Das Wahlergebnis vom 18.09.25:
11 Sitze für die CDU, je 3 Sitze für Grüne, SPD, FDP und MFN und 1 Sitz für den Einzelbewerber, der inzwischen zur CDU-Fraktion wechselte.
Üblicherweise setzen die Fraktionen nach den Wahlen in „Interfraktionellen Gesprächen“ (IFG) das Wahlergebnis um, indem sie einvernehmlich einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Ausschüsse erarbeiten. Gelingt das nicht, werden die Ausschusssitze entsprechend der Verteilung der Ratssitze verteilt.
Bisher gelang die Einigung im IFG. Diesmal nicht! Im Überschwang der Freude über ihr Wahlergebnis hatte die CDU die Idee, die Ausschussgröße von bisher 12 auf 10 zu verringern und hielt das bei 4 IFGs durch.
In der ersten Sitzung des Rates erklärte ich für die Fraktion:
„Wir beantragen die Ausschussgröße 16.
Ausschussgrößen, die zu Sitzverlosung führen, halten wir für ungeeignet. Durch Los würde mindestens eine 3-er Fraktion doppelt so viele Ausschusssitze erhalten wie eine im Rat gleichstarke Fraktion.
Den von der CDU geforderten 10-er Ausschuss lehnen wir ab. Mit 5 Sitzen im Ausschuss könnte die CDU alleine jeden Antrag jeder anderen Fraktion stoppen. Im Rat kann sie das nicht. Der 10-er Ausschuss spiegelt das Kräfteverhältnis im Rat nicht ausreichend wider.
Wir halten ihn für rechtswidrig!
Wir beantragen deshalb 16 Ausschussmitglieder, weil dadurch das Kräfteverhältnis im Rat gut widergespiegelt wird.“
CDU und Grüne stimmten für die Ausschussgröße 10 alle anderen für 16. Damit war die Größe 10 mit 15:11 Stimmen beschlossen.
Die logische Folge:
Wenn wir etwas für rechtswidrig halten, nehmen wir das nicht hin. Deshalb unser Eilantrag an das Verwaltungsgericht (In der Anlage dazu die möglichen Sitzverteilungen bei verschiedenen Ausschussgrößen.) Wir hatten rechtzeitig davor gewarnt.
Am 28.11.28 entschied das Verwaltungsgericht und veröffentlichte eine Pressemitteilung.
Fazit: Eine Mehrheitsentscheidung ist nur dann „demokratisch“, wenn sie unter Beachtung rechtlicher Regeln getroffen wird!
Erwin Fritsch, 30.11.25