Panne bei den Straßenausbaubeiträgen

Seit 2022 übernimmt das Land die Anliegerbeitäge bei Straßenausbaumaßnahmen. Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Maßnahmen ein Straßen- und Wegekonzept beschlossen wurde. Mit der Auszahlung der Beträge wurde die NRW.Bank beauftragt.
Am 25.08.25 erhielt die Stadt Ablehnungsbescheide für Maßnahmen Schulstraße, Gartenstraße und Gartenweg (507.138,76 €).

Am 23.12.25 erhielt die Stadt die Rückforderung für die bereits gezahlten Maßnahmen Herzogstraße, Martinsweg und Röttgenstraße (648.910,09 €).
Die Begründung der NRW.Bank: Die 6 Maßnahmen wurden beschlossen bevor ein formgerechtes Straßen- und Wegekonzept am 05.09.23 beschlossen wurde. Bereits im September 2025 beauftragte der Bürgermeister eine Anwaltskanzlei mit der Klage gegen die Ablehnungsbescheide. Im März 2025 wurde die Kanzlei auch mit der Stellungnahme zu der Rückforderung beauftragt.

Über diesen Sachverhalt hat der Bürgermeister den Bauausschuss erst am 17.03.26 in einer nichtöffentlichen Vorlage informiert.
Ebenfalls am 17.03.26 veröffentlichte die Dürener Zeitung den kompletten Sachverhalt. Ein Rats- oder Ausschussmitglied oder ein Mitarbeiter der Verwaltung hatte der Zeitung die Vorlage zugespielt. Darüber zeigte sich der Bürgermeister erbost.
Wäre der Sachverhalt nichtöffentlich geblieben, wäre das zum Schaden der zuständigen Mitarbeiter in der Verwaltung, weil der Eindruck entstehen könnte, dass Fehlverhalten vertuscht werden solle.

Außerdem ist die verspätete Veröffentlichung zum Schaden der betroffenen Anlieger. Ihnen wurde verwehrt, sich frühzeitig an den Bund der Steuerzahler zu wenden. Je mehr Betroffene sich dort melden umso größer ist dessen Einflussmöglichkeit auf das Land (im Vorwahljahr).
Der Bund der Steuerzahler hatte berichtet:
„Falls Sie von dieser Verfehlung Ihrer Kommune betroffen sind, melden Sie sich bei uns! So können wir uns dafür einsetzen und Sie dabei unterstützen, dass Sie diesen Straßenbaubeitrag nicht zahlen müssen. Schreiben Sie eine E-Mail an: info@steuerzahler-nrw.de.“

Wie geht es weiter:

  • Betroffene Anlieger sollten sofort den Bund der Steuerzahler informieren.
  • Sollte die Landesregierung die NRW.Bank mit flexiblerer Auslegung der Rechtslage beauftragen, werden die beantragten Gelder gezahlt.
  • Wenn das nicht klappt, entsteht für Nideggen ein Schaden von 1,156 Mio. €. Ein weiteres Problem für die Kämmerin. Ihr fehlen bereits jetzt über 5 Mio. € für den Haushaltsentwurf 2026.
  • Wenn nachträglich Anlieger durch die Stadt zur Zahlung auffordert werden, sollten sie Widerspruch einlegen und notfalls den Rechtsweg gehen. Sie haben den Schaden ja nicht verursacht.

Wer ist für den Schaden verantwortlich?

  • Mit Sicherheit kein einzelner der Mitarbeiter im zuständigen Sachgebiet. Sie waren und sind mit ihren Aufgaben mehr als ausgelastet.
  • Für ein geordnetes Arbeiten der Verwaltung ist ein Bürgermeister notwendig, der nicht permanent neue Projekte aufgreift bevor die begonnenen sauber abgearbeitet sind.

Erwin Fritsch, 22.03.26

Historische Altstadt

Als die Befreier 1945 nach Nideggen kamen, lag die Altstadt in Schutt und Asche. Die GIs schickten einen Panzer mit Räumschild voraus um sich einen Weg durch die Zülpicher Straße zu bahnen.
Die Altstadt wurde nach 1945 detailgenau wieder aufgebaut.
Noch gibt es diese historische Altstadt als Markenzeichen Nideggens.
Das soll geändert werden.
Ein Planungsbüro wurde beauftragt, die Innenstadt neu zu gestalten. Der Austausch des Kopfsteinpflasters durch grausig-modernes Beton ist noch gar nicht alles.
Für Touristen entsteht ein Marktplatzbereich, in dem sie vom Verkehr ungehindert flanieren, sich auf Bänken ausruhen und sich am Springbrunnen erfreuen können.
Unsere Bürger erhalten ganzjährig in der Innenstadt ein völlig sinnloses Verkehrskonzept, ein nur zu Fuß erreichbares Rathaus, und Gegenverkehr im Jülicher Tor. Einzelheiten finden Sie hier.

Der Bürgermeister will das bisher für die Altstadt typische Kopfsteinpflaster unbedingt durch das grausig-modernes Beton ersetzt haben und argumentiert auch mit der Verkehrssicherungspflicht. Das Landgericht Koblenz urteilte anders (Urt. v. 09.02.2026, Az. 1 O 9/25):
„Eine etwa zwei bis drei Zentimeter große Lücke in der Bepflasterung einer Altstadt nahe der Stadtmauer begründet keinen Schadensersatzanspruch, auch wenn man in der Lücke mit seinem Schuh hängen bleiben kann.
Bei öffentlichen Wegen erstrecke sich die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich auf die Instandhaltung des Belages oder Pflasters. Doch derjenige, der den Weg nutzt, müsse sich auch den gegebenen Verhältnissen anpassen, stellt die Kammer klar. Bei der Frage, welche Höhenunterschiede zwischen Pflastersteinen hinzunehmen seien, komme es nicht auf eine absoluten Höhendifferenz an, sondern vielmehr auf die besonderen Umstände im Einzelfall. Vorliegend sei der gesamte Weg mit historischen groben Pflastersteinen versehen und habe daher durchweg Unebenheiten aufgewiesen. Solche Unebenheiten und auch kleinere Lücken von zwei bis drei Zentimetern stellten den typischen Bodenbelag dar und entsprechen der gewünschten Bauweise einer Altstadt, so die Kammer.“

Was können Sie tun:

  • Ihre Meinung bis 11.03.26 an stadtentwicklung@nideggen.de schreiben
  • am 17.03.26 an der Bau- und Planungsausschusssitzung als Zuhörer teilnehmen
  • sich noch an der Online-Petition beteiligen

Erwin Fritsch, 06.03.26