Der Verwaltungsstreit (siehe Verwaltungsgericht 17.09.18) ging weiter.
Nachdem das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 17.09.18 eindeutig festgestellt hatte, dass Herr Schiffmann weiterhin stellvertretender sachkundiger Bürger ist, sollte auch jedem klar sein, dass die Kammer die „Wahl“ des Herrn Golzheim nicht akzeptiert. Damit das auch „Rechtsanwalt-sicher“ formuliert wird, teilte das Gericht dies dem Golzheim-Anwalt ausdrücklich mit. Zusätzlich wurde gefragt, ob denn das Verfahren Golzheim ./. Floßdorf fortgeführt werden sollte und ob dann auf einer mündlichen Verhandlung bestanden wird.
Es kam dann tatsächlich zur mündlichen Verhandlung.
Das Urteil wurde inzwischen verteilt:
- Die Klage wird abgewiesen.
- Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kernaussage in der Urteilsbegründung:
- Der Beklagte hat den Kläger zu Recht von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen.
- Der Ausschluss war gerechtfertigt, weil der Kläger zu Beginn der Sitzung seine Teilnahme an der Ausschusssitzung einforderte, obwohl er kein Mitglied des Ausschusses war; insoweit war er mithin als – außerhalb des Ausschusses stehender – Zuhörer anzusehen.
Erwin Fritsch, 09.01.19
1. Zusatz:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Herr Golzheim hat inzwischen die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt.
Erwin Fritsch, 18.01.19
2. Zusatz:
Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vom 28.02.20:
- Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 17.12.18 zuzulassen, wird abgelehnt.
- Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
- Mit der Ablehnung des Zulassungsantrages ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes rechtskräftig.
Erwin Fritsch, 06.03.20
3. Zusatz:
Wir mussten feststellen, dass der Bürgermeister die Privatfehde des Herrn Golzheim (CDU) gegen Herrn Floßdorf (MFN) mit mindestens 4.848,88 € aus der Stadtkasse „gesponsert“ hat. Diese Zahlungen waren rechtswidrig. Wir haben zunächst nur die Rückzahlung in die Stadtkasse beantragt.
Erwin Fritsch, 18.03.19