Nicht erst seit Bundesfinanzminister Scholz die Bazooka in die Hand nahm, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise mit einem „Wums“ zu bekämpfen, ist „kreative Buchführung“ angesagt.
2016 beschloss in NRW die rot/grüne Regierung das Programm „Gute Schule 2020“.
Dazu nahm sie 2 Mrd. € in die Hand und verteilte sie an alle Schulträger. Nideggen bekam in den Jahren 2017 – 2020 insgesamt 646.224 €.
Da das Land die 2 Mrd. € nicht hatte, war Kreativität gefragt. Die Lösung: Die Gemeinden durften ihre Zuweisungen als Kredite bei der NRW Bank abholen. Zinsen und Tilgung übernimmt das Land. Die Tilgung beginnt 2021 und läuft 20 Jahre.
Die zur „Guten Schule“ gegangenen Kinder haben also eine Chance sich als Steuerzahler an der Tilgung zu beteiligen.
Am 17.06.20 legte das schwarz/gelbe NRW Kabinett eine Gesetzentwurf vor, um die wirtschaftlichen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu bekämpfen. Diesmal wurde nicht die Bazooka gezückt, sondern „Isolierung“ gewählt. Nicht Isolierung der Infizierten, sondern Isolierung der Schulden.
Der Entwurf lautet:
„Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften„.
Das Prinzip: Ab 2020 werden Corona-bedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen in eine Anlage zum Haushalt aufgenommen. Dadurch kann der ausgeglichene Haushaltsabschuss ohne Berücksichtigung der Zusatzschulden erreicht werden.
Die Tilgung ist ganz einfach: Sie beginnt erst 2025 in 50 (!) Jahresraten.
Damit haben auch die Enkelkinder eine Chance sich bei der Tilgung zu beteiligen.
Ebenfalls in diesem Gesetzesentwurf ist eine Sonderhilfe für Stärkungspaktkommunen vorgesehen. Nideggen sollte 1.304.200 € bekommen. 1 Monat nach Vorlage des Entwurfs an den Landtag war dann ein CDU/FDP-Antrag notwendig, um einen Rechenfehler zu bereinigen: Nideggen erhält also 1.080.822 €.
Der nächste Gesetzesentwurf wurde vom Kabinett am 08.09.20 beschlossen: Bund und Land werden mit 2.72 Mrd. € den Gemeinden die Gewerbesteuer-Mindereinnahmen erstatten.
Auch dabei werden wohl Kinder und Enkelkinder gefragt sein.
Erwin Fritsch, 18.09.20