Der § 13 b der BauGB erlaubte unter bestimmten Voraussetzung ein vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit nachträglicher Änderung des Flächennutzungsplanes. Das galt aber nur bis zum 31.12.2019. Für den Bebauungsplan „Berger Acker“ sollte dieses Verfahren noch schnell genutzt werden.
Am 10.12.19 lag dem Bauausschuss eine Beschlussvorlage (BVL) vor, die fehlerhaft formuliert war. Der Fehler fiel keinem auf und so beschloss der Ausschuss:
Der Rat der Stadt Nideggen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes N 20 für das im Sachverhalt dargestellte Plangebiet „Berger Acker“ gem. § 13b BauGB im beschleunigtem Verfahren. (Anlage).
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen. Eine frühzeitige Unterrichtung findet gem. § 3 Abs. 1 statt.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt ein geeignetes Planungsbüro zu eruieren und dem Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss vorzustellen.
Dass der Ausschuss nicht beschließen kann „Der Rat beschließt …“, war keinem aufgefallen. So ein Beschluss ist unsinnig und damit nichtig. Er taugt also nicht als Voraussetzung für ein förmliches Aufstellungsverfahren, das nur bis zum 31.12.2019 möglich war.
Der Ausschuss kann nicht einen Beschluss nachträglich ändern. Er kann einen Beschluss aufheben und einen neuen Beschluss fassen. Einen neuer Beschluss für ein vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB ist 2020 nicht mehr zulässig.
Dumm gelaufen!
Um den Fehler doch noch zu beheben, gab es nun eine neue Beschlussvorlage mit dem Titel „Redaktionelle Änderung“ und dem Beschlusstext:
Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss beschließt, dass die Wörter„Rat der Stadt Nideggen“ in der Beschlussvorlage BVL-137/2019 durch die Wörter „Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss“ ersetzt werden. Der redaktionelle Fehler ist somit bereinigt.
Der Bürgermeister erklärte dazu nur, dass diese Formulierung nach Ansicht der abwesenden Kämmerin notwendig sei, um Rechtssicherheit herzustellen.
Das war ein unsinniger Vorschlag:
- Eine BVL ist ein Dokument, das den Vorschlag des Bürgermeisters zu Beginn der Beratung nachweist.
- Ob es überhaupt rechtlich zulässig ist eine BVL nachträglich zu ändern, bezweifle ich.
- Die Zustimmung zu diesem Beschluss hätte auch keinerlei Auswirkung auf den bestehenden Beschluss. Die falsche Formulierung im Beschluss bleibt bestehen.
Nachdem ich das dargestellt hatte, stellte ich den einzig sinnvollen Antrag:
Der Ausschuss stellt fest, dass sein Beschluss zur Aufstellung des BPlan N 20 vom 10.12.19 wegen der falschen Formulierung nichtig ist.
Das kam unerwartet. Die anderen Fraktionen, und der Bürgermeister, hatten sich vor der Sitzung offensichtlich nicht ernsthaft mit dem Unsinns-Vorschlag befasst.
- Herr Müllejans (SPD) erklärte mir die Zeitbegrenzung des § 13 b BauGB. Genau mit der hatte ich 2 Minuten vorher unseren Antrag begründet.
- Herr Golzheim beantragte für die CDU 10 Minuten Sitzungsunterberechung zur internen Beratung.
- Herr Fischer beantragte ebenfalls für die CDU vorher die Meinung des Bürgermeisters anzuhören.
- Dem Bürgermeister war inzwischen die Unsinnigkeit des Vorschlags klar geworden. Er sagte zu, nach der Sitzungsunterbrechung einen besseren Vorschlag zu machen.
Nach der Pause erfuhren wir den optimierten Bürgermeistervorschlag:
Der Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss erklärt, dass die Beschlussvorlage BVL 137/2019 den redaktionellen Fehler in sich trägt, dass der Beschlussvorschlag einleitend die Worte „Rat der Stadt Nideggen“ benennt, obwohl dies eine Vorlage dieses Ausschusses war. Der Ausschuss stellt klar, dass die dort abgegebene Willenserklärung mit Wissen und Wollen als Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschuss gefasst wurde.
Zuerst wurde über unseren Antrag abgestimmt.
Dafür: Fritsch und Haupt (MFN), Knein (Grüne).
Dagegen: Nießen, Fischer und Golzheim (CDU), Pörtner (Unabhängige), Müllejans (SPD), Hensch (FDP).
Dann der Bürgermeistervorschlag.
Dafür: Nießen, Fischer und Golzheim (CDU), Pörtner (Unabhängige), Müllejans (SPD), Hensch (FDP).
Dagegen: Fritsch und Haupt (MFN), Knein (Grüne).
Der Bürgermeister war zufrieden und hofft, dass dieser Beschluss Anwohner und ihre Anwälte von einer Klage abhalten kann.
Vielleicht nährt dieser Beschluss eher Zweifel an der Einsichtsfähigkeitfähigkeit einiger Beteilgter.
Erwin Fritsch, 19.03.20