Helmut Stollenwerk gegen Schmidt

Gemeinwohl geht vor Eigennutz ist eine Binsenweisheit, die selbstverständlich sein sollte. In unserem Programm steht deshalb an erster Stelle:

„Wir vertreten nicht unsere Interessen oder die unserer Wähler.
Wir vertreten die Interessen aller Menschen in Nideggen.“

Ein klägliches Gegenbeispiel zeigt der Streit des Herrn Hellmut Stollenwerk gegen die geplante „Mobilstation“ auf dem städtischem Grundstück vor seinem Haus. Dort soll aus der bisherigen Bushaltestelle eine „Mobilstation“ werden (Ein gläsernes Wartehäuschen mit einer Sitzbank und einem Gestell, an dem 6 Fahrräder angeschlossen werden können). Der Kreis Düren hatte dazu Fördermittel angezapft. Drei dieser Stationen erhält Nideggen, eine davon in Schmidt. Der zuständige Ausschuss hatte das am 05.06.18 so beschlossen.

Herr Stollenwerk will das nicht. Das könnte zu Lärmbelästigungen und Müll vor seiner Haustüre führen. Der Name Stollenwerk hat im Schmidter Telofonbuch ca. 50 Einträge. Er selbst blieb auch nicht untätig. Als über seine Eingabe im zuständigen Ausschuss beraten wurde, war die „Schmidt-Fraktion“ jedenfalls voll motiviert. Es wurde eifrig in seinem Sinn argumentiert. Das ging bis zum unsinnigen Vorschlag, die Station doch an die Haltestelle Wildpark zu verlegen, statt an die zentrale Stelle mit den meisten Buslinien. Nachdem das noch nicht half, stellte die CDU den Antrag: „Der Antrag des Herrn Stollenwerk wird in den nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt verschoben. Im Vorfeld der Sitzung ist ein Ortstermin an betroffener Stelle zu vereinbaren.“
Die Schmidt-Fraktion konnte sich damit durchsetzen .

Ergebnis des Ortstermins:

  • Lage und Ausmaße der Station entsprechen den bekannte Angaben in den Sitzungsunterlagen.
  • Herr Stollenwerk wiederholte seine bekannten Argumente und beharrt auf der Behauptung, er habe eine verbindliche Zusage der Stadt, dass niemals vor seinem Haus eine Wartehalle errichtet werde.
  • Neu war nur: Das Fundament für die Station steht bereits. Die Station selbst ist fertig. Sie ist eine Sonderanfertigung für die Haltestelle Nideggener Straße 1.

Die Rechtslage:

Herr Stollenwerks Behauptung er habe die Zusage der Stadt, „jetzt und auch in Zukunft keine Wartehalle an genannter Stelle zu errichten“ mit 2 Schreiben.

  • 1977 hatte er nach dem Straßenausbau den Bescheid für den Ausbau der Nebenanlagen erhalten und nur 1.350,00 DM (die Häfte) bezahlt, weil vor seinem Haus eine Wartehalle der Deutschen Bundespost als auch eine Telefonzelle stand.
    Am 03.11.77 erhielt er die Aufforderung, den vollen Betrag zu zahlen. Dabei wurde im auch mitgeteilt, dass „im Zuge der Bauarbeiten entschieden wurde, sowohl die Telefonzelle als auch die Wartehalle im Bereich Ihres Grundstückes zu beseitigen. Beide Einrichtungen werden in Zukunft im Bereich der Schule aufgestellt werden.“
  • Am 25.08.83 erhielte seine Rechtsanwälte ein Schreiben der Stadt mit dem Hinweis:
    „Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, daß die Versetzung der Halle nicht erfolgt, weil Ihr Mandant durch die Existenz der Halle an ihrem bisherigen Standort in seinen Rechten beeinträchtigt worden wäre oder in dem bisherigen Standort der Halle ein rechtswidriger Verwaltungsakt zu sehen wäre.“
    Eine für alle Zeit rechtsgültige Zusage lässt sich damit nicht ableiten (Ein Grundbucheintrag sieht anders aus).

In der Vorlage der Stadt steht absolut zutreffend:
„Über die Bewertung der o. a. Schriftsätze hinaus sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltung grundsätzlich immer die Möglichkeit hat, einen Sachverhalt unter Berücksichtigung einer geänderten Sach- und Rechtslage neu zu bewerten, zu einer anderen Auffassung zu kommen und eine neue Entscheidung zu treffen. Ohne dieses Instrument wäre ein zeitgemäßes Verwaltungshandeln unter Berücksichtigung des Fortschritts, des gesellschaftlichen Wandels und einer neuen Rechtslage auch nicht
möglich.“

Sondersitzung

Am 30.11.21 wird der Ausschuss abschließend entscheiden. Entscheidet der Ausschuss für Herrn Stollenwerk, hätte das absehbare Folgen:

  • Die Schmidter, die die Station nutzen könnten, bleiben im Regen stehen und können sich bei Herrn Stollenwerk bedanken.
  • Die Station wird verschrottet, muss aber bezahlt werden.
  • Die dafür eingesetzten Fördermittel müssen zurückgezahlt werden.
  • Der Bürgermeister muss Widerspruch einlegen, weil der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet“ (§ 41 Abs. 1 GO).

Erwin Fritsch, 25.11.21

Zusatz:

In der gestrigen Sitzung lehnte der Ausschuss die Eingabe des Herrn Stollenwerk mit 10 zu 1 ab (Nur Herr Hensch klammerte sich noch an die Behauptung, das Uralt-Schreiben sei ein noch gültiger Verwaltungsakt).

Erwin Fritsch, 01.12.21