Historische Altstadt

Als die Befreier 1945 nach Nideggen kamen, lag die Altstadt in Schutt und Asche. Die GIs schickten einen Panzer mit Räumschild voraus um sich einen Weg durch die Zülpicher Straße zu bahnen.
Die Altstadt wurde nach 1945 detailgenau wieder aufgebaut.
Noch gibt es diese historische Altstadt als Markenzeichen Nideggens.
Das soll geändert werden.
Ein Planungsbüro wurde beauftragt, die Innenstadt neu zu gestalten. Der Austausch des Kopfsteinpflasters durch grausig-modernes Beton ist noch gar nicht alles.
Für Touristen entsteht ein Marktplatzbereich, in dem sie vom Verkehr ungehindert flanieren, sich auf Bänken ausruhen und sich am Springbrunnen erfreuen können.
Unsere Bürger erhalten ganzjährig in der Innenstadt ein völlig sinnloses Verkehrskonzept, ein nur zu Fuß erreichbares Rathaus, und Gegenverkehr im Jülicher Tor. Einzelheiten finden Sie hier.

Der Bürgermeister will das bisher für die Altstadt typische Kopfsteinpflaster unbedingt durch das grausig-modernes Beton ersetzt haben und argumentiert auch mit der Verkehrssicherungspflicht. Das Landgericht Koblenz urteilte anders (Urt. v. 09.02.2026, Az. 1 O 9/25):
„Eine etwa zwei bis drei Zentimeter große Lücke in der Bepflasterung einer Altstadt nahe der Stadtmauer begründet keinen Schadensersatzanspruch, auch wenn man in der Lücke mit seinem Schuh hängen bleiben kann.
Bei öffentlichen Wegen erstrecke sich die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich auf die Instandhaltung des Belages oder Pflasters. Doch derjenige, der den Weg nutzt, müsse sich auch den gegebenen Verhältnissen anpassen, stellt die Kammer klar. Bei der Frage, welche Höhenunterschiede zwischen Pflastersteinen hinzunehmen seien, komme es nicht auf eine absoluten Höhendifferenz an, sondern vielmehr auf die besonderen Umstände im Einzelfall. Vorliegend sei der gesamte Weg mit historischen groben Pflastersteinen versehen und habe daher durchweg Unebenheiten aufgewiesen. Solche Unebenheiten und auch kleinere Lücken von zwei bis drei Zentimetern stellten den typischen Bodenbelag dar und entsprechen der gewünschten Bauweise einer Altstadt, so die Kammer.“

Was können Sie tun:

  • Ihre Meinung bis 11.03.26 an stadtentwicklung@nideggen.de schreiben
  • am 17.03.26 an der Bau- und Planungsausschusssitzung als Zuhörer teilnehmen
  • sich noch an der Online-Petition beteiligen

Erwin Fritsch, 06.03.26