Die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder erhalten gesetzlich festgelegte Aufwandsentschädigungen. Monatlich erhält ein Ratsmitglied 171,70 €, ein Fraktionsvorsitzender zusätzlich 561,00 €. Dazu kommt ein Sitzungsgeld von 26,00 € je Sitzung. Fraktionsvorsitzende erhalten also jährlich ca. 10.000 € Aufwandsvergütung. Nicht nur Bürgergeldempfänger werden nachdenklich, wenn sie dafür den Begriff „Ehrenamt“ hören.
Sofort nach dem Wegfall der Fesseln des Stärkungspaktes durften freiwillige Leistungen, zu denen die Stadt nicht verpflichtet ist, beschlossen werden. Als erstes gönnte sich der Rat die „Zuwendungen an Fraktionen“. Immerhin 8.000 € jährlich, die zusätzlich zu den Aufwandsvergütungen an die Fraktionen gezahlt werden. Unsere Fraktion verzichtete darauf. Wir halten die Aufwandsvergütung für absolut ausreichend.
Seitdem beantragten wir jedes Jahr vergeblich die Streichung.
Auch für den Haushalt 2025 beantragten wir die Streichung der „Zuwendungen an Fraktionen“. Diesmal verlor die CDU die Nerven. Herr Fischer erklärte: Wir können auf die Hälfte verzichten. Sofort wurde der MFN-Antrag geändert in Halbierung der „Zuwendungen an Fraktionen“. Der Antrag wurde mit CDU- und MFN-Stimmen angenommen.
Erwin Fritsch, 29.01.25