Rat 12.05.16

Förderschulzweckverband

Im Gegensatz zum Landkreis und allen anderen Gemeinden, die mehr oder weniger willig oder unwillig der Entscheidung des Landrates zur Gründung eines Förderschulzweckverbandes folgten, hat Nideggen diesen Beitritt verweigert. Bereits mehrfach haben sich Rat und Ausschüsse mit diesem Thema befasst.
Am 19.01.16 bekräftigte der Rat seine bisherige Haltung mit dem Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Nideggen lehnt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unter der Voraussetzung, dass vollständig der Betrag gezahlt wird, der auch bei einer Mitgliedschaft im Förderschulzweckverband entrichtet werden müsste, ab.
  2. Gleichzeitig bekräftigt der Rat der Stadt Nideggen die Bereitschaft, die tatsächlich verursachten Kosten der aus dem Stadtgebiet Nideggen stammenden Schüler aus solidarischen Gründen zu tragen und beauftragt die Verwaltung einen Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an den Förderschulzweckverband zu versenden, für die eine Berechnung analog zum Schreiben vom 07.12.2015 Grundlage ist.

Die Rechtslage ist eindeutig: Wir haben keinerlei Zahlungsverpflichtung. Auch wenn wir keinen Cent zahlen, ist der Kreis verpflichtet, die Beschulung der Kinder mit Förderungsbedarf, die nicht in anderen „normalen“ Schulen unterrichtet werden können, sicherzustellen. Obwohl auch der Landrat nach reichlich viel Widerstand einsehen musste, stellte er als Vorsitzender des Zweckverbands im Schreiben vom 18.11.15 erneut die falsche Behauptung auf, Nideggens Beitritt zum Verband liege „Im Interesse aller Kommunen sowie vor allem der betroffenen Eltern und Schüler“.

Richtig ist:

  • Der Beitritt liegt im Interesse des Landrats, weil er die exorbitant hohe Kreisumlage Dürens reduziert und zusätzlich einen, von den Verbandsmitgliedern kaum nachprüfbaren Anteil der Personalkosten in den Verband verlagert.
  • Der Beitritt nützt den Kommunen, die die Kosten für Finanzierung und Instandhaltung ihrer bisherigen Schulgebäude in den Verband einbringen.
  • Die betroffenen Eltern und Schüler haben keinerlei Vorteile.

Bürgermeister Schmunkamp hat dieses Problem als eine der „offenen Baustellen“ von seiner Vorgängerin geerbt, die er bewundernswert schnell, vielleicht zu schnell, schließen will. Deshalb legte er dem Rat den „Kompromissvorschlag“ vor:

  1. Der Rat der Stadt Nideggen beschließt die tatsächlich verursachten Kosten der aus dem Stadtgebiet Nideggen stammenden Schülerinnen und Schüler zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu vorrangig einen Beitritt zum Förderschulzweckverband zu realisieren oder auch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen, beides unter der Bedingung, dass die tatsächlich entstandenen Kosten dabei nicht überschritten werden.
  2. Für den Abrechnungszeitraum bis zum 31.12.2016 ist die Stadt Nideggen aufgrund der damit teilweise verbundenen negativen Auswirkungen auf die Haushalte der Mitgliedskommunen bereit, den vollen Beitragssatz zu tragen.
  3. Darüber hinausgehende Zahlungen werden abschließend ausgeschlossen.

Bei diesem „Schnellschuss“ unterliefen ihm handwerkliche Fehler:

  • Notwendige Korrektur des Nideggener Berechnungsvorschlags nachdem er ihn an Landrat, seine Bürgermeisterkollegen und unsere Fraktionsvorsitzenden versendet hatte. An einer Stelle fehlte das kleine, aber dort entscheidende Wörtchen „hälftig“,
  • Die Nideggen entstehenden Kosten, die in der Beschlussvorlage vom 26.04.16 beschrieben wurden, korrigierte er mit Mail vom 04.05.16.

Entscheidend waren aber 3 Fehleinschätzungen:

  • Seine Hoffnung, dass seine Bürgermeisterkollegen zu einer Satzungsänderung zu Gunsten Nideggens bereit seien, teilen wir nicht annähern. Alle Erfahrungen sprechen dagegen.
  • In der Ziffer 2. seines Vorschlages erhofft er sich Nidegger Rücksichtnahme auf die Finanzlage anderer Kommunen. Dazu haben wir wenig Anlass. Über 100.000 € sind einfach zu viel um ein Wohlfühlklima in der Bürgermeisterrunde zu finanzieren.
    Besonders ungeschickt: Den Vorschlag, den er in Ziff. 2 vom Rat gebilligt haben wollte, hatte er dem Landrat vorher schon zugesagt.
  • Er glaubte für seinen Kompromiss eine Mehrheit im Rat zu finden. Dazu hatte er vorab die Fraktionsvorsitzenden um die Meinung ihrer Fraktionen gefragt. Gelernt hat er: Wenn ich ihm die Meinung der Fraktion mitteile, gilt das. Es ist dann nicht meine Meinung, sondern die der Fraktion. Andere Fraktionen sind anders!

Sein Vorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Was ist zu tun:

  • Zunächst nichts, schon gar nichts Überstürztes, Der Förderschulzweckverband hat einen schriftlichen Vorschlag (Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages) erhalten. Die – schriftliche – Antwort können wir abwarten.
  • Ob wir uns nachträglich auch an den Kosten ab Gründung des Verbandes beteiligen, können wir immer noch entscheiden. Es wäre fair, ist aber nicht zwingend. Es gibt keinen Grund es jetzt schon zu zusagen.

Erwin Fritsch, 16.05.16