Ob der in den Sitzungsunterlagen der Stadt angegebene Sachverhalt richtig und schlüssig ist sollte man immer prüfen.
Das ist manchmal zeitaufwändig. Manchmal ist es erschreckend einfach.
Beschlussvorlage zum Haupt und Finanzausschuss 28.01.25:
„Grundsteuer A: Entgegen der bereits geführten Diskussionen ist kein Antrag zur Erhöhung des Hebesatzes von 600 Hebesatzpunkten auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke eingegangen. Die Verwaltung hält derzeit an dem Hebesatz fest.“
Niederschrift Ratssitzung 17.12.24:
„Der Rat der Stadt Nideggen beschließt auf Antrag der Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN die Grundsteuer A um 10% zu erhöhen und den Hebesatz auf 660 Prozentpunkte festzulegen.
Beschluss: Mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und 9 Nein-Stimmen angenommen.“
Erwin Fritsch, 26.01.25