Ehrennadel

Im nächsten Haupt- und Finanzausschuss soll im nichtöffentlichen Teil über einen Antrag zur Verleihung der Ehrennadel an 2 langjährige Ratsmitglieder beraten werden.

Wir hatten einen besseren Antrag für die Beratung im öffentlichen Teil.

§ 3 (d) der Satzung regelt:
„In besonderen Fällen kann auf Antrag mit entsprechendem
Ratsbeschluss eine Ehrennadel verliehen werden kann.
Besondere Fälle liegen unter anderem vor bei mindestens 25-jähriger
Zugehörigkeit zur Vertretungskörperschaft der Stadt Nideggen.“
Wir beantragten den Satz „Besondere Fälle liegen unter anderem vor bei mindestens 25-jähriger Zugehörigkeit zur Vertretungskörperschaft der Stadt Nideggen“ zu streichen.

Unsere Argumente:

  • Wir wollen keine automatische Ehrung, sondern eine Ehrung nur in begründeten Fällen.
  • Eine langjährige Ratsmitgliedschaft allein muss nicht zwangsläufig dem Wohl der Stadt gedient haben.
  • Wenn z.B. ein Ratsmitglied gleichzeitig in der Dürener Koalition an führender Stelle verantwortlich war, dann ist das Ratsmitglied für das Dürener Defizit und damit für die Erhöhung der Kreisumlage mitverantwortlich. Das war dann sicher nicht zum Wohl der Stadt.

Herr Fischer (CDU) von der schwarz-grünen Koalition argumentierte dagegen, das war er Frau Zentis schuldig.
CDU, Grüne, SPD und ihr „parteiloser“ Bürgermeister konnten unseren Antrag mehrheitlich ablehnen.

Erwin Fritsch, 11.03.26