Verbindung gebracht werden. Diese Sorge ist nicht unberechtigt. Seit Beginn der jüngsten Eskalation in Nahost ist die Zahl der Straftaten mit antisemitischem Bezug deutlich angestiegen. Auf sog. Demonstrationen wird in Deutschland zur Gründung eines Kalifats aufgerufen; für die unterschiedlichsten islamistischen Terrororganisationen wird ganz offen Sympathie bekundet.“

Wir erklären Ihnen:
Gerade deshalb gilt es sich klar und eindeutig zu positionieren. Also: Flagge zu zeigen!

Sie schreiben: „Vor diesem Hintergrund schlage ich nach Rücksprache mit den Schulleitungen und der Feuerwehr vor, durch das Hissen einer Friedensfahne (weiße Taube auf blauem Grund) statt einer speziellen Landesflagge unsere Solidarität mit allen Betroffenen von Kriegshandlungen ausdrücken. So würde man z.B. allen gewaltsamen Konflikten Rechnung tragen können.“

Wir erklären Ihnen:
Mit diesem Vorschlag führen Sie die Argumentation fort, mit der Sie im Rat vergeblich versucht hatten den dann – auch mit Ihrer Stimme – einstimmigen Beschluss zu verhindern.
Ihre Aufgabe ist es Ratsbeschlüsse umzusetzen.
Argumentationshilfen bei Personen zu suchen, die auch Probleme haben sich mit unserer Staatsordnung und Staatsräson zu identifizieren, ist nicht Ihre Aufgabe.

Aus seiner Antwort:

„In der Schulleiterdienstbesprechung habe ich in Kenntnis der Bedenken aus der Feuerwehr abgefragt, wie die Schulen den Beschluss empfinden und es wuchs der Wunsch eine neutrale Flagge zu nehmen, die gleichzeitig alles beinhaltet. Das Ziel also nicht aus den Augen verliert. Ihnen das vorzuenthalten finde ich nicht richtig. Die Feuerwehr hat gleichzeitig über Löschgruppenführer diese Bedenken geäußert.

Doch ich halte es nun kurz: die ersten Rückmeldungen aus den anderen Fraktionen waren wesentlich sachlicher und klar, ebenfalls auf den Bestand des Beschlusses ausgerichtet, so dass wir die Umsetzung nun an den Schulen und Gerätehäusern vornehmen. Diese habe ich bereits heute Mittag informiert und veranlasst.“

Fazit:

Nicht nur Herrn Schmunkamp gelingt es nicht Täter und Opfer zu unterscheiden.
Die Palästinenser im Gaza-Streifen sind Geiseln der Hamas.
Die schrecklichen Bilder von dort, sind von der Hamas für ihre Propaganda gewollt!

Erwin Fritsch, 12.11.23 

 

Millionen für Schmidt – Kein Geld für Bildung

Millionen für Schmidt!

Für den Ortsteil Schmidt war in Zusammenarbeit mit einer Planungsgesellschaft ein „Masterplan“ entwickelt worden. Dazu gab es mehrere Gremiensitzungen und Bürgerinformationen. Der Ablauf dabei ging nach dem Wünsch-Dir-was-Prinzip:

  • Was hätten Sie gerne?
  • Darf es auch ein bisschen mehr sein?

Die Frage wer das wann und wie bezahlen soll, blieb völlig ausgeblendet. Der so entstandene Plan enthält neben sinnvollen Vorschlägen auch einige völlig überzogene Vorhaben:

  • Im Bereich des Ortseingangs soll in Kooperation mit dem Nationalpark Eifel, den ortsansässigen Vereinen und Gastronomen sowie ggf. dem Deutschen Roten Kreuz (DRK-Bereitschaft, Einsatz- und Ausbildungszentrum Bevölkerungsschutz des Kreises Düren) ein „Ankunftszentrum“ entstehen. Wer es betreibt und wer die Betriebskosten trägt ist noch völlig offen.
  • Dort soll auch ein „Mobilitätshub“ die ankommenden Verkehrsströme lenken und bündeln. Bei den zahlreichen Verkehrsströmen werden denkbare, aber weder finanzierte noch ernsthaft geplante Buslinien und irgendwann autonom fahrende Shuttles aufgezählt.
  • Die derzeitige Außenstelle der Verwaltung soll zum „Bürgerbüro“ ausgebaut werden. Für eine Verwaltung, die schon jetzt nicht in der Lage ist innerhalb kurzer Zeit einen Termin im Einwohnermeldeamt anzubieten, eine absurde Vorstellung. Das könnte nur mit einem unverantwortbaren Personalaufwuchs funktionieren.

