Wer es einem Investor erlaubt möglichst viel mit der „Entwicklung“ eines Baugebietes zu verdienen, darf sich beim Neubaugebiet an der Konrad-Adenauer-Straße nicht darüber wundern, was dort hingeklotzt wird.
Ähnliches soll beim Neubaugebiet „Berger Acker“ passieren.
Der Bürgermeister hat den vom Ausschuss beschlossenen klaren Auftrag ein geeignetes Planungsbüro zu ermitteln. Statt dessen haben sich die Grundstückseigentümer einen Investor gesucht, der ihnen möglichst viel zahlen wird. Der Bürgermeister duldet das und legt das Ergebnis am 25.08.20 dem Bauausschuss vor.
- Dort sollen möglichst viele Wohneinheiten dem Investor möglichst viel Geld bringen.
- Dort entsteht dann ein Ghetto, das überhaupt nicht in unser Eifelstädtchen passt.
- Nicht nur die Anwohner sind betroffen: Das geht alle Nideggener etwas an. Das verändert Nideggens Charakter.
Auch diesmal: Es geht nicht ohne Ausrede
Nachdem ich diesen Kommentar auch in facebook veröffentlicht hatte meldete sich Herr Schmunkamp heute mit einer Ausrede:
„Hallo in die Diskussion…ich möchte zu den Aussagen gerne etwas sachlich beisteuern, insbesondere dazu, dass ich Beschlüsse anscheinend nicht umsetze. Die Politik, hier über die Fraktionsvorsitzenden, wurde von mir frühzeitig informiert, dass die Verwaltung davon Abstand nimmt, die Planung selbst zu initiieren. Spätestens im Bauausschuss im Juni wurde dies sogar schriftlich kommuniziert, siehe ( Link). Dort hat kein Mitglied einen Antrag gestellt, dieses Verfahren anders zu gestalten oder mich zu rügen, dass ich Beschlüsse nicht umsetze. Darüber hinaus bringe ich die Planung zwar ein, damit der Ausschuss sich ein Bild machen kann und werde auch zu den Inhalten in der Sitzung etwas sagen aus Verwaltungssicht. Ob die Bürgerschaft, hier die Ausschussmitglieder, dem Planer ihr Vertrauen schenken, entscheidet sich dort, nicht bei mir im Büro. Wer sich dazu ein unvoreingenommenes Bild machen möchte ist herzlich eingeladen teilzunehmen. Dann relativieren sich einige Anschuldigungen hier.“
Die wortreichen Erläuterungen des Bürgermeisters lassen sich „einfach relativieren“:
1. Es gibt einen verbindlichen Beschluss des Ausschusses.
2. Es gibt keine Aufhebung des Beschlusses.
Erwin Fritsch, 21.08.20