Haushalt 2018 – Rat 28.11.17

Wir haben für 2018 einen ausgeglichenen Haushalt vorliegen, der keine weiteren Steuererhöhungen vorsieht. Das scheint in Ordnung. Mehr interessiert den Bürger normalerweise nicht. Ist es aber wirklich in Ordnung?
Nicht in Ordnung ist, dass der Ausgleich erreicht wurde, weil Steuern zu früh und zu sehr erhöht wurden und den Bürgern und Vereinen zusätzliche Lasten durch die maximal möglichen Gebührenerhöhungen zugemutet wurden und werden.
Diesen Haushalt haben die Bürger ausgeglichen – Nicht das Land, nicht die Kämmerin, nicht der Bürgermeister.

Beispiele zu den maximal hohen Gebührenansätzen:

  • Eine Berechnungsgröße ist der „Kalkulatorischer Zinssatz“. Damit werden die Gewinne berechnet, die die Stadt erzielt hätte wenn sie z.B. Geld angelegt hätte statt in Bauhofmaschinen zu investieren. Dieser entgangene Gewinn kann dann von den Gebührenzahlern verlangt werden. Die Gemeindeprüfungsanstalt gibt dazu für jedes Jahr den max. möglichen noch rechtssicheren „Kalkulatorischer Zinssatz“ bekannt. Danach richten sich die Gemeinden.
    Nideggen nicht!

  • Noch ein besonders absurdes Beispiel: Die Anstellung eines Regenwasser-Sheriffs (siehe unten: Abwassergebühren).
    60.800 € sind für die Kosten des Regenwasser-Sheriffs angesetzt. Zusätzlich werden aber noch fiktive Kosten des Arbeitsplatzes angesetzt. Die landen im Haushalt. Die Gebührenzahler werden mit 85.446 € jährlich belastet.

  • Das letzte krasseste Beispiel:
    Nachdem ein Fehler in der Friedhofsgebührenberechnung erkannt wurde, entstanden Gebührenerhöhungen um bis zu 50 %.
    Hier hätte der Bürgermeister von sich aus tätig werden müssen: Er hätte die Kalkulation auf weitere Fehler überprüfen lassen müssen.
    Statt dessen stellte die Kämmerin ein Plus von 46.473 € in den Haushalt ein und der Bürgermeister erwartete ernsthaft, dass Ausschuss und Rat das durchwinken. Daraus wurde nichts (siehe unten: Friedhofsgebührensatzung).

Gebühren könnten aber auch gesenkt werden:

  • Gebühren sind jährlich neu zu berechnen.

  • Die Gebühren für Feuerwehr-Einsätze sind Anfang 2017 falsch berechnet worden. Der Bürgermeister hatte das schon im Januar 2017 zugegeben. Eine Neuberechnung würde zur Gebührensenkung führen.

  • Sie findet dieses Jahr nicht statt.

Auf der anderen Seite ist kein ernsthafter Sparwille bei Bürgermeister und Verwaltung erkennbar.

Dazu nur ein Beispiel: Beschaffung eines E-Pkw als 2. Dienst-Kfz der Verwaltung:

  • Roetgen: hat schon eines – Nideggen: will auch haben!
    Mit solchen, an Kita-Spielzeug-Streit erinnernden, Argumenten wurde die Beschaffung natürlich nicht begründet.

  • Statt dessen: Die aktuelle Abgasdiskussion – in Nideggen anscheinend besonders problematisch!

  • E-Pkws gibt es eben noch nicht gebraucht. Aber es gibt einen Sponsor, der locker die Preisdifferenz zum Pkw mit Verbrennungsmotor, 60 Monate Batterie-Miete und auch noch eine Ladesäule übernimmt: innogy (RWE). Im Rahmen der kommunalen Landschaftspflege (Konzessionsverträge müssen regelmäßig erneuert werden) ist das innogy rund 12.000 € wert.

  • Das Geld fehlt dann aber für sonst übliche Sponsoring-Maßnahmen. Damit könnten 5 – 6 Vereinsprojekte bezuschusst und damit erst ermöglicht werden.

