Ratsmitglieder geben zu Beginn Ihrer Tätigkeit eine Verpflichtungserklärung ab:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach besten Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Das ist das Ziel. In der Praxis funktioniert das nicht immer.
- Das beste Wissen und Können ist unterschiedlich ausgeprägt.
- Der Blick auf das Wohl der Gemeinde kann durch unterschiedliche andere Interessen (der Partei, des Ortsteils und manchmal auch eigene) getrübt werden.
Es gibt aber rote Linien, die man nicht überschreiten darf:
Ein Verein beantragte die Streichung von Mietzahlungen an die Stadt (4-stellige Summe) wegen Corona bedingter Mietausfälle. Dazu legt er eine Übersicht aller verbliebenen Mieteinnahmen vor. Ein Mitarbeiter der Verwaltung entdeckt fehlende Mieteinnahmen und fragt nach. Sie wurden dann doch zugegeben (5-stelliger Betrag). Spätestens dann hätte der Antrag zurückgezogen werden müssen!
Der Vereinsvorsitzende ist Ratsmitglied. Er kennt den Sachverhalt. Als er in der Ratssitzung erkennt, dass der Antrag abgelehnt werden wird, verlässt er wütend den Sitzungssaal. Er hätte besser nicht nur den Sitzungssaal verlassen, sondern auch den Rat (Mandatsverzicht)!
Es gibt rote Linien, die man nicht überschreiten darf, man muss sie nur erkennen!
Erwin Fritsch, 13.11.22