Seit 2022 übernimmt das Land die Anliegerbeitäge bei Straßenausbaumaßnahmen. Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Maßnahmen ein Straßen- und Wegekonzept beschlossen wurde. Mit der Auszahlung der Beträge wurde die NRW.Bank beauftragt.
Am 25.08.25 erhielt die Stadt Ablehnungsbescheide für Maßnahmen Schulstraße, Gartenstraße und Gartenweg (507.138,76 €).
Am 23.12.25 erhielt die Stadt die Rückforderung für die bereits gezahlten Maßnahmen Herzogstraße, Martinsweg und Röttgenstraße (648.910,09 €).
Die Begründung der NRW.Bank: Die 6 Maßnahmen wurden beschlossen bevor ein formgerechtes Straßen- und Wegekonzept am 05.09.23 beschlossen wurde. Bereits im September 2025 beauftragte der Bürgermeister eine Anwaltskanzlei mit der Klage gegen die Ablehnungsbescheide. Im März 2025 wurde die Kanzlei auch mit der Stellungnahme zu der Rückforderung beauftragt.
Über diesen Sachverhalt hat der Bürgermeister den Bauausschuss erst am 17.03.26 in einer nichtöffentlichen Vorlage informiert.
Ebenfalls am 17.03.26 veröffentlichte die Dürener Zeitung den kompletten Sachverhalt. Ein Rats- oder Ausschussmitglied oder ein Mitarbeiter der Verwaltung hatte der Zeitung die Vorlage zugespielt. Darüber zeigte sich der Bürgermeister erbost.
Wäre der Sachverhalt nichtöffentlich geblieben, wäre das zum Schaden der zuständigen Mitarbeiter in der Verwaltung, weil der Eindruck entstehen könnte, dass Fehlverhalten vertuscht werden solle.
Außerdem ist die verspätete Veröffentlichung zum Schaden der betroffenen Anlieger. Ihnen wurde verwehrt, sich frühzeitig an den Bund der Steuerzahler zu wenden. Je mehr Betroffene sich dort melden umso größer ist dessen Einflussmöglichkeit auf das Land (im Vorwahljahr).
Der Bund der Steuerzahler hatte berichtet:
„Falls Sie von dieser Verfehlung Ihrer Kommune betroffen sind, melden Sie sich bei uns! So können wir uns dafür einsetzen und Sie dabei unterstützen, dass Sie diesen Straßenbaubeitrag nicht zahlen müssen. Schreiben Sie eine E-Mail an: info@steuerzahler-nrw.de.“
Wie geht es weiter:
- Betroffene Anlieger sollten sofort den Bund der Steuerzahler informieren.
- Sollte die Landesregierung die NRW.Bank mit flexiblerer Auslegung der Rechtslage beauftragen, werden die beantragten Gelder gezahlt.
- Wenn das nicht klappt, entsteht für Nideggen ein Schaden von 1,156 Mio. €. Ein weiteres Problem für die Kämmerin. Ihr fehlen bereits jetzt über 5 Mio. € für den Haushaltsentwurf 2026.
- Wenn nachträglich Anlieger durch die Stadt zur Zahlung auffordert werden, sollten sie Widerspruch einlegen und notfalls den Rechtsweg gehen. Sie haben den Schaden ja nicht verursacht.
Wer ist für den Schaden verantwortlich?
- Mit Sicherheit kein einzelner der Mitarbeiter im zuständigen Sachgebiet. Sie waren und sind mit ihren Aufgaben mehr als ausgelastet.
- Für ein geordnetes Arbeiten der Verwaltung ist ein Bürgermeister notwendig, der nicht permanent neue Projekte aufgreift bevor die begonnenen sauber abgearbeitet sind.
Erwin Fritsch, 22.03.26