  • Man hätte dieses Sponsoring natürlich auch für den Erhalt der Musikschule verwenden können! Das ist aber mit einem Bürgermeister und einer Ratsmehrheit, die den Unterschied zwischen Verein und Bildungseinrichtung nicht begreifen will, nicht zu machen.
    Nur MFN stimmte gegen diesen Unsinn.
    So wird der Bürgermeister eben demnächst mit einem E-Mobil vorfahren können und davon träumen an der Spitze des ökologischen Fortschritts zu sein (erst ab ca. 125.000 Kilometern fällt die Umweltbilanz eines Stromers besser aus als die eines Dieselfahrzeugs). Den Aufkleber „Ich fahre sauber – die Umwelt verschmutzt mein Sponsor“ wird er sich sparen.

CDU, FDP, SPD, Grüne und Unabhängige haben unsere Änderungsvorschläge zum Haushalt verhindert. Die Bürger werden die Folgen erkennen.

Bleibt die Frage:
Warum verwehrte der Bürgermeister  der Fraktion verbissen bis zum Verwaltungsgericht Einsicht in die Kalkulationsdateien?
Fühlt er sich persönlich angegriffen, wenn eine Fraktion versucht die Interessen der Bürger zu wahren?

Hinsichtlich der Ausführung von Herrn Fritsch, dass durch die Verweigerung seine Arbeit als Fraktionsvorsitzender beeinträchtigt sei, stelle ich die Frage, ob dies überhaupt vom Sinn und Zweck der Vorschrift gedeckt ist.“
(Marco Schmunkamp an Verwaltungsgericht Aachen, 02.11.17)

Das Akteneinsichtsrecht besteht daher bedingungslos und dient insbesondere den Ratsminderheiten der Beschaffung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben sowie für die Kontrolle der Verwaltung erforderlichen Informationen.“
(Beschluss Verwaltungsgericht Aachen, 03.11.17)

Friedhofsgebührensatzung

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 21.11.17 hatte ich die vorgelegte Gebührenerhöhung um bis zu 50 % als undurchsichtig und deshalb nicht vermittelbar bezeichnet. Die CDU beantragte eine Kürzung um 25 %. Dem stimmten CDU (3 Stimmen) und MFN (2 Stimmen) zu. Da Herr Obladen (FDP) sich enthalten hatte, war der Vorschlag mit 5 zu 4 Stimmen angenommen.

Der Bürgermeister:

  • erläuterte, dass eine pauschale Verminderung um 25 % nicht den rechtlichen Anforderungen an die Gebührenkalkulation genügt und daher unzulässig sei.

  • bot am nächsten Abend per Mail den Ratsmitglieder an, sich im Ordnungsamt über die Berechnungsgrundlagen von ihm oder dem Ordnungsamtsleiter informieren zu lassen.

  • legte dann zur Ratssitzung einen neuen Vorschlag vor: Neuerstellung der Kalkulationstabellen mit Hilfe der Kommunalagentur. Bis dahin Beibehaltung der bisherigen Gebührensätze.
    Wie dringend notwendig diese Neuerstellung ist, habe ich in der Ratssitzung erläutert.

Auf das Angebot mich von Bürgermeister oder Ordnungsamtsleiter im Rathaus informieren zu lassen hatte ich verzichtet – ihre Kompetenz im Umgang mit Excel-Tabellen ist wohl eher „optimierbar“. Statt dessen habe ich mir selbst die Excel-Tabellen etwas genauer angesehen.
Ergebnis:

  • Irgendwann (seit der Erstellung durch die Kommunalagentur am 20.10.2010) wurden von irgendwem in einem Zellbereich Werte von Hand eingegeben, dadurch die Formeln gelöscht und die Formelkette unterbrochen. Seitdem greifen die weiteren Formeln auffalsche feste Werte zu.

  • Bei der Umstellung der Formelketten (durch Kommunalagentur ?) auf Haushalts-Ansatz-Übernahme, statt Kosten der Arbeitsstunden, wurden die Gebühren Ausbettung und Grabpflege vergessen. Sie bleiben also unverändert.
    Eine weitere Prüfung der vermurksten Datei war nicht notwendig:
    Diese Kalkulation ist fehlerbehaftet und deshalb zur rechtssicheren Gebührenberechnung untauglich.

Bei der Kalkulation von Gebühren handelt es sich rechtlich wie mathematisch um einen komplexen Vorgang, bei dem sich die Verwaltung aus Gründen der Rechtssicherheit externer Unterstützung bedient hat. Die aus dem Prozess entwickelten Kalkulationsgrundlagen im Excel-Format sind umfangreich, vielschichtig und teilweise unübersichtlich. Die Bearbeitung der Daten erfordert sowohl ausreichende Fachkenntnis, wie auch ausreichende Kenntnis über die Datei selbst. Veränderungen von Zellinhalten können zu falschen Berechnungen und erheblichen Abweichen führen.“
(Marco Schmunkamp an Verwaltungsgericht Aachen, 02.11.17. Da ahnte er kaum, wie recht er hatte.)

