Abwasserbeseitigungssatzung

Die Verantwortung des Grundstücksbesitzers für die Abwasserbeseitigung endet an der Grundstücksgrenze. Aber nicht in Nideggen!

Hier gilt: Bis einschließlich Anschlussstutzen an die Abwasserleitung. Damit haftet der Grundstückseigentümer auch für Schäden, die er nicht verursacht und auch nicht verantworten kann
Das wollten wir ändern. Bei der Änderung der Abwassersatzung im Haupt- und Finanzausschuss am 09.03.21 wollten wir die Regelung (Ende an der Grundstücksgrenze), die auch der Städte- und Gemeindebund vorschlägt, erreichen.

Das scheiterte an CDU und SPD, die sich anscheinend verpflichtet fühlen alle Vorschläge der Verwaltung durchzuwinken.

Im Haupt- und Finanzausschuss am 02.02.21 hatten wir wenigstens noch die Steigerung der Beerdigungsgebühren abmildern können. Statt um ca. 38 % steigen sie jetzt um ca. 30 %. Wir hatten 3 Alternativen zur Gebührenreduzierung vorgeschlagen. Wenigstens die kleinste wurde angenommen. Nur noch der Bürgermeister, Herr Fischer (CDU) und Herr Keß (SPD) hatten dagegen gestimmt.