Tatsachenbehauptung

Ob der in den Sitzungsunterlagen der Stadt angegebene Sachverhalt richtig und schlüssig ist sollte man immer prüfen.
Das ist manchmal zeitaufwändig. Manchmal ist es erschreckend einfach.

Beschlussvorlage zum Haupt und Finanzausschuss 28.01.25:
„Grundsteuer A: Entgegen der bereits geführten Diskussionen ist kein Antrag zur Erhöhung des Hebesatzes von 600 Hebesatzpunkten auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke eingegangen. Die Verwaltung hält derzeit an dem Hebesatz fest.“

Niederschrift Ratssitzung 17.12.24:
„Der Rat der Stadt Nideggen beschließt auf Antrag der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN die Grundsteuer A um 10% zu erhöhen und den Hebesatz auf 660 Prozentpunkte festzulegen.
Beschluss: Mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und 9 Nein-Stimmen angenommen.“

Erwin Fritsch, 26.01.25

Verzockt

In der letzten Ratssitzung 2024 legte Herr Schmunkamp den Entwurf einer Satzung über die neuen Hebesätze vor. Er wollte, dass die Satzung unbedingt noch in 2024 beschlossen wird und zum 01.01.25 in Kraft tritt. Nicht nur wir halten vor allem die Grundsteuer B (Gebäude) für reichlich überhöht. Fast eine Stunde wurde darüber diskutiert.
Es gab verschiedene Vorschläge der Fraktionen, von denen aber keiner eine Mehrheit fand.

Am Schluss ließ Herr Schmunkamp über seinen Vorschlag abstimmen. Er glaubte, dass auch dieses Mal die SPD ihrem „parteilosen“ Bürgermeister folgt und die CDU gedankenlos folgt.
Diesmal nicht. Mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und 17 Nein-Stimmen abgelehnt. Verzockt.

Damit gibt es im I. Quartal keine gültige Satzung, also auch keine Grundsteuereinnahmen. Die Kämmerin plante deshalb fast 10.000 € für Zinsen des Kredites zur Zwischenfinanzierung ein.

Das hätten wir uns sparen können:

  • Herr Schmunkamp hätte die bisherigen Hebesätze beschließen lassen können.
  • Dann wäre Zeit bis Juni 2025 geblieben sie nachträglich rückwirkend zum 01.01.25 zu beschließen.

Erwin Fritsch, 25.01.25