Die Neuerstellung wurde einstimmig beschlossen.

Erwin Fritsch,14.12.17

Rat 29.11.16

Die Haushaltsberatungen laufen standardmäßig so ab:

  • 1. Ratssitzung: Einbringung des HH-Entwurfs
    Offizieller Start des Verfahrens.
  • 1. Haupt- und Finanzausschusssitzung
    Information über neuste Änderungen.
  • 2. Haupt- und Finanzausschusssitzung
    Hier wird über Änderungsanträge der Fraktionen beschlossen.
  • 2. Ratssitzung Beschlussfassung über den HH.

Am 25.10.16 wurde der HH-Entwurf eingebracht. Der Bürgermeister hat dazu eine vorbereitete „HH-Rede“ verlesen.

Zitat HH-Rede Schmunkamp:
„Der auferlegte Auftrag die städtischen Finanzen fortwährend auf Einsparpotentiale zu überprüfen wird sehr ernst genommen und mündet in immer genauere Plangrößen.“

Förderschulzweckverband

Einige Tagesordnungspunkte nach seiner „HH-Rede“ließ der Bürgermeister über seinen Beschlussvorschlag zum Beitritt über den Förderschulzweckverband abstimmen. Zum Förderschulzweckverband siehe auch: MFN-Info 2/2016.
Dem Landrat war es endlich gelungen die Ratsmehrheit, die das am 19.01.2016 und 10.05.2016 noch abgelehnt hatte, flach zu klopfen. Nach dem „Offenen Brief“ aller anderen Bürgermeister parierte die Ratsmehrheit.
Nur MFN und FDP stimmten dagegen.

Vom Förderschulzweckverband war nur der Beitritt Nideggens gefordert worden, mehr nicht, auch nicht im „Offenen Brief“.
Herr Schmunkamp schlug aber zusätzlich vor:
„Für die Begleichung der bis zum 31.12.2016 verursachten tatsächlichen Kosten der Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Nideggen im Förderschulzweckverband soll die Verwaltung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Förderschulzweckverband abschließen.“

Dafür gab es keinerlei schriftliche Forderung, vielleicht mündliche Zusagen an seine Bürgermeisterkollegen.
Ca. 180.000 € kostet diese Sympathiewerbung bei seinen Kollegen.
Das wäre ein Einsparpotential gewesen.

Anträge der Fraktionen

Die CDU (mit 9 Ratsmitgliedern zahlenmäßig stärkste Fraktion) stellte keinen einzigen Antrag. Auch SPD, Unabhängige und FDP stellten keine Anträge. An den Sitzungen nahmen sie wenigstens teil.

 MFN-Anträge

Zum HH hatten wir konstruktive Anträge gestellt:

  • Die Sanierung der Duschen in der Sporthalle Embken (ca. 30.000 €) konnten wir endlich für 2017 erreichen, überraschenderweise einstimmig. Auch Herr Schmunkamp rang sich die Zustimmung ab. Er hatte erstdie Notwendigkeit funktionierender Duschen in der Sporthalle bestritten.
  • Die Beschaffung einer Lautsprecheranlage für Sitzungen war für 25.000 € einplant.
    Einsparen geht anders.
    Wir konnten die 25.000 € auf 5.000 € zusammenstreichen.
  • Die Einplanung der Baumaßnahmen für Fw-Gerätehäuser wurde abgelehnt, weil angeblich die genauen Kosten noch nicht bekannt sind.
    Ein wenig überzeugendes Argument, mit dem Herr Schmunkamp sich durchsetzte. In den HH-Folgejahren wird naturgemäß mit geschätzten Zahlen gearbeitet.Zitat HH-Rede Schmunkamp:
    „Vorsichtsprinzip: Dieses Wort spiegelt sehr gut wieder, welche Ideen und Grundannahmen hinter einem solchen Haushaltsentwurf stecken. Belastende Aufwendungen wurden in den Annahmen so hoch wie vertretbar und entlastende Erträge so niedrig wie möglich bewertet und eingearbeitet.“Je öfter der Bürgermeister hier sein Gegenargument wiederholt, um so naheliegender wird der Verdacht, dass er ein anderes Motiv verschleiern will.