Wie hoch die z.Z. auf ca. 15 Mio. € geschätzten Kosten tatsächlich werden und ob die Folgekosten finanzierbar sein werden ist noch völlig offen.

Nach unserem Verständnis ist der so entstandene „Masterplan“ eine Zielsetzung, die aufzeigen soll, wie die weitere Entwicklung dieses Ortsteils idealerweise ablaufen soll. Natürlich mit der Möglichkeit diesen Plan auch noch ändern, ergänzen, fortschreiben zu können.
Der Bürgermeister sieht das anders. Er legte am 24.10.23 dem Stadtentwicklungsausschuss das Millionen-Projekt vor und erwartete, dass der Ausschuss die Billigung und die Beantragung der notwendigen Fördermittel empfiehlt.
Das funktionierte nicht. Es gab mehrere Einzelanträge, die keine Mehrheit fanden, der Vorschlag des Bürgermeisters auch nicht.

Kein Geld für Bildung?

Der „Stärkungspakt“ hatte die Streichung freiwilliger Leistungen erzwungen. Betroffen waren der Zuschuss an das Franziskus-Gymnasium in Vossenack und zahlreiche Zuwendungen an Vereine. Dabei wurde die Musikschule als Verein wie jeder andere betrachtet ohne zu erkennen, dass die Musikschule eine Bildungseinrichtung (vergleichbar mit der Volkshochschule) ist.
Den Antrag des Franziskus-Gymnasiums den Zuschuss wieder zu zahlen legte der Bürgermeister dem Schulausschuss am 31.10.23 vor und verlangte ihn abzulehnen.
Begründet wurde dies mit der durch das Gymnasium entstehenden Konkurrenz zur Sekundarschule bei den Schulanmeldungen und die Haushaltslage.

Schulanmeldungen

Die Sekundarschule Kreuzau/Nideggen ist eine hervorragend aufgestellte Sekundarschule, die einen guten Ruf hat und zahlreiche Leistungsnachweise erbracht hat. Unabhängig davon streben viele Eltern für ihre Kinder einen Real- oder Gymnasialschulabschluss an. An der Realschule Zülpich gibt es eine „Nideggen-Klasse“. 10 % der Schüler am Franziskus-Gymnasium kommen aus Nideggen.

Haushaltslage

Grundlage für die damaligen Zahlungen war ein Vertrag des Gymnasiums mit dem Kreis Düren, den Gemeinden Simmerath und Hürtgenwald und der Stadt Nideggen. Er regelte einen jährlichen Zuschuss zum Eigenanteil. Die letzten Zahlungen der Stadt lagen unter 10.000 €.
Mit dem Ende des Stärkungspaktes gönnten sich die politischen Vertreter sofort zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten, ausreichend hohen und regelmäßig angehobenen Aufwandsvergütungen weitere „Zuwendungen an die Fraktionen“ in der Höhe von 9.400 € jährlich (weil die MFN-Fraktion dies für sich ablehnt in der Höhe von 8.000 €).
Immerhin ein Betrag in den Größenordnungen, die als Zuschuss für das Gymnasium oder die Musikschule in Frage kommen.

Wir beantragten:
„Die Verwaltung wird beauftragt die voraussichtlichen Kosten für

  • den Zuschuss an das Franziskus-Gymnasium
  • und eine Wiedereinführung der Musikschule in Nideggen

zu ermitteln und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen.“

Es ging also zunächst nur darum die Größenordnung zu ermitteln um dann im zuständigen Finanzausschuss zu entscheiden.

Die Mehrheit lehnte das trotzdem ab.

Erwin Fritsch, 06.11.23