Zuständigkeit: unbekannt!

Im Rat 28.04.26 hatten CDU-Grüninnen beantragt die Zuständigkeitsordnung so zu ändern, dass der Bürgermeister Aufträge nur noch bis 10.000 € (bisher 50.000 €) selbstständig vergeben darf.
MFN stimmte zu, allerdings mit einem Hinweis:
Das wird nicht viel ändern, dem Bürgermeister ist die Zuständigkeitsordnung egal.
Er hält sie nicht ein!
Beispiel:
Er darf selbstständig über Klagen bis zu einem Streitwert bis zur Höhe von 5.000 € entscheiden.
Im September 2025 reichte er 3 Klagen ein mit deutlich höheren Streitwerten (142.823,28 €, 328.018,28 € und 36.297,20 €). Dazu gab es keinen Beschluss. Den Bauausschuss informierte er 6 Monate später.

Seine Ausrede: Die 5.000 € – Grenze kannte er nicht.
Wenn man erst wenige Tage im Amt ist, ist das eine Entschuldigung!

Erwin Fritsch, 04.05.26