    Zitat HH-Rede Schmunkamp: “ … mündet in immer genauere Plangrößen“.

    Wenn er auch nur 1 € einplant, wird sein Plan schon um 1 € genauer.

  • Für die Musikschule konnten wir bescheidene 1.000 € jährlich erreichen. Dass dies gegen die Stimme des Bürgermeisters erfolgen musste, sagt genug über seine Einstellung zur Musikerziehung.
  • Für die Verschiebung der FNP-Änderung um 2 Jahre fanden wir keine Mehrheit. Der Bürgermeister glaubt ernsthaft damit Fakten gegen die Regionalplanänderung schaffen zu können. Das ist naiv!
    Er wird dazu lernen.
    Er wird die gleichen Erfahrungen machen, wie bei seiner Absicht seine Kollegen vom Nideggener Berechnungsmodell für den Förderschulzweckverband zu überzeugen oder wie bei seinem Versuch von Heimbach und Vettweiß Schülertransportkosten zu erhalten.
  • Für die Straßeninstandhaltung konnten wir die Anhebung von 100.000 € auf 150.000 € jährlich erreichen.
    Je weniger wir für Straßeninstandhaltung ausgeben, um so schneller kommen die Straßen in den Zustand, in dem sie dann nur noch mit erheblichen Anteilen der Anlieger „erneuert“ werden können.
    Herr Schmunkamp hatte behauptet, dass das Bauamt mehr als 100 T € gar nicht umsetzen kann. Herr Hönscheid hat dem Bürgermeister erklärt, wie es geht.
    Jetzt müsste der Bürgermeister „nur“ noch durchsetzen, dass der Bauamtsleiter das umsetzt.

Straßeninvestitionsprogramm

Das Straßeninvestitionsprogramm konnten wir nicht verhindern. Zu Straßeninstandhaltung und Straßeninvestitionsprogramm siehe: MFN-Info 2/1016 (Info2016_02).
Das Programm soll 2017 bis 2022 mit folgenden Kosten durchgezogen werden:

Gesamt

Anlieger

Stadt

Eschaueler Weg

359.400 €

282.160 €

77.240 €

Martinsweg / Dohmengarten

275.000 €

247.500 €

27.500 €

Uferweg

27.000 €

27.000 €

0 €

Schulstraße

76.000 €

45.600 €

30.400 €

Gartenweg

18.000 €

10.800 €

7.200 €

Herzogstraße

170.300 €

153.270 €

17.030 €

Röttgenstraße

241.500 €

217.350 €

24.150 €

Boicher Weg

344.000 €

283.800 €

60.200 €

Gartenstraße

94.876 €

71.156 €

23.720 €

Kallweg/Unraspfad

325.900 €

293.310 €

32.590 €

Wiesental

199.500 €

179.550 €

19.950 €

Pützweg

90.000 €

64.500 €

25.500 €

Trierer Weg

154.000 €

122.400 €

31.600 €

In der Au

264.000 €

237.600 €

26.400 €

Eschaueler Weg Querspange

57.000 €

51.300

5.700 €

Auf dem Hilkenrath

90.000 €

81.000 €

9.000 €

Im Waldwinkel

256.000 €

230.400

25.600 €

Hardenberg/Bachstraße

78.000 €

46.800

31.200 €

Pützgasse

14.000 €

8.400

5.600 €

In den Weingartsfeldern

54.000 €

48.600

5.400 €

Kickleyweg

28.000 €

25.200

2.800 €

Fazit:
Wir haben dem Haushalt nicht zugestimmt, weil er weiterhin überhöhte Steuern enthält und weil er mit dem Straßeninvestitionsprogramm zusätzliche Zumutungen für die Bürger enthält. Wenn es gelingt das Programm unverändert umzusetzen, steigt das Vermögen der Stadt um 3,2 Mio €. Die Anlieger zahlen davon 2,7 Mio. €. Da die Stadt die Baumaßnahmen vorfinanziert und die Anlieger später zur Kasse gebeten werden, fließen als schöner Nebeneffekt ab 2021, wenn der Stärkungspakt Zuschuss entfällt, noch 567 T € in die Stadtkasse.
Das ist gut für die Stadtkasse, für Nideggen nicht.
Nideggen besteht nicht aus Stadtkasse und Verwaltung.
Die Bürger sind Nideggen.
Die Bürger sanieren Nideggen.

Erwin Fritsch, 02.